STADT NÜRTINGEN Den Ordnungsamt - Az.: 32 px Bearbeiter/in: Pixa, Angela
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1 STADT NÜRTINGEN Den Ordnungsamt - Az.: 32 px Bearbeiter/in: Pixa, Angela Sitzungsvorlage Nr. 029/2013/VA TOP 3 Gremium Termin Öffentlichkeitsstatus Beratungsstatus Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss öffentlich zur Kenntnis Dem zuständigen Ortschaftsrat weitergeleitet am Dem Jugendrat weitergeleitet am Betreff Behandlung von Anträgen aus den Haushaltsberatungen - Stationäre Geschwindigkeitskontrollen - Parkierungsanlage Gleis 13 Güterbahnhof Beschlussantrag: Um Kenntnisnahme wird gebeten. Finanzielle Auswirkungen [ ] ja [ X ] nein Kosten des vorliegenden Antrags Einnahmen des vorliegenden Antrags Genehmigte Gesamtkosten der Maßnahme (im KA / VA / BA / BA-GWN / GR ) Kosten liegen im Rahmen der genehmigten Gesamtkosten [ ] ja [ ] nein Veranschlagung Haushaltsstelle HHmittel bis einschl. laufendes HH - jahr [ ] im Verwaltungs-/Vermögenshaushalt [ ] nein, Deckungsvorschlag Jährliche Folgelasten [ ] ja [ ] nein
2 Sachverhalt: Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurden von der Fraktion Freie Wähler und der Fraktion NL/Grüne Anträge gestellt, welche zur weiteren Beratung in den VA verwiesen wurden. 1. Stationäre Geschwindigkeitskontrollen Antrag der Fraktion NL/Grüne Wir beantragen, dass Einnahmen aus der stationären Geschwindigkeitskontrolle für eine weitere Ausdehnung der speziell nächtlichen Verkehrssicherheit genutzt werden. Sogenannte Cruiser, die ziellos, meistens jedoch vor allem schnell, die Ringstraßen nutzen, möchten wir mit dieser Maßnahme abschrecken. Wir schlagen Radarkontrollen zwischen 21 und 4 Uhr in geparkten Fahrzeugen an wechselnden Standorten vor, etwa in der Bahnhofstraße, Europastraße, Alleenstraße, den Zubringerstraßen Neuffener Straße, Werastraße, Kirchheimer Straße und den Innenstadt- Straßen mit Gastronomiepublikum Heiligkreuzstraße, Steinenbergstraße/Uhlandstraße. Die Cruiser und Raser können damit sinnvoll verkehrstechnisch gebremst, Lärm gemindert und die Sicherheit für Bürger erhöht werden. Kosten für Personal könnte ggf. eingespart werden, wenn das Fahrzeug ohne Personal abgestellt wird und die Unversehrtheit des Fahrzeuges bei üblichen Kontrollfahrten der Polizei beachtet wird. Stellungnahme der Verwaltung (Ordnungsamt) Bei mobilen Geschwindigkeitskontrollen muss immer ein aufmerksamer Messbetrieb stattfinden, da sonst die Verstöße nicht gerichtsverwertbar sind. Rechtsgrundlage hierfür ist das Eichgesetz, welches die PTB-Zulassung (PTB=physikalisch-technische Bundesanstalt) und den Eichschein vorschreibt. In der PTB-Zulassung ist die Einhaltung der Bedienungsanleitung durch ausgebildetes Personal gefordert. Aufmerksamer Messbetrieb bedeutet, dass das Messverhalten des Gerätes ständig von einer geschulten Person überwacht werden muss. Messungen ohne Einhaltung dieser Vorgabe unterliegen dem Beweiserhebungsverbot. Deshalb muss das Messfahrzeug immer mit einem entsprechenden Mitarbeiter besetzt sein. Im Laufe des Sommerhalbjahres wird mit der Reorganisation und Neustrukturierung des Gemeindevollzugsdienstes begonnen. In diesem Rahmen wird die Breite und Tiefe der Aufgabenerledigung neu definiert und festgelegt. Hierzu gehören auch Abend- und Nachtdienste. 2. Parkierungsanlage Gleis 13 Güterbahnhof Antrag der Fraktion Freie Wähler Die Zustände der Parkierungsanlage Güterbahnhof bzw. Gleis 13 sind einer Stadt Nürtingen nicht würdig und vertretbar. Die Verwaltung wurde durch mich mehrfach informiert, dass die Firma Kneuer, Erlangen, als Pächter der Anlage, die Anordnungen des Ordnungsamtes A NR. 27/2010 den Belag zu erneuern bzw. auszubessern, mehrfach nicht nachgekommen ist. Es ist bis heute nichts geschehen. Split allein genügt den Verkehrssicherheitsanforderungen nicht. Wir beantragen, die Zufahrt zum Parkplatz, die durch öffentliche Beschilderung zur öffentlichen Straße erhoben wurde, zu ändern und die bisherige Ausfahrt in die Oberboihinger Straße in Höhe des öffentlichen Parkplatzes durch Entfernen der Beschilderung Einfahrt verboten- Einbahnstraße wieder zu ermöglichen. An dieser Stelle hat es nie einen Unfallschwerpunkt gegeben. Fahrbahnmarkierungen sind entsprechend zu ändern.
3 Stellungnahme der Verwaltung (Ordnungsamt) Der Parkplatz wird im Auftrag des Besitzers nach wie vor privatwirtschaftlich von der Firma Kneuer GmbH, Erlangen, verwaltet. Diese wurde vom Ordnungsamt in diesem Jahr bereits mehrmals aufgefordert, die vorhandenen Schäden auszubessern. Ende April fand nun eine provisorische Ausbesserung statt. Die gefahrträchtigen Schlaglöcher wurden verfüllt. Eine grundlegende Sanierung lehnte die Firma im Hinblick auf ihren, im Moment jederzeit seitens des Eigentümers kündbaren Vertrag, derzeitig ab. Gerade sind Bemühungen im Gange, um zu einem sichereren Vertrag zu kommen. Sollte dies gelingen, wurde die Tätigung einer größeren Investition zur Sanierung der Fläche in Aussicht gestellt. Da häufig Fahrzeuge mit unangepasster Geschwindigkeit den Platz befahren, wurden von der Firma Kneuer Leitpfosten eingesetzt, welche den Verkehrsfluss lenken sowie gleichzeitig die Geschwindigkeit der Fahrzeuge anpassen sollen. Das Ordnungsamt wird die Oberflächenbeschaffenheit im Auge behalten. Die Einbahnstraßenregelung auf dem Parkplatz ist Ausfluss aus der Verkehrsschau vom , sowie der Unfallkommission vom und Vor Einführung dieser Regelung haben sich im Jahre 2010 drei Linksabbiegeunfälle im Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/Europastraße ereignet. Aus diesem Grund sprach die Verkehrskommission die Empfehlung einer Einbahnstraßenregelung aus. Ebenso wurde empfohlen, die obere Zufahrt wieder zu reaktivieren und dorthin die Ausfahrt zu verlegen, da an dieser Stelle eine wesentlich bessere Sicht auf die Oberboihinger Straße gegeben ist. Aus Sicht des Ordnungsamts wurde durch die Umsetzung dieser Empfehlung die Verkehrssicherheit verbessert, da an Stellen mit eingeschränkter Sicht Gegenverkehr unterbunden wird. Claudia Grau Bürgermeisterin
4 STADT NÜRTINGEN Den Haupt- und Rechtsamt - Az.: bi Bearbeiter/in: Birnstiel, Petra Sitzungsvorlage Nr. 036/2013/VA TOP 4 Gremium Termin Öffentlichkeitsstatus Beratungsstatus Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss öffentlich zur Kenntnis Dem zuständigen Ortschaftsrat weitergeleitet am Dem Jugendrat weitergeleitet am Betreff Bearbeitung von Anträgen aus den Haushaltsberatungen Antrag der Fraktion NL/Grüne, nichtöffentliche Tagesordnungspunkte zu veröffentlichen Beschlussantrag: Um Kenntnisnahme wird gebeten. Finanzielle Auswirkungen [ ] ja [ X ] nein Kosten des vorliegenden Antrags Einnahmen des vorliegenden Antrags Genehmigte Gesamtkosten der Maßnahme (im KA / VA / BA / BA-GWN / GR ) Kosten liegen im Rahmen der genehmigten Gesamtkosten [ ] ja [ ] nein Veranschlagung Haushaltsstelle HHmittel bis einschl. laufendes HH - jahr [ ] im Verwaltungs-/Vermögenshaushalt [ ] nein, Deckungsvorschlag Jährliche Folgelasten [ ] ja [ ] nein
5 Sachverhalt: Im Rahmen der diesjährigen Haushaltsplanberatungen hat die Fraktion NL/Grüne folgenden Antrag gestellt: Öffentliche Bekanntgabe der Tagesordnung von Ausschüssen und Gemeinderat Antrag der Fraktion NL/Grüne Wir beantragen, dass bei der Veröffentlichung der Tagesordnung neben den öffentlich behandelten Tagesordnungspunkten auch über die nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte der Ausschüsse und des Gemeinderates informiert wird. In der Gemeindeordnung (GemO) ist klar geregelt, welche Themen öffentlich oder nichtöffentlich zu behandeln sind. Dabei gilt gemäß 35 Abs. 1 GemO der Grundsatz, dass Sitzungen des Gemeinderates grundsätzlich öffentlich sind und nichtöffentlich nur verhandelt werden darf, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern. Personalentscheidungen oder Grundstücksgeschäfte sind dafür typische Beispiele. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, ist nichtöffentlich zu verhandeln. Es liegt in der Natur der Sache, dass diese Tagesordnungspunkte vor der Sitzung auch nicht öffentlich aufgeführt werden. Anders verhält es sich bei nichtöffentlich vorberatenden Ausschusssitzungen. Der Nichtöffentlichkeitsgrundsatz der vorberatenden Ausschusssitzungen ( 39 Abs. 5 GemO) erstreckt sich nur auf den Gang und das Ergebnis der Beratungen und Abstimmungen und nicht wie das für den Gemeinderat geltende Nichtöffentlichkeitsgebot auch auf die Verhandlungsgegenstände als solche. Es wäre also grundsätzlich möglich, auf den Tagesordnungen der Ausschusssitzungen auch die nichtöffentlichen Punkte aufzuführen, die in der nächsten Gemeinderatssitzung öffentlich auf der Tagesordnung stehen. Zuständig für die Aufstellung und Veröffentlichung der Tagesordnung ist gemäß Gemeindeordnung nicht der Gemeinderat, sondern der Oberbürgermeister. D.h. er entscheidet auch darüber, ob und in welchem Umfang nichtöffentlich vorzuberatende Ausschussthemen auf der öffentlichen Tagesordnung erscheinen. O. Heirich
6 STADT NÜRTINGEN Den Haupt- und Rechtsamt - Az.: bi 022. Bearbeiter/in: Birnstiel, Petra Sitzungsvorlage Nr. 039/2013/VA TOP 5 Gremium Termin Öffentlichkeitsstatus Beratungsstatus Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss öffentlich zur Kenntnis Dem zuständigen Ortschaftsrat weitergeleitet am Dem Jugendrat weitergeleitet am Betreff Bearbeitung von Anträgen aus den Haushaltsberatungen 2013 Mailadressen für Stadträtinnen und Stadträte - Antrag der Fraktion NL/Grüne Beschlussantrag: Um Kenntnisnahme wird gebeten. Finanzielle Auswirkungen [ ] ja [ X ] nein Kosten des vorliegenden Antrags Einnahmen des vorliegenden Antrags Genehmigte Gesamtkosten der Maßnahme (im KA / VA / BA / BA-GWN / GR ) Kosten liegen im Rahmen der genehmigten Gesamtkosten [ ] ja [ ] nein Veranschlagung Haushaltsstelle HHmittel bis einschl. laufendes HH - jahr [ ] im Verwaltungs-/Vermögenshaushalt [ ] nein, Deckungsvorschlag Jährliche Folgelasten [ ] ja [ ] nein
7 Sachverhalt: Im Rahmen der diesjährigen Haushaltsplanberatungen hat die Fraktion NL/Grüne folgenden Antrag gestellt: Erreichbarkeit der Gemeinderäte Antrag der Fraktion NL/Grüne Wir bitten zu prüfen, ob eine Erstellung von Mailadressen für jeden Gemeinderat unter der (Schema: möglich ist. Hierüber sind alle städtischen Mails zu leiten und dadurch klar von dem öffentlichen Mailsystem getrennt. Es eignet sich technisch korrekt realisiert auch für vertrauliche Mitteilungen innerhalb der Sphäre der Stadtverwaltung. Die Domainsystematik nuertingen.de ist nach Auskunft unserer IT-Abteilung so angelegt, dass alle Endgeräte dieser Mailadressen über ein Netzwerk einem zentralen Mail- bzw. IT- System zugeordnet sein müssen. Dies ist bei den privaten Endgeräten der Stadträtinnen und Stadträte nicht der Fall. Eine Einbindung der privaten Endgeräte in das städtische Netzwerk ist nicht möglich. Damit ist auch die Erstellung von Mailadressen unter der nicht umsetzbar. Eine Umfrage bei den anderen Großen Kreisstädten im Umkreis hat ergeben, dass in den anderen Städten ebenfalls die privaten Mailadressen zur Kommunikation mit den Stadträtinnen und Stadträten verwendet werden. O. Heirich
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