Durch zusätzliche Betreuungskräfte Alltagsbegleiterin Alltagsbegleiter.
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- Lukas Messner
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1 Konzept für zusätzliche Betreuung und Aktivierung Nach 87b SGB XI von Tagespflege Soleo Aktiv GmbH Durch zusätzliche Betreuungskräfte Alltagsbegleiterin Alltagsbegleiter. Stand 01.Dezember 2014 Dieses Konzept bietet die Grundlage für den Einsatz der Alltagsbegleiter Innen und beruht auf folgenden rechtlichen Vorgaben: 87 b SGB XI- Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf, Betreuungskräfte RI vom 19. Und 25. August 2008 Richtlinien nach 87 b Abs.3 SGB XI zur Qualifikation und den Angaben von zusätzlichen Betreuungskräften und ergänzt die Pflegekonzepte /Pflegeleitbilder. Vorwort Mit diesem Konzept werden die Rahmenbedingungen und das Angebot zusätzlicher Aktivierungs- und Betreuungsleistungen nach 87b SGBXI für die Tagespflege Soleo Aktiv festgelegt. Die zusätzlichen Leistungsangebote orientieren sich an den Zielvorgaben und den Grundsätzen nach der GKV Richtlinien zu 87b Abs. 3 SGB XI. Die Leistungsangebote, die sowohl Gruppen- als auch Einzelaktivierungen vorsehen, werden im Rahmen regelmäßiger Besprechungen zwischen dem Pflegepersonal und den Betreuungskräften geplant und dokumentiert. LEITGEDANKE UND ZIELVORSTELLUNG Die Pflege und Betreuung alter und gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen richtet sich nach unserem Leitbild. Die Schaffung einer häuslichen Atmosphäre, in welcher sich die pflegerischen und betreuenden Maßnahmen an den Bedürfnissen dementiell erkrankter Menschen orientieren, soll eine bestmögliche Lebensqualität in allen Phasen des Alters gewährleisten. Unterstützt werden diese Maßnahmen über die Pflegeplanung, eine ständig aktualisierte Biographie und die Umsetzung der vorhandenen Konzepte und Leitbilder. Für die anspruchsberechtigten Pflegebedürftigen wird durch den Einsatz zusätzlicher Betreuungskräfte die Betreuung intensiviert und die Lebensqualität verbessert. Ebenso wird durch die zusätzliche Betreuung und Aktivierung die Kommunikation mit anderen Menschen gefördert, Alltagsaktivitäten unterstützt und mehr Teilhabe am Leben der Gemeinschaft ermöglicht. S. 1
2 ZIELGRUPPE Zur Zielgruppe unseres Tagespflegekonzeptes gehören sowohl pflegebedürftige oder altersverwirrte Menschen und Menschen mit einer Behinderung als auch Menschen die dem isolierenden Alltag zu Hause für ein paar abwechslungsreiche Stunden entkommen möchten. Mit der Tagespflege ermöglichen wir den Verbleib im häuslichen Umfeld trotz vorhandener gesundheitlicher Beeinträchtigungen und vermeiden oder verzögern somit eine Heimaufnahme. Aber auch für Senioren die keine krankheits- oder altersbedingten Einschränkungen haben, bietet die Einrichtung mit ihrem Angebot die Möglichkeit, ihren Lebensabend in Geselligkeit zu verbringen. Durch die Solidarität in der Gruppe erfahren sie Sicherheit, Vertrauen und Geborgenheit. ZIELE sind insbesondere: das Wohlbefinden der Patienten positiv zu beeinflussen, die Betreuung an den Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten. Die Patienten unter Berücksichtigung ihrer jeweiliger Biographie und Identität auszurichten, die Pflegekräfte, insbesondere im Umgang mit dementiell veränderten Senioren, zu unterstützen, die Hauswirtschaft zu entlasten, die Mithilfe und Mitgestaltung bei der Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensphilosophie und der Leitbilder/Konzepte, die Förderung der Lebenszufriedenheit, über reaktivierende Pflege und Betreuung die Selbstständigkeit zu fördern bzw. wieder herzustellen. Krankheitsfolgen zu verhindern und die Erlangung eines positiven Selbstwertgefühls zu unterstützen. Geschlecht, Herkunft und Sexualität werden im Rahmen der individuellen Bedürfnisse und bei der Umsetzung der Konzepte da berücksichtigt, wo es dem Wohl der Betroffenen dient, eine enge Abstimmung mit allen an der Pflege beteiligten Personen. FACHLICHE QUALIFIKATION DER BETREUUNGSKRÄFTE S. 2
3 Die zur Betreuung eingesetzten Betreuungskräfte nach 87b SGB XI müssen eine pflegefachliche Ausbildung vorweisen. PERSÖNLICHE GRUNDFÄHIGKEITEN DER BETREUUNGSKRÄFTE körperliche und seelische Stabilität und Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Handelns soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten Fähigkeit zu einer würdevollen Betreuung und Anleitung von Patienten Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten eine positive Haltung gegenüber den zu betreuenden Personen Fähigkeit sich abzugrenzen Beobachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit Ausgeglichenheit und Geduld Positive Einstellung zur Arbeit mit alten und kranken Menschen Eigenständigkeit Initiative und Einsatzbereitschaft Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Flexibilität die Bereitschaft zur nonverbalen Kommunikation Konfliktfähigkeit Organisationsfähigkeit Sicheres Auftreten Sprachliche Gewandtheit Fähigkeit zur ständigen und umfassenden Information auf Neues an wissenschaftlichen, pflegerischen und gesundheitlichen Erkenntnisse in der Betreuung von an Demenz erkrankten Menschen und der eigenen Fortbildung S. 3
4 AUFGABEN UND KOMPETENZEN Die Betreuungskräfte motivieren und aktivieren insbesondere die an Demenz erkrankten Tagespflegegäste i.s. des 87 b SGB XI. Sie sollen für Gespräche und Sorgen der anspruchsberechtigten Gäste zur Verfügung stehen, sie sollen auf Ängste eingehen, sowie Sicherheit und Orientierung vermitteln. Die Aktivierungen orientieren sich an den individuellen Fähigkeiten, Vorlieben, und der Biographie der Patienten sowie an dem jeweiligen Befinden bzw. der Tagesform des Patienten. Grundsätzlich sollen die Aktivierungs- und Betreuungsangebote in Gruppen mit einer Entsprechenden Größe durchgeführt werden. Wenn jedoch z.b. wegen Bettlägerigkeit, besonderer Unruhe und herausforderndem Verhalten oder bei einer sonstigen sozialemotionalen Bedürfnislage eine Teilhabe an einem Gruppenangebot nicht angezeigt ist oder wenn Patienten dies ausdrücklich ablehnen, werden geeignete Einzelbetreuungen angeboten. Aufgaben sind insbesondere: Ängste nehmen und Vertrauen schaffen malen und basteln singen, musizieren und Musik hören Seelsorgerliche Hilfe anbieten (gemeinsames Beten etc.), Gespräche über Alltägliches, aber auch über Sorgen und Nöte Handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeit Anfertigung von Erinnerungsalben Haustiere füttern und ggf. pflegen Kochen und backen Arbeiten mit Musik Brett- und Kartenspiele Spaziergänge, Ausfahrten mit dem Rollstuhl, kleinere Ausflüge Gedächtnistraining Bewegungsübungen und Tanzen in der Gruppe Besuch von kulturellen Veranstaltungen S. 4
5 Begleitung zu Gottesdiensten und Veranstaltungen Lesen, Vorlesen und Fotoalben oder Bücher ansehen Begleitende pflegerische Hilfen ( z.b. Hilfe bei der Nahrung- und Getränkeaufnahme, leichte grundpflegerische Tätigkeiten, wenn Sie im Rahmen der Betreuungsmaßnahmen aktuell anfallen oder erforderlich sein sollte (z.b. Patienten beim Hände waschen behilflich sein, zu Toilettengänge begleiten und säubern etc.), Kontakt und Zusammenarbeit mit den Betreuern und Angehörigen, soweit es für die ordnungsgemäße Erfüllung vorstehender Aufgaben von Bedeutung ist. Für auf Dauer bettlägerige, immobile Patienten kommen folgende Maßnahmen in Betracht: Einzelgespräche Handmassage bzw. Berührungen der Hände Musik hören Singen und summen basale Stimulation Gedächtnistraining Tastspiele Angebot an akustischen Reizen Düfte/Gerüche anbieten (Duftöle, Kräuter, Gewürze etc.) Zu den aufgeführten Tätigkeitsschwerpunkten sind darüber hinaus weitere kleinere pflegerische Hilfen notwendig, z.b. die Betreuung während der Essenszeiten. MITHILFE IM HAUSWIRTSCHAFTLICHEN BEREICH Vorbereiten und Aufräumen des Beschäftigungsraums, während der Beschäftigung angefallenes Geschirr und Gläser wegräumen, S. 5
6 Tische abwischen oder ähnliches, wie sie im Stationsalltag täglich anfallen im Rahmen der Tätigkeiten. BETRIEBSBEZOGENE AUFGABEN Wirtschaftlicher Umgang mit Inventar, Hilfsmitteln, Verbrauchsgütern Korrekte Warenpflege (Lagerung und Pflege von Beschäftigungsmaterial etc.) Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften, der Brandschutzverordnung und anderer Sicherheitsbestimmungen Aufrechterhaltung aller erforderlicher Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen. Aktive Förderung eines positiven Arbeits- und Betriebsklimas UMFANG DER LEISTUNG, ERBRINGUNG DER LEISTUNG Die zusätzlichen Leistungsangebote orientieren sich an der Zielsetzung und den Grundsätzen nach 1 und 2 der GKV Richtlinien zu 87b Abs. 3 SGB XI. Die zusätzlichen Betreuung und Aktivierung umfasst demnach Leistungen, die über den im jeweiligen Rahmenvertrag vereinbarten notwendigen Leistungsumfang hinausgehen. Die Leistungen können in dem zeitlichen Umfang erbracht werden, wie zusätzliches 87b-Betreuungspersonal zur Verfügung steht. Grundlage hierfür ist 87b SGB XI, wonach für jeden anspruchsberechtigten Tagespflegegast eine Beaufsichtigung und Betreuung der Personalschlüssel von 1 : 20 zur Verfügung steht. Die Leitung der Tagespflege stellt sicher, dass die 87b-Kräfte auf einem gesonderten Dienstplan geführt werden. Auf dem Dienstplan sind der Name, Vorname, der jeweilige Stellenumfang, sowie die geplanten und erbrachten Dienstzeiten und Arbeitsstunden zu dokumentieren. Die zusätzlichen Betreuungskräfte werden in vollem Umfang und nur für den Bereich der zusätzlichen Betreuungsleistungen eingesetzt. Die Leitung der Tagespflege entwickelt die 87b-Betreuungsangebote und implementiert diese in der Einrichtung. Auf dieser Grundlage erfolgt die Planung der Angebote. Die Zuteilung der Tagespflegegäste zu einer Gruppe oder die Indikation für eine Einzelbetreuung werden in Absprache mit der Pflegedienstleitung vorgenommen. Die Pflegedienstleitung sorgt dafür, dass die für die Betreuung maßgeblichen Informationen jederzeit verfügbar sind. Die Betreuungskräfte nach 87b stellen S. 6
7 sicher, dass der Pflegedienst über alle Besonderheiten bei der Betreuung umgehend informiert wird. Ein entsprechender Informationsfluss wird über die Teilnahme der Betreuungskräfte an den regelmäßigen Teambesprechungen bzw. Übergaben sichergestellt. Darüber hinaus können sich die 87b-Betreuungskräfte durch regelmäßige interne Teambesprechungen gegenseitig austauschen und kontinuierliche Verbesserungen diskutieren und erarbeiten. Diese Besprechungen werden von der Leitung des Pflegedienstes moderiert. Die zusätzlichen Aktivierungs- und Betreuungsleistungen können sowohl als Gruppenangebote als auch in Form einer Einzelbetreuung stattfinden. Soweit wie möglich wird die Form der Gruppenbetreuung gewählt, um sicher zu stellen, dass mit dem zur Verfügung stehenden 87b - Betreuungspersonal möglichst viele Leistungsangebote vorgehalten und erbracht werden können. Die Gruppengröße muss aufgrund der besonderen Bedürfnisse der Zielgruppe im Einzelfall festgelegt werden. Die zusätzlichen Angebote finden in den Aufenthaltsräumen, in der guten Stube oder im Ruheraum statt. Die Betreuung kommt zum Tagespflegegast, nicht umgekehrt! QUALITÄTSSICHERUNG Die fach- und sachgerechte Einarbeitung der 87b - Kräfte wird über das entsprechende Verfahren sichergestellt. Ein entsprechendes Orientierungspraktikum kann dem Einsatz als Betreuungskraft vorgeschaltet werden. Die Einhaltung der vorgegebenen Maßstäbe und Grundsätze ist über die Pflegeplanung und die Konzepte gesichert. Das zuständige Personal wird über Besonderheiten, Auffälligkeiten und Bedarfe, welche bei den Betreuten während der Betreuungstätigkeit beobachtet oder festgestellt werden, im Rahmen von Übergaben oder noch zu organisierenden Besprechungen informiert, dokumentiert diese und verfolgt sie fachlich weiter. Dies gilt auch für Biografie relevante Erkenntnisse. Die Weiterentwicklung der Pflege- und Betreuungsqualität ist nachvollziehbar Fortbildungen und Fachzeitschriften werden angeboten (Im Rahmen der Jahresplanung für interne und externe Fortbildungen erhalten die 87bBetreuungskrafte die Möglichkeit, an Fortbildungsangeboten teilzunehmen. Die jährlichen Fortbildungen dienen dazu, thematisch das erforderliche Wissen zu S. 7
8 aktualisieren, Erfahrungen auszutauschen und eine Reflexion der beruflichen Praxis zu ermöglichen. Die Betreuungskraft ist in das Team integriert und eingearbeitet. Ansprechpartner und fachliche Begleiter sind die besonders ausgebildeten geronto - psychiatrischen Pflegefachkräfte und die Pflegedienstleitung. Unmittelbarer Vorgesetzter dieser Betreuungskräfte ist wegen des bereichsübergreifenden Einsatzes die Pflegedienstleitung. DOKUMENTATION DER BETREUUNGSLEISTUNGEN Die Betreuungskräfte dokumentieren auf Basis der Leistungsplanung die Inanspruchnahme des Angebots tagesgenau bei den einzelnen Patienten in einem Dokumentationssystem. Besonderheiten und relevante Auffälligkeiten werden in den Tagesereignissen der Pflegedokumentation erfasst. Eine Dokumentation in der Pflegeplanung findet statt. Danach erfolgt eine Einschätzung für den Patienten für das entsprechende Beschäftigungs- bzw. Betreuungsangebot. Im Leistungsnachweis wird die entsprechende Maßnahme von den 87b- Betreuungskraft als erledigt abgezeichnet. ZUSAMMENFASSUNG Wir wollen eine bestmögliche Pflege- und Betreuungsqualität erreichen, daneben den gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Anforderungen genügen und damit gewährleisten, dass unsere Tagespflegegäste zufrieden und glücklich sind, sich verstanden, angenommen und zu Hause fühlen. Die Umsetzung des verbesserten Betreuungsmodells soll durch das vorliegende Konzept gestützt und strukturiert werden. Daneben soll die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sich in diesem Bereich besonders zu engagieren und mit Freude für die bei uns lebenden Menschen da zu sein, gefördert werden. Das vorstehende Konzept ist mit den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgestimmt und tritt ab in Kraft. Würzburg, Claudia Dorn Pflegedienstleitung und Geschäftsführerin S. 8
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