GmbH & Co. KG. Mediadaten Nr. 21 Gültig ab 01. Januar 2012 für Anzeigen und Beilagen

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1 Mediadaten Nr. 21 Gültig ab 01. Januar 2012 für Anzeigen und Beilagen GmbH & Co. KG Ste.-Foy-Straße Limburg/Lahn Telefon (06431) Telefax (06431) Postanschrift Postfach Limburg/Lahn Internet Geschäftsstelle Bad Camberg Marktplatz Bad Camberg Telefon (06434) Telefax (06434) bad-camberg@vfa-online.de

2 Preisliste Nr. 21 Gültig ab 01. Januar Kenn- Nr. 7 X 7 M 7 G Preis Euro mm / Spalte S/W Preis Euro mm / Spalte 1 ZF* Preis Euro mm / Spalte 4C* Ausgabenbezeichnung, Verbreitungsgebiet Auflage Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis Lahn-Post Limburg, Diez, Elz, Hadamar, Brechen, Hahnstätten, Weilburg, Aarbergen, Katzenelnbogen, Villmar, Weilmünster, Dornburg, Mengerskirchen Bad Camberg Bad Camberg, Selters, Hünfelden Wochenblatt-Verlag Limburg GMBH & CO. KG Gesamtausgabe 7X, 7M * Mindestberechnung für die Farbzuschläge 1 ZF 600 mm 4C 800 mm Farbanzeigen sind rabattfähig ,05 1,74 2,56 2,18 2,87 2, ,81 0,68 1,01 0,85 1,13 0, ,86 2,42 3,57 3,03 4,00 3,39 AbschluSSrabatte bei Anzeigenabschlüssen Malstaffel oder Mengenstaffel ab 6 Anzeigen 5% ab 3000 mm 5% ab 12 Anzeigen 10% ab 5000 mm 10% ab 24 Anzeigen 15% ab mm 15% ab 48 Anzeigen 20% ab mm 20% Abschlussrabatte nur auf mm-anzeigen bei schriftlichem Abschluss auf Grund- oder Ortspreise. Ohne Rabatt werden Farbzuschläge, Fließsatzanzeigen und ermäßigte Anzeigen abgerechnet. Kombinationsnachlässe mm-anzeigen für frei wählbare Kombinationen bei Belegung von ab 2 Ausgaben 15% ab 4 Ausgaben 21% ab 3 Ausgaben 18% ab 5 Ausgaben 24% auf die addierten Grund- oder Ortspreise In den -Kombinationen können Ausgaben des Wochenblatt- Verlages Limburg, des Verlages für Anzeigenblätter Mülheim-Kärlich, des SW-Verlages Mayen, des WMV-Verlages Mayen, des WEISS-Verlages Monschau, des TW-Wochenspiegel Monschau, des VWP-Verlages Siegburg belegt werden. Fragen Sie unsere Verkaufsmitarbeiter.

3 Verlag für Anzeigenblätter GmbH 3 Kenn- Nr. 9 S 9 A 9 B 9 L 9 N 9 W 9 Y 9 R 9 P 9 E 9 O Preis Euro mm / Spalte S/W Preis Euro mm / Spalte 1 ZF* Preis Euro mm / Spalte 4C* Ausgabenbezeichnung, Verbreitungsgebiet Auflage Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis Koblenzer schängel Stadt Koblenz + Stadtteile, Spay, Brey, Rhens, Waldesch, Winningen Andernacher Kurier Stadt Andernach, Verbandsgemeinde Andernach-Land, Verbandsgemeinde Bad Breisig, Verbandsgemeinde Brohltal (Teile) Bendorf-Vallendar-Rundschau Stadt Bendorf und Verbandsgemeinde Vallendar (mit Urbar, Niederwerth, Weitersburg) Rhein-Wied-Kurier Verbandsgemeinde Linz, Unkel, Bad Hönningen, Waldbreitbach, Asbach Neuwieder Rundschau Stadt Neuwied, Verbandsgemeinden Rengsdorf, Dierdorf, Puderbach und Gemeinde Leutesdorf WeiSSenthurmer Kurier Verbandsgemeinde Weißenthurm (mit Mülheim-Kärlich, Kettig, Bassenheim und den Rheinorten) Rhein-Lahn-Post Verbandsgemeinde Bad Ems, Braubach, Lahnstein, Nassau, Nastätten, St. Goarshausen und Heidenrod Westerwald-Rundschau Verbandsgemeinden Altenkirchen, Wissen, Hamm, Flammersfeld, Betzdorf und Kirchen Westerwald-Post Süd Verbandsgemeinden Montabaur, Höhr-Grenzhausen, Ransbach-Baumbach, Selters, Wirges und Wallmerod Westerwald-Post Nord Verbandsgemeinden Hachenburg, Bad Marienberg, Rennerod, Westerburg, Gebhardshain, Driedorf und Daaden Verlag für anzeigenblätter Gesamtausgabe 9S, 9A, 9B, 9L, 9N, 9W, 9Y, 9R, 9P, 9E ,99 1,69 2,50 2,11 2,80 2, ,18 1,01 1,48 1,27 1,66 1, ,93 0,79 1,16 0,99 1,30 1, ,24 1,05 1,55 1,32 1,73 1, ,40 1,18 1,75 1,48 1,96 1, ,93 0,79 1,16 0,99 1,30 1, ,32 1,12 1,65 1,40 1,84 1, ,28 1,09 1,60 1,37 1,79 1, ,35 1,14 1,69 1,43 1,88 1, ,34 1,13 1,68 1,42 1,87 1, ,96 10,99 16,22 13,78 18,13 15,42

4 Beilagenpreise 4 Preis pro Exemplare bis Grundpreis Euro Ortspreis 20 g 30 g 40 g 50 g 60 g 56,24 62,38 68,51 77,21 89,48 48,06 53,17 58,29 65,29 76,18 Mindestberechnung pro Beilagenauftrag. 155,00 netto. Berechnung pro angefangene Exemplare. Teilbelegung möglich Anlieferungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Technische Angaben Anlieferung 1. Formate und g/m 2 -Gewichte: Mindestformat: 10,5 x 14,8 cm bei einem Papiergewicht von mindestens 170 g/m 2. Für größere Formate, z. B. DIN A4 oder DIN A5 gefalzt, ist ein Papiergewicht von mindestens 100 g/m 2 erforderlich. Höchstformat: 24 x 34 cm bei einem Papiergewicht von mind. 170 g/m 2 ohne Falz bzw. 100 g/m 2 mit Falz oder Heftung parallel der längsten Seite. 2. Höchstgewicht: 75 g pro Beilage 3. Beilagen müssen so beschaffen sein, dass sie maschinell verarbeitet werden können. Das Einlegen von Prospekten mit Leporellofalz, aufgeklebten Postkarten auf der Außenseite oder mit Warenmustern und -proben ist nicht möglich. Eine Termingarantie oder Haftung im Falle höherer Gewalt, beschädigt gelieferter Prospekte oder tech nischer Störungen kann nicht übernommen werden, ebenso nicht für Einsteckfehler im technischen Bereich (Toleranzgrenze: 2%) spätestens 5 Tage vor Erscheinen werktäglich von 8.00 bis Uhr, frei Versandanschrift. Versandanschrift PVL-Versand Telefon: 02637/ Stierweg 48 Fax: 02637/ Weißenthurm anlieferung@vfa-online.de Sonstige Angaben 1. Ausschluss wird in Bezug auf Konkurrenzbeilagen nicht gewährt. 2. Beilagen dürfen keine Fremdanzeigen enthalten. 3. Letzter Rücktrittstermin 2 Wochen vor Erscheinen. 4. Für beschädigt gelieferte Prospekte kann keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Einlage übernommen werden. 5. Für Beilagen in Partnerverlagsausgaben gelten andere Regelungen.

5 Unser Verbreitungsgebiet 5 X Lahn-Post Dornburg Waldbrunn Mengerskirchen Merenberg Weilburg Löhnberg M Bad Camberg Wir sind Mitglied im Holzappel Hahnstätten Katzenelnbogen Hadamar Elz LIMBURG Diez Aarbergen Beselich 7X Hünfelden Dauborn Brechen Villmar Weinbach Selters Haintchen 7M BAD CAMBERG Würges Weilmünster Geprüfte Auflage Auflagenkontrolle durch unabhängige Wirtschaftsprüfer nach den Richtlinien von BDZV und BVDA

6 Gesamtbelegungsübersicht 6 Mit uns und unseren Partnerverlagen ERREICHEN SIE ÜBER 1,2 MILLIONEN HAUSHALTE Kenn- Nr. Preis EURO/mm/Spalte SW Preis EURO/mm/Spalte 1 ZF* Preis EURO/mm/Spalte 4C* Ausgabe Auflage Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis Wochenblatt-verlag limburg gmbh 7 X Lahn-Post ,05 1,74 2,56 2,18 2,87 2,44 7 M Bad Camberg ,81 0,68 1,01 0,85 1,13 0,95 Gesamtausgabe Wochenblatt-Verlag ,86 2,42 3,57 3,03 4,00 3,39 Verlag für Anzeigenblätter gmbh 9 S Koblenzer Schängel ,99 1,69 2,50 2,11 2,80 2,37 9 A Andernacher Kurier ,18 1,01 1,48 1,27 1,66 1,41 9 B Bendorf-Vallendar RS ,93 0,79 1,16 0,99 1,30 1,11 9 L Rhein-Wied-Kurier ,24 1,05 1,55 1,32 1,73 1,47 9 N Neuwieder Rundschau ,40 1,18 1,75 1,48 1,96 1,66 9 W Weißenthurmer Kurier ,93 0,79 1,16 0,99 1,30 1,11 9 Y Rhein-Lahn-Post ,32 1,12 1,65 1,40 1,84 1,58 9 R Westerwald-Rundschau ,28 1,09 1,60 1,37 1,79 1,52 9 P Westerwald-Post Süd ,35 1,14 1,69 1,43 1,88 1,60 9 E Westerwald-Post Nord ,34 1,13 1,68 1,42 1,87 1,59 Gesamtausgabe VfA ,96 10,99 16,22 13,78 18,13 15,42 Alle Partnerverlagsangaben ohne Gewähr. Die Übersicht stellt keine Preisliste dar. Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste des Partnerverlages, über die Sie unser Verkauf auf Anfrage informiert. Anzeigenbelege von Partnerverlagsausgaben schickt der Partnerverlag gegen Kostenerstattung. Das Angebot zur Auftragsabwicklung im Rahmen der Verlagskombination ist ein freibleibendes Serviceangebot und lässt auch bei wiederholter Auftragsdurchführung auch im Rahmen von Jahresabschlüssen keinen Rechtsanspruch ent stehen. Auflage und Preise: Stand 01. Januar 2012

7 Gesamtbelegungsübersicht 7 Kenn- Nr. Ausgabe Auflage Preis EURO/mm/Spalte SW Preis EURO/mm/Spalte 1 ZF* Preis EURO/mm/Spalte 4C* Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis TW Wochenspiegel trier 41 Trierer Wochenspiegel ,12 0,95 1,40 1,19 1,57 1,33 42 Mosel-Ruwertaler Wochenspiegel ,82 0,70 1,03 0,88 1,15 0,98 43 Konzer Wochenspiegel ,65 0,55 0,81 0,69 0,91 0,77 44 Hochwälder Wochenspiegel ,69 0,59 0,86 0,74 0,97 0,83 45 Saarburger Wochenspiegel ,55 0,47 0,69 0,59 0,77 0,66 51 Bitburger Wochenspiegel ,00 0,85 1,25 1,06 1,40 1,19 52 Prümer Wochenspiegel ,80 0,68 1,00 0,85 1,12 0,95 53 Wittlicher Wochenspiegel ,98 0,83 1,23 1,04 1,37 1,16 54 Bernkasteler Wochenspiegel ,98 0,83 1,23 1,04 1,37 1,16 TW Wochenspiegel Gesamtausgabe ,59 6,45 9,50 8,08 10,63 9,03 WVM-Verlag 55 Cochemer Wochenspiegel ,93 0,79 1,16 0,99 1,30 1,11 56 Zeller Wochenspiegel ,71 0,60 0,89 0,75 0,99 0,84 57 Mayener Wochenspiegel ,23 1,05 1,54 1,31 1,72 1,47 WVM Gesamtausgabe ,87 2,44 3,59 3,05 4,01 3,42 SW-Verlag MAYEN 59 Bad Kreuznacher Wochenspiegel ,26 1,07 1,58 1,34 1,76 1,50 60 Idar-Obersteiner Wochenspiegel ,23 1,05 1,54 1,31 1,72 1,47 61 Nahe-Glan Wochenspiegel ,90 0,77 1,13 0,96 1,26 1,08 62 Hunsrücker Wochenspiegel ,98 0,83 1,23 1,04 1,37 1,16 63 Rhein-Mosel Wochenspiegel ,90 0,77 1,13 0,96 1,26 1,08 SW-Verlag Gesamtausgabe ,27 4,49 6,61 5,61 7,37 6,29 WEISS-VERLAG MONSCHAU 71 Daun/Gerolsteiner Wochenspiegel ,99 0,84 1,24 1,05 1,39 1,18 73 Schleidener Wochenspiegel ,05 0,89 1,31 1,11 1,47 1,25 74 Euskirchener Wochenspiegel ,10 0,94 1,38 1,18 1,54 1,32 75 Adenauer Wochenspiegel ,55 0,47 0,69 0,59 0,77 0,66 76 Ahrtaler Wochenspiegel ,05 0,89 1,31 1,11 1,47 1,25 77 Monschauer Wochenspiegel ,92 0,78 1,15 0,98 1,29 1,09 Weiss-Verlag Gesamtausgabe ,66 4,81 7,08 6,02 7,93 6,75

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10 Drucktechnische Angaben 10 Ausgaben Lahn-Post Bad Camberg zeitungsformat 350 mm breit, 510 mm hoch (Rheinisches Format) Seitenaufbau Satzspiegel: Seiteninhalt: Spaltenzahl: Druck: Grundschrift: Spaltenbreiten 480 mm hoch / 325 mm breit mm 8 je 38 mm Rotationsoffsetdruck 2,63 mm (7 Punkt) 1-spaltig = 38 mm 5-spaltig = 202 mm 2-spaltig = 79 mm 6-spaltig = 243 mm 3-spaltig = 120 mm 7-spaltig = 284 mm 4-spaltig = 161 mm 8-spaltig = 325 mm technische daten print Druckverfahren: Offsetrotationsdruck (Coldset) Druckform: Offsetdruckplatten Rasterweite: max. 40 Linien pro cm Auflösung: für Schwarzweißbilder und Farbbilder min. 200 dpi (Originalgröße) für Strichvorlagen dpi. Farbauftrag: Der Farbauftrag darf max. 240% betragen Verfügbare Pro- Alle zurzeit aktuellen Versionen der DTP- & Bildbearbeitungssoftgrammversionen ware aus der Adobe Creative-Suite und QuarkXPress (MAC + PC): Microsoft Office Tipps: Bei Farbanzeigen schwarz immer aussparen; die Überdrucken- und Aussparfunktion (QuarkXPress) beachten. Bilder sollten immer 1:1 platziert und möglichst nicht skaliert werden. Dateiformate: Druck PDF mit eingebundenen Schriften. Anzeigen im Original-Datei-Format und EPS-Dateien werden ebenfalls verarbeitet. Schriften müssen mitgeliefert, eingebunden oder in Zeichenwege (Pfade/Kurven) umgewandelt sein. datenversand technik@vfa-online.de (maximale Dateigröße 10 MB). FTP Upload: Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung unter der Rufnummer / Bitte beachten: Zu jeder übermittelten Anzeige benötigen wir einen verbindlichen Ausdruck oder eine Fax-Vorlage / Übermittelte Daten und Ausdruck zur Ansicht müssen zum jeweils gültigen Anzeigenschluss vorliegen. Datenträger: Alle zurzeit gängigen Datenträger. Info Telefon zu digitalen Druckunterlagen: /

11 Verbreitungsgebiet gesund durch 11 Verbreitungsgebiet Verbreitungsgebiet KIRCHEN WISSEN Verbreitungsgebiet ASBACH AWS = WISSEN GEBHARDSHAIN Altenkirchen HERDORF HAMM DAADEN GEBHARDSHAIN Hachenburg Altenkirchen Andernacher Kurier ASBACH Weißenthurmer Kurier BAD MARIENBERG FLAMMERSFELD DRIEDORF Koblenzer Schängel PUDERBACH RENNEROD UNKEL PUDERBACH Auflage: Exemplare MENGERSKIRCHEN DAADEN PE Hachenburg FLAMMERSFELD UNKEL Linz WALDBREITBACH NIEDERZISSEN SELTERS/WW RENGSDORF BAD HÖNNINGEN BAD BREISIG WIRGES R= Löhnberg AWS = LIMBURG Merenberg Weilburg 7X KATZENELNBOGEN Weinbach RHENS Limb LN HAHNSTÄTTEN MICHELBACH LAUFENSELDEN NASTÄTTEN Westerwald Rundschau Auflage: Exemplare ST. GOARSHAUSEN LAUFENSELDEN NASTÄTTEN ST. GOARSHAUSEN Weilmünster Villmar Andernacher Kurier PE = Westerwald-Post Süd Brechen Haintchen Westerwald-Post Nord Weißenthurmer Kurier Selters Holzappel Exemplare Hahnstätten SAWB =Koblenzer Koblenzer Schängel PEAuflage: = Schängel Westerwald-Post Hünfelden Schängel 7M SAWB = Koblenzer PE = Süd Westerw BAD CAMBERG Westerwald-Post Nord Westerw Andernacher Kurier Andernacher Kurier Dauborn Auflage: Exemplare Würges Katzenelnbogen Auflage: Exemplare Diez Aarbergen MX = HADAMAR KATZENELNBOGEN BRAUBACH WESTERWALD-TAUNUS KOBLENZ Y= WALLMEROD MICHELBACH Waldbrunn Beselich LÖHNBERG SELTERS/WW WEILBURG WALLMEROD RENGSDORF WIRGES HADAMAR Neuwied Montabaur NIEDERZISSEN HÖHR-GRENZH. Neuwied Andernach Bendorf Montabaur HÖHR-GRENZH. Limburg Bendorf RUNKEL Weißenthurm MÜLHEIM-KÄRLICH Weißenthurm MX Koblenz = Vallendar Bad Camberg Vallendar MÜLHEIM-KÄRLICH Diez NIEDERSELTERS Bad Ems Lahn-PostKoblenz DAUBORN Diez WINNINGEN Bad Ems HAHNSTÄTTEN LAHNSTEIN WINNINGEN Auflage:NASSAU Exemplare Bad Camberg LAHNSTEIN NASSAU RHENS BRAUBACH Hadamar Elz RENNEROD WESTERBURG DIERDORF Andernach Mengerskirchen Dornburg BAD MARIENBERG Linz WALDBREITBACH WESTERBURG DIERDORF BAD HÖNNINGEN BAD BREISIG NEUWIED KIRCHEN HERDORF HAMM Weißenthurmer Kurier Weißenthurmer Kurier Bendorf-Vallendar Rundschau Rundschau Y = Bendorf-Vallendar Rhein-Lahn-Post (Vallendar) (Vallendar) Lahn-Post Süd Auflage: Exemplare YD = Rhein-Lahn-Post Auflage: Exemplare YD = Auflage: Exemplare Lahn-Post Süd Auflage: Exemplare Bad Camberg MC = Lahn-Post Bad Camberg MC = Auflage: Exemplare Lahn-Post Nord Auflage: Exem Rhein-La Lahn-Po Auflage: Exem Bad Camberg Lahn-Post Nord LNB = Rhein-Wied-Kurier Auflage: Exemplare NLB = NeuwiederNLB Rundschau = Neuwied Neuwieder Rundschau Rhein-Wied Kurier Rhein-W Bendorf-Vallendar Rundschau Bendorf-Vallendar Rundschau Bendorf Auflage: (Bendorf ) Exemplare (Bendorf ) Westerwald Rundschau R= Westerwald Rundschau R= Westerwald Rundschau Auflage: Exemplare Auflage: Exem Auflage:.2 Exemplare Auflage:.2 Exemplare Auflage: Exemplare Auflage: Exemplare R= VORAUSICHTLICHE ERSCHEINUNGSTERMINE UND ANZEIGENSCHLüSSE 2012 Ausgabe AWS = Andernacher Kurier Ausgabe Weißenthurmer Kurier Koblenzer Schängel Ausgabe Auflage: Exemplare PE = Anzeigenschluss Westerwald-Post Süd Anzeigenschluss Westerwald-Post Nord Auflage: Exemplare Anzeigenschluss WESTERWALD-TAUNUS WESTERWALD-TAUNUS WESTERWALD-TAUNUS Anzeigenschluss Ausgabe Y= Rhein-Lahn-Post Lahn-Post Süd RHEIN-MOSEL RHEIN-MOSEL RHEI

12 Verlagsinformationen 12 Erscheinungsweise und Streuung Die Ausgaben erscheinen mittwochs/donnerstags. Die Verteilung erfolgt dienstags/ mittwochs am späten Nachmittag oder mittwochs/donnerstags in den Vormittagsstunden. Verteilung an die Haus halte kostenlos. AnzeigenschluSS Freitags/montags (je nach Ausgabe) vor Erschei nen. Bei Feiertagen verschieben sich die Erschei nungs- und Anzeigenschlusstermine entsprechend. Geän derte Termine werden in den Ausgaben angekündigt. Chiffregebühr pro Veröffentlichung Bei Abholung der Offerten am Ort der Auftragserteilung. 3,00 Bei Übersendung der Offerten. 5,00 KombinationsnachlaSS Kombinationsnachlass wird nur für Anzeigen gewährt, die unverändert (gleicher Inhalt und Größe) in mehreren Ausgaben zum gleichen Termin erscheinen. Die Anzeige muss frei platzierbar (ohne Platzvor schrift) und rubrizierbar sein. Bei Verlagskombinationsanzeigen (Belegung von Ausgaben mehrerer Verlage) wird der Auftrag von dem Verlag abgewickelt, in dessen Verbreitungsgebiet der Kunde seinen Firmensitz hat. Auf Anzeigen zu ermäßigten Preisen wird kein Kombinations nachlass gewährt. Auf der Rechnung erscheint nur der Kombinationspreis. mm-anzeigen auf FlieSSsatzseiten Fließsatzseiten erscheinen immer in der Ge samtauflage des Verlages. Wenn Sie Ihre mm-anzeige auf solche Seiten platziert haben möchten, muss die betreffende Gesamtausgabe belegt werden. FlieSSsatzanzeigen Der Anlauf der Fließsatzanzeigen erscheint im Fettdruck. Gestaltungsvorschriften sind nicht möglich. Gestaltete Fließsatzanzeigen (z. B. Worte in Großbuchstaben usw.) werden zum mm-preis der jeweils belegten Anzeigenkombination abgerechnet. Fließsatzanzeigen zählen nicht zur Abschluss menge bei Anzeigenabschlüssen. Die Abrechnung erfolgt nach Bestellzeilen. Preise auf Anfrage. Preisabweichungen Von dieser Preisliste sind bei Sonderthemen und Sonderveröffentlichungen Preisabweichungen möglich. Titel-Anzeigen Ausgabe Titelkopfanzeige (4C) 1/46 Titelanzeige (4C) 2/100 S 250,. 750,. A 125,. 400,. B 100,. 300,. L 125,. 400,. N 175,. 600,. W 100,. 300,. Y 150,. 550,. R 150,. 500,. P 175,. 600,. E 150,. 550,. X 250,. 750,. M 100,. 300,. Panorama-Anzeigen Mindesthöhe 200 mm. Berechnung 17 Spalten. Die Druckunterlagen müssen einen Tag vor dem regulären Anzeigenschluss vorliegen.

13 Verlagsinformationen 13 Anzeigen zu ermässigten Preisen 1. Familienanzeigen, private Stellengesuche und Vereinsmitteilungen. 0,40 pro mm pro Ausgabe. Keine Kombipreise, kein Skonto, nur Bar geschäfte. 2. Für amtliche Bekanntmachungen, soweit sie nicht erwerbswirtschaftlicher Art sind und nicht an Dritte weiterberechnet werden, Preise auf Anfrage. 3. Preise für redaktionell gestaltete Anzeigen auf Anfrage. Aufträge und Platzvorschriften Für Platzierungsvorschriften (z. B. rechte Seite usw.) wird ein Aufschlag von 25% auf den mm-preis berechnet. Außerdem kann kein Kombina tionsnachlass gewährt werden. Mündliche Platzierungs zusagen sind ohne schriftliche Be stätigung unverbindlich. Bei Aufträgen mit Platzierungsvorschriften ohne Berücksichtung des Platzierungsaufschlages bzw. mit Angabe des Kombinationspreises gilt als vereinbart, dass es sich um einen unverbindlichen Platzierungs wunsch handelt. Platzierungswünsche berücksichtigen wir im Rahmen der Möglichkeiten, aber ohne jede Verpflichtung! AE-Provision 15% für Anzeigen und Beilagen, die zum Grundpreis abgerechnet werden. Auf Anzeigen zu ermäßigten Preisen und für Fließsatzanzeigen keine AE-Provision. Geschäftsbedingungen Auftragsgrundlage sind grundsätzlich die Geschäftsbedingungen des Verlages. Mit der Auftragserteilung werden die Geschäftsbedingungen anerkannt. Reklamationen müssen innerhalb 14 Tagen nach Erhalt dem Verlag schriftlich mitgeteilt werden. Zahlungsbedingungen Der Rechnungsbetrag ist 14 Tage nach Rech nungserhalt netto Kasse fällig. Bei Bankeinzug oder Vorkasse gewähren wir 2% Skonto. Gelegenheitsanzeigen nur gegen Vorkasse oder Bankeinzug. Anzeigen zu ermäßigten Preisen und Fließsatzanzeigen sind ohne Skonto sofort fällig. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher MwSt.

14 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Beilagen Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sons tigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Ab schlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten An zeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb darin Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. darin Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auf trag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druck schrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten Aus gaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und dies vom Verlag ausdrücklich bestätigt worden ist. Rubrizierte An zei gen werden, soweit dies technisch möglich ist, in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Formen nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremd anzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. 9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Vertrag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängig machung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertrags ab schluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auf trags erteilung ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigen entgeltes beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurück gesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehler kor rekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probe abzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt. 13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Ein ziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zu rückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auf traggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 14. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigen beleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigen schnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Ver öffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

15 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Beilagen Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen, sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auf traggeber zu tragen. 16. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe aus Ziffern anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (50g) überschritten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Ent gegen nahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 17. Druckvorlagen werden auf besondere Anforderung an den Auf traggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet mit dem Monat nach Ablauf des Auftrages. 18. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auf traggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohn sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Ge setzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Voraussetzung für eine Provisionszahlung an Werbemittler ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler erteilt wird und Texte bzw. Druck unterlagen auch von ihm geliefert werden. b) Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wieder gabe. Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer bereits gesetzten Anzeige werden die Satzkosten berechnet. c) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigen texte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. d) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungstreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei fehlerhaften Wieder holungs an zeigen, wenn der Werbungstreibende nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. e) Bei Anzeigen, die nach dem Wortlaut berechnet werden, behält sich der Verlag die Anwendung von allgemein verständlichen Ab kürzungen vor. f) Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten mangels anderer Ver einbarung die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. g) Bei Nichterscheinen im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und auf Leistung von Schadensersatz. Insbesondere wird auch kein Schadensersatz für Nichtveröffentlichung oder nicht recht zeitig veröffentlichte Anzeigen und nicht ausgeführte Beilagen aufträge geleistet. h) In Ergänzung der Ziffer 13 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden bei Zahlungsverzug oder Stundung Verzugszinsen erhoben, die 1 v. H. über dem jeweils gültigen Diskontsatz liegen. i) Bei Rechtsgeschäften, in denen der Vertragspartner nicht dem Personenkreis des 24 des Gesetzes über Allgemeine Geschäfts bedingungen zuzuordnen ist, gehen die 2, 10, 11 und 12 des Gesetzes den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. j) Die Rechnungsdaten werden elektronisch gespeichert.

16 Online 16 Wochenblatt-Verlag Limburg GmbH & Co. KG Ste.-Foy-Straße Limburg Tel.: / Fax: / lokalanzeiger-limburg@vfa-online.de Unser Infotainment Center Besuchen Sie uns auch auf: Blättern Sie sich online durch unsere Ausgaben. Wenn Sie einmal eine Zeitung verpasst haben, kein Problem. In unserem Archiv finden Sie auch alle älteren Ausgaben und Sonderbeilagen. Weitere nützliche Dinge: Mediadaten Nr. 21 Gültig ab 01. Januar 2012 für Anzeigen und Beilagen Auch unsere Mediadaten finden Sie online. Perfekt geeignet für die mobile Nutzung unterwegs. Oder schauen Sie sich doch einmal unsere Firmenpräsentation (Video) an. Hier sehen Sie wie unsere Zeitung entsteht, gedruckt wird und zu Ihnen nach Hause kommt. GmbH & Co. KG Ste.-Foy-Straße Limburg/Lahn Geschäftsstelle Bad Camberg Telefon (06431) Telefax (06431) Marktplatz Bad Camberg Postanschrift Postfach Limburg/Lahn Telefon (06434) Telefax (06434) bad-camberg@vfa-online.de lahn-post@vfa-online.de Medienpartner von: Weitere Informationen rund um das Thema Onlinewerbung finden Sie in unseren separaten Online-Mediadaten, die wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung stellen. Für weitere Fragen und Anregungen hinsichtlich unserer Onlineauftritte, stehen wir Ihnen natürlich auch persönlich zur Verfügung unter: Verlag für Anzeigenblätter GmbH - Hinter der Jungenstr Mülheim-Kärlich - Tel. 0261/ online@vfa-online.de

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