ARGE-Newsletter (von Datakontext, Frechen)
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- Laura Hermann
- vor 8 Jahren
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1 Newsletter für Mitglieder der arge-entgelt Kurzinfo zu arge-newsletter Der arge-newsletter gibt einen Überblick über die Gesetze, die aktuell in Kraft getreten sind und über Gerichtsurteile, die Einfluss auf Personalverwaltung und Entgeltabrechnung haben. Stand der Gesetzgebung Informationen über den Entscheidungsstand von Gesetzen für Personalwesen und Entgeltabrechnung Arbeitsrecht Datenschutz Arbeitgeber kritisieren Einschränkungen bei der Auswertung von Mitarbeiterdaten ELENA Entgeltbescheinigungsverordnung bleibt trotz ELENA bestehen Europäische Arbeitszeitrichtlinie Kein Kompromiss zwischen EU-Parlament und Minsterrat EU - Mutterschutzrichtlinie Noch nicht verabschiedet. Entsendegesetz Anträge auf Einbeziehung des Tarifvertrages können gestellt werden Ausbildungsmarkt Berufsbildungsbericht verzeichnet erstmals mehr freie Stellen als Bewerber Verspätete Meldung zum Arbeitslosengeld wird bestraft Sanktionen im Jahr 2008, davon wegen verspäteter Meldung Keine Öffnung des Arbeitsmarktes für EU-Beitrittsländer bis 2011 Deutschland macht von dem Ausnahmerecht Gebrauch Sozialversicherung Gesundheitsreform Zusatzbeiträge werden immer wahrscheinlicher Flexi II Schreiben der Spitzenverbände veröffentlicht. Wertguthaben bei Minijobbern Informationen der Knappschaft zu dem Wertguthabenaufbau bei Geringfügigen Übernahme der Arztkosten in Europa EU-Parlament möchte Freizügigkeit innerhalb der EU Steuerrecht Bürgerentlastungsgesetz Vorsorgeaufwendungen Ergebnis der öffentlichen Anhörung Steuerberatungskosten - Bundesratsvorschlag Bundesrat möchte wieder den vollen Abzug bei der Steuerberechnung Arbeitszimmer Einkommenssteuerbescheid bei Kosten für Arbeitszimmer nur vorläufig Ausgewählte Urteile Fallbeilregelung beim Kindergeld Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit Sonstiges Verfasser: Alexander Enderes Seite 1 von 9 Datum:
2 Lange Arbeitszeiten sind schädlich für die Gesundheit Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Qualitätsstandards für Betriebsverpflegung Deutsche Gesellschaft für Ernährung feiert 1. Jahr des neuen Qualitätsstandards Analogkäse Alles Käse beim Käse erschreckende Erkenntnisse Hinweis zum Buch 1x1 der Entgeltabrechnung Die Musterlösungen aus Kapitel 14 sind überarbeitet und können über den Update-Service (Karte liegt im Buch) per Download bezogen werden. Verfasser: Alexander Enderes Seite 2 von 9 Datum:
3 1 Stand der Gesetzgebung Mindestlohngesetz Bundesgesetzblatt Teil I 2009 Nr S. 818 Entsendegesetz Bundesgesetzblatt Teil I 2009 Nr S. 799 Neuregelung des Versorgungsausgleichs Bundesgesetzblatt Teil I 2009 Nr S Bürgerentlastungsgesetz Bundestag Überwiesen an Ausschüsse Gesetz zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften Beratung Bundestag Wir berichten weiter zu diesem Thema 2 Arbeitsrecht 2.1 Datenschutz Ein wesentlicher Kritikpunkt der Arbeitgeber ist der 32 BDSG. Dieser schränkt die Datenerhebung, - speicherung und auswertung durch den Arbeitgeber sehr ein. Die Daten dürfen nach der derzeitigen Formulierung nur zur Aufdeckung von Straftaten verwendet werden. Aus Sicht der Arbeitgeber müssten die Daten aber auch zur Vorbeugung und zur Verhinderung von Straftaten benutzt werden dürfen. Zum besseren Verständnis nachstehend 32 BDSG 32 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses (1) Personenbezogene Daten eines Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist, nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich oder durch eine Rechtsvorschrift erlaubt oder angeordnet ist oder bei Vorliegen zu dokumentierender tatsächlicher Anhaltspunkte zur Aufdeckung von im Beschäftigungsverhältnis begangenen Straftaten erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nut-zung nicht überwiegt, insbesondere Art und Ausmaß im Hinblick auf den Anlass nicht unverhältnismäßig sind. (2) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, ohne dass sie automatisiert verarbeitet oder in oder aus einer nicht automatisierten Datei verarbeitet, genutzt oder für die Verarbeitung oder Nutzung in einer solchen Datei erhoben werden. (3) Die Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen der Beschäftigten bleiben unberührt. Quelle: BDA Infodienst, Handelsblatt vom Wir berichten weiter zu diesem Thema 2.2 ELENA - Entgeltbescheinigungsverordnung Durch das ELENA-Verfahrensgesetz ist die neue Entgeltbescheinigungsverordnung (EBeschV) nicht gestrichen worden. Die Verordnung basiert auf dem 108 der Gewerbeordnung und wurde nach rechtsförmlichen Bedenken des Justizministeriums vom BMAS nicht weiter verfolgt. Es geht vor allem Verfasser: Alexander Enderes Seite 3 von 9 Datum:
4 um die Bescheinigungen, die nicht in ELENA integriert sind. Zwischenzeitlich hat das BMAS eine Anfrage an die BDA gestellt, ob die Arbeitgeber mit einer Handlungsempfehlung als Zwischenschritt einverstanden sind. Quelle: BDA Infodienst Wir berichten weiter zu diesem Thema 2.3 Europäische Arbeitszeitrichtlinie Die Neufassung der Arbeitszeitrichtline ist aufgrund von unüberbrückbaren Differenzen zwischen dem Ministerrat und dem Parlament gescheitert. Bei einem Treffen am zusammen mit der EU- Kommission sollte ein Kompromissvorschlag gefunden werden. Allerdings sind die Meinungen in den Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich. Einige Staaten wollten eine Verlängerung der maximalen wöchentlichen Arbeitszeit, andere eine Ausweitung der Bereitschaftsdienstregelungen oder auch eine sehr differenzierte Regelung. Da die Richtlinie jetzt nicht überarbeitet wird bleibt alles beim Alten, d.h. in Deutschland gelten nach wie vor die 48 Stunden pro Woche, bei einer maximalen Überschreitung auf 60 Stunden. Quelle: Europäisches Parlament 2.4 EU - Mutterschutzrichtlinie Das Thema wurde in der Sitzungswoche vom 4. bis 9. Mai behandelt. Bisher liegen keine Informationen vor. Wir berichten weiter zu diesem Thema 2.5 Entsendegesetz Nach Inkrafttreten des Gesetzes können die Tarifvertragsparteien in den einbezogenen Branchen seit dem einen gemeinsamen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit ihrer Tarifverträge stellen Ausführliche Informationen bekommen Sie hier:. Quelle: BMAS 2.6 Ausbildungsmarkt Der Berufsbildungsbericht 2009 verzeichnet erstmals nach 2001 mehr offene Ausbildungsplätze als Bewerber. Ein großes Problem sind die Altbewerber, die sich vergeblich um einen Ausbildungsplatz bemühten. Auch die Teilnehmer an alternativen Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen bedürfen besonderer Beachtung. Für die nächsten Jahre sieht die Bundesregierung eine deutlich zurückgehende Zahl von Absolventen aus allgemein bildenden Schulen. Dies wird in der Wirtschaft zu einem Nachwuchs- und Rekrutingproblem kommen, wobei die neuen Bundesländer stärker betroffen sind als die alten. Weitere Info: Quelle: hib nr Verspätete Meldung zum Arbeitslosengeld wird bestraft Die Bundesregierung hat auf eine Anfrage der Linksfraktion mitgeteilt, dass im letzten Jahr beim Arbeitslosengeld 1 fast Sanktionen verhängt wurden. Allein mal wurden Sanktionen Verfasser: Alexander Enderes Seite 4 von 9 Datum:
5 wegen einer verspäteten Meldung als Arbeitssuchende verhängt. Dies ist der höchste Wert seit Inkrafttreten der Hartz-Gesetze. Nach Einschätzung der Regierung entgingen den Arbeitslosen durch die Sperrzeiten über 800 Millionen an Arbeitslosengeld. Quelle: Pressemitteilung der Linkspartei 2.8 Keine Öffnung des Arbeitsmarktes für EU-Beitrittsländer bis 2011 Nach einer Information der Nachrichtenagentur Reuters hat Bundesarbeitsminister Scholz die EU- Kommission darüber informiert, dass Deutschland bis 2011 keine Öffnung des Arbeitsmarktes für die Beitrittsstaaten aus dem Jahr 2004 vornehmen wird. Dies ist aufgrund einer Ausnahmereglung möglich. Für Zypern und Malta soll dies nicht gelten. Quelle: Reuters, FTD 3 Sozialversicherung 3.1 Gesundheitsreform Aus vielen Presseinformationen und Zeitungsartikeln geht mittlerweile eindeutig hervor, dass die Beitragseinnahmen nicht zur Deckung der Ausgaben ausreichen. Viele Krankenkassen haben bereits die Erhebung eines Zusatzbeitrages zur Jahresmitte angekündigt. Zu diesem Termin sollen aber auch die Kassenbeiträge im Rahmen des Konjunkturpaketes 2 gesenkt werden. Wie mit der Unterdeckung umgegangen werden muss, ist besonders im Wahljahr sehr interessant. Viele Pläne liegen auf dem Tisch und werden wahlkampfwirksam bekanntgegeben. Die SPD hat bekanntgegeben, dass sie im Falle eines Wahlsieges den Zusatzbeitrag von 0,9 % paritätisch verteilen wolle. Dies hat bei den Arbeitgeberverbänden für Empörung gesorgt. Auch ist die Finanzierung der 0,9% über die Steuereinnahmen Thema des Wahlkampfes. Die weitere Entwicklung sollte von den Arbeitgebern aufmerksam verfolgt werden. Änderungen werden zwar erst nach der Bundestagswahl vorliegen, aber Auswirkungen auf die Lohnnebenkosten sind bereits heute mit ziemlicher Sicherheit anzunehmen. Wir berichten weiter zu diesem Thema Quelle: Handelsblatt 3.2 Flexi II Das Rundschreiben der Spitzenverbände mit Datum ist mittlerweile veröffentlicht. Im Rahmen des arge-newsletters hatten sie bereits mit Ausgabe die Vorabversion erhalten. Zwischenzeitlich hat die BDA das endgültige Schreiben ausgewertet. Wir übersenden Ihnen diese Auswertung anbei. FLEXI 2 ist kompliziert und hat viele Besonderheiten, auf die sich die Arbeitgeber einstellen müssen. Bitte lesen Sie zu diesem Thema den Artikel in Lohn + Gehalt Ausgabe 3/2009. Außerdem empfehlen wir Ihnen das Praxisforum Zeitwertkonten nach dem 2. Flexi-Gesetz am 26. und 27. Mai in Köln. Im Rahmen der Sommerakademie wird dieses Thema auch ein Schwerpunkt sein. Auf den Punkt Ausschluss der Insolvenzschutzregelung des Rundschreibens wird besonders hingewiesen. Diese befasst sich mit dem Insolvenzschutz für Wertguthabenvereinbarungen nach dem Altersteilzeitgesetz. Entgegen der vom BMAS in den alga-regionaltagungen vertreten Meinung sind die Insolvenzschutzregelungen nach dem 2. Flexi-Gesetz für Wertguthabenvereinbarungen nach dem Altersteilzeitgesetz ausdrücklich ausgeschlossen, da das Altersteilzeitgesetz mit 8a Abs. 1 Satz 1 eigenständige Regelungen zur Insolvenzsicherung enthält, die für Altersteilzeitfälle gilt, die ab dem begonnen wurden (sog. Neufälle). Verfasser: Alexander Enderes Seite 5 von 9 Datum:
6 Altersteilzeitfälle, die bis zum begonnen wurden (sog. Altfälle), werden weiterhin von keiner Insolvenzschutzregelung erfasst! In diesen Fällen gibt es keine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zum Insolvenzschutz. Weitere Informationen: Rundschreiben der Spitzenverbände / Auswertung der BDA Quelle: BDA 3.3 Wertguthaben bei Minijobbern Die Minijobzentrale der Knappschaft weist in einer Pressemitteilung auf die Möglichkeit hin, dass geringfügig Beschäftigte seit dem mit ihrem Arbeitgeber eine Wertguthabenvereinbarung im Sinne von FLEXI 2 abschließen können. Für die Minijobber gibt es SV-rechtlich keine Besonderheiten. Sie bleiben sowohl in der Anspar- als auch in der Freistellungsphase in allen 4 Versicherungszweigen beitragsfrei und der Arbeitgeber zahlt die Pauschalbeiträge zur KV und RV. Zur besseren Information hat die Knappschaft auf ihrer Homepage eine Zusammenfassung der Regelungen speziell für die Minijobber veröffentlicht. Weitere Informationen siehe: AG/8c_20flexible_20Arbeitszeitregelungen/Navigationsknoten.html? nnn=true Quelle: Knappschaft Bahn See 3.4 Übernahme der Arztkosten in Europa Das EU-Parlament hat in erster Lesung einer Richtlinie zugestimmt, nach der sich Patienten aus den Mitgliedstaaten in jedem EU-Staat auf Kosten ihrer heimischen Krankenkasse behandeln lassen können. Dies umfasst alle ambulanten und stationären Dienstleitungen. Dieser Richtlinie muss noch der EU-Ministerrat zustimmen. Quelle: Europaparlament 4 Lohn- und Einkommensteuer 4.1 Bürgerentlastungsgesetz Vorsorgeaufwendungen Am fand eine öffentliche Anhörung zu dem Bürgerentlastungsgesetz statt. Die anwesenden Experten begrüßten die geplante Abzugsfähigkeit der KV- und PV Beiträge und kritisierten sehr scharf die geplante Abschaffung der steuerlichen Berücksichtigung von Beiträgen zur Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Abschaffung wurde sogar als verfassungsrechtlich höchst bedenklich eingestuft. Anfang Mai wurde von den Koalitionsparteien dieses Problem besprochen und Vorschläge zur Änderung des Gesetzentwurfes vorgelegt. So wird von der SPD vorgeschlagen, den Höchstbeitrag weiter anzuheben, was besonders Geringverdienern zugute kommen wird. Da diese die Höchstgrenze nicht allein mit ihren Beiträgen zur KV und PV ausschöpfen würden, könnten sie mit den Beiträgen zu den anderen Versicherungen auffüllen. Die Union favorisiert einen eigenen Höchstbetrag für die sonstigen Versicherungen. Hiervon würden aber viel mehr Steuerzahlen profitieren, was die Kosten enorm in die Höhe treiben wird. Quelle: hib Nr. 116, FTD Verfasser: Alexander Enderes Seite 6 von 9 Datum:
7 4.2 Steuerberatungskosten - Bundesratsvorschlag In seiner Stellungnahme zum Bürgerentlastungsgesetz hat der Bundesrat in Ziffer 4 vorgeschlagen, dass die Steuerberatungskosten wieder komplett abgesetzt werden können. Die Steuerberatungskosten müssen seit 2005 nach Erwerbs- und Privatsphäre aufgeteilt werden. Dies sei zu kompliziert und vielfach nicht nachvollziehbar. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme diesen Vorschlag abgelehnt. Nach 12 Nummer 1 EStG sind Kosten für die private Lebensführung steuerlich nicht abzugsfähig. Dazu gehören auch die Kosten für die Steuerberatung. Die Nichtberücksichtigung privat veranlasster Steuerberatungskosten sei daher steuersystematisch sachgerecht. Quelle: hib Nr Arbeitszimmer Im Newsletter wurde über das BMF-Schreiben vom zu der Vorläufigkeit von Steuerbescheiden informiert. Hier ist noch ein Nachtrag zu machen. Neu aufgenommen wurde die Berücksichtigung von einem häuslichen Arbeitszimmer. Dies kann seit 2007 nur noch berücksichtigt werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Da zu diesem Thema ein Klageverfahren beim BFH (Az-Nr. VI R 13/09) anhängig ist, hat das BMF angeordnet, dass die Einkommensteuerbescheide in Bezug auf das Arbeitszimmer mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen sind. Sind Steuerbescheide ohne den Vorläufigkeitsvermerk erstellt worden, sollte ein formeller Einspruch eingelegt werden. 5 Ausgewählte Urteile 5.1 Fallbeilregelung beim Kindergeld Gemäß 32 Abs. 4 EStG entfällt der Anspruch auf Kindergeld, wenn der jährliche Höchstbetrag gemäß Satz 2 überschritten wird. Da es keine Härtefallregelung gibt, genügt bereits 1 Cent Überschreitung. Hiergegen hat eine Frau geklagt und letztendlich vom BFH mit Urteil III R 54/06 vom ein ablehnendes Urteil bekommen. Hiergegen erhob sie Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Mit Beschluss vom hat das BVG diese Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Weitere Infos siehe Pressemitteilung: und Beschluss: Quelle: Bundesverfassungsgericht 5.2 Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit Der Europäischen Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 20. Januar 2009 ( C-350/06 und C-520/06 ) entschieden, dass Arbeitnehmern ihren Anspruch auf Zahlung von Urlaubsabgeltung behalten, wenn Verfasser: Alexander Enderes Seite 7 von 9 Datum:
8 sie krankheitsbedingt den Urlaub nicht nehmen können und dies auch über einen längeren Zeitraum hinweg. Das BAG hat aufgrund dieses Urteils seine Rechtsauffassung angepasst und in dem Urteil 9 AZR 983/07 vom das EUGH-Urteil in deutsche Rechtsprechung umgesetzt. Weitere Infos siehe Pressemitteilung: und Beschluss: Quelle: Bundesarbeitsgericht 6 Sonstiges 6.1 Lange Arbeitszeiten sind schädlich für die Gesundheit Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat in einer Studie den Zusammenhang zwischen zu langer Arbeitszeit und schlechtem Schlaf und damit allgemeiner Gesundheitsstörungen nachgewiesen. Insgesamt steigt das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen bei langen Arbeitszeiten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Bei der Auswertung vier unabhängiger Befragungen ließ sich ein direkter Zusammenhang zwischen der Dauer der geleisteten Arbeitsstunden und dem Auftreten gesundheitlicher Beschwerden wie Schlafstörungen, Rückenschmerzen und Herzbeschwerden nachweisen. Faktoren wie Schichtarbeit, variable Arbeitszeiten und Arbeitsschwere wirken sich verstärkend aus. Weitere Infos siehe Pressemitteilung: Quelle: BAuA 6.2 Qualitätsstandards für Betriebsverpflegung Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat vor einem Jahr Qualitätsstandards für die Betriebsverpflegung herausgegeben und mittlerweile haben sich über 40 Betriebsrestaurants zertifizieren lassen. Gemäß den Qualitätsstandards für die Betriebsverpflegung wird seitdem täglich ein nährstoffoptimiertes JOB&FIT-Menü zubereitet und das Lebensmittelangebot um viele gesundheitsfördernde Komponenten erweitert. Frisches Obst, fettarme Milchprodukte und ernährungsphysiologisch günstige Öle sind nur einige Beispiele für die positiven Ergänzungen. Außerdem wird die breite Palette der JOB&FIT-Gästeinformationen zur Sensibilisierung und Ernährungsaufklärung der Tischgäste genutzt. Weitere Infos siehe Pressemitteilung: _JobFit.pdf Quelle: dge 6.3 Analogkäse Haben Sie, liebe Leser, schon einmal etwas von Analogkäse oder Imitatkäse gehört? Nein, aber gegessen haben sie ihn evtl. schon. In dem ZDF-Magazin Frontal vom wurde über diesen Kunstkäse berichtet, der bereits in vielen Fertiggerichten wie z.b. Pizzen und Käsebrötchen verarbeitet wird. Über Tonnen des Käse-Imitats werden jährlich in Deutschland produziert. Analog-Käse sieht aus wie Käse, schmeckt wie Käse, ist aber kein Käse. Denn beim dem Käse-Imitat, wurde das teure Milchfett gegen billiges Pflanzenfett ausgetauscht. Das ist zwar erlaubt - nur darf man das Produkt Verfasser: Alexander Enderes Seite 8 von 9 Datum:
9 nicht mehr als "Käse" bezeichnen. Die Kosteneinsparungen durch den Analog-Käse betragen bis zu 40 %. Weitere Infos siehe: Quelle: ZDF Verfasser: Alexander Enderes Seite 9 von 9 Datum:
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