Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
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- Maximilian Geiger
- vor 7 Jahren
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1 Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Irmgard Badura Referat anlässlich der Fachtagung der DMSG Bayern Chancen erkennen am Samstag, den 11. Juni 2016 in Nürnberg Sehr geehrte Frau Dr. Himmighoffen, sehr geehrter Herr Wabro, sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die Einladung zu ihrer Fachtagung. Wenn ich mir Ihr Programm anschaue, ist mein Vortrag eingebettet in einem eher medizinisch ausgerichteten Tag, der den Menschen mit multipler Sklerose wichtige Informationen und Perspektiven vermittelt. Gemeinsam ist uns allen Referenten und Referenten, dass wir heute über die Chancen sprechen, genauer gesagt über das Erkennen von Chancen. Meine Perspektive möchte die medizinischen Aspekte mit den Aspekten der Barrierefreiheit verbinden. Eine Klippe ist dabei, dass wir gemeinsam das berühmte Mittagstief überwinden wollen, ich hoffe sehr, dass uns dies auch wirklich gelingt. Inklusion zwischen Anspruch und Wirklichkeit ist eine sehr schnell formulierte Überschrift. Thematisch steckt da meiner Ansicht nach sehr viel drin. Ich möchte am Anfang einige Begriffe klären, die wichtig sind, die wir regelmäßig im Alltag verwenden und die deshalb auch mein missverständlich sein können. Die Behinderung ist ein solcher Begriff. Im Alltag verstehen wir darunter eine dauerhafte Abweichung der körperlichen, seelischen oder geistigen Gesundheit von der Norm. Diese Sichtweise ist nicht falsch, sie ist aber auch nicht ganz vollständig. Dazu eine kleine Geschichte. Stellen Sie sich vor, es gibt ein Dorf irgendwo in Deutschland, wo nur Menschen leben, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Sie beschließen,dass
2 - 2 - überall im Dorf die Türen entsprechend breit sein müssen, aber die Türstöcke selber eigentlich nicht mehr als 1,50 m sein sollen. Nach einigen Jahren kommen erstmals Fußgänger ins Dorf. Sie haben ständig Probleme, bei die Türstöcke zu niedrig sind, und sie ständig in der Gefahr stehen sich die Köpfe einzuschlagen. Der Gemeinderat beschließt daraufhin an die Fußgänger entsprechende Schutzhelme auszugeben. Eine Expertenkommission wird berufen, die weitere technische Lösungen ausarbeiten soll. Eine Idee ist die Entwicklung eines Gurtsystems, das den Fußgängern ermöglicht, in geneigter Haltung des Oberkörpers die Türstöcke zu passieren. Unter den Experten, Pädagogen, Psychologen und anderen interessierten entsteht bald eine Diskussion über das so genannte Problem der schwersten mehrfach Normalen. Es werden Wohltätigkeitsvereine gebildet, die Ihnen weitere Hilfen zum Leben anbieten sollen. Eine Idee dabei ist, für die Fußgänger entsprechende spezielle Heime einzurichten, die beispielsweise über höhere Türstöcke verfügen. Den Fußgängern selbst werden diese Diskussionen langsam aber sicher zu bunt, sie fühlen sich dadurch ausgeschlossen und fordern die Berücksichtigung ihrer Belange, nämlich höhere Türstöcke überall. Diese Satire macht eines deutlich: Behinderung ist nicht nur ein individuelles Schicksal. Wie stark sich jeweils die medizinische Beeinträchtigung auswirkt im Alltag, das liegt nicht nur in der Hand des Menschen mit Behinderung selber. Es sind eben auch die Barrieren, das nicht nachdenken bei der Planung von Gebäuden und Dienstleistungen, die Menschen in ihrem Alltag behindern. Dieser soziale Aspekt von Behinderung wurde bereits von der Bewegung der Mensch mit Behinderung in Großbritannien Mitte der 70er Jahre betont hat der britische Soziologe Michael Oliver daraus das soziale Modell von Behinderung entwickelt. Danach ist Behinderung die fehlende Rücksichtnahme auf die Bedarfe der Menschen mit Beeinträchtigung durch die Gesellschaft. Behinderung ist aus dieser Sichtweise heraus eine Form sozialer Unterdrückung. Sich nur auf den sozialen Aspekt von Behinderung zu berufen, wäre aber auch zu kurz gegriffen. Dies ist insbesondere auch vom Sonderpädagogen Hans Wocken entsprechend kritisiert worden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat beide Perspektiven verbunden. Danach besteht die Behinderung in der Wechselwirkung von medizinischer Beeinträchtigung und gesellschaftlich bedingten Barrieren. Diese Vorstellung prägt die internationale Klassifikation von Pensionsberechnung, Behinderung und Gesundheit von 2002 der WHO. Sie hat ebenfalls Eingang gefunden in der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 26. März 2009 in Deutschland geltendes Bundesrecht ist. Diese Definition findet sich nunmehr im gerade beschlossenen Bundesgleichstellungsgesetz, sie ist auch im Bundesteilhabegesetz als die verbindliche rechtliche Definition von Behinderung vorgesehen.
3 - 3 - Für die Wirklichkeit, die Lebenswirklichkeit hat diese scheinbare theoretische Diskussion einige sehr wichtige und praktische Konsequenzen. Die Aufgabe bei chronischen Erkrankungen beschränkt sich nicht mehr allein auf therapeutische Maßnahmen, Sie muss den ganzen Menschen mit allen seinen Bedarfen im Alltag ernst nehmen. Konkret bedeutet es beispielsweise für die Ärzte, dass Sie neben den therapeutischen angeboten entsprechend schnell weitere Fachleute einschalten müssen, die den Betroffenen Menschen bei der Bewältigung des Alltags helfen, Sie bei der Antragstellung von Sozialleistungen unterstützen. Darüber hinaus muss eventuell der Alltag komplett neu organisiert werden, was beispielsweise dem Bereich Beschäftigung, wohnen und Freizeit betrifft. Wohl gemerkt, dies müssen nicht die Ärzte selber leisten, es bedarf einer entsprechenden Vernetzung hin zu einer solchen Expertise. Hier hat die Selbsthilfe der Mensch mit Behinderung eine Schlüsselstellung. Die DMSG hat in diesem Bereich eine entsprechende Expertise über Jahrzehnte hin aufgebaut. Die heutige Fachtagung zeigt auch, wie wichtig die Ärzteschaft die Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe nimmt. Sowohl den Fachärzten in Bayern als auch der DMSG selber möchte ich ausdrücklich für dieses wichtige Engagement danken. Denn das Ziel ist die Teilhabe am alltäglichen gesellschaftlichen Leben in allen seinen Facetten. Dort wo therapeutischen etwas verbessert werden kann, ist dies richtig und wichtig. Dort wo alle Möglichkeiten medizinisch-therapeutischen Wirkens an ihre Grenzen stoßen, muss es darum gehen durch den Abbau von Barrieren eine Teilhabe zu ermöglichen. Augenfällige Barrieren sind natürlich in baulichen Bereich. Die Menschen mit Mobilitätseinschränkungen unter ihnen kennen das ja bestens, die fehlenden Rampen und Aufzüge, die zu engen Türen und die fehlenden barrierefreien Toiletten im öffentlichen Raum. Eine weitere mögliche Barriere sind fehlende Informationen. Denn Barrierefreiheit hat drei wichtige Kriterien: Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit. Wichtig sind beispielsweise Informationen über mögliche Förderungen, wenn die Wohnung umgebaut werden muss. Diese Information muss man sich nicht selber erarbeiten, hier ist es eher sinnvoll entsprechende Ansprechpartner zu haben, beispielsweise die Wohnberatungsstellen in ganz Bayern, meist an den Landratsämtern und hier in München bei dem Stadtteilverein Milbertshofen. Ein weiterer wichtiger Ansprechpartner ist die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Architektenkammer. Sie wird vom Sozialministerium finanziert und kann deshalb kostenlos beraten. Wir haben natürlich gerade in München das Problem, dass der Wohnraum insgesamt sehr knapp ist und erst recht der barrierefreie Wohnraum. Hier wünsche ich mir vom Freistaat Bayern und den Kommunen ein beheiztes gemeinsames Vorgehen, ein Förderprogramm für den Wohnungsbau, der das Thema Barrierefreiheit in den Fokus rückt. Städte wie München und Nürnberg müssen sie auch selbst deutlich aktiver werden. Die bisherige Über-
4 - 4 - zeugung, dass private Investoren das Problem schon richten werden, ist aus meiner Sicht falsch. Natürlich wäre es mir lieber, wenn wir als Grundlage entsprechende gesetzliche Regelung hätten. Ich fordere eine gesetzliche Verpflichtung privater Investoren im Wohnungsbau zur Herstellung der Barrierefreiheit sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierung von Altbauten, auch dann, wenn die eigentliche Investitionssumme nicht Schwindel erregend hoch ist. Davon sind wir aber noch weit entfernt, hier müssen wir auch gemeinsam kämpfen. Sowohl die DMSG, aber auch die entsprechenden Facharztverbände der Neurologen sehe ich in der Pflicht, sich für die Betroffenen politisch aktiv beim Thema barrierefrei Wohnungsbau gemeinsam einzusetzen. Gemeinsam mit den anderen Selbsthilfeverbänden könnten wir dann den Druck auf die Politik, sei es im Bund, auf der Landesebene aber auch in den Kommunen, deutlich erhöhen. Es geht eigentlich darum, dass die Bedarfe der Menschen mit multipler Sklerose respektiert und berücksichtigt werden. Sie haben Anspruch als Partner auf Augenhöhe wahrgenommen zu werden. Gerade wenn es beispielsweise um die Planung im Wohnungsbau aber auch im Bereich von Freizeit, Kunst und Kultur geht, sind sie wichtige Experten in eigener Sache. Sie haben ebenfalls Anspruch darauf, dass man ihre Perspektive versteht. Beispielsweise, dass es vielleicht nicht nur mit einem Umbau getan ist, sondern dass in wenigen Jahren vielleicht sogar noch mehr gemacht werden muss. Und die Menschen haben den Anspruch darauf, bei den Entscheidungen, wenn es um solche Angebote geht, dass Sie wirklich mitentscheiden können. Üblicherweise geht man davon aus, dass sich die Teilhabe insbesondere im Bereich Beschäftigung und wohnen verbessern sollen. Für genauso wichtig halte ich auch den Bereich von Freizeit, Kunst und Kultur. Die entsprechenden Angebote sollten aber nicht speziell für Menschen mit multipler Sklerose entwickelt werden. Mir geht es ihr darum, dass die entsprechenden Angebote die bereits bestehen oder im Entstehen sind, die Menschen von Anfang an mit einbeziehen. Dieses von Anfang an mit einbeziehen, die Bedarfe von Anfang an mitberücksichtigen, das ist Inklusion, so wie ich sie verstehe. Es geht mir dabei um die Möglichkeit an Ausflügen teilzunehmen, wie alle anderen Menschen auch. Die Urlaubsangebote müssen so gestaltet sein, dass Mensch mit multipler Sklerose sie ebenfalls wahrnehmen können. Dazu gehört es beispielsweise, dass die Hotels detaillierte Beschreibung haben, wie die Zimmer genau ausgestattet sind, die die Barrierefreiheit im Hotel insgesamt gestaltet ist. Zur Information über eine Urlaubsregion gehört es aber auch, welche Angebote tatsächlich barrierefrei zu realisieren sind. Ebenso sind Informationen wichtig, wo die nächste Apotheke
5 - 5 - ist oder ob es am Ort eine Neurologen gibt, oder auch ein Physiotherapeuten, damit die Therapie eventuell im Urlaub und weitergehen kann. Sie merken es an meinen Forderungen, wir sind von dem, worauf sie Anspruch haben in unserer Gesellschaft noch weit entfernt. Und, ehrlicherweise, wir werden solche Infrastruktur nur bekommen, wenn die verantwortlichen Akteure das Bewusstsein dafür haben. Wenn sie sich gelungene Beispiele anschauen, entstehen sie meistens aus der Betroffenheit, beispielsweise des Unternehmers, weil er zum Beispiel einen behinderten Menschen in der Familie hat. Deshalb brauchen wir auf Dauer eine deutlich breiter angelegte Bewusstseinsbildung. Dies kann weder die Staatsregierung, noch die Kommunen, noch die unterschiedlichen Fachverbände alleine machen. Dies werden wir nur zusammen erreichen mit einer entsprechenden mittel- bis langfristigen Strategie. Meinen Beitrag werde ich dazu leisten, es kommt aber auch für sie an, Ärzte und Menschen mit multipler Sklerose, dass wir hier weitere Schritte in unserer Gesellschaft vorankommen, mit dem Ziel eines inklusionsorientierten Gemeinwesens, entsprechend meinem Motto miteinander mittendrin. Es gilt das gesprochene Wort.
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