Merkblatt: (Abschluss der pharmazeutischen Ausbildung innerhalb der Europäischen Union)
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- Friedrich Hermann Tiedeman
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1 Merkblatt: (Abschluss der pharmazeutischen Ausbildung innerhalb der Europäischen Union) Telefonzeiten: Montag von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr Mittwoch von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr Besuchszeiten (persönliche Vorsprache): Dienstag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr Donnerstag von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr Allgemeine Anfragen: (Achtung: Anträge, die per übersandt werden, können nicht bearbeitet werden.) Ihre Ansprechpartnerin ist: Frau Jeschwitz, Telefon , Fax Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt als Apothekerin/Apotheker tätig werden möchten, benötigen Sie eine Approbation. Approbation und Berufserlaubnis können unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit beantragt werden, wenn ( 4 Abs. 1 der Bundes-Apothekerordnung, BApO) Sie eine abgeschlossene pharmazeutische Ausbildung aus einem EU- Mitgliedstaat nachweisen und dadurch über einen gleichwertigen Ausbildungsstand mit der deutschen Ausbildung verfügen. Die Ausbildung wird in der Regel im Wege der sog. automatischen Anerkennung als gleichwertig anerkannt. Sofern dies nicht möglich sein sollte, können Details mit Ihren Ansprechpartnern geklärt werden.
2 Sie sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs der Apothekerin/des Apothekerin ergibt; Sie zur Ausübung des Berufs gesundheitlich geeignet sind; Sie über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Für den Antrag auf Erteilung der Approbation gem. 4 Bundesapothekerordnung (BapO) werden die nachfolgend aufgeführten Unterlagen benötigt: formloser schriftlicher Antrag in deutscher Sprache bitte unterschreiben (Anlage 1) eine Erklärung darüber, dass beabsichtigt ist, die pharmazeutische Tätigkeit im Regierungsgebiet Düsseldorf auszuüben (Absichtserklärung, Anlage 4) Erklärung, dass Sie in keinem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Erteilung der Approbation gestellt haben oder stellen werden (Anlage 5) aktueller Lebenslauf mit Lichtbild, Datum und Unterschrift darin sind Studium und der berufliche Werdegang lückenlos darzustellen. Bitte geben Sie alle Vornamen in der Reihenfolge, wie sie in Ihrer Geburtsurkunde eingetragen sind, und gegebenenfalls Ihren Geburtsnamen an Diplom- und Prüfungszeugnis (bzw. Anlage zum Diplom) siehe Hinweise Bescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde des Studienlandes, aus der hervorgeht, dass die erworbene pharmazeutische Ausbildung nach der EU- Richtlinie 2005/36/EG abgeschlossen wurde, sofern die Ausbildung vor Beitritt des Studienlandes begonnen wurde Bescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde oder anderen zuständigen Behörden des Studienlandes, aus der hervorgeht, dass gegen Sie keine disziplinarrechtlichen oder berufsrechtlichen Schritte eingeleitet wurden oder dies beabsichtigt ist (Unbedenklichkeitsbescheinigung/Certificate of good standing)
3 amtlich beglaubigte Kopie des Reisepasses oder Personalausweises. Bitte beachten Sie, dass Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, von Ihnen auf der Kopie geschwärzt werden können. Dies gilt insbesondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- und Seriennummer Führungszeugnis der Belegart O unter Angabe des Verwendungszweckes Approbation Apothekerin/Apotheker, das bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein darf (zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt, wird direkt hierher übersandt), bei ausländischen Bewerbern entsprechende amtliche Bescheinigung des Heimat- oder Herkunftslandes mit qualifizierter Übersetzung eine schriftliche Erklärung, dass gegen Sie kein gerichtliches Strafverfahren, staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder Berufsgerichtsverfahren anhängig ist oder war (Straffreiheitserklärung, Anlage 2) eine ärztliche Bescheinigung mit Datum und Stempel, wonach aufgrund ärztlicher Untersuchung keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Herr /Frau in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs des Apothekers/der Apothekerin ungeeignet ist (Gesundheitszeugnis, Anlage 3). Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein. Es wird darauf hingewiesen, dass das Attest vom Hausarzt, jedoch nicht von verwandten oder verschwägerten Ärzten oder aber vom (künftigen) Arbeitgeber ausgestellt werden darf Zeugnisse über absolvierte Praktika (z.b. Internship, Internatur, praktisches Jahr) Zum Nachweis der Sprachkenntnisse ist die erfolgreiche Teilnahme an der Fachsprachprüfung erforderlich, zu der Sie von der Bezirksregierung angemeldet werden.
4 Hinweise: Fremdsprachige Urkunden bedürfen in der Regel einer qualifizierten Übersetzung. Ausländische Urkunden, die nicht von einer Behörde eines EU-Staates ausgestellt sind, sind mit einer Haager Apostille oder Legalisation versehen zu lassen. Reichen Sie bitte keine Originale, sondern nur amtlich beglaubigte Kopien ein. Ihren Antrag senden Sie an: Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 24 Approbation/Pharmazie EU z.hd. Frau Jeschwitz Am Bonneshof Düsseldorf
5 Anlage 1 Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 24 Approbation/Pharmazie EU z.hd. Frau Jeschwitz Am Bonneshof Düsseldorf Ort, Datum Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort / Telefonnummer Antrag auf Approbation gem. 4 Bundes-Apothekerordnung (BApO) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich, nach abgeschlossener pharmazeutischer Ausbildung in die Approbation als Apothekerin/Apotheker. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift
6 Anlage 2 Straffreiheitserklärung Ort, Datum Hiermit erkläre ich,, dass gegen mich weder ein gerichtliches Strafverfahren noch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist oder war, noch berufs- oder disziplinarrechtliche Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind. Unterschrift
7 Anlage 3 Gesundheitszeugnis Frau / Herr, wohnhaft in wurde heute von mir untersucht. Anhaltspunkte dafür, dass ihr/ihm in gesundheitlicher Hinsicht die Eignung für die Ausübung des Berufes der Apothekerin/des Apothekers im Sinne des 4 Abs. 1 BApO fehlt, liegen nicht vor., den Ort Datum Praxisstempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes, die/der die Untersuchung durchgeführt hat
8 Anlage 4 Absichtserklärung Hiermit erkläre ich,, dass ich beabsichtige die pharmazeutische Tätigkeit im Regierungsbezirk* Düsseldorf auszuüben. Ort Datum Unterschrift *Regierungsbezirk Düsseldorf Kreise Kleve Mettmann Rhein-Kreis Neuss Viersen Wesel Kreisfreie Städte Düsseldorf Duisburg Essen Krefeld Mönchengladbach Mülheim an der Ruhr Oberhausen Remscheid Solingen Wuppertal
9 Anlage 5 Erklärung Hiermit erkläre ich, geb. am, dass ich in keinem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Apothekerin/Apotheker gestellt habe oder stellen werde. Ort Datum Unterschrift
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