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1 1 Information nach der Umstellung auf Grundbuch-NEU am Die Umstellung auf Grundbuch-Neu ist abgeschlossen. Die neue Produktabgabe ist seit in Betrieb. Derzeit werden täglich ca Anfragen an das Abgabesystem abgearbeitet. Häufig gestellte Fragen werden nachstehend zusammenfassend abgehandelt: Abruf des eingefrorenen Altstand: Mit dem Umstellungsdatum hat der Lauf der sechsmonatigen Frist des 2a Abs. 4 in Verbindung mit 21 GUG, innerhalb der eine Berichtigung der umgeschriebenen Daten auch dann zulässig ist, wenn durch die Berichtigung bücherliche Rechte dritter Personen berührt werden, begonnen. Auf die Umschreibung wird in der Aufschrift der Einlagen hingewiesen. Innerhalb der sechs Monate wird auf Verlangen mit der Einlage ohne zusätzliche Gebühren die übertragene ursprüngliche Fassung der Einlage wiedergegeben. Damit hat der Einsichtnehmende die Vergleichsmöglichkeit mit dem "alten" Grundbuchsstand. Diese Vergleichsmöglichkeit besteht seit und erstreckt sich bis Berichtigungen im Grundbuch nach der elektronischen Umschreibung: 1) Nach 30 Abs 9 GUG: Entspricht die zum Zeitpunkt der elektronischen Umschreibung nach 2a im Grundbuch eingetragene Schreibweise des Namens oder der Firma einer natürlichen oder juristischen Person mangels Verwendung diakritischer Zeichen nicht der tatsächlichen Schreibweise dieses Namens oder dieser Firma, ist die Schreibweise auf Antrag zu berichtigen. Eine solche Eingabe ist von Gerichtsgebühren befreit, wenn sie keine anderen Anträge enthält und auf die Inanspruchnahme der Gebührenbefreiung nach dieser Bestimmung hingewiesen wird.

2 2 2) In allen anderen als den von 30 Abs 9 GUG beschriebenen Fällen muss - damit eine Gebührenpflicht nicht ausgelöst wird - in der Eingabe jedenfalls das Wort "Antrag" vermieden werden. Grundsätzlich wäre eine Berichtigung nach 21 Abs. 1 GUG sowohl auf Antrag als auch von Amts wegen möglich. Nach der E 87/16/0121 des VwGH löst jedoch eine bloße "Mitteilung" keine Eingabengebühr aus. Es wird daher empfohlen, die falsche Eintragung dem Grundbuchsgericht bloß "mitzuteilen" und die amtswegige Berichtigung anzuregen. Mit der elektronischen Umschreibung des Grundbuchs werden auch einige gesetzliche Bestimmungen anwendbar; u. a. die Benützungsarten-Nutzungen-Verordnung, BGBl. II Nr. 116/2010 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 242/2010. Diese hat Auswirkungen auf die Beschreibung der Benützungsarten-Nutzungen im A1-Blatt des Grundbuchs: z. B.: aus "Baufläche (begrünt)" wird neu: "Gärten". Anmerkungen zur Produktabgabe: Die Produktabgabe ist von 07:00 bis 17:00 Uhr in Betrieb. Das System steht von Wartungsarbeiten abgesehen jedoch auch außerhalb dieses Zeitraumes, dann jedoch unbetreut, zur Verfügung. Die Produkte werden nicht mehr aus dem aktuell geführten Bestand des Grundbuchs erzeugt (Führungssystem), sondern aus einem Abgabesystem, das jeden Werktag um 20:00 Uhr mit den Änderungen des jeweiligen Tages aktualisiert wird. Für den Zeitraum der Aktualisierung steht das Abgabesystem nicht zur Verfügung (die Dauer der Aktualisierung beträgt in den meisten Fällen Minuten). WICHTIG: Plomben werden gleichzeitig im Führungssystem und im Abgabesystem eingetragen und stehen daher so wie bisher in "Echtzeit" zur Verfügung. Das gleiche gilt auch für Plananmerkungen, die aus dem BEV-System unverzüglich ins Grundbuch- Abgabesystem übertragen werden. Daher ist der Stand der Abgabeprodukte grundsätzlich jener des letzten Werktages vor dem Datum der Abfrage (z. B.: die Abgabeprodukte am MO haben den Stand: FR ; jene vom MI , den Stand des DI ). Beim Aufruf eines Produkts mit Suchen sollte immer die Antwort des Servers abgewartet werden. Ein mehrfaches Betätigen von Suchen vor der Rückmeldung des Servers kann eine mehrfache Gebührenbelastung auslösen.

3 3 Ertragsmesszahl (EMZ) Die EMZ ist nur mehr im vom BEV angebotenen Grundstücksverzeichnis enthalten (die sog. VHW zu einem Grundstück finden sich unten). Abfrage eines historischen Auszugs länger als 5 Jahre zurück: Bei der Abfrage des historischen Auszugs wird standardmäßig ein Verzeichnis der gelöschten Eintragungen für einen Zeitraum gerechnet vom aktuellen Datum minus 5 Jahre zurückgeliefert. Beliebige Zeiträume können wie nachstehend angegeben abgefragt werden: Die Felder Datum-von und Datum-bis können in der Form dd.mm.yyyy auch direkt mittels Tastatur befüllt werden. Derzeit kann je nach Beginn der Datenerfassung der Zeitraum bis 1975 abgefragt werden.

4 4 Ergebnis: zurück bis 1981 (insgesamt 33 Seiten).

5 5 Regionalinformation: Die Regionalinformation wird durch die Justiz derzeit nicht angeboten. Das BEV bietet in seinem BEV Shop einen kostenfreien Ersatz an (der Aufruf nimmt einige Zeit in Anspruch!) 1) So lässt sich mit bekanntem KG-Namen und allfälliger GSt-Nummer die KG-Nummer ermitteln. 2) Ermittlung der PG-Nummer (Politische Gemeinde): Die Eingabe eines Ortsnamens liefert eine Auswahl der Verwaltungseinheiten mit den entsprechenden Nummern:

6 6 Abfrage der DKM-Graphik: Die Abfrage der DKM-Graphik erfolgt nicht aus den Daten der Justiz, sondern es wird ein Service des BEV aufgerufen. Als Ergebnis wird ein Link zurückgeliefert. Die Wartezeit kann auch etwas länger ausfallen bitte um Geduld:

7 7 Als Ergebnis werden insgesamt 4 Dateien in einem ZIP zurückgeliefert. Je nach Einstellungen und Betriebssystem werden Dateierweiterungen angezeigt oder nicht. Der relevante Datenbestand ist eine PNG-Graphik. Die PDF-Datei zeigt nur eine Bestellübersicht. Die beiden anderen Dateien sind ohne Bedeutung und dienen nur für eine allfällige Weiterverarbeitung in einem Geographischen Informationssystem. Änderung bei den Einschränkungen in der Maske "Suche Anschriftenverzeichnis" in Grundbuch-Neu: Künftig ist bei der Suche nach Adressen via Web-Maske nur mehr eine Mindesteingabe von 2 Zeichen beim Straßennamen erforderlich. Aufgrund zahlreicher Kundenrückmeldungen wird die Beschränkung von 4 auf 2 Zeichen zurückgenommen. Die Einschränkung bei der SOAP-Schnittstelle bleibt unverändert (Mindesteingabe 4 Zeichen). Diese Änderung wird anfangs nächster Woche zur Verfügung stehen und mit gesonderter Aussendung bekannt gegeben. Hinweise zur Suche im Anschriftenverzeichnis: Die Suche nach Adressen erfolgt am besten über die Gemeindekennzahl, die bei Kenntnis des Namens der Politischen Gemeinde (PG-Nummer) ermittelt werden kann. Mit der Eingabe der PG-Nummer läuft dann die Suche über das ganze Gemeindegebiet (auch eingemeindete Gebiete!) 1) Bisamberg ist der (bekannte) Name der politischen Gemeinde; werden alle Straßen im Gemeindegebiet, die mit Klein beginnen:

8 8 2) Das Ergebnis liefert eine Klein-Engersdorfer Straße im Ortsteil Bisamberg der PG Bisamberg 3) Mit der Gem.Nr. (PG-Nr.) wird die Suche nochmals durchgeführt: Mit dem Ergebnis, dass alle Straßen im Gemeindegebiet beginnend mit Klein in allen Ortsteilen angezeigt werden:

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