Vorlage für einen Konkubinatsvertrag eines Paares mit einem nicht gemeinsamen Kind
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- Falko Mann
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1 Vorlage für einen Konkubinatsvertrag eines Paares mit einem nicht gemeinsamen Kind Bruno Meier und Barbara Bonsaver, beide wohnhaft Cave Paien 11, 2740 Moutier schliessen folgenden Konkubinatsvertrag: I. Feststellungen 1. Wir wohnen seit 2 Jahren im Konkubinat zusammen und beabsichtigen, dies auch weiter zu tun. Der neunjährige Sohn von Barbara, François Bonsaver, lebt mit uns zusammen. Wir bewohnen an obgenannter Adresse eine 4-Zimmer-Wohnung zum Preise von Fr. 1'200.- inkl. Nebenkosten pro Monat. 2. Bruno arbeitet ganztags als Zahntechniker und verdient zur Zeit monatlich Fr. 5' netto zuzüglich eines 13. Monatslohnes. Barbara arbeitet halbtags als Drogerieverkäuferin und verdient zur Zeit monatlich Fr. 1' netto zuzüglich einer Grati in unbestimmter Höhe. Sie erhält von ihrem geschiedenen Mann für den Unterhalt des Sohnes François monatliche Zahlungen von zur Zeit Fr einschliesslich Kinderzulagen. 1 II. Vereinbarung 1. Die Lebenshaltungskosten für Bruno, Barbara und François werden je zur Hälfte von Bruno und Barbara getragen. t~ Kommentar zur Vorlage 1 Es ist nützlich zu wissen, von welchen Voraussetzungen die Konkubinatspartner bei Vertragsschluss ausgegangen sind. Dies auch im Hinblick auf eine spätere Abänderung des Vertrages (s. Ziff. 10 der Vorlage).
2 Zu den Lebenshaltungskosten zählen insbesondere die Miete, die Kosten für die Haushaltsführung, (Nahrung, Waschmittel etc.), Telefon/Radio/TV, Elektrizität/Gas, Zeitungen, Krankenkasse sowie weitere Versicherungen einschliesslich der Versicherung für das Auto von Barbara, Kultur, gemeinsame Ferien und die Kosten für die persönlichen Bedürfnisse von François. Die Kosten für persönliche Bedtürfnisse von Bruno und Barbara (z.b. Hobbies, Schallplatten, Bücher Kleider, Coiffeur, Kosmetika) trägt jeder selbst, ebenso die Steuern. 2. Die gemeinsam zu tragenden Auslagen werden wie folgt beglichen: Wir zahlen an jedem Monatsletzten je Fr. 1' auf unser gemeinsames Postcheckkonto ein, von dem die gemeinsam zu tragenden Rechnungen bezahlt werden. Bleibt Ende Monat ein Manko, gleichen wir es sofort durch beidseitige Nachzahlung des hälftigen Fehlbetrages aus. Die laufenden Haushaltskosten schiessen wir durch Barzahlung der Einkäufe vor. Wir bewahren die Kassenzettel wie bis anhin auf und rechnen viertcljährlich an einem der ersten Tage des Quartals ab Der für das Auto von Barbara auf den Namen von Bruno aufgenommene Kleinkredit bei der Banque Usure SA wird gemeinsam je zur Hälfte über das Postcheckkonto abbezahlt. 4. Die auf beigehefteter Liste A aufgeführten Gegenstände stehen im Alleineigentum von Bruno. 1 Die auf beigehefteter Liste B aufgeführten Gcgenstände stehen im Alleineigentum von Barbara oder François. Die auf beigehefteter Liste C aufgelisteten sowie die vorhandenen, aber auf keiner Liste erwähnten Gegenstände stehen in unserem je hälftigen Miteigentum. 5. Das Eigentum an Gegenständen, welche in Zukunft angeschafft werden, liegt bei demjenigen Konkubinatspartner, der über einen Quittungsbeleg verfügt oder wenn kein solcher vorhanden ist, auf den die Rechnung ausgestellt ist. Ist weder Quittungsbeleg noch Rechnung vorhanden, fallen die Gegenstände je in unser hälftiges Miteigentum. 6. Bruno erklärt sich bereit, an der Betreuung und Erziehung von François nach Kräften mitzuwirken. 3 2 Anzutreffen sind natürlich auch andere Weisungen, insbesondere diejenige einer gemeinsamen Haushaltskasse. 3 In der Vorlage wird Barbara Alleininhaberin der elterlichen Gewalt bzw. des Sorgerechtes sein, was in der Regel auch bei einem gemeinsamen Kind nicht verheirateter Eltern der Fall
3 7. Bruno bezahlt Barbara für die überwiegende Führung des Haushaltes eine monatliche Entschädigung von Fr , zahlbar monatlich und zum voraus Sollte Barbara oder Bruno arbeitslos oder ganz oder teilweise arbeitsunfähig werden oder Barbara wegen François keinem Erwerb mehr nachgehen können, verpflichten wir uns, den ganz oder teilweise einkommenslosen Partner für mindestens ein Jahr so zu unterstützen, dass sein betreibungsrechtliches Existenzminimum gedeckt ist Für den Fall der Auflösung unseres Konkubinates gelten die folgenden Bestimmungen: - Barbara und François haben ein Vorrecht auf Weiterbenutzung der gemeinsamen Wohnung. Dem Partner, der die Wohnung verlassen muss, ist eine Auszugsfrist mindestens im Umfang der mietrechtlichen Kündigungsfristen für Wohnungen zu gewähren. Während dieser wäre. In diesen Fällen hat der Lebenspartner, hier Bruno, rechtlich keine Befugnisse gegenüber dem Kind. Die Klausel in der Vorlage hat denn auch mehr die Bedeutung einer Absichtserklärung. Mit dem Inkrafttreten des revidierten Scheidungsrechts am 1. Januar 2000 könnte Barbara Bonsaver durch entsprechende Vereinbarung mit ihrem geschiedenen Mann und mit Genehmigung der Vormundschaftsbehörde die gemeinsame Sorge über François übernehmen (Art. 134 revzgb). Es wird aber auch unter dem neuen Recht nur den tatsächlichen Eltern eines Kindes möglich sein, rechtlich die gemeinsame Sorge innezuhaben; Herr Meier in der Vorlage könnte also nicht zusammen mit seiner Lebenspartnerin das Sorgerecht über deren Kind aus der geschiedenen Ehe erhalten. 4 Führt eine Person den Haushalt praktisch allein, ist eine monatliche Entschädigung von Fr natürlich wenig. Hier gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass die Partner trotz François und den für ihn bezahlten Alimente sämtliche Kosten durch zwei teilen. Auf einen solchen Lohn sind Sozialversicherungsbeiträge und nochmals Steuern zu bezahlen. Würden die Partner der unterschiedlichen Leistlingsfähigkeit durch unterschiedliche Beiträge an die Kosten der gemeinsamen Haushaltführung Rechnung tragen, würde die Steuerpflicht wohl entfallen. Die Bezahlung von Sozialversicherungsprämien ist aus Vorsorgegründen kein Nachteil. Nicht berufstätige Konkubinatspartner, die den Haushalt führen, haben sich bei der AHV Zweigstelle der Gemeinde als Nichterwerbstätige anzumelden. Wer sich nicht daran hält, erleidet bei Invalidität oder im Alter wegen der entstehenden Beitragslücke eine empfindliche Rentenkürzung. 5 Das betreibungsrechtliche Existenzminimum ist relativ leicht zu ermitteln, da in jedem Kanton Weisungen an die Betreibungsämter bestehen. Noch einfacher wäre die Festsetzung eines minimalen Einkommens, doch können so zukünftige Bedürfnisse nicht mitberücksichtigt werden.
4 Frist hat der ausziehende Partner seinen Mietzinsanteil weiter zu bezahlen, selbst wenn er früher auszieht. 6 - Jeder nimmt die in seinem Alleineigentum stehenden Gegenstände resp. Ersatzanschaffungen dafür zurück. - Die in unserem Miteigentum stehenden Gegenstände werden in freier Vereinbarung geteilt. Von den umstrittenen Gcgenständen werden zwei ungefähr gleichwertige Gruppen gebildet, über deren Zuteilung das Los entscheidet. Bruno hat von den heute im Miteigentum stehenden Gegenständen ein Vorrecht auf die Stereo-Anlage samt Zubehör. Das Auto Marke Renault 4 übernimmt Barbara zu Eigentum. Sie verpflichtet sich, Bruno bei Übernahme die Hälfte des dannzumaligen Eurotaxwertes (Ankauf) auszuzahlen. Von dieser Auszahlung abzuziehen wäre die Hälfte eines allfällig noch zu leistenden Abzahlungsbetrages für den Kleinkredit. - Bankkonti fallen ins Eigentum desjenigen, auf dessen Namen sie lauten. - Der Schlusssaldo des Postcheckkontos wird geteilt. - Sollte der auf den Namen von Bruno aufgenommene Kleinkredit für das Auto von Barbara noch nicht abbezahlt sein, übernimmt Barbara sämtliche Schuldpflichten aus diesem Kreditvertrag. - Während der Konkubinatszeit gemachte Geschenke verbleiben beim Beschenkten. 7 - Sollte Barbara nach der Auflösung des Konkubinats ihr Existenzminimum und dasjenige von François mit ihren Einkünften einschliesslich Kinderunterhaltsbeiträgen nicht. decken können, verpflichtet sich Bruno, den dafür fehlenden Betrag während längstens eines Jahres Barbara monatlich auszuzahlen. 6 Eine der schwierigsten Fragen bei einer Trennung ist die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung. Hier soll Barbara wegen François ein Vorrecht erhalten. Ist sie nicht bereits Alleinmieterin, muss der Vermieter mit dem Mieterwechsel einverstanden sei, selbst wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben. Die Auszugsfrist soll - auch wenn in einer Krisensituation nicht ganz unbedenklich - beide Seiten absichern: Die ausziehende Partei damit sie nicht p1ötzlich auf der Strasse steht, die verbleibende, damit sie die Wohnung mindestens bis zum nächsten Kündigungstermin finanzieren kann. 7 Die Rückforderung von Geschenken gibt oft Anlass zu Streit.
5 10. Ändern sich die Verhältnisse, von denen wir bei der Errichtung dieser Vereinbarung ausgegangen sind, wesentlich und dauernd, hat jeder Partner das Recht eine Anpassung zu verlangen. 11. Sollten bei der Auflösung des Konkubinates Streitigkeiten entstehen, wird unser gemeinsamer Freund Pierre Wydler zur Vermittlung angerufen. Kann keine Einigung erzielt werden, steht jedem der ordentliche Gerichtsweg offen. Ort, Datum und Unterschriften Kommentar zur Vorlage Es ist nützlich zu wissen, von welchen Voraussetzungen die Konkubinatspartner bei Vertragsschluss ausgegangen sind. Dies auch im Hinblick auf eine spätere Abänderung des Vertrages (s. Ziff. 10 der Vorlage). Anzutreffen sind natürlich auch andere Weisungen, insbesondere diejenige einer gemeinsamen Haushaltskasse. In der Vorlage wird Barbara Alleininhaberin der elterlichen Gewalt bzw. des Sorgerechtes sein, was in der Regel auch bei einem gemeinsamen Kind nicht verheirateter Eltern der Fall wäre. In diesen Fällen hat der Lebenspartner, hier Bruno, rechtlich keine Befugnisse gegenüber dem Kind. Die Klausel in der Vorlage hat denn auch mehr die Bedeutung einer Absichtserklärung. Mit dem Inkrafttreten des revidierten Scheidungsrechts am 1. Januar 2000 könnte Barbara Bonsaver durch entsprechende Vereinbarung mit ihrem geschiedenen Mann und mit Genehmigung der Vormundschaftsbehörde die gemeinsame Sorge über François übernehmen (Art. 134 revzgb). Es wird aber auch unter dem neuen Recht nur den tatsächlichen Eltern eines Kindes möglich sein, rechtlich die gemeinsame Sorge innezuhaben; Herr Meier in der Vorlage könnte also nicht zusammen mit seiner Lebenspartnerin das Sorgerecht über deren Kind aus der geschiedenen Ehe erhalten. Führt eine Person den Haushalt praktisch allein, ist eine monatliche Entschädigung von Fr natürlich wenig. Hier gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass die Partner trotz François und den für ihn bezahlten Alimente sämtliche Kosten durch zwei teilen. Auf einen solchen Lohn sind Sozialversicherungsbeiträge und nochmals Steuern zu bezahlen. Würden die Partner der unterschiedlichen Leistlingsfähigkeit durch unterschiedliche Beiträge an die Kosten der gemeinsamen Haushaltführung Rechnung tragen, würde die Steuerpflicht wohl entfallen. Die Bezahlung von Sozialversicherungsprämien ist aus Vorsorgegründen kein Nachteil. Nicht berufstätige Konkubinatspartner, die den Haushalt führen, haben sich bei der AHV Zweigstelle der Gemeinde als Nichterwerbstätige anzumelden. Wer sich nicht
6 daran hält, erleidet bei Invalidität oder im Alter wegen der entstehenden Beitragslücke eine empfindliche Rentenkürzung. Das betreibungsrechtliche Existenzminimum ist relativ leicht zu ermitteln, da in jedem Kanton Weisungen an die Betreibungsämter bestehen. Noch einfacher wäre die Festsetzung eines minimalen Einkommens, doch können so zukünftige Bedürfnisse nicht mitberücksichtigt werden. Eine der schwierigsten Fragen bei einer Trennung ist die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung. Hier soll Barbara wegen François ein Vorrecht erhalten. Ist sie nicht bereits Alleinmieterin, muss der Vermieter mit dem Mieterwechsel einverstanden sei, selbst wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben. Die Auszugsfrist soll - auch wenn in einer Krisensituation nicht ganz unbedenklich - beide Seiten absichern: Die ausziehende Partei damit sie nicht p1ötzlich auf der Strasse steht, die verbleibende, damit sie die Wohnung mindestens bis zum nächsten Kündigungstermin finanzieren kann. Die Riickforderling von Geschenken gibt oft Anlass zu Streit.
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