Freistaat Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Kultus

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1 Freistaat Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Kultus Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung an der Fachschule Fachbereich Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik Erzieher/Erzieherin Klassenstufen 1 bis 3 August 2006

2 Die Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung sind ab dem 1. August 2006 freigegeben. I m p r e s s u m Die Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung basieren auf dem Lehrplan Erzieher/Erzieherin vom August 2004, der Verordnung des SMK und des SMUL über die Fachschule im Freistaat Sachsen, rechtsbereinigt mit Stand vom 1. August 2004, und der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002). Die Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung wurden unter Leitung des Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung Comenius-Institut Dresdner Straße 78 c Radebeul unter Mitwirkung von Bärbel Harnisch Dr. Martina Hübner Sabine Lange Claudia Wiener Leipzig Bad Lausick Chemnitz Bautzen erarbeitet. HERAUSGEBER Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz Dresden VERTRIEB

3 Fachschule Erzieher/Erzieherin Klassenstufen 1 bis 3 Inhaltsverzeichnis Seite Kurzcharakteristik 4 Organisatorische Aspekte 5 Inhaltliche Gestaltung 7 Dokumentation und Bewertung 11 3

4 Klassenstufen 1 bis 3 Erzieher/Erzieherin Fachschule Kurzcharakteristik Die "Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung" sollen sowohl den Lehrkräften der Fachschule als auch den Fachkräften der Einrichtungen, in denen die Fachschülerinnen und Fachschüler ihre berufspraktische Ausbildung absolvieren, einen Orientierungsrahmen geben. Sie sind die Grundlage für die Erarbeitung schülerbezogener Ausbildungspläne in Abstimmung zwischen Fachschülerin/Fachschüler, Fachschule und Praxiseinrichtung. Grundlage der berufspraktischen Ausbildung sind die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Fachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachschule FSO) in ihrer jeweils geltenden Fassung, die Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2003) sowie die im Lehrplan verankerten Ziele und Inhalte der Lernfeldern. Das Ziel der Ausbildung an der Fachschule besteht im Erwerb der für die Tätigkeit einer Erzieherin/ eines Erziehers erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um den vielfältigen Anforderungen des komplexen sozialpädagogischen Handlungsfeldes gerecht zu werden. Die Verzahnung von Theorie und Praxis und der unterschiedlichen Lernorte ist durchgängiges Prinzip der gesamten Ausbildung. In der berufspraktischen Ausbildung erleben die Fachschülerinnen und Fachschüler die Notwendigkeit, berufliches Handeln immer wieder theoretisch zu begründen. Das Ziel der berufspraktischen Ausbildung ist es, den Fachschülerinnen und Fachschülern eine Vielfalt praktischer Erfahrungen in der Arbeit mit Einzelnen und Gruppen sowie mit unterschiedlichen Altersgruppen und in verschiedenen Arbeitsfeldern zu ermöglichen. Die berufspraktische Ausbildung trägt dazu bei, dass folgende sozialpädagogische Kernkompetenzen entwickelt werden: - Beobachtungs- und Analysefähigkeit - Fähigkeit zur pädagogischen Beziehungsgestaltung - Fähigkeit zur Planung, Durchführung und Evaluation pädagogischer Prozesse - Fähigkeit zur kritischen Reflexion der eigenen Person und der zu Grunde liegenden Werthaltungen und Menschenbilder - Fähigkeit zur Kooperation im Team sowie mit Eltern und anderen an der Erziehung Beteiligten - Fähigkeit zur Gestaltung betriebswirtschaftlicher Abläufe in sozialpädagogischen Einrichtungen Im Rahmen ihrer berufspraktischen Tätigkeit haben die Fachschülerinnen und Fachschüler die Möglichkeit, Einblicke in die sich ändernden Anforderungen an berufliche Handlungsabläufe zu gewinnen und die Bedeutung der eigenen Bildungsprozesse zu erfahren. Sie erleben und reflektieren die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Sichtweise auf den Menschen. Die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern in Sachsen erreicht über die Integration der Lernorte Schule und Praxis eine neue Qualität. Die berufspraktische Ausbildung gliedert sich in ein Orientierungspraktikum und drei Blockpraktika. Sie wird abgeschlossen mit einem Kolloquium. 4

5 Fachschule Erzieher/Erzieherin Klassenstufen 1 bis 3 Organisatorische Aspekte Die berufspraktische Ausbildung umfasst laut Stundentafel 1560 Stunden. Darin enthalten ist ein Anteil von 120 Stunden für fachpraktische Inhalte. Diese werden im praxisbegleitenden Unterricht vermittelt, der sowohl in der Schule wie auch an anderen Lernorten durchgeführt werden kann. Die Fachschülerinnen und Fachschüler sind für die Teilnahme am praxisbegleitenden Unterricht von ihrer Tätigkeit in der Einrichtung freizustellen. In der Ausbildung finden folgende vier Praxiseinsätze statt: - Orientierungspraktikum - Blockpraktikum Kindertagesstätte - Blockpraktikum in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach 11, 13, 16, 19, 29ff. SGB VIII - Blockpraktikum in einem Arbeitsfeld nach Wahl In jedem Ausbildungsjahr sollte ein Blockpraktikum durchgeführt werden. Die Organisation und Planung der Einsätze liegt in der Verantwortung der Schule. Die Auswahl der Einrichtungen richtet sich nach den festgelegten Ausbildungszielen und erfolgt in Absprache zwischen Fachschülerin/Fachschüler, Schule und Praxiseinrichtung. Während der Ausbildung sind Praxiseinsätze in einer Kindertagesstätte und mindestens einem weiteren sozialpädagogischen Arbeitsfeld zu absolvieren. Die Wahl des Arbeitsfeldes im dritten Blockpraktikum obliegt der Fachschülerin/dem Fachschüler. Die Entscheidung über die Eignung einer Praxiseinrichtung trifft entsprechend 47 FSO die Schule. Die Arbeitszeit für die Fachschülerinnen und Fachschüler entspricht der tariflichen Wochenarbeitszeit, der Einsatz richtet sich nach den Möglichkeiten und Erfordernissen der Einrichtung. Kann die tarifliche Arbeitszeit nicht vollständig in der Einrichtung abgeleistet werden, so sollten den Fachschülerinnen und Fachschülern Aufgaben übertragen werden, die eine Anwesenheit in der Einrichtung nicht voraussetzen. Dazu gehören insbesondere Vor- und Nachbereitungen sowie konzeptionelle Aufgaben. Für die fachliche Begleitung der Fachschülerinnen und Fachschüler während ihres praktischen Einsatzes wird seitens der jeweiligen Praxiseinrichtung eine entsprechend 48 FSO qualifizierte Fachkraft (im Folgenden als Praxisanleiterin/Praxisanleiter bezeichnet) benannt. Im Prozess der berufspraktischen Ausbildung soll sich die Praxisanleiterin/der Praxisanleiter als Berater, Moderator und Identifikationsfigur verstehen und folgende Aufgaben übernehmen: - Hineinversetzen in die Perspektive der Fachschülerin/des Fachschülers - Heranführen an die Abläufe der Einrichtung und Ermöglichen der Partizipation - Motivation der Fachschülerin/des Fachschülers - Unterstützung bei der Erstellung des individuellen Ausbildungsplanes - Ableiten und Übertragen von zunehmend selbstständig zu lösenden Aufgaben entsprechend der Zielstellung des jeweiligen Praktikums 5

6 Klassenstufen 1 bis 3 Erzieher/Erzieherin Fachschule - Durchführen von Informations- und Reflexionsgesprächen - Reflexion, Bewertung und Dokumentation von Leistungen nach zwischen Fachschülerin/Fachschüler, Fachschule und Praxiseinrichtung abgestimmten und transparenten Kriterien Gemäß 48 (1) FSO liegt vor Beginn der berufspraktischen Ausbildung ein zwischen Fachschule und Praxiseinrichtung abgestimmter Ausbildungsplan vor. Die Fachschülerin/der Fachschüler sollten aktiv in die Erarbeitung konkreter Zielstellungen des Ausbildungsplanes einbezogen werden. Die Fachschülerin/der Fachschülerin wird während jedes Praktikums von einer Lehrkraft der Fachschule begleitet. Der zeitliche Umfang ist in 48 (3) FSO geregelt. Während der Blockpraktika sollten die Fachschülerinnen und Fachschüler jeweils zweimal in der Praxiseineinrichtung von der Lehrkraft beraten und begleitet werden. Die Praxisbesuche beinhalten: - die Beobachtung der Tätigkeit der Fachschülerin/des Fachschülers - reflektierende und beratende Gespräche - Unterstützung bei der Erstellung des individuellen Ausbildungsplanes - Einsichtnahme in Vor- und Nachbereitungsunterlagen und Dokumentationen Neben den Besuchen in der Praxis sollte die begleitende Lehrkraft der Fachschule den praxisbegleitenden Unterricht durchführen. Dieser durchzieht die gesamte berufspraktische Ausbildung und sollte sich hinsichtlich der Organisation und Inhalte an den jeweiligen Zielen der Blockpraktika orientieren. Für die berufspraktische Ausbildung sollte zwischen der Fachschülerin/dem Fachschüler, der Fachschule und der Praxiseinrichtung sowie ggf. dem Träger der Einrichtung eine schriftliche Praxisvereinbarung abgeschlossen werden. Diese kann neben dem Ausbildungsplan Aussagen zu Pflichten der Praxiseinrichtung und der Fachschülerin/ dem Fachschüler enthalten. 6

7 Fachschule Erzieher/Erzieherin Klassenstufen 1 bis 3 Inhaltliche Gestaltung Orientierungspraktikum Das Orientierungspraktikum sollte in zwei zusammenhängenden Wochen in der ersten Hälfte des ersten Ausbildungsjahres durchgeführt werden. Es kann in allen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern stattfinden. Für Fachschülerinnen und Fachschüler, die nach Abschluss einer beruflichen Ausbildung oder einer anderen Tätigkeit bereits über praktische Erfahrungen in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld verfügen, empfiehlt sich die Wahl einer Einrichtung in einem anderen Arbeitsfeld. Das Praktikum dient der Überprüfung persönlicher Berufswahlmotive, es unterstützt einen praxisorientierten Ausbildungseinstieg und ermöglicht das Kennen lernen verschiedener Erziehungssituationen. Die Fachschülerinnen und Fachschüler erwerben einen Einblick in die Arbeitsprozesse der ausgewählten sozialpädagogischen Einrichtung. Sie erleben und beobachten das pädagogische Handeln der Fachkräfte. Sie beteiligen sich an der Gestaltung des Tagesablaufes in der Einrichtung und unterstützen dabei die Fachkräfte in ihrem Handeln. Die Fachschülerinnen und Fachschüler beschreiben die erlebten Situationen. Sie erkennen die Notwendigkeit der Beziehungsgestaltung für die sozialpädagogische Arbeit und reflektieren die erlebten und beobachteten Beziehungen in der Einrichtung. Die Fachschülerinnen und Fachschüler formulieren Fragestellungen, denen sie in der weiteren Ausbildung nachgehen wollen. Sie erweitern ihr Wissen über den Beruf und erlangen Bestätigung in ihrer Berufswahl. Daraus ergeben sich für das Orientierungspraktikum folgende Rahmenaufgaben: - Studium der Konzeption bzw. vergleichbarer Unterlagen zum bewussten Erleben der sozialpädagogischen Aufgabenstellung der jeweiligen Einrichtung, ihrer rechtlichen Grundlagen, ihrer Trägerschaft und Finanzierung - Beschreiben der Funktionsräume der Einrichtung und Erkennen der Bedeutung des gestalteten Raumes für die Kinder und Jugendlichen - Beobachten und Beschreiben von Gruppensituationen - Erkennen und Zusammenstellen der Erwartungen an Einstellungen und Verhalten von Erzieherinnen und Erziehern seitens der Kinder/Jugendlichen, der Eltern und des Trägers sowie der Gesellschaft einschließlich möglicher Widersprüche - Auseinandersetzung mit dem Tagesablauf der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung sowie mit den bestehenden Regeln und Normen - Mithilfe bei der Gestaltung ausgewählter inhaltlicher und organisatorischer Aufgaben (z. B. Begrüßungsrituale, Spiel, Ausgestaltung von Räumen, Mahlzeiten, Aufenthalt im Freien) - Üben von Interaktion und Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen sowie angeleitete Reflexion der eigenen sprachlichen Vorbildwirkung Blockpraktikum Kindertagesstätte Dieses Blockpraktikum sollte im ersten Jahr der Ausbildung durchgeführt werden und umfasst 11 Wochen. Zur Auswahl stehen entsprechend SäKitaG alle Kinderkrippen, Kindergärten, Horte sowie Integrations- und heilpädagogische Einrichtungen. 7

8 Klassenstufen 1 bis 3 Erzieher/Erzieherin Fachschule Das erste Blockpraktikum dient der Auseinandersetzung mit den Handlungsabläufen und Aufgaben einer Erzieherin/eines Erziehers in einer Kindertagesstätte. Es unterstützt durch die Verzahnung der Lernorte die Arbeit mit beruflichen Handlungssituationen, insbesondere in den Lernfeldern "Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln", "Die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen analysieren, strukturieren und mitgestalten", "Bildungs- und Entwicklungsprozesse anregen und unterstützen" sowie "Kulturell-kreative Kompetenzen weiterentwickeln und Medien gezielt anwenden". Zentraler Gegenstand des Blockpraktikums sind die Beobachtungsfähigkeit, die Unterstützung von Selbstbildungsprozessen bei Kindern sowie die pädagogische Arbeit mit Gruppen. Die Fachschülerinnen und Fachschüler erkennen ihre Verantwortung in der Gestaltung von Beziehungen und verstehen Kinder in ihrer Lebenswelt, erkennen deren Interessen, Bedürfnisse und Wünsche und berücksichtigen diese in der Beziehungsgestaltung. Sie beobachten gezielt die verschiedenen Interaktions- und Kommunikationsprozesse in der Einrichtung und leiten daraus Erkenntnisse über die individuellen Bildungsprozesse der Kinder ab. Sie beschreiben und dokumentieren ihre Beobachtungen und Schlussfolgerungen. Durch bewusstes Gestalten von Räumen und Tagesabläufen schaffen sie eine bildungsförderliche Umgebung, stellen dabei vielfältige Materialien und Bildungsanreize zur Verfügung und unterbreiten Bildungsangebote. Sie erproben und nutzen die verschiedenen Ausdrucksformen und Medien und erschließen die vielfältigen Potenzen kulturell-kreativer Tätigkeiten für die Entwicklung von Kindern. Daraus ergeben sich für das Blockpraktikum Kindertagesstätte folgende Rahmenaufgaben: - Auseinandersetzung mit den Aussagen der Konzeption der Einrichtung zum Bild vom Kind, zur Gestaltung von Bildungsprozessen und zur Rolle der Erzieherin - Analyse und Beschreibung der zeitlichen, räumlichen, materiellen und personellen Strukturelemente (z. B. Tagesablauf, Raumaufteilung, Kostensätze, Qualifizierungen) - Erfassen von Bildungsthemen der Kinder, Gestaltung einer anregenden Umgebung und Bereitstellen von Materialien und Bildungsangeboten (Aufnehmen eines Themas, Analyse der Situation, Entwickeln und Umsetzen vielfältiger Ideen zur Unterstützung der Kinder in ihrer Entwicklung, Reflexion und Dokumentation des Prozesses und des eigenen Handelns) - Üben und Erproben verschiedener Ausdrucksformen und Anwenden von Medien (z. B. Musizieren mit Kindern, Spiele, Dokumentation von Situationen, Arbeit mit Geschichten, Reimen, experimentelle Papiergestaltung) - Gestalten von Bewegungsräumen und Ermöglichen von Bewegungserfahrungen - Einblick nehmen in die Dokumentation von Entwicklungsprozessen - die Praxisanleiterin/den Praxisanleiter bei der Dokumentation von Entwicklungsprozessen unterstützen - Teilnahme an Entwicklungsgesprächen - Beteiligung an Gesprächen und Diskussionen im Team: Vorbereitung auf Teamberatungen, Einbringen von eigenen Vorschlägen - schriftliche Dokumentation der Reflexionsgespräche mit der Praxisanleiterin/dem Praxisanleiter und Ableiten von Zielen für die eigene Entwicklung 8

9 Fachschule Erzieher/Erzieherin Klassenstufen 1 bis 3 Blockpraktikum in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach 11, 13, 16, 19, 29ff. SGB VIII Dieses Blockpraktikum sollte im zweiten Jahr der Ausbildung durchgeführt werden und umfasst 12 Wochen. Zur Auswahl stehen Horte, Einrichtungen der stationären und teilstationären Hilfen zur Erziehung sowie weitere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach 11, 13, 16 und 19 KJHG. Das zweite Blockpraktikum dient der Auseinandersetzung mit den Handlungsabläufen und Aufgaben einer Erzieherin/eines Erziehers in Einrichtungen der Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder und Jugendliche neben Schule und Ausbildung. Es unterstützt durch die Verzahnung der Lernorte die Arbeit mit beruflichen Handlungssituationen, insbesondere in den Lernfeldern "Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln", "Die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen analysieren, strukturieren und mitgestalten", "Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenssituationen bilden, erziehen und betreuen", "Kulturell-kreative Kompetenzen weiterentwickeln und Medien gezielt anwenden" sowie "Zusammenarbeit im Team, Kooperation im Berufsfeld und Unternehmensführung". Zentraler Gegenstand des Blockpraktikums sind die individuelle Unterstützung von Entwicklungsprozessen bei Kindern und Jugendlichen, die Zusammenarbeit im Team und mit anderen Diensten sowie die institutionellen und rechtlichen Bedingungen sozialpädagogischen Handelns. Die Fachschülerinnen und Fachschüler nehmen die subjektive Wirklichkeit jedes Kindes und Jugendlichen wahr, erkennen seine Kräfte und Möglichkeiten und fordern diese heraus. Sie deuten Entwicklungsprozesse und gestalten die Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen unter Berücksichtigung der Biografien und unter ganzheitlicher Sichtweise. Sie dokumentieren die individuellen Entwicklungsprozesse. Innerhalb der jeweiligen Teams kennen sie ihre Rolle als Erzieherin/Erzieher und leiten daraus Aufgaben ab. Ihre Beobachtungen und Deutungen bringen sie in Teamentscheidungen ein. Sie arbeiten kooperativ mit anderen Diensten zusammen. Die Fachschülerinnen und Fachschüler ordnen ihr Handeln in die Rahmenbedingungen des Arbeitsfeldes und der Institution ein und können es professionell begründen. Daraus ergeben sich für das Blockpraktikum Hort, Heim, Jugendarbeit folgende Rahmenaufgaben: - Analyse der institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für das pädagogische Handeln in der Einrichtung - Auseinandersetzung mit den Vernetzungen der Einrichtung mit anderen Diensten und dem Gemeinwesen sowie deren Formen der Öffentlichkeitsarbeit - lang- und kurzfristiges Planen der Unterstützung für Entwicklungsprozesse unter Berücksichtigung der Biografie von Kindern und Jugendlichen sowie der aktuellen Lebenslage - Erweitern des Repertoires an Ausdrucksmöglichkeiten für die Arbeit mit älteren Kindern und Jugendlichen - Erproben des Einsatzes von unterschiedlichen Medien in der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Integration von Anregungen zu gesundheitsbewusster Lebensweise in den Alltag der Einrichtung - Analyse typischer Problemsituationen von Kindern und Jugendlichen, deren Bewältigungshandeln und Auseinandersetzen mit professionellen Unterstützungsangeboten 9

10 Klassenstufen 1 bis 3 Erzieher/Erzieherin Fachschule - Beteiligung an Gesprächen und Diskussionen im Team: Einbringen eigener Analysen und Deutungen, Ableiten von Arbeitsaufgaben - gruppen- und einzelfallbezogene Dokumentation pädagogischer Prozesse - schriftliche Dokumentation der Reflexionsgespräche mit der Praxisanleiterin/dem Praxisanleiter und Ableiten von Zielen für die eigene Entwicklung Blockpraktikum Wahlpflicht Das Wahlpflichtpraktikum umfasst 14 Wochen und wird im dritten Jahr der Ausbildung absolviert. Gegen Ende des Blockpraktikums wird ein Kolloquium durchgeführt, das Bestandteil der Abschlussprüfung ist und sich aus der praktischen Aufgabe und dem fachlichen Gespräch zusammensetzt. Zur Auswahl stehen alle für die Erzieherin/den Erzieher relevanten sozialpädagogischen Arbeitsfelder. Die Wahl der Einrichtungen sollte den Fachschülerinnen und Fachschülern freigestellt werden. Die Schule stimmt zu, wenn die Einrichtung den in der FSO definierten Anforderungen entspricht. Das Blockpraktikum dient der vertiefenden Auseinandersetzung mit den Handlungsabläufen und Aufgaben einer Erzieherin/eines Erziehers in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern. Es baut auf der Verzahnung der Lernorte auf und bildet einen Rahmen für die eigene Reflexion erworbener Kompetenzen. Das Praktikum dient in besonderem Maße der Erweiterung personaler Kompetenzen, der Festigung des eigenen Handelns in der Berufsrolle und damit dem Ankommen im Beruf. Die Fachschülerinnen und Fachschüler richten ihr Handeln konsequent an subjektiven Bedürfnissen und Ressourcen von Kindern und Jugendlichen aus. Aufbauend auf systematischen Beobachtungen reichern sie den Alltag in der jeweiligen Einrichtung zielgerichtet mit Angeboten und Herausforderungen an, so dass die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen optimal unterstützt wird. Sie beherrschen ein eigenes Instrumentarium zur Dokumentation und entwickeln dieses in Kooperation mit dem Team weiter. Die Fachschülerinnen und Fachschüler gestalten die Kommunikation mit unterschiedlichen Partnern sicher. Sie erarbeiten aufbauend auf der konzeptionellen Arbeit ihrer Einrichtung Vorstellungen für Kooperation, suchen Partner und erweitern die Zusammenarbeit mit anderen Diensten. Sie beteiligen sich an der Integration ihrer Einrichtung in das Gemeinwesen und nutzen dessen Ressourcen für die Gestaltung der pädagogischen Prozesse. Die Fachschülerinnen und Fachschüler verstehen sich als Vertreter ihrer Einrichtung in der Öffentlichkeit. Sie nutzen verschiedene Gelegenheiten, um die Arbeit zu präsentieren und nach außen transparent zu machen. Sie richten ihr Handeln an den betriebswirtschaftlichen Erfordernissen aus und bemühen sich um eine Integration der Interessen von Kindern und Jugendlichen, Eltern und Träger. Die Fachschülerinnen und Fachschüler wählen geeignete Formen von Elternarbeit und entwickeln darauf aufbauend Handlungskonzepte für die Elternarbeit in ihrer Einrichtung. Sie verstehen sich als Initiatoren einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten. Daraus ergeben sich für das Wahlpflichtpraktikum folgende Rahmenaufgaben: - aufbauend auf der Analyse der Konzeption Entwicklung eines Leitfadens für Beobachtung und eines Instrumentariums für Dokumentation - Analyse der Gruppe und Deutung von Gruppenprozessen - Ableiten und Begründen geeigneter Angebote und Herausforderungen - Üben von Kommunikation mit anderen Diensten sowie mit Eltern 10

11 Fachschule Erzieher/Erzieherin Klassenstufen 1 bis 3 - Entwickeln von Ideen für Kooperation mit dem Gemeinwesen - Kostenplanung für eine konkrete Gruppen- oder Einrichtungsaktivität; Überlegungen zur Beschaffung finanzieller Ressourcen - Auseinandersetzung mit den praktizierten Formen der Elternarbeit in der Einrichtung, Beteiligung an deren Gestaltung und Entwickeln neuer Ideen - Planung und Gestaltung des Tagesablaufes einschließlich der entsprechenden Angebote und Herausforderungen Dokumentation und Bewertung Im Rahmen der berufspraktischen Ausbildung fertigt jede Fachschülerin/jeder Fachschüler einen Situationsbericht, einen Reflexionsbericht und eine Facharbeit an. Diese schriftlichen Arbeiten werden jeweils benotet. Im letzten Abschnitt der Ausbildung reicht die Fachschülerin/der Fachschüler eine Facharbeit ein. Der Umfang dieser ist in der FSO 9 geregelt. Daneben erhält jede Fachschülerin/jeder Fachschüler eine Note pro Blockpraktikum. Die Benotung der Praxiseinsätze erfolgt durch die begleitende Lehrkraft unter Berücksichtigung der Einschätzung der Praxiseinrichtung. Die Bewertung innerhalb der berufspraktischen Ausbildung erfolgt auf der Grundlage der FSO 10, 49, 51 und 69. Situationsbericht Der Situationsbericht sollte im Rahmen des Blockpraktikums Kindertagesstätte angefertigt werden und höchstens fünf Seiten umfassen. Gegenstand des Situationsberichtes ist die Beschreibung der Einrichtung und die Darstellung der eigenen Arbeitssituation einschließlich der übertragenen Aufgaben. Daraus leiten sich drei inhaltliche Schwerpunkte für den Situationsbericht ab, die folgendermaßen gegliedert sein können: (1) Darlegung der pädagogischen Konzeption der Einrichtung - wesentliche Punkte der Konzeption sollen mit eigenen Worten dargestellt werden (Sicht auf Lernprozesse, Bild vom Kind, Rolle des Erziehers) - Darstellung des soziokulturellen Umfeldes, Gemeinwesen - Benennen des Trägers der Einrichtung - Einordnung der Qualifikation der Mitarbeiter - Darstellung der Kooperation im Team - Darstellung der Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung von Eltern (2) Beschreibung der Alltagsstruktur - Darlegung der räumlichen, zeitlichen, personellen und materiellen Strukturierungselemente des Alltages in der Einrichtung - wertfreie Beschreibung der Gruppensituation - Benennen aktueller Bildungsthemen (3) Darstellung der eigenen pädagogischen Arbeit - Benennen der Schwerpunkte - Schilderung der eigenen Ziele für die Arbeit - Erstellung eines individuellen Ausbildungsplanes entlang der Aufgaben in der Einrichtung - Ableiten eigener Ziele für folgende Praktika 11

12 Klassenstufen 1 bis 3 Erzieher/Erzieherin Fachschule Reflexionsbericht Der Reflexionsbericht sollte im Rahmen des Blockpraktikums in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach 11, 13, 16, 19, 29ff. SGB VIII angefertigt werden und höchstens vier Seiten umfassen. Gegenstand des Reflexionsberichtes ist die Auseinandersetzung mit den im Praktikum ausgeführten beruflichen Handlungen. Der Schwerpunkt soll dabei auf der Reflexion der Gestaltung von Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen und Kolleginnen und Kollegen, der Reflexion des eigenen pädagogischen Handelns im Prozess der Unterstützung von Bildungsprozessen sowie der eigenen Deutungen des Handelns von Kindern und Jugendlichen liegen. Im Reflexionsbericht bewerten die Fachschülerinnen und Fachschüler ihre eigenen Einstellungen, ihr eigenes Erleben, ihre Erfahrungen und ihr eigenes Handeln. Sie beziehen Stellung und leiten Konsequenzen für ihre weitere Entwicklung sowie Ziele für ihren eigenen Bildungsprozess ab. Facharbeit Die Facharbeit wird im dritten Ausbildungsjahr angefertigt und sollte 12 bis 15 Seiten umfassen. In der Facharbeit bearbeiten die Fachschülerinnen und Fachschüler ein selbst gewähltes praxisrelevantes Thema. Gegenstand der Facharbeit ist die theoretische Auseinandersetzung mit einer Problemstellung der beruflichen Praxis von Erzieherinnen und Erziehern. Die Fachschülerinnen und Fachschüler sollen aus einer beruflichen Problemstellung eine fachwissenschaftliche Fragestellung ableiten, sich mit dieser auf der Grundlage eigener berufspraktischer Erfahrungen auseinandersetzen und praxisverwertbare Lösungen anbieten. Von den Fachschülerinnen und Fachschülern ist nachzuweisen, dass sie zur Bearbeitung ihres Themas adäquate Medien und Quellen genutzt und Instrumentarien eingesetzt haben. Daneben müssen Sprache und Form der Facharbeit den Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit entsprechen und geeignet sein, den Erwerb von beruflicher Handlungskompetenz nachzuweisen. Bewertung der Praktika Für jedes Praktikum der Fachschülerinnen und Fachschüler erfolgt eine schriftliche Beurteilung durch die Praxisanleiterin/den Praxisanleiter (vgl. FSO 49). Die begleitende Lehrkraft der Schule erteilt auf der Grundlage dieser Beurteilung eine Note für jedes Praktikum. Die Beurteilung und Bewertung sollte entlang einvernehmlich festgelegter Kriterien erfolgen. Die Kriterien zur Bewertung leiten sich aus den Zielen für die berufspraktische Ausbildung ab. Es wird empfohlen, dass die Schule in Abstimmung mit der Praxiseinrichtung ein Bewertungsraster erarbeitet. 12

13 Fachschule Erzieher/Erzieherin Klassenstufen 1 bis 3 Die nachfolgende Tabelle kann hierfür zur Orientierung dienen. Ziel der Ausbildung Kriterien Indikatoren (Ausprägung) Beobachten und Analysieren pädagogische Beziehungsgestaltung Planung, Durchführung und Evaluation pädagogischer Prozesse kritische Reflexion der eigenen Person und der zu Grunde liegenden Werthaltungen und Menschenbilder Kooperation im Team sowie mit Eltern und anderen an der Erziehung Beteiligten Gestaltung betriebswirtschaftlicher Abläufe in sozialpädagogischen Einrichtungen - Wahrnehmen von Bedürfnissen und aktuellen Befindlichkeiten - Erkennen von Ursachen für Verhalten - Aufwerfen von weiterführenden Fragen - Erfassen von Gruppenstrukturen, Bildungsthemen und Entwicklungsmöglichkeiten - Kontaktfähigkeit - Flexibilität und Konsequenz - pädagogische Grundhaltungen - Ziele formulieren - situationsorientiert Handeln - Methodenwahl - Reflexion des pädagogischen Prozesses - Lernbereitschaft - Belastbarkeit - Kritikfähigkeit - Kooperationsbereitschaft - Verantwortungsbewusstsein - Reflexion des eigenen Erziehungsverständnisses - Aufgeschlossenheit und Initiative - Umgang mit Konflikten - Vertreten eigener Positionen - Umgang mit vorhandenen Mitteln - Vorstellungen zur Beschaffung materieller Ressourcen. Durch die Fachschule sollte eine Präzisierung zu oben genannten Zielen und Kriterien in Form von Indikatoren erfolgen. Kolloquium Durchführung und Gegenstand des Kolloquiums sind in 69 und 84 FSO geregelt. Neben dem fachlichen Gespräch umfasst das Kolloquium eine berufspraktische Aufgabe. Für die Durchführung der berufspraktischen Aufgabe wird folgendes Vorgehen empfohlen: In einem von der Fachschule festzulegenden Zeitraum vor dem Stattfinden des Kolloquiums sollte die Fachschülerin/ der Fachschüler eine schriftliche Planung für die Gestaltung eines Tagesablaufes mit daraus abgeleiteten Aktivitäten einreichen. 13

14 Klassenstufen 1 bis 3 Erzieher/Erzieherin Fachschule Am Tag des Kolloquiums sollte der Fachschülerin/dem Fachschüler 30 Minuten der Gesamtzeit zur Aktualisierung seiner Planung zur Verfügung stehen. Die Gestaltung des Tagesabschnitts entsprechend der Planung schließt sich im zeitlichen Rahmen von 90 Minuten an. Es wird empfohlen, der Fachschülerin/dem Fachschüler in Vorbereitung auf das fachliche Gespräch 30 Minuten zur eigenen Reflexion zur Verfügung zu stellen. Das darauf folgende fachliche Gespräch umfasst wiederum 30 Minuten. 14

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