stehst du gerade in der Schwangerschaft. Stand: April 2016

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1 Im stehst du gerade in der Schwangerschaft. Stand: April 2016

2 IHRE SCHWANGERSCHAFT & IHR BERUF Wir haben die wichtigsten Infos für Sie auf einen Blick Sie haben uns Ihre Schwangerschaft mitgeteilt und der Beginn Ihrer Wochenhilfe steht fest. Ab sofort gelten für Sie die besonderen Rechte und Pflichten des Mutterschutzgesetzes in Bezug auf Überstunden, Tragen und Heben, stehende Arbeiten, Ruhemöglichkeit und vieles mehr (siehe BR-Broschüre Im Mittelpunkt stehst du. Kind und Beruf bei BILLA. ). Sie treffen in nächster Zeit viele Entscheidungen für Ihre private und berufliche Zukunft. Hierbei unterstützen wir Sie bestmöglich und empfehlen Ihnen, Folgendes zu beachten: Die Meldung Ihrer Karenz Ihre Karenz müssen Sie bis spätestens 8 Wochen nach der Geburt bei uns melden. Achtung: Der gesetzliche Anspruch für eine Karenz geht bis zum 2. Geburtstag des Kindes, d.h. der 2. Geburtstag ist der erste Arbeitstag nach der Karenz. Auf eine längere Karenz haben Sie keinen rechtlichen Anspruch. Besprechen Sie eine längere Karenz gesondert mit Ihrem Vorgesetzten und halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest! Vorlagen dazu erhält Ihr Vorgesetzter in der Personalabteilung. Karenz ist nicht gleich Kinderbetreuungsgeld Man unterscheidet zwischen Kinderbetreuungsgeld und Karenz: Kinderbetreuungsgeld Geld von der Gebietskrankenkasse. Sie wählen zwischen 5 Varianten. Karenz Das Dienstverhältnis bei BILLA ruht. Sie erhalten kein Gehalt und erwerben keine neuen Ansprüche. Eine Karenz ist bis zum 2. Geburtstag Ihres Kindes möglich. Die Dauer der Karenz beim Arbeitgeber ist unabhängig vom Kinderbetreuungsgeld. Wir empfehlen, die Länge der Karenz der Länge der gewählten Kinderbetreuungsgeldvariante anzupassen! Sie wählen die Variante Kinderbetreuungsgeld Das heißt: Als Mutter bekommen Sie bis zum 20. Lebensmonat Kinderbetreuungsgeld. Die weiteren 4 Monate kann nur der Vater Kinderbetreuungsgeld beziehen. Vereinbaren Sie jetzt bei BILLA eine Karenz bis zum 24. Lebensmonat, dann erhalten Sie 4 Monate lang kein Einkommen! Sie sind in dieser Zeit auch nicht versichert und müssen sich selbst- oder mitversichern. Der Arbeitgeber muss Ihnen erst wieder am 2. Geburtstag Ihres Kindes einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.

3 Hier haben wir für Sie ein Muster für Ihr Karenzschreiben: (Name und Adresse) Sozialversicherungsnummer: /.. (TT.MM.JJJJ) An BILLA AG / BILLA Fleischabteilung Personalabteilung Industriezentrum NÖ-Süd Straße 3, Objekt Wiener Neudorf (Ort), am (Datum) Meldung meiner Karenz Sehr geehrte Damen und Herren, ich informiere Sie über die Geburt meines Kindes am (Datum). Meine Wochenhilfe endet mit (Datum). Kinderbetreuungsgeld beziehe ich bis (Datum). Ich möchte bei der BILLA AG/BILLA Fleischabteilung meine Karenz bis (Datum) in Anspruch nehmen. (max. bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes) Herzliche Grüße, Unterschrift Beilage: Kopie Geburtsurkunde

4 INF Alle Infos rund um die Karenz finden Sie in der Broschüre»Im Mittelpunkt stehst du. Kind und Beruf bei BILLA.«! Schicken Sie den Brief gemeinsam mit einer Kopie der Geburtsurkunde und der Bestätigung der Wochenhilfe per Einschreiben an die Personalabteilung. Ihr Urlaubsanspruch Besprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten, dass Sie offene Urlaubstage möglichst vor Beginn der Wochenhilfe konsumieren. Auch während der Wochenhilfe erwerben Sie Urlaubstage. Auch diesen Urlaub können Sie, nach Vereinbarung, schon vor der Karenz in Anspruch nehmen. Wird der Urlaub nicht aufgebraucht, bleibt er bis zum Wiedereintritt stehen. Ihr Urlaub verfällt nicht! Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird aliquot bis zum Beginn der Wochenhilfe ausbezahlt. Ihr Antrag auf Wochen- und Kinderbetreuungsgeld (bei der Gebietskrankenkasse) Während der Wochenhilfe bekommen Sie das Wochengeld, das sich aus der Höhe Ihrer letzten 3 Nettoeinkommen berechnet. Das Wochengeld müssen Sie selbst bei der Gebietskrankenkasse beantragen. Die dazu benötigte Arbeits- und Entgeltbestätigung übermittelt die Personalabteilung an die Gebietskrankenkasse. Solange Sie Wochengeld erhalten, ruht der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher als das Wochengeld, können Sie die Auszahlung der Differenz bei der Gebietskrankenkasse beantragen. INF Alle Infos zum Kinderbetreuungsgeld finden Sie in der Broschüre»Im Mittelpunkt stehst du. Kind und Beruf bei BILLA.«! Nach der Geburt stellen Sie selbst bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kinderbetreuungsgeld. Dieser Antrag ist völlig unabhängig von Ihrer Karenz. Die Gebietskrankenkasse informiert den Arbeitgeber nicht!

5 DER PAPAMONAT UND DIE GETEILTE KARENZ Ihr persönlicher Vatertag Aufgrund der Geburt des Kindes erhält der Vater einen Tag bezahlt frei. (Im PEP als Vatertag bezeichnet.) Papamonat (unbezahlter Urlaub) Der Vater kann im Zeitraum von der Geburt bis längstens zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter bis zu vier Wochen unbezahlten Urlaub beantragen (unabhängig von seinem gesetzlichen Urlaubsanspruch). In dieser Zeit erhält der Vater kein Gehalt. Voraussetzung: Vater, Mutter und Kind müssen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Beginn und Dauer des Papamonats müssen spätestens einen Monat vor dem beabsichtigten Antritt gemeldet werden, je früher desto besser. Geteilte Karenz Die Karenz können sich Vater und Mutter auch teilen: Es kann allerdings höchstens zwei Mal gewechselt werden und jeder Teil der Karenz muss für mindestens zwei Monate in Anspruch genommen werden. Wird erstmals gewechselt, können beide gleichzeitig für einen Monat in Karenz gehen dann verkürzt sich die gesamte Karenz jedoch um einen Monat. Wir sind für Sie da! Alle Infos für Sie online! Viele Infos zu den Themen Beruf & Familie, Schwangerschaft, Geburt, Karenz & Elternteilzeit finden Sie auf unserer Online-Plattform im Bereich BILLA als Arbeitgeber. Um Sie während Ihrer Karenz am Laufenden zu halten, schicken wir Ihnen unser Mitarbeiter-Magazin Unter uns und die Betriebsrats-Zeitung AKTIV nach Hause. Vergessen Sie daher keinesfalls einen etwaigen Wohnsitzwechsel mit neuem Meldezettel in die Personalabteilung zu schicken! Kontakt melden Sie sich bei uns! Informieren Sie sich rechtzeitig und fragen Sie im Zweifelsfall lieber einmal öfters nach. Wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten, an die BILLA Personalabteilung (Tel / ), oder den BILLA Betriebsrat (Tel / , Wir helfen Ihnen gerne!

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