Anmeldung von Kindern zur Schulaufnahme 2016 / 2017

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1 Landesschulamt und Lehrkräfteakademie Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden Staatliches Schulamt Wiesbaden Walter-Hallstein-Str Wiesbaden Schulleitungen der Grundschulen und Schulen, die mit einer Grundschule oder Grundstufe verbunden sind Aktenzeichen gm Bearbeiter/-in Roland.Herrmann Durchwahl Fax wi.ssa.lsa.hessen.de Datum 08. Dezember 2014 Anmeldung von Kindern zur Schulaufnahme 2016 / 2017 für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden Die Anmeldung von Kindern zur Schulaufnahme für das Schuljahr 2015/2016 erfolgt in der Zeit von Montag, bis Freitag, (vgl. 58 HSchG i. d. F. vom , zuletzt geändert durch Gesetz vom sowie die Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) vom , zuletzt geändert durch Verordnung vom ABl. 6/2014 S. 234 Pflichtkinder: (Geburtsjahrgänge 2009/2010) geboren in der Zeit vom 02. Juli 2009 bis 01. Juli noch nicht eingeschulte Kinder älterer Jahrgänge - nicht schulfähige Kinder dieser Jahrgänge Vorzeitige Einschulung: (Geburtsjahrgänge 2010/2011) geboren in der Zeit vom 02. Juli 2010 bis 31. Dezember 2010 (Gruppe I) geboren in der Zeit vom 01. Januar 2011 bis 01. Juli 2011 (Gruppe II) Über die vorzeitige Einschulung entscheidet die Schule. Walter-Hallstein-Str Wiesbaden Telefon: Fax: poststelle@wi.ssa.lsa.hessen.de Internet: Gleitende Arbeitszeit Anrufe bitte von 08:30-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr, freitags 08:30-12:00 Uhr

2 - 2 - Zurückgestellte Schülerinnen und Schüler: Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, sind der Schulleiterin / dem Schulleiter erneut vorzustellen. Einrichtung schulischer Vorlaufkurse: Kinder, die bei der Schulanmeldung nicht über die für den Schulbesuch erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen, nehmen an einem freiwilligen Vorlaufkurs zur Vorbereitung des Schulanfangs teil. (siehe Verordnung zum Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache vom 19. August 2011 (ABl. 9/11 S. 546) Kinder mit deutscher Nationalität und deutscher Muttersprache sind nicht in den Vorlaufkurs aufzunehmen. Hier sollten im Rahmen des BEP Absprachen der Förderung mit den vorschulischen Einrichtungen abgestimmt werden. Die Standorte für Vorlaufkurse entnehmen Sie der Anlage 2. In der Berechnung der Lehrerzuweisung sind unter den besonderen Aufgaben für Schulen mit Vorlaufkursen 10 Stunden vorgesehen. Um eine entsprechende Verwendung wird nachdrücklich gebeten. Die Vorlaufkurse beginnen am Montag, 07. September 2015 Schulärztlicher Dienst Bis zu den Sommerferien ( ) schicken die Schulen eine namentliche Liste der angemeldeten Kinder (getrennt nach Pflicht- und Kannkinder ) an den schulärztlichen Dienst. Später angemeldete Kinder werden entsprechend nachgemeldet. Sonderpädagogischer Förderbedarf Sollten bei der Anmeldung zur Aufnahme in die Grundschule nach Ansicht der Schulleiterin / des Schulleiters Anzeichen für eine sonderpädagogischen Förderung vorliegen, ist den Vorschriften entsprechend zu verfahren. Gestattungen ( 66 HSchG) Gestattungen zum Schulbesuch an einer anderen als der zuständigen Grundschule können nur mit einer ausführlichen Begründung / Bescheinigung durch das Staatliche Schulamt genehmigt werden. Solange die Genehmigung durch das Staatliche Schulamt noch nicht vorliegt, ist die zuständige Grundschule allein verantwortlich für die Abwicklung aller bis zu diesem Zeitpunkt erforderlichen Abläufe bezüglich der Schulanmeldung (Meldung an das Gesundheitsamt, Durchführung der Untersuchung und Abschlussbesprechung mit der / dem zuständigen Schulärztin / Schularzt, ggf. Durchführung der Spielvormittage u. ä.). Gleichwohl werden die Anträge unverzüglich an die gewünschte Schule weitergeleitet.

3 - 3 - Die Anträge der Eltern zum Besuch einer anderen als der zuständigen Schule müssen dementsprechend bei der für den Wohnbezirk zuständigen Schule gestellt werden. Die Vorlage aller Anträge beim Staatlichen Schulamt sollte bis spätestens erfolgen. Mit einer Entscheidung des Staatlichen Schulamtes kann bis Mitte März 2016 gerechnet werden. Sobald den betroffenen Schulen die Entscheidungen des Staatlichen Schulamtes vorliegen, sind die bis dahin gesammelten Unterlagen / Ergebnisse an die gewünschte, dann zuständige Schule weiterzuleiten. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Durchführung der Spielvormittage erst im Anschluss an die durch das Staatliche Schulamt getroffenen Entscheidungen geplant werden sollte. Um sorgfältige Beachtung wird ausdrücklich gebeten. Alle Gestattungen, auch die nach dem Termin vorgelegt werden, können nur im Rahmen der Kapazitäten berücksichtigt werden. Darauf sind die Eltern hinzuweisen. Eine Mehrklassenbildung aufgrund von Gestattungen kann nicht erfolgen. Dieser Verfügung liegt eine mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten abgestimmte Einwilligungserklärung bei, die den Erziehungsberechtigten bei der Schulanmeldung vorzulegen und zu den Schulakten zu nehmen ist. Im Auftrag gez. Herrmann Direktor am Landesschulamt Anlagen Anlage 1 Terminliste Anlage 2 Vorgesehene Standorte für schulische Vorlaufkurse Anlage 3 Anlage 4 Statistische Erhebung zum Schulanfang 2016/2017 I Statistische Erhebung zum Schulanfang 2016/2017 II Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten

4 - 4 - Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden Anlage 1 T E R M I N L I S T E zur Anmeldung von Kindern zur Schulaufnahme 2016/ bis Anmeldung in den Schulen Pflicht- und Kannkinder bis Angemeldete Kinder zur Schulaufnahme 2016/2017 Ausgefüllter Statistikbogen I (Anlage 3) an das Staatliche Schulamt Dez. II-8 bis Namentliche Liste getrennt nach Pflicht- und Kannkinder an den schulärztlichen Dienst Kinder mit besonderen Entwicklungsbedarfen bitte kenntlich machen Beginn der Förderung in den schulischen Vorlaufkursen bis bis Vorlage der Gestattungsanträge Ausgefüllter Statistikbogen II (Anlage 4) an das Staatliche Schulamt Dez. II-8 bis Mitte März 2016 Entscheidung des Staatlichen Schulamtes über die vorgelegten Gestattungsanträge danach Dienstag, Entscheidungshilfen zur Schulaufnahme z.b. Spielvormittage / Kennenlernen- / Schnuppertage auch in Kooperation mit den Kindertagesstätten. Gegebenenfalls Beteiligung des schulpsychologischen Dienstes bei diagnostischen Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit Schulaufnahme in allen Grundschulen

5 - 5 - Anlage 2 Vorgesehene Standorte für schulische Vorlaufkurse Wiesbaden Adalbert-Stifter-Schule Anton-Gruner-Schule Blücherschule Brüder-Grimm-Schule Carlo-Mierendorff-Schule Freiherr-vom-Stein-Schule Friedrich-Ludwig-Jahn-Schule Friedrich-von-Schiller-Schule Geschwister-Scholl-Schule Goetheschule GS Bierstadt GS Nordenstadt GS Sauerland GS Schelmengraben Gustav-Stresemann-Schule Hafenschule Hebbelschule Justus-von-Liebig-Schule Karl-Gärtner-Schule Kohlheckschule Krautgartenschule Im Sampel Ludwig-Beck-Schule Otto-Stückrath-Schule Riederbergschule - Weitere Kurse können eingerichtet werden - siehe Verordnung vom 19. August Schüler benachbarter Schulen können nach Rücksprache aufgenommen werden. - Die Einrichtung von Vorlaufkursen mit weniger als 10 Kindern ist vorab mit dem Staatlichen Schulamt, Dezernat II-2 Frau Brand abzustimmen.

6 - 6 - Anlage 2 Vorgesehene Standorte für schulische Vorlaufkurse Rheingau-Taunus-Kreis Astrid-Lindgren-Schule, Aarbergen Emely-Salzig-Schule, Geisenheim Freiherr-vom-Stein-Schule, Eltville Grundschule Auf der Au, Idstein Julius-Alberti-Schule, Rüdesheim IGS Obere Aar Grundstufe, Taunusstein-Hahn Regenbogenschule, Taunusstein-Bleidenstadt Silberbachschule, Taunusstein Taubenbergschule, Idstein Theißtalschule Grundstufe, Niedernhausen Wiedbachschule, Bad Schwalbach - Weitere Kurse können eingerichtet werden - siehe Verordnung vom 19. August Schüler benachbarter Schulen können nach Rücksprache aufgenommen werden. - Die Einrichtung von Vorlaufkursen mit weniger als 10 Kindern ist vorab mit dem Staatlichen Schulamt, Dezernat II-2 Frau Brand abzustimmen.

7 (Schulstempel) An das Staatliche Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden - II-8 Frau Gluza Anlage 3 STATISTIK I Termin: Angemeldete Kinder zur Schulaufnahme 2016/2017 Anzahl aller schulpflichtigen Kinder des Einzugsbereiches Teil 1 Deutsche Ausländer Anzahl vorzeitig angemeldeter Kinder (Kannkinder) des Einzugsbereiches Deutsche Ausländer Teil 2 V O R L A U F K U R S E An der wird ein / kein Vorlaufkurs eingerichtet. Wenn ja: (Name der Schule) Anzahl der Kinder im Vorlaufkurs mit nicht deutscher Nationalität mit deutscher Nationalität, Familiensprache nicht Deutsch Anzahl der Kinder im Vorlaufkurs nach Nationalitäten Nationalität (bitte nur die Kinder mit nicht deutscher Nationalität ausrechnen) Anzahl männlich weiblich

8 - 8 - (Schulstempel) STATISTIK II Anlage 4 An das Staatliche Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden - II-8 Frau Gluza Termin: Angemeldete Kinder zur Schulaufnahme 2016/2017 Anzahl aller schulpflichtigen Kinder des Einzugsbereiches Teil 1 Deutsche Ausländer Anzahl vorzeitig angemeldeter Kinder (Kannkinder) des Einzugsbereiches Deutsche Ausländer Teil 2 V O R L A U F K U R S E An der wurde ein / kein Vorlaufkurs eingerichtet. (Name der Schule) Wenn ja: Anzahl der Kinder im Vorlaufkurs mit nicht deutscher Nationalität mit deutscher Nationalität, Familiensprache nicht Deutsch Anzahl der Kinder im Vorlaufkurs nach Nationalitäten Nationalität (bitte nur die Kinder mit nicht deutscher Nationalität ausrechnen) Anzahl männlich weiblich Anzahl der Kinder im Vorlaufkurs aus der eigenen Schule aus anderen Schulen Name der Schule Anzahl

9 - 9 - Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten Name des Kindes: Schule: Kindertagesstätte: Ich bin damit einverstanden, dass die Grundschule, die Kindertagesstätte und der Kinder- und Jugendärztliche Dienst im Rahmen der Einschulung Informationen austauschen, um die Förderung meines/unseres Kindes und einen möglichst reibungslosen Übergang in die Schule zu unterstützen. Datum Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten

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