Berufsunfähigkeitsversicherung
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- Manuela Baumann
- vor 8 Jahren
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1 ji. *px. Thomas Richter Rechtsanwalt in Hamburg Berufsunfähigkeitsversicherung Eine vergleichende Darstellung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung 2. Auflage VVW Karlsruhe
2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XXVII Literaturverzeichnis XLV 1 Einleitung Zielsetzung der Arbeit, Eingrenzung des Gegenstands der Arbeit und Gang der Darstellung 1 Erster Teil Einführung in die Rechtsbereiche prv. BUV sowie gstzl. BUV und EUV 2 Die Definition der VFe BU/BU, EU in den MB-BUV/im Gesetz 15 A. Die Definition des VFs BU in den MBBV und MBBUZ 15 B. Die Definition der VFe BU und EU im SGB VI 15 3 Die Unterscheidung in der prvn BUV zwischen BV und BUZ 17 4 Die rechtlichen Grundlagen der prvn BUV sowie der gstzln BUV und EUV 19 A. Die rechtlichen Grundlagen der prvn BUV 19 B. Die rechtlichen Grundlagen der gstzln BUV und EUV 20 5 Die Leistungen der prvn BUV und die Leistungen der gstzln BUV und EUV bei Eintritt des VFs 23 A. Die Leistungen der prvn BUV 23 B. Die Leistungen der gstzln BUV und EUV 26 6 Die geschichtliche Entwicklung der gstzln BUV und EUV und der prvn BUV 29 A. Die geschichtliche Entwicklung der gstzln BUV und EUV 29 B. Die geschichtliche Entwicklung der BUZ und der BV im PVR 34 XIII
3 7 Sinn und Zweck der Leistungen wegen BU in der prvn BUV und wegen BU oder EU in der gstzln BUV/EUV 39 A. Sinn und Zweck der Leistungen wegen BU jn der prvn BUV 39 B. Sinn und Zweck der gstzln Rten wegen BU oder EU 41 Zweiter Teil Allgemeine Grundzüge des Rechts der prvn BUV in der LV und der gstzln BUV und EUV im SVR 8 Gefahr-und schutzbezogener Gegenstand der V in der prvn BUV sowie in der gstzln BUV und EUV 47 A. Gefahr- und schutzbezogener Gegenstand der V in der prvn BUV 47 I. Inhaltliche Bedeutung des Begriffs gefahr- und schutzbezogener Gegenstand in der PV 47 II. Anwendung des Begriffs auf die prv. BUV 49 B. Gefahr- und schutzbezogener Gegenstand der V in der gstzln BUV und EUV 52 I. Anwendung der Grundsätze des gefahr- und schutzbezogenen Gegenstands der V auf die gstzl. BUV und EUV 52 II. Die EF als gefahr- und schutzbezogener Gegenstand i.s. des 43 Abs. 2 SGB VI 53 III. Die EF als gefahr- und schutzbezogener Gegenstand i.s. des 44 Abs. 2 SGB VI 55 9 Die prv. BUV sowie die gstzl. BUV und EUV als PersonenV 57 A. Die prv. BUV als PersonenV 57 I. Allgemeine Grundsätze zur Abgrenzung von Personen- und NichtpersonenV 57 II. Anwendung dieser Grundsätze auf die prv. BUV 58 B. Die gstzl. BUV und EUV als PersonenV Zuordnung der prvn BUV zur LV und Entsprechungen im SVR 61 A. Die Zuordnung der prvn BUV zur LV 61 I. Einleitende Bemerkung 61 II. Unterscheidung zwischen PersonenV im engeren und PersonenV im weiteren Sinne; Abgrenzung der LV im engeren oder eigentlichen Sinne 61 III. Zuordnung der BUZ zur LV 62 IV. Zuordnung der BV zur LV 65 V. Die Zuordnung von BUZ und BV zur LV als in Rspr. und Lit. einhelliger, gefestigter Standpunkt 66 XIV
4 VI. Schlußfolgerung aus der besonderen Stellung der prvn BUV im Rahmen der LVsSparte und Ausblick 66 B. Die Rechtslage im SVR Die prv. BUV als Summen- oder SchadensV und die Rechtslage im SVR 69 A. Die in der Bundesrepublik Deutschland herrschende Ausgestaltung der prvn BUV als SummenV sowie Stellungnahme zu der Frage, ob die Ausgestaltung der BarRte nach den Grundsätzen der konkreten Bedarfsdeckung möglich und zulässig wäre 69 I. Die herrschende Ausgestaltung der prvn BUV als SummenV 69 II. Möglichkeit und Zulässigkeit einer Ausgestaltung der BarRte nach den Grundsätzen der konkreten Bedarfsdeckung 70 1 Einleitende Bemerkung 70 2 Grundsätze der Schadens- und SummenV Überblick über den Meinungsstand, Zugrundelegung der Bedarfstheorie" für den weiteren Verlauf der Arbeit Grundsätze der SchadensV (konkrete Bedarfsdeckung) Grundsätze der SummenV (abstrakte Bedarfsdeckung) 76 3 Anwendung der schadensvrn Grundsätze auf die prv. BUV Das beziehungsverknüpfte Gut Der Schaden Die Kausalität 82 4 Ergebnis 83 5 Grundsatz der Trennung von LV und SchadensV 83 B. Die Rechtslage auf dem Gebiet des SVRs 84 Dritter Teil Die für den VF wesentlichen Merkmale in der gstzln BUV und EUV und in der prvn BUV 12 Der Beruf im Rahmen der Leistungsvoraussetzungen - Bedeutung und Inhalt der ihn betreffenden Merkmale in der gstzln und in der prvn V 91 A. Einleitende Bemerkung 91 B. Der Beruf als Merkmal des VFs in der gstzln BUV/EUV 91 I. Der Kreis der in Betracht kommenden Tätigkeiten 91 II. Der für die Beurteilung des VFs maßgebliche Beruf des Vten, sein bisheriger Beruf" ( Hauptberuf") 92 XV
5 1 Die Bedeutung des bisherigen Berufs" im Rahmen der 43, 44 SGB VI 92 2 Eingrenzung des Merkmals bisheriger Beruf" und Ermittlung der danach für die Beurteilung maßgeblichen Tätigkeit Beschränkung des Merkmals auf rtenvspflichtige Tätigkeiten, die tatsächlich ausgeübt und für die Beiträge entrichtet worden sind Ausschluß von Tätigkeiten, die der Vte vor Ablauf der (kleinen) Wartezeit der 43 Abs. 1 Nr. 3, 44 Abs. 1 Nr. 3 i.v. jeweils m. 50 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI aufgegeben hat 94 3 Die Ermittlung der im konkreten Fall für die Beurteilung des VFs maßgeblichen pflichtvten Tätigkeit Der Vte war bis zur Risikoverwirklichung insgesamt nur in einem Beruf pflichtvt tätig Der Vte war hintereinander in verschiedenen Berufen pflichtvt tätig Das gesamte vorangegangene pflichtvte Arbeitsleben des Vten als Ausgangspunkt für die Berufsermittlung Die von der Rspr. entwickelten Grundsätze für die Ermittlung des Hauptberufs" aus dem Gesamtbild des beruflichen Werdegangs 103 a) Negativauslese nach den Grundsätzen über die Lösung vom Beruf" 103 '" b) Grundsätze für die Entscheidung zwischen den verbleidenden Berufen 107 III. Das Tätigkeitsbild Das Tätigkeitsbild des für die Beurteilung maßgeblichen (bisherigen) Berufs des Vten Das Tätigkeitsbild der für die Verweisung in Betracht kommenden anderen Tätigkeit(en) 112 C. Der Beruf als Merkmal des VFs in der prvn BUV 113 I. Der Kreis der in Betracht kommenden Tätigkeiten 113 II. Der für die Beurteilung des VFs maßgebliche Beruf des Vns, sein Beruf" 115 III. Das Tätigkeitsbild Das Tätigkeitsbild des für die Beurteilung maßgeblichen Berufs des Vns Das Tätigkeitsbild der für die Verweisung in Betracht kommenden anderen Tätigkeit(en) 126 XVI
6 13 Die Ursachen, auf denen der Rückgang der beruflichen LF beruhen muß 129 A. Die Ursachen in der gstzln BUV und EUV 129 I. Die gesetzliche Gefahrbeschreibung 129 II. Die gesetzlich aufgezählten Ursachen i.e Krankheit" Behinderung" (einschließlich andere Gebrechen" sowie Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte") 132 III. Verlust eines sachlichen und/oder personalen Ausgleichsmittels oder behinderungsgerechten Arbeitsplatzes, mit dessen Hilfe ein Behinderter seine EF aufrechterhalten konnte 134 B. Die Ursachen in der prvn BUV 135 I. Die Gefahrbeschreibung in den MB-BUV 135 II. Die in den MB-BUV aufgezählten Ursachen i.e Krankheit" Körperverletzung" Kräfteverfall" Das für den Eintritt des VFs notwendige Herabsinken der EF in der gstzln BUV/EUV bzw. der BF in der prvn BUV, einschließlich der Grundsätze für die Verweisung in der gstzln und in der prvn V 139 A. Das für den VF BU in der GRV notwendige Herabsinken der EF ( 43 Abs. 2 SGB VI) 139 I. Einleitende Bemerkung 139 II. Das Herabsinken der EF i.s.v. 43 Abs. 2 S. 1 SGB VI Der Maßstab der durchschnittlichen vollen EF der körperlich, geistig und seelisch gesunden Vten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten (Vergleichsgruppe) Das Unterschreiten der 50%-Grenze des 43 Abs. 2 S. 1 SGB VI Einleitende Bemerkung Das Prinzip der sog. gesetzlichen Lohnhälfte (Maßstab des Tariflohns) Der Umfang des möglichen Tätigwerdens (Maßstab der Arbeitszeit) Verhältnis dieser Maßstäbe zueinander Der für die Beurteilung maßgebliche Zeitpunkt 150 III. Die Frage der Verweisung nach 43 Abs. 2 S. 2 SGB VI Verweisung auf berufsverwandte oder berufsfremde Tätigkeiten und Grundsatz Reha vor Rte" Die gesetzliche Ausgestaltung des Grundsatzes Reha vor Rte", besonders die berufsfördernden Leistungen zur Reha 152 XVII
7 XVIII 3 Die Unterscheidung zwischen den objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Verweisung Das objektive Überforderungsverbot des 43 Abs. 2 S. 2 Halbs. 1SGBVI Einleitende Bemerkung Das gesundheitliche und kräftemäßige Überforderungsverbot ( Kräfte") Das berufliche Überforderungsverbot ( Fähigkeiten") Der für die Beurteilung maßgebliche Zeitpunkt Die Zumutbarkeit Die Auslegung und Konkretisierung des Merkmals, insbesondere das Verhältnis des 43 Abs. 2 S. 2 Halbs. 2 SGB VI zu 43 Abs. 2 S. 1 SGB VI Einleitende Bemerkung Abs. 2 S. 2 Halbs. 2 SGB VI und 43 Abs. 2 S. 1 SGB VI als insofern eigenständige Regelungen mit unterschiedlichem Regelungsinhalt Folgen für die Auslegung des Zumutbarkeitsbegriffs 167 a) Zumutbarkeitsgrenze nicht determiniert durch die gesetzliche Lohnhälfte" des 43 Abs. 2 S. 1 SGB VI 167 b) Zumutbarkeit nicht nur wirtschaftlich gleichwertiger Tätigkeiten Der Streit um die Konkretisierung des Zumutbarkeitsbegriffs 168 a) Der Standpunkt der herrschenden Rspr. und der überwiegenden Lit. 168 b) Die Gegenansicht Scheerers 169 c) Stellungnahme Die Zumutbarkeitsprüfung i.e Der qualitative Wert des bisherigen Berufs als Ausgangspunkt und Maßstab der Beurteilung Die Wertfeststellung anhand der in 43 Abs. 2 S. 2 Halbs. 2 SGB VI genannten Merkmale 174 a) Dauer und Umfang der Ausbildung des Vten 174 b) Bisheriger Beruf 176 c) Die besonderen Anforderungen der bisherigen Berufstätigkeit Die tarifvertragliche Einstufung als wesentliches Indiz für den qualitativen Wert der bisherigen Berufstätigkeit 180 a) Anwendbarkeit für die ArRV und die AnRV 180 b) Die Aussagekraft der tarifvertraglichen Einstufung einer Berufstätigkeit für ihre Bedeutung im Betrieb 181 c) Die Berücksichtigung außertariflicher Umstände 186
8 d) Nichtberücksichtigung außertariflicher Umstände, die nicht die objektive Qualität der bisherigen Tätigkeit selbst betreffen Die Bewertung des bisherigen Berufs nach dem sog. Mehrstufenschema für die ArRV 188 a) Einleitende Bemerkung 188 b) Das Mehrstufenschema der ArRV, seine Entwicklung und Fortbildung Der für die Berufsbewertung maßgebliche Zeitpunkt Die Grenzziehung zwischen Zumutbarkeit und Unzumutbarkeit durch Bewertung der anderen Tätigkeit und ihren Vergleich mit dem bisherigen Beruf 196 a) Vergleich von bisherigem Beruf und anderer Tätigkeit unter dem einheitlichen Maßstab deren objektiver Qualität 196 b) Die untergeordnete Bedeutung des mit der anderen Tätigkeit erzielbaren Erwerbseinkommens als Hilfsmittel für die Qualitätsfeststellung 198 c) Die Konkretisierung der Grenzziehung im Rahmen des Mehrstufenschemas Das Mehrstufenschema für die AnRV Zumutbarkeit bei erfolgreich abgeschlossener Ausbildung/Umschulung ( 43 Abs. 2 S. 3 SGB VI) Verweisung auf eine andere Tätigkeit, die der Vte bereits faktisch ausübt (sog. konkrete Verweisung") und/oder auf eine solche, die er (noch) nicht faktisch ausübt, aber auszuüben hinreichend fähig ist (sog. abstrakte Verweisung") Die für die andere(n) Tätigkeit(en) maßgebliche Leistungsgrenze Das Erfordernis, wenigstens eine Verweisungstätigkeit konkret zu benennen (sog. Bezeichnungspflicht) 209 Das für den VF EU in der GRV notwendige Herabsinken der EF ( 44 Abs. 2 S. 1 SGB VI) 212 Das für den VF BU in der prvn BUV notwendige Herabsinken der BF 217 I. Das Herabsinken der beruflichen LF des Vns in seinem eigenen Beruf ( 2 Abs. 1 MBBV/ 2 Abs. 1 MBBUZ) Die unbeeinträchtigte, volle berufliche LF des individuellen Vns als Ausgangspunkt und Maßstab der Beurteilung (individueller Maßstab) Die aus dem individuellen Maßstab folgende Notwendigkeit der Verschaffung eines genauen Bilds von der Tätigkeit in ihrer Ausgestaltung am konkreten Arbeitsplatz 220 XIX
9 XX 3 Das Herabsinken der beruflichen LF in dem eigenen Beruf auf die Hälfte der normalen (verstetigten) Leistung ( 2 Abs. 1 i.v.m. 1 Abs. 1 S. 1 MBBV/ 2 Abs. 1 i.v.m. 1 Abs. 1 S. 1 MBBUZ) Die Verwendbarkeit der Kriterien Arbeitszeit" und Arbeitsentgelt (Lohnhälfte)" in der prvn BUV Einleitende Bemerkung Die Verwendbarkeit des Maßstabs Arbeitsentgelt (Lohnhälfte)" in der prvn BUV Die Verwendbarkeit des Maßstabs Arbeitszeit" in der prvn BUV Einschränkung oder Wegfall der Fähigkeit zur Ausübung bestimmter berufsspezifischer Arbeitsverrichtungen (qualitative Einschränkung) Beurteilung, wenn in bezug auf seinen Beruf" des Vns die Leistungsgrenze noch nicht überschritten ist, dies bei Fortsetzung der betreffenden Tätigkeit aber zu erwarten steht Die Annäherung der für den VF BU in der gstzln und prvn BUV normativ unterschiedlichen Ausgangspunkte und Maßstäbe in ihrer praktischen Handhabung Einleitende Bemerkung Die Annäherung der Ausgangspunkte im berufsbezogenen Beurteilungsbereich Die Annäherung der Ausgangspunkte im medizinischen Beurteilungsbereich Verwertbarkeit der Beurteilungsgrundlagen sowie der Entscheidung des gstzln SVTrs und des SGs für die prv. BUV Einleitende Bemerkung Keine Bindung des prvn Vrs an die Entscheidung des gstzln SVTrs/des SGs Keine Indizwirkung" der Entscheidung des gstzln SVTrs/ des SGs für den prvn Vr Eingeschränkte Verwertbarkeit der Beurteilungsgrundlagen des gstzln SVTrs/des SGs für den prvn Vr Einvernehmlich gewollte und einseitig verlangte Berücksichtigung von Entscheidung und/oder Beurteilungsgrundlagen des gstzln SVTrs bzw. des SGs Bedeutungslosigkeit von Bescheiden der Versorgungsverwaltung nach 1,3 SchwbG für die Leistungsprüfung des prvn Vrs 240
10 7 Die rechtliche Behandlung derjenigen Fälle, in denen die unbeeinträchtigte Leistung nach oben oder nach unten hin von dem durchschnittlichen Leistungsniveau in dem Beruf des Vns abweicht 241 Die Verweisungsklausel ( 2 Abs. 1 MBBV/ 2 Abs. 1 MBBUZ) Überblick über die Regelung Verweisung auf eine andere Tätigkeit, die der Vn. bereits tatsächlich ausübt (sog. konkrete Verweisung") und/oder auf eine solche, die er (noch) nicht tatsächlich ausübt, aber auszuüben hinreichend fähig ist (sog. abstrakte Verweisung") Die Verweisung auf berufsverwandte oder auf berufsfremde Tätigkeiten Keine Geltung des Grundsatzes Reha vor Rte" in der prvn BUV Die Rechtslage, wenn der Vn. an einer von dem RVTr. oder der Arbeitsverwaltung angebotenen Ausbildungs-/ Umschulungsmaßnahme nicht oder jedenfalls nicht erfolgreich teilnimmt Die Rechtslage bei erfolgreich durchgeführter Ausbildung/Umschulung Die Obliegenheit nach 10 Abs. 4 MBBV/ 4 Abs. 4 MBBUZ, ärztliche Anordnungen zu befolgen Die Verweisungsvoraussetzungen des 2 Abs. 1 MBBV/ 2 Abs. 1 MBBUZ Das objektive Überforderungsverbot in der prvn BUV Das objektive Überforderungsverbot in gesundheitlicher und kräftemäßiger Hinsicht Das berufliche Überforderungsverbot Die Voraussetzungen der subjektiven Verweisbarkeit, Wahrung der bisherigen Lebensstellung" Eingrenzung des Merkmals Die Bewertung des Berufs des Vns 270 a) Die Bedeutung der objektiven Qualität und Wertschätzung des Berufs des Vns 270 b) Die Bedeutung der Höhe des Erwerbseinkommens für die Bewertung des Berufs des Vns und die Grenzen ihrer Berücksichtigung 273 c) Die Bedeutung der Dauer der Berufsausübung und der Verstetigung der beruflichen Position Der für die Berufsbewertung maßgebliche Zeitpunkt 280 XXI
11 4.2.4 Die vergleichende Bewertung der anderen Tätigkeit(en) unter dem Maßstab der bisherigen Lebensstellung des Vns 285 a) Die Bewertung der anderen Tätigkeit nach deren objektiver Qualität und Wertschätzung 285 b) Die Bedeutung der Einkommenshöhe für den wertenden Vergleich Die Grenzziehung im Hinblick auf die bisherige Lebensstellung des Vns Die für die andere(n) Tätigkeit(en) maßgebliche Leistungsgrenze Fälle, in denen offenbleiben kann, ob die behinderungsbedingt geänderte Tätigkeit des Vns noch als sein Beruf" oder schon als Verweisungstätigkeit anzusehen ist Keine Verweisung auf Tätigkeiten, die es allgemein im Arbeitsleben nicht öder die es jedenfalls nicht für den konkreten Vn. gibt Einleitende Bemerkung, Abgrenzung zur Arbeitsmarktfrage Tätigkeiten, die es allgemein im Arbeitsleben nicht oder nur in unbedeutendem Maße gibt Tätigkeiten, die es zwar im Arbeitsleben als Beruf gibt, die aber, unabhängig von der Arbeitsmarktlage, dem konkreten Vn. nicht zugänglich sind Die Verteilung der Darlegungs- und Beweisbelastung in der Verweisungsfrage Einzelfälle zur Verweisungsfrage, besonders zur subjektiven Verweisbarkeit ( seiner bisherigen Lebensstellung entspricht") Das Zeitmoment in der gstzln BUV/EUV und in der prvn BUV 315 A. Einleitende Bemerkung 315 B. Die Rechtslage im SVR 316 C. Die Rechtslage in der prvn BUV 316 I. Anknüpfung an den Drei-Jahre-Zeitraum der gstzln BUV und EUV 316 II: Das Gelten eines länger als sechs Monate andauernden Zustands bedingungsgemäßer BU als voraussichtlich dauernde BU Der Gesichtspunkt Arbeitsmöglichkeit - Zulässigkeit seiner Einbeziehung in die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen 325 A. Einleitende Bemerkung 325 XXII
12 B. Die Rechtslage im SVR 326 I. Die Entwicklung und Durchsetzung der konkreten Auffassung" 326 II. Der Meinungsstreit um die Beibehaltung der konkreten Auffassung 332 C. Die Rechtslage in der prvn BUV 337 I. Unzulässigkeit der Einbeziehung des Gesichtspunkts Arbeitsmöglichkeit in die Beurteilung der BU 337 II. Tatsächlicher Einfluß des Gesichtspunkts Arbeitsmöglichkeit auf die prv. BUV in ihrer geltenden Ausgestaltung Einfluß der^konjunkturellen Lage auf den zahlenmäßigen Umfang von Vertragsabschlüssen im Rahmen der prvn BUV Einfluß der Konjunkturlage auf die Motivation des Vns ( latente Inv." und subjektive Inv.") Das Ermessen des beurteilenden Arztes Das zeitlich begrenzte Leistungsanerkenntnis unter einstweiliger Zurückstellung der Entscheidung zur Verweisungsfrage 345 A. Die Rechtslage in der prvn BUV 345 B. Die Rechtslage in der gstzln BUV/EUV 355 Vierter Teil Sonderfragen im Bereich des VFs 18 BU und berufsspezifisch altersbedingte Berufsaufgabe 359 A. Keine BU bzw. BU/EU i.s. der prvn und der gstzln V allein wegen berufsspezifisch altersbedingter Berufsaufgabe 359 B. Unanwendbarkeit der Verweisungsvoraussetzungen auf die anschließend von dem Vn./Vten tatsächlich ausgeübte oder ihm mögliche andere Berufstätigkeit 360 C. Die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen bei Verwirklichung des vten Risikos vor Erreichen der berufsspezifischen Altersgrenze bzw. bei Ausübung des Berufs nach ihrem Erreichen und die zeitliche Begrenzung der Leistung in diesen Fällen 361 D. Die Beurteilung, wenn der VnWte eine neue Tätigkeit aufgenommen hat, die dem altersbedingt aufgegebenen Beruf inhaltlich verwandt ist, d.h. Elemente jenes Berufs enthält Die Beurteilung des VFs bei eingebrachten Leiden" 367 A. Die Rechtslage in der gstzln BUV und EUV 367 XXIII
13 B. Die Rechtslage in der prvn BUV 369 I. Die Bedeutung des formellen und des materiellen VsBeginns für den behandelten Zusammenhäng 369 II. Die Feststellung des formellen und des materiellen VsBeginns in der prvn BUV 371 III. Die notwendige Unterscheidung zwischen Leiden und BU 371 IV. Keine Beschränkung der (retrospektiven) Beurteilung auf medizinische Aspekte 372 V. Anwendung und Tragweite des Grundsatzes der Beweiskraft der tatsächlich verrichteten Arbeit in der prvn BUV Die Problematik der sog. Raubbau-Arbeit" 379 A. Einleitende Bemerkung 379 B. Die Rechtslage in der gstzln BUV/EUV 379 I. Rechtliche Behandlung der Fälle, in denen der Vte nach seinem Gesundheits- und Kräftezustand die Leistungsvoraussetzungen für die BU- oder EU-Rte erfüllt 379 II. Rechtliche Behandlung der Fälle, in denen der Vte ganztägig arbeitet, obwohl er, beurteilt nach seinem Gesundheits- und Kräftezustand, nur noch fähig ist, halb- bis untervollschichtig zumutbar zu arbeiten 382 C. Die Rechtslage in der prvn BUV 385 I. Rechtliche Behandlung der Fälle, in denen der Vn. nach seinem Gesundheits- und Kräftezustand die Leistungsvoraussetzungen erfüllt 385 II. Rechtliche Behandlung der Fälle, in denen der Vn. nach seinem Gesundheits- und Kräftezustand zwar noch über mehr als die Hälfte seiner vollen beruflichen LF verfügt, tatsächlich aber unter den Voraussetzungen der Raubbau-Arbeit" berufstätig ist Die Problematik des Weiterbezugs des bisherigen Arbeitsentgelts bei Verrichtung einer qualitativ niedriger stehenden Arbeit infolge Minderung der beruflichen LF 389 A. Einleitende Bemerkung 389 B. Die Rechtslage im SVR 389 C. Die Rechtslage in der prvn BUV Die BU/EU Selbständiger in der gstzln BUV/EUV und die BU Selbständiger in der prvn BUV 395 A. Die Rechtslage im SVR 395 B. Die Rechtslage in der prvn BUV 402 XXIV
14 Fünfter Teil Die Leistungseinstellung 23 Die Leistungseinstellung in der prvn BUV und in der gstzln BUV/EUV 431 A. Die Rechtslage in der prvn BUV 431 I. Einleitende Bemerkung 431 II. Die Leistungseinstellung gem. 13 Abs. 4 MBBV/ 7 Abs. 4 MBBUZ wegen Wegfalls der BU oder deren Verminderung auf weniger als die w. vereinbarte Leistungsgrenze ( 1 Abs. 5 MBBV/ 1 Abs. 4 MBBUZ) 432 III. Kein Recht zur Leistungseinstellung allein wegen der Tatsache wieder steigenden Erwerbseinkommens 440 IV. Recht des Vrs zur Leistungseinstellung bei Anerkenntnis infolge fälschlicher Annahme von BU Fälschliche Annahme von BU aufgrund von Nichtkenntnis bestimmter entscheidungserheblicher Tatsachen Fälschliche Annahme von BU aufgrund von fehlerhaften Entscheidungsgrundlagen 451 V. Problemfälle der Selbstbindung des Vrs an sein Leistungsanerkenntnis, besonders bei subjektiv kulanzweise gemeinter Leistung, bei nicht bedingungsmäßig vorgesehener zeitlicher Begrenzung des Anerkenntnisses, bei nicht bedingungsmäßig vorgesehener Ausklammerung und Zurückstellung von Umständen 453 VI. Die Erklärung der Leistungseinstellung ( 13 Abs. 4 S. 2 MBBW 7 Abs. 4 S. 2 MBBUZ) 469 B. Die Rechtslage im SVR 472 I. Die gesetzliche Regelung 472 II. Fallgruppen der gem. 100 Abs. 3 SGB VI, 48 SGB X zum RtenEntzug berechtigenden nachträglichen Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen 474 III. Die svr. Behandlung der sog. VerdachtsRte" 476 IV. Die Rechtslage bei Leistungsbewilligung aufgrund fälschlicher Annahme von BU oder EU 477 Fortsetzung nächste Seite XXV
15 Sechster Teil Darlegung und Beweis 24 Die Darlegungs- und Beweisbelastung/das Beweisrisiko für die Voraussetzungen des VFs und umgekehrt deren Wegfall 481 A. Die Rechtslage in der prvn BUV 481 B. Die Rechtslage in der gstzln BUV und EUV Schlußbetrachtung 491 XXVI
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