Der gemeinsame Betrieb einer PV-Anlage
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- Ludo Schräder
- vor 7 Jahren
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1 Kanzlei für Bau- und Energierecht Der gemeinsame Betrieb einer PV-Anlage Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten Mittwoch, 4. Juli
2 1. Einleitung 2. Wohnungseigentum und Solaranlage 3. Betreibergesellschaft 4. Dachnutzungsvertrag Mittwoch, 4. Juli
3 Einleitung Bei Installation und Betrieb einer Solaranlage werden verschiedene Rechtsbeziehungen begründet: Anlagenbetreiber - Grundstückseigentümer Anlagenbetreiber - Installateur Anlagenbetreiber - Netzbetreiber Anlagenbetreiber - Behörden Mittwoch, 4. Juli
4 Wohnungseigentum und Solaranlage Die Installation einer PV-Anlage ist eine bauliche Änderung. Folgende Schritte sind notwendig: Prüfen, ob die Teilungserklärung die Installation und den Betrieb einer Solaranlage grundsätzlich gestattet Wenn nein, Herbeiführen eines Beschlusses hierzu
5 Wohnungseigentum und Solaranlage Prüfen, ob die Teilungserklärung eine Beschlussregelung über bauliche Änderungen enthält Wenn nein: 22 Abs. 1 WEG
6 Wohnungseigentum und Solaranlage Gem. 22 Abs. 1 WEG können bauliche Änderungen beschlossen oder verlangt werden, wenn jeder Eigentümer zustimmt, dessen Rechte durch die Maßnahme über das in 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden
7 Wohnungseigentum und Solaranlage Beeinträchtigung = jede nicht nur ganz geringfügige Beeinträchtigung Faktisches Kostenrisiko ist keine Beeinträchtigung Beschluss kann auch gerichtlich durchgesetzt werden, falls keine Mehrheit zustande kommt, obwohl keine Beeinträchtigung vorliegt oder Beeinträchtigte zustimmen
8 Die Betreibergesellschaft Normalfall: Personengesellschaft große Anlage + viele Investoren: GmbH & Co. KG kleine Anlage + wenige Investoren: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
9 Die Betreibergesellschaft Vorteile GbR: geringe Gründungskosten keine notarielle Beurkundung bei Gründung kein Eintrag im Handelsregister gesetzliche Regelungen sind überwiegend durch individuelle Vereinbarungen ersetzbar
10 Die Betreibergesellschaft Im Gesellschaftsvertrag (zu Beweiszwecken schriftlich zu schließen) ist u.a. zu regeln: Gesellschaftszweck Einlagenhöhe Anteil an Gewinn und Verlust entsprechend den übernommenen Anteilen Wahl einer Geschäftsführung Dauer der Gesellschaft
11 Dachnutzungsvertrag Notwendige Regelungen u.a.: Eignung des Daches Telefonanschluss zum Senden von Daten Stromversorgung der Messeinrichtungen Zeiträume für Dachreparaturen Nutzungsausfall
12 Dachnutzungsvertrag Verbindung der PV-Anlage mit dem Dach nur zu einem vorübergehenden Zweck Verpflichtung für Eigentümer eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Betreibers zu bestellen Verpflichtung des Eigentümers im Falle Verkauf des Grundstücks den Nutzungsvertrag auf Erwerber zu übertragen
13 Dachnutzungsvertrag Recht des Betreibers Rechte und Pflichten aus Vertrag bei Verkauf der Anlage auf Erwerber zu übertragen Feste Vertragslaufzeit entsprechend des Vergütungszeitraumes des EEG Ausschluss von Leistungsminderungen durch bauliche Maßnahmen oder Bepflanzungen
14 Dachnutzungsvertrag Haftungsfreistellung für den Nutzungs-geber Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Betreiber
15 Exkurs Stromliefervertrag Gem. 33a Abs. 2 EEG gelten Veräußerungen an Dritte nicht als Direktvermarktung, wenn Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas an Dritte veräußern, die den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbrauchen, und der Strom nicht durch ein Netz geleitet wird
16 Exkurs Stromliefervertrag unmittelbare räumliche Nähe Gebäude auf dem Grundstück, auf dem sich die Anlage befindet und Nachbargrundstücke räumliche Nähe ist nicht mehr gegeben, wenn Strom über das Netz für allgemeine Versorgung an Dritte geliefert wird
17 Exkurs Stromliefervertrag Notwendige Regelungen Vertragsgegenstand Hinweis, dass Lieferung gem. 33a Abs. 2 EEG nicht als Direktvermarktung erfolgt Lieferung und Lieferort Abrechnung Haftung
18 Exkurs Stromliefervertrag Laufzeit Kündigung
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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