Förderaufruf. Azubi statt ungelernt mehr Jugendliche mit Migrationshintergrund ausbilden

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1 Europäische Union Europäischer Sozialfonds Europäischer Sozialfonds Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (ESF) Förderaufruf des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg zum Thema Azubi statt ungelernt mehr Jugendliche mit Migrationshintergrund ausbilden Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, Stabsstelle Steuerung Europäischer Sozialfonds, ist für den ESF (2007 bis 2013) zwischengeschaltete Stelle der Verwaltungsbehörde im Sinne von Artikel 2 Ziffer 6 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft ist in dieser Funktion für die zweckentsprechende Verwendung der ihm zugewiesenen Gelder aus dem ESF (2007 bis 2013) verantwortlich. Die Vergabe der Mittel erfolgt nach Maßgabe dieser Bestimmungen, dem Operationellen Programm für Baden-Württemberg, der Landeshaushaltsordnung Baden-Württemberg sowie der Regelungen der Europäischen Union zur Durchführung des ESF (2007 bis 2013), insbesondere der Verordnungen (EG) Nr. 1081/2006, Nr. 1083/2006 und Nr. 1828/2006 in der jeweils aktuellen Fassung. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft unterstützt in Baden-Württemberg die Sensibilisierung und Information von Eltern mit Migrationshintergrund für eine Berufsausbildung ihrer Kinder als standardisiertes Projekt Azubi statt ungelernt mehr Jugendliche mit Migrationshintergrund ausbilden nach Maßgabe folgender Bestimmungen:

2 1. Ziel und Zweck der Förderung Nach einer erfolgreichen schulischen Bildung sind der direkte Übergang in eine qualifizierte Berufsausbildung und das Erreichen eines Berufsabschlusses entscheidend für die persönliche Entwicklung eines jungen Menschen und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Dem System der beruflichen Ausbildung kommt im Bildungsprozess eine Schlüsselrolle zu. Sie ist Bindeglied und zentrale Voraussetzung für berufliche Integration. So finden zwei Drittel aller Jugendlichen durch die duale Ausbildung den Einstieg ins Berufsleben. Obwohl das Interesse an einer Berufsausbildung unter allen Jugendlichen gleich hoch ist, gelingt nur jedem vierten Jugendlichen mit Migrationshintergrund ein problemloser Übergang (bei Jugendlichen ohne Migrationshintergrund ist es die Hälfte). Dabei entscheidet oft die soziale Herkunft über den Bildungserfolg. Fast alle Eltern bekunden zwar Interesse an der Ausbildung ihrer Kinder und haben auch sehr großen Einfluss auf die Berufswahl ihrer Kinder. Das Wissen über das deutsche Bildungssystem und über die bestehenden Ausbildungswege ist jedoch sehr unterschiedlich. Vielfach haben Eltern, die selbst zugewandert sind, keine ausreichenden Kenntnisse über das deutsche Berufsbildungssystem und dessen 350 Ausbildungsberufe. Hinzu kommt häufig ein fehlendes Bewusstsein hinsichtlich der Notwendigkeit einer beruflichen Ausbildung für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt, insbesondere auch für Mädchen. Angesichts der unterschiedlichen Ausgangslagen und Möglichkeiten der Eltern mit Migrationshintergrund ist eine zielgruppenspezifische Beratung zum deutschen Bildungssystem und insbesondere zur dualen Ausbildung erforderlich. Diese Problematik hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft bereits mit dem ESF- Projektaufruf Azubi statt ungelernt mehr türkische Jugendliche ausbilden aufgegriffen. Hier wird in verschiedenen Projekten modellhaft erprobt, wie sich die Situation insbesondere durch aufsuchende Elternarbeit optimieren lässt. Mit dem Projektansatz wurden bereits gute Erfahrungen gemacht. So konnte das Wissen zum deutschen Bildungssystem ausgebaut werden und türkische Eltern und Schüler/innen für die Bedeutung einer dualen Ausbildung sensibilisiert werden. Insbesondere das Schaffen einer vertrauensvollen Atmosphäre im direkten Kontakt 2

3 zwischen Berufswerber und Eltern hat dazu geführt, dass die Eltern dem Bildungssystem und seinen 350 Ausbildungsberufen offener gegenüber stehen und den Ausbildungsweg ihrer Kinder aktiv begleiten. Aufgrund der positiven Bilanz soll der Projektansatz jetzt auf alle anderen Nationalitäten bei denen der Bedarf besteht, erweitert werden. Durch aufsuchende Elternarbeit sollen Eltern und Jugendliche mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg über die Möglichkeiten und Chancen einer beruflichen Ausbildung, über die Ausgestaltung des Berufsbildungssystems und die Bandbreite der Berufe informiert werden. Auch sollen Eltern erfahren, wie sie ihre Kinder während einer Berufsausbildung unterstützen können. Eltern sollen dadurch in die Lage versetzt werden, ihre Kinder bei der Berufswahl, der Ausbildungsstellensuche und der Entwicklung von beruflichen Perspektiven aktiv begleiten und fördern zu können. Dieses Konzept will dazu beitragen, strukturelle Defizite auszugleichen und soll dazu führen, dass Familien erfolgreich für eine Berufsausbildung sensibilisiert und auch während der Berufsausbildungszeit nicht alleine gelassen werden. Ziel des Projektaufrufes ist, dass mehr Jugendliche mit Migrationshintergrund erfolgreich eine berufliche Ausbildung absolvieren. Um dieses Ziel zu erreichen werden Berufswerber/innen gefördert, die Eltern/Familien aktiv bei allen Fragen zu Ausbildung und Beruf unterstützen. Dies entspricht dem spezifischen Ziel B 4.2 des Operationellen Programms für Baden-Württemberg: Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze und Erhöhung der Attraktivität des dualen Systems. Im Operationellen Programm für Baden-Württemberg sind Ziele definiert, die mit den ESF-finanzierten Maßnahmen im Laufe der Förderperiode erreicht werden sollen. Inwieweit der einzelne Antrag dazu beiträgt, diese Ziele zu erreichen, wird mit zwei unterschiedlichen Indikatoren gemessen. Der Outputindikator quantifiziert und misst, was am Ende der Maßnahme stehen soll (Reichweite), der Ergebnisindikator gibt darüber Aufschluss, welche Wirkung erzielt wird. 3

4 Für den vorliegenden Aufruf gelten folgende Indikatoren: Outputindikator: erster Outputindikator: Anzahl der beratenen/begleiteten Eltern zweiter Outputindikator: Anzahl der in Ausbildung vermittelten bzw. während der Ausbildung beratenen/begleiteten Jugendlichen Ergebnisindikator: Senkung des Anteils der unversorgten Bewerber an allen Bewerbern um betriebliche Ausbildungsplätze. Angaben zum Outputindikator sind zwingend notwendig, um den einzelnen Antrag im Auswahlverfahren hinsichtlich seines Beitrags zur Erreichung der im Operationellen Programm genannten Ziele beurteilen zu können. Im Falle einer Bewilligung wird die Zielerreichung des Projekts u. a. anhand des erreichten Outputindikators gemessen. Die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern bildet eines der Leitziele der Gemeinschaftspolitik und ist als Querschnittsziel bei allen Maßnahmen zu berücksichtigen. Bei der Planung und Umsetzung der Vorhaben sollen deshalb innerhalb der genannten Zielgruppe die unterschiedlichen Bedarfe und Ausgangssituationen von Frauen und Männern berücksichtigt werden. Zielgruppen Zielgruppe sind die Eltern der Schüler/innen mit Migrationshintergrund in Haupt- und Werkrealschulen ab der 7. Klasse sowie in Realschulen ab der 8. Klasse. Daneben können die Jugendlichen selber, Ausbildungsbetriebe und Multiplikatoren aus dem Umfeld wie Lehrer/innen und Unternehmen einbezogen werden. Teil I: Migrationshintergrund: alle außer türkisch Die Projektnotwendigkeit für die gewählte Nationalität und räumliche Ausdehnung ist detailliert darzustellen und zu begründen, bspw. anhand statistischer Daten. Der Projektantrag muss eine hinreichend große ethnische Zielgruppe in der Region erfassen. 4

5 Teil II: türkischer Migrationshintergrund Die türkische Bevölkerung in Baden-Württemberg bildet die größte Gruppe unter den Migranten. Sie stellen den größten Anteil der Auszubildenden mit Migrationshintergrund (2007: insgesamt 6.358) und bilden damit das größte Potential unter den Migranten zur Sicherstellung des Fachkräftenachwuchses für die Wirtschaft. Gleichzeitig besteht bei der Zielgruppe der Türken der größte Bedarf. Während in Baden-Württemberg 32% der 25 35jährigen Personen mit Migrationshintergrund keinen Berufsabschluss haben (deutsche: 8%) gilt dies für 57% der Türken bundesweit. Die bereits oben angesprochenen Erfahrungen aus dem noch laufenden Projekt Azubi statt ungelernt mehr türkische Jugendliche ausbilden zeigen, dass die aufsuchende Elternarbeit erfolgreich ist. Es werden daher weitere Projekte gefördert. 3. Wesentliche Inhalte, die im Antrag berücksichtigt werden müssen Wesentlicher Inhalt ist, Eltern/Familien mit Migrationshintergrund aktiv bei allen Fragen zu Ausbildung und Beruf zu unterstützen. Bezuschusst wird hierfür der Einsatz von sogenannten Berufswerberinnen und Berufswerbern. Berufswerber/innen suchen die Eltern von Schüler/innen mit Migrationshintergrund aktiv auf und informieren sie über die Wichtigkeit einer beruflichen Ausbildung für ihre Kinder. Nach der ersten Kontaktaufnahme und Beratung der Eltern wird der Kontakt zu den Familien je nach Bedarf bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zu allen aufkommenden Fragen im Zusammenhang mit Ausbildung und Beruf gehalten. Es können zusätzlich auch Eltern/Familien mit Migrationshintergrund in die Betreuung aufgenommen werden, deren Kinder bereits in Ausbildung sind. Anforderungsprofil für die Berufswerber/innen: Muttersprachler/innen bezogen auf den jeweiligen Migrationshintergrund. Falls Muttersprachler/innen begründet nicht eingesetzt werden können, muss zumindest die Sprache der Zielgruppe fließend gesprochen werden umfassende Kenntnisse zum Schul-, Berufs- und betrieblichen Ausbildungssystem, 5

6 gute Verbindungen zur jeweiligen Zielgruppe (z.b. über Migrantenselbsthilfeorganisationen, Vereine etc.), Genderkompetenz und möglichst Erfahrungen in Netzwerkarbeit. Es wird begrüßt, wenn die Person der Berufswerberin/des Berufswerbers zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits feststeht. Förderfähig sind insbesondere folgende Tätigkeiten der Berufswerberinnen und Berufswerber: Kontaktaufnahme und Beratung der Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund. Sensibilisierung und Information der Eltern und ihrer Kinder über die Wichtigkeit eines direkten Übergangs in eine berufliche Ausbildung und über die Bandbreite möglicher Berufe. Aktive Unterstützung der Eltern/Jugendlichen bei allen Fragen zu Ausbildung und Beruf. Berufswerber/innen helfen bspw. bei Bewerbungen, der Suche nach Praktikaplätzen, der Suche nach einem Ausbildungsplatz und unterstützen während der Ausbildungszeit. Beratung der Schulen und der mit ihnen kooperierenden Berufsschulen bei der Einrichtung und Durchführung entsprechender Beratungs- und Bildungsangebote für die jeweilige Zielgruppe. Sonstige Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität der dualen Ausbildung bei den genannten Zielgruppen, bspw. die Organisation eines Netzwerks Migranten in Ausbildung. Der Zugang zu den Eltern kann bspw. über die Schulen, aber auch über Elternvereine oder andere Migrantenselbstorganisationen, über die Leiter von Integrationskursen sowie über Betriebe mit einem hohen Anteil an Beschäftigten mit Migrationshintergrund erfolgen. Es hat sich gezeigt, dass herkömmliche Zugangsweisen (wie z.b. Elternabende, Informationsveranstaltungen, Broschüren, Webauftritte) in der Regel nicht hinreichend sind, weil diese Maßnahmen die Zielgruppen nur beschränkt erreichen. 6

7 Zur Erläuterung folgender Punkte können Anlagen (ergänzend zum Antragsformular) eingereicht werden: detaillierte Angaben zur Zielgruppe (Nationalität, Größe und Bedarf der Zielgruppe in der Region) aussagefähige und nachvollziehbare Angaben bezüglich des geplanten Vorgehens zur Zielerreichung (Konzept) Anzahl und Art der geplanten Elternkontakte Regionale Abdeckung und Art der regionalen Kooperation mit anderen Akteuren, insbesondere Schulen, Berufsberatern, Arbeitsagenturen, Kammern, Migrantenselbsthilfeorganisationen Qualifikation des Berufswerbers / der Berufswerberin Angaben zur Muttersprache bzw. zu den jeweiligen zielgruppenspezifischen Sprachfertigkeiten des Berufswerbers / der Berufswerberin Akzeptanz des Berufswerbers / der Berufswerberin bei den Migrantenorganisationen Falls vorhanden: Referenzen vergleichbarer Projekte Detaillierte Berechnungsgrundlagen zum Kosten- und Finanzierungsplan Freistellungserklärungen, falls eigenes Personal für das Projekt freigestellt werden soll Projektlaufzeit: Die Projektlaufzeit beginnt frühestens am 1. August 2012 und endet voraussichtlich spätestens am 30. September Projektträger von derzeit laufenden Projekten Azubis statt ungelernt mehr türkische Jugendliche ausbilden haben die Wahl: Stellen Sie einen Folgeantrag mit den Projektlaufzeiten nach diesem Aufruf und wird der Antrag zur Bewilligung ausgewählt, muss das derzeit laufende Projekt mit Beginn des neuen Projektes beendet werden. Wird der Antrag nicht für eine Bewilligung ausgewählt, kann das derzeit laufende Projekt bis zum Ende der bewilligten Laufzeit (i. d. R. Ende 2012) fortgeführt werden. Wahlweise kann eine Folgeförderung auch erst ab beantragt werden (die Antragsfrist bis 16. April 2012 ist auch in diesem Fall einzuhalten). 7

8 4. Antragsberechtigte Natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts. Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind: 1. Behörden des Bundes und der Länder 2. Unternehmen im Sinne von RdNr.10 der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (veröffentlicht im Amtsblatt der EU C 244 vom 1. Oktober 2004), wenn bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals verschwunden und mehr als ein Viertel dieses Kapitals während der letzten zwölf Monate verloren gegangen ist; wenn bei Gesellschaften, in denen mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haftet, mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel verschwunden und mehr als ein Viertel dieser Mittel während der letzten zwölf Monate verloren gegangen ist; wenn die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt sind. 5. Zuwendungsvoraussetzungen a.) Die Maßnahme muss den einschlägigen EU-Bestimmungen, dem Operationellen Programm für Baden-Württemberg sowie den haushaltsrechtlichen und den sonstigen einschlägigen nationalen Bestimmungen entsprechen. Diese finden Sie im Internet unter b.) Der Antragsteller erklärt sich im Falle einer Bewilligung mit den geltenden Bestimmungen der EU zur Publizität (Verordnung (EG) Nr. 1828/2006), insbesondere mit der Aufnahme in ein Verzeichnis der Begünstigten, das veröffentlicht wird, einverstanden. c.) Zuwendungsempfänger und Teilnehmende sind verpflichtet, bis mindestens an Monitoring- und Evaluationsmaßnahmen teilzunehmen. 8

9 d.) Es müssen die EDV-technischen Voraussetzungen (Internet-Zugang) gegeben sein, um die Anbindung an das L-Bank-System zu gewährleisten. e.) Im Falle einer Bewilligung müssen detaillierte statistische Daten zu den Projektbeteiligten im Teilnehmendenstammblatt bzw. Unternehmensstammblatt über das L-Bank-System abgegeben werden. Welches Stammblatt abzugeben ist, hängt vom Output-Indikator ab: Wird der Outputindikator Ihres Projekts über die erreichten Personen definiert, sind Teilnehmendenstammblätter abzugeben. Wird der Outputindikator Ihres Projekts über die Zahl der erreichten Unternehmen definiert, sind Unternehmensstammblätter abzugeben. Sowohl für Unternehmensstammblätter als auch für Teilnehmendenstammblätter gibt es eine ausführliche Fassung, die in der Regel zu verwenden ist. Daneben gibt es Bagatellstammblätter, hier sind nur wenige Angaben zu den Projektbeteiligten erforderlich. Bagatellmaßnahmen sind Informationsveranstaltungen bis zu einer Dauer von i. d. R. maximal zwei Tagen (bspw. Messen) und Kurzberatungen bzw. Kurzkontakte bis zu einer Dauer von i. d. R. maximal vier Stunden, bei denen eine Abfrage von ausführlicheren Informationen unverhältnismäßig wäre. Für diesen Aufruf sind Teilnehmendenstammblätter zu verwenden. Für Evaluationszwecke sind zusätzlich die Adressdaten der Eltern und Jugendlichen zu erfassen, soweit der Projekterfolg dadurch nicht gefährdet wird. Der Projekterfolg ist gefährdet, wenn Eltern/Familien am Projekt nicht (mehr) teilnehmen wollen, weil ihre Adressdaten erfasst werden sollen. Insgesamt kann der Outputindikator nur so hoch sein wie die Gesamtzahl der über die Stammblätter gemeldeten Teilnehmenden bzw. Unternehmen. Die Projektbeteiligten dürfen nur einmal während der Projektlaufzeit als Output bzw. in den Stammblattdaten gezählt werden. f.) Ein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung besteht nicht. 9

10 Aufwendungen: Förderfähig sind folgende Kostenpositionen: Personalaufwendungen (Position 1.1 im Kostenplan): Zuschussfähig sind Personalausgaben einschließlich Sozialabgaben und sonstige Arbeitgeberanteile bzw. Honorarausgaben für die Berufswerber/innen. Bei den Personalstellen kann es sich um fest bzw. befristet angestelltes Personal in Voll-/ Teilzeitbeschäftigung oder um freie Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen handeln, die für das Projekt mit einem bestimmten Zeitkontingent freigestellt bzw. eingesetzt werden. Zuschussfähig sind Personalausgaben einschließlich Sozialabgaben und sonstige Arbeitgeberanteile für die Berufswerber/innen bis maximal pro Jahr und Vollzeitstelle. Bei der Auswahl von externem Personal und der Festlegung der Honorare sind die Vergabevorschriften zu beachten. Die Entscheidungsfindung ist zu dokumentieren. Aufwendungen für Reisen (Position 1.2 im Kostenplan): Zuschussfähig sind grundsätzlich Ausgaben nach dem Landesreisekostengesetz für die Berufswerber/innen. Für durch das Projekt veranlasste Fahrten mit dem PKW können stets max. 0,35 pro Kilometer abgerechnet werden. Fahrten zwischen Wohnort und Projektstandort sind nicht zuschussfähig. Publizität für das Projekt (Position 3.5 im Kostenplan): Zuschussfähig sind Ausgaben (Fremdvergabe gegen Rechnung Dritter) für vorhabensspezifische Informationsmaßnahmen im Rahmen des Projekts. Darunter fallen beispielsweise: Erstellung einschließlich Gestaltung und Druck von Printerzeugnissen wie Broschüren, Flyer, Plakate, Einladungen, Unterlagen für Veranstaltungen bzw. Dokumentationen von Veranstaltungen, Leitfäden, Handbücher und sonstige Printmedien und Mieten für Veranstaltungsräume und Veranstaltungstechnik. 10

11 Bitte beachten Sie unbedingt die Publizitätsvorschriften. Erläuterungen dazu finden Sie unter Gravierende Verstöße gegen die Publizitätsvorschriften können zur Reduzierung der Förderung führen. Zuschussfähig sind nur die oben genannten im Kosten- und Finanzierungsplan (Bestandteil des Antrags) geöffneten Kostenpositionen. Gesperrte Positionen dürfen nicht besetzt werden und sind nicht förderfähig. Abschreibungen sind nicht förderfähig. Sonstige Ausgaben bspw. für die Infrastruktur (Büro, Ausstattung, Verwaltungsausgaben etc.) sind nicht Gegenstand der Förderung. Nähere Erläuterungen zu den zuschussfähigen Aufwendungen finden Sie in der im Internet unter abrufbaren Aufstellung der förderfähigen Aufwendungen. Bitte beachten Sie, dass bei unterschiedlichen Regelungen für den Aufruf die oben angeführten speziellen Regelungen gelten. Finanzierung: Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Fehlbedarf ist die Differenz zwischen der Gesamtsumme aller zuschussfähigen Aufwendungen und der Gesamtsumme geplanter bzw. darüber hinausgehender privater und öffentlicher Finanzierung. Das heißt im Rahmen einer Projektabrechnung (Verwendungsnachweis) wird der nachgewiesene Fehlbedarf maximal in Höhe des bewilligten Betrags bezuschusst. Sind die Einnahmen höher oder die Aufwendungen geringer als ursprünglich geplant, reduziert sich der Zuschuss grundsätzlich. Eigene Mittel des Antragstellers müssen in voller Höhe eingebracht werden, auch wenn sich die Gesamtaufwendungen verringern. Eigene Mittel des Antragstellers und/oder Finanzierungsbeiträge Dritter sind in Höhe von mindestens 20 % der zuschussfähigen Aufwendungen einzusetzen. 11

12 Teilnehmerkosten können nicht in die Finanzierung der zuschussfähigen Ausgaben eingebracht werden, die Finanzierungspositionen 1.3, und sind gesperrt. Auch weitere Zuschüsse aus EU-Mitteln dürfen nicht zur Finanzierung der zuschussfähigen Aufwendungen herangezogen werden. Der danach verbleibende Fehlbedarf wird aus Mitteln des ESF getragen. Bezogen auf die Gesamtfinanzierung beträgt der Zuschuss aus ESF-Mitteln maximal 80 %. Dem Antrag sind Berechnungsgrundlagen beizufügen. Dort sind alle Aufwendungen und Finanzierungsbeiträge genau zu spezifizieren, nachvollziehbar zu berechnen und zu erläutern. Bei der Antragstellung sollte beachtet werden, dass Mittel, die im geplanten Kalenderjahr nicht verbraucht werden, verfallen, d. h. nicht automatisch in darauf folgende Kalenderjahre übertragen werden. Änderungsanträge für ein Kalenderjahr müssen innerhalb des betreffenden Kalenderjahres, spätestens zum des jeweiligen Jahres, gestellt werden. 6. Termine Anträge können bis zum 16. April 2012 eingereicht werden. Die Anträge müssen bis zum genannten Termin vollständig und unterschrieben bei der Landeskreditbank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, Karlsruhe eingegangen sein. Antragsvordrucke und Antragserläuterungen mit ausführlichen Informationen zur Antragstellung sind im Internet unter abrufbar. Alternativ zur Antragstellung über das Excel-Formular können Sie auch unser elektronisches Antragsverfahren ELAN wählen. Den Zugang zu ELAN erhalten Sie über unsere Internetseite für den Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg Wir würden uns freuen, wenn Sie das elektronische Antragsverfahren nutzen. 12

13 Bitte beachten Sie, dass auch die elektronischen Anträge bis zum 16. April 2012 in ausgedruckter Form vollständig und unterschrieben bei der Landeskreditbank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, Karlsruhe eingegangen sein müssen. 7. Auswahlverfahren Die Auswahl der eingereichten Projektanträge durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft erfolgt nach den folgenden Kriterien: - Förderfähigkeit im Rahmen des Europäischen Sozialfonds - Relevanz und Zielerreichung - Fachliche Qualität des Vorhabens - Leistungsfähigkeit des Antragstellers und des Trägers - Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis - Beitrag zu den Querschnittszielen Das Projekt ist im Antragsvordruck so zu beschreiben, dass es anhand dieser Kriterien beurteilt werden kann. Ergänzend eingereichte Unterlagen, die nicht explizit angefordert sind, werden nicht berücksichtigt. Der eingereichte Antrag, einschließlich Kosten- und Finanzierungsplan, ist verbindlich und kann vom Antragsteller im Rahmen des Antragverfahrens nicht nachträglich geändert werden. 13

14 8. Ansprechpersonen Referat 85: Stabstelle Steuerung ESF: Frau Zimmermann Frau Dinger Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Bei technischen Fragen und Problemen zur elektronischen Antragstellung über ELAN: Platingroup GmbH Herr Lutz Stand: Februar

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