Rechtliche Grundlagen und Vorschriften. Auszug, Stand Frühling

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1 Rechtliche Grundlagen und Vorschriften Auszug, Stand Frühling

2 Einleitung Der E-Bike Ratgeber versucht mit Illustrationen, Erläuterungen und Vergleichen Gesetze und Vorschriften verständlich zu machen. Dabei können sich trotz sorgfältiger Prüfung kleine Fehler einschleichen. Es gilt immer der Gesetzestext. Kathegorien E-Bikes sind Motorfahrräder (Mofa). Die Kathegorie umfasst die Mofas selbst («schnelle» E-Bikes), die Leicht-Motorfahrräder («langsame» E-Bikes) mit der Ausnahme zum Behindertentransport (z.b. Tandem) und Behindertenfahrstühle. Leicht-Motorfahrräder sind den Velos gleichgestellt. Hinzu kommen die Kleinmotorräder mit Erleichterung (Kleinmotorräder bilden die nächst höhere Kategorie). Sie sind den Leicht-Motorfahrrädern mit einigen wichtigen Ausnahmen gleichgestellt. Diese Kategorie trägt der Verbreitung von Rikschas, Velotaxis und Segways Rechnung. Die Vorschriften in dieser Kategorie sind die strengsten von Europa. «Gleichgestellt» bedeutet nicht einfach «genau gleiche Rechte und Vorschriften»! So wurde extra für Segways Erleichterungen eingeführt. Es bleiben aber Kleinmotorräder. Immatrikulation und Versicherungs pflicht entsprechen weiterhin dieser Kategorie. Das wichtigste in Kürze Entscheidend für die rechtlichen Grundlagen sind physikalische Gegebenheiten, wie Masse (Gewicht) oder Geschwindigkeit und ob der Antrieb auf ein oder zwei Räder wirkt. Sie machen eine Aussage über das Gefahrenpotential des Fahrzeugs. Ändern sich die Bauart des Fahrzeugs, ändern sich auch Physik und Fahrverhalten und damit auch die Gesetze. Das betrifft z. B. die Anordnung der Räder (einspurig oder mehrspurig). Aufgrund dieser Grössen wird kategorisiert und es gelten die Vorschriften für die entsprechenden Kategorien. als Mofa und Leichtmotorfahrrad zugelassen Einspurig nur als Leichtmotorfahrrad und/oder für Behindertentransport zugelassen Einspurig, aber 2 Sitzplätze Klassen aufgrund der Anordnung der Räder und der Anzahl der Sitzplätze. Definition: Ein Motorfahrrad ist ein einspuriges, einsitziges Fahrzeug mit einer Motorenleistung von max Watt und einer bauratbedingten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und einer maximalen Tretunterstützung bis 45 km/h. Siehe auch Tabelle nächste Seite. Kalssifizierung oder Ausnahmeregelung nicht zugelassen Mehrspurig Einspurig Höhere Kathegorie oder Ausnahme Kalssifizierung

3 sowie mit Anhänger Vmax-e: 20 km/h V-Hybrid: 25 km/h 25 Motor max.: 500 W 45 nur Behindertentransport sowie bauartgleich ohne Gondel und/oder seitlicher Steuerung (z.b. Liegerad) Vmax-e: 30 km/h V-Hybrid: 45 km/h Motor max.: 1000 W Die Klassen in Bezug auf Leistung und Geschwindigkeit. Die Begriffe Vmax-e und V-Hybrid sind nicht offizielle Begriffe sondern Abkürzungen im e-bike Ratgeber für die etwas schwerfälligen, rechtlichen Ausdrücke «Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit» (rein elektrische Betrieb) und die «Maximale Tretunterstützung» (also die maximale Motorenunterstützung im Hybridbetrieb und nicht die maximal erreichbare Geschwindigkeit im Hybridbetrieb. Die Motoren riegeln die Geschwindigkeit nicht ab!). Vmax-e: 20 km/h V-Hybrid: 25 km/h 25 Motor max.: 500 W 45 Vmax-e: 30 km/h V-Hybrid: 45 km/h Motor max.: 1000 W Mögliche Kindersitzplätze in den Klassen der Kategorie Mofa. Bei den Kleinmotorrädern mit Erleichterung gelten nur die Sitzplätze gem. Zulassung des jeweiligen Fahrzeugs. Max. 4 Kinder! (nicht alle Varianten abgebildet) No! Max. 3 Kinder! (Art. 42 Abs. 4 / 63 Abs. 3b+d VRV) Hinweis Schnelle E-Bikes: Mofas durften schon immer einen Kindersitz haben. Dieser war aber bewilligungspfllichtig. Mit der Neuregelung, dass auch Kinderanhänger gezogen werden dürfen, können demanch drei Kinder transportiert werden. Da dies wenig bekannt ist, findets sich der Vermerk zum Gesetzestext in Klammern. Vorschriften, Gebote und Verbote In der folgenden Tabelle wurden sowohl die weiterhin gültigen gesetzlichen Vorgaben wie auch die neuen per resp in einer Tabelle zusammen gefasst. Bei einigen Punkten sind weitere Abklärungen nötig, wie z.b. beim Tandem. Hier gibt es folgende Unklarheiten: Behindertenfahrzeuge dürfen von Nichtbehinderten gefahren werden. Was heisst das in der Praxis? Oder es gibt noch keine Präzedenzfall wie in Basel, wo sich herausgestellt hat, dass die die Siganlisation der Kantonspolizei widerrechtlich war. Bei diesen Feldern steht «In Abklärung».

4 Gegenstand Leicht-Motorfahrräder Motorfahrräder Kleinmotorräder mit Erleichterung (VTS, 14 b, 1+2 sowie ASTRA ) Leistung Leistung Motor, max. 500 W 1000 W 2000 W Max. Tretunterstützung 25 km/h 45 km/h 25 km/h hier v Hybrid Bauartbedingte 20 km/h 30 km/h 20 km/h Höchstgeschwindigkeit (v max-e, reiner Elektrobetrieb oder Anschiebhilfe) Typengenehmigung erforderlich erforderlich Konstruktion Mindestdurchmesser des Antriebsrad/ räder Mehr als 1 Platz kein Mindestdurchmesser nicht, ausser wenn speziell zum Transport einer behinderten Person eingerichtet 50 cm (ca. 19,5 Zoll) kein Mindestdurchmesser nicht Mehr als 2 Räder nicht Pedalantrieb erforderlich Führersitz erforderlich Höchstgewicht 200 kg 200 kg 450 kg max. Breite inkl. Räder 1 m 1 m 1 m Feste Aufbauten nicht nicht Ausrüstung Abstellstütze (Ständer) erforderlich Rückspiegel 1 links, in Abklärung mind. Ø 50 m 2 Glocke andere Warngeräte nicht andere Warngeräte andere Warngeräte Beleuchtung fest angebrachte Fahrradbeleuchtung, ohne Typenprüfung Motorfahrradbeleuchtung, typengeprüft Motorfahrradbeleuchtung oder Motorradbeleuchtung nur Standlicht, typengeprüft Abschliessvorrichtung erforderlich Ausweise, Versicherungen, Vorführpflich Kontrollschild/ Amtliche Bewilligung gelb schwarz, Montagevorgaben beachten Versicherung Vignette zum Versicherungsnachweis muss auf Kontrollschild angebracht werden, gültig bis Führerausweis, mindestens (M = Mofa, F = Motorfahrzeuge bis 45 km/h, B = Personenwagen) Kat. M von 14 bis 16 Jahre, ab 16 Jahre keiner mehr erforderlich Kat. M, ab 14 Jahre Fahrzeugausweis muss mitgeführt werden Periodische Vorführpflicht gelbschwarz, Montagevorgaben beachten ohne Vignette F, ab 18 Jahren oder B erforderlich muss mitgeführt werden Zur Beachtung: Ob die Erleichtungen für Segway auf alle Kleinmotorräder mit Erleichterung wirklich angewendet werden kann, wie z.b. Velotaxis, ist in Abklärung. Übersicht der Vorschriften für Motorfahrräder, Leichtmotorfahrräder und Kleinmotorräder mit Erleichterung gem. ASTRA Stand bike ratgeber.ch: Frühling 2014

5 Gegenstand Leicht-Motorfahrräder Motorfahrräder Kleinmotorräder mit Erleichterung Fahrausweisentzug der Kat. B Helmpflicht Helm (Typenprüfung beachten) darf weiterhin gefahren werden, aber behördliche Einschränkungen mögl. Anhänger, Nachlaufteile und Kindersitze Kinderanhänger (Beleuchtungs und Sicherheitsvorschriften beachten, max. 1 m Breit, 80 kg Gesamtgewicht) Kindersitze auf Gepäckträger oder am Lenker Kindertransport in Gondeln, Kisten und auf Bänken o. ä. Nachlaufteile (Trailerbikes, FollowMe usw.), Kindersicherung mit 3 Punkte Gurte, die fest mit Schassi verbunden sind in Abklärung Helmpflicht Velohelm wenn v max-e 20 km/h aber Tretunterstützung > 25 km/h (z.b. bei E Bikes mit Tretunterstützung bis 30 km/h aber V max-e = 0, sehr häufiger Fall) Mofahelm wenn v max-e > 20 km/h oder Tretunterstützung > 45 km/h (nur bei Mofas möglich, die vor 2012 eingelöst wurden, da altrechtliche Bestimmung), gleiche Sicherheitsmerkmale 2 Sitze 1 Sitz, auf dem Gepäckträger, nicht aber nur mit «geschützten» Kindersitzen, Mindestalter des Zugfahrzeugfahrers 16 Jahre (VTS, 14 b, 1+2 sowie ASTRA ) in Abklärung, gleiche Sicherheitsmerkmale nur gem. Zulassung, aber bauartbedingt kaum möglich Fahrverbote und -gebote Benützung Radweg obligatorisch obligatorisch gestattet Fussgängerzone nicht nicht nicht Durchfahrt für Velos gestattet (auch als Zusatz Velosymbol oder Text) nicht,, nur mit abgeschaltetem Motor nicht, kann von den kant. Behörden zugelassen werden Durchfahrt bei Verbot für Motorfahrräder Durchfahrt Begegnungszone Durchfahrt bei Verbot für Velos (z.b. Tunnel, Hochleistungsstrasse) Befahren einer ausgeschilderten Mountainbike Strecke nicht,, nur mit abgeschaltetem Motor nicht, kann von den kant. Behörden zugelassen werden in Abklärung in Abklärung in Abklärung in Abklärung nicht, ohne Bedeutung Übersicht der Vorschriften für Motorfahrräder, Leichtmotorfahrräder und Kleinmotorräder mit Erleichterung gem. ASTRA Stand bike ratgeber.ch: Frühling 2014

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