Die praktische Bedeutung der Genossenschaften für den sozialen Zusammenhalt

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1 Die praktische Bedeutung der Genossenschaften für den sozialen Zusammenhalt Dr. Burchard Bösche Hamburger Genossenschafts-Museum

2 Heinrich-Kaufmann-Stiftung Einrichtung des Zentralverbandes deutscher Konsumgenossenschaften e.v. (ZdK) Gegründet 1928 Heinrich Kaufmann war Gründer und Generalsekretär des ZdK Stiftungszweck: Förderung der Genossenschaftswissenschaften im Bereich der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Hamburger Genossenschafts-Museum

3 Genossenschaftsgründungen ZdK fördert Gründungsinitiativen Seit 2000 Anzahl der Mitgliedsgenossenschaften von 57 auf 386 gestiegen Seit GenG-Novelle 2006 generell steigende Genossenschaftszahlen Heute: Genossenschaften mit 22 Mio. Mitgliedern Nur 4,1 Mio. Aktionäre

4 Motive für die Gründung Mangelhaftes Angebot auf dem Markt Wohnprojekte Schulen, Kindergärten Rückzug öffentlicher Dienstleistungen Schwimmbäder Qualität der Leistungen Öko- und Weltläden, Preis nicht vorrangig Gemeinsam etwas machen Es geht nicht um Geldvermehrung

5 Genossenschaftsgründer Verrückte Begeisterungsfähigkeit, Mitmacher werben Seriöse Rechner, Initiative, Verlässlichkeit, wirtschaftlicher Durchblick, Systematiker, Netzwerker, Durchhaltevermögen Sozialstrukturen im Hintergrund (Vereine, Gewerkschaften, Kirchen, Kommunen)

6 Felder für Genossenschaften Historisch: Konsumgenossenschaften der organisierte Konsum Wohnprojekte Dorfläden, Öko-Läden, Welt-Läden, Food-coop s Zeitungen, Radio Schulen, Kindergärten Kinos, Theater Gaststätten

7 Produktivgenossenschaften Konkurrenz zur Arbeitslosenversicherung Historisch nach verlorenen Arbeitskämpfen Große Zahl in der DDR Viele haben überlebt: LPG, PGH Typisch: geringe Mitgliederzahl, Rechtsform eg vielfach zu teuer und unflexibel Produktivgenossenschaften oft in anderer Rechtsform Der Spiegel : Kommanditgesellschaft Beteiligungsgesellschaft für SPIEGEL-Mitarbeiter mbh & Co.

8 Soziale Bedeutung Die Genossenschaft verbindet Menschen. Beispiel Produktion in Hamburg Genossenschaftliche Liederbücher Kein Haufen Geld, der wachsen soll. Kapital für soziale Zwecke mobilisieren. Wirtschaftliche Überlegungen im Hintergrund, Insolvenzproblematik

9 Gründungsförderung Staatliche Gründungsförderung geht an den Genossenschaften vorbei. Förderung des Unternehmers oder von Arbeitnehmern, eg-mitglieder sind beides Erforderlich sind Programme, die direkt auf Genossenschaften gerichtet sind. Beispiel Schweden: Coompanion Beispiel Italien: Marcora-Gesetz

10 Probleme der Genossenschaft Kosten der Rechtsform Umfangreiche Gründungsprüfung Pflichtmitgliedschaft in Prüfungsverband Pflichtprüfung aller Genossenschaften Pflichtmitgliedschaft IHK Formkaufmann Buchhaltung und Bilanzierung nach HGB

11 Vorteile der Genossenschaft Erwerb und Kündigung der Mitgliedschaft einfach: privatschriftlich, kein Notar, keine Mitteilung an das Register Einladungen zu Mitgliederversammlungen einfach: einfacher Brief, Satzungsänderungen: Beschlüsse ohne Notar Image als soziale und seriöse Rechtsform

12 Alternative Handelsgesellschaften Haftungsrisiko (ohg, KG, GbR) Mindestkapital (GmbH 25 T, AG 50T ) Gesellschafter im Handelsregister (ohg, KG, GmbH) Einberufung Gesellschafterversammlung (AG: Anzeige in Gesellschaftsblättern, ausnahmsweise: Einschreibebrief; Einberufungsfrist 30 Tage; GmbH: Einschr.brief) Beschlüsse der Gesellschafter (AG: notariell beurkunden) Buchführung, Bilanzierung und Prüfung nach HGB

13 Verein als Alternative Idealverein 21 BGB Wirtschaftlicher Verein 22 BGB

14 Idealverein (e.v.), 21 BGB Keine (zwingenden) Vorschriften über Kapitalausstattung, Buchhaltung, Bilanzierung und Prüfung HGB grundsätzlich nicht anwendbar Aber: auf ideellen Zweck begrenzt ( Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet )

15 Nebenzweckprivileg Ein Verein gilt danach auch dann als nichtwirtschaftlich, wenn er zur Erreichung seiner idealen Ziele unternehmerische Tätigkeiten entfaltet, sofern diese dem nichtwirt-schaftlichen Hauptzweck zu- und untergeordnet und Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind. BGH , Az: I ZR 88/80 Abgrenzung schwierig, keine Prüfung von Amts wegen, Rechtsformmissbrauch kein Wettbewerbsverstoß. Probleme i.d.r. nur bei Eintragung ins Vereinsregister

16 Wirtschaftlicher Verein (w.v.) 22 BGB: Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt in Ermangelung besonderer bundesgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung. Die Verleihung steht dem Land zu, in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hat. Verleihung wird grundsätzlich verweigert.

17 Kooperationsgesellschaft (haftungsbegrenzt) Gesetzentwurf aus dem BMJ Vorbild Unternehmergesellschaft (haftungsbegrenzt) Keine Pflichtprüfung, keine Gründungsprüfung, keine Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband. Wird wie bei der UG einen Gründungsboom auslösen.

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