Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates - öffentlich -

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1 Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates - öffentlich - am 20. Juli 2016 TOP 018 Amt/Sachbearbeiter Bauverwaltung / Kreis AZ.: VL-196/2016 Betreff: Erwerb von Grundstücken hier: Flurstück-Nr. 453, Talstraße 155 BESCHLUSSANTRAG: Der Gemeinderat möge dem Ankauf des bebauten Grundstückes Flst.-Nr. 453, Talstraße 155 zum Preis von ,00 zuzüglich Kaufnebenkosten (ca. 10%) zustimmen. Beteiligte Ämter Beteiligung Jugendgemeinderat erforderlich X nicht erforderlich Kosten in Vorgesehen im Haushaltsstelle Verwaltungshaushalt/Erfolgsplan Vermögenshaushalt/Vermögensplan Deckungsvorschlag X Mittel stehen nicht zur Verfügung Mittel stehen bis zur Verfügung

2 Blatt 2 SACHVERHALT: Das Grundstück Flst.-Nr. 453, Gemarkung Schriesheim, Talstraße 155, zwischen Talstraße und Bergwerk gelegen, steht derzeit zum Verkauf. Von Osten wird das Grundstück von der Bergwerkszufahrt, von Westen durch ein privates Grundstück mit einem Wohngebäude und von Süden durch die Talstraße begrenzt. Das Grundstück selbst ist derzeit mit einem teilunterkellerten Wohnhaus mit angrenzender Scheune bebaut. Aus der Diskussion um kommunalen Wohnraum heraus und dem Umstand, dass die Zufahrt zum Bergwerk unzureichend dimensioniert ist, ist die Verwaltung in Gespräche um den Ankauf des Grundstücks gegangen. Das Grundstück liegt im Haldenbereich des Abraummaterials aus dem historischen Bergwerk. Die Halde wurde auf dem Berghang des Branichs angeschüttet und steht direkt hinter der Bestandsbebauung aber auch auf dem Grundstück selbst an. Im Rahmen einer früheren Bodenuntersuchung wurden bekannt, dass der Haldenbereich mit Schwermetallen belastet ist. Aufgrund dieser Belastungen wurde entsprechend dem Beschluss der Mitglieder des Ausschusses für Technik und Umwelt in Abstimmung mit den Verkäufern das Büro Töniges GmbH in Sinsheim beauftragt weitergehende Untersuchungen bezüglich eventueller Altlasten sowie der aufgefüllten Halde durchzuführen. Ergebnisse der Bodenuntersuchung / Tragfähigkeit Die Untersuchung zur Halde ergab im Hof- und Gartenbereich Auffüllungen bis zu 2,8 m, die vermutlich aus ehemaligem Abraummaterial bestehen. Unterhalb der Scheune waren die Auffüllungen geringmächtiger. Dort wiesen sie nur eine Mächtigkeit von ca. 1,0 m auf. Unterhalb der Auffüllungen wurden Hanglehme und Hangschutt angetroffen. Ab der jeweiligen Endteufe der Bohrungen war kein weiteres Eindringen mit den Kleinrammbohrungen möglich. Ab hier ist mit der Felsoberkante des Granits zu rechnen. Die Aufschüttungen nördlich der Scheune (Gelände Bergwerk) sind fast 4 Meter mächtig. Das Material im Bereich der Halde wurde vermutlich nur lose geschüttet und nicht verdichtet. Inzwischen sind Verformungen ( Ausbauchungen ) an den Wänden der Bestandsgebäude auf dem Untersuchungsgelände erkennbar. Auf der Halde, in einer Ecke zwischen Wohnhaus und Scheune, wurde zu einem dem Gutachter unbekannten Zeitpunkt, eine Trafostation errichtet. Im Zuge der Errichtung wurde die nördliche Wand des Wohngebäudes verstärkt, indem vor der bestehenden Wand eine wei-

3 Blatt 3 tere Betonwand errichtet und im oberen Bereich mit Stahlträgern gesichert wurde. Bevor baulich etwas an den bestehenden Gebäuden verändert wird (Rückbau, etc.) sollte zunächst die Trafostation versetzt oder entsprechend gesichert werden. Nach Rückbau der Gebäude ist die Böschung zur Halde durch Sicherungsmaßnahmen (Stützwände, Blocksatz, etc.) zu sichern. Alternativ ist die Böschung mit sehr flachem Böschungswinkel (< 30 ) herzustellen. Falls das Gebäude erhalten werden soll, muss die Stabilität der Gebäude, vor allem die Wände zur Halde bzw. zur Trafostation, durch einen Statiker geprüft werden. Ebenso wird durch das Büro bei einer geplanten neuen Bebauung des Grundstückes eine Gründung mittels Einzel- und Streifenfundamenten empfohlen. Die Fundamente sind einheitlich durch die Auffüllungen in die Hanglehme / Hangschutt zu gründen. Hierzu können, je nach Planung, Fundamentübertiefen von bis zu ca. 3,0 m notwendig werden. Erkenntnis: 1. Der Boden im Haldenbereich ist nicht verdichtet. Der Hang drückt daher nach Süden und hat u.a. zu Verformungen an der Scheune geführt. Hier werden Sicherungsmaßnahmen durch die Stadt Schriesheim als Eigentümerin des Bergwerks erforderlich. 2. Die Trafostation muss versetzt werden. 3. Die Gründung für ein Wohnhaus wird kompliziert und teuer. Tiefe Fundamente führen zu viel Aushub vgl. Altlasten Ergebnisse der Bodenuntersuchung / Altlasten Mittels fünf Rammkernsondierungen (1 Hof, 2 Scheune / Öltank, 3+4 Garten, 5 Hang hinter der Scheune) wurden Proben aus dem Boden gezogen. Bei Bohrloch 1 (Hof) kam es zu einem Wassereintrag, der aus Schichtenwasser rühren könnte. In allen anderen Bohrlöchern hat sich kein Wasser gesammelt. Bei den durchgeführten Umwelttechnischen Untersuchungen wurden im Oberboden Schadstoffgehalte festgestellt, die die Prüfwerte BBodSchV für die Wirkungspfade Boden Mensch und Boden Nutzpflanze überschreiten. Der Boden weist Altlasten auf und ist als >Z2, Deponieklasse 3 eingestuft. Material, das das Grundstück verlässt darf damit nicht an anderer Stelle eingebaut, sondern muss entsorgt werden. Aus dem Wirkungspfad Boden Mensch (orale oder dermale Schadstoffaufnahme) ergibt sich eine Überschreitung einzelner Prüfwerte für Kinderspielflächen und Wohngebiete. Hieraus ergeben sich bei einer Neubebauung der Fläche weiterer Handlungsbedarf.

4 Blatt 4 Der Gutachter empfiehlt 35cm des Boden im Rasen- und Ziergartenbereich und 60cm im Nutzgartenbereich auszutauschen. Erkenntnis: 1. Das Grundstück kann wohnbaulich genutzt werden. 2. Für eine (wohn)bauliche Nutzung fallen Entsorgungskosten für Erdaushub in nicht unerheblicher Größenordnung an. Kaufangebot Das 543m² große Grundstück liegt nach der Bodenrichtwerkarte in der Richtwertzone 15 (Talstraße/Schmale Seite) und wurde entsprechend der Übersicht über die Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses der mit Stand mit 170,00 / qm festgesetzt. Die Eigentümer sind bereit, der das bebaute Grundstück zu einem Preis von ,00 zu veräußern. Dies entspricht dem Bodenrichtwert, zuzüglich eines Restwertes für das Bestandsgebäude. STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG: Das Grundstück Flst.-Nr. 453, Talstraße 155 wird im Süden durch die Talstraße und im Osten durch die Zufahrt zum Bergwerk begrenzt. Nördlich des zum Verkauf stehenden Grundstückes Flst.-Nr. 453 grenzt das Grundstück des Bergwerkes mit Sudhaus und Anna-Elisabeth-Grube, welches im Eigentum der steht, an. Da die mit ihrem Grundstück Flst.-Nr. 454 direkt an das Flst.-Nr. 453 angrenzt, ist der Erwerb dieses Grundstückes von großer Bedeutung. 1. In der Abwägung zum Kauf des Grundstückes ist zu berücksichtigen, dass das Grundstück ohne Hangsicherung keiner anderen Nutzung zugeführt werden kann. Dies ist unabhängig vom Grundstückseigentümer zu betrachten. Insofern müsste eine Hangsicherung seitens der als Eigentümer des Flst.-Nr. 454 auch bei einem Verkauf an Privat durchgeführt werden. Befindet sich das Grundstück aber im Eigentum der, führt dies zu einer Vereinfachung der Situation, da unterschiedliche Varianten der Hangsicherung (z.b. flaches Anböschen) in Frage kämen.

5 Blatt 5 2. Nach Erwerb des Grundstücks ergibt sich die Möglichkeit eine breitere Zufahrt zum Bergwerk zu gestalten. Auch das Anlegen eines breiteren Gehwegs an der Talstraße sollte möglich sein. 3. Grundsätzlich kann das Grundstück weiterhin mit einer Wohnbebauung genutzt werden. Aufgrund der Ausnutzungsmöglichkeiten würde es sich für die anbieten, dort ein mehrgeschossiges Wohnhaus, welches sich nach Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügt, zu errichten. Da der Abbruch als auch Neubau eines Mehrfamilienhauses mit großen Aufwendungen verbunden ist, sollte eine Entscheidung über die Weiternutzung des Grundstückes zunächst hinsichtlich der Kosten überprüft werden. Die Verwaltung empfiehlt den Kauf des Grundstücks aus den oben beschriebenen Gründen.

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