Allgemeine Bemusterungsrichtlinie für Lieferanten

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1 Titel Art Richtlinie Vertraulichkeit 1 Geltungsbereich Für Lieferanten der Testo SE & Co. KGaA Revision 3.0 Gültig ab Name Bereich Datum Erstellt M. Blum Quality Engineering Freigabe A. Pollinger Quality Engineering Mitgeltende Dokumente Mitgeltende Dokumente können ggf. sein: QSV Qualitätssicherungsvereinbarung Richtlinie Definition und Beurteilung von Sichtflächen TLS Technische Lieferspezifikation Lastenheft Lastenheft Zeichnung Zeichnung Inhalt 1 Zweck Bemusterungsanforderung Bemusterung von Erstmustern Maßprüfung: Prozessfähigkeitsnachweis: Werkstoffspezifische Angaben: Prüfmittel: Sonstige Prüfungen: Änderungsbemusterung Entscheidung / Freigabestatus Nachbemusterung: Ausnahmen / Sondervereinbarungen... 5 Version Änderung Gültig bis 1.0 Dokument erstellt Überarbeitung von Inhalt und Layout adresse für Bemusterungen / Anforderung an Bemusterung Seite 1

2 1 Zweck Die Bemusterungsrichtlinie gibt vor, wer zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang eine Bemusterung vornehmen muss. Die Richtlinie gilt für Bauteile, Produkte, Baugruppen ( Produkt ) und ggf. Prozesse. Die Erstbemusterung soll vor Serienbeginn den Nachweis erbringen, dass die vereinbarten Qualitätsanforderungen unter Serienbedingungen erfüllt werden. Qualitätsvorgaben können resultieren aus Zeichnung, Technischer Lieferspezifikation ( TLS ), Lastenheft, allgemeingültigen Normen und Richtlinien. Die Bemusterungsrichtlinie liegt in der gültigen Version auf der Testo SE & Co. KGaA Homepage zum Download zur Verfügung. 2 Bemusterungsanforderung Bemusterungen sind unter folgenden Bedingungen durchzuführen: Neue bzw. noch nicht bemusterte Produkte bei Änderungen von Spezifikationen am Produkt bei Änderungen von Unterlieferanten, sofern sie direkten Einfluss auf das Produkt haben. Geänderte Fertigungsbedingungen / Prozessänderungen, die Einfluss auf das Produkt haben. Änderung des Produktionsstandorts Bemusterungen sind in Anlehnung des jeweils gültigen VDA Band 2 oder der QS9000 (PPAP) durchzuführen und in einem Erstmusterprüfbericht (EMPB) zu dokumentieren. Verfügt der Lieferant über keine geeignete Bemusterungsvorlage, so kann die Vorlage der Testo SE & Co. KGaA dem Lieferanten bereitgestellt werden. Die Vorlage Erstmusterprüfbericht gibt es in den Sprachen Deutsch, Englisch und Chinesisch. Generell gilt: Der Lieferant stellt die von ihm vermessenen Erstmuster der Testo SE & Co. KGaA zur Verfügung. Erstmuster jeglicher Art sind getrennt von anderen Teilen anzuliefern und müssen eindeutig als Erstmuster markiert sein. Die Erstmusterteile müssen auf die Vermessungsergebnisse rückführbar gekennzeichnet sein. Die Erstmuster und die dazugehörige dokumentierte Bemusterung sind zu Händen des von der Testo SE & Co. KGaA im Vorfeld genannten Quality Engineer zu senden. Eine elektronische Zustellung des EMPB an ISIR@testo.de (ISIR = Initial Sample Inspection Report) oder den zuständigen Quality Engineer vorab ist wünschenswert. Seite 2

3 3 Bemusterung von Erstmustern Die Fertigung von Erstmusterteilen muss unter Serienbedingungen mit Serienwerkzeugen, Serienvorrichtungen und am Serienstandort erfolgen und dient als Grundlage für die Produktfreigabe bzw. Prozessfreigabe. Sofern keine gesonderte Vereinbarung in Form einer TLS zwischen Lieferant und zuständigem Quality Engineer der Testo SE & Co. KGaA getroffen wurde, muss zur Erstmusterprüfung folgendes durchgeführt werden: 3.1 Maßprüfung: Alle Positionen der Zeichnung, sowie der darauf aufgeführten Normen, Bestellvorschriften und weiteren Spezifikationen müssen bestätigt werden. Hierzu ist für jedes Merkmal eine Referenz festzulegen, z.b. durch Nummerierung auf der Zeichnung. Im EMPB sind zu jeder Referenz der Messstellen die entsprechenden Nennmaße, Toleranzen und Ist- Maße der Erstmuster aufzuführen. Umfang der Messung: 5 Stück (bei Mehrfachwerkzeugen 5 Stück je Kavität) 3.2 Prozessfähigkeitsnachweis: Für alle auf der Zeichnung definierten Prüf- und Funktionsmaße, oder spezifisch in der TLS vereinbarten Merkmale, ist eine statistische Prozessfähigkeit nachzuweisen. Prozessfähigkeit in der Bemusterungsphase: Aus einer Stichprobe von mindestens 20 Teilen soll die Prozessfähigkeit ermittelt werden. Zielwerte für die Erstbemusterung ist eine Kurzzeitprozessfähigkeit von Cmk-Wert 1,67 Der Nachweis der Prozessfähigkeit ist dem EMPB beizulegen. Prozessfähigkeit in der Serie: Aus einer Stichprobe von mindestens 50 Teilen soll die Prozessfähigkeit ermittelt werden. Zielwerte für die Serie ist eine Langzeitfähigkeit von Cpk-Wert 1,33 Der Nachweis ist einmalig, direkt zum Anfang der Serienproduktion, unaufgefordert an den zuständigen Quality Engineer zu senden. Inhalt von Nachweis: Stichprobenumfang, Nennmaße und Ist-Maße, Toleranzgrenzen, Mittelwert, Standardabweichung, cp, cm, cmk, cpk-wert Verfügt der Lieferant über keine geeignete Vorlage zur Berechnung und Dokumentation der Prozessfähigkeit, so kann ggf. dem Lieferanten eine Vorlage der Testo SE & Co. KGaA bereitgestellt werden. 3.3 Werkstoffspezifische Angaben: Der Lieferant muss bestätigen, dass der von Ihm verwendete Werkstoff, dem auf der Zeichnung definiert entspricht. Der Nachweis kann über eine Werksbescheinigung 2.1 oder ein Werkszeugnis 2.2 nach der aktuell gültigen Norm DIN EN erfolgen. In bestimmten Fällen kann nach Festlegung in der TLS zwischen der Testo SE & Co. KGaA und dem Lieferant auch ein Nachweis gemäß Abnahmeprüfzeugnis 3.1/3.2 erforderlich sein. 3.4 Prüfmittel: Für komplexe Messaufgaben muss ggf. die Prüfmittelfähigkeit / Messmittelfähigkeit ermittelt werden. Es gelten in solch einem Fall die Forderungen der jeweils aktuellen Ausgabe des VDA Band 5 oder der QS9000. Im Falle von Qualitätsproblemen die auf ein Prüfmittel / Messmittel zurückzuführen sind, behält sich die Testo SE & Co. KGaA vor den Nachweis der Prüfmittelfähigkeit einzufordern. Seite 3

4 3.5 Sonstige Prüfungen: Sind gemäß TLS des Produkts noch weitere Prüfungen festgelegt, so sind die Ergebnisse dieser Prüfungen ebenfalls Teil der Erstbemusterung. 4 Änderungsbemusterung Bei Änderung eines Produkts in seiner Geometrie, Spezifikation oder Oberflächenbeschaffenheit muss eine Änderungsbemusterung erfolgen. Grundsätzlich wird in solchen Fällen der Index einer Zeichnung seitens Testo SE & Co. KGaA angepasst. Bei Änderungsbemusterungen sind nur die von der Änderung betroffenen Merkmale / Spezifikationen sowie die ggf. vorhanden Prüf- und Funktionsmaße der Testo SE & Co. KGaA Zeichnung zu bemustern. Es gelten die zuvor beschriebenen formellen Regelungen für die Bemusterung von Erstmusterteilen. 5 Entscheidung / Freigabestatus Serienlieferungen dürfen erst erfolgen, wenn eine erfolgreiche Bemusterung durchgeführt und eine schriftliche Freigabe des EMPB durch den zuständigen Quality Engineer der Testo SE & Co. KGaA erfolgt ist. Freigabestatus kann sein: Frei (i.o.) bedeutet, Produkt oder Prozess ist freigegeben. frei mit Auflage (Bedingt i.o.) bedeutet, dass eine oder mehrere Anforderungen nicht vollständig erfüllt sind. Eine Freigabe mit Auflage bezieht sich immer auf eine bestimmt Stückzahl oder einen Zeitraum, sie ist ähnlich einer Sonderfreigabe. Eine Nachbemusterung ist erforderlich. Abgelehnt (n.i.o.) bedeutet, dass eine Auslieferung von Produkten nicht gestattet ist bzw. ein Prozess so nicht freigegeben ist. Eine Nachbemusterung ist erforderlich. Der Umfang der Nachbemusterung ist abzustimmen. Die Freigabe der Muster entbinden den Lieferanten weder von der Verantwortung für die Qualität seiner Produkte in der Serie, noch stellt die Freigabe der Muster einen Lieferauftrag dar. Die Testo SE & Co. KGaA behält es sich zur Entscheidungsfindung vor, im Rahmen der Erstbemusterung, ein Prozessaudit beim Lieferanten durchzuführen. Der Lieferant wird Testo SE & Co. KGaA hierbei bestmöglich unterstützen und verpflichtet sich, die im Auditbericht festgestellten Abweichungen termingerecht abzuarbeiten. 6 Nachbemusterung: Zu einer Nachbemusterung kommt es, falls der EMPB mit dem Status frei mit Auflage oder Abgelehnt versehen wird. Eine Nachbemusterung ist in solch einem Fall durch den Lieferanten unaufgefordert durchzuführen. Der Umfang der Nachbemusterung ist mit dem zuständigen Quality Engineer abzustimmen. Seite 4

5 7 Ausnahmen / Sondervereinbarungen Ausnahmen zu denen in dieser Richtlinie genannten Vorgaben und Anforderungen können in gegenseitigem Einvernehmen zwischen dem Lieferanten und dem zuständigen Quality Engineer der Testo SE & Co. KGaA stattgegeben werden. Ausnahmen sind generell in schriftlicher Form zu dokumentieren. Ist die Ausnahme produktspezifisch, so kann dies ggf. direkt im EMPB vermerkt werden, oder ist im Vorfeld in einer TLS festzulegen. Betrifft die Ausnahme die grundsätzliche Bemusterung bei einem Lieferanten, so ist diese Vereinbarung in einer QSV (Qualitätssicherungsvereinbarung) zu regeln. Seite 5

6 Auszufüllen durch Testo SE & Co. KGaA Testo SE & Co. KGaA Testo-Straße Lenzkirch und Celsius Straße Titisee-Neustadt Auszufüllen durch Lieferant Bezeichnung Lieferant Straße PLZ Stadt Land Im Folgenden Testo SE & Co. KGaA Im Folgenden Lieferant Durch Zurücksenden dieses Dokuments an u.g. Ansprechpartner, elektronisch oder schriftlich, erklärt der Lieferant (Bitte entsprechend X eintragen) [ ] die Bemusterungsrichtlinie für Lieferanten der Testo SE & Co. KGaA zur Kenntnis genommen zu haben [ ] in Zukunft eine Bemusterung nach diesem Dokument durchzuführen. Auszufüllen durch testo Ihr Testo SE & Co. KGaA Ansprechpartner bei Rückfragen Testo SE & Co. KGaA Herr Armin Pollinger Head of Quality Engineering Testo-Straße Lenzkirch Auszufüllen durch Lieferant Name Position Telefon apollinger@testo.de Dieses Dokument hat auch ohne Unterschrift Gültigkeit. Datum Unterschrift (optional) Seite 6

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