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2 Inhalt Das verkannte Risiko Die persönliche Risikoeinschätzung Was ist Berufsunfähigkeit? Wer ist von der Berufsunfähigkeit betroffen? Was spricht gegen eine Berufsunfähigkeits versicherung? 25 Die gesetzlichen Leistungen Die Erwerbsminderungsrenten Die Unfallrenten Die Grundsicherung Die Beamtenversorgung Die Versorgungswerke der Freiberufler Die betrieblichen Versorgungswerke Die private Berufsunfähigkeits versicherung Der Beitrag Ihre Versorgungslücke Die Qualität Die Vertragsgestaltung Der Versicherungsantrag Der Vertragsabschluss Die Schwierigkeiten, einen Vertrag zu bekommen Die Alternativen Gruppenverträge Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung Die Dread-Disease-Versicherung Die Grundfähigkeitsversicherung Die private Unfallversicherung

3 Die Pflegeversicherung Schutz für die Kleinsten Das Risiko Der Versicherungsschutz Das Verhältnis von Risiko und Beitrag Die gesetzlichen Leistungen Keine Alternative: Die private Unfallversicherung Auch hier wichtig: Die vorvertragliche Anzeigepflicht Berufsunfähig und nun? Die Probleme mit der vorvertraglichen Anzeigepflicht Die Meldung der Berufsunfähigkeit Die Berufskunde Die medizinischen Gutachten Die Verweisung Beschweren und Klagen Die Regeln während der Berufsunfähigkeit Anhang Beratung im Leistungsfall Beschwerdestellen Berufsunfähigkeitsversicherer Dread-Disease-Versicherer Erwerbsunfähigkeitsversicherer Gesetzliche Rentenversicherungsträger Grundfähigkeitsversicherer Informationsmöglichkeiten Kinderinvaliditätsversicherer Register

4 Die gesetzlichen Leistungen Im deutschen Sozialsystem gibt es für Invalide verschiedene monatliche Leistungen, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt gegebenenfalls eine Erwerbsminderungsrente, die gesetzliche Unfallversicherung eine Verletztenrente, wenn die Invalidität auf einen Arbeitsunfall oder eine Arbeitskrankheit zurückzuführen ist. Diese beiden Renten werden bei gleichzeitigem Bezug miteinander verrechnet. Wer keine dieser beiden Renten bewilligt bekommt und auch privat nicht versichert ist oder von eigenem Vermögen leben kann, der hat als Invalide Anspruch auf die sogenannte Grundsicherung. Beamte, die dienstunfähig werden, bekommen ein Ruhegehalt gezahlt, Freiberufler sind oft über berufsständische Versorgungswerke abgesichert. Außerdem gibt es die Möglichkeit der Invaliditätsabsicherung über den Arbeitgeber. Im öffentlichen Dienst ist das flächendeckend der Fall. Die Erwerbsminderungsrenten Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zahlen nach dem sechsten Sozialgesetzbuch an Invalide eine halbe oder volle Erwerbsminderungsrente, wenn bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Gesetzliche Rentenversicherungsträger sind:

5 D i e g e s e t z l i c h e n L e i s t u n g e n 29 die Deutsche Rentenversicherung Bund, vormals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die regionalen Träger wie die Deutsche Rentenversicherung Hessen oder die Deutsche Rentenversicherung Rheinland, die aus den früheren Landesversicherungsanstalten (LVA) hervorgegangen sind, die Deutsche Rentenversicherung-Knappschaft-See-Bahn, die aus den Sonderanstalten Bundesknappschaft, Seekasse und Bahnversicherungsanstalt gebildet worden ist. Die gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten unterliegen in dreierlei Hinsicht Beschränkungen. Erstens müssen Sie bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Dadurch erhält längst nicht jeder eine Erwerbsminderungsrente. Zweitens werden die gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten nicht bei Berufsunfähigkeit, sondern erst bei genereller Erwerbsunfähigkeit gezahlt. Deswegen bekommt beispielsweise ein Abteilungsleiter nur dann eine Erwerbsminderungsrente, wenn er aus gesundheitlichen Gründen auch als Bürobote nicht mehr arbeiten kann. Diese beiden Punkte erklären auch, warum nur rund die Hälfte der Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente wirklich zu einer Leistung führt. Drittens hält sich die Höhe der Erwerbsminderungsrente in engen Grenzen, sodass an eine Sicherung des Lebensstandards kaum zu denken ist. Die Erwerbsminderungsrente bietet lediglich so etwas wie eine Grundversorgung. Das gilt insbesondere seit der Reform der Invalidenrenten Einschnitte durch die Reform 2001 Politisch war die Reform der Invalidenrenten unumstritten. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurde weitgehend abgeschafft. Die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente wurde in Erwerbsminderungsrente umbenannt und bekam mit der halben Erwerbsminderungsrente so etwas wie eine Light-Version zur Seite gestellt.

6 30 W I S O : R i s i k o B e r u f s u n f ä h i g k e i t Mit der Reform der Erwerbsminderungsrenten setzte der damalige Arbeits- und Sozialminister Walter Riester (SPD) 2001 im Prinzip das um, was sein Vorgänger Norbert Blüm (CDU) im Renten-Reform-Gesetz schon für 2000 vorgesehen hatte. Riester hat gegenüber den Plänen der Vorgängerregierung in erster Linie bei den sogenannten Arbeitsmarktrenten nachgebessert. Nach ihrem Wahlsieg 1998 hatte die rot-grüne Koalition die Blüm-Reform erst einmal ausgesetzt. Die Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten aber erfolgte kurz darauf im Konsens, weil sie als Prestigerenten für besser Qualifizierte galt. Denn obwohl geringer Qualifizierte nie in den Genuss einer Berufsunfähigkeitsrente kommen konnten, haben sie mit dem gleichen Beitragssatz diese Renten mitfinanziert. Ein besser Qualifizierter erhielt eine Berufsunfähigkeitsrente, auch wenn er noch eine weniger qualifizierte Stelle hätte ausüben können. Ein schlechter Qualifizierter dagegen hatte nicht die Möglichkeit, auf weniger qualifizierte Tätigkeiten auszuweichen, und war von daher bei entsprechenden Gesundheitsschäden direkt erwerbsunfähig. Höhe der Leistungen Wenn Sie sich eine Vorstellung über die Höhe einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente machen wollen, sind 650 Euro im Monat ein realistischer Anhaltspunkt. Das ist kaum mehr als das, was an Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialhilfe gezahlt wird, wenn man zum Regelsatz von 359 Euro pro Monat die Erstattung der Wohnungskosten zählt (Stand 2010). Diese Sozialleistungen erhält man allerdings auch, ohne dass man dafür Beiträge gezahlt hat. Für eine Erwerbsminderungsrente dagegen müssen Beiträge gezahlt werden. Die vollen Erwerbsminderungsrenten, die 2008 bewilligt wurden, sind in Westdeutschland im Schnitt in einer Höhe von 650 Euro pro Monat gezahlt worden, die halben betrugen im Durchschnitt 360 Euro im Monat. Die Erwerbsminderungsrenten für

7 D i e g e s e t z l i c h e n L e i s t u n g e n 31 Frauen fallen in Westdeutschland im Schnitt etwas geringer aus als die für Männer. In Ostdeutschland bekommen die Männer rund 10 Prozent weniger Erwerbsminderungsrente als westdeutsche Männer, ostdeutsche Frauen beziehen dagegen eine im Durchschnitt um 10 Prozent höhere Erwerbsminderungsrente als Frauen im Westen. Achtung! Erwarten Sie nicht zu viel von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Im Schnitt beträgt sie lediglich 650 Euro im Monat. Die konkrete Höhe der Erwerbsminderungsrente ist in jedem Einzelfall unterschiedlich und richtet sich nach der Höhe Ihres bisherigen Gehalts. Viele bekommen weniger als der Durchschnitt. Wer immer nur den Mindestbeitrag einzahlt, kommt auf gut 160 Euro im Monat, die unterste Grenze für eine volle Erwerbsminderungsrente. Wer sehr gut verdient, kommt im besten Fall auf knapp Euro im Monat, was in der Realität kaum zu erreichen ist. Wer immer genau den Durchschnittsverdienst hat, kommt auf eine volle Erwerbsminderungsrente von knapp Euro im Monat. Auch das erreichen viele nicht, weil Ausbildungszeiten, Arbeitslosigkeit, Krank heit und andere Lücken zu geringeren Ansprüchen führen. Renteninformation Wenn Sie wissen wollen, wie viel Erwerbsminderungsrente Ihnen im Falle eines Falles zusteht, sollten Sie Ihre Renteninformation zur Hand nehmen. In der Renteninformation steht der Betrag der Erwerbsminderungsrente, den Sie bekommen, wenn Sie jetzt invalide werden. Hier können Sie auch erkennen, ob Sie zurzeit keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, weil Sie die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen. In diesem Fall wird in

8 32 W I S O : R i s i k o B e r u f s u n f ä h i g k e i t Ihrer Renteninformation keine Erwerbsminderungsrente ausgewiesen. Die Renteninformation wird seit 2005 jedem Versicherten einmal jährlich zugesandt. Es kann aber sein, dass die Angaben in der Renteninformation nicht ganz vollständig sind, weil noch nicht alle rentenrechtlichen Zeiten erfasst worden sind. So werden beispielsweise Zeiten der Kindererziehung, Arbeitslosigkeit oder Krankheit dem Rentenversicherungsträger nicht automatisch gemeldet. Um die Renteninformation auf den aktuellen Stand zu bringen, müssen Sie eine sogenannte Kontenklärung beantragen. Dazu müssen Sie viele Formulare ausfüllen, bis Ihr Rentenversicherungsträger wirklich alle rentenrechtlich relevanten Daten von Ihnen hat. Am besten machen Sie dazu einen Termin bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe aus und füllen die Papiere zusammen mit einem Berater aus. Berechnung der Leistungsansprüche Die Höhe der Erwerbsminderungsrente wird nach einem mehrstufigen Verfahren berechnet. Wenn Sie nachvollziehen wollen, wie gerechnet wird, oder wenn Sie Ihre eigenen Ansprüche abschätzen wollen, finden Sie hier eine vereinfachte Darstellung der Berechnung. Zuerst werden die bisher erreichten Entgeltpunkte berechnet. Die Entgeltpunkte sind so etwas wie die Währung, in der Ihre Rentenansprüche angegeben werden. Sie ergeben sich aus dem Verhältnis Ihres Einkommens zum Durchschnittsgehalt. Dann wird die sogenannte Zurechnungszeit ermittelt. Sie bekommen nämlich Ihre bisherige Versicherungszeit bis zum 60. Lebensjahr hochgerechnet. Ihre bisher erreichten Entgeltpunkte werden also fortgeschrieben. Dadurch kommen jüngere Versicherte auf eine ähnlich hohe Erwerbsminderungsrente wie Ältere. Für den Zeitraum vom 60. Lebensjahr bis zum Beginn der Altersrente gibt es keine Zurechnungszeit. Im dritten Schritt werden die Entgeltpunkte aus dem Gehalt und aus der Zurechnungszeit zusammengezählt.

9 Register Allgemeine Unfallversicherung (AUB) 18, 142 Altersrente 20, 22, 33, 36, 45, 49 f., 61, 83, 105 f., 109, 175 Anfangshilfen 93, 172 Anrechnungszeiten für Kindererziehung 32, 34, 37 Arbeitsagentur 12, 42, 45 Arbeitslosengeld 12, 45, 48 Arbeitslosengeld I 42, 45, 114 Arbeitslosengeld II 30, 45, 54, 152 Arbeitslosenversicherung 45, 50 Arbeitslosigkeit 11 f., 31 f., 39, 43, 87, 114 f., 173 Arbeitsmarktrente 30, 42 f., 48 Arbeitsunfähigkeit 10, 11, 58, 112 Arbeitsunfall 28, 36, arglistige Täuschung 123, 157 Arztanordnungsklausel 97 Aufschlag für Vorerkrankungen 67 f., 107, 128 f., 139 f. Ausschluss von Vorschäden 67 f., 79, 97 f., 108, 128 f., 136, 142, 148 Auszubildende/Lehrlinge 67, 72, 134 Basisrente 104, 112 Beamte 28, 56 59, 80 f., 91, 110, 113 f. Behinderung 8, 11, 15, 16 f., 49, 93, 117, 141, 144 ff. Berufsgenossenschaften 7, 51 ff., 59, 151 Berufsgruppen der Versicherer 69, 71 f., 88, 127, 139 Berufs-/Arbeitskrankheit 28, Berufskrankheiten-Verordnung 52 Berufskunde 155, Berufsunfähigkeit, Auslöser 7, 22 24, 51, 69 Berufsunfähigkeit, Durchschnittsalter 21 f. Definition 14, 19, 64, 85 Entstehung 10 Berufsunfähigkeitsrente 11, 14, 16, 20, 22, 25 30, 43 f., 64 68, 71 73, 79 84, 86, 88 95, 97, 100, , , , 123, 129, 131, 134, 136, , Versteuerung 81, 174 Berufsunfähigkeitsversicherung 7 9, 11, 13 15, 18 f., 25 27, 39, 58, 61, 63 74, 79 81, 83 85, 94 96,

10 198 W I S O : R i s i k o B e r u f s u n f ä h i g k e i t , , 115, 118 f., 125, 127, , 146, 153, , 166, 168, 172 f. Anbieterwechsel 109 Anfechtung durch Versicherer 122 f., 158 f. Antragsfragen 117, 123, 128 Ausschlüsse 68, 79, 97, 108, 128, 136, 142 Barwert Behandlungspflicht 97 Beitragserhöhung 95 f., 98, 133 Beitragsfreistellung 108 f. Beitragshöhe 65, 85 Beitragsstundung 95, 98 Besteuerung 45 f., 80 f., 113 Bruttobeitrag Dynamisierung 26, 103, 104 f. Gesundheitsfragen 117, 119, 123 f., 135 Klagefrist 92 Kombination mit Altersvorsorge 103 Kombination mit kapitalbildenden Versicherungen 101, Kombination mit Risikolebensversicherungen 101 f. Kompetenz der Versicherer 99 Kündigung 109, 118, 120 f. Laufzeit 72 74, 105 f., 109, 133 Nachmelden von Krankheiten 126, 158 Nachprüfung 88, 98, 171 f. Nettobetrag Preisvergleich 72, 85 Prognosezeitraum 91 f., 98, 133 Qualität 63, 65, 85, 92, 100 Rücktrittsfrist 96 f., 122 rückwirkende Anerkennung 98 Schadensquote 65 Versicherungsbedingungen 65, 73, 85 96, 109 f., 126 Vertragsanpassung 110, 120 f. Zusatzerklärung 124 Betriebliche Versorgungswerke 131 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 22, 171, 177 Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)19, 29 Deutsche Rentenversicherung 19, 23, 29, 47, 188 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 29, 188 Dienstunfähigkeit von Beamten 56 59, 82, 91, 113 f. Dienstunfähigkeitsbezüge 57 Dienstunfähigkeitsklausel 91, 113 Dread-Disease-Versicherung 130, , 150, 185 Dynamisierung 26, 103, 104 f., 133, 147 Entgeltpunkte Entgeltumwandlung 60 f., 104 Erwerbsminderung 13, 15, 17, 19, 33, 37 f., 40, 44, 47, 54, 56, 62 Erwerbsminderungsrente 11 16, 19 21, 28 50, 57 61, 82, 84, 95, 104, 113, 132, 134, 167, 175

11 R e g i s t e r 199 Anspruchsverlust 41 Anspruchsvoraussetzungen 13 f., 28 f., 31, 36 f., 60, 95 Antrag 36, 39 f. Befristung 44 Berechnung Besteuerung 45 f., 113 Hinzuverdienstgrenze 46, 48 Höhe der Leistungen 30 medizinische Begründung 40 Rechtsmittel bei Ablehnung 40 Wechsel in Altersrente 49 f. Erwerbsunfähigkeit 29, 42, 72, 146 bei Kindern 146 Erwerbsunfähigkeitsrente 16, 29, 43 f., 132 Erwerbsunfähigkeitsversicherung 67, 114, , 137 Absicherung 132 Versicherungsbedingungen 133 Fortbildungen 173 Freiberufler 28, 59, 71, 110 Gewerkschaften 131 Gliedertaxe 18, 142, 146 Grad der Behinderung (GdB) 11, 16, 93, 145, 149 Grundfähigkeitsversicherung , 150 Grundsicherung 12 14, 28, 30, 54 56, 152 Gruppenvertrag 131 Hartz IV 26, 54 Hausfrauen/-männer 64, 71 Hinterbliebenenrente 51 Hinweis- und Informationssystem (HIS) 118 Höchstgrenzbetrag 50 Integrationsamt s. Versorgungsamt Invalidenrente 20 22, 24, 46, 61, 104, 147 geschlechtsspezifische Unterschiede 24 Reform Invalidität 7, 10 14, 19, 21 f., 24, 28, 50 f., 54, 56 61, 63, 66, 80, 82, 91 f., 95, 100, 112, 130, 134, 137, 141, 143, 145 f., 148, 150, 158 Invaliditätsgrade 18, 94, 142 Karenzzeiten 107, 139 Kinder-Dread-Disease-Versicherung 137, 140, 150 Kindererziehung s. Anrechnungszeiten für Kindererziehung Kinder-Grundfähigkeitsversicherung 140 Kinderinvaliditätsversicherung 147 f., 150, 152 f. Ausschlüsse 148 Beitragshöhe 147 Leistung 148, 150, 152 Kontenerklärung 32 Krankengeld 10, 12 f., 52 Krankenkasse 10, 12 f., 50, 52 f., 142 Krankenversicherung 10, 12 f., 33, 112, 124 Kündigung wegen Krankheit 12

12 200 W I S O : R i s i k o B e r u f s u n f ä h i g k e i t Künstlersozialkasse 59 f. Landesversicherungsanstalt (LVA) 19 Lebensstandard 27, 63, Lebensversicherung 101 f. Leistungsprüfung 26, 91, 93, 95, 98 f., 119, 136, 172, 175 Luftfahrtklausel 97 Medizinische Gutachten 155, 161, 166 Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) 53, 151 Mindestversorgung für Beamte 58 Minijob 37, 48 Mitwirkungspflicht 160 Nachversicherungsgarantie 66, 106 f. Öffentlicher Dienst 61 Pflegebedürftigkeit, Definition 94 Pflegeversicherung 33, 50, 56, 94, 143, 150, 152 Pflichtbeiträge 36 Psychische Erkrankungen 7 f., 22 24, 135, 139, 140 PV-Anspruchshilfe 176 f. Regelleistung 55 f. Rehabilitation 14, 21, 36, 39, 51, 138, 151 Rentenartfaktor 33 f., 50 Rentenformel 34 Renteninformation 31 f. Rentenversicherung 13, 15 17, 19, 23 f., 28 f., 32 f., 36 f., 41, 49 f., 53, 57.59, 61, 67, 70, 101, 103, 112, 150 f., 167, 188 geschlechtsspezifische Unterschiede 24 f. Rentenversicherungsträger 7, 10, 13 16, 18 f., 28, 32, 36, 39 43, 45, 48 f., 54, 56, 95, 173, 188 Rentenwert 33 f. Restarbeitsfähigkeit 174 Restleistungsfähigkeit 41 f., 45 Riester-Rente 103 f. Risikolebensversicherung 73, 101 f. Ruhegehalt von Beamten 28, 56 f., 82 Rürup-Rente 104, 112 f. Schadenminderungspflicht 97 Schüler 67, 134 Schulunfähigkeit 145 Schweigepflichtentbindung 119, 157, 160 f. Selbstständige 19, 71, 81, 89, 101, 104, , 134, 137, 163 f., 169 f., 174 Verweisung 89 Selbstständige Versicherungsverträge 101 Sozialamt 13 f., 56, 152 Sozialgesetzbuch 16, 28, 51, 54 Sozialhilfe 30, 54 Sozialleistungen 27, 30, 48, 84 Sterbegeld 51 Studenten 67, 72, 134

13 R e g i s t e r 201 Übergangs-Berufsunfähigkeitsrente 43 Übergangsgeld 51, 53 Überschüsse 74, 79 f., 96, 103, 133 Umorganisation 89, 98, 111, 134, 170 Umschulungen 173 Unfallrente 18, 50 53, 82, 142, 151 Berechnung 53 Unfallversicherung, gesetzliche 17 f., 28, 48, 50 f., 53 f., 59, 151 Leistung für Kinder 144 Unfallversicherung, private 7, 15, 18, 93, 125, , 146, 150, 152, 166 Verbraucherschützer/-zentralen 66, 68, 96, 102, 116, 122, 124, 160, 175, Vergleich 170 f. Verletztengeld Verletztenrente 17, 28, 51, 53 f. Verschlimmerungsteil 54 Versicherungsberater 116, 158, 160, 175, 177, 191 Versorgungsamt 7, 11 f., 18, 93, 145 Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) 61 Versorgungslücke 27, 58, 81 84, 111, 114 Versorgungswerke 28, 59 f., 82, 131 Verweisung 155, 168, 175 abstrakte Verweisung 43, 86 89, 98, 133, 168, 173 konkrete Verweisung 88 vorvertragliche Anzeigepflicht 96, 100, , 122, 125, 136, 153, 155, 157, 161 Wegeunfall 52 Zurechnungszeit 32, 34, 57 Zusatzversorgungskassen 61

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