Interkommunale Zusammenarbeit
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- Julia Sophie Maurer
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1 Interkommunale Zusammenarbeit im Steuerrecht Syke 23. April 2013 StB Christian Trost Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 1
2 Ihr heutiger Dozent: Christian Trost Diplom-Betriebswirt (FH) / Steuerberater Partner / Prokurist der Concunia GmbH in Münster Tätigkeitsschwerpunkte: Prüfungsleiter bei Jahresabschluss- und Sonderprüfungen von Körperschaften und Unternehmen verschiedener Branchen, Rechtsformen und Größen insbesondere der öffentlichen Hand Begleitung von ca. 50 Gebietskörperschaften bei der Umstellung auf das kaufmännische Rechnungswesen Betriebswirtschaftliche Beratung, u. a. in den Bereichen Umstellung des Rechnungswesens auf die Doppik, Aufbau interner Kontrollsysteme (IKS), Aufbau- und Ablauforganisation Steuerberatung und Steuerdeklaration, insbesondere für den Bereich der Besteuerung der öffentlichen Hand Aus- und Fortbildungstätigkeiten Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 2
3 Schwerpunkte der Concunia GmbH: Wirtschaftsprüfung: Prüfung von Eröffnungsbilanzen (EöB), Jahresabschlüssen (JA) sowie Gesamtabschlüssen (Konzernabschlüsse) Beratung bei der Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens Unterstützung bei der Erstellung von EöB und JA Erstellung oder Prüfung des Gesamtabschlusses Verwendungsnachweisprüfung auf nationaler und internationaler Ebene Steuerberatung Steuerdeklarationen und Steuergestaltungsberatung mit dem Schwerpunkt öffentliche Hand insbesondere USt und KSt Consulting Controlling inkl. Kosten- und Leistungsrechnung Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen Gebührenkalkulation Schulungskonzepte für die gesamte Verwaltung Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 3
4 Agenda 1. Allgemein 2. Umsatzsteuer 2.1. System der Umsatzsteuer 2.2. Unternehmereigenschaft gem. 2 UStG 2.3. Die jpdör als Unternehmer gem. 2 Abs. 3 UStG 2.4. Beistandsleistungen 3. Aktuelle Entwicklungen im nationalen Umsatzsteuerrecht 3.1. Urteile 3.2. Ausblick Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 4
5 1. Allgemein Sphären der jpdör im Steuerrecht / Schaubild inländische juristische Person des öff. Rechts wirtschaftliche Tätigkeit hoheitliche Tätigkeit vermögensverwaltende Tätigkeit Betriebe gewerblicher Art Betriebe nicht gewerblicher Art / LuF ausl. Eink./ inl. Eink. ohne Steuerabzug inländische steuerabzugspflichtige Eink. gemeinnütziger Zweckbetrieb unbeschränkt stpfl. 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG steuerbefreit; 5 (1) Nr. 9 KStG keine Steuerpflicht beschränkte Steuerpflicht 2 Nr. 2 KStG Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 5
6 1. Allgemein Der Betrieb gewerblicher Art Besteuerung der Körperschaft des öffentlichen Rechts Grundvoraussetzung Betrieb gewerblicher Art Körperschaftsteuer ( 4 KStG) Gewerbesteuer, wenn Gewinnerzielungsabsicht ( 2 Abs. 2 GewStG, 2 GewStDV) Umsatzsteuer ( 2 Abs. 3 UStG) Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 6
7 1. Allgemein Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentliche Rechts ( 4 KStG) (1) Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinne von 1 Abs.1 Nr. 6 sind vorbehaltlich des Absatzes 5 alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind nicht erforderlich. (2) Ein Betrieb gewerblicher Art ist auch unbeschränkt steuerpflichtig, wenn er selbst eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. (3) Zu den Betrieben gewerblicher Art gehören auch Betriebe, die der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Gas, Elektrizität oder Wärme, dem öffentlichen Verkehr oder dem Hafenbetrieb dienen (4) Als Betrieb gewerblicher Art gilt auch die Verpachtung eines solchen Betriebs. (5) Zu den Betrieben gewerblichen Art gehören nicht Betriebe, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen (Hoheitsbetriebe). Für die Annahme eines Hoheitsbetriebs reichen Zwangs- und Monopolrechte nicht aus. Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 7
8 1. Allgemein Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentliche Rechts ( 4 KStG) (2) Ein Betrieb gewerblicher Art kann mit einem oder mehreren anderen Betrieben gewerblicher Art zusammengefasst werden, wenn 1. sie gleichartig sind, 2. zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technischwirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht oder 3. Betriebe gewerblicher Art im Sinne des Absatzes 3 vorliegen. (Abs. 3: Zu den Betrieben gewerblicher Art gehören auch Betriebe, die der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Gas, Elektrizität oder Wärme, dem öffentlichen Verkehr oder dem Hafenbetrieb dienen.) Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden. Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 8
9 Agenda 1. Allgemein 2. Umsatzsteuer 2.1. System der Umsatzsteuer 2.2. Unternehmereigenschaft gem. 2 UStG 2.3. Die jpdör als Unternehmer gem. 2 Abs. 3 UStG 2.4. Beistandsleistungen 3. Entwicklungen im nationalen Umsatzsteuerrecht 3.1. Urteile 3.2. Ausblick Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 9
10 2. Umsatzsteuer 2.1. System der Umsatzsteuer (1) Lieferungen oder sonstige Leistungen (2) Unternehmer (3) im Inland (4) gegen Entgelt (5) im Rahmen seines Unternehmens steuerbar nicht steuerbar steuerpflichtig steuerfrei mit Vorsteuerabzug (ggf. anteilig) ohne Vorsteuerabzug ( 4 Nr. 8 ff UStG) mit Vorsteuerabzug ( 4 Nr. 1-7 UStG) Regelsteuersatz ermäßigter Steuersatz Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 10
11 2. Umsatzsteuer 2.2. Unternehmereigenschaft gem. 2 UStG Unternehmer gem. 2 UStG Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. Selbständigkeit eigener Name und eigene Rechnung Nachhaltigkeit auf Dauer angelegt; mit Wiederholungsabsicht Einnahmeerzielung Absicht, überhaupt Einnahmen zu erzielen Bsp.: Gewerbetreibende, Steuerberater, Rechtsanwalt Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 11
12 2. Umsatzsteuer 2.3. Die jpdör als Unternehmer gem. 2 Abs. 3 UStG Beurteilung nach deutschem Umsatzsteuerrecht Nur im Rahmen der Betriebe gewerblicher Art begründet die jpdör eine Unternehmereigenschaft Bsp.: Kantinen, Duales System Deutschland GmbH (DSD), Versorgungsbetriebe, BHKW Unternehmerische Tätigkeit einer jpdör gemäß 2 Abs. 3 UStG Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 12
13 2. Umsatzsteuer 2.3. Die jpdör als Unternehmer gem. 2 Abs. 3 UStG Beurteilung nach der Mehrwertsteuer-System-Richtlinie Art. 13 MwStSyRL Leistungsbeziehung auf privatrechtlicher Ebene jpdör ist stets Unternehmer Bsp.: Vermietung von Sportanlagen an private Dritte Abfallbeseitigung ggü. gewerblichen Unternehmen Friedhofsgärtnerei WICHTIG: Es kommt nicht mehr auf das Überschreiten der Grenze von an, um einen BgA und damit die Unternehmereigenschaft i.s.d. 2 Abs. 3 UStG zu begründen Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 13
14 2. Umsatzsteuer 2.3. Die jpdör als Unternehmer gem. 2 Abs. 3 UStG Beurteilung nach der Mehrwertsteuer-System-Richtlinie Art. 13 MwStSyRL Leistungsbeziehung auf öffentlich-rechtlicher Ebene Wettbewerb zu privaten Anbietern? Nicht unbedeutende Wettbewerbsverzerrungen notwendig Keine lokale Konkurrenz erforderlich Der potentielle Wettbewerb ist ausreichend Bsp.: Überlassen von PKW-Stellplätzen in einer Tiefgarage gem. 45, 13 StVO (Parkraumbewirtschaftung) Folge: Gemeinde begründet Unternehmereigenschaft Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 14
15 2. Umsatzsteuer 2.3. Die jpdör als Unternehmer gem. 2 Abs. 3 UStG Rechtsfolgen der Beurteilung auf Grundlage der MwStSyRL Privatrechtlicher Vertrag Unternehmereigenschaft Öff.-rechtlicher Vertrag Liegen Wettbewerbsverzerrungen vor, so führt dies zur Unternehmereigenschaft Juristische Person des öff. Rechts Privatrechtlicher Vertrag Öff.-rechtlicher Vertag Unternehmer Nicht-Unternehmer (Ausnahme: Wettbewerbsverzerrung) Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 15
16 2. Umsatzsteuer 2.4. Beistandsleistungen Was sind Beistandsleistungen? Unter Beistandsleistungen sind Sachverhalte zu verstehen, in denen eine jpdör für eine andere jpdör bestimmte Aufgaben oder Tätigkeiten aus deren Hoheitsbereich durchführt und dafür einen Aufwandsersatz erhält. Beispiele Leistungen von Rechenzentren Personalgestellung Gemeinsame Geschäftsbuchhaltung Kommunaler Kassenverband Problem Stellt dies einen Leistungsaustausch dar? Umsatzsteuerbarkeit? Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 16
17 2. Umsatzsteuer 2.4. Beistandsleistungen Problematik: Beistandsleistung Land Niedersachsen Kommune Leistungsaustausch Problematik: Innenumsatz innerhalb der jpdör Ministerium A Ministerium B Kein Leistungsaustausch Land Niedersachsen Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 17
18 2. Umsatzsteuer 2.4. Beistandsleistungen Beistandsleistungen: Unterscheidung von Fallgruppen Leistungsaustausch zwischen BgAs innerhalb derselben jpdör es liegt ein nicht steuerbarer Innenumsatz vor Bsp.: Wasserwerk liefert Wasser an das städt. Schwimmbad Leistungen des BgA an den eigenen Hoheitsbereich Unentgeltliche Wertabgabe => gleichgestellte Lieferung und damit umsatzsteuerbar Bsp.: PKW wird nach 2 Jahren hoheitlich genutzt Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 18
19 2. Umsatzsteuer 2.4. Beistandsleistungen Beistandsleistungen: Unterscheidung von Fallgruppen Leistungen gegenüber anderer jpdör Die Zuordnung zum hoheitlichen bzw. nicht-hoheitlichen Bereich auf Ebene des Empfängers ist von entscheidender Bedeutung Hoheitsbereich: Abhängig von nationaler- bzw. EU-Sichtweise BgA: Leistung ist umsatzsteuerbar Leistungen gegenüber Dritten Erfolgen die Leistungen im Rahmen des BgA, so ist der Leistungs- austausch umsatzsteuerbar Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 19
20 2. Umsatzsteuer 2.4. Beistandsleistungen Beistandsleistung am Beispiel Personalgestellung ( A 2.11 Abs.15 UStAE) Personalgestellung erfolgt aus dem Hoheitsbereich an den eigenen BgA: es liegt ein nicht steuerbarer Innenumsatz vor an den BgA einer anderen jpdör umsatzsteuerbarer Vorgang an Hoheitsbereich einer anderen jpdör nicht umsatzsteuerbar Personalgestellung erfolgt aus dem Bereich des BgA an den eigenen Hoheitsbereich keine umsatzsteuerbare unent- geltliche Wertabgabe, wenn Trennung der Bereiche möglich an dem BgA einer anderen jpdör umsatzsteuerbarer Vorgang Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 20
21 Agenda 1. Allgemein 2. Umsatzsteuer 2.1. System der Umsatzsteuer 2.2. Unternehmereigenschaft gem. 2 UStG 2.3. Die jpdör als Unternehmer gem. 2 Abs. 3 UStG 2.4. Beistandsleistungen 3. Aktuelle Entwicklungen im nationalen Umsatzsteuerrecht 3.1. Urteile 3.2. Ausblick Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 21
22 3. Aktuelle Entwicklungen im nat. Umsatzsteuerrecht 3.1. Urteile Begründung der Unternehmereigenschaft bei Betreiben einer Wasserversorgungsanlage durch kommunalen Zweckverband (BFH v XI R 65/07) Lieferung von Wasser erfolgt nur gegenüber kommunalen Verbandsmitgliedern Richtlinienkonforme Auslegung: Es besteht zwar faktisch kein Markt, aber die Lieferung erfolgt in nicht unbedeutendem Umfang Berücksichtigung von Anlage I der MwStSystRL von Bedeutung Potentieller Wettbewerb laut BFH ausreichend Begründung der Unternehmereigenschaft Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 22
23 3. Aktuelle Entwicklungen im nat. Umsatzsteuerrecht 3.1. Urteile Sanierung eines gemischt genutzten Marktplatzes führt zum anteiligen Vorsteuerabzug (BFH V R 23/10) Marktplatz ist öffentliche Gemeindestraße Der Marktplatz wird im Rahmen der entgeltlichen Überlassung von Markt- standplätzen an Händler auch unternehmerisch genutzt Auch wenn die Überlassung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erfolgt, ist eine nicht unerhebliche Wettbewerbsverzerrung gegeben Die Überlassung von Marktstandplätzen gegen Entgelt 2 Abs. 3 UStG + Quotaler Vorsteuerabzug gem. 15 Abs. 4 UStG analog Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 23
24 3. Aktuelle Entwicklungen im nat. Umsatzsteuerrecht 3.1. Urteile Vermietung von Räumlichkeiten der Sporthalle an Nachbargemeinde für deren Grundschule (BFH v V R 41/10) Es liegt eine Beistandsleistung vor Die mögliche Wettbewerbsverzerrung führt zu einem steuerbaren Leistungsaustausch Umsatzsteuerpflicht Gemeinde errichtet Sporthalle Nutzung: Eigener Schulsport Vermietung: Privater Verein Vermietung: Andere Gemeinde umsatzsteuerfrei umsatzsteuerpflichtig umsatzsteuerpflichtig Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 24
25 3. Aktuelle Entwicklungen im nat. Umsatzsteuerrecht 3.1. Urteile Überlassung von Stellplätzen für PKW in einer Tiefgarage aufgrund hoheitlicher Grundlage ( BFH v V R 1/11) Öffentlich-rechtliche Grundlage gem. 45,13 StVO Stellplätze waren als Gemeindestraße gewidmet Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber privaten Parkhausbetreibern vor. Gemeinde handelt somit als Unternehmer BFH übernimmt Rechtsprechung des EuGH Umsatzsteuerpflicht Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 25
26 3. Aktuelle Entwicklungen im nat. Umsatzsteuerrecht 3.2. Ausblick Die Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand in den Bereichen interkommunale Kooperation / Beistandsleistungen wird erheblich ausgeweitet Hinweise für die Praxis: Optionsrecht muss einheitlich für alle Tätigkeitsbereiche ausgeübt werden Eingangsumsätze auch im Hinblick auf Kostensteigerungen untersuchen Ausgangsumsätze bezüglich künftiger Steuerpflicht prüfen Falls Leistungen steuerbar, dann Nationale Steuerbefreiungsvorschriften ( 4 UStG) prüfen Europäische Steuerbefreiungsnormen (Art. 132 ff. MwStSyStRL) prüfen Die neuen Entwicklungen können zu Vor- und Nachteilen für die Kommunen führen Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 26
27 Für weitergehende Fragen und Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Christian Trost Steuerberater/Partner/Prokurist Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Grevener Str Münster Tel.: 0251 / christian.trost@concunia.de Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 27
28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Grevener Str Münster Tel.: 0251/ Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 28
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