Der Grosse Rat hat an der Grossrats-Session vom 14. Juni 2010 folgende Geschäfte behandelt:

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1 Ratskanzlei Marktgasse Appenzell Telefon Telefax karin.rusch@rk.ai.ch Appenzeller Volksfreund Redaktion Engelgasse Appenzell Aus den Verhandlungen des Grossen Rates vom 14. Juni 2010 (Amtlich mitgeteilt) Vorsitz: Anwesend: Zeit: Grossratspräsident Ruedi Eberle Grossratspräsidentin Vreni Kölbener-Zuberbühler 48 Ratsmitglieder Uhr Uhr Der Grosse Rat hat an der Grossrats-Session vom 14. Juni 2010 folgende Geschäfte behandelt: 1. Wahl der Mitglieder des Büros des Grossen Rates Das Büro des Grossen Rates ist für das Amtsjahr 2010/2011 wie folgt bestellt worden: Grossratspräsidentin: Vreni Kölbener-Zuberbühler, Rüte Vizepräsident: Alfred Inauen, Appenzell 1. Stimmenzähler: Josef Schmid, Schwende 2. Stimmenzähler: Martin Bürki, Oberegg 3. Stimmenzähler: Fefi Sutter, Schwende 2. Protokoll der Landsgemeinde vom 25. April 2010 Das Protokoll über die Landsgemeinde 2010 wurde wie vorgelegt einstimmig gutgeheissen. I:\RKSEKRETARIAT\RATSKANZLEI\ZEITUNG\GR DOC/KR

2 2 3. Protokoll der Session vom 22. März 2010 Das Protokoll über die Verhandlungen des Grossen Rates vom 22. März 2010 wurde einstimmig genehmigt. 4. Erneuerungs- und Bestätigungswahlen 4.1. Neuwahlen Staatswirtschaftliche Kommission und vorberatende Kommissionen gemäss Art. 31 und 32 des Geschäftsreglements Im Vergleich zur Besetzung im abgelaufenen Amtsjahr wurden folgende Änderungen vorgenommen: Staatswirtschaftliche Kommission Neue Mitglieder: Sepp Neff, Schlatt-Haslen Thomas Mainberger, Schwende Bankkontrolle Thomas Rechsteiner, Rüte Kommission für Wirtschaft Neuer Präsident: Felix Bürki, Oberegg Kommission für Recht und Sicherheit Neuer Präsident: Neue Mitglieder: Franz Fässler, Appenzell Johann Signer, Appenzell Viktor Eugster, Oberegg 4.2. Wahlen in Kommissionen gemäss Art. 34 des Geschäftsreglements Bei den folgenden Kommissionen ergaben sich keine Änderungen: Bezirksgerichte Appenzell und Oberegg (Amtsdauer ) Bodenrechtskommission Grundstückschatzungskommission für landwirtschaftliche Grundstücke Jugendgerichte innerer und äusserer Landesteil Landesschulkommission Landwirtschaftskommission Vormundschaftsbehörde äusserer Landesteil

3 3 Im Vergleich zur Besetzung im abgelaufenen Amtsjahr wurden folgende Änderungen vorgenommen: Aufsichtskommission der Ausgleichskasse Neue Präsidentin: Statthalter Antonia Fässler, Appenzell Roland Dörig, Grossrat, Appenzell Aufsichtskommission für die landwirtschaftliche Berufsbildung Neue Präsidentin: Bankrat Statthalter Antonia Fässler Walter Wetter, Landwirt, Gontenstrasse 57, Gontenbad Roland Dähler, a. Grossrat, Eggerstandenstrasse 35, Appenzell Grundstückschatzungskommission für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke Neue Mitglieder: Rainald Stark, Architekt, Unterer Schöttler 27, Appenzell Franz Fässler, Architekt, Nollenstrasse 32, Appenzell Vormundschaftsbehörde innerer Landesteil Neuer Ersatz: Ruedi Eberle, Hauptmann, Kaustrasse 3, Gontenbad Michael Manser, Bezirksrichter, Ziegeleistrasse 36, Appenzell 5. Geschäftsbericht über die Staatsverwaltung und die Rechtspflege im Jahre 2009 Der Geschäftsbericht über die Staatsverwaltung und die Rechtspflege im Jahre 2009 wurde nach Beantwortung einiger weniger Fragen im zustimmenden Sinne zur Kenntnis genommen. 6. Grossratsbeschluss betreffend Revision der Gymnasialverordnung (GymV) Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Entflechtung der innerkantonalen Finanzströme (EFS) wurde unter anderem die Mitfinanzierung der Bezirke an den Kosten des Gymnasiums geprüft. Bisher bezahlten die Bezirke nach Art. 36 Abs. 3 der Gymnasialverordnung vom 30. November 1998 (GymV) für die auf ihrem Gebiet wohnhaften Gymnasialschüler ab der 4. Klasse einen jährlichen Schülerbeitrag. Im Rahmen der EFS war von Beginn weg stets unbestritten, dass die Bezirke von der Mitfinanzierung für das Gymnasium befreit werden sollen. Der Grosse Rat hat einstimmig beschlossen, Art. 36 Abs. 3 GymV aufzuheben.

4 4 7. Grossratsbeschluss betreffend Revision der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (VEG BBG) Mit der von der Landsgemeinde am 25. April 2010 angenommenen Vorlage zur Umsetzung der Entflechtung der innerkantonalen Finanzströme (EFS) wurde unter anderem die Finanzierung der beruflichen Grundbildung in die alleinige Verantwortung des Kantons gelegt. Art. 6 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG), der heute eine Kofinanzierung von Kanton und Lehrortsbezirk enthält, wurde hierfür so abgeändert, dass der Kanton die Kosten für den beruflichen Unterricht allein zu tragen hat, unter Vereinnahmung der Bundesbeiträge. Bereits in der Vernehmlassungsvorlage wurde darauf hingewiesen, dass nach der Revision von Art. 6 EG BBG auch noch Art. 21 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (VEG BBG) aufzuheben sei. Dort war bisher in Konkretisierung der Grundregel gemäss Art. 6 EG BBG festgelegt, dass sich der Beitrag des Lehrortsbezirks auf 40 % der Berufsschulkosten beläuft. Der Grosse Rat hat nun beschlossen, die Mitfinanzierungsregel nach Art. 6 EG BBG aufzuheben. Damit sind die Bezirke ab 2011 von ihrer Beitragspflicht an die Berufsbildungskosten befreit. 8. Grossratsbeschluss betreffend Revision der Verordnung zum Gesundheitsgesetz (Schutz vor Passivrauchen) Der Grosse Rat hat der Ergänzung der Verordnung zum Gesundheitsgesetz mit Bestimmungen über den Passivraucherschutz zugestimmt. Der betreffende Grossratsbeschluss ist vom Grossen Rat einstimmig angenommen worden und am 14. Juni 2010 in Kraft getreten. Mit dieser Revision der Verordnung zum Gesundheitsgesetz wurde das vom Bund erlassene Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen und die dazugehörende Verordnung auf kantonaler Ebene umgesetzt. Die Umsetzung geschieht im zwingend erforderlichen Ausmass, sodass es weiterhin möglich ist, in speziellen, dazu geeigneten Räumen zu rauchen. Diese Räume müssen baulich sauber abgetrennt, ausreichend belüftet und ausdrücklich als Raucherräume gekennzeichnet sein. Sie müssen zudem über eine selbsttätig schliessende Türe verfügen. Raucherräume in Restaurants dürfen maximal einen Drittel der Ausschankfläche einnehmen. Für kleine Gastgewerbebetriebe mit einer öffentlich zugänglichen Fläche von unter 80 m 2 kann das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement eine Bewilligung als Raucherlokal erteilen. Raucherbetriebe müssen ausreichend belüftet und klar als Raucherlokal gekennzeichnet sein. 9. Grossratsbeschluss betreffend Revision der Verordnung zum Gesundheitsgesetz (Pflegefinanzierung) Die Landsgemeinde vom 25. April 2010 hat einer Änderung des Gesundheitsgesetzes zugestimmt. Diese Revision beinhaltete Anpassungen der kantonalen Gesundheitsgesetzgebung an die vom Bundesrat beschlossene neue Pflegefinanzierung. Nun hat der Grosse Rat auch die entsprechenden Änderungen auf Verordnungsstufe vorgenommen. Diese betreffen insbesondere die Grundlagen für die Anerkennung von Pflegekosten, das Berichterstattungswesen und besondere Beiträge.

5 5 Der Grosse Rat hat der Revision der Verordnung zum Gesundheitsgesetz mit einer Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2011 zugestimmt. 10. Grossratsbeschluss betreffend Erteilung eines Kredites für den Neubau einer Melster auf Alp Spitzigstein, Seealp Der Grosse Rat hat für den Neubau einer Melster auf Alp Spitzigstein, Seealp einen Kredit von Fr. 390' gesprochen (Preisbasis März 2010). Für teuerungsbedingte und unvorhergesehene Kosten kann die Standeskommission den Kredit um maximal 10 % erweitern. Darüber hinausgehende Kosten müssten erneut dem Grossen Rat unterbreitet werden. Das Alprecht Spitzigstein ist seit dem Jahre 1942 im Besitze des Kantons Appenzell I.Rh. Die Alphütte wurde erst vor einigen Jahren renoviert und ist in einem guten Zustand. Ebenfalls in einem guten Zustand befinden sich der Schweinestall und die Käserei. Dagegen ist die Melster sanierungsbedürftig. Der Bretterschirm, die Fenster und die Türen sind mit dem Lauf der Zeit in Mitleidenschaft gezogen worden. Der Allgemeinzustand der Melster und die engen, insgesamt ungenügenden Platzverhältnisse machen einen Neubau erforderlich. Bei dem geplanten Neubau handelt es sich um ein Gebäude mit einem Mauersockel und Holzfassaden. Das Obergeschoss soll geschindelt werden, und die Eindeckung des Satteldachs soll mit Flacheternit erfolgen. Die neue Melster wird westlich der heutigen Gebäude zu stehen kommen, mit einer Firstrichtung von Nord nach Süd. Der vom Grossen Rat gesprochene Kredit unterliegt dem fakultativen Referendum. Bei Nichtergreifen des fakultativen Referendums gemäss Art. 7 ter Abs. 2 der Kantonsverfassung tritt er nach Ablauf von 30 Tagen seit der Veröffentlichung dieser Mitteilungen in Rechtskraft. 11. Grossratsbeschluss betreffend Genehmigung einer Statutenänderung der Holzkorporation Schwende Der Grosse Rat hat die von der Korporationsgemeinde Schwende am 26. März 2010 beschlossene Statutenänderung der Holzkorporation Schwende einstimmig genehmigt. Die Holzkorporation Schwende hat am 26. März 2010 ihre Statuten mit einem Art. 7 Abs. 4 ergänzt, gemäss welchem Nutzungsberechtigte ihren Anspruch auf das jeweilige Treffnis verlieren, wenn sie dieses innerhalb einer von der Kommission bestimmten Frist nicht abholen oder keine Zahlstelle bekannt geben. 12. Nachführung des kantonalen Richtplans Die von der Standeskommission unterbreitete Nachführung des aus dem Jahre 2002 stammenden Richtplans wurde vom Grossen Rat zur Überarbeitung an die Standeskommission zurückgewiesen. Es wird eine Überarbeitung im Bereich Natur und Landschaft gewünscht. Hierbei sollen insbesondere das Kerngebiet im Wissbachtal und die Gebiete von wildökologischer Bedeutung in Grösse und Bestand überprüft werden.

6 6 13. Strukturreformen im Kanton Appenzell I.Rh. Die Standeskommission wurde im Februar 2008 vom Grossen Rat beauftragt, die Strukturen im Kanton Appenzell I.Rh. zu überprüfen. In der Folge wurden ein Grundlagenbericht erarbeitet und eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Bezirke, der Schulgemeinden, der Kirchgemeinden, der Feuerschaugemeinde sowie den politischen Parteien eingesetzt. Der Bericht der Arbeitsgruppe und ein Ergänzungsbericht der Standeskommission wurden hierauf einer Vernehmlassung unterzogen. Auf der Grundlage der Vernehmlassungsergebnisse hat die Standeskommission dem Grossen Rat Bericht erstattet. Der Grosse Rat hat sich sehr eingehend mit den Strukturreformen im Kanton Appenzell I.Rh. befasst und die Möglichkeiten breit diskutiert. Im Ergebnis hat er die Standeskommission mit der Ausarbeitung von zwei Vorlagen beauftragt. Einerseits soll dem Grossen Rat ein Landsgemeindebeschluss zur Revision der Kantonsverfassung unterbreitet werden, welcher einen Zusammenschluss aller Bezirke im inneren Landesteil vorsieht. Andererseits soll ein Entwurf für ein Fusionsgesetz ausgearbeitet werden. Über konkrete Schritte wird der Grosse Rat aufgrund der Vorlagen beschliessen. 14. Konzept zur Förderung der Eingliederung invalider Personen (Behindertenkonzept) Der Grosse Rat hat vom Konzept zur Förderung der Eingliederung invalider Personen (Behindertenkonzept), das die Standeskommission am 30. März 2010 verabschiedet hat, Kenntnis genommen. Mit diesem Konzept wird die vom Bund auf die Kantone übertragene Zuständigkeit für die Finanzierung der Institutionen für Menschen mit Behinderungen auf Kantonsebene festgelegt. Das Konzept enthält insbesondere Aussagen zu folgenden Punkten: Bedarfsplanung in quantitativer und qualitativer Hinsicht, Verfahren für periodische Bedarfsanalysen, Art der Zusammenarbeit mit den Institutionen, Grundsätze der Finanzierung, Grundsätze der beruflichen Aus- und Weiterbildung des Fachpersonals, Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten zwischen invaliden Personen und Institutionen, Art der Zusammenarbeit mit anderen Kantonen, Planung für die Umsetzung des Konzepts. Das Konzept ist nun noch vom Bund zu genehmigen.

7 7 15. Landrechtsgesuche Der Grosse Rat hat folgenden Personen das Gemeindebürgerrecht von Appenzell und das Landrecht des Kantons Appenzell I.Rh. verliehen: Enesa Uzicanin, geboren 1991 in Appenzell, bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige, wohnhaft Mettlenweg 9, Appenzell Nadina Barucic, geboren 1991 in Appenzell, bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige, wohnhaft Gaishausstrasse 2, Appenzell Vera Dragomirovic, geboren 1992 in Appenzell, bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige, wohnhaft Gaishausstrasse 14, Appenzell Torsten Kellner, geboren 1963 in Deutschland, deutscher Staatsangehöriger, sowie seiner Tochter Kay Michelle Lina Wystrach, geboren 2005, beide wohnhaft Langweid 9, Appenzell Neira Zivcic, geboren 1992 in Appenzell, bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige, wohnhaft Gontenstrasse 16, Appenzell Nunzio Schena-Trnková, geboren 1967 in Appenzell, italienischer Staatsangehöriger, sowie seiner Tochter Jennifer Schena, geboren 2002, beide wohnhaft St. Antonstrasse 9, Appenzell 9050 Appenzell, 16. Juni 2010 Ratskanzlei Appenzell I.Rh. Der Ratschreiber: Markus Dörig

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