Mehr Sicherheit für Sicherheitsbeauftragte
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- Gerrit Berg
- vor 7 Jahren
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1 Mehr Sicherheit für Sicherheitsbeauftragte Sind die aktuellen gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Sicherheit bekannt und umgesetzt? Der SAFOS Sicherheitscheck liefert Ihnen exakte Antworten auf diese Fragen. Schwarz auf weiss.
2 Sicherheit ist eine Verpflichtung Art. 2 Abs.1 Verordnung zum Arbeitsgesetz (ArGV) «Der Arbeitgeber muss alle Massnahmen treffen, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern und die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.» Art. 3 Abs. 1 Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) «Der Arbeitgeber muss zur Wahrung der Arbeitssicherheit alle Anordnungen und Schutzmassnahmen treffen, die den Vorschriften dieser Verordnung und den für seinen Betrieb sonst geltenden Vorschriften über die Arbeitssicherheit sowie im Übrigen den anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.» Risiken verändern sich. Der Gesetzgeber reagiert darauf. Die Massnahmen zum Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben dem Stand der Technik zu entsprechen. Dies verpflichtet Unternehmen und Sicherheitsbeauftragte, die organisatorischen Sicherheitsaspekte auf der Betriebsseite sowie die technischen Vorgaben auf der Bauseite laufend zu überprüfen. Klarheit darüber, was wo effektiv nötig ist und ob die bestehende Schutztechnik dem technischen Fortschritt angepasst werden sollte, erhalten Sie durch den SAFOS Sicherheitscheck. Dieser basiert auf der aktuellen rechtlichen Grundlage. Leben und Gesundheit geniessen höchste Priorität Art. 328 Abs. 2 Obligationenrecht «Der Arbeitgeber hat zum Schutz von Leben, Gesundheit und persönlicher Integrität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes oder Haushaltes angemessen sind, soweit es mit Rücksicht auf das einzelne Arbeitsverhältnis und die Natur der Arbeitsleistung ihm billigerweise zugemutet werden kann.» Sicherheitsmassnahmen sind auch eine Frage des Ermessens. Wird es falsch ausgeübt, birgt dies Risiken für Mensch, Objekt und Einrichtungen. Die Missachtung von Sorgfaltspflichten kann im Ereignisfall zu Haftungsklagen führen. Lassen
3 Sie die Gefahren in Ihrem Unternehmen durch Spezialisten umfassend beurteilen: Der SAFOS Sicherheitscheck nimmt sowohl Ihr Konzept für die Sicherheit als auch die einzelnen betrieblichen Sicherheitseinrichtungen genau unter die Lupe. Sekunden entscheiden über Leben und Tod Art. 8 Abs. 1 Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz «Arbeitsplätze, Räume, Gebäude und Betriebsgelände müssen bei Gefahr jederzeit rasch und sicher verlassen werden können.» Die Vorgaben sind klar, diesen gegenüber steht die Praxis: Signaletik und Notbeleuchtungen sind häufig nicht auf dem neusten Stand oder funktionieren nur mangelhaft. Behinderungen in Verkehrswegen, die als Fluchtwege dienen, sind leider keine Seltenheit. Wertvolle Sekunden gehen verloren, weil Feuerwehr und Polizei im Fall eines unerwünschten Ereignisses nicht schnell genug intervenieren können. Tragen Sie Sorge, dass der Unfall nicht zur Katastrophe ausartet. Der SAFOS Sicherheitscheck nimmt auch Ihre Notausgänge ins Visier. Hier kommen zum Beispiel die EN 179 und 1125 zur Anwendung: Türen von Notausgängen sollten sich einfach, mit einer Hand und ohne Schlüssel von innen öffnen lassen. Brandschutz mit Konsequenzen Art. 58 Brandschutznorm Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen «Bauten und Anlagen müssen für den raschen und zweckmässigen Einsatz der Feuerwehr jederzeit ungehindert zugänglich sein.» Art. 55 Obligationenrecht «Der Geschäftsherr haftet für den Schaden, den seine Arbeitnehmer oder andere Hilfspersonen in Ausübung ihrer dienstlichen oder geschäftlichen Verrichtungen verursacht haben, wenn er nicht nachweist, dass er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat, um einen Schaden dieser Art zu verhüten, oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre.» Brandschutz und Betriebssicherheit gehen Hand in Hand. Konsequenterweise sind die Systeme für Zutrittskontrollen
4 mit dem Interventionskonzept und den Schliessungen für Feuerwehr und Polizei abgestimmt. Die Verantwortung dafür tragen Sie, doch Sie können den Brandschutz an den Spezialisten delegieren. Dieser überblickt für Sie die zahlreichen kantonalen Verordnungen und Vollzugsvorschriften sowie deren Änderungen bis hin zu den neusten Auflagen für das Instandhalten von elektrisch gesteuerten Meldeanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse. Die aktuelle Analyse durch den SAFOS Sicherheitscheck wird in einem Prüfheft festgehalten. Nutzen Sie die Chance, sich gleichzeitig unverbindlich über neue Schliessungen und Brandschutztüren zu informieren. Systemorientierte Brandschutzund Sicherheitskonzepte auftretenden Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden und treffen die erforderlichen Schutzmassnahmen und Anordnungen nach anerkannten Regeln der Technik.» Sicherheit für Objekte und Unternehmen sind das Ziel systemorientierter Prävention. Diese bedeutet, eine objektund unternehmensbezogene Sicherheitskultur zu entwickeln. Technische, organisatorische und personenbezogene Funktionen werden miteinander kombiniert. Das Benennen von Gefährdungen und das Entwickeln von Schutzmassnahmen sind die ersten Schritte systemorientierter Prävention. Aktionen werden «nach anerkannten Regeln der Technik» eingeführt und laufend überprüft. «Anerkannte Regeln der Technik» sind in der Praxis erprobte und bewährte Bestimmungen bezüglich Technik, Organisation und Verhalten, die auf einer risikoorientierten Betrachtungsweise basieren. EKAS-Richtlinie Nr «Im Rahmen der allgemeinen Pflichten (Art Verordnung Unfallverhütung und Art. 3 9 Arbeitsgesetz-Verordnung 32) ermitteln alle Arbeitgeber die in ihren Betrieben
5 Kurz-Test Informationen zu Brandschutztüren finden Sie auch auf den Merkblättern des Verbands Schweizerische Türenbranche VST, Sind die Systeme der Zutrittskontrolle Ihres Unternehmens mit dem Interventionskonzept und den Schliessungen für Feuerwehr und Polizei abgestimmt? ja teilweise nein Sind die Fluchtwege ausreichend signalisiert und frei begehbar? ja teilweise nein Lassen sich die Notausgänge jederzeit von innen und ohne Schlüssel öffnen? ja teilweise nein Ist die letzte Prüfung/Kontrolle der Sicherheitsmassnahmen revisionstauglich dokumentiert? ja teilweise nein Wann erfolgte diese Kontrolle? Verlangen Sie eine unabhängige Prüfung, wenn Sie eine dieser vier Fragen nicht mit JA beantworten können. Informieren Sie sich über den SAFOS Sicherheitscheck.
6 11/2011 Kläy & Co AG ist auf das Erstellen und Prüfen von Sicherheitskonzepten spezialisiert, produziert Sicherheitstechnik und den EN-Normen entsprechende Brandschutztüren. Sprechen wir über die Sicherheit in Ihrem Unternehmen: Telefon +41 (0) Kläy & Co AG SAFOS Sicherheitssysteme Pünten 8 CH-8602 Wangen Telefon +41 (0) Telefax +41 (0) info@klaey.ch Internet
7 SAFOS Sicherheitscheck Informieren Sie uns unverbindlich über den SAFOS Sicherheitscheck. Rufen Sie uns an, damit wir einen Termin für den SAFOS Sicherheitscheck vereinbaren können. Name Vorname Funktion Firma Adresse PLZ/Ort Telefon Bitte Karte vollständig ausfüllen und noch heute einsenden!
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