Amtsblatt der Stadt Bayreuth

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1 Nr. 03/ Amtsblatt der Stadt Bayreuth Informationen und amtliche en en Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Wolfsbach am Mittwoch, , um Uhr, in der Gaststätte Schlehenberg Hiermit lade ich alle Jagdgenossen recht herzlich zur Versammlung ein. Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung: 1. Begrüßung und Protokoll von Bericht der Jagdpächter 3. Bericht des Vorstandes 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft 6. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung 7. Neuwahlen der Vorstandschaft, bestehend aus Vorstand, Stellvertreter, Beisitzer, Schriftführer, Kassierer und Kassenprüfer 8. Wünsche und Anträge 9. Auszahlung des Jagdpachtgeldes Um zahlreiches Erscheinen aller Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Wolfsbach wird gebeten. Bayreuth, den gez. Fritz Büttner Jagdvorstand Jagdgenossenschaft Wolfsbach Dienstjubilare der Stadt Bayreuth Für ein 25-jähriges Dienstjubiläum wurde Herr Oberbrandmeister Michael Zapf von Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe geehrt. Inhalt Sammelaktion für Gartenabfälle... Baugenehmigungsverfahren gemäß Art. 55 Bayer. Bauordnung... Schulanmeldung zum Schuljahr 2015/ Informationsveranstaltungen der Bayreuther Gymnasien mit Schulbesichtigung... Standesamtliche Nachrichten vom bis Sitzungen des Stadtrates Bayreuth und seiner Ausschüsse in der Zeit vom Vergaben von Liefer- und Bauleistungen der Stadt Bayreuth... Aufhebung Bebauungsplan Nr. 5/12 Bereich zwischen Carl-Burger-Straße, Erlanger Straße und Austraße... der Satzung vom der Stadt Bayreuth zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes A 1 der Stadt Bayreuth... Bebauungsplan Nr. 5/14 Nachverdichtung an der Mistel... der Satzung der Stadt Bayreuth über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes L Kulmbacher Straße vom

2 Sammelaktion für Gartenabfälle Auch heuer gibt es im Frühjahr wieder mehrere Abfuhrtermine - erste Sammelaktion am 7. März 2015 Im Frühjahr 2015 werden wieder an 6 Samstagen im März und April Gartenabfälle im Stadtgebiet gesammelt. Dabei können maximal bis zu 2 Kubikmeter kompostierbare Gartenabfälle, wie Gehölzrückstände und Äste bis zu einer Länge von 1,50 m und einem Durchmesser von 15 cm, kostenlos abgegeben werden. Verpackungen aus Kunststoff oder Draht müssen vor der Abgabe entfernt werden. Der Stadtbauhof bittet dringend darum, die Gartenabfälle nur zur angegebenen Zeit bei den bereitstehenden Sammelfahrzeugen abzugeben. Die Standorte dürfen außerhalb dieser Zeiten nicht als Ablagerungsstellen für Gartenabfälle benutzt werden. Die Kompostieranlagen am Buchstein und Bindlacher Berg nehmen an den genannten Samstagen jeweils von 7.30 bis Uhr Gartenabfälle auch in Mengen über 2 Kubikmeter - von Privathaushalten kostenlos - an. Zu folgenden Zeiten und an folgenden Plätzen können die Gartenabfälle abgegeben werden: Samstag, und Uhr Parkplatz Festspielhaus / Gartenkolonie Bürgerreuth Stolzingstraße / Bolzplatz Uhr Parsifalstraße / Gontardstraße Erlenweg / Preuschwitzer Straße Uhr Klinikumallee / Weserstraße Gartenkolonie Schupfenschlag (Vereinsheim) Uhr Seulbitz / Buswendeplatz Lenzstraße Oberkonnersreuther Straße / Ortsmitte (nur ) Oberkonnersreuth / Keuperstraße (nur ) Birken / Hegelstraße (Ecke Schlegelstraße) St. Johannis / Altentrebgastplatz Uhr Steinachstraße / Hirschbergleinstraße 99 Gärten / Gartenkolonie St. Johannis / Ochsenhut Wunaustraße / Am Feuerwehrhaus Samstag, und Uhr Friedrich-Ebert-Straße / Parkplatz Flößanger Am Hasenweg / Parkplatz I Gartenkolonie Eichelberg Uhr Hans-Sachs-Straße beim Jean-Paul-Stift Aichig / Mostholzstraße Hohlmühle / Am Aubach Uhr Grunau: Omnibushaltestelle Schwarzwaldstraße (nur ) Wertstoffsammelstelle Frankenwaldstraße (nur ) Jakobstraße / am Kirchplatz Dörnhof / Feuerwehrhaus (nur ) Uhr Parkplatz Gartenkolonie Exerzierplatz Parkplatz Gartenkolonie Schwedenbrücke Uhr Wolfsbach: Vor dem Feuerwehrhaus, Haferweg (nur ) Hirschbaumstr. / Einmündung Am Holzacker (nur ) Destubener Str. / Einmündung Hechtweg Uhr Hagenstraße / Einfahrt Gartenkolonie Oberpreuschwitz / Ortsmitte bei Denkmal Samstag, und Uhr Erlanger Straße / Parkplatz vor Gartenkolonie Jakobstraße / Gartenkolonie Altstadt Uhr Meyernberg / Laimbacher Straße Gartenkolonie Hindenburgstraße Thurnauer Weg / Gartenkolonie Meranierring Uhr Donndorfer Straße / Teufelsgraben Calvinstraße / Ecke Melanchthonstraße Gartenkolonie Schmatzenhöhe Uhr Glockenstraße / Gartenkolonie Lerchenbühl Meranierring / Gartenkolonie Herzoghöhe Tor 2 Saas / Am Hofacker 2

3 en Uhr Altstadt / Fantaisiestraße Gartenkolonie Hirtenacker Gartenkolonie Kulmbacher Straße / Parkplatz Herzogmühle Uhr Drossenfelder Weg / Gartenkolonie Mosing Bitte beachten Sie, dass außerhalb der angegebenen Zeiten eine Ablagerung von Gartenabfällen an den Sammelstellen nicht gestattet ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Ablagerungen auf dem Grünstreifen an der Klinikumallee/Weserstraße, der Laimbacher Straße neben dem Anwesen Nr. 22, an der Zufahrt zur Gartenkolonie Hagenstraße und in der Stolzingstraße/Bolzplatz sowie am Feuerwehrhaus Wolfsbach nicht gestattet sind. Weitere Auskünfte erteilt der Stadtbauhof unter der Rufnummer Baugenehmigungsverfahren gemäß Art. 55 Bayer. Bauordnung BayBO in der Fassung der vom (GVBl. S. 588) für das Grundstück Donndorfer Straße 7 in Bayreuth Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für das Grundstück an der Donndorfer Straße 7 (Flur-Nr. 111 der Gemarkung Meyernberg) in Bayreuth wird gemäß Art. 66 Bay- BO bekannt gemacht, dass der Bauantrag (Eingangsvermerk vom ) für die Nutzungsänderung (Pavillon-Schule in Kindertagesstätte) sowie die Errichtung eines Lagercontainers mit Bescheid vom im Rahmen eines baurechtlichen Verfahrens gemäß Art. 55 BayBO genehmigt worden ist. Das Vorhaben entspricht, soweit dies im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen war, den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, sodass die Baugenehmigung zu erteilen war (Art. 68 Abs. 1 BayBO). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Rechtsmittel eines Dritten gegen diesen Bescheid keine aufschiebende Wirkung hat ( 212 a Baugesetzbuch BauGB). Die Baugenehmigung kann bei der Stadt Bayreuth (Bauordnungsamt, Luitpoldplatz 13, Bayreuth) während der allgemeinen Sprechzeiten oder gesonderter Terminvereinbarung (Tel. 0921/ ) eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach , Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstr. 16, Bayreuth, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeam- ten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Bayreuth) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E- Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Bayreuth, den STADT BAYREUTH gez. Brigitte Merk-Erbe Oberbürgermeisterin 3

4 Schulanmeldung zum Schuljahr 2015/16 I. Schulanmeldung an der Grundschule Wer die altersmäßigen Voraussetzungen erfüllt und in Bayern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterliegt der Schulpflicht. Schulpflichtig werden nach Art. 37 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) mit Beginn des Schuljahres 2015/16 alle Kinder, die bis zum 30. September 2015 sechs Jahre alt werden, also spätestens am 30. September 2009 geboren sind, oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden. Bei Kindern, die nach dem 30. September 2009 geboren wurden, haben die Eltern die Möglichkeit, bei ihrer zuständigen Grundschule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung ihres Kindes zu stellen. Sie können aufgenommen werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Bei Kindern, die nach der Überzeugung der Schule noch nicht schulfähig sind, ist der Antrag der Eltern abzulehnen. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember 2009 geboren sind. Für sie ist ein schulpsychologisches Gutachten eines Staatlichen Schulpsychologen erforderlich, in dem bestätigt wird, dass aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung der Schulaufnahme erfolgt durch die Schulleitung. Ein Antrag auf vorzeitige Einschulung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 BayEUG ist spätestens bei der Schulanmeldung zu stellen. Die Ablehnung des Antrages ist keine Zurückstellung. Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen. Die Schulanmeldung der Schulneulinge findet an derjenigen öffentlichen Grundschule statt, in deren Schulsprengel die Kinder zum Zeitpunkt der Schulanmeldung ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, oder an einer privaten Grundschule. Schulpflichtige Kinder mit erheblichem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich der geistigen, körperlichen oder motorischen Entwicklung, für die eine Förderschule als Förderort in Frage kommt, können auch gleich an der entsprechenden Einrichtung angemeldet werden. Kinder aus dem Stadtteil Oberpreuschwitz sind an der Grundschule Herzoghöhe, Kinder aus den Stadtteilen Aichig, Seulbitz und Oberkonnersreuth sowie aus dem Stadtteil Wolfsbach einschließlich dem Ortsteil Schamelsberg der Gemeinde Emtmannsberg sind an der Grundschule St. Johannis und Kinder aus der ehemaligen Gemeinde Schreez sowie aus dem Stadtteil Thiergarten sind an der Grundschule Lerchenbühl anzumelden. Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung kommen. Wenn sie verhindert sind, sollen sie einen Vertreter beauftragen, das Kind zur Schulanmeldung zu führen. Kinder, die bei der Schulanmeldung nicht vorgestellt werden können, dürfen schon vorher schriftlich angemeldet werden. Sie müssen bis spätestens 1. Juni angemeldet sein. Eine schriftliche Anmeldung zur vorzeitigen Schulaufnahme ist nicht zulässig. Kinder, die in einem Heim untergebracht sind, können auch vom Leiter des Heimes angemeldet werden. Die Erziehungsberechtigten oder ihre Vertreter müssen bei der Schulanmeldung die nach dem Anmeldeblatt erforderlichen Angaben machen. Bei der Anmeldung müssen folgende Nachweise vorgelegt werden: Geburtsurkunde, Impfpass oder bescheinigung. Die Erziehungsberechtigten müssen bei der Schulanmeldung die Bescheinigung über die Teilnahme an der Einschulungsuntersuchung durch das Gesundheitsamt vorlegen. Eine Aufnahme ohne die Bestätigung der Einschulungsuntersuchung ist nicht statthaft. II. Schulanmeldung an einer Förderschule Bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf entscheiden die Eltern über den schulischen Lernort ihrer Kinder (Grundschule, Förderschule, Grundschule mit Profil Inklusion). Grundsätzlich können alle Kinder auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Grundschule angemeldet werden ( 21 (1) GrSO). Umgekehrt können Eltern ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch direkt an der Förderschule anmelden. III. Schulanmeldung ist Pflicht Erziehungsberechtigten, welche die ihnen obliegende Anmeldung eines Schulpflichtigen vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen, können nach Art. 119 Abs. 1 Ziff. 1 des Bayeri- 4

5 schen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen mit Geldbuße belegt werden. Graser-Grundschule Grundschule Bayreuth-Herzoghöhe Jean-Paul-Grundschule Grundschule Bayreuth-Laineck Grundschule Bayreuth-Lerchenbühl Luitpold-Grundschule Grundschule Bayreuth-Meyernberg Grundschule Bayreuth-St. Georgen Grundschule Bayreuth-St. Johannis IV. In der Stadt Bayreuth bestehen folgende Grundschulen: Anmeldetermine der Grundschulen für das Schuljahr 2015/16 Schule Tag/Tage Zeit/Zeiten 1. Graserschule Montag, Dienstag, Mittwoch, jeweils von 13:30 16:00 Uhr 2. Herzoghöhe Mittwoch, Donnerstag, jeweils von 14:00 16:00 Uhr 3. Jean-Paul-Schule Dienstag, :00 12:00 Uhr Mittwoch, :00 16:00 Uhr Donnerstag, :00 11:00 Uhr Freitag, :30 10:30 Uhr 4. Laineck Mittwoch, :30 16:30 Uhr 5. Lerchenbühl Montag, :00 16:30 Uhr 6. Luitpoldschule Dienstag, Mittwoch, jeweils von 12:45 16:00 Uhr 7. Meyernberg Montag, Dienstag, jeweils von 12:30 17:00 Uhr 8. St. Georgen Grundschule Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, jeweils von 8:00 14:00 Uhr 9. St. Johannis Mittwoch, Donnerstag, jeweils von 8:30 12:00 Uhr In dem Pavillongebäude an der Bürgerreuth (Graserschule) und im Schulhaus Birken (Luitpoldschule) werden keine Anmeldungen entgegengenommen, sondern nur in der jeweiligen Stammschule. Bayreuth, den STAATLICHES SCHULAMT IN DER STADT BAYREUTH gez. Brigitte Merk-Erbe Oberbürgermeisterin gez. Dr. Günter Roß Schulamtsdirektor 5

6 Informationsveranstaltungen der Bayreuther Gymnasien mit Schulbesichtigung Soll Ihr Kind auf ein Gymnasium? Sie müssen über den weiteren Bildungsweg Ihres Kindes entscheiden. Die Bayreuther Gymnasien wollen Ihnen dabei helfen. Richard-Wagner-Gymnasium Sprachliches und Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium Samstag, , 10:00 Uhr, in der Turnhalle der Schule, Wittelsbacherring 9 Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Musisches und Sprachliches Gymnasium Klasse für Hochbegabte (Jgst. 5 11) mit sprachl. und naturwissenschaftl. Schwerpunkt Einführungsklasse (10. Jgst.) für Schüler mit mittlerem Abschluss, Staatliches Internat für Mädchen und Jungen, Ganztagsbetreuung für Jungen und Mädchen Kommen Sie zu den Informationsveranstaltungen der einzelnen Schulen und bringen Sie auch Ihre Kinder dazu mit. Außerhalb der genannten Termine bieten die Schulen nach Voranmeldung auch eine persönliche Beratung an. Die Einschreibung findet vom bis jeweils von 08:00 bis 16:00 Uhr an dem Gymnasium statt, das Ihr Kind besuchen soll. Zur Einschreibung sind mitzubringen: - das Übertrittszeugnis der Volksschule (im Original) - eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch (zur Einsichtnahme) - Alleinerziehende werden gebeten, bei der Anmeldung auch den Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Ein eventuell notwendiger Probeunterricht wird nach der Einschreibung für alle Bayreuther Gymnasien vom bis am Wirtschaftswissenschaftlichen und Naturwissenschaftlichen Gymnasium der Stadt Bayreuth durchgeführt. Samstag, , ab 09:30 Uhr, Zentrale Informationsveranstaltung 10:00 Uhr, in der Aula und im großen Musiksaal der Schule, Königsallee 17 Wirtschaftswissenschaftliches und Naturwissenschaftliches Gymnasium der Stadt Bayreuth Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium und Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium Freitag, , 18:00 Uhr, in der Aula der Schule, Am Sportpark 1 Graf-Münster-Gymnasium Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium Samstag, , 09:30 Uhr, in der neuen Turnhalle der Schule, Schützenplatz 12 Gymnasium Christian-Ernestinum Humanistisches Gymnasium, Sprachliches Gymnasium und Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium Samstag, , 09:30 Uhr, in der Turnhalle der Schule, Albrecht-Dürer-Straße 2 Impressum: Herausgeber: Stadt Bayreuth, Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtkommunikation Geschäftsstelle: Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, Zimmer 508, Telefon: 0921/ , pressestelle@stadt.bayreuth.de Gestaltung: Fröhlich PR GmbH Weitere Informationen über die Stadt Bayreuth finden Sie auch im Internet unter 6

7 Standesamtliche Nachrichten vom bis Eheschließungen : Markus Wolfgang Werner mit Elena Wunder, beide wohnhaft in Bayreuth, Emil-Warburg-Weg 8 Geburten Lukas Haas, geb. am , Eltern: Mario Werner Haas und Tanja Haas geb. Fekonja, beide wohnhaft in Ahorntal, GT Oberailsfeld 12, Krs. Bayreuth Leni Marie Unglaub, geb. am , Eltern: Uwe Peter Unglaub und Sandra Sabine Unglaub geb. Schwemmer, beide wohnhaft in Kemnath, Hohe Str. 72, Krs. Tirschenreuth Laura Milena Müller, geb. am , Eltern: René Müller und Kerstin Müller geb. Lietzmann, beide wohnhaft in Bayreuth, Narzissenweg 13 Sophie Magdalena Reiß, geb. am , Eltern: Christoph Michael Max Reiß und Katharina Elisabeth Reiß geb. Kullmann, beide wohnhaft in Bayreuth, Meysenbugweg 4 Madison Mosert, geb. am , Eltern: Maximilian Mosert und Natalie Mosert geb. Herzberger, beide wohnhaft in Obertrubach, GT Bärnfels, Bärnfels-Huth 5, Krs. Forchheim Sterbefälle Michael Schleicher, geb. am , verst. am , zuletzt wohnhaft in Pegnitz, GT Hainbronn, Pegnitztalstr. 12, Krs. Bayreuth Anna Lisette Lauterbach geb. Jahreis, geb. am , verst. am , zuletzt wohnhaft in Bayreuth, Moritzhöfen 21 A Anna Sack geb. Schmidt, geb. am , verst. am , zuletzt wohnhaft in Bayreuth, Lilienweg 12 Birgit Löwel, geb. am , verst. zwischen dem und dem , zuletzt wohnhaft in Bayreuth, Friedrich-Ebert-Straße 16 1/3 Brigitte Biersack geb. Kosiol, geb. am , verst. am , zuletzt wohnhaft in Auerbach i.d.opf., Bei der Ziegelhütte 1, Krs. Amberg-Sulzbach Waltraud Brigitte Popp geb. Abele, geb. am , verst. am , zuletzt wohnhaft in Bayreuth, Tannhäuserstraße 45 Hermann Karl Gerhard Weustink, geb. am , verst. am , zuletzt wohnhaft in Bayreuth, Tilsiter Str. 5 Margareta Zeitler geb. Preiß, geb. am , verst. am , zuletzt wohnhaft in Bayreuth, Bodenseering 18 Peter Rüdiger Sternitzke, geb. am , verst. am , zuletzt wohnhaft in Bayreuth, Bamberger Straße 64 A Hedwig Lenhard geb. Waida, geb. am , verst. am , zuletzt wohnhaft in Kulmbach, Ängerlein 45 Maria Magdalena Busch geb. Klimpel, geb. am , verst. am , zuletzt wohnhaft in Bayreuth, Moritzhöfen 21 A Sitzungen des Stadtrates Bayreuth und seiner Ausschüsse in der Zeit vom Sozialausschuss Montag, den 23. Februar 2015, Uhr Stadtrat Mittwoch, den 25. Februar 2015, Uhr Jugendausschuss Montag, den 2. März 2015, Uhr Haupt- und Finanzausschuss Mittwoch, den 4. März 2015, Uhr Bauausschuss Dienstag, den 10. März 2015, Uhr Die Tagesordnungen für diese im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses Bayreuth, Luitpoldplatz 13, 2. Stock, stattfindenden Sitzungen mit öffentlichem und nichtöffentlichem Teil werden an den Amtstafeln des Neuen Rathauses und im Rathaus II, Dr.-Franz-Straße 6, öffentlich bekannt gemacht. Bayreuth, den STADT BAYREUTH gez. Brigitte Merk-Erbe Oberbürgermeisterin 7

8 en Vergaben von Liefer- und Bauleistungen der Stadt Bayreuth Lieferleistung Firma Auftragsdatum Lieferung von Kunststoff-Müllgroßbehältern Fritz Schäfer GmbH Geschäftsbereich Abfalltechnik und Recycling Fritz-Schäfer-Straße Neunkirchen/Siegerland Baumaßnahmen Firma Vergabe-Datum Gymnasium Christian-Ernestinum/Erweiterungsbau E. Pöhner Hoch- u. Tiefbau GmbH Baumeisterarbeiten - Hirschbaumstraße 1a, Bayreuth Neugestaltung Richard Wagner Museum August Guttendörfer GmbH & Co. KG Metallbauarbeiten Fassade Neubau - Stahlstraße 8, Ansbach Aufhebung Bebauungsplan Nr. 5/12 Bereich zwischen Carl-Burger-Straße, Erlanger Straße und Austraße Inkrafttreten der Satzung ( 10 BauGB) Es wird hiermit bekannt gegeben, dass der Stadtrat Bayreuth am die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5/12 Bereich zwischen Carl-Burger-Straße, Erlanger Straße und Austraße gem. 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen hat. Gemäß 10 des Baugesetzbuches (BauGB) wird die Satzung, die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, ab heute beim Stadtbaureferat - Stadtplanungsamt - im Neuen Rathaus, Zimmer 908, während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten (Montag bis Freitag von bis Uhr und Mittwoch zusätzlich von bis Uhr) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Satzung Auskunft gegeben. Mit dem Tage der Veröffentlichung dieser im Amtsblatt der Stadt Bayreuth tritt die vorstehend bezeichnete Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5/12 Bereich zwischen Carl-Burger-Straße, Erlanger Straße und Austraße in Kraft. Gemäß 215 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter der Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Bayreuth (Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, Bayreuth) geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Bayreuth, den STADT BAYREUTH gez. Brigitte Merk-Erbe Oberbürgermeisterin 8

9 der Satzung vom der Stadt Bayreuth zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes A 1 der Stadt Bayreuth Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS I), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) und 162 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) hat der Stadtrat der Stadt Bayreuth in seiner Sitzung vom folgende Aufhebungssatzung beschlossen: 1 Aufhebung der förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes Die Satzung der Stadt Bayreuth über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes A 1 vom , veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Bayreuth Nr. 11 vom und die Erweiterung vom , veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Bayreuth Nr. 26 vom wird aufgehoben. Das Aufhebungsgebiet besteht aus folgenden Flurstücken der Gemarkung Bayreuth (TF = Teilfläche): 50, 50/3, 51, 51/2, 52, 53, 54, 55, 57, 58, 58/1, 59, 60, 148 TF, 674/27 TF, 817, 817/1, 818, 818/2, 819, 820, 868/4, 868/6, 868/25, 940 TF, 942, 943, 944, 945, 945/3, 945/4, 945/5, 945/6, 945/7, 945/8, 945/9, 945/10, 965, 973, 973/1, 973/3, 974 TF, 974/1 TF, 974/2 TF, 974/3 TF, 978/1, 1134 TF, 1135, 1136, 1137, 1138, 1139, 1139/3, 1139/4, 1139/5, 1139/6, 1139/7 TF, 1139/8, 1139/9, 1139/10, 1139/11, 1140, 1141, 1142, 1146, 1148, 1149, 1150, 1151, 1152, 1152/2, 1152/3, 1152/5, 1158, 1160 TF, 1181/4 TF, 1476/2 TF, 1477/7, 1477/8, 1478, 1478/13, 1478/14, 1487 TF, 1488, 1602 TF, 1603/12 und 1603/18 TF. Hinweise: a. Gemäß 215 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Bayreuth (Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, Bayreuth) geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. b. Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann beim Stadtplanungsamt Bayreuth im Neuen Rathaus, Raum Nr Öffentliche Planauflage, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von bis Uhr, Mittwoch von bis Uhr und Freitag von bis Uhr) eingesehen werden. Bayreuth, den STADT BAYREUTH Die Aufhebungssatzung umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan der Stadt Bayreuth vom abgegrenzten Fläche. Dieser Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. gez. Brigitte Merk-Erbe Oberbürgermeisterin Stadtbaureferat: gez. Hans-Dieter Striedl Ltd. Baudirektor 2 Inkrafttreten Diese Satzung wird gemäß 162 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit ihrer rechtsverbindlich. 9

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11 Bebauungsplan Nr. 5/14 Nachverdichtung an der Mistel (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/98) Inkrafttreten des Bebauungsplanes ( 10 BauGB) Es wird hiermit bekannt gegeben, dass der Stadtrat Bayreuth am den Bebauungsplan Nr. 5/14 Nachverdichtung an der Mistel (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/98) gem. 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen hat. Gemäß 10 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Bebauungsplan, die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, ab heute beim Stadtbaureferat - Stadtplanungsamt - im Neuen Rathaus, Zimmer 908, während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten (Montag bis Freitag von bis Uhr und Mittwoch zusätzlich von bis Uhr) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft gegeben. Mit dem Tage der Veröffentlichung dieser im Amtsblatt der Stadt Bayreuth tritt der vorstehend bezeichnete Bebauungsplan Nr. 5/14 Nachverdichtung an der Mistel (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/98) in Kraft. Gemäß 215 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter der Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Bayreuth (Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, Bayreuth) geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Bayreuth, den STADT BAYREUTH gez. Brigitte Merk-Erbe Oberbürgermeisterin 11

12 der Satzung der Stadt Bayreuth über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes L Kulmbacher Straße vom Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS I), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) und 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) hat der Stadtrat der Stadt Bayreuth in seiner Sitzung vom folgende Satzung beschlossen: 1 Festlegung des Sanierungsgebietes Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt rd. 8,25 Hektar umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung L Kulmbacher Straße. 2 Abgrenzung 1. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Flurstücke und Flurstücksteile innerhalb der im Lageplan M 1:1000 des Stadtplanungsamtes vom abgegrenzten Fläche (Anlage 2). Dieser ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage 2 beigefügt und kann während der allgemeinen Dienstzeit im Rathaus von jedermann eingesehen werden. 2. Das Sanierungsgebiet besteht aus folgenden Flurstücken der Gemarkung Bayreuth (TF = Teilfläche): Flustück Lagebeschreibung 976 Kulmbacher Straße TF Kulmbacher Straße 17, 17a 980 Kulmbacher Straße /1 Nähe Kreuz 981 TF Kreuz 1 1/2 982 Kreuz TF Kreuz 1038/6 Kreuz 1039 Nähe Kreuz 1040 Nähe Kreuz 1042 Nähe Kreuz 1043 Kreuz Kreuz 18, Kreuz Kreuz Kreuz 8, 8a 1053 Kreuz Kreuz /2 Kreuz /3 Nähe Kreuz 1055/4 Kulmbacher Straße /1 TF Dr.-Franz-Straße 1059/2 Nähe Dr.-Franz-Straße 1059/7 Nähe Dr.-Franz-Straße 1059/8 Dr.-Franz-Straße 2, /9 Dr.-Franz-Straße /10 Kulmbacher Straße 25a, 25b 1065 Kulmbacher Straße /2 Kulmbacher Straße Kulmbacher Straße Kulmbacher Straße /2 Kulmbacher Straße /3 Kulmbacher Straße Kulmbacher Straße /2 Kulmbacher Straße Kulmbacher Straße Kulmbacher Straße TF Kulmbacher Straße 60, 62, Herzog 7, Nähe Herzog 1099 Nähe Herzog 1100 Herzog /2 Herzog TF Nähe Herzog 1102 Nähe Herzog 1103 Herzog /2 Herzog 1a 1106 Nähe Kulmbacher Straße 1107 Nähe Herzog 1108 Kulmbacher Straße Herzog Kulmbacher Straße 52 1/2, TF Herzog 1113/2 Nähe Herzog 1114 Nähe Kulmbacher Straße 1114/2 Nähe Kulmbacher Straße 1116 Nähe Kulmbacher Straße 1117 Nähe Kulmbacher Straße 1118 Kulmbacher Straße 28, 30, 32, 36, 38, 40, /1 Kulmbacher Straße Kulmbacher Straße /1 Kulmbacher Straße 24a 1130/2 Nähe Kulmbacher Straße 1134 TF Kulmbacher Straße 1139/3 Nähe Am Sendelbach 1139/4 Nähe Am Sendelbach 1139/6 Nähe Am Sendelbach 1139/7 Nähe Am Sendelbach 1139/8 Nähe Am Sendelbach 12

13 /9 Nähe Am Sendelbach 1139/10 Nähe Am Sendelbach 1139/11 Gerbergasse 1160 Sendelbach 1476/2 Nähe Am Sendelbach 1477/8 TF Am Sendelbach 1478 TF Gerberplatz 1481/4 Nähe Herzog 1488 TF Nähe Hindenburgstraße 1560/2 Kulmbacher Straße /3 Nähe Kulmbacher Straße 1560/8 Nähe Kulmbacher Straße 1560/9 Nähe Kulmbacher Straße 1560/10 Nähe Kulmbacher Straße 1562/3 Nähe Kreuz 1562/5 Nähe Dr.-Franz-Straße 1562/7 Nähe Dr.-Franz-Straße 1563 Nähe Kreuz 1602 TF Mistel (Gewässer II. Ordnung) 3. Werden innerhalb des Sanierungsgebiets durch Flurstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Flurstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden. 13

14 3 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der 152 bis 156 a BauGB ist ausgeschlossen. 4 Genehmigungspflichten Die Vorschriften des 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung. 5 Inkrafttreten Diese Satzung wird gemäß 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer rechtsverbindlich. Hinweise: a) Gem. 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB wurde bei dem Beschluss über die Sanierungssatzung zugleich durch Beschluss die Frist festgelegt, in der die Sanierung durchgeführt werden soll; hier ist ein Zeitraum von 15 Jahren bis voraussichtlich Dezember 2029 vorgesehen. Kann die Sanierung nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden, kann die Frist durch Beschluss verlängert werden ( 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB). b) Gemäß 215 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Bayreuth (Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, Bayreuth) geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. c) Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann beim Stadtplanungsamt Bayreuth im Neuen Rathaus, Raum Öffentliche Planauflage, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von bis Uhr, Mittwoch von bis Uhr und Freitag von bis Uhr) eingesehen werden. Dort erhalten Betroffene und Interessierte weitere Auskünfte. Bayreuth, den STADT BAYREUTH gez. Brigitte Merk-Erbe Oberbürgermeisterin Stadtbaureferat: gez. Hans-Dieter Striedl Ltd. Baudirektor 14

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