Praktische Gutachtenerstattung Was ist zu beachten P. Marx Curricularteil I Günzburg, 15. Juni 2013
|
|
- Katarina Giese
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Praktische Gutachtenerstattung Was ist zu beachten P. Marx Curricularteil I Günzburg, 15. Juni 2013 PM 1 Die Rolle des Gutachters Der Gutachter ist Sachverständiger Berater des Auftraggebers Er erhebt, erläutert und bewertet medizinische Befunde und andere Tatsachen auf medizinisch-wissenschaftlicher Basis und ärztlichem Erfahrungswissen zur Vorbereitung der Entscheidung über die Anwendbarkeit einer Rechtsnorm auf einen Lebenssachverhalt. Er ist weisungsgebunden Er trifft keine rechtswirksamen Entscheidungen Modif. n. Gaidzik PM 2 1
2 Unterschiedliche Rollenanforderungen Arzt Gutachter Fürsorge für den Patienten Neutralität und Objektivität Arthur Worthington1887 und Visueller Sekundärkortex Vis. Assoziationskortex Objekterkennung Vis. Primärkortex Kontrast-kodierende Neurone Umwandlung physikalischer Reize in bioelektrische Signale Signalweiterleitung an Neurone, die funktionelle Netzwerke ausbilden, die für bestimmte Wahrnehmungen kodieren Die neuronalen Netzstrukturen entstehen durch synaptische Verbindungen, die wir durch Lernprozesse entwickeln. Sie sind mit Wertungen behaftet und gleichen abstrakten Zeichen einer Sprache mehr als einem physikalischen Abbild. 4 2
3 Unterschiedliche Rollenanforderungen Arzt Gutachter Fürsorge für den Patienten Neutralität und Objektivität Wahrnehmung ist ein neuronales Konstrukt erkennender Subjekte Objektivität i.s. von frei von persönlicher Wertung ist eine Illusion! Objektivität erfordert Bezug auf gesellschaftliche Übereinkünfte: 1. Verpflichtung des Gutachters auf den gültigen medizinischen Wissensstand und die entsprechenden Rechtsnormen 2. Transparenz, d.h. Gewährleistung, dass der Erkenntnisvorgang nicht durch Faktoren beeinflusst wird, die nicht kontrolliert werden können z.b. laienverständliche Formulierung PM 5 Unterschiedliche Rollenanforderungen Arzt Gutachter Fürsorge für den Patienten Neutralität und Objektivität Objektivität erfordert: 3. Selbstreflexion, d.h. kritische Überprüfung der eigenen Wahrnehmungen, Wertungen und Erfahrungen Verstehen der Vorstellungen des Probanden Verhaltenskontrolle 4. Überprüfung durch Redundanz Plausibilitätsüberprüfung von Beschwerden und Befunden 5. Kritische Reflexion der Reliabilität und Validität von Untersuchungsbefunden (Befunde haben Indiziencharakter) 6. Fortbildung und interdisziplinärer Diskurs PM 6 3
4 Unterschiedliche Rollenanforderungen Arzt Gutachter Fürsorge für den Patienten Diagnostisches und therapeutisches Bemühen, Unterstützung bei psychischen und sozialen Problemen mit Krankheitsbezug Glaubensgrundsatz Neutralität und Objektivität Erläuterung und Bewertung von Beschwerden, Anknüpfungs- und Befundtatsachen sowie der resultierenden Leistungsfähigkeitseinbußen und Behinderungen, Ggf. Kausalitätsbegutachtung Kritisches Hinterfragen Der behandelnde Arzt kann nicht gleichzeitig Gutachter für den Patienten sein! PM 7 Finale vs. kausale Gutachten Zustands- ( finale ) Gutachten Beschreibung und Erläuterung der bestehenden Gesundheitsstörungen ( Diagnosen )und derdadurch hervorgerufenen Schädigungsfolgen, d.h. der Einschränkungen der Leistungsfähigkeit und der Teilhabe Kausalitätsgutachten Feststellung und Begründung eines ursächlichen Zusammenhanges zwischen einem Schädigungsereignis und einer Gesundheitsschädigung Meistens wird anschließendauch eine Qualifizierung und Quantifizierung der Schädigungsfolgen erbeten. PM 8 4
5 Zustandsgutachten Es werden nicht Gesundheitsstörungen ( Diagnosen ), sondern die dadurch hervorgerufenen Schädigungsfolgen (Einschränkungen der Leistungsfähigkeit und der Teilhabe) entschädigt bzw. anerkannt. Zur Leistungsfähigkeitsbeschreibung reicht nicht aus: Rückenschmerzen Fußheberschwächeo.ä. Sie müssen dem Auftraggeber deutlich machen, was der Proband trotzdem noch kann (positives Leistungsbild) bzw. nicht mehr kann (negatives Leistungsbild) PM 9 Beachten Sie die versicherungsrechtlichen Grundlagen!!! Qualitative und quantitative Leistungseinschränkungen sind z.b. in der gesetzlichen Rentenversicherung genau definiert: z. B. mittelschwere Arbeit Zustandsbegutachtung Arbeiten wie Handhaben von 1-3 kg schwer gehender Steuereinrichtungen, unbelastetes Begehen von Treppen und Leitern. Heben und Tragen von Lasten in der Ebene bis 15 kg oder Hantierungen, die einen gleichen Kraftaufwand erfordern... maximal zumutbare Körperhaltung Ständig - >90% Überwiegend = >50 90% Zeitweise = ca. 10% Im Stehen Im Gehen Im Sitzen PM 10 5
6 Checkliste Gutachten I. Sofort klären II. Formalien III. Anamnese IV. Befunddokumentation V. Zusammenfassung und gutachtliche Erläuterungen VI. Beantwortung der Fragen VII. Liquidation PM 11 Checkliste Gutachten I. Sofort klären: Bin ich medizinisch kompetent? Zusatzgutachten notwendig? Kenne ich mich in dem Versicherungs- / Rechtsgebiet aus? Liegen Hinderungsgründe vor? Besorgnis der Befangenheit? Sind die Informationen ausreichend? Ist die Fragestellung adäquat und verstanden? Ist zeitgerechte Fertigstellung möglich? Entstehen dem Auftraggeber unerwartet hohe Kosten? Besteht Delegationsabsicht? PM 12 6
7 Checkliste Gutachten II. Formalien Briefkopf Benennung des Auftraggebers und des Versicherungs-/Rechtsgebietes Identifikation des Probanden Aktenzeichen Angaben, worauf das Gutachten beruht Akten, klin. / techn. Untersuchungen, ggf. Literaturstudium Datum der Untersuchung Datum der Erstellung Hinweis auf Fragestellung (?) Ggf. Deklaration der Delegation Unterschrift Kontakt mit Parteien außer bei Einbestellung und Untersuchung grundsätzlich nur über Auftraggeber PM 13 Checkliste Gutachten III. Anamnese Anamnese nach Aktenlage nur Daten, die in der Beurteilung diskutiert werden Anamnese nach Angaben des Probanden Anamnese in Hinblick auf das Gutachtenproblem, wesentliche Vorerkrankungen, Familien-, Berufs- und Sozial-Anamnese ggf. biographische Anamnese Probleme: dem Auftraggeber bisher nicht zugängige Befunde Fremdanamnese Geklagte Beschwerden und Behinderungen Tagesablauf ggf. Frage nach Bewältigungsstrategien, vom Probanden vorstellbare Ersatztätigkeiten etc. PM 14 7
8 Checkliste Gutachten IV. Befunddokumentation Neurologischer Befund Nur gutachtlich relevante Befunde Psychischer Befund Angaben zum Verhalten Allgemein-medizinischer Befund Zusatzbefunde Eigene Plausibilitätsüberprüfung! PM 15 Checkliste Gutachten V. Zusammenfassung und gutachterliche Würdigung Dies ist der wichtigste Teil des Gutachtens! Hier muss der Gutachter laienverständlich 1. den Sachverhalt und die vorliegenden Gesundheitsstörungen (nosologische und syndromatische Diagnosen gemäß ICD-10) darstellen und erläutern 2. die aus den Gesundheitsstörungen resultierenden Einschränkungen der Leistungsfähigkeit und Teilhabe darstellen und quantifizieren sowie ein positives und negatives Leistungsbild erstellen 3. ggf. psychische Reaktionen oder inadäquate Beschwerdevorbringungen beschreiben und bewerten PM 16 8
9 Checkliste Gutachten V. Zusammenfassung und gutachterliche Würdigung Dies ist der wichtigste Teil des Gutachtens! Hier muss der Gutachter laienverständlich 4. ggf. Kausalzusammenhänge begründen und den Grad ihrer Wahrscheinlichkeit feststellen 5. ggf. Stellung beziehen zu Attesten und Vorgutachten PM 17 Checkliste Gutachten V. Zusammenfassung und Begutachtung Bedenken Sie, dass der Auftraggeber und der Proband in der Regel medizinische Laien sind, die unser Medizin-Chinesisch nicht verstehen! Sie sind Ihnen dankbar, wenn Sie so informieren, wie es sich für ein Patienten-Aufklärungsgespräch gehört. Das Gutachten ist kein Arztbrief!!! PM 18 9
10 Unverständliches Fachchinesisch Es handelt sich um eine internukleäre Ophthalmoplegie (INO) im Rahmen einer zerebralen Mikrovaskulopathie bei Lupus erythematodes disseminatus mit der Folge einer Diplopie und Bildinstabilität Gefordert ist: Für Nicht-Mediziner verständliche Sprache ohne Verlust an Prägnanz Ein Gutachten wird nicht für den nächsten Gutachter, sondern für medizinische Laien (Auftraggeber) geschrieben!!! Es sollte auch dem Probanden verständlich sein PM 19 Unverständliches Fachchinesisch Es geht auch besser: Es handelt sich um eine internukleäre Ophthalmoplegie (INO). Diese Augenbewegungsstörung äußert sich dadurch, dass der Proband das rechte Auge beim Blick nach links nicht über die Mittellinie bewegen kann, wodurch Doppelbilder entstehen. Zusätzlich kommt es zu Nystagmen (ruckartigen unwillkürlichen Augenbewegungen). Doppelbilder und Nystagmus stören besonders beim Gehen und Lesen. Sie sind mit Schwindel und Gangunsicherheit verbunden. Lesen ist nur für kurze Zeit möglich, wenn das Buch rechts von der Mittellinie gehalten wird; Radfahren und Führen eines Kraftfahrzeugs sind nicht möglich. Ursache der Erkrankung ist ein kleiner Hirninfarkt In Folge einer Entzündung kleiner Schlagadern. Ein Unfallzusammenhang besteht nicht. PM 20 10
11 Checkliste Gutachten VI. Beantwortung der Fragen Sie sind an die Fragestellung gebunden Sie müssen jede Frage beantworten Wenn Sie die Fragestellung für unzureichend oder falsch halten, müssen Sie das dem Auftraggeber vor Erstellung des Gutachtens mitteilen und um Ergänzung oder Berichtigung bitten PM 21 Gutachtliche Fehler Interaktionsfehler Klagsamer, verdeutlichender Patient Abwehrender, aggressiv werdender Gutachter Desinteressierter, oberflächlicher Gutachter Zunehmende Verdeutlichungstendenz des Untersuchten PM 22 11
12 Gutachtliche Fehler Unvollständige Erfassung der Sachverhalte von Beschwerden von klinischen Befunden Unterlassung notwendiger Zusatzuntersuchungen Unnötige Untersuchungen Überbewertung technischer Befunde PM 23 Gleichsetzung von Gutachtliche Fehler Beschwerdeangaben mit Gesundheitsstörung Diagnose mit Leistungsfähigkeitsminderung Ausschluss von Diagnosen und Beschwerden bei nicht hinreichenden technischen Befunden Übersehen von Funktionseinschränkungen z.b. reg. Schmerzsyndrom, psychische Reaktionsbildung mit Krankheitswert Nichtberücksichtigung von Behandlungsfehlern nach Unfällen PM 24 12
13 Gutachtliche Fehler Fehlende oder mangelhafte Darstellung der Einschränkungen der Leistungsfähigkeit und der Teilhabe Fehlende oder mangelhafte Darstellung des positiven und negativen Leistungsbildes Nichtberücksichtigung versicherungsrechtlich definierter Begriffe Leichte, mittelschwere, schwere Arbeiten etc. PM 25 Gutachtliche Fehler Privatdiagnosen Hirnstammtaumeligkeit Zerviko-enzephalesSyndrom Gefordert ist eine Diagnose nach ICD-10 Nichtssagende Diagnosen Zustand nach schwerem Schädelhirntrauma MdE= 70% PM 26 13
14 Gutachtliche Fehler Gefordert ist eine aussagefähige Benennung der Gesundheitsstörungen z.b. statt Zustand nach SHT III 2009 SHT III (Contusiocerebri) [S06.23] mit Hirnprellungsherdenrechts frontal (Stirnhirn), rechts temporal (Schläfenlappen), Sekundärblutung im Mittelhirn und traumatischer Subarachnoidalblutung[S06.5] PM 27 Fortsetzung 1 Die Gesundheitsstörungen bewirken: 1. Leichte Lähmung der linken Körperseite [G81.1] 2. Organisches Psychosyndrom [F07.2] s. hierzu neuropsychologisches Zusatzgutachten Aus den Gesundheitsstörungen resultieren folgende Einschränkungen der Leistungsfähigkeit und Teilhabe: Ad 1. Die Lähmung der linken Körperseite ist leicht ausgeprägt. Sie bedingt eine Feinbeweglichkeitsstörung der linken Hand Einschränkungen beim schnellen Gehen Behinderungen bei Sport- und Freizeit-Aktivitäten PM 28 14
15 Fortsetzung 2 Ad 2. Die neuropsychologischen Störungen sind erheblich Mangelhafte Aufmerksamkeitsfokussierung Erläutern, wie sich das im täglichen Leben auswirkt Störungen der Handlungsplanung und Handlungskontrolle Erläutern, welche Folgen das in Beruf und Freizeit hat Verlust der Emotionskontrolle mit aggressiven Ausbrüchen Erläutern, welche Folgen das im Umgang mit Kunden, Angehörigen etc. hat Wesens- und Persönlichkeitsänderung Erläutern, welche Folgen das für das berufliche und familiäre Leben hat Zusammenfassung des positiven und negativen Leistungsbildes Kann nur in geschützter Umgebung arbeiten, ist nicht mehr fahrtauglich, benötigt dauerhaft Hilfestellung und psychiatrische Betreuung PM 29 Gutachtliche Fehler Unprägnantebzw. gutachtlich nicht relevante Formulierungen Wegen der Schmerzen wird es dem Antragstellern nicht möglich sein, eine neue Arbeitsstelle zu bekommen Aufgrund der Sachlage möchte ich empfehlen Nach den vorliegenden Befunden ist ein Zusammenhang mit dem Unfallereignis durchaus möglich. Gefordert ist Festlegung: Wahrscheinlich Nicht wahrscheinlich Nicht zu beantworten PM 30 15
16 Gutachtliche Fehler Nichtbeachtung des Versicherungs- bzw. Rechtsgebietes Auftraggeber Bewertung Maßstab Addition Entgelt ab Zivilrecht Sozialrecht Gesetzliche Rentenversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Soziales Entschädigungsrecht Schwerbehindertenrecht Private Unfallversicherung Haftpflichtrecht Quant. und qual. Leistungsfähigkeitseinschrkg. Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) Grad der Schädigungsfolgen (GdS) Grad der Behinderung (GdB) Grad der Invalidität Gliedertaxe % Einschränkung im ausgeübten Beruf und im Privatleben Sozialmed. Begutachtung in der GRV maßgebliche Literatur, z.b = 100% 5%-Schritte VersMedV, 10 v.h.-schritte VersMedV, 10er-Schritte z.b. +10 = 0 meist Gliedertaxe (z.b 1/1 Arm) nicht definiert, 5%-Schritte global nichtlinear nichtlinear nichtlinear linear 3 bis <6 Std < 3 Std Leistungsvermögen MdE 20 v.h. MdE 25 v.h. GdB 50 alle Folgen global 5% Modifiziert n. B. Widder 31 Erik Liebermann 32 16
17 Checkliste Gutachten VII. Liquidation Gerichts-Gutachten Gesetzl. Unfallversicherung Private Unfallversicherung Haftpflichtversicherung Gesetzl. Rentenversicherung ZVEG* M1, M2, M3 UV-GOÄ GOÄ Empfehlungen der Rentenversicherer * Vergütet wird der Zeitaufwand nach einem Stundensatz + zusätzl. Aufwendungen. Ggf. Pauschalsätze für besondere Verrichtungen PM 33 Die 10 Gebote: Anforderungen an den Gutachter I. Übernahmepflicht II. III. Eigenverantwortlichkeit Objektivität, Neutralität, Unabhängigkeit IV. Medizinische Kompetenz, Berücksichtigung der jeweiligen Rechtsgrundlage V. Vollständige Erfassung der Sachverhalte VI. Laienverständliche Darstellung VII. Beschränkung auf Fragestellung VIII. Termingerechte Erstellung IX. Beachtung der Schweigepflicht X. Beachtung der Verweigerungsrechte PM 34 17
18 Viel Freude und Erfolg! Danke für Ihre Aufmerksamkeit! PM
19 Probegutachten Praktische Gutachtenerstattung P. Marx DGNB 13. ReisensburgerSeminar Modul I 15. Juni 2013 Diagnose ICD - 10 Hirnkontusion S06.30 mit posttraumat. Anfallsleiden G40.2 mit org. Psychosyndrom n. Hirntrauma F07.2 Lumboischialgie, Rückenschmerz M54.3, M54.5 Bandscheibenvorfall, Wurzelkompression M54.4 Spondylarthrose, Osteochondrose M42.9, M47.8 Abgeheilte Querfortsatzfraktur S32.03 Coxarthrose M16.2 Ileosakralgelenksblockierung M99.84 HWS-Syndrom M54.2 Adipositas E66.9 Hypertonie I
20 Ärztliches Gutachten für die gesetzliche Rentenversicherung - Schlussblatt A. Letzte berufliche Tätigkeit Elektroinstallateur Bezeichnung der Tätigkeit Beurteilung des zeitlichen Leistungsvermögens, in dem die letzte berufliche Tätigkeit ausgeübt werden kann Die getroffenen Feststellungen gelten seit Besserung unwahrscheinlich Dauer der Leistungsminderung voraussichtlich weniger als 3 Jahre Verkaufstätigkeit, Elektroinstallationen Verkaufstätigkeit möglich, Installationstätigkeit ausgeschlossen Antragstellung ja nein Ärztliches Gutachten für die gesetzliche Rentenversicherung - Schlussblatt B. Positives und negatives Leistungsbild (Allgemeiner Arbeitsmarkt) 1. Positives Leistungsbild: Folgende Arbeiten können verrichtet werden Körperliche Arbeitsschwere Leicht bis zeitweilig mittelschwer Arbeitshaltung im Stehen zeitweise Arbeitshaltung im Gehen zeitweise Arbeitshaltung im Sitzen überwiegend Arbeitsorganisation Tagesschicht ja Arbeitsorganisation Früh-/ Spätschicht ja Arbeitsorganisation Nachtschicht nein 2. Negatives Leistungsbild Geistig / psychische Belastbarkeit Sinnesorgane Bewegungs-/ Halteapparat Gefährdungs- und Belastungsfaktoren keine Einschränkungen keine Einschränkungen Einschränkungen der Trage- und Hebefähigkeit Keine Arbeiten in Kälte, Nässe, Zugluft Keine Arbeiten in unnatürlichen Körperhaltungen Keine Arbeiten auf Leitern, Gerüsten Keine Tätigkeiten mit erhöhter Unfallgefahr (z.b. an offenen Maschinen, stromführenden Strukturen etc.) Keine Fahrtauglichkeit 20
21 Letzte berufliche Tätigkeit Tätigkeit Anteil Beeinträchtigung [%] Beeinträchtigungs anteil an gesamter Berufstätigkeit [%] Verkauf von Elektroartikeln im Laden, Kundenberatung Supervision eines angelernten Mitarbeiters bei Installationsarbeiten 60 % % 0 0 Arbeiten an stromführenden Strukturen 10 % Autofahrten 10 % Gesamt 100 % 20 % Besteht Berufsunfähigkeit? 21
22 Ärztliches Gutachten für die gesetzliche Rentenversicherung - Schlussblatt B. Positives und negatives Leistungsbild (Allgemeiner Arbeitsmarkt) 3. Beschreibung des Leistungsbildes insbesondere der unter Ziffer 2 genannten Einschränkungen 4. Beurteilung des zeitlichen Leistungsvermögens, in dem eine Tätigkeit entsprechend dem positiven und negativen Leistungsbild ausgeübt werden kann Quantitative Einschränkungen der Leistungsfähigkeit Leistungsfähigkeit: > 6 Std. Einschränkungen der Leistungsfähigkeit und der Teilhabe Nur leichte (bis mittelschwere) Arbeiten Einschränkungen der Körperhaltung bei der Arbeit Einschränkungen der Trage- und Hebefähigkeit Keine Arbeiten in Kälte, Nässe, Zugluft Keine Arbeit an gefährlichen Arbeitsplätzen Keine Arbeiten auf Leitern und Gerüsten Keine Arbeiten an offenen elektr. Schaltungen etc. Kein Führen eines Kraftfahrzeuges 22
23 Checkliste Gutachten IV. Befunddokumentation Fachspezifischer und allgemein-medizinischer Befund Angaben zum Verhalten Zusatzbefunde Festgestellte Gesundheitsschädigung (Diagnose) Qual. und quant. Beschreibung der Funktionseinschränkungen, Behinderungen und der Partizipation Positives und negatives Leistungsbild 45 V. Zusammenfassung und Begutachtung 1. Darstellung der gutachtlich relevanten Anknüpfungsund Befundtatsachen 2. Erläuterung der Gesundheitsschäden (Diagnosen) 3. Darstellung und ggf. Einschätzung psychischer Reaktionen oder inadäquater Beschwerdevorbringungen, falscher Verursachungsvorstellungen, inadäquaten Verhaltens Cave: Aggravation, Simulation 4. Ggf. eingehende Erläuterung der Kausalzusammenhänge und ihrer Wahrscheinlichkeit / Sicherheit 5. Darstellung und Erläuterung der gutachtlich relevanten Leistungseinschränkungen und Behinderungen, ggf. Abgrenzung gutachtlich nicht relevanter Leiden. 6. Quantitative Einschätzung der Unfallfolgen 7. Auseinandersetzung mit Attesten, Vorgutachten, Stellungnahmen 46 23
24 Unverständliches Fachchinesisch Zustand nach SHT III mit temporo-polarem Kontusionsherd rechts, parietaler Contre - Coup Kontusion links, bilateraler SAB und mesenzephalärer Sekundär-Hämorrhagie. Besser beschreiben: Schweres Schädelhirntrauma (SHT III 0 ) mit 1. Hirnprellungsherd im Schläfenlappen der rechten und gegenüberliegend im Scheitellappen der linken Hirnhälfte 2. Subarachnoidalblutung (Blutung in den das Gehirn umgebenden Wasserraum) über beiden Hirnhälften 3. Blutung in das Mittelhirn (Hirnstamm) mit Erläuterung, wie diese durch Druckerhöhung und Massenverschiebung im Schädelinnenraum hervorgerufen wurde 47 Fortsetzung Die Diagnosen lauten SHT III 0 ( ) mit Multiplen Hirnkontusionen ( Traumatischer Subarachnoidalblutung Sekundärer Eiblutung in das Mittelhirn ( Schädelfraktur (, folgenlos abgeheilt) Die vielfachen Hirnverletzungen bedingen folgende Gesundheitsstörungen: 1. Lähmung der linken Körperseite 2. Neuropsychologische Störungen (s. neuropsycholog. GA) Unfallunabhängige Gesundheitsstörungen liegen nicht vor
25 Fortsetzung Aus den Gesundheitsstörungen resultieren folgende Leistungsfähigkeitseinschränkungen und Behinderungen: Ad 1. Die Lähmung der linken Körperseite ist leicht ausgeprägt. Sie bedingt eine Feinbeweglichkeitsstörung der linken Hand, Einschränkungen beim schnellen Gehen, Behinderungen bei Sport- und Freizeit-Aktivitäten 49 Fortsetzung Leistungsfähigkeitseinschränkungen und Behinderungen Ad 2. Die neuropsychologischen Störungen sind erheblich Die mangelhafte Aufmerksamkeitsfokussierung führt zu leichter Ablenkbarkeit, wodurch eigenverantwortliche Tätigkeiten stark eingeschränkt sind. Sie bedingt u.a. Fahrtauglichkeitsverlust Störungen der Handlungsplanung und Handlungskontrolle schränken eigenverantwortliche Tätigkeiten zusätzlich ein. Der Verlust der Emotionskontrolle führt rasch zu aggressive Ausbrüchen, die schwer zu kontrollieren sind Hinzu kommt eine Wesens- und Persönlichkeitsänderung, die die sozialen und familiären Bezüge erschwert. Benötigt dauerhaft psychiatrische Betreuung, MdE = 70% 50 25
26 Gutachtliche Fehler Nichtbeachtung rechtlicher Vorgaben Nichtbeachtung des Versicherungs- bzw. Rechtsgebietes Nichtbeachtung vorgegebener Leistungsfähigkeitskriterien Falscher Bemessungsmaßstab (MdE, GdB, GdS, Invaliditätsgrad) Falsche Arhitmetik von Bemessungsmaßstäben Nichtbeachtung von Vorgaben des Auftraggebers 51 Gutachtliche Fehler Nichtbeachtung rechtlicher Vorgaben Falsche Kausalitätsnormen Nichtbeachtung von Beweislast und Beweisanforderungen Nichtbeachtung von Ausschlusskriterien 52 26
27 Gutachtliche Fehler Interaktionsfehler Klagsamer, verdeutlichender Proband Abwehrender, aggressiv werdender Gutachter Desinteressierter, oberflächlicher Gutachter Zunehmende Verdeutlichungstendenz des Untersuchten 53 Gutachtliche Fehler Diagnose allein aus Übernahme von Beschwerden Rezidivierendes vertebragenes Schmerzsyndrom nach HWS- Schleudertrauma I 0 vor 5 J. MdE = 20% Meist zutreffender: Rezidivierende HWS-Beschwerden Abgrenzung der bei HWS-Beschleunigungstrauma I 0 meist vorübergehenden gegen vorbestehende und nicht traumatisch bedingte Beschwerden: Abgestufte MdE: 30% für 1 Monat 20% für 1 weiteren Monat Danach keine MdE 54 27
28 Gutachtliche Fehler Unprägnantebzw. gutachtlich nicht relevante Formulierungen Nach den vorliegenden Befunden ist ein Zusammenhang mit dem Unfallereignis durchaus möglich. Aufgrund der Sachlage möchte ich empfehlen Gefordert ist Festlegung: Wahrscheinlich Nicht wahrscheinlich Medizinisch nicht zu beantworten 55 Gutachtliche Fehler Gleichsetzung technischer Befunde mit Diagnose oder von Diagnose mit Leistungsfähigkeitsminderung Ausschluss von Diagnosen und Beschwerden bei nicht hinreichenden technischen Befunden Übersehen von Funktionseinschränkungen z.b. reg. Schmerzsyndrom, psychische Reaktionsbildung mit Krankheitswert etc
29 Gutachtliche Fehler Privatdiagnosen, wie Hirnstammtaumeligkeit Zerviko-enzephales Syndrom Gefordert ist eine Diagnose nach ICD-10 Diagnose und Kausalitätsanerkennung allein nach Angaben des Probanden Unkritische Kausalitätsanerkennung allein aus zeitlichem Zusammenhang Gefordert ist objektiver Nachweis 57 Gutachtliche Mängel Fachgebietsüberschreitung Aus einem orthopädischen Gutachten: Zusammenfassend besteht... eine deutliche psychische Überlagerung von Beschwerden, die orthopädischerseits bei Ausschlußdafür bestehender objektivierbarer Ursachen nicht einzuschätzen sind. Orthopädischerseits ist aber anzufügen, dass solche Erscheinungen insbesondere bei Frauen nicht selten bestehen (vor allem im Rahmen der Wechseljahre und danach), aber mit Nachdruck darauf zu verweisen ist, dass Anerkennung solcher Beschwerden dazu führt, dass sich die Betroffene in diesen Problemen bestätigt sieht und die somit von ihr empfundene Problematik weiterhin bestehen bleibt
30 Die 10 Gebote: Anforderungen an den Gutachter I. Übernahmepflicht II. III. Eigenverantwortlichkeit Objektivität, Neutralität, Unabhängigkeit IV. Medizinische Kompetenz, Kenntnis der jeweiligen Rechtsgrundlage V. Vollständige Erfassung der Sachverhalte VI. Laienverständliche Darstellung VII. Beschränkung auf Fragestellung VIII. Termingerechte Erstellung IX. Beachtung der Schweigepflicht X. Beachtung der Verweigerungsrechte 59 Viel Freude und Erfolg! Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 60 30
31 61 Beurteilung von Kausalität Conditio sine qua non "Ursache ist jede Bedingung eines Erfolges, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele Strafrecht: Äquivalenztheorie Alle Bedingungen sind gleichwertig Begrenzung über Rechtswidrigkeit und Schulderfordernis Das Beispiel Mord mit der Bratpfanne 62 31
32 Beurteilung von Kausalität Conditio sine qua non "Ursache ist jede Bedingung eines Erfolges, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele Strafrecht: Äquivalenztheorie Alle Bedingungen sind gleichwertig Begrenzung über Rechtswidrigkeit und Schulderfordernis Das Beispiel Mord mit der Bratpfanne 63 Beurteilung von Kausalität Conditio sine qua non "Ursache ist jede Bedingung eines Erfolges, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele Öffentliches Recht: Relevanztheorie Hat das Unfallereignis -im Vergleich zu anderen Faktoren- wesentlich zum Auftreten der Gesundheitsstörung beigetragen? 64 32
33 Beurteilung von Kausalität Conditio sine qua non "Ursache ist jede Bedingung eines Erfolges, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele Zivilrecht: Adäquanztheorie Welche Umstände waren -unter Ausschluss unwahrscheinlicher Umständezur Herbeiführung des Gesundheitsschadens geeignet? (Zurechenbarkeit) 65 Gutachtliche Fehler Gutachtlich irrelevante Formulierungen Gutachter legt sich nicht fest:.. Nach den vorliegenden Befunden ist ein Zusammenhang mit dem Unfallereignis durchaus möglich... Aufgrund der Sachlage möchte ich empfehlen Gefordert ist Festlegung: Wahrscheinlich Nicht wahrscheinlich Nicht zu beantworten 66 33
34 Arten von Gutachten Ärztliche Atteste Entspricht einer schriftlichen Zeugenaussage Cave Gutachtliche Äußerungen gehören nicht in ein Attest: z.b. Leichtfertige Diagnose bzw. Angaben zur Ursache: HWS-Schleudertrauma nach Verkehrsunfall am... Formulargutachten Beachte: Problematisch wegen der Einschränkung der Beantwortungsmöglichkeiten Freie Gutachten
35 Zustandsbegutachtung Versicherungs-und Rechtsgebiete: Gesetzliche Rentenversicherung Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung Schwerbeschädigtenrecht Es werden nicht Gesundheitsschädigungen ( Diagnosen ), sondern die dadurch hervorgerufenen Schädigungsfolgen (Leistungsfähigkeitseinschränkungen, Teilhabeeinschränkungen) entschädigt bzw. anerkannt 69 Gutachtliche Mängel Schadensanerkennung ohne Benennung der zu Grunde liegenden Funktionsstörung Zustand nach Schädelhirntrauma MdE = 70% Besser: 1999 Contusio cerebri (Hirnprellungsherde)rechts frontal und temporal (S06.23), traumatische Subarachnoidalblutung (S06.5) Daraus resultierend: Ausgeprägte Hirnleistungsschwäche (Details s. neuropsychologisches Zusatzgutachten) und leichtgradige Halbseitenlähmung MdE = 70% 70 35
36 Gutachtliche Mängel Fachgebietsüberschreitung Aus einem orthopädischen Gutachten: Zusammenfassend besteht... eine deutliche psychische Überlagerung von Beschwerden, die orthopädischerseits bei Ausschluß dafür bestehender objektivierbarer Ursachen nicht einzuschätzen sind. Orthopädischerseits ist aber anzufügen, dass solche Erscheinungen insbesondere bei Frauen nicht selten bestehen (vor allem im Rahmen der Wechseljahre und danach), aber mit Nachdruck darauf zu verweisen ist, dass Anerkennung solcher Beschwerden dazu führt, dass sich die Betroffene in diesen Problemen bestätigt sieht und die somit von ihr empfundene Problematik weiterhin bestehen bleibt. 71 Häufige Gutachtenfehler 1. Untersuchung durch Hilfskräfte 2. Unvollständige Erfassung der Sachverhalte 3. Fehlerhafte Wiedergabe und Interpretation von Anamnese und Beschwerden 4. Interaktionsfehler 5. Unverständliche Sprache 6. Medizinische Fehler 7. Fachgebiets- und Kompetenzüberschreitung 8. Unsachliche gutachtliche Äußerungen 9. Unverwertbare Aussagen 10. Nichtbeachtung der Rechtsverhältnisse 72 36
37 Anforderungen an den Gutachter Unparteilichkeit Medizinisch wissenschaftliche Objektivität und Neutralität. Der Gutachter ist nicht Interessenvertreter des Probanden, des Auftraggebers/der Versicherung oder einer bestimmten medizinischen Schule Unabhängigkeit Keine Verwandschafts- oder Freundesbeziehung Keine enge Geschäfts-oder Berufsbeziehung 73 Anforderungen an den Gutachter Unparteilichkeit Medizinisch wissenschaftliche Objektivität und Neutralität. Unabhängigkeit Keine Verwandschafts- oder Freundesbeziehung Keine enge Geschäfts-oder Berufsbeziehung Eigenverantwortlichkeit Kompetenz Medizinische Kompetenz Kenntnis der Rechtsgrundlagen 74 37
38 Finale vs. kausale Gutachten Zustands-( finale ) Gutachten: Bewertung der Auswirkungen von Gesundheitsstörungen Kausalitätsbezogene ( kausale ) Gutachten: Beurteilung des kausalen (Verursachungs-) Zusammenhangs zwischen Gesundheitsstörungen und einem schädigenden Ereignis 75 Zustandsbegutachtung Es werden nicht Gesundheitsschädigungen ( Diagnosen ), sondern die dadurch hervorgerufenen Schädigungsfolgen (Einschränkungen der Leistungsfähigkeit und der Teilhabe) entschädigt bzw. anerkannt Fußheberschwäche oder Schmerz sind keine Beschreibung von Leistungsfähigkeitseinschränkungen! Sie müssen dem Auftraggeber deutlich machen, was der Proband trotzdem noch kann (positives Leistungsbild) bzw nicht mehr kann (negatives Leistungsbild) 76 38
39 Checkliste Gutachten V. Zusammenfassung und Beurteilung Dies ist der wichtigste Teil des Gutachtens! Er sollte daher auch entsprechenden Raum einnehmen. Hier muss der Gutachter die Anknüpfungs- und Befundtatsachen erläutern, die Gesundheitsstörungen und ihre Folgen verständlich darstellen, Kausalitätserwägungen begründen, das positive und negative Leistungsbild darstellen und die sich daraus ergebenden Einschränkungen quantifizieren 77 Checkliste Gutachten V. Zusammenfassung und Beurteilung 1. Darstellung der gutachtlich relevanten Anknüpfungsund Befundtatsachen 2. Erläuterung der Gesundheitsstörungen (Diagnosen) 3. Darstellung und ggf. Einschätzung psychischer Reaktionen oder inadäquater Beschwerdevorbringungen (inadäquate Kausalisierungen, Aggravation, Simulation) 4. Ggf. eingehende Erläuterung der Kausalzusammenhänge und ihrer Wahrscheinlichkeit / Sicherheit 5. Darstellung und Erläuterung der Gesundheitsstörungen und der daraus resultierenden Einschränkungen der Leistungsfähigkeit und Teilhabe, ggf. Abgrenzung gutachtlich nicht relevanter Leiden. 6. Qualitative und quantitative Einschätzung der Unfallfolgen 7. Auseinandersetzung mit Attesten, Vorgutachten, Stellungnahmen 78 39
Welche Erwartungen und Nutzen haben Richter am Sozialgericht vom Reha- Entlassungsbericht? Dr. Hans-Georg Hansen Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
Welche Erwartungen und Nutzen haben Richter am Sozialgericht vom Reha- Entlassungsbericht? Dr. Hans-Georg Hansen Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Instrument der Qualitätssicherung standardisiert Gutachten
Mehr1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles. Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus
1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus Tinnitus Merkmale Ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinung
MehrIntegritätsentschädigung gemäss UVG
Integritätsentschädigung gemäss UVG Tabelle 19 Integritätsschaden bei psychischen Folgen von Unfällen Herausgegeben von den Ärzten der Suva Schweizerischen 6002 Luzern, Postfach Unfallversicherungsanstalt
MehrSchadenanzeige für Unfall Privatpersonen
Vertrags-Nr.: Schaden-Nr.: Rückantwort BGV / Badische Versicherungen 76116 Karlsruhe VN: Straße/Nr.: PLZ/Ort: Telefon dienstlich: Telefon privat: Telefax: Name, Vorname der/des Verletzten: Straße/Nr.:
Mehr, drop-down: ~ Sehr geehrte / ~ Sehr geehrter Herr / ~ Sehr geehrte Frau
Erkrankung, geb. Anschrift:, Tel.: Sehr geehrte, drop-down: ~ Sehr geehrte / ~ Sehr geehrter Herr / ~ Sehr geehrte Frau bitte untersuchen Sie drop-down: ~ den Versicherten / ~ die Versicherte und erstatten
Mehr2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.
Checkliste für die Beurteilung psychologischer Gutachten durch Fachfremde Gliederung eines Gutachtens 1. Nennung des Auftraggebers und Fragestellung des Auftraggebers. 2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.
MehrAutofahren nach Schlaganfall Nie wieder oder vielleicht doch?
Schlaganfall Das Leben geht weiter Tag gegen den Schlaganfall Berlin, 9. Mai 2009 Autofahren nach Schlaganfall Nie wieder oder vielleicht doch? Diplom-Psychologe Stefan Mix Neuropsychologe am Evangelischen
MehrNeuropsychologische Gutachten
Hans Wilhelm Rupert Roschmann Neuropsychologische Gutachten Ein Leitfaden für Psychologen, Ärzte, Juristen und Studierende Unter Mitarbeit von Barbara Benz und Oliver Kastrup Verlag W. Kohlhammer Vorwort
MehrKursbeschreibung Fortbildung zum Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Kursbeschreibung Fortbildung zum Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie Seit 1993 gibt es den sektoralen Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Nach dem Psychotherapie
MehrRundschreiben vom 4. Mai 2016 Anlage 1 D 1 30101/5#1. - Vertrauliche Personalsache - Begutachtung der Dienstfähigkeit nach 48 BBG
Rundschreiben vom 4. Mai 2016 Anlage 1 D 1 30101/5#1 - Vertrauliche Personalsache - Begutachtung der Dienstfähigkeit nach 48 BBG I. Darstellung des Sachverhaltes durch die Dienststelle Vorname, Name, Amtsbezeichnung:
MehrCurriculum Grundlagen der medizinischen Begutachtung
Curriculum Grundlagen der medizinischen Begutachtung 2. Auflage Berlin, Oktober 2008 Herausgeber: Bundesärztekammer Texte und Materialien der Bundesärztekammer zur Fortbildung und Weiterbildung Curriculum
Mehr«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen
18 «Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen teilnimmt und teilhat.» 3Das Konzept der Funktionalen
MehrAntrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'
Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen
MehrRichtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrStraßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren
Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren Rotenburg a.d.f, den 15. März 2015 Basis des Verwaltungshandelns Straßenverkehrsgesetz (StVG) In Verbindung mit Fahrerlaubnis-Verordnung
MehrÄrztliches Gutachten zur Feststellung der Berufsunfähigkeit gemäß 22 der Satzung des Versorgungswerks der Landestierärztekammer Hessen
Ärztliches Gutachten zur Feststellung der Berufsunfähigkeit gemäß 22 der Satzung des Versorgungswerks der Landestierärztekammer Hessen Name des Mitglieds: Mitgliedsnummer: -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrSUBSTANZABHÄNGIGKEIT - PROBLEMSTELLUNG IN DER BEURTEILUNG DER FAHRTAUGLICHKEIT
SUBSTANZABHÄNGIGKEIT - PROBLEMSTELLUNG IN DER BEURTEILUNG DER FAHRTAUGLICHKEIT HR Dr. Wilhelm SAURMA LandespolizeidirekHon Wien Ref. A 1.3 Polizeiärztlicher Dienst Verordnung des Bundesministers für WissenschaT
MehrZiel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII
Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer
MehrSie möchten beruhigt in die Zukunft blicken Wir bieten flexiblen und günstigen Schutz.
Persönliche Risikoabsicherung Sie möchten beruhigt in die Zukunft blicken Wir bieten flexiblen und günstigen Schutz. Absicherung nach schweren Krankheiten oder Unfällen Existenzschutzversicherung Wichtige
MehrWelche Unterstützung brauchen Patienten bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler?
Welche Unterstützung brauchen Patienten bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler? MDK-Kongress 2012 Qualität, Kompetenz und Transparenz 27. - 28. März 2012, Berlin Agenda 1 Einführung 2 Erfahrungen 3 Bewertungen
MehrOtto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Fakultät für Informatik Lehrstuhl für Simulation 13. Juli 2009 Klausur Schlüsselkompetenzen I und II Gesamtzahl der erreichbaren Punkte: 100 Anzahl der Aufgaben:
MehrIch kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Irene Lukas Hamburg Ein sicheres Einkommen auch wenn ich einmal nicht arbeiten
MehrWas sind die Gründe, warum die Frau, der Mann, das Paar die Beratungsstelle aufsucht?
6 Checkliste 3 Checkliste der relevanten Fragestellungen für die psychosoziale Beratung bei vorgeburtlichen Untersuchungen mit dem Ziel der informierten und selbstbestimmten Entscheidung Es müssen nicht
MehrCHECK24 Versicherungscheck
CHECK24 Versicherungscheck Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung 06. April 2011 1 Übersicht 1. Berufsunfähigkeit: Die wichtigsten Fakten 2. Die günstigsten Berufsunfähigkeitsversicherungen 3. Unfallversicherung:
MehrDiese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.
Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrKurzgutachten zum Verfahren vor der Gutachterstelle der Landesärztekammer Sachsen. Rechtsanwältin Andrea Schmid
Kurzgutachten zum Verfahren vor der Gutachterstelle der Landesärztekammer Sachsen Rechtsanwältin Andrea Schmid Seite 1 von 4 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...1 1. Aufgabe der Gutachterstelle...2
MehrSehr geehrte (r) Frau/Herr,
Motivationsfragebogen Sehr geehrte (r) Frau/Herr, Sie haben sich um die Aufnahme im Rehabilitationszentrum für Menschen mit seelischer Erkrankung Häuser am Latterbach beworben. Wir haben die Erfahrung
MehrPsychologie im Arbeitsschutz
Fachvortrag zur Arbeitsschutztagung 2014 zum Thema: Psychologie im Arbeitsschutz von Dipl. Ing. Mirco Pretzel 23. Januar 2014 Quelle: Dt. Kaltwalzmuseum Hagen-Hohenlimburg 1. Einleitung Was hat mit moderner
MehrArbeitshilfen zur Auftragsdatenverarbeitung
Arbeitshilfen zur Auftragsdatenverarbeitung 1 Abgrenzung Die vorliegenden Excel-Tabellen dienen nur als Beispiel, wie anhand von Checklisten die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe einer
MehrEigene MC-Fragen Klassifikationssysteme und Diagnostik
Eigene MC-Fragen Klassifikationssysteme und Diagnostik 1. Wer entwickelte das triadische System? Franz Alexander Sigmund Freud Eugen Bleuler Johann Christian August Heinroth Kurt Schneider 2. Bestandteile
MehrBerufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen.
Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Unsere EinkommensSicherung schützt während des gesamten Berufslebens und passt sich an neue Lebenssituationen an. Meine Arbeitskraft für ein finanziell
MehrVereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung
Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)
MehrKursbeschreibung Fortbildung zum Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Kursbeschreibung Fortbildung zum Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie Seit 1993 gibt es den sektoralen Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Nach dem Psychotherapie
MehrDE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN
DE DE DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN Der vorliegende Verhaltenskodex stellt Grundsätze auf, zu deren Einhaltung einzelne Mediatoren sich freiwillig und eigenverantwortlich verpflichten
MehrDer Schutz von Patientendaten
Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrO B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N
O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N Az.: 1 W 260/12 9 O 21340/10 LG München I In Sachen - Klägerin und Antragstellerin - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt gegen - Beklagter und Antragsgegner
Mehr30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die
30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch
MehrPatientenleitfaden für das Gespräch mit dem Arzt. Liebe Patientin, lieber Patient!
Patientenleitfaden für das Gespräch mit dem Arzt Liebe Patientin, lieber Patient! Je besser Sie sich auf das Gespräch mit Ihrem Arzt vorbereiten, desto leichter wird es für sie/ihn sein, eine Diagnose
MehrMeine Entscheidung zur Wiederaufnahme der Arbeit
Meine Entscheidung zur Wiederaufnahme der Arbeit Die nachfolgende Übersicht soll Sie dabei unterstützen, Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Wiederaufnahme der Arbeit für sich selbst einzuordnen. Sie soll
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrIst Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?
UErörterung zu dem Thema Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? 2000 by christoph hoffmann Seite I Gliederung 1. In zu großen Mengen ist alles schädlich. 2.
MehrNachgefragt! - Welche Perspektive haben Menschen nach einem schweren Schlaganfall?
Nachgefragt! - Welche Perspektive haben Menschen nach einem schweren Schlaganfall? Ergebnisse einer Nachbefragung von Patienten ein Jahr nach der Frührehabilitation Die Neurologische Frührehabilitation
MehrDR. MARC CHRISTOPH BAUMGART
DR. MARC CHRISTOPH BAUMGART RECHTSANWALT FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT RA Dr. Baumgart, Meierottostraße 7, 10719 Berlin Meierottostraße 7 10719 Berlin Telefon: 030 / 88 62 49 00 Telefax: 030 / 88 62 49 02
MehrReha-Sport und Funktionstraining
Reha-Sport und Funktionstraining ( 44 Abs.1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB IX) Mit Reha-Sport und Funktionstraining werden Menschen, die von Behinderung bedroht oder bereits behindert sind, oder nach einer Krankheit
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrHaftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber
Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden
MehrBerufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV zu sein.
S V b e ru f s u n fä h i g k e i t s v e r s i c h e ru n g Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV zu sein. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de
MehrDas ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis
Individuelle Hilfeplanung Rheinland-Pfalz Datum Wichtige Informationen Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis Ich habe den Hilfeplan
MehrBerufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Gut, dann bei der SV versichert zu sein.
Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Gut, dann bei der SV versichert zu sein. Sparkassen-Finanzgruppe Sichern Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Existenz ab. Ihr größtes Vermögen sind nicht
MehrI. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?
Praktikumsbericht Eingliederungshilfe Julian Spiess, 12.10.2006 I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?... 1 II. Was sind die Aufgaben und Ziele der Eingliederungshilfe?... 2 III. Was
MehrDas ICD-Patientenzufriedenheitsbarometer
Das ICD-Patientenzufriedenheitsbarometer Zu Ihrer Person 1. Geburtshr bzw. Alter Einige Fakten: 1. Das Durchschnittsalter lag bei 66 Jahren. 2. Die Hälfte von Ihnen ist mindestens 69 Jahre alt. 3. Die
MehrFragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit in Rehabilitationskliniken
Name der Klinik Fragebogen zur Mitarbeiterheit in Rehabilitationskliniken Sie werden im Fragebogen zu verschieden Bereichen befragt, die Ihren Arbeitsalltag bestimmen. Bitte beantworten Sie die Fragen
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrHausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt.
Berichtspflichten von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten / Stellungnahme des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer vom 25.05.04 In einem Schreiben des
MehrPostfach 1660. 61406 Oberursel. Versicherungs-Nr.: Zu versichernde Person: Geburtsdatum:
ALTE LEIPZIGER Leben Postfach 1660 Absender: 61406 Oberursel Versicherungs-Nr.: Zu versichernde Person: Geburtsdatum: Fragebogen zu psychosomatischen und psychischen Störungen/Erkrankungen 1. Welche Erkrankungen
MehrWAS finde ich WO im Beipackzettel
WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
MehrÜberlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen
Überlastungsanzeigen Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen 13.02.2013 Pferde haben immer sehr viel mehr kapiert, als sie sich anmerken ließen. Es
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrDamit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:
Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben
MehrDeutschland-Check Nr. 35
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668
MehrTutorium Klinische Psychologie I. Fragen zur Ausbildung und rechtlichen Grundlagen in der Klinischen Psychologie
Tutorium Klinische Psychologie I Fragen zur Ausbildung und rechtlichen Grundlagen in der Klinischen Psychologie Fragen zur Ausbildung und rechtlichen Grundlagen in der Klinischen Psychologie Oswald David
MehrBis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf
Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise
MehrEinen Detailierten Leitfaden für den Antrag einer Dolmetscherkostenübernahme, sowie die benötigten Anhänge finden Sie auf Seite 3.
Zusammenfassung: Dieser Leitfaden richtet sich an Personen und Organisationen, die sich mit der Betreuung, Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen beschäftigen. Sein Ziel ist es, zu erleutern, wie
MehrIm Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)
P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus
MehrDer Sachverständige im Zivilprozess
Der Sachverständige im Zivilprozess 1. Annahme des Auftrags 2. Bindung an den Auftrag 3.Tatsachenvortrag im Zivilprozess 4. Ablehnung des gerichtlichen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
MehrUmsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse
Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse 1. Definition: 2. Ziel der Abfrage: Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zur Ausführung von Teilhabeleistungen
MehrGesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche Unfallversicherung
Ihre Unfallversicherung informiert Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche Unfallversicherung Weshalb Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte? 1 Als Sicherheitsbeauftragter haben Sie
MehrKeine Inklusion ohne Assistive Technologien und (Unterstützte) Kommunikation
Keine Inklusion ohne Assistive Technologien und (Unterstützte) Kommunikation AT & UK Assistive Technologien und Unterstützte Kommunikation sind Hilfen für Menschen mit umfassenden körperlichen und/ oder
MehrAnlage Stellenbeschreibung (Nr. )
Anlage Stellenbeschreibung (Nr. ) Antragsteller/in Ausführende Stelle (Immer ausfüllen, auch wenn Antragsteller und ausführende Stelle identisch sind.) Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort Projektleitung
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache
BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der
MehrDie sozialmedizinische Leistungsbeurteilung im Reha- Entlassungsbericht. Berlin 17.03.2011
Die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung im Reha- Entlassungsbericht Berlin 17.03.2011 Leistungen zur Teilhabe Anträge med.reha 2009:1 638 294 Durchgeführte Leistungen 2009: 978 335 Anträge LTA 2009:
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2011. Militärversicherung (MV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 011 Militärversicherung (MV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrMedizinische Rehabilitation bei Epilepsie
Fachkliniken Wangen Medizinische Klinik Thoraxchirurgische Klinik Anästhesie und Intensivmedizin Neurologische Klinik Kinderklinik Rehabilitationskinderklinik www.fachkliniken-wangen.de Medizinische Rehabilitation
MehrHerzlich willkommen. 2. Seniorenpolitische Fachtagung. Pflegestärkungsgesetz II Was lange währt, wird wirklich gut? Praxisreport
Herzlich willkommen 2. Seniorenpolitische Fachtagung Berlin, 8. Oktober 2015 Pflegestärkungsgesetz II Was lange währt, wird wirklich gut? Praxisreport Dr. med. Renate Richter MEDICPROOF Der Spezialist
MehrBerufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV versichert zu sein.
Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV versichert zu sein. Sparkassen-Finanzgruppe Sichern Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Existenz ab. Ihr größtes Vermögen sind
MehrPflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet
Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen
MehrDienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.
Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.
MehrMitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall
Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat
MehrInhalt. 1. Einleitung Hilfe, mein Kind kann nicht richtig schreiben und lesen! Seite
Inhalt 1. Einleitung Hilfe, mein Kind kann nicht richtig schreiben und lesen! 2. Praxisbeispiele Wie sieht ein Kind mit Legasthenie? Wie nimmt es sich wahr? 3. Begriffsklärung Was bedeuten die Bezeichnungen
MehrDaher bitten wir Sie, die folgenden Fragen zu Ihrer Person und Ihrer familiären Situation so ausführlich wie möglich zu beantworten.
Kreis Steinburg Der Landrat Amt für Jugend, Familie und Sport Sehr geehrte, sehr geehrter, Sie haben sich entschlossen, sich beim Amt für Jugend, Familie und Sport des Kreises Steinburg als Pflegeeltern
Mehr1.1 Bitte geben Sie an, wie wichtig Ihnen die im Folgenden genannten Merkmale unabhängig von Ihrem Arbeitsplatz sind!
I Allgemeine Einschätzungen und Merkmale Ihrer Tätigkeit 1.1 Bitte geben Sie an, wie wichtig Ihnen die im Folgenden genannten Merkmale unabhängig von Ihrem Arbeitsplatz sind! Wie wichtig ist Ihnen, dass
MehrModerne Behandlung des Grauen Stars
Katarakt Moderne Behandlung des Grauen Stars Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Bei Ihnen wurde eine Trübung der Augenlinse festgestellt, die umgangssprachlich auch Grauer Star genannt wird.
MehrAdäquater Kausalzusammenhang. Rechtsanwalt PD Dr. Arnold F. Rusch LL.M. Vorlesung Universität Bern 14. März 2012
Adäquater Kausalzusammenhang Rechtsanwalt PD Dr. Arnold F. Rusch LL.M. Vorlesung Universität Bern 14. März 2012 Einordnung in die Voraussetzungen der Haftpflicht, Art. 41 Abs. 1 OR Schaden Widerrechtlichkeit
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrTeilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:
Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.
MehrName, Vorname Nr. Kandidat/in Datum ...
Qualifikationsverfahren 2010 Fachfrau Betreuung / Fachmann Betreuung Allgemeine Berufskenntnisse Position 2: Mensch und Entwicklung Kommunikation, Zusammenarbeit Name, Vorname Nr. Kandidat/in Datum............
MehrZur Veranschaulichung haben wir ein Beispiel für das Gedächtnisprotokoll gebildet.
Gedächtnisprotokoll Datum: Sehr geehrte Damen und Herren, die wichtigste Informationsquelle ist für uns neben den ärztlichen Behandlungsunterlagen Ihre persönliche Wahrnehmung des Behandlungsverlaufes.
MehrDie Arbeitskraft. Ihr wichtigstes Kapital. Die Absicherung Ihrer Arbeitskraft individuell und flexibel gestalten!
Die Arbeitskraft Ihr wichtigstes Kapital Die Absicherung Ihrer Arbeitskraft individuell und flexibel gestalten! Die Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital Jeden kann es treffen Haben Sie schon einmal
MehrAbsicherung der Arbeitskraft Absicherung der Lebensrisiken
Absicherung der Arbeitskraft Absicherung der Lebensrisiken Finanzielle Sicherheit bei Verlust Ihrer Arbeitskraft. Für die Absicherung Ihrer Arbeitskraft sind Sie selbst verantwortlich! Wenn es um die Absicherung
MehrInformationen zu KoBV
Informationen zu KoBV KoBV ist eine Abkürzung. Das lange Wort dafür ist: Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. KoBV bereitet Menschen auf den Beruf vor. KoBV
MehrZukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV
Hessen Diakonie Hessen Positionspapier zur Zukunft der WfbM 1 Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.v. Leichte Sprache 8
MehrBefragung zur Beratungs- und Vermittlungsleistung
Stand 03.03.2010 Befragung zur Beratungs- und Vermittlungsleistung Durch die Netzwerkagentur wurde im Januar/ Februar 2010 eine Fragebogenaktion durchgeführt. Die Auswertung der Beratungstätigkeit der
MehrBerufsorientierung und Jobperspektive. www.bfw-oberhausen.de
Berufsorientierung und Jobperspektive www.bfw-oberhausen.de Den richtigen Beruf finden Berufsorientierung und Jobperspektiven Nach Krankheit oder Unfall wollen Sie endlich wieder den Schritt zurück in
Mehr