IHK für München und Oberbayern Veranstaltung. Vorsprung durch Vorsorge Rezepte für eine langfristige Unternehmenssicherung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "IHK für München und Oberbayern Veranstaltung. Vorsprung durch Vorsorge Rezepte für eine langfristige Unternehmenssicherung"

Transkript

1 RAe Pöhlmann Früchtl Oppermann Gewürzmühlstr München Gewürzmühlstr München Tel +49 (89) Fax +49 (89) mail@pfo-anwaelte.de St.Nr. 146/235/20332 ID-Nr. DE Dr. jur. Werner Pöhlmann Steuerberater Vereidigter Buchprüfer Christian Früchtl Herbert Holzbock Münchner Bank BLZ Konto IBAN DE BIC (SWIFT) GENODEF1M01 IHK für München und Oberbayern Veranstaltung Vorsprung durch Vorsorge Rezepte für eine langfristige Unternehmenssicherung am 17. Juli 2012 Keynote Wie vernichte ich mein Vermögen - Existenzielle Risiken früh erkennen und erfolgreich gegensteuern! von Dr. Werner Pöhlmann,, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, Testamentsvollstrecker, Aufsichtsrat, Vors. d. Vorstands der W. Lutz Stiftung, München HypoVereinsbank München BLZ Konto IBAN DE BIC (SWIFT) HYVEDEMMXXX Dr. rer. pol. Anne Buchholtz 2 Christine Prießmann 2, 5 Daniel Pongratz Büro Nürnberg: Dürrenhofstr Nürnberg Tel +49 (911) Fax +49 (911) , 49 mail@anwaelte-bayern.com Dr. jur. Stefan Oppermann 1 Klaus Müller 4 Alexander Bergfeld 1 Sabine Bamberger 5, 6 Sonja Falcke-Oppermann Alexander Kubusch 1, 3 Peter Janowitz Malgorzata Berezowska-Sojer 1 Magister d. poln. Rechts Nicola Kastner-Hippel Ariane Müller Fachanwalt / Fachanwältin (1) für Insolvenzrecht (2) für Bank- und Kapitalmarktrecht (3) für Handels- und Gesellschaftsrecht (4) für Steuerrecht (5) für Arbeitsrecht (6) für Verkehrsrecht

2 Seite 2 des Schreibens vom 17. Juli Horaz, römischer Dichter, Oden III, 16,17: Crescentem sequitur cura pecuniam. Dem wachsenden Wohlstand folgt die Sorge. Ziel der heutigen Veranstaltung ist es, aus unser aller langjähriger Praxis von den häufig unterschätzten Gefährdungen für Unternehmen und Vermögen zu berichten und Wege aufzuzeigen, wie man verantwortlich vorsorgt und Vermögensminderungen oder gar Existenzgefährdungen vermeidet. Ich möchte Ihnen nur ein paar erste Stichworte zurufen. 2. Woher kommt die Sorge? Geht es Deutschland, seinen Unternehmen und uns nicht gut? Vordergründig: Angst vor Schmälerungen oder Ausfall von Geldanlagen, (gefühlter) Inflation, Währungs-, Wirtschafts- und Eurokrise, erst auf den zweiten Blick und manchmal zu spät werden Gefahren für Unternehmen und Privatvermögen wahrgenommen, die sich teilweise leicht hätten erkennen lassen. 3. Ausgangspunkt: Analyse der Unternehmenssituation, der Vermögensstruktur und von Risikoursachen (das Erkennen ): a) Struktur: Größe, Markt und Vertrieb (Internet), Eigenkapital und Finanzierung, Mitarbeiter, Rechtsform (z.b. SE, Stiftung & Co. mit Steuerbelastungsvergleich), Produkte und Zyklus, Immobilienlastigkeit, Liquidität (Zahlungsfähigkeit) und Forderungsmanagement, Nachfolgeplanung, individuelle Risiken identifizieren, Versicherungen vernünftig planen, b) Befassung mit dem Thema ist Chefsache, auch wenn als unangenehm oder gar lästig empfunden, c) Klare Ziele bestimmen! Notwendige Entscheidungen treffen und in operative Teilschritte umsetzen, Maßnahmenplan verabschieden, d) Ergebnisse laufend überwachen und fortentwickeln. 4. Unternehmen und Sicherungsmaßnahmen: Extrem wichtig: Auswahl des geeigneten Managements, das dem Unternehmen, den Mitarbeitern sowie den Werten und den Interessen der Eigner verpflichtet ist! Prämien für Nachhaltigkeit. Aufsichtsgremien: qualifizierte Beiräte und Aufsichtsräte einsetzen. Mechanismen zur Vermeidung von Gesellschafterstreitigkeiten in die Gesellschaftsverträge implementieren (gestaffelte Mehrheiten), Stimmbindungsverträge, Sperrminorität, Einziehungsklauseln vorsehen. Gesellschaftsrecht geht vor (!) Erbrecht, Klauseln die viel Geld kosten können: Abfindungen (Bandbreite zwischen Buchwert und Ertragswert) mit Beispiel, (qualifizierte) Nachfolgeklauseln, Eintrittsrecht von Erben mit Vermeidung zu großer Gesellschafterzahl, Holdingbildung mit Nachfolge lediglich in eine Gesellschaft! Privatvermögen gegen Zugriff abschotten, Rechtsform zur Haftungsvermeidung, möglichst keine unbeschränkte Haftung im Privatbereich (Bürgschaften oder Verpfändung von Privatvermögen, Bestellung von Grundschulden) übernehmen, Beispiel, dazu werden wir heute ja noch Näheres hören. Vermögensrisiken für Manager: Schäden der Gesellschaft werden bei ihnen geltend gemacht, Insolvenzverursachungshaftung, verspätete Insolvenzantragstellung, Eigenkapitalersatz u.a.

3 Seite 3 des Schreibens vom 17. Juli Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht a) Rechtzeitige Nachfolgeregelung treffen, wichtiger Baustein für Finanzierungen: Psychologisches Problem der Hemmung, sich mit der eigenen Endlichkeit auseinanderzusetzen! Testament ist schnell geschrieben! Aber: Quidquid agis, prudenter agas et respice finem! Überlege vor der Tat, damit nichts Törichtes daraus entstehe. Grund aa): ich habe das ewige Leben. Geht immer schief, weil diese Option rein statistisch gegen 0 tendiert. Und wenn s zu spät ist (Schlaganfall oder Tod), entsteht ungeordneter, streitträchtiger Zustand, Erbengemeinschaft birgt erhebliches Risikopotential: zum Teil werden erhebliche Teile des Erbes für die Kosten der Auseinandersetzung verbraucht! Grund bb): keiner kann das so gut wie ich alle anderen sind unfähig: man lässt die (Schwieger-)Kinder, sofern vorhanden, nicht zum Zuge kommen. Endet dann wie aa. Auch an externe Dritte denken, Unternehmensverkauf kann die bessere Variante sein! Grund cc): wollen wir die Leute mal gegeneinander ausreizen und sehen was in ihnen steckt. Manipulation bis zum bitteren Ende, artet meist in Chaos aus; leider verpasst man das Ende für gewöhnlich. Stilvariante dd): Deus ex machina. Man setzt aus heiterem Himmel irgendjemanden - möglichst Unbeliebten den bisher designierten Nachfolgern vor die Nase. Garantiert zwar nicht gute Kooperation, aber bestimmt spannende Unterhaltung. b) Erbengemeinschaften vermeiden! Ehescheidungen sind gegen Streit zwischen Erben harmloses Kasperltheater, Dauer, Kosten, unsicherer Ausgang c) Palette der erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten unbekannt, Beispiel Testamentsvollstreckung, Stiftung & Co. oder Vor-/Nacherbschaft, Teilungsanordnung, Holding bei Vielzahl von Gesellschaften, d) Vermeidung von hoher Erbschaftsteuer durch kurzfristige Übertragung zu Lebzeiten innerhalb der nächsten Monate, gewaltige Verschlechterung in der nächsten Legislaturperiode zu erwarten, Vermeidung doppelten Übergangs (nicht erst auf Ehepartner, sondern gleich auf Kinder), Versorgung des überlebenden Partners über Niessbrauch, Berliner Testament führt zur Enterbung der Kinder und zur Bindung des überlebenden Ehegatten, der keine Möglichkeit der Reaktion auf unterschiedliche Vermögensentwicklung bei Kindern hat; Überlebender wird Vollerbe, der alles verleben kann! Gerade bei Patchwork-Familien: Falls Schutz der Kinder gewünscht ist, Vor- und Nacherbschaft nutzen! e) Pflichtteilsansprüche vermeiden, Pflichtteilsverzichtsverträge! f) Vollmacht über den Tod hinaus für Bankkonten u.a. bis zur Erteilung des Erbscheins g) Risiko-Lebensversicherungen.

4 Seite 4 des Schreibens vom 17. Juli Speziell Unternehmensnachfolgeplanung Chefaufgabe! Falls nicht geregelt, hohes Risikopotential! a) Stand feststellen b) Gespräche mit Familie, Management, Schwiegerkindern, Rechts- und Steuerberater, Psychologe! Auch über Eignung zur Nachfolge!! c) Zielbestimmung, an Führungsverantwortung (!) für das Unternehmen denken, was bedeutet Gleichbehandlung? d) Auch Erben können sterben, an alternative Geschehensabläufe denken! e) Maßnahmenkonzept entwerfen, Pattsituationen (50:50) vermeiden, führen zu Handlungsunfähigkeit! f) Einzelmaßnahmen schon zu Lebzeiten umsetzen und nicht unter Hinweis auf Wichtigeres verschieben, g) Daueraufgabe! Permanente Anpassung! Service: Zweijahrescheck. h) Unbedingt Vollmacht über den Tod hinaus erteilen, für Prokuristen und Buchhaltung im Zeitraum bis zur Erteilung eines TV-Zeugnisses wichtig, z.b. um die Löhne auszuzahlen, andernfalls Gefahr existenzbedrohender Situation (kann bis zur Insolvenzgefahr gehen) Familienrecht: in Eheverträgen: modifizierte Zugewinngemeinschaft statt Gütertrennung, Klauseln zum Surrogat mit Beispiel! 7. Fatales Hauptmotiv Steuern sparen, wenn schon ich nicht, dann erst recht nicht der Staat: Steuersparmodelle und ihr Schicksal, steuerliche Optimierung am Ende von Gestaltungsüberlegungen, nicht umgekehrt! 8. Keine oder nicht ausreichende Versicherungen abgeschlossen? (Versorgung der Familie während der Aufbauphase, Berufliche Haftungs-Risiken als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat (Insolvenzantragspflichten, Verantwortung gegenüber der Gesellschaft aus Währungswetten u.a., Vermögensschadenhaftpflicht z.b. D&O; Betriebsunterbrechung; Ausland) Durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) wurden im November 2005 einzelne Bestimmungen des AktG geändert. Die Business Judgement Rule ergibt sich nunmehr aus dem neu eingeführten 93 Abs. 1 Satz 2 AktG. Hiernach liegt eine Pflichtverletzung nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. Diese Bestimmung definiert haftungsausschließendes, pflichtkonformes Verhalten des Vorstands. Voraussetzungen für eine Innenhaftung des Vorstands gegenüber seiner Gesellschaft sind: Pflichtverletzung: ist ein Verstoß gegen die allgemeine Pflicht einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsausübung ( 93 Abs. 1 Satz AktG, 43 Abs. 1 GmbHG und 34 Abs. 1 GenG) und

5 Seite 5 des Schreibens vom 17. Juli 2012 Verschulden: es genügt bei Vorständen bereits einfache Fahrlässigkeit bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Organs und Schaden: ist jede Beeinträchtigung des Gesellschaftsvermögens. Hierzu gehören auch Aufwendungen, die ihren eigentlichen Zweck verfehlen, entgangener Gewinn ( 252 BGB) oder pflichtwidrige Begründung von Gesellschaftsschulden und Kausalität: Die Pflichtverletzung muss für den Schaden ursächlich sein, ein Mitverursachen reicht aus. 9. Otto von Bismarck: Die erste Generation schafft Vermögen, die zweite verwaltet Vermögen, die dritte studiert Kunstgeschichte und die vierte verkommt vollends. Am Ende seines Lebens war Bismarck zwar einer der größten Grundbesitzer Deutschlands, aber keineswegs der reichste: er folgte dem Rat seines Bankiers Bleichröder, der seinerseits als der reichste Mann Preußens galt, oft, aber nicht oft genug. Sie sehen: Rat ist wichtig, guter Rat ist nicht wirklich teuer, wenn man damit das unternehmerische Vermögen sichert und mehrt. Wir möchten Ihnen heute durch insgesamt 8 weitere äußerst qualifizierte und praxiserfahrene Experten einige Rezepte zur langfristigen Unternehmenssicherung mitgeben. Ich wünsche Ihnen bei der Umsetzung der Unternehmenssicherung viel Erfolg und stehe für Rückfragen gerne zu Ihrer Verfügung! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Werner Pöhlmann Steuerberater Vereidigter Buchprüfer München

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Deutsche Bank. Studie Erben und Vererben 2015

Deutsche Bank. Studie Erben und Vererben 2015 Studie Erben und Vererben 2015 Jeder Zweite erbt Haben Sie schon einmal eine Erbschaft gemacht, oder ist zu erwarten, dass Sie in den nächsten zwei, drei Jahrzehnten eine Erbschaft machen werden? 52% 48%

Mehr

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines

Mehr

Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUKosten TU3)UT TUHaftung Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009 1 der TestamentsvollstreckungUT... 4 des TestamentsvollstreckersUT... 5 1) Allgemeines

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5 Vorwort... 5 Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung Wie kann ich meinen Nachlass richtig regeln?... 14 Warum sind meine persönlichen Interessen und Wünsche für die Nachlassplanung wichtig?... 16 Vermögensverzeichnis

Mehr

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Erben und Vererben Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Herzlich willkommen Erbrecht 2 Allgemeines Vortragszeit 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Fragen sind willkommen Zu meiner Person Erbrecht 3

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Herzlich Willkommen zu Erben im Wandel

Herzlich Willkommen zu Erben im Wandel 1 Herzlich Willkommen zu Erben im Wandel 2 Warum gibt es uns erst jetzt? Das haben wir uns auch gefragt und deshalb die Sache selbst in die Hand genommen. Bonner ErbrechtsTag e.v. = www.bonn-erbt.de Denn:

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Erbrecht Das kluge Testament. Sieben Thesen zum klugen Testament

Erbrecht Das kluge Testament. Sieben Thesen zum klugen Testament Erbrecht Das kluge Testament Thesen des Vortrags von Dr. Anton Steiner Fachanwalt für Erbrecht Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht e.v. für Handicap International e.v. vom 12.04.2013 Sieben Thesen

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung

IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für ihre Entscheidung Entdecken Sie was IT Sicherheit im Unternehmen bedeutet IT Sicherheit

Mehr

Handwerkskammer Osnabrück-Emsland

Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Tag der Nachfolge - Den Wandel erfolgreich meistern in Osnabrück am 11. Juni 2013 Vortrag Die Bedeutung des Gesellschaftsvertrags für die Dr. Thomas F.W. Schodder Rechtsanwalt

Mehr

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einführung........................................ 5 Die Struktur der Kommanditgesellschaft..................

Mehr

Thema: erbrechtliche und sonstige Gestaltung in Patchwork-Familien

Thema: erbrechtliche und sonstige Gestaltung in Patchwork-Familien Rechtsanwälte & Kollegen Postfach 1251 53498 Bad Breisig Elmar Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Medizinrecht Gabriele Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Erbrecht Milca Büro Bad Breisig

Mehr

1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist.

1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist. Erbrecht - Auslandserbrecht/ Internationales Erbrecht und die neue EU-Erbrechtsverordnung Vermögen im Ausland/ ausländische Staatsangehörigkeit wer erbt? - Sie haben Vermögen oder Verwandte im Ausland?

Mehr

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner

Mehr

Ihr Generationenmanagement. Unser Leistungsversprechen

Ihr Generationenmanagement. Unser Leistungsversprechen Ihr Unser Leistungsversprechen Unser Angebot: Unser Private Banking beginnt da, wo weit mehr als eine herkömmliche Beratung gefragt ist. Wo Sie eine höchst individuelle Betreuung durch ausgewiesene Experten

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament

Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament 6. Februar 2015 Sie können in einem Testament (oder einem Erbvertrag) ihre Erbfolge frei bestimmen. Im Normalfall wird ein Erbe bestimmt, der bei Ihrem Tod ohne

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird

Inhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird 9 Inhalt Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt 1. Was»erben«bedeutet... 15 2. Wer Erbe sein kann... 17 3. Was geerbt werden kann und was nicht... 18 4. Wenn der Erbe minderjährig ist... 19 5. Wenn die Erben

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Vererben, verschenken, verkaufen

Vererben, verschenken, verkaufen Vererben, verschenken, verkaufen Dos and Don ts in der Unternehmensnachfolge Referent: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Erbrecht BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Paderborn

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Selbstständig mit einer Werbeagentur interna

Selbstständig mit einer Werbeagentur interna Selbstständig mit einer Werbeagentur interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen... 7 Berufsbild... 9 Ausbildung... 11 Startkapital... 12 Finanzierung... 13 Der nebenberufliche

Mehr

Selbstständig mit einem Versandhandel interna

Selbstständig mit einem Versandhandel interna Selbstständig mit einem Versandhandel interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Berufsbild... 7 Voraussetzungen... 8 Technische Voraussetzungen... 10 Ausbildung... 11 Kundenanforderungen...

Mehr

Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen

Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen 7 Inhalt Abkürzungsverzeichnis... 14 Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen 1. Was Testierfreiheit im deutschen Recht bedeutet... 15 2. Der»Erbfall«... 16 3. Was vererbt werden

Mehr

Vorwort... 5. Kapitel 1 Getrenntleben und die rechtlichen Folgen

Vorwort... 5. Kapitel 1 Getrenntleben und die rechtlichen Folgen Vorwort... 5 Kapitel 1 Getrenntleben und die rechtlichen Folgen Getrenntleben was bedeutet das?... 14 Ich will mich von meinem Partner trennen auf was muss ich achten?... 16 Welche rechtlichen Folgen hat

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

Pressemitteilung 60 /2014

Pressemitteilung 60 /2014 Pressemitteilung 60 /2014 Gutes tun für immer und ewig Die Stiftung Augen heilen-dr. Buchczik Stiftung engagiert sich für Menschen in der 3. Welt Paderborn / Detmold, 18. Dezember 2014 Eine Stiftung zu

Mehr

Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems

Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems Dr. Stefan Schlawien Rechtsanwalt stefan.schlawien@snp-online.de Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems Das Thema der Korruption betrifft nicht nur!großunternehmen"

Mehr

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 8 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten 4. Juli 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Haftungsumfang 1967 Abs. 1 BGB bestimmt ausdrücklich, dass mit dem Erbfall nicht nur das positive

Mehr

Handwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt

Handwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt Handwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt Christian Prasse Betriebswirtschaftlicher Berater Handwerkskammer Dresden Unternehmer

Mehr

2 Organisationsverfassung der GmbH

2 Organisationsverfassung der GmbH 2 Organisationsverfassung der GmbH I. Geschäftsführer 1. Rechtsstellung 2. Vertretung 3. Bestellung und Abberufung 4. Haftung II. Gesellschafterversammlung 1. Zuständigkeit 2. Formalien 3. Stimmrecht und

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Menschen und Natur verbinden

Menschen und Natur verbinden Menschen und Natur verbinden Warum gibt es EuroNatur? Was nützt es, wenn wir den Kiebitz in Deutschland schützen, er dann aber auf seinem Zugweg zwischen Sommer- und Winterquartieren abgeschossen wird?

Mehr

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle: Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring

Mehr

Ausgewählte Rechtsfragen der IT-Security

Ausgewählte Rechtsfragen der IT-Security Ausgewählte Rechtsfragen der IT-Security Steht man als Verantwortlicher für IT-Security bereits mit einem Bein im Gefängnis? Dr. Markus Junker, Rechtsanwalt markus.junker@de.pwc.com HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft

Mehr

UNTERNEHMENS-NACHFOLGE PL ANEN. Mit dem St. Galler Nachfolge-Prozess weitsichtig und frühzeitig planen

UNTERNEHMENS-NACHFOLGE PL ANEN. Mit dem St. Galler Nachfolge-Prozess weitsichtig und frühzeitig planen UNTERNEHMENS-NACHFOLGE PL ANEN Mit dem St. Galler Nachfolge-Prozess weitsichtig und frühzeitig planen HEUTE BEGINNEN Erfolgreiche Unternehmer haben ein anderes Verhältnis zu ihrer Firma als Manager im

Mehr

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu. Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

1. Frankfurter Sachwerte-Kongress am 8. März 2013. Vorteile der Sachwertanlagen beim Erben & Schenken

1. Frankfurter Sachwerte-Kongress am 8. März 2013. Vorteile der Sachwertanlagen beim Erben & Schenken 1. Frankfurter Sachwerte-Kongress am 8. März 2013 Vorteile der Sachwertanlagen beim Erben & Schenken Andreas Otto Kühne Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht Balzer Kühne Lang Rechtsanwälte Steuerberater

Mehr

Vorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?

Vorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? Vorwort 4 Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? I. Das gesetzliche Erbrecht 13 1. Was bestimmt das Gesetz? 13 1.1 Das Erbrecht Ihrer Verwandten 14 1.2 Das Erbrecht Ihres

Mehr

Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna

Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Die richtige Wahl der Unternehmensform................. 6 1.1 Haftungsverhältnisse..............................

Mehr

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Kinderloser Erblasser setzt seine Eltern und seinen Bruder als Erben ein (inklusive weiterer Bestimmungen).

Mehr

BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER IHR ANWALT FÜR ERBRECHT

BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER IHR ANWALT FÜR ERBRECHT BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER IHR ANWALT FÜR ERBRECHT EIN ALLTÄGLICHER FALL Der Vater stirbt und hinterlässt Ehefrau und mehrere Kinder aus zwei Ehen. Er hat kein Testament gemacht. Was wird aus seinem Einfamilienhaus,

Mehr

bei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner.

bei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner. Herzlich willkommen bei Ihrer Sparkasse. Erben und Vererben RA Gerhard Ruby 25./26. November 2009 Seite 1 Erben und Vererben das geänderte Erbschaftsteuerrecht und seine größten Irrtümer Referent: RA Gerhard

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig

Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Überblick Definitionen im Erbrecht Risiken der gesetzlichen Erbfolge Grundstücke Gesellschaftsanteile

Mehr

Besser leben in Sachsen

Besser leben in Sachsen Besser leben in Sachsen Kurz-Wahl-Programm 2014 der Partei DIE LINKE in Leichter Sprache Seite 2 Das können Sie in diesem Heft lesen: Das will die Partei DIE LINKE für Sachsen machen... 2 Wir wollen mehr

Mehr

Frau sein in jedem Alter

Frau sein in jedem Alter Frau sein in jedem Alter... von Frau zu Frau 10 Tipps damit es klappt Frau sein in jedem Alter 10 Tipps, damit es klappt für eigene Freiheiten für die persönliche Unabhängigkeit für Individualität für

Mehr

Die Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können

Die Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können Die Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können In Europa gibt es einen Vertrag. In dem Vertrag steht: Alle Menschen sollen die gleichen Rechte haben. Alle Menschen

Mehr

Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege

Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege Deutsche-Förder- Pflege Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Schließen Sie die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung und sorgen Sie für den Fall einer Pflegebedürftigkeit vor. Besser Barmenia.

Mehr

Regeln für das Qualitäts-Siegel

Regeln für das Qualitäts-Siegel Regeln für das Qualitäts-Siegel 1 Inhalt: Die Qualitäts-Regeln vom Netzwerk Leichte Sprache 3 Die Übersetzung in Leichte Sprache 5 Die Prüfung auf Leichte Sprache 6 Wir beantworten jede Anfrage 7 Wir schreiben

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank Rüdiger Bönig Rechtsanwalt und Notar a.d.»fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« 1. Fall Sachverhalt Ein betuchtes, mit Immobilien wie Liquidität ausgestattetes Ehepaar hat zwei Töchter. Die

Mehr

Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament

Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament Unerwünschte Folgen der gesetzlichen Erbfolge für Ehegatten Ehepartner möchten nicht nur ihr gemeinsames Leben gestalten, sondern auch

Mehr

7.NEXXT-NIGHT. Möglichkeiten der Betriebsübergabe. Michael Süß Steuerberater Fritz-Zubeil-Str. 12 14482 Potsdam. www.steuerkanzlei-suess.

7.NEXXT-NIGHT. Möglichkeiten der Betriebsübergabe. Michael Süß Steuerberater Fritz-Zubeil-Str. 12 14482 Potsdam. www.steuerkanzlei-suess. Möglichkeiten der Betriebsübergabe Michael Süß Steuerberater Fritz-Zubeil-Str. 12 14482 Potsdam www.steuerkanzlei-suess.de Manche wollen möglichst früh aufhören. Wie lange will ich arbeiten??? s. Capital

Mehr

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU.

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU. SV STart-easy-bu Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute. SV Start-Easy-BU. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Weiter mit im Leben dabei auch bei Berufsunfähigkeit.

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Erblasser setzt die Ehefrau als Alleinerbe ein (inklusive weiterer Bestimmungen). Inhaltsübersicht:

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Damit hat Ihr Klient nicht gerechnet.

Damit hat Ihr Klient nicht gerechnet. Er will den Betrieb vergrößern. Seine innovative Idee ist richtig gut durchgeplant. Aber es ist zu wenig Eigenkapital da und für den Kredit reichen der Bank die Sicherheiten nicht. Damit hat Ihr Klient

Mehr

Welche Gedanken wir uns für die Erstellung einer Präsentation machen, sollen Ihnen die folgende Folien zeigen.

Welche Gedanken wir uns für die Erstellung einer Präsentation machen, sollen Ihnen die folgende Folien zeigen. Wir wollen mit Ihnen Ihren Auftritt gestalten Steil-Vorlage ist ein österreichisches Start-up mit mehr als zehn Jahren Erfahrung in IT und Kommunikation. Unser Ziel ist, dass jede einzelne Mitarbeiterin

Mehr

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche

Mehr

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Richtig vererben was Sie wissen sollten

Richtig vererben was Sie wissen sollten Richtig vererben was Sie wissen sollten Immer wieder wird die Liebenzeller Mission nach Informationen zum Thema Vererben gefragt. Es müssen mehrere Dinge beachtet werden, damit mit dem eigenen Besitz nach

Mehr

Vorsorgen, einfach machen Vollmachten, Testamente, Überträge - den Nachlass richtig regeln - Teil II: Vererben Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl

Vorsorgen, einfach machen Vollmachten, Testamente, Überträge - den Nachlass richtig regeln - Teil II: Vererben Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl 1 Vorsorgen, einfach machen Vollmachten, Testamente, Überträge - den Nachlass richtig regeln - Teil II: Vererben Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl Im Rahmen der Vortragsreihe der Sparkasse Geseke hat

Mehr

s- Sparkasse Die Ausbildung ist schon mal gesichert! Die Sparkassen-KinderleichtVorsorge. Sparkassen-Finanzgruppe

s- Sparkasse Die Ausbildung ist schon mal gesichert! Die Sparkassen-KinderleichtVorsorge. Sparkassen-Finanzgruppe s- Sparkasse Die Ausbildung ist schon mal gesichert! Die Sparkassen-KinderleichtVorsorge. Sparkassen-Finanzgruppe Sorgenfreie und sichere Zukunft für Ihr Kind. Die Sparkassen- KinderleichtVorsorge. Mit

Mehr

Das Rechtliche beim Risikomanagement

Das Rechtliche beim Risikomanagement Das Rechtliche beim Risikomanagement 29.04.2015 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Definition und Relevanz von Risiko Risiko wird allgemein definiert als Produkt aus der Eintrittswahrscheinlichkeit eines

Mehr

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief

Mehr

ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER

ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER GOOD NEWS VON USP ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER In den vergangenen vierzehn Jahren haben wir mit USP Partner AG eine der bedeutendsten Marketingagenturen

Mehr

Gut versichert. Wie man für sich selbst und die Familie vorsorgt

Gut versichert. Wie man für sich selbst und die Familie vorsorgt Gut versichert Wie man für sich selbst und die Familie vorsorgt Isabell Pohlmann Gut versichert Wie man für sich selbst und die Familie vorsorgt Inhaltsverzeichnis 6 Was wollen Sie wissen? 13 Das richtige

Mehr

Bestattungsvorsorge Welche Möglichkeiten gibt es?

Bestattungsvorsorge Welche Möglichkeiten gibt es? Welche Möglichkeiten gibt es? Welche Möglichkeiten gibt es? 2 Selbst bestimmen auch beim letzten Schritt Angehörige entlasten praktisch und finanziell Geregelte finanzielle Absicherung gerade in unsicheren

Mehr

Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte

Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Wahlprogramm in leichter Sprache Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Hallo, ich bin Dirk Raddy! Ich bin 47 Jahre alt. Ich wohne in Hüllhorst. Ich mache gerne Sport. Ich fahre gerne Ski. Ich

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten

Mehr

VERERBEN IN ZWEI STUFEN

VERERBEN IN ZWEI STUFEN VERERBEN IN ZWEI STUFEN Bei sorgfältiger Planung eines Testamentes sollte nicht nur geklärt werden, wer Erbe wird, sondern auch der weitere Weg des vererbten Vermögens in die Überlegungen einbezogen werden:

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Das Rechtliche beim Risikomanagement

Das Rechtliche beim Risikomanagement Das Rechtliche beim Risikomanagement 10.12.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Definition und Relevanz von Risiko Risiko wird allgemein definiert als Produkt aus der Eintrittswahrscheinlichkeit eines

Mehr

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der

Mehr

Christiane Zollner RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Christiane Zollner RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT Zollner Rechtsberatung Seite 3 Christiane Zollner RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwigs-Maximilian-Universität in

Mehr

Das Seminarangebot richtet sich an drei Gruppen von Frauen:

Das Seminarangebot richtet sich an drei Gruppen von Frauen: Betriebswirtschaftliche Unternehmenssteuerung von Frau zu Frau Seminarangebot 2016 Gibt es eine weibliche Betriebswirtschaft? Nein, natürlich nicht! Zahlen sind geschlechtsneutral. Aber: Die Schlüsse,

Mehr

Gesundheitspolitik nach Schweizer Vorbild

Gesundheitspolitik nach Schweizer Vorbild Gesundheitspolitik nach Schweizer Vorbild Carl Christian von Weizsäcker, Bonn Vortrag auf dem Bundesfachkongress der Alternative für Deutschland Bremen 1. Februar 2015 1 Gesundheit ist ein besonderes Gut

Mehr

Hautkrebsscreening. 49 Prozent meinen, Hautkrebs sei kein Thema, das sie besorgt. Thema Hautkrebs. Ist Hautkrebs für Sie ein Thema, das Sie besorgt?

Hautkrebsscreening. 49 Prozent meinen, Hautkrebs sei kein Thema, das sie besorgt. Thema Hautkrebs. Ist Hautkrebs für Sie ein Thema, das Sie besorgt? Hautkrebsscreening Datenbasis: 1.004 gesetzlich Krankenversicherte ab 1 Jahren Erhebungszeitraum:. bis 4. April 01 statistische Fehlertoleranz: +/- Prozentpunkte Auftraggeber: DDG Hautkrebs ist ein Thema,

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Pflichtteilsergänzung

Pflichtteilsergänzung Pflichtteilsergänzung Der Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen zu Lebzeiten Für nahe Verwandte gibt es bei Enterbung einen Pflichtteilsanspruch der sich aus dem Nachlass zum Todestag ergibt.

Mehr

Einführung... 7. KAPITEL 1 Welchen Nutzen hätte ein Unternehmen von der freiberuflichen Tätigkeit, und wie soll diese vergütet werden?...

Einführung... 7. KAPITEL 1 Welchen Nutzen hätte ein Unternehmen von der freiberuflichen Tätigkeit, und wie soll diese vergütet werden?... Inhalt Inhalt Einführung................................................. 7 KAPITEL 1 Welchen Nutzen hätte ein Unternehmen von der freiberuflichen Tätigkeit, und wie soll diese vergütet werden?......................

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Erben und Vererben. 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge?

Erben und Vererben. 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge? 1 Erben und Vererben 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge? Ohne Testament tritt gesetzliche Erbfolge ein. Gesetz = BGB Bürgerliches Gesetzbuch Gilt seit 1.1.1900,

Mehr

Jeder ist ein Teil vom Ganzen Inklusion ändert den Blick

Jeder ist ein Teil vom Ganzen Inklusion ändert den Blick Jeder ist ein Teil vom Ganzen Inklusion ändert den Blick Inklusion ist ein schweres Wort. Wenige Menschen wissen, was es bedeutet. Das wollen wir ändern. Inklusion ist eine wichtige Idee. Was ist Inklusion?

Mehr