Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung Zusatzjobs nach 16 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

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1 -1 - Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung Zusatzjobs nach 16 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) Rhein-Main Jobcenter GmbH Arbeitsgemeinschaft gem. 44b SGB II zwischen der Agentur für Arbeit und der Stadt Frankfurt M. Haas/W.Binner Stand: in Abstimmung mit Herrn Klein (GO/ARGE)

2 -2 - Der Grundsatz: Fördern und Fordern

3 -3 - Schaffung von Arbeitsgelegenheiten im Sinne des 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II Fördervoraussetzungen: Gemeinnützigkeit (unmittelbar der Allgemeinheit dienend im allgemeinen öffentlichen Interesse liegend) Zusätzlichkeit (sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt) Konkrete Beschreibung der Arbeitsgelegenheiten Arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit Keine Wettbewerbsverzerrung Keine Gefährdung bestehender Arbeitsverhältnisse Zuweisungen von Personen ausschließlich über die ARGE (bzw. noch vorübergehend durch die Agentur für Arbeit oder die Sozialratshäuser der Stadt Frankfurt) Sitz des/der Antrag stellenden Vereins, Stiftung etc. im Stadtgebiet Frankfurt/M.

4 -4 - Erwartungen an die Träger Die Schaffung der Arbeitsgelegenheiten berücksichtigt das Ziel Hinführung zum ersten Arbeitsmarkt. Qualifizierungen sollen arbeitsplatznah sein und auf das notwendige Maß beschränkt bleiben. Realistische Kostenkalkulation (monatlicher Pauschbetrag incl. individuelle Aufwandsentschädigung, etwaige Sachkosten, Fahrkosten, Haft- / Unfallversicherung, Arbeitskleidung, Overhead-Kosten, Verwaltungs-/Abrechnungsaufwand sowie Einarbeitung/Qualifizierung) zumeist über einen der 4 großen Kooperationspartner.

5 -5 - Leistungen an die Beschäftigten (bei unveränderter Weiterzahlung Arbeitslosengeld II) Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1,50 pro geleisteter Arbeitsstunde Fahrtkosten der Teilnehmer/innen in Höhe einer RMV-Monatsfahrkarte

6 -6 - Verfahren für interessierte Vereine Formlose Anträge mit Begründung unter Angabe der vorgesehenen Tätigkeitsbereiche an die Rhein-Main Jobcenter GmbH, Berliner Straße 25, Frankfurt/Main (zur Prüfung, eigenen Abwicklung) oder auch direkt an wahlweise: Caritasverband Frankfurt e.v., Alte Mainzer Gasse 10, Frankfurt/Main (Tel.: 069/ ), bzw. Gemeinnützige Frankfurter Frauen-Beschäftigungsgesellsch. mbh (GFFB), Elbinger Str. 7, Frankfurt/M. (Tel.: 069/ ), bzw. Internationaler Bund (IB), An der Zingelswiese 21 25, Frankfurt/Main (Tel.: 069/ ), bzw. Werkstatt Frankfurt e.v., Mainzer Landstr. 405, Frankfurt/Main (Tel.: 069/ ) Sonstiges: Zuweisungsdauer der Teilnehmer/innen: max. 9 Monate Arbeitszeit grundsätzlich 20 bis 25 Stunden pro Woche (mind. 15!)

7 -7 - Teilnehmergewinnung Die Teilnehmer/innen werden ausschließlich durch das Rhein-Main Jobcenter bzw. vorübergehend noch über die Agentur für Arbeit oder die Sozialratshäuser der Stadt Frankfurt zugewiesen. Der/die zugewiesene Teilnehmer/in ist einzustellen, es sei denn triftige Gründe stehen entgegen.

8 -8 - Weitere Erläuterungen Vereine jeglicher Art müssen dafür Sorge tragen, dass keine reinen satzungsmäßigen (mitgliederorientierte) Aufgaben übernommen werden; auch dürfen diese Tätigkeiten keine ohnehin rechtlichen Verpflichtungen ersetzen. Im Zusammenhang mit der Einrichtung der Zusatzjobs sollten reguläre Beschäftigungsverhältnisse weder ververdrängt noch beeinträchtigt werden. Im Vordergrund haben daher öffentlichkeitsrelevante zusätzliche ( bisher eher vernachlässigte ) Aufgaben zu stehen. Die vier Kooperationspartner gewährleisten die Einhaltung dieser Forderungen und helfen erforderlichenfalls bei der Erarbeitung passender Anforderungsprofile. Freistellungstage aus besonderem Grund sind wie Urlaubsphasen frühzeitig mit dem Kooperationspartner abzustimmen. Ebenso sind unentschuldigte Fehltage und jegliche Krankheitszeiten (ab dem 1. Tag ärztliches Attest nötig) diesen umgehend mitzuteilen.

9 -9 - Programm des Bundes Arbeitsgelegenheiten für Arbeitslosenhilfeempfänger/innen (1.- - Jobs) von September bis Ende Dezember verschiedene Projektträger/bewilligte Antragsteller mit 159 zur Verfügung gestellten Tätigkeitsfeldern. Behindertenvereine, Kirchliche Institutionen, Suchtkranken- und Obdachloseneinrichtungen, Altenpflegeheime, Schulen, Soziale Institutionen, Caritative Verbände und Stiftungen, Museen, Werkstatt Frankfurt, Arbeiterwohlfahrt usw Bewilligungen (Plätze); dorthin konnten immerhin knapp unter 800 Einzelpersonen in der Kürze der verbleibenden Zeit vermittelt werden. Von diesen Beschäftigungen hatten zum Jahresende noch 711 Bestand (Abbruchquote um 10 %).

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