Unfallversicherung Classic (AUB 2012)

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1 HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG Eingangsstempel: Interne Vermerke: V Unfallversicherung Classic (AUB 2012) Bitte die weißen Felder ausfüllen und bei Zutreffendes ankreuzen. VM-/GS-Nummer EVM TIN VM-/GS-Nummer Antrag ang.: TIG Antragsteller(in) Bitte nur den Namen einer Person eintragen. Sind Sie oder waren Sie bereits Kunde bei uns? Die Durchschrift ist für Ihre Unterlagen bestimmt! Name, Vorname: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Geburtsdatum: Telefon berufl ich*: privat*: Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, frühestens an dem Tag, an dem uns der Antrag zugegangen ist. Beantragter Versicherungsbeginn: Tag Monat Jahr *freiwillige Angaben mittags Uhr* * Der Versicherungsschutz beginnt bereits um 0.00 Uhr (12 Std. früher), wenn Ihre Vorversicherung um Uhr des Vortags endet und der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag unmittelbar anschließen soll. Versicherungsdauer 1 Jahr Die Versicherungsverträge verlängern sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht fristgerecht in Textform gekündigt werden. Kündigen Sie, ist die Kündigung nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Kündigen wir, muss Ihnen die Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf zugegangen sein. Durch diesen Antrag soll(en) die bei uns bestehende(n) Unfallversicherung(en) ersetzt werden: A männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. nein A B K A B K A B K ja, Vertrags-Nr.: Der Abschluss der Unfallversicherung ist nur für Personen bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres möglich. Die Unfallversicherung endet mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 85. Lebensjahr vollendet, automatisch. Name, Vorname Geb.-Datum Gefahrengruppe (s. S.12) Beruf/Art der Tätigkeit (Wir bitten um genaue Angaben.) VP I VP II VP III VP IV B Die zu versichernden Personen (VP) Versicherungsumfang männl. weibl. Jetzige Dienstbezeichnung/Berufliche Tätigkeit (Art der Tätigkeit; genaue Angaben erbeten) Dienststelle/Arbeitgeber (bei Pensionären und Rentnern: ehemalige Dienststelle; bei Verwitweten: ehemalige Dienststelle des Ehegatten) A B K Beitragszahlung/Lastschriftverfahren: Zahlung: 1/1 jährlich, 1/2 jährlich, 1/4 jährlich. Ohne vereinbartes Lastschriftverfahren gilt jährliche Zahlung. Lastschrifteinzug: Beitragszahlung mittels Lastschrift ja nein Angestellter Arbeiter selbstständig Pensionär/ Rentner Wenn»ja«, reichen Sie bitte das beigefügte SEPA-Lastschriftmandat (s. Seite 3 des Antrags) mit Unterschrift des Kontoinhabers und den Antrag gemeinsam ein. Nur so können wir für Sie die Beiträge einziehen. Falls uns das Mandat nicht spätestens mit dem Antrag zugeht, stellen wir die Beitragszahlung auf Überweisung um. 1. Vorsorge-Tipp Ja, ich wähle den Vorsorge-Tipp mit folgenden Leistungen und Versicherungssummen (je zu versichernde Person) Höchstleistung bei Vollinvalidität Versicherungssumme für Invalidität mit Progression 500 % Zusatzbaustein Unfall PLUS Leistungen siehe Tabelle unter B 3. Die um 20 % verbesserte Gliedertaxe gilt nur, sofern zusätzlich angekreuzt. Todesfall-Leistung Unfall-Schutzbrief (in der Kinder-Unfallversicherung und für Personen, die bei Versicherungsbeginn das 65. Lebensjahr vollendet haben) Zusätzlich, falls angekreuzt (je zu versichernde Person) 500 monatliche Rentenleistung 20 Krankenhaustagegeld (KHT) mit KHT PLUS und für Kinder unter 14 Jahren Rooming-In-Leistung um 20 % verbesserte Gliedertaxe für die Invaliditätsleistung (siehe A AUB 2012) in Erweiterung zum Zusatzbaustein Unfall PLUS Unfall-Schutzbrief für Erwachsene von 18 bis 64 Jahren 2. Dynamik Die vereinbarten Versicherungssummen für den Invaliditätsfall, den Todesfall und die Rentenleistung werden jährlich um jeweils 3 % erhöht. Sie können auf die Dynamik verzichten oder einen anderen Prozentsatz (maximal 10 %) wählen. Abweichend wünsche ich folgenden Prozentsatz: % Ich verzichte auf die Dynamik Seite 1 MA200A Stand: CO 20M Antrag bitte komplett

2 3. Individueller Versicherungsumfang Versicherungssummen und Leistungen bitte für jede unter A genannte zu versichernde Person (VP) einzeln eintragen/ankreuzen bitte keine Eintragungen vornehmen, sofern der Vorsorge-Tipp beantragt wird Zu versichernde Person (VP) VP I VP II VP III VP IV Versicherungssumme für Invalidität -> Progression 500 % 225 % 500 % 225 % 500 % 225 % 500 % 225 % Todesfall-Leistung Monatliche Rentenleistung Krankenhaus-Tagegeld (KHT) mit KHT PLUS und für Kinder unter 14 Jahren Rooming-In-Leistung Zusatzbaustein Unfall PLUS (ohne Invaliditätsleistung nicht möglich) Sofortzahlung bei Knochenbrüchen und Oberschenkelhalsbruch bis zu Erhöhung der Kostenübernahme für kosmetische Operationen von auf Erhöhung der Kostenübernahme für Serviceleistungen von auf Erhöhung der Reha-Beihilfe von auf > falls zusätzlich gewünscht: um 20 % verbesserte Gliedertaxe (gilt nur für die Invaliditätsleistung, siehe A AUB 2012) Unfall-Schutzbrief Hilfs-, Beratungs- sowie für Erwachsene zusätzlich Pfl egeleistungen Bezugsberechtigung für die Todesfall-Leistung siehe Rückseite Ziffer V. Nr. 2. Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja C Sämtliche Fragen des Antrags müssen deutlich, vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung können dem Versicherer nach dem Versicherungsvertragsgesetz folgende Rechte zustehen: vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit, das Recht zur Vertragsanpassung, der Rücktritt vom Versicherungsvertrag, die Kündigung des Versicherungsvertrags. Bitte beachten Sie die ausführlichen Hinweise auf Seite 13: Anzeigepfl icht nach 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Leiden oder litten Sie in den letzten 5 Jahren an erheblichen Krankheiten oder Behinderungen (siehe Rückseite Ziff. V. Nr. 1.)? nein ja, wer, welche, folgenlos ausgeheilt? Haben Sie in den letzten 5 Jahren Verletzungen durch Unfälle erlitten? nein ja, wer, welche, folgenlos ausgeheilt? Bestehen weitere Unfallversicherungen oder sind/werden Anträge gestellt (bitte die Leistungen, Versicherungssummen und den Kündigungstermin angeben)? Wurde bereits eine Lebens- oder Unfallversicherung durch eine Versicherungsgesellschaft gekündigt oder abgelehnt? nein ja, für wen und bei welcher Gesellschaft? Nehmen Sie regelmäßig Medikamente oder Beruhigungs- oder Schlafmittel ein? nein ja, wer, warum und in welcher Dosierung? Sind Sie in den letzten 3 Jahren wegen Bewusstlosigkeitsanfällen, Schwindel, Stürzen oder sonstigen Unfällen in ärztlicher Behandlung gewesen? nein ja, wer und welches Leiden? Wurden Sie in den letzten 5 Jahren wegen eines Oberschenkelhalsbruchs an der Hüfte operiert oder leiden Sie an Hüftgelenksluxation? nein ja, wer und welches Leiden? Bestehen Herz- oder Kreislauferkrankungen (z. B. arterielle Verschlusskrankheit), leiden Sie an Durchblutungsstörungen oder Diabetes (bitte HbA1c-Blutzuckerwert angeben)? nein Fragen an die zu versichernden Personen bzw. deren gesetzliche Vertreter ja, wer und welches Leiden? Jahresbeiträge inkl. gesetzlicher Versicherungsteuer: VP I + VP II + VP III + VP IV = Gesamtbeitrag 1. Bitte beachten Sie auch die Antragsrückseite, das Produktinformationsblatt, die Seite zur Anzeigepflicht nach 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Versicherungsbedingungen inklusive Kundeninformation. Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie, deren Inhalte zur Kenntnis genommen zu haben und willigen ein in die Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten Gesundheitsdaten durch die HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb der HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen) Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten, wenn der Vertrag nicht zustande kommt Verwendung von personenbezogenen Daten zur werblichen Nutzung sowie zur Markt- und Meinungsforschung Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Rückseite des Antrags. 2. Diesen Antrag können Sie bis zum Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins widerrufen (siehe Rückseite Ziff. I). 3. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus diesem Antrag inklusive Rückseite, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den weiteren Vertragsgrundlagen (siehe Rückseite Ziff. II). Ort, Datum Info-Service Antragsteller VP I VP II VP III VP IV Eigenhändige Unterschrift des/der Antragstellers/in, aller zu versichernden Personen (VP) ab 16 Jahren und der gesetzlichen Vertreter Ich (Versicherungsnehmer) & / Ich (versicherte Person) bin damit einverstanden, zu Zwecken der Information über Produkte der HUK-COBURG Versicherungsgruppe, der HUK-COBURG Vermittlungsgesellschaft für Finanzdienstleistungen mbh und der Aachener Bausparkasse AG telefonisch unter meiner angegebenen privaten Rufnummer kontaktiert zu werden. Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe umfasst fol gende Gesellschaften: HUK-COBURG Haftpfl icht-unterstützungs-kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.g. in Coburg, HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG, HUK-COBURG-Rechtsschutzversi - cherung AG, HUK-COBURG-Lebensversicherung AG, HUK-COBURG-Krankenversicherung AG. Hinweis: Diese Einwilligung können Sie jederzeit durch formlose Erklärung widerrufen. ett zurückschicken. 020 Seite 2

3 I. Widerrufsrecht nach 8 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungs bedingungen sowie die Vertragsinformationen gemäß 7 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes und diese Belehrung in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Er ist zu richten an: HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG Bahnhofsplatz Coburg info@huk-coburg.de Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: * * Kostenlos aus deutschen Telefonnetzen. Widerrufsfolgen Bei einem wirksamen Widerruf endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits em pfangenen Leis tungen zurückzugewähren. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zu gang des Widerrufs. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach 8 des Versicherungsvertragsgesetzes wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. II. Vertragsgrundlagen Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem Antrag, dem Versicherungsschein und etwaigen Nachträgen, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung (AUB), den besonderen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen. Auf die Möglichkeit einer Bedingungs-/Beitragsänderung aufgrund der Versicherungsbedingungen wird hingewiesen. III. Wichtige Hinweise für den Antragsteller Mündliche Nebenabreden zum Inhalt und Umfang des Versicherungsvertrags sind nicht verbindlich. Schriftliche Nebenabreden müssen dem Antrag beigefügt und vom Versicherer bestätigt sein. Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind in Textform abzugeben und sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden. Die Zuordnung zu der Tarifgruppe D erfolgt, sobald die Voraussetzungen schriftlich nachgewiesen wurden. Sie sind verpfl ichtet, uns den Fortbestand der Voraussetzungen auf Verlangen nachzuweisen. Den Wegfall der Voraussetzungen müssen Sie uns unverzüglich anzeigen. Sämtliche vom Versicherungsnehmer eingereichten Unterlagen werden Eigentum des Versicherers. Mit Ablauf eines Monats nach Eingang werden diese vernichtet. Sofern nicht ausdrücklich Originalunterlagen angefordert werden, sind ausschließlich Kopien einzureichen. IV. Information zur Verwendung Ihrer Daten Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere im Leistungsfall, benötigen wir personenbezogene Daten von Ihnen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ist grundsätzlich gesetzlich geregelt. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich in den Verhaltensregeln der deutschen Versicherungswirtschaft (sog. Code of Conduct) verpfl ichtet, nicht nur die datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze streng einzuhalten, sondern auch darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Förderung des Datenschutzes zu ergreifen. Erläuterungen dazu können Sie den Verhaltensregeln entnehmen, die Sie im Internet unter abrufen können. Ebenfalls im Internet abrufen können Sie Listen der Unternehmen unserer Gruppe, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen sowie Listen der Auftragnehmer und der Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch händigen wir Ihnen auch gern einen Ausdruck dieser Listen oder der Verhaltensregeln aus. Ihre personenbezogenen Daten verwenden wir auch zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte der Unternehmen der HUK-COBURG-Unternehmensgruppe und deren Kooperationspartner sowie zur Markt- und Meinungsforschung unseres Unternehmens. Dem können Sie jederzeit formlos widersprechen. Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten beantragen. Darüber hinaus können Sie die Berichtigung Ihrer Daten verlangen, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Ansprüche auf Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sich als unzulässig oder nicht mehr erforderlich erweist. Diese Rechte können Sie geltend machen bei der Datenschutzbeauftragten der HUK- COBURG, Coburg, info@huk-coburg.de. V. Unfallversicherung 1. Fragen an die zu versichernden Personen Erhebliche Krankheiten sind zum Beispiel Erkrankungen von Herz, Gehirn, Wirbelsäule und Nieren, Zucker, epileptische oder Schlaganfälle, Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit und Depressionen (auch bestehende/zurückliegende Selbsttötungsabsichten). Behinderungen sind zum Beispiel Schwerhörigkeit, Lähmung, Verstümmelung von Gliedmaßen, Gelenkversteifungen. Bitte geben Sie auch eine bestehende Pfl egestufe im Rahmen der gesetzlichen Pfl egeversicherung an. Wenn der Platz im Antrag für Ihre Antworten nicht ausreicht, nehmen Sie die Beantwortung bitte auf einem gesonderten Blatt vor und fügen Sie es diesem Antrag bei. 2. Bezugsberechtigung für die Todesfall-Leistung Sofern nichts anderes bestimmt wird, ist bei Unfalltod eines Versicherten bezugsberechtigt: 1. Sein überlebender Ehegatte mit dem er zum Zeitpunkt seines Ablebens verheiratet war. 2. Seine ehelichen oder die ihnen gesetzlich gleichgestellten Kinder zu gleichen Teilen. 3. Seine Eltern zu gleichen Teilen. 4. Seine Erben zu gleichen Teilen. (In der Reihenfolge der Ziffern unter Ausschluss der jeweils nachfolgenden Berechtigten). Wünschen Sie ein davon abweichendes Bezugsrecht, teilen Sie uns dies bitte mit. 3. Auf der Grundlage dieses Antrags können folgende Höchstbeträge vereinbart werden Invaliditätsleistung bis Rentenleistung bis monatlich Todesfall-Leistung bis 100 % der gewählten Invaliditätssumme bzw. zum 60fachen der vereinbarten Rentenleistung, max Krankenhaus-Tagegeld bis 1 der gewählten Invaliditätssumme bzw. 5 % der monatlichen Unfall-Rente, max. 60 für jeden Erwachsenen, max. 26 für jedes Kind 4. Erläuterungen zur Unfallversicherung Kinder können nach vollendeter Geburt nach den AUB in Verbindung mit dem Tarif für die Kinder-Unfallversicherung versichert werden. Die Versicherung wird zum vereinbarten Beitrag bis zum Ende des Versicherungsjahres fortgeführt, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Damit endet die Anwendung des Tarifs für Kinder und es besteht für die Weiterversicherung nach dem dann gültigen Tarif für Erwachsene ein Wahlrecht. In der Kinder-Unfallversicherung sowie in der Unfallversicherung für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, gilt die Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 % nach A AUB 2012, wenn eine Invaliditätsleistung ohne Progression gewählt wird. Personen, die einen Heilberuf ausüben, können eine verbesserte Gliedertaxe beantragen. Gern unterbreiten wir auf Wunsch ein Angebot. Die verbesserte Gliedertaxe im Rahmen des Zusatzbausteins Unfall PLUS kann dann allerdings nicht vereinbart werden. Nicht versicherbar sind Personen, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung mindestens in die Pflegestufe II eingestuft werden können. Für diese Personen besteht auch dann kein Versicherungsschutz, wenn sie Beiträge zahlen. Sprengpersonal (einschließlich Munitionssuche und -räumung), Taucher, Berufs-, Vertragsund Lizenzsportler, Artisten, Tierbändiger können auf der Grundlage dieses Antrags nicht versichert werden. 5. Dynamik Unfallversicherung mit jährlicher Erhöhung von Leistung und Beitrag Wir erhöhen die Versicherungssummen für die Invaliditätsleistung, die Rentenleistung und die Todesfall-Leistung, wenn Sie das mit uns vereinbart haben. Die Erhöhung beträgt jährlich 3 % (»Dynamik«). Sie können jedoch auch einen anderen Prozentsatz (maximal 10 %) wählen oder auf die Dynamik verzichten (siehe Vorderseite). Die Erhöhung nehmen wir jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres vor, beginnend mit dem zweiten Versicherungsjahr. Dabei runden wir die Versicherungssummen für die Invaliditäts- und die Todesfall-Leistung jeweils auf volle 500 auf. Die Versicherungssumme für die Rentenleistung wird auf volle 10 aufgerundet. Hierüber erhalten Sie eine Mitteilung von uns. Aus der neuen Versicherungssumme errechnen wir den künftigen Beitrag. Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle Unfälle und einem Unfall gleichgestellte Ereignisse, die nach Vornahme der Erhöhung eintreten. Die dynamische Anpassung erfolgt, bis die Versicherungssummen für den Invaliditätsfall, für die Rentenleistung und für die Todesfall-Leistung erreichen. Sie können der Anpassung innerhalb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mitteilung über die neue Versicherungssumme durch Erklärung in Textform widersprechen. Auf diese Frist werden wir Sie hinweisen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Die Anpassung wird dann nicht wirksam. Sie, aber auch wir können die dynamische Erhöhung für die gesamte weitere Laufzeit des Vertrags durch Erklärung in Textform widerrufen. Wenn der Widerruf mindestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres erfolgt, nehmen wir die dynamische Erhöhung ab dem folgenden Versicherungsjahr nicht mehr vor. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Gesundheitsdaten für diesen Antrag und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigt die HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en). Als Unternehmen der Unfallversicherung benötigen wir ferner Ihre Schweigepflichtentbindung, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. den Inhalt des Versicherungsvertrags, an andere Stellen, z. B. die HUK-COBURG Haftpflicht- Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg oder Assistancegesellschaften, weiterleiten zu dürfen. HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Strohmayr. Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler, Wolfgang Flaßhoff, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Sarah Rössler, Jörn Sandig. Sitz der Aktiengesellschaft: Bahnhofsplatz, Coburg; eingetragen beim Amtsgericht Coburg unter HRB 465; St.-Nr. 9212/101/00021; Info@HUK-COBURG.de

4 Die folgenden Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrags bei uns unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrags in der Regel nicht möglich sein. Dies gilt nicht für die Verwendung von personenbezogenen Daten zur werblichen Nutzung sowie zur Markt- und Meinungsforschung (s. u. 4.). Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstigen nach 203 StGB geschützten Daten durch die HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG selbst (unter 1.), bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG (unter 2.) und wenn der Vertrag nicht zustande kommt (unter 3.). Darüber hinaus betrifft die Erklärung unter 4. die Verwendung von personenbezogenen Daten zur werblichen Nutzung sowie zur Markt- und Meinungsforschung. Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können. Bei Bedarf werden wir darüber hinaus eine auf den Einzelfall bezogene Einwilligung bei Ihnen einholen, z. B. zur Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung oder zur Prüfung der Leistungspflicht. 1. Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten Gesundheitsdaten durch die HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG Ich willige ein, dass die HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG die von mir in diesem Antrag und künftig mitgeteilten Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Versicherungsvertrags erforderlich ist. 2. Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb der HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG Wir verpflichten die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen) Wir führen bestimmte Aufgaben, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern übertragen die Erledigung einer anderen Gesellschaft der HUK-COBURG-Gruppe oder einer anderen Stelle. Beispielsweise werden die Datenverarbeitung, das Inkasso, die interne Revision, die Rechtsabteilung und der Vertrieb zentralisiert von der HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützung-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg wahrgenommen. Werden hierbei Ihre nach 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung für uns und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für uns erheben, verarbeiten oder nutzen, unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter eingesehen oder bei HUK-COBURG, Datenschutzbeauftragte, Coburg angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigen wir Ihre Einwilligung. Ich willige ein, dass die HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG meine Gesundheitsdaten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der HUK-COBURG Versicherungsgruppe und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Wir geben grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG meine Gesundheitsdaten und sonstige nach 203 StGB geschützte Daten in den oben genannten Fällen soweit erforderlich an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen. 3. Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten, wenn der Vertrag nicht zustande kommt Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, speichern wir Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung. Ich willige ein, dass die HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG meine Gesundheitsdaten, wenn der Vertrag nicht zustande kommt, für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres der Antragstellung zu den oben genannten Zwecken speichert. 4. Verwendung von personenbezogenen Daten zur werblichen Nutzung sowie zur Markt- und Meinungsforschung Die nachfolgende Erklärung zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zur werb lichen Nutzung sowie zur Markt- und Meinungsforschung gilt für die in der HUK- COBURG-Unternehmensgruppe gespeicherten Daten. Eine Streichung der Erklärung bzw. der jederzeit formlos mögliche Widerruf hat weder Einfluss auf den Abschluss noch auf den Bestand Ihrer Versicherungen. Sie können den Widerruf z. B. schriftlich an HUK-COBURG, Abteilung Marketing, Coburg oder per an richten. Eine Liste der Unternehmen unserer Gruppe und unserer Kooperationspartner können Sie im Internet unter abrufen. Ich stimme der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten zur Werbung per Briefpost für Versicherungsprodukte der HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG und für andere Produkte der Unternehmen der HUK-COBURG-Unternehmensgruppe und deren Kooperationspartner sowie der Markt- und Meinungsforschung für die HUK-COBURG-Gruppe zu. (Bitte streichen, wenn nicht gewünscht.) Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen und Personen): Dienstleister mit Datenverarbeitung als Hauptgegenstand des Auftrags: Stelle / Kategorie HUK-COBURG Haftpfl icht-unterstützungs-kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg HUK-COBURG Assistance GmbH Bürgel Wirtschaftsinformationen (BID Unternehmensgruppe), Creditreform AG, Arvato InFoScore eprofessional GmbH arvato direct services Wilhelmshaven GmbH ReIntra GmbH medizinisch-berufskundlicher Beratungs- und Reintegrationsdienst ACTINEO Stelle / Kategorie Aachener Bausparkasse AG Adressermittlung Assisteure Call-Center Entsorger HUK-COBURG Vermittlungsgesellschaft für Finanzdienstleistungen mbh Inkassounternehmen IT- und TK-Dienstleister Marktforschungsunternehmen MEILLERGHP GmbH Rechtsanwälte Rückversicherungen Wirtschaftsprüfer Gutachter und Sachverständige GDV Dienstleistungs-GmbH & Co.KG Werkstätten, Handwerker, Mietwagenfi rmen u. ä. AD Haus GmbH / AD Dach GmbH Übersetzer Restwert-Börsen Ermittler Hinweise: Übertragene Aufgaben Bereitstellung der technischen Infrastruktur und Übernahme der Risikoprüfung, Antrags-, Vertrags- und Leistungsbearbeitung sowie zentraler Funktionen, insbesondere Datenverarbeitung, Inkasso, interne Revision, Rechtsabteilung, Vertrieb und Datenschutz Notrufzentrale für technische, medizinische und Haus-Assistanceleistungen im In- und Ausland Telefonische Serviceleistungen, Outbound- Telefonie Wirtschaftsauskünfte (Bonitätsprüfung) Betrieb von Webseiten Telefonischer Kundenservice einschließlich Angebots- und Antragsbearbeitung in der Kfz- Versicherung Beratungs-, Hilfs- und Pfl egeleistungen für den Unfall-Schutzbrief Einholung von Arztberichten Kategorien von Dienstleistern, bei denen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten kein Hauptgegenstand des Auftrags ist und Auftragnehmer, die nur gelegentlich tätig werden: Übertragene Aufgaben Verwaltung grundpfandrechtlich gesicherter Darlehen Adressprüfung Assistance-Leistungen Outbound-Telefonie Vernichtung von vertraulichen Dokumenten und Hardware Vermittlung von Finanzdienstleistungsprodukten Forderungseinzug Wartung; Programmierung und Test; Datenübertragung Marktforschung Mailingversand»Scheckheft«Prozessführung, Forderungseinzug Rückversicherungsgeschäft Buchführung Prüfung eingereichter Schadenbelege, Erstellung von Gutachten (medizinisch und technisch), Beratungsleistung zu Rehabilitationsmaßnahmen und weiteren Behandlungsmöglichkeiten Elektronische Versicherungsbestätigungen, Betrieb des Notrufs der Autoversicherer Reparaturen, Sanierungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Schadenregulierung Vermittlung von Handwerkern Übersetzungen von Schadenkorrespondenz und -belegen Vermittlung des Verkaufs von Fahrzeugen Ermittlung in Betrugsfällen Ziel dieser Dienstleisterliste ist es, auf Grundlage der neuen Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung sowie den Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft (Code of Conduct) Transparenz über die Verarbeitung Ihrer Daten zu schaffen. In der Liste sind alle Dienstleister aufgeführt, die vereinbarungsgemäß personenbezogene Daten im Auftrag der HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG erheben, verarbeiten oder nutzen. In der Unfallversicherung betrifft dies teilweise auch Gesundheitsdaten oder nach 203 StGB geschützte personenbezogene Daten (z. B. den Inhalt des Versicherungsvertrags). Das bedeutet jedoch nicht, dass Ihre Daten an alle Dienstleister weiter gegeben werden.

5 Bei Rücksendung per Post folgende Anschrift verwenden: HUK-COBURG, Coburg SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende SEPA-Basislastschriften Zahlungsempfänger: HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg, Bahnhofsplatz, Coburg Gläubiger-Identifi kationsnummer des Zahlungsempfängers: DE17ZZZ Mandatsreferenz: wird separat mitgeteilt Vorname und Name Versicherungsnehmer: Straße und Hausnummer: PLZ und Ort: Die Durchschrift ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Mandat gültig für: Bitte nur eine Versicherungsscheinnummer angeben. Ich ermächtige/wir ermächtigen Sie, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser unten genanntes Kreditinstitut an, die von Ihnen auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Angaben zum Kontoinhaber: Versicherungsnehmer Frau Herr Firma Geburtsdatum: Vorname und Name Kontoinhaber: Straße und Hausnummer: PLZ und Ort: Kontoverbindung: Tag Monat Jahr IBAN D E IBAN bei ausländischer Bankverbindung: BIC Bitte entnehmen Sie diese Angaben Ihren Bankunterlagen. bei Bitte genaue Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts einschließlich PLZ und Ort angeben. BO55 Stand: Ort Tag Monat Jahr Unterschrift(en) Kontoinhaber 14S Seite 3

6 Information zur Verwendung Ihrer Daten Zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere für die Beitragszahlung, benötigen wir personenbezogene Daten von Ihnen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ist grundsätzlich gesetzlich geregelt. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich in den Verhaltensregeln der deutschen Versicherungswirtschaft (sog. Code of Conduct) verpfl ichtet, nicht nur die datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze streng einzuhalten, sondern auch darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Förderung des Datenschutzes zu ergreifen. Erläuterungen dazu können Sie den Verhaltensregeln entnehmen, die Sie im Internet unter abrufen können. Ebenfalls im Internet abrufen können Sie Listen der Unternehmen unserer Gruppe, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen, sowie Listen der Auftragnehmer und der Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch händigen wir Ihnen auch gern einen Ausdruck dieser Listen oder der Verhaltensregeln aus. Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten beantragen. Darüber hinaus können Sie die Berichtigung Ihrer Daten verlangen, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Ansprüche auf Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sich als unzulässig oder nicht mehr erforderlich erweist. Diese Rechte können Sie geltend machen bei der Datenschutzbeauftragten der HUK-COBURG, Coburg, HUK-COBURG Haftpfl icht-unterstützungs-kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg; Reg.-Gericht Coburg HRB 100; St.-Nr. 9212/101/00021 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Strohmayr. Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler (Sprecher), Wolfgang Flaßhoff, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Sarah Rössler, Jörn Sandig. HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG; Reg.-Gericht Coburg HRB 465; St.-Nr. 9212/101/00021 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Strohmayr. Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler, Wolfgang Flaßhoff, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Sarah Rössler, Jörn Sandig. HUK-COBURG-Krankenversicherung AG; Reg.-Gericht Coburg HRB 1537; St.-Nr. 9212/101/00021 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Strohmayr. Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler, Wolfgang Flaßhoff, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Sarah Rössler, Jörn Sandig. HUK-COBURG-Lebensversicherung AG; Reg.-Gericht Coburg HRB 30; St.-Nr. 9212/101/00021 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Strohmayr. Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler, Wolfgang Flaßhoff, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Sarah Rössler, Jörn Sandig. HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG; Reg.-Gericht Coburg HRB 240; St.-Nr. 9212/101/00021 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Wolfgang Weiler. Vorstand: Dr. Ulrich Eberhardt, Hanspeter Schroeder. HUK-COBURG Vermittlungsgesellschaft für Finanzdienstleistungen mbh; Reg.-Gericht Coburg HRB 4470; St.-Nr. 9212/101/00021 Geschäftsführer: Gregor Held. Ihre Daten haben wir für die Bearbeitung des im Betreff genannten Zwecks gespeichert. Sitz aller Unternehmen: Bahnhofsplatz, Coburg; Internet: Bankverbindungen Deutschland International (IBAN) Bayern LB München BLZ BIC=BYLADEMMXXX Beitragszahlungen: Konto DE Schadenzahlungen: Konto DE sonstige Zahlungen: Konto DE Postbank München BLZ BIC=PBNKDEFF Beitragszahlungen: Konto DE Schadenzahlungen: Konto DE

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8 Unfallversicherung Classic Wir helfen, wenn Sie Hilfe brauchen

9 Inhalt Seite Allgemeine Informationen zur Unfallversicherung Classic Das spricht für den Abschluss einer privaten Unfallversicherung Die Leistungen der Unfallversicherung Classic Sinnvolle Ergänzungen zur Unfallversicherung Classic Die Beiträge für Erwachsene Die Unfallversicherung für Kinder bis zu 18 Jahren Die Schutzbriefe für Erwachsene und Kinder Produktinformationsblatt Berufsgruppenverzeichnis zur privaten Unfallversicherung der HUK-COBURG Anzeigepflicht nach 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Antrag auf Unfallversicherung Versicherungsbedingungen für die HUK-Unfallversicherung Kundeninformation Inhaltsverzeichnis zur Unfallversicherung Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung Glossar Erläuterung von Fachbegriffen Hinweis: Unsere Leistungen können wir im Prospekt nur in ihren Grundzügen beschreiben. Für die genauen Leistungsinhalte sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen maßgeblich. 3

10 Auf uns kann man sich verlassen auf sein Glück nicht Zwei Drittel aller Unfälle passieren während der Zeit, in der Sie keinen gesetz lichen Ver siche rungsschutz genießen. Wie oft kommt man plötzlich in eine brenzlige Situation, aus der nur mit viel Glück kein größerer Unfall entsteht ganz gleich, ob beim Sport oder auf der wackeligen Leiter Zuhause. Vielleicht fragen Sie sich, warum Sie eine Unfallversicherung benötigen, da Sie doch gesetzlich abgesichert sind. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie aber nur im Berufsleben, nicht z. B. Zuhause, in Ihrer Freizeit, beim Sport oder im Urlaub. Zwei Drittel aller Unfälle passieren ausgerechnet in der Zeit, in der Sie keinen gesetzlichen Versicherungsschutz genießen. Außerdem sind Hausfrauen und Rentner gar nicht gesetzlich unfallversichert. Kinder sind lediglich in der Schule bzw. im Kindergarten sowie auf dem Weg dorthin und zurück geschützt allerdings mit sehr niedrigen Leistungen. Weil versichert nicht gleich abgesichert bedeutet Nach einem schweren Unfall kann ein hoher Geldbedarf entstehen, den Sie allein mit einer monatlichen Rente, beispielsweise durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, nicht abdecken können. Der behindertengerechte Umbau der Wohnung, Pflegekosten oder die Finanzierung eines nötigen Berufswechsels erlauben keinen Aufschub. Für diese Ausgaben können Sie die Leistungen der Unfallversicherung nutzen. Mit unserer Unfallversicherung Classic bieten wir Ihnen ein umfangreiches Leistungspaket zu günstigen Konditionen an, auf das Sie sich rund um die Uhr und weltweit verlassen können. Privater Unfallschutz ist eine wichtige Vorsorgemaßnahme Gesetzlicher Unfallschutz: Beruf, Schule: 33 % Kein gesetzlicher Unfallschutz: Verkehr, Freizeit, Hausbereich: 67 % Weit mehr als die Hälfte Ihrer Zeit wird nicht vom gesetzlichen Unfallschutz abgedeckt. Aber gerade dann passieren die meisten Unfälle. Gut zu wissen: Die Beiträge zu unserer Unfallversicherung können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Ihrer Einkommenssteuer geltend machen. 4

11 Die Leistungen der Unfallversicherung Classic In der Unfallversicherung können Sie verschiedene Leistungsarten wählen. Die Invaliditätsleistung oder die Rentenleistung muss mindestens enthalten sein. Invaliditätsleistung. Die Höhe der Leistung errechnet sich aus der Ver sicherungssumme und der Schwere der unfallbedingten Gesundheitsschädigung. Sie bietet eine Kapitalz ahlung bereits ab 1 % Invalidität. Gerade nach Unfällen mit schwer wiegenden Fol gen kommt es häufig zu hohen finanziellen Be lastungen. Deshalb empfehlen wir die Invali ditäts leistung mit Progression. Leistungsplus durch Progression Leistung mit Progression 500 % Leistung mit Progression 225 % Leistung ohne Progression Sprössling vereinbarte KHT bis zu 100 Tage (Rooming-In-Leistung). Bei einer ambulanten Operation in Folge eines Unfalls erstatten wir Ihnen das dreifache KHT. Weil wir Ihnen mehr bieten 24-Stunden-Notruf Zahlung einer Sofortleistung in Höhe von bei bestimmten schweren Verletzungen (z. B. Verlust einer Hand) Ersatz der Kosten für Bergungseinsätze und weitere Serviceleistungen bis Ersatz der Kosten für kosmetische Operationen bis Zahlung einer Reha-Beihilfe in Höhe von Vorsorge-Versicherung bei Geburt/Adoption und Heirat/ Begründung einer Lebenspartnerschaft Verlängerte Fristenregelungen, z. B. für Eintritt, Feststellung und Geltendmachung einer Invalidität Diese Leistungen sind ohne Mehrbeitrag enthalten. 0 % 25 % 50 % 75 % 100 % Beispiel: Versicherungssumme Bis zu 25 % Inva lidität entspricht die Versicherungsleistung dem Grad der Invalidität. Dann steigt sie bei den Progressionen überproportional an. Der Invaliditätsgrad wird, sofern möglich, anhand der Gliedertaxe bemessen. Ein Schaubild mit Auszügen aus der Gliedertaxe finden Sie auf Seite 6. Rentenleistung. Wir zahlen die vereinbarte monatliche Rente ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 50 %. Todesfall-Leistung. Stirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen, steht den Hinterbliebenen die Todesfall-Leistung zur Verfügung. Dynamik. Die Versicherungssummen für In va lidität, Tod und Rente erhöhen sich jährlich um 3 % und passen sich so den steigenden Lebenshaltungskosten an. Der Beitrag ändert sich entsprechend. Krankenhaus-Tagegeld (KHT) mit KHT PLUS und für Kinder unter 14 Jahren Rooming- In-Leistung. Bei vollstationärer Behandlung auf Grund eines Unfalls zahlen wir Ihnen bis zu zwei Jahre für jeden Kalendertag KHT. Anschließend erhalten Sie bis zu 100 Tage das KHT PLUS. Begleiten Sie Ihr Kind ins Krankenhaus, verdoppeln wir das für Ihren Auch bei folgenden Ereignissen besteht Versicherungsschutz bei Vergiftungen, z. B. durch Gase oder Nahrungsmittel (nicht bei Alkoholvergiftungen ab 14 Jahren) bei Infektionen, z. B. Borreliose und Zeckenenzephalitis nach einem Zeckenbiss oder Malaria nach einem Insektenstich bei allergischen Reaktionen durch Insektenstiche und Insektenbisse bei Muskel-, Bänderrissen, Bauch- und Unterleibsbrüchen usw. durch erhöhte Kraftanstrengung bei Erfrierungen sowie im Falle des Ertrinkens oder Erstickens bei tauchtypischen Gesundheitsschäden (inkl. Ersatz der Kosten für die Nutzung einer Dekompressionskammer bis ) bei psychischen und nervösen Störungen infolge eines Unfalls Sowie bei Unfällen durch Schlaganfall oder Herzinfarkt durch natürliche Übermüdung durch Fahren eines Kfz ohne Fahrerlaubnis bei Personen unter 18 Jahren infolge Trunkenheit (bis 1,1 bei Lenkern von Kfz, sonst bis 1,6 ) oder Einnahme ärztlich verordneter Medikamente im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen, z. B. als Fluggast oder Besatzungsmitglied bei der Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen bei Stern-, Zuverlässigkeits- und Orientierungsfahrten sowie ähnlichen Fahrtveranstaltungen im Zusammenhang mit Strahlen, z. B. bei einem Röntgenunfall 5

12 Sinnvolle Ergänzungen zur Unfallversicherung Classic Nach Ihrem individuellen Bedarf bieten wir gegen Zusatzbeitrag weitere Leistungen an. Zusatzbaustein Unfall PLUS In Verbindung mit der Invaliditätsleistung können Sie den Zusatzbaustein Unfall PLUS abschließen. Folgende Leistungen sind enthalten: Sofortzahlung bei Knochenbrüchen und Oberschenkelhalsbruch bis zu Erhöhung der Kostenübernahme für kosmetische Operationen von auf Erhöhung der Kostenübernahme für Serviceleistungen (z. B. Bergungseinsätze) von auf Erhöhung der Reha-Beihilfe von auf Zusätzlich können Sie die um 20 % verbesserte Gliedertaxe wählen. Damit erhöhen sich sämtliche in der Gliedertaxe aufgeführten Prozentwerte um 20 %. Wie sich die Werte durch die verbesserte Gliedertaxe entwickeln, können Sie den Beispielen im nachfolgenden Schaubild entnehmen. Die verbesserten Werte gelten ausschließlich für die Invaliditätsleistung (nicht für die Rentenleistung und weitere Leistungen). Gliedertaxe Um 20% verbesserte Gliedertaxe Auge 50 % 60 % Gehörsinn auf einem Ohr 30 % 36 % vollständiger Stimmverlust 100 % 100 % Niere 20 % 24 % Arm 70 % 84 % Hand 55 % 66 % Daumen 20 % 24 % Bein über Mitte Oberschenkel 70 % 84 % Fuß 40 % 48 % Große Zehe 5 % 6 % Die vollständigen Gliedertaxen fi nden Sie unter A a) bzw. A AUB Ein Invaliditätsgrad von 100 % kann nicht überschritten werden. Unfall-Schutzbrief für Kinder und Erwachsene Nach einem Unfall bieten wir Ihnen umfangreiche Hilfs- und Beratungsleistungen. Wir kümmern uns beispielsweise um Einkäufe und Besorgungen, leisten einen Menü- und Wäscheservice oder beraten zu Themen der medizinischen Versorgung. Bei erwachsenen Versicherten sind außerdem umfassende Pflegeleistungen (z. B. die tägliche Grundpflege) enthalten. Nähere Informationen finden Sie auf Seite 9. 6

13 Die Beiträge für Erwachsene Sie können unserem Vorsorge-Tipp folgen oder sich mit Hilfe der Beitragstabellen Ihren Leistungsumfang selbst zusammen stellen. Nähere Informationen zu den Gefahrengruppen finden Sie im Berufsgruppenverzeichnis auf Seite 12. Unser Vorsorge-Tipp für Personen bis 64 Jahren (Gefahrengruppe A): Leistung bei Vollinvalidität Versicherungssumme für Invalidität mit 500 % Progression Todesfall-Leistung Zusatzbaustein Unfall PLUS (ohne verbesserte Gliedertaxe) Jahresbeitrag gesamt 76,20 Beitrag pro Monat umgerechnet 6,35 Personen ab 65 Jahren legen wir zusätzlich unseren Schutzbrief mit umfangreichen Hilfs-, Beratungsund Pflegeleistungen ans Herz. Der Jahresbeitrag für eine Person mit 65 Jahren beträgt 119,70. Die Jahres-Beitragssätze in für Erwachsene von 18 bis 64 Jahren Gefahrengruppe A Gefahrengruppe B Invaliditätsleistung je mit Progression 500 % 1,20 1,70 mit Progression 225 % 1,00 1,50 ohne Progression 0,92 1,30 Unfallrente je 100 monatliche Rente 5,40 9,50 Todesfall-Leistung je ,82 1,32 Krankenhaus-Tagegeld (KHT) mit KHT PLUS je 1 1,07 1,32 Die Jahres-Beitragssätze in für Erwachsene von 65 bis 79 Jahren Alter Invaliditätsleistung je Unfallrente Todesfall- Krankenhaus- Progression Progression Mehrleistung je 100 Leistung Tagegeld (KHT) mit 500 % 225 % ab 90 % Monats rente je KHT PLUS je ,30 1,08 1,03 5, ,40 1,17 1,11 6, ,51 1,26 1,20 6, ,63 1,36 1,30 7, ,76 1,47 1,40 7, ,90 1,59 1,51 8, ,05 1,72 1,63 9, ,21 1,86 1,76 9, ,39 2,01 1,90 10, ,58 2,17 2,05 11, ,79 2,34 2,21 12, ,01 2,53 2,39 13, ,25 2,73 2,58 14, ,51 2,95 2,79 15, ,79 3,19 3,01 17,11 einheitlich 0,82 einheitlich 1,07 Die Jahres-Beitragssätze für Zusatzleistungen in (altersunabhängig) Gefahrengruppe A Gefahrengruppe B Zusatzbaustein Unfall PLUS 8,00 14,00 zusätzlich um 20 % verbesserte Gliedertaxe 20 % Zuschlag auf den Beitrag für die Invaliditätsleistung Unfall-Schutzbrief für Erwachsene 38,50 Für Personen ab 65 Jahren gilt der Beitrag nach Gefahrengruppe A. 7

14 Die Unfallversicherung für Kinder bis zu 18 Jahren Auch Infektionen durch Zeckenbisse (z. B. Borreliose) sind versichert. Ein privater Unfallschutz für Kinder ist besonders wichtig, weil sie durch die gesetzliche Unfallversicherung weniger geschützt sind als Erwachsene. 80 % der Unfälle von Kindern ereignen sich Zuhause, bei Freunden oder beim Sport ohne gesetzlichen Versicherungsschutz. Wählen Sie unseren Vorsorge-Tipp oder stellen Sie sich die Leistungen nach Ihren Wünschen zusammen. Unser Schutzbrief (siehe Seite 9) wertet die Kinder-Unfallversicherung um Hilfs- und Beratungsleistungen auf. Weil wir wissen, was Verantwortung bedeutet. Stirbt der Versicherungsnehmer, führen wir die Unfallversicherung des Kindes beitragsfrei fort, bis das Kind das 18. Lebensjahr vollendet (Voraussetzung: Der Antragsteller ist bei Versicherungsbeginn unter 60 Jahren). Unser Vorsorge-Tipp für Kinder: Leistung bei Vollinvalidität Versicherungssumme für Invalidität mit 500 % Progression Todesfall-Leistung Zusatzbaustein Unfall PLUS (ohne verbesserte Gliedertaxe) Unfall-Schutzbrief (Hilfs- und Beratungsleistungen) Jahresbeitrag gesamt 58,80 Beitrag pro Monat umgerechnet 4,90 Die Jahres-Beitragssätze in für Kinder bis 18 Jahren Invaliditätsleistung je mit Progression 500 % 0,68 mit Progression 225 % 0,63 mit Mehrleistung ab 90 % 0,61 Unfallrente je 100 monatliche Rente 4,80 Todesfall-Leistung je ,48 Krankenhaus-Tagegeld (KHT) mit KHT PLUS und Rooming-In-Leistung bei Kindern unter 14 Jahren je 1 0,87 Zusatzbaustein Unfall PLUS 8,00 zusätzlich um 20 % verbesserte Gliedertaxe 20 % Zuschlag auf den Beitrag für die Invaliditätsleistung Unfall-Schutzbrief für Kinder 12,00 8

15 Die Schutzbriefe für Erwachsene und Kinder Unter den in unseren Versicherungsbedingungen näher genannten Voraussetzungen erbringen wir im Ernstfall folgende Leistungen: Hilfsleistungen Menüservice. Versorgung der versicherten Person (im Erwachsenen-Schutzbrief ggf. auch des Ehe- oder Lebenspartners) mit täglich einem Mittagsmenü. Einkäufe und Besorgungen. Einkauf von Waren des täglichen Bedarfs und Erledigung von notwendigen Besorgungen, einmal wöchentlich bis zu 3 Stunden. Begleitung bei Arzt- und Behördengängen. Begleitung zu notwendigen Arzt-, Therapie- und Behördenterminen bis zu zweimal pro Woche in einem Umkreis von 25 Kilometern. Wohnungsreinigung. Reinigung Ihres Wohnbereichs einmal wöchentlich bis zu 3 Stunden. Wäscheservice. Waschen, Trocknen und Bügeln der Wäsche einmal wöchentlich bis zu 2 Stunden. Hausnotruf (nur Erwachsenen-Schutzbrief). Bereitstellung einer Hausnotrufanlage, über die eine Rufzentrale 24 Stunden am Tag erreichbar ist. Medikamentenanlieferung (nur Erwachsenen- Schutzbrief). Organisation der Anlieferung von ärztlich verordneten Medikamenten (Umkreis bis zu 25 Kilometern). Betreuung und Versorgung Ihrer Kinder (nur Erwachsenen-Schutzbrief). Organisation der Betreuung und Versorgung Ihrer Kinder unter 15 Jahren inkl. Mittags-Menüservice und Fahrdienst bis zu zwei Wochen (maximal 10 Stunden am Tag). Inklusive Notfall-Betreuung über 48 Stunden hinweg direkt nach dem Unfall. Unterbringung von Haustieren (nur Erwachsenen-Schutzbrief). Organisation der Unterbringung und Versorgung von Haustieren in einer Tierbetreuungsstätte. Inklusive Kostenersatz bis zu 4 Wochen. Betreuung von Geschwistern (nur Kinder- Schutzbrief). Betreuung der Geschwister des versicherten Kindes unter 15 Jahren. Beratungsleistungen Telefonische Erstberatung (nur Kinder- Schutzbrief). Beratung über die medizinischen Möglichkeiten im Falle einer drohenden Entwicklungsstörung. Medizinische Beratung. Information über die Möglichkeiten der medizinischen Versorgung (Fragen zur Diagnostik, der Akut-Behandlung und Anschluss- Therapien). Reha-Beratung. Persönliche Reha-Beratung in enger Absprache mit den Ärzten im Rahmen der Akut-Versorgung. Pflege-Beratung. Abstimmung der optimalen Pflege zu Hause oder in einer geeigneten Einrichtung, ggf. mit bedarfsgerechter Beauftragung eines Pflegedienstes. Beratung über Hilfsmittelversorgung, Umbau von Kfz und Wohnung. Entwicklung eines Versorgungskonzepts unter Abstimmung mit den zuständigen Kostenträgern. Organisation des Umbaus von Wohnung und Kfz. Psychologische Erstberatung (nur Kinder- Schutzbrief). Teilnahme an bis zu 3 Beratungen unseres psychologischen Beratungsdienstes. Pflegeleistungen des Erwachsenen-Schutzbriefs Pflege. Grundpflege des Versicherten zweimal täglich bis zu 2 Stunden: Z. B. Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe bei der Nahrungszubereitung usw. Informationen zur gesetzlichen Pflegeversicherung sowie Beratung bei der Anschaffung notwendiger Hilfsmittel. Pflegeschulung bei ausschließlicher Pflege durch Angehörige. Einmalige Schulung durch Fachpersonal von maximal 2 Personen für die Aufgaben der täglichen Pflege. Im Erwachsenen-Schutzbrief erbringen wir die Hilfs- und Pflegeleistungen auch für den Ehe- oder Lebenspartner, Verwandte 1. Grades und Schwiegereltern des Versicherten, soweit diese von ihm gepflegt wurden und häusliche Gemeinschaft besteht. 9

16 Produktinformationsblatt zur Unfallversicherung Classic Ihr Versicherungsschutz in der Unfallversicherung Classic Mit den folgenden zehn Punkten geben wir Ihnen einen ersten Überblick über Ihren Versicherungsschutz in der Unfallversicherung Classic. Den vollständigen Vertragsinhalt entnehmen Sie bitte den beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung (AUB 2012), Ihrem Antrag und Ihrem Versicherungsschein. Sind Sie Versicherungsnehmer der HUK-COBURG, wird außerdem deren Satzung Grundlage Ihres Vertrags. Bei Fragen helfen wir Ihnen gern weiter. 1. Um was für eine Versicherung handelt es sich? Die private Unfallversicherung bietet der versicherten Person weltweit und rund um die Uhr Versicherungsschutz bei Unfällen. Von einem Unfall spricht man, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Einige weitere Ereignisse sind einem Unfall gleichgestellt. So werden z. B. bestimmte Gesundheitsschäden infolge erhöhter Kraftanstrengung oder auch tauchtypische Gesundheitsschäden vom Versicherungsschutz erfasst. Näheres entnehmen Sie bitte A 1.2, A 2.1 und A 2.2 der AUB Kinder und junge Leute unter 18 Jahren versichern wir in der Regel in der Kinder-Unfallversicherung. Für sie gelten einige Besonderheiten, z. B. die Beitragsbefreiung bei Tod des Versicherungsnehmers oder ein verbesserter Versicherungsschutz. Wichtige Regelungen zur Kinder-Unfallversicherung finden Sie beispielsweise unter A 2.3.2, A 4.2.4, A oder B 5.3 AUB Achten Sie bitte darauf, dass Sie einen auf den persönlichen Bedarf der versicherten Person abgestellten Versicherungsschutz mit ausreichenden Versicherungssummen vereinbaren. Unser Vorsorge-Tipp stellt dabei eine Mindest-Empfehlung dar. 2. Was ist versichert? In der Unfallversicherung können Sie verschiedene Leistungsarten wählen. Die Invaliditätsleistung oder die Rentenleistung muss mindestens enthalten sein. Invaliditätsleistung: Invalidität liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist. Die Invaliditätsleistung erbringen wir als einmalige Kapitalzahlung. Deren Höhe hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der unfallbedingten Invalidität ab. Näheres zur Invaliditätsleistung finden Sie unter A 3.2 AUB Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der Invaliditätsleistung mit Progression. So steigt die Leistung bei schwerwiegenden Unfallfolgen deutlich an im Höchstfall auf das Fünffache der vereinbarten Versicherungssumme. Wie sich die Invaliditätsleistung mit einer Progression konkret entwickelt, können Sie den Tabellen unter A und A AUB 2012 entnehmen. Rentenleistung: Die Rentenleistung erbringen wir, wenn ein Unfall zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 % führt. Wir zahlen die Rente monatlich in Höhe der dafür vereinbarten Versicherungssumme. Zur Rentenleistung sehen Sie bitte A 3.3 AUB Todesfall-Leistung: Stirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalls, zahlen wir die vereinbarte Todesfall-Leistung aus. Bitte sehen Sie dazu A 3.5 AUB Um die steigenden Lebenshaltungskosten auszugleichen, erhöhen wir die Versicherungssummen für die Invaliditäts-, die Renten- und die Todesfall-Leistung jährlich um den vereinbarten Prozentsatz ( Dynamik ). Ihr Beitrag ändert sich entsprechend. Näheres entnehmen Sie bitte B 5.2 AUB Die Dynamik können Sie im Antrag abwählen. Krankenhaus-Tagegeld mit Krankenhaus-Tagegeld PLUS: Ist nach einem Unfall eine vollstationäre Behandlung in einem Krankenhaus notwendig, zahlen wir für jeden Kalendertag das vereinbarte Krankenhaus-Tagegeld längstens jedoch für 2 Jahre. Für die Dauer des Krankenhausaufenthalts leisten wir zusätzlich das Krankenhaus-Tagegeld PLUS begrenzt auf 100 Tage. Weitere Informationen finden Sie unter A 3.6 AUB Sofortleistung: Die Sofortleistung ist ohne zusätzlichen Beitrag enthalten. Führt ein Unfall zu einem der drei festgelegten schweren Gesundheitsschäden (z. B. Querschnittslähmung), leisten wir unverzüglich Zur Sofortleistung sehen Sie bitte A 3.4 AUB Neben den von Ihnen gewählten Leistungsarten werden auch bestimmte Kosten erstattet. Beispielsweise ersetzen wir Kosten für kosmetische Operationen oder Kosten für Serviceleistungen (z. B. Bergungseinsätze) nach einem Unfall. Näheres entnehmen Sie bitte den Regelungen unter A 4.1 AUB Was können Sie gegen Zusatzbeitrag versichern? Vereinbaren Sie eine Invaliditätsleistung, können Sie den Zusatzbaustein Unfall PLUS abschließen. Dieser erweitert die Unfallversicherung um eine Sofortzahlung bei Knochenbrüchen und Oberschenkelhalsbruch. Außerdem werden die Reha-Beihilfe sowie die Erstattungsgrenzen für kosmetische Operationen und Serviceleistungen erhöht. Eine um 20 % verbesserte Gliedertaxe für die Invaliditätsleistung können Sie innerhalb der Unfall PLUS zusätzlich wählen. Über unseren Unfall-Schutzbrief gewähren wir Ihnen umfangreiche Beratungs- und Hilfsleistungen. Wir kümmern uns nach einem Unfall z. B. um Einkäufe und Besorgungen, leisten einen Menü- und Wäscheservice oder beraten zu Themen der medizinischen Versorgung. Bei erwachsenen Versicherten sind außerdem umfangreiche Pflegeleistungen (z. B. die tägliche Grundpflege) enthalten. Weitere Informationen erhalten Sie unter A 4.3 und den Abschnitten D und E Ihrer AUB

17 4. Was gilt für die Beitragszahlung? Die Höhe Ihres Beitrags hängt von den Leistungen und Versicherungssummen ab, die Sie vereinbart haben. Die Beitragshöhe finden Sie im Antrag und in Ihrem Versicherungsschein. Der erste Beitrag ist am 15. Tag nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben dann noch zwei Wochen Zeit, den Beitrag zu zahlen. Vor Versicherungsbeginn müssen Sie das allerdings nicht tun, auch wenn Sie den Versicherungsschein schon von uns erhalten haben sollten. Der Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt zu entrichten. Unsere Beiträge sind Jahresbeiträge. Bezahlen Sie Ihren Beitrag unbedingt immer pünktlich, sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, sorgen Sie bitte für ausreichende Deckung Ihres Kontos. 5. Wann sind Unfälle nicht versichert? Wir können nicht alle denkbaren Unfälle versichern, weil sonst die Beiträge zu hoch wären. Deshalb sind einige Fälle vom Versicherungsschutz ausgenommen. Hierzu gehören beispielsweise Unfälle, die durch Kernenergie verursacht werden oder Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Kraftfahrzeugs an Rennfahrten beteiligt. Weitere wichtige Ausschlüsse finden Sie unter A 2.5 AUB Was müssen Sie bei Vertragsschluss beachten? Beantworten Sie unsere Fragen im Antrag unbedingt deutlich, vollständig und wahrheitsgemäß. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung können uns nach dem Versicherungsvertragsgesetz folgende Rechte zustehen: vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit, das Recht zur Vertragsanpassung, der Rücktritt vom Versicherungsvertrag, die Kündigung des Versicherungsvertrags. 7. Was haben Sie während der Laufzeit des Vertrags zu beachten? Ändert sich die Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Haben Sie eine Kinder- Unfallversicherung abgeschlossen und wird das versicherte Kind volljährig, geben Sie uns nach unserer Aufforderung bitte dessen Tätigkeit bekannt. Sehen Sie bitte auch B 4.2 und B 5.3 Ihrer AUB Was müssen Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls beachten? Ist ein Versicherungsfall eingetreten, müssen Sie bzw. die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns informieren. Auch die von uns übersandte Unfallanzeige ist wahrheitsgemäß auszufüllen und unverzüglich zurückzusenden. Welche weiteren Pflichten Sie im Versicherungsfall haben und was passiert, wenn Sie diesen nicht nachkommen, entnehmen Sie bitte den Regelungen unter B 3. AUB Bei einigen Leistungsarten (z. B. bei der Invaliditäts- und der Rentenleistung) müssen Sie zudem bestimmte Fristen beachten. Sie können sonst Ihren Versicherungsschutz verlieren. Bitte sehen Sie A b) und A b) der AUB Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein festgelegten Termin, wenn Sie Ihren Beitrag rechtzeitig zahlen. Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn Sie ihn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf in Textform kündigen. Wollen wir kündigen, haben wir eine Frist von drei Monaten einzuhalten. Gründe für die Kündigung müssen nicht genannt werden. Bei form- und fristgemäßer Kündigung endet Ihr Versicherungsschutz zum Ablauf des Versicherungsjahres. Die Unfallversicherung endet spätestens mit dem Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person 85 Jahre alt wird. Einer Kündigung bedarf es dazu nicht. Informationen hierzu finden Sie unter C 1.2 AUB Welche Möglichkeiten haben Sie, den Vertrag zu beenden? Sie, aber auch wir können den Vertrag zum Ablauf eines jeden Versicherungsjahres kündigen (siehe 9.). Auch nach einem Versicherungsfall haben Sie und wir die Möglichkeit zu kündigen. Außerdem können Sie sich vom Vertrag lösen, wenn wir den Beitrag aufgrund der vertraglichen Anpassungsmöglichkeiten unter B 5.1. oder B 5.4 AUB 2012 anheben. Sollten wir die Versicherungsbedingungen nach B 5.5 AUB 2012 anpassen, können Sie ebenfalls kündigen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Kündigungsfristen. Näheres dazu finden Sie unter B 5.1.7, B 5.4.2, B 5.5.2, C 1.2 und C 1.3 AUB

18 Berufsgruppenverzeichnis zur privaten Unfallversicherung der HUK-COBURG Versicherungsgruppe Maßgebend für die Einstufung ist die tatsächlich ausgeübte berufliche Tätigkeit bzw. Beschäftigung, nicht der erlernte Beruf. Übt eine Person Tätigkeiten der Gefahrengruppe A und der Gefahrengruppe B aus, so ist die Gefahrengruppe B maßgebend. Ab dem vollendeten 65. Lebensjahr entfällt bei den Leistungen Invalidität und Rente die Einstufung nach Gefahrengruppen. Personen, die sich in der Ausbildung befinden, z. B. Auszubildende, Volontäre, sind nach dem jeweiligen Ausbildungsberuf einzustufen. Gefahrengruppe A Personen, die kaufmännisch, verwaltend, planend, gestaltend, lehrend im Innen- oder Außendienst der Wirtschaft bzw. Verwaltung (einschl. Verwaltung in Bundeswehr, Bundespolizei, Zoll, Polizei, Justiz, Feuerwehr) leitend oder aufsichtführend im Betrieb oder auf Baustellen (einschl. aufsichtführende Meister) im Verkauf, in der Datenerfassung bzw. Datenverarbeitung (EDV-Bereich), im Gesundheitswesen, in der Schönheitspflege tätig sind. Anlagen / Maschinen elektronisch steuern. keine berufliche Tätigkeit / Beschäftigung ausüben. Hausfrauen, Rentner, Pensionäre, Schüler sind. (Zum Beispiel: Anwendungssoftwareentwickler, Apotheken helfer, Apotheker, Arbeitssuchende, Ärzte der Humanmedizin, Bankkaufleute, Bauingenieure, Bauzeichner, Betriebsleiter, Betriebsprüfer, Bürokaufleute, Elektroniker, Erzieher, Groß- und Einzelhandelskaufleute, Kosmetiker, Lehrer (Ausnahme: Sportlehrer), Messtechniker, pharmazeutisch-technische Assis tenten, Sozialversicherungsfachangestellte, Systemadministratoren, Unternehmensberater, Verwaltungsangestellte) Gefahrengruppe B Personen, die körperliche (auch sportliche) oder handwerkliche Berufsarbeit verrichten (einschl. mitarbeitende Meister). Holz, Metall, Kunststoff, Steine, Erde be- oder verarbeiten. mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explo siven Stoffen arbeiten. Maschinen bedienen, einrichten, warten oder reparieren. Tiere behandeln oder pflegen. im Truppen-, Einsatz- und Vollzugsdienst bei Bundeswehr, Bundespolizei, Zoll, Polizei, Justiz und Feuerwehr tätig sind. (Zum Beispiel: Bäcker, Baggerführer, Berufsfeuerwehrleute, Berufssoldaten, Chemiefacharbeiter, Chemiker, Heizungsbauer, Industriemechaniker, Kunststoffformgeber, Maschinenbauer, Maurer, Metallbauer, Polizisten, Schreiner, Sportlehrer, Steinmetze, Tierärzte, Tierarzthelfer, Tierpfleger, Tischler) Gefahrengruppe K Kinder und junge Leute unter 18 Jahren auch wenn sie schon berufstätig sind. Ausnahme: Personen ab 16 Jahren, die unsere Erwachsenen- Unfallversicherung abschließen, werden nach der tatsächlich ausgeübten beruflichen Tätigkeit bzw. Beschäftigung in die Gefahrengruppe A oder die Gefahrengruppe B eingestuft. Besondere Hinweise: Sprengpersonal (einschl. Munitionssuche und -räumung), Taucher, Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler, Artisten, Tierbändiger können auf der Grundlage dieses Antrags nicht versichert werden. Auf die nicht versicherbaren Personen nach A AUB weisen wir hin. 12

19 Anzeigepflicht nach 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie unsere Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar in Schriftform nachzuholen gegenüber der: HUK-COBURG Bahnhofsplatz Coburg Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpfl ichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpfl ichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungs schutzes Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungs falls, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 2. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vor vertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3. Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. 4. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Ver tragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. 5. Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrags durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 13

20 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die Versicherungsbedingungen bilden die Grundlage für unser gemeinsames Vertrags verhältnis. Der konkret zwischen Ihnen und uns vereinbarte Versicherungsschutz ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen. Versicherungsbedingungen für die HUK-Unfallversicherung Stand: Inhalt Kundeninformation 2 Inhaltsverzeichnis zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung (AUB 2012) 4 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung (AUB 2012) 6 Dies sind wichtige Vertragsunterlagen! Bitte bewahren Sie sie zusammen mit dem Versicherungsschein auf. Seite Eine Erläuterung von Fachbegriffen fi nden Sie im Glossar auf Seite 19. Auf gute Partnerschaft Ihre HUK-COBURG und Ihre HUK-COBURG-Allgemeine HS41112, Stand: HUK-COBURG Haftpfl icht-unterstützungs-kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG Bahnhofsplatz, Coburg

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