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1 HOLZINGER & PARTNER Steuern steuern Erfolg sichern erstellt von Mag. Helmut Kierner

2 Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen für Heizwerkbetreiber

3 Überblick Heizwerke im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft (Nebenbetrieb/Nebenerwerb) Abgrenzung im Steuerrecht Heizwerke als Gemeinschaftsanlagen Rechtsformwahl Gewerbeordnung Sozialversicherung 3

4 4 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb bzw. Nebenbetrieb allgemein VwGH , Eine an sich nicht land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit, die wegen ihres engen Zusammenhanges mit der Haupttätigkeit und wegen ihrer untergeordneten Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen ist. Wirtschaftliche Unterordnung sowohl hinsichtlich der Zweckbestimmung als auch hinsichtlich des wirtschaftlichen Umfangs notwendig. Für die Prüfung der Unterordnung ist das Umsatzverhältnis ein taugliches Beurteilungskriterium

5 Wärmelieferung im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft (Nebenbetrieb) Unterordnung ist erforderlich: Zukaufwert max. 25 % der Einnahmen aus dem Nebenbetrieb und Einnahmen inkl. Umsatzsteuer max ,- (unter Berücksichtigung anderer luf Nebentätigkeiten Außerdem ist Unternehmeridentität zwischen Betreiber des Heizwerkes und der Land- und Forstwirtschaft erforderlich. 5

6 Wärmelieferung im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft (Nebenbetrieb) Ertragssteuerliche Konsequenzen: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Einnahmen sind aufzuzeichnen 70 % pauschale Betriebsausgaben bzw. tatsächliche Kosten Im Rahmen der Pauschalierung darf kein Verlust geltend gemacht werden 6

7 Wärmelieferung im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft (Nebenbetrieb) Umsatzsteuerliche Konsequenzen: Einnahmen aus dem Nebenbetrieb unterliegen auch der Umsatzsteuerpauschalierung 10 % für Wärmelieferung an Privatpersonen 12 % für Wärmelieferung an Unternehmer Kein Vorsteuerabzug für Investitionen im Rahmen der Umsatzsteuerpauschalierung möglich, außer bei einer Gesamtbetriebsoption 7 Wärmelieferung durch buchführungspflichtige bzw. optierende Betriebe unterliegen den Normalsteuersatz von 20 %

8 Wärmelieferung im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft (Nebenbetrieb) Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen: Beitragspflicht nach dem BSVG Einnahmen sind bis des Folgejahres an die SVB zu melden. 70 % pauschale Betriebsausgaben Beitragssatz ab : 26,05 % Mindestbeitragsgrundlage bei einer Beitragsoption für die Nebentätigkeiten beträgt ,13 8

9 Wärmelieferung im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) Unterordnung nicht gegeben: Einnahmen inkl. Umsatzsteuer über ,- (unter Berücksichtigung anderer luf Nebentätigkeiten, oder der Zukaufwert ist größer als 25 % der Einnahmen aus dem Nebenbetrieb 9

10 Wärmelieferung im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) Ertragssteuerliche Konsequenzen: Einkünfte aus Gewerbebetrieb Vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. doppelte Buchhaltung Ev. Ausgabenpauschalierung gem. 17 EStG Besonderheit Anschlussgebühren als Bezugsrecht bei E/A-Rechner beachten Eigenverbrauch ist zu berücksichtigen 10

11 Wärmelieferung im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) Umsatzsteuerliche Konsequenzen: Regelbesteuerung 20 % USt für die Einnahmen aus dem Wärmeverkauf Voller Vorsteuerabzug gegeben Keine Umsatzsteuerverrechnung zwischen Landwirtschaft und Nebenbetrieb (Innenumsatz) Gestaltung: unterschiedliche Betreiber der Landwirtschaft und des Heizwerkes Anstatt der tatsächlichen Vorsteuern kann Vorsteuerpauschale von 6 % vom Nettoumsatz geltend gemacht werden. 11

12 Wärmelieferung im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen: Beitragspflicht nach dem BSVG Einnahmen sind bis des Folgejahres an die SVB zu melden. 70 % pauschale Betriebsausgaben Beitragssatz ab : 26,05 % Mindestbeitragsgrundlage bei einer Beitragsoption für die Nebentätigkeiten beträgt ,13 ( 2.241,75 an Beiträgen pro Jahr) 12

13 Wärmelieferung als eigenständiger Gewerbebetrieb Steuerliche Konsequenzen: Grundsätzlich gleich wie beim LuF-Nebengewerbe ohne Unterordnung (Umsatz > ,-) Umsatzsteuerverrechnung zwischen Landwirtschaft und Gewerbebetrieb möglich (keine Unternehmeridentität) Vorsteuerpauschale von 6 % nicht anwendbar Kleinunternehmerregelung beachten Jahresumsatz < ,- Unechte Umsatzsteuerbefreiung (kein Vorsteuerabzug) Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ist möglich 13

14 Heizwerke als Gemeinschaftsanlagen Rechtsformwahl von zentraler Bedeutung Anzahl der Betreiber Unterschiedliche Haftung der Gesellschafter Ertragssteuerrechtliche Konsequenzen Sozialversicherungspflicht (BSVG od. GSVG) Gewerbeordnung beachten 14

15 Gewerbeordnung Der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung und Lieferung von Wärme aus Biomasse bis 4 MW durch natürliche Personen, GesbR und Genossenschaften gilt als Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft, sofern im betreffenden Gebiet keine leitungsgebundenen Energieträger ausgenommen elektrische Energie vorhanden sind. 15

16 Geeignete Rechtsformen Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GsbR) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Kapitalgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Genossenschaften Mischgesellschaft GmbH&CoKG 16

17 Personengesellschaften GesbR, OG und KG Sind kein eigenes Steuersubjekt Der Gewinn wird einheitlich ermittelt und dann auf die Gesellschafter aufgeteilt Besteuerung beim Gesellschafter, mit den anderen Einkünften nach dem Tarif (0 % bis 50 %) Einnahmen/Ausgaben/Rechnung bis zu einem Umsatz von ,- 17

18 Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH Eigenes Steuersubjekt Körperschaftsteuerpflicht (25 %) Mindest-KöSt auch bei Verlust ( 500,-) Buchführungspflicht Gewinnausschüttungen unterliegen der 25 %igen KEST GmbH light ab Mindeststammkapital ,- (bisher ,-) 18

19 Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH Jahresgewinn ,- 100,00 % KöSt 2.500,- 25,00 % Gewinn nach Steuern 7.500,- 75,00 % KEST bei Ausschüttung 1.875,- 25,00 % Nettoeinkommen (Endb.) 5.625,- 56,25 % Abgabenbelastung gesamt 43,75 % 19

20 Sozialversicherung Pflichtversicherung nach dem GSVG Wenn eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, oder ohne Gewerbeschein, wenn kein landwirtschaftlicher Nebenbetrieb vorliegt und der Gewinn bestimmte Grenzen übersteigt 4.641,36 mit zusätzlichem Erwerbseink. (Wert 2013) 6.453,36 ohne zusätzlichem Erwerbseink. (Wert 2013) 20

21 Sozialversicherung Pflichtversicherung bei der gewerblichen Sozialversicherung aufgrund des Gewerbescheines OG/GesbR: alle Gesellschafter KG: grundsätzlich nur die persönliche haftenden Gesellschafter der Kommanditist nur dann, wenn er über die Vermögenseinlage hinaus weitere Haftungen übernimmt GmbH: der wesentlich beteiligte Gesellschafter- Geschäftsführer (eventuell auch Gesellschafter die Vergütungen für ihre Tätigkeiten erhalten) 21

22 Sozialversicherung Pflichtversicherung bei der gewerblichen Sozialversicherung aufgrund des Gewerbescheines Mindestbeiträge in den ersten 3 Jahren Pensionsversicherung: 1.193,88 Krankenversicherung: 493, ,56 /Jahr Nachbemessung nach Est-Bescheid in der PV ab 1. Jahr in der KV ab dem 3. Jahr (Beitragssatz: 26,15 %) Mindestbeiträge ab dem 4. Jahr Pensionsversicherung: 1.494,48 Krankenversicherung: 633, ,72 /Jahr 22 Unfallversicherung generell 101,76 /Jahr

23 Sozialversicherung Ausnahme von der Pflichtversicherung bei der gewerblichen Sozialversicherung Gilt nur für GesbR und Einzelunternehmer Kleinunternehmer können einen Antrag auf Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherung stellen Umsatz < Einkünfte < 4.641,60 Innerhalb der letzten 60 Kalendermonate nicht mehr als 12 KM GSVG-Pflichtversicherung Nur Unfallversicherung 23

24 24 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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