Allgemeine Tarifbestimmungen zur Einzel- und Familienunfallversicherung

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1 1. Geltungsbereich Allgemeine Tarifbestimmungen zur Einzel- und Familienunfallversicherung (Stand: Juli 2014) Die Tarife gelten für Versicherungsnehmer, die ihren Erstwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. 2. Anwendungsbereich Der Versicherungsschutz gilt für Unfälle weltweit, rund um die Uhr (24-Stunden-Deckung), in der Freizeit, in Ausübung der beruflichen Tätigkeit. 3. Altersgrenzen Geburt 17 Jahre Kinder Jahre Erwachsene ab 65 Jahre Senioren Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Versicherungsbeginns. 4. Vertragsgrundlagen Vertragsgrundlagen sind: der Antrag die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2013) die gemäß Leistungsvariante jeweils vereinbarten Besonderen Bedingungen (BB Grund-Schutz 2013, BB Kompakt-Schutz 2013, BB Top-Schutz 2013) die Zusatzbedingungen zur Unfallversicherung (ZAUB 2013) die Verbraucherinformation das Merkblatt zur Datenverarbeitung das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die gesetzlichen Vorschriften Weitere Informationen zu den Leistungsvarianten entnehmen Sie bitte Ziffer 15 dieser Tarifbestimmungen. 5. Mindestprämie/Mindestversicherungssummen Für jede versicherte Person muss mindestens eine Invaliditätsgrundsumme von ,- EUR oder eine Unfall- Rente von mindestens 500,- EUR vereinbart werden. Die Jahresmindestprämie beträgt 30,- EUR ohne Versicherungsteuer. Bei monatlicher Zahlungsweise muss die Rate mindestens 3,- EUR ohne Versicherungsteuer betragen. 6. Zahlungsweise/Teilzahlung Wünscht der Versicherungsnehmer eine halbjährliche Zahlung, so wird ein Nachlass in Höhe von 3% gewährt. Bei jährlicher Zahlung beträgt der Nachlass 5 %. 7. Dynamik Sofern die Dynamik nicht ausgeschlossen worden ist, erhöhen sich - sofern innerhalb der jeweiligen Leistungsart nichts anderes geregelt ist - die Versicherungssummen und Prämien jährlich um 5% (Ziffer 4.2 AUB 2013). Dies erfolgt nicht in den Zeiträumen der Altersanpassung gemäß Ziffer 14 dieser Tarifbestimmungen (siehe auch Ziffer 4.1 AUB 2013) und geschieht erstmals zum Beginn des zweiten Versicherungsjahres. Der Versicherungsnehmer kann der Dynamik in jedem Jahr widersprechen (Ziffer AUB 2013). 53

2 8. Nachlässe 8.1 Familien-Nachlass Die Voraussetzungen für den Familien-Nachlass liegen vor, wenn aus dem Kreis der Familienangehörigen zwei oder mehrere Personen über einen Vertrag versichert werden. Als Familie gilt auch eine eheähnliche oder gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft. Es gelten folgende Nachlässe: 5% bei 2 versicherten Personen 10% bei 3 versicherten Personen 15% ab 4 versicherten Personen 8.2 Nachlass für Jahreszahlung bzw. Halbjahreszahlung Bei Vereinbarung einer halbjährlichen Zahlung wird ein Nachlass in Höhe von 3% gewährt, bei jährlicher Zahlung beträgt der Nachlass 5%. 9. Höchstversicherungssummen Bei Abschluss mehrerer Verträge für eine versicherte Person darf die Addition der Versicherungssummen je Leistungsart die nachstehenden Höchstversicherungssummen je Leistungsart nicht übersteigen. Die Todesfall-Summe darf die Invaliditäts-Grundsumme nicht überschreiten. Überschreiten die Versicherungssummen die genannten Höchstversicherungssummen, ist eine Anfrage bei der Hauptverwaltung erforderlich. Leistungsart Invaliditätsleistung / Invaliditätsleistung ab 20% Maximum Kinder Maximum Erwachsene Maximum Senioren Invaliditätsleistung ohne Progression / ohne Mehrleistung Invaliditätsleistung mit Mehrleistung 70% Invaliditätsleistung mit Mehrleistung 90% Invaliditätsleistung mit 200% Progression Invaliditätsleistung mit 225% Progression Invaliditätsleistung mit 300% Progression Invaliditätsleistung mit 350% Progression Invaliditätsleistung mit 400% Progression Invaliditätsleistung mit 500% Progression Invaliditätsleistung mit 600% Progression Nicht möglich Invaliditätsleistung mit 1.000% Progression Nicht möglich Übergangsleistung Unfall-Rente Unfall-Rente (ab 50% Invalidität) Unfall-Rente (ab 40% Invalidität) Nicht möglich Nicht möglich Unfall-Rente Plus Nicht möglich Todesfall-Leistung Unfall-Krankenhaustagegeld Genesungsgeld Unfall-Tagegeld Nicht möglich 100 Nicht möglich Sofortleistung Schmerzensgeld Serviceleistungen Kosmetische Operationen Kurbeihilfe und Reha-Hilfe Unfalltod des Antragstellers Nicht möglich Nicht möglich 54

3 10. Nicht versicherbarer Personenkreis und Berufe 10.1 Nicht versicherbarer Personenkreis Nicht versicherbar sind dauernd pflegebedürftige Personen der Pflegestufen II (Schwerpflegebedürftige) und III (Schwerstpflegebedürftige) nach deutschem Sozialgesetzbuch. Pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtung des täglichen Lebens überwiegend, d. h. zu mehr als 50% fremder Hilfe bedarf. Ebenso sind geistig oder psychisch Erkrankte, deren Gesundheitsstörung zur Folge hat, dass sie ohne Aufsicht nicht mehr am allgemeinen Leben teilnehmen können, nicht versicherbar Nicht versicherbare Berufe Artisten Astronauten beruflich fliegendes Personal Bergleute unter Tage Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler (Personen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend durch die Ausübung von Sport verdienen) Feuerwerker Mitarbeiter in Munitionsfabriken Munitions- (auch Minen- u. Ä.) Such- und Räumpersonal Offshore-Personal (auf Bohrinseln) Mitarbeiter der Seeschifffahrt auf großer Fahrt und in der Hochseeschifffahrt Rennfahrer Rennreiter Sprengpersonal Stuntman Berufstaucher/Tauchlehrer Tierbändiger und ähnliche Berufe 11. Nicht versicherbare Erkrankungen Grundsätzlich gilt für alle drei Leistungsvarianten: Besteht eine Schwerbehinderung, Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit oder liegt eine Eingruppierung in eine Pflegestufe vor, bzw. wurden entsprechende Anträge gestellt, benötigen wir umfangreiche Informationen und zwingend den entsprechenden Bescheid (z. B. Feststellungsbescheid), das Pflegegutachten bzw. die entsprechenden Anträge. Herz- Kreislaufsystem/ Gefäßerkrankungen Erkrankungen der inneren Organe Erkrankungen des Blutes/ Immunsystems/ Stoffwechsels Neurologische Erkrankungen - Arteriosklerose (sofern Antragsteller älter als 65 Jahre) - Herzinfarkt (sofern innerhalb der letzten 12 Monate) - Hepatitis - Leberzirrhose - AIDS - Blutgerinnungsstörungen (z. B. Bluterkrankheit = Hämophilie) - Einnahme von den Blutgerinnungsmedikamenten Marcumar, Falithrom, Warfarin, Heparin - HIV - Maligne (= bösartige) Erkrankungen des Blutes und der blutbildenden Systeme (z. B. Non-Hodgin-Lymphome) - Mukoviszidose (auch zystische Fibrose) - Alzheimer - Autismus - behandlungsbedürftige Enzephalitis (Entzündung des Gehirns) - behandlungsbedürftige Meningitis (Hirnhautentzündung) - Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (Erkrankung des Gehirns und Rückenmarkes) - Demenz - Down-Syndrom - Epilepsie, sofern Anfälle innerhalb der letzten 2 Jahre - Erkrankungen des zentralen Nervensystems - Gehirntumor - häufige Bewusstlosigkeit - häufiger Schwindel - Hirnathrophie (Gehirnschwund) - Hydrozephalus (Wasserkopf) - Lähmungen - Multiple Sklerose - Oligophrenie - Parkinson 55

4 Erkrankungen der Psyche Funktionsbeeinträchtigungen der Sinnesorgane Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems Suchterkrankungen Sonstige Erkrankungen/ Gesundheitsstörungen Tumor/Krebserkrankungen - Rückenmarkserkrankungen - Schlaganfall (Apoplex, sofern innerhalb der letzten 12 Monate) - Synkopen (plötzlich einsetzende Bewusstlosigkeiten) - Bipolare Störung - Borderline-Syndrom - Manisch depressive Erkrankung - Neurosen - Paranoia - Psychosen - Schizophrenie - Blindheit (außer: wenn Antragsteller länger als 5 Jahre oder von Geburt an blind) - Taubheit (außer: wenn Antragsteller länger als 5 Jahre oder von Geburt an taub) - Ehlers-Danlos-Syndrom (Bindegewebsstörung) - Glasknochenkrankheit (Osteogenesis imperfecta) - Marfan-Syndrom (Bindegewebserkrankung) - Muskelatrophien und Muskeldystrophien - Morbus Bechterew (Spondylitis ankylosans) - Paget-Krankheit (Erkrankung des Skelettsystems) - Alkoholsucht - Drogensucht/Drogenabhängigkeit - Medikamenten/Tablettensucht - behandlungsbedürftige Tuberkolose (offene TBC) - Leukämie - Knochenkrebs 12. Gegen Zuschlag und/oder Risikoausschluss versicherbare Erkrankungen Diabetes Ausschluss: Hat Diabetes bei der durch ein Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen zu mindestens 25% (40% im Kompaktund Topschutz) mitgewirkt, werden keine Leistungen erbracht. Verschlimmerungen des Diabetes begründen keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen. Epilepsie Anfälle in den letzten 2 Jahren: nicht versicherbar seit 2 bis 5 Jahren anfallfrei: länger als 5 Jahre anfallfrei: 50% Risikozuschlag auf die Prämie und Ausschluss: Verschlimmerungen epileptischer Anfallsleiden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Versicherbar und Ausschluss: Verschlimmerungen epileptischer Anfallsleiden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 8 Dioptrien Ausschluss: Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Netzhautblutungen, Netzhautablösungen, Netzhautrisse und Glaskörperblutungen. 56

5 13. Berufsgruppen 13.1 Berufsgruppe A Personen, die kaufmännisch, verwaltend, planend, gestaltend, lehrend im Innen- oder Außendienst der Wirtschaft bzw. Verwaltung (einschließlich Verwaltung bei Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Zoll, Polizei, Justiz, Feuerwehr) tätig sind, leitend und aufsichtführend im Betrieb oder auf Baustellen (einschließlich aufsichtführende Meister) tätig sind, im Verkauf, im Labor, in der Datenverarbeitung (EDV-Bereich), im Gesundheitswesen, in der Schönheitspflege tätig sind, Anlagen/Maschinen elektronisch steuern, keine berufliche Tätigkeit/Beschäftigung ausüben sowie Rentner, Pensionäre, Hausfrauen /-männer, Schüler, Kinder unter 18 Jahre Berufsgruppe B Personen, die körperliche (auch sportliche) oder handwerkliche Berufsarbeit verrichten (einschließlich mitarbeitende Meister), Holz, Metall, Kunststoff, Steine, Erde be- oder verarbeiten, mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen arbeiten, Maschinen bedienen, einrichten, warten oder reparieren, Tiere behandeln oder pflegen, im Gastgewerbe oder in der Land- und Forstwirtschaft arbeiten, im Truppen-, Einsatz- oder Vollzugsdienst bei Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Zoll, Polizei, Justiz und Feuerwehr tätig sind, als Berufskraftfahrer, Lagerarbeiter, Schausteller, Sicherheitspersonal, Sport- oder Tanzlehrer tätig sind. Übt eine Person auch nur gelegentlich Tätigkeiten der Berufsgruppe B aus, wird die Prämie der Berufsgruppe B berechnet 14. Anpassung nach dem Alter der versicherten Person Die bei Vertragsbeginn entsprechend dem Alter der versicherten Person ermittelte Prämie wird während der Vertragslaufzeit in einigen Altersgruppen jährlich angepasst: 14.1 Leistungsarten: Invalidität, Übergangsleistung, Todesfall-Leistung, Unfall-Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld In den folgenden Altersgruppen wird die Prämie jährlich angepasst: Kinder im Alter von 15 bis 18 Jahren um jährlich 20% Erwachsene ab 55 Jahren um jährlich 4% 14.2 Leistungsart: Unfall-Rente In der folgenden Altersgruppe wird die Prämie jährlich angepasst: Kinder im Alter von 15 bis 18 Jahren um jährlich 6% 14.3 Leistungsart: Hilfs- und Pflegeleistungen (Assistance) In den folgenden Altersgruppen wird die Prämie jährlich angepasst: Kinder im Alter von 15 bis 18 Jahren um jährlich 20% Erwachsene ab 55 Jahren um jährlich 4% Die Anpassung findet jährlich zur Hauptfälligkeit statt Wahlrecht Prämien- oder Summenanpassung Sie haben die Wahlmöglichkeit zwischen Anpassung der Prämie oder Anpassung der Versicherungssumme (Summenreduzierung). Diese Wahlmöglichkeit haben Sie auch nach Abschluss des Vertrags mit Wirkung für die jeweils gerade durchgeführte Anpassung oder auch für künftige Anpassungen. Dieses Wahlrecht gilt jedoch nicht für die Leistungsart Hilfs- und Pflegeleistungen (Assistance). Anpassung der Prämie Die Prämie wird bei unveränderten Versicherungssummen um die zuvor genannten Prozentsätze erhöht. Anpassung der Versicherungssummen Für die Leistungsarten nach Ziffer 14.1 und 14.2 werden bei unveränderter Prämie die Versicherungssummen entsprechend vermindert. 57

6 15. Leistungsübersicht zum Grund-, Kompakt-, und Top-Schutz Die genannten Entschädigungsgrenzen gelten je Versicherungsfall. Die Leistungsbeschreibungen sind verkürzt wiedergegeben. Maßgebend sind die Versicherungsbedingungen (AUB 2013). = versichert Grund Kompakt Top Erweiterter Unfallbegriff Bei Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen freiwillig erlittene Verletzungen Gewalttätige Auseinandersetzungen Vergiftungen durch Einnahme schädlicher Stoffe Vergiftungen durch Einatmung schädlicher Stoffe nein 24 Std. 7 Tage Nahrungsmittelvergiftungen Nicht oder falsch verabreichte Medikamente infolge Entführung/Geiselnahme nein nein Erfrierungen sowie Sonnenbrand oder -stich nein Unfreiwillig erlittener Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauerstoffentzug nein Ertrinken sowie tauchtypische Gesundheitsschäden (z. B. Caissonkrankheit) Laser-, Maser-, Röntgen- und sonstige Strahlen (außer Kernenergie) Oberschenkelhals- und Armbruch sind unabhängig von der Ursache versichert nein nein Kraftanstrengungen Knochenbrüche durch erhöhte Kraftanstrengungen nein Meniskusschädigungen durch erhöhte Kraftanstrengungen nein nein Verletzungen nicht nur an Gliedmaßen und Wirbelsäule nein Bauch- und Unterleibsbrüche durch erhöhte Kraftanstrengungen nein Eigenbewegungen Alle Gesundheitsschäden durch Eigenbewegungen (außer Bandscheiben, Kopf, Lunge, Herz, Blutungen innerer Organe) Infektionen nein nein Einschluss von Infektionskrankheiten unabhängig vom Übertragungsweg nein nein Infektion durch Vogel- und Schweinegrippe nein nein Als versichertes Ereignis gilt der Ausbruch der Infektionskrankheit (frühestens jedoch 3 Monate nach Ausstellung des Versicherungsscheines) nein Infektionen infolge Hautverletzungen durch Tiere (z. B. Insektenstiche, Zeckenbisse) nein Keine Mindestinvalidität bei Infektionskrankheiten nein Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen gegen versicherte Infektionen nein Wundinfektionen und Blutvergiftungen nein Infektionen durch geringfügige Hautverletzungen bei Anzeige innerhalb von 4 Wochen nein nein Allergische Reaktionen auf Insektenstiche nein Allergische Reaktionen auch wegen sonstiger Haut- oder Schleimhautverletzungen nein nein Stationäre Desensibilisierungsmaßnahmen nach allergischen Reaktionen nein nein Erweiterte Infektionsklausel für Heilberufe, Chemiker und Desinfektoren nein Erweiterte Infektionsklausel für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr nein nein Mitwirkung von Krankheiten Krankheitsbedingte Unfallfolgen werden berücksichtigt ab 25% 50% 100% Keine Kürzung des Invaliditätsgrades bei Krankheitsmitwirkung nein Keine Anrechnung bei Mitwirkung von Gebrechen nein 58

7 = versichert Grund Kompakt Top Bewusstseinsstörungen Versicherungsschutz besteht auch bei alkoholbedingten Bewusstseinsstörungen Beim Führen von Kfz gilt folgende Promillegrenze 0,5 1,1 1,5 Bewusstseinsstörungen durch Medikamente nein Bewusstseinsstörungen durch Herzinfarkt oder Schlaganfall Kein Ausschluss von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen (z. B. Ohnmachtsanfälle) nein nein Kein Ausschluss von Unfällen durch Krampfanfälle nein Kein Ausschluss bei Blutungen aus inneren Organen oder Gehirnblutungen nein Psychische Störungen infolge unfallbedingter organischer Erkrankung nein Versicherungsschutz bleibt auch bei Pflegebedürftigkeit oder Geisteskrankheit bestehen Sonstige Erweiterungen Ausdrückliche Mitversicherung von Übermüdung und Erschrecken als Unfallursache nein Überraschender Kriegsausbruch während einer Auslandsreise bis zu 14 Tage Die vorstehende Frist verlängert sich so lange, wie eine Ausreise nicht möglich ist nein Ausdrückliche Mitversicherung von Terroranschlägen Fahrveranstaltungen, wie z. B. Stern-, Zuverlässigkeits- oder Orientierungsfahrten Gelegentliche Fahrten mit Leihkarts auf Indoor- oder Outdoorkartbahnen nein nein Kitesurfen gilt ausdrücklich nicht als ausgeschlossener Luftsport nein Flugschüler (noch keine Lizenz) und Passagiere in Luftfahrzeugen einschließlich Luftsportgeräten, z. B. Ballonen oder Segelflugzeuge sowie Fallschirm-Tandemsprünge Schneiden von Nägeln, Hühneraugen oder Hornhaut gilt nicht als Heilmaßnahme nein Invaliditätsleistung Eintritt der Invalidität nach dem Unfall bis zu 12 Monate 15 Monate 24 Monate Ärztliche Feststellung und Geltendmachung nach dem Unfall bis zu 15 Monate 24 Monate 36 Monate Die HanseMerkur kann eine Neubemessung nach dem Unfall verlangen 3-5 Jahre 3-5 Jahre 2 Jahre Invaliditätsvorschuss trotz laufendem Heilverfahren und fehlender Todesfall-Leistung nein EUR 10% höhere Invaliditätsleistung bei Sportunfällen oder 10% höhere Invaliditätsleistung als Fahrer eines Kraftfahrzeugs, Motorrads oder Fahrrads, sofern Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden Unfall-Rente (ab 50% Invalidität) wird bei Tod des VN an den verbleibenden Partner fortgezahlt Todesfall-Leistung 59 nein nein 1 Jahr ab Tod Leistung auch bei Unfalltod im zweiten Jahr nach dem Unfall nein Todesfall-Leistung bei Verschollenheit nein Todesfall-Leistung trotz Unfall durch Geistes- oder Bewusstseinsstörung nein max EUR Doppelte Todesfall-Leistung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (außer Luftfahrt) nein nein Unfall-Krankenhaustagegeld 2 Jahre ab Tod max EUR max EUR Leistungszeitraum max. 2 Jahre 3 Jahre 5 Jahre Krankenhaus-Aufenthalt zur Nachbehandlung auch nach dem Leistungszeitraum nein nein Doppeltes Unfall-Krankenhaustagegeld im Ausland nein 21 Tage Unfall-Krankenhaustagegeld bei ambulanten Operationen 3 Tage 3 Tage 5 Tage Unfall-Krankenhaustagegeld auch bei Aufenthalt in Kuranstalten und Erholungsheimen nein Bei Einschluss von Genesungsgeld Zahlung bis zu 100 Tage 300 Tage 750 Tage Genesungsgeld, auch wenn der Versicherte vor der Krankenhausentlassung verstirbt nein

8 = versichert Grund Kompakt Top Bei Reit- und Fahrradunfällen 3 Tagessätze zusätzlich Unfall- Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld nein nein Komageld ab 1. Tag bei natürlichem oder künstlichem Koma nein 15 EUR 30 EUR Komageld bis zu nein 2 Jahre 4 Jahre Übergangsleistung Die Übergangsleistung wird bei Schwerverletzungen sofort in voller Höhe fällig (verbesserte Übergangsleistung) nein nach 3 Monaten Leistungen bei schweren Unfällen Sofortleistung bei Schwerverletzungen nein EUR EUR Erhöhte Sofortleistung bei erstmaligem Eigenheimbau/-kauf nein nein EUR Keine generelle Leistungsfreiheit bei verspäteter Geltendmachung nein Rehabilitationsleistungen (keine Assistance) Prothesen und Hilfsmittel nein EUR EUR Reparatur/Ersatz bei Beschädigung bestehender Gliedmaßenprothesen durch einen Unfall nein nein EUR Anschaffung eines Blindenhundes nein EUR EUR Kosten für die Erlernung der Blindenschrift oder Gebärdensprache nein EUR EUR Kosten für kosmetische Operationen nein EUR EUR Kosten für Zahnersatz für alle natürlichen Zähne nein Serviceleistungen Such-, Bergungs-, Rettungs-, Transportkosten EUR EUR EUR Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer nach Tauchunfällen Die Kostenübernahme ist nicht an die Einhaltung von Tauchrichtlinien gebunden Bei Tod im Ausland ist statt Rücküberführung auch Bestattung im Ausland möglich Kurbeihilfe / Reha-Hilfe EUR EUR EUR Vorsorgeversicherung Für den zuvor unversicherten Partner für 3 Monate ab der Heirat oder Eintrag als anerkannte Lebensgemeinschaft nein Bei Einschluss im Zeitraum der Vorsorgeversicherung Verzicht auf Gesundheitsprüfung nein nein Vorsorgeversicherungssumme für den Invaliditätsfall nein EUR EUR Vorsorgeversicherungssumme für den Todesfall nein EUR EUR Vorsorgeversicherungssumme Unfall-Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld nein 20 EUR 20 EUR Prämienfreie Leistungen gelten auch im Rahmen der Vorsorgeversicherung nein Prämienbefreiung Bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers nein 1 Jahr 1 Jahr Bei Erwerbsunfähigkeit des Versicherungsnehmers nein nein 1 Jahr Bei Tod des Versicherungsnehmers für den Partner bis zur nächsten Hauptfälligkeit nein Für Kinder und Partner auch bei Invalidität ab 50% nein nein Obliegenheiten Keine Leistungsreduzierung bei versehentlicher Nichtanzeige von Berufswechseln nein nein Berufswechsel muss nur auf ausdrückliche Anfrage der HanseMerkur mitgeteilt werden nein nein Die Erfordernis der Unverzüglichkeit der Unfallmeldung ist bei geringfügig erscheinenden Unfallfolgen gestrichen 60 Die Operationspflicht ist gestrichen nein nein Anzeigepflicht bei Unfalltod 8 Tage 8 Tage 8 Tage

9 = versichert Grund Kompakt Top Keine Leistungsbeschränkung bei Obliegenheitsverletzung durch grobe Fahrlässigkeit nein nein Sonstiges Ersatz von Verdienstausfall bei Freiberuflern und Selbstständigen bis zu nein 600 EUR EUR Besonderheiten für Kinder Pflanzenvergiftungen nein Verätzungen nein Minderjährige beim Führen von Fahrzeugen ohne Führerschein nein nein Minderjährige beim Umgang mit selbstgebauten Feuerwerkskörpern nein nein Kostenübernahme wegen unfallbedingter Beschädigungen von Zahnspangen nein Rooming-In für begleitende Elternteile pro Übernachtung nein 30 EUR, ab 15. Nacht 15 EUR 50 EUR, ab 15. Nacht 25 EUR Nachhilfeunterricht pro Tag nein 30 EUR 50 EUR Prämienfreie Weiterführung des Vertrages bei Tod des Versicherungsnehmers für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren 18 Jahren 21 Jahren Prämienfreie Mitversicherung von neugeborenen Kindern bis zum 1. Geburtstag Prämienfreie Mitversicherung von adoptierten Kindern unter 14 Jahren für ein Jahr ab Rechtswirksamkeit der Adoption Allgemeine Bedingungen nein Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse Künftige Leistungsverbesserungen 61

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