Hinweise zur Persönlichen Schutzausrüstung aus Sicht einer Prüf- und Zertifizierungsstelle
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- Elvira Fromm
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1 Hinweise zur Persönlichen Schutzausrüstung aus Sicht einer Prüf- und Zertifizierungsstelle Referentin: Dipl.-Ing. Barbara Schrobsdorff HOHENSTEIN INSTITUTE. Competence in textiles.
2 No. 2 Die Hohenstein Institute Innovationsmotor für Textilindustrie Bekleidungsindustrie Textilhandel Textilpflegegewerbe Internet:
3 No. 3 G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 3; Hohenstein Institute Hohensteiner PSA-Team Zertifizierungsstelle (Zulassung Nr. 0555) Dipl.-Ing. Barbara Schrobsdorff Dipl.-Ing. (FH) Claudia Maier-Miandoabi Prüfstelle Dipl.-Ing. (FH) Mariana Schubert Heiderose Kübler Auskünfte zu Feuerwehrbekleidung: Tel / Fax / b.schrobsdorff@hohenstein.de
4 No. 4 Materialprüfung und Zulassung von Schutzkleidung G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 4; Hohenstein Institute
5 No. 5 Grundlagen EU-Richtlinien 89/686/EWG Umsetzung in nationales Recht der Mitgliedsstaaten - z.b. Gerätesicherheitsgesetz G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 5; Hohenstein Institute
6 No. 6 CE-Zeichen CE-Zeichen (EG-Konformitätszeichen) In Verkehr gebrachte PSA entspricht den Bestimmungen der Richtlinie G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 6; Hohenstein Institute
7 No. 7 Grundlagen Stand der Technik - Prüfgrundlage - Harmonisierte EN Normen in allen Mitgliedsstaaten gültig z.b. EN 469 Schutzkleidung für die Brandbekämpfung G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 7; Hohenstein Institute
8 No. 8 G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 8; Hohenstein Institute Grundlagen Die Zertifizierung erfolgt immer auf der Grundlage der EU-Richtlinie 89/686/EWG, nicht aufgrund einer Norm. Es sind die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen. Dokumente: EG-Baumusterprüfbescheinigung Zertifikatsbericht und Prüfbericht Nachweis zur Überwachung PSA, Kategorie III
9 No. 9 Grundlagen EN 469:2005 Schutzkleidung erfüllt die Anforderungen der Norm Sicherheitsrelevante Anforderungen werden durch andere als in der Norm definierte Maßnahmen erfüllt G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 9; Hohenstein Institute
10 No. 10 G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 10; Hohenstein Institute HuPF 1. Gebrauchstauglichkeit 2. hohe Nutzungsdauer 3. gute Pflegbarkeit 4. auf die Risiken der deutschen Feuerwehren abgestimmt 5. Bewertung durch Praxistests/Feuerwehren BASIS EG-Baumusterprüfbescheinigung - Richtlinie 89/686/EWG - EN 469: A1: AC:2006
11 No. 11 HuPF-Bekleidungssystem HuPF Teil 1 Überjacke EN 469 HuPF Teil 3 Jacke EN HuPF Teil 2 Bundhose/Latzhose EN HuPF Teil 4 Überhose Typ A Wärmeisolation x1 mit Hose HuPF Teil 2 Überhose Typ B Wärmeisolation x2 G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 11; Hohenstein Institute
12 No. 12 G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 12; Hohenstein Institute Risikobewertung Anleitung EN 469:2005, Anhang G Formel: Ursache + Art der Gefährdung in Abhängigkeit von Wahrscheinlichkeit + Schweregrad D-GUV Informationsschrift I-8675 [ HuPF Risikobewertung durch Feuerwehren und Unfallkassen
13 No. 13 G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 13; Hohenstein Institute Auswahlkriterien für PSA Zweckbestimmung Funktionalität Komfort Reinigung Aussehen Preis Betriebliche und taktische Kriterien Lieferung Reinigung und Reparatur Nutzungshäufigkeit Einweisung der Anwender Örtliche Gegebenheiten Organisationsmerkmale
14 No. 14 Aufbau Feuerwehrschutzkleidung EN 469 G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 14; Hohenstein Institute
15 No. 15 Aufbau Feuerwehrschutzkleidung EN 469 G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 15; Hohenstein Institute
16 No. 16 G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 16; Hohenstein Institute Pflegebehandlungen vor den Prüfungen: EN 469: 2005 HuPF: 2006 Nach Angaben des Herstellers Absprache der Prüfinstitute: 5 Pflegezyklen 60 C für die Zertifizierung EN gewerbliche Wiederaufbereitung 5 Wäschen 60 C und 5 Chemischreinigungen für definierte Anforderungen Wichtig: Wie soll die Schutzkleidung in der Praxis gepflegt werden?
17 No. 17 G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 17; Hohenstein Institute Anforderung: Begrenzte Flammausbreitung Beflammungszeit: 10 Sekunden Anforderungen: Nachbrennzeit < 2 s Nachglimmzeit < 2 s keine Lochbildung außer Nässesperre kein brennendes oder schmelzendes Abtropfen Beflammt werden: Außen- und Innenseite, Nähte Reflexmaterial, Beschlagteile, alle Elemente auf der Außenseite alle Zutaten HuPF-Beflammung des Bekleidungssystems Wichtig: Klettenhaftband muss weitestgehend abgedeckt sein keine brennbaren Elemente anbringen bzw. anbringen lassen
18 No. 18 Leistungsstufen Staffelung nach dem Grad der Schutzwirkung Leistungsstufe 1 = niedrigste Stufe G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 18; Hohenstein Institute
19 No. 19 Wärmedurchgänge (Isolation) HTI 12 Sekunden bis zum Erreichen der Schmerzschwelle *HTI 24 Sekunden bis zur Verbrennung 2. Grades *HTI 24 HTI 12 * Anforderungen der Norm G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 19; Hohenstein Institute
20 No. 20 G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 20; Hohenstein Institute Anforderung: Wärmedurchgänge Wärmedurchgang: Flamme EN 469:2005 HuPF: 2006 HTI HTI HTI 24 9 HTI Stufe 2 Stufe 1 Bsp.:Hose HuPF Teil 2 HTI 24 = 5 HTI = 1 Ü-Jacke + Ü-Hose Typ B HTI HTI Ü-Hose Typ A HTI 24 9 HTI zu tragen in Kombination mit Hose Teil 2
21 No. 21 G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 21; Hohenstein Institute Wärmedurchgang Strahlung: 40 KW/m² EN 469: 2005 Neues Prüfverfahren RHTI RHTI RHTI RHTI Stufe 2 Stufe 1 HuPF: 2006 Ü-Jacke+Ü-Hose Typ B RHTI RHTI Ü-Hose Typ A RHTI RHTI zu tragen in Kombination mit Hose Teil 2 Stufe 2 Stufe 1
22 No. 22 G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 22; Hohenstein Institute Anforderung: Wärmewiderstand 5 Minuten bei (180 5) C Prüfung aller Materialien EN 469: 2005 HuPF: 2006 Neuzustand Schrumpf max. 5 % kein Schmelzen, Abtropfen, Entzünden Achtung: Wärmetraining bis 200 C Prüfung nach Wäschen und Chemischreinigungen Anforderungen wie EN 469: 2005 jedoch 3 % Erweichungs- und Schmelzpunkt der Nässesperre beachten.
23 No. 23 G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 23; Hohenstein Institute Anforderung: Oberflächenbenetzung EN 469: 2005 Nach Vorbehandlung (Angaben des Herstellers) Note 4 ohne Nachimprägnierung Fluorcarbonharz-Ausrüstungen sind nicht beständig! Reduzierung durch Pflege und Mechanik. Nachimprägnierung im Rahmen der Pflegebehandlungen!
24 No. 24 G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 24; Hohenstein Institute Anforderung: Widerstand gegen das Durchdringen flüssiger Chemikalien EN 469:2005 Nach Vorbehandlung (Angaben des Herstellers) alle Lagen anordnen, auf dem Oberstoff aufbringen 40 % NaOH (Natronlauge) 36 % HCL (Salzsäure) 30 % H 2 SO 4 (Schwefelsäure) o-xylen (Lösemittel) kein Durchdringen Ablaufrate 80 % Frage: Wird diese Anforderung erreicht? HuPF:2006 Prüfung zusätzlich auf Nässesperre gleiche Chemikalien kein Durchdringen Ablaufrate 80 % Prüfung der Wasserdichtheit
25 No. 25 G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 25; Hohenstein Institute Anforderung: Wasserdichtheit EN 469: 2005 HuPF: 2006 Nach Vorbehandlung durch Wäsche (Angaben des Herstellers) Stufe 1: < 20 kpa (200 mbar) ohne Membran Stufe 2: > 20 kpa (200 mbar) mit Membran Fläche und Nähte 100 mbar = 1 Meter Wassersäule 10 kpa = 1 Meter Wassersäule - nach 5 Wäschen - nach 5 Chemischreinigungen Zusätzliche Vorbehandlungen: - Scheuern und Knickung (-10 C) - Kraftstoff- und Ölbehandlung - Wärmebeanspruchung 180 C Soll: 100 kpa
26 No. 26 Begrenzung Transpiration Physiologische Funktion: Ein drastisches Beispiel Feuerwehren USA 1991: 49 % der Todesfälle verursacht durch physiologische Überlastung (Hitzschlag)!!! G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 26; Hohenstein Institute
27 No. 27 Anforderung: Wasserdampfdurchgangswiderstand EN 469: A1: AC: 2006 Nach Vorbehandlung (Angaben des Herstellers) Prüfung aller Lagen Stufe 1: > 30 m²pa/w, keine Begrenzung Stufe 2: 30 m²pa/w Stufe 1: Prüfwert erfragen G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 27; Hohenstein Institute
28 No. 28 G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 28; Hohenstein Institute Wasserdampfdurchgangswiderstand Feuerwehr Widerstand gegen Verbrühung durch Heißdampf (Je größer der Widerstand desto besser) Bekleidungsphysiologie Widerstand gegen die Abwanderung von Wasserdampfmolekülen (entstehen bei der Schweißverdampfung) durch die Poren der Textilien in die Umgebung (Je geringer der Widerstand desto besser)
29 No. 29 G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 29; Hohenstein Institute Schweißbedeckungsrate des Körpers % unerträglich für längere Tragedauer Diskomfort (erträglich) Komfort Mittelschwere körperliche Anstrengung 0.54 R et Stufe 2 gut atmungsaktiv 20 C ; 50% r.f R et Stufe 1 weniger atmungsaktiv
30 No G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 30; Hohenstein Institute besser schlechter Tragekomfortnote, Beurteilung durch Träger TK ungenügend Mittelschwere körperliche Anstrengung mangelhaft ausreichend befriedigend gut sehr gut 3.1 R et Stufe 2 R et Stufe 1 gut atmungsaktiv weniger atmungsaktiv 20 C ; 50 % r.f. 5.7
31 No. 31 G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 31; Hohenstein Institute Anforderung: Ergonomie und Ausführung EN 469: 2005 HuPF: 2006 Anleitung in Anhang D - Vorgaben zur Größenentwicklung - Ergonomische Prüfung - volle Isolation in allen Bereichen HuPF Kompatibel mit weiterer PSA Änderung der Ausführung nach Abklärung Grundsatz: In Trageversuchen abgeklärt Definition von - Größen - Ausführung - Passform - Überlappung mindestens 22 cm bei allen Bewegungen keine Beeinträchtigung der Schutzfunktion
32 No. 32 Konstruktion von Bekleidung Körpermaße Konstruktionsmaße Fertigmaße G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 32; Hohenstein Institute
33 No. 33 G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 33; Hohenstein Institute Beispiel Jacken - Maßtabelle Größenbezeichnung K L44 Oberweite 118 cm 118 cm 118 cm Mittlere Körperhöhe 168 cm 176 cm 184 cm Oberweite Saumweite Jackenlänge Ärmellänge Obere Ärmelweite Ärmelsaumweite Tipp: Soll: Fertigmaßtabelle mit Körperhöhe der Träger in Abhängigkeit von der Größenbezeichnung anfordern. Bestandteil des Vertrages
34 No. 34 HuPF Jacke Langform und Kurzform Länge der Jacke und Leibhöhe der Hose müssen aufeinander abgestimmt sein Individuelle Anpassung an den Träger erforderlich! G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 34; Hohenstein Institute
35 No. 35 G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 35; Hohenstein Institute Konstruktionsdetails Ärmelbündchen Verstärkung der Ärmel- und Hosenbeinkanten Scheuerschutz und Weitenverstellung am Hosensaum (Einstieg) Schulterverstärkung (Atemschutzgerät) Selbsttrennender Reißverschluss Reparatureingriff (Kontrolle der Innenlagen) Warnausstattung Funktion der Taschen Vorsicht bei Haken, Schlaufen, Ösen
36 No. 36 G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 36; Hohenstein Institute Kompatibilität Handschuhe - Weitenverstellung / Ärmelsaum, Ärmelbündchen Schuhe -Weitenverstellung am Hosensaum -Höhe des Schmutzschutzes Atemschutz -Kragenkonstruktion -Schulternähte -Bewegungsfreiheit der Arme (Schnittgestaltung) Vorsicht bei der Kombination mit vorhandener Schutzkleidung
37 No. 37 G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 37; Hohenstein Institute Wahrnehmbarkeit Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Prävention 371/2008 DIN EN 469:2007 Anhang B ist erfüllt: - bei Tag und bei Nacht eine ausreichende Wahrnehmbarkeit gegeben ist (Ausstattung mit retroreflektierendem und fluoreszierendem bzw. kombiniertem Material) und - die retroreflektierenden und fluoreszierenden Streifen so angeordnet sind, dass die Konturen des Körpers erkennbar sind.
38 Oktober 2008
39 Oktober 2008
40 Oktober 2008
41 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Mittelstr. 51, Berlin Rundschreiben DGUV An die Mitglieder Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Mittelstr Berlin Ansprechpartner/in: Dipl.-Biol. Tim Pelzl Telefon: +49 (89) Telefax: +49 (89) tim.pelzl@dguv.de der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Datum: Prävention 371/2008 DIN EN 469 Schutzkleidung für die Feuerwehr hier: DGUV-Rundschreiben 044/2008 vom 06. Februar EN 469 Prävention-GR 098/2008 Sehr geehrte Damen und Herren, mit o.g. Rundschreiben hatte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung die Mitglieder darüber informiert, dass die Einsatzkräfte der Feuerwehr im ungesicherten Verkehrsraum Warnwesten unter Umständen auch dann tragen müssen, wenn die Anforderungen nach DIN EN 469:2007 Anhang B durch die Feuerwehrschutzkleidung erfüllt sind. Zudem enthielt das Rundscheiben Hinweise, dass derzeit mit der Wirkung einer Warnweste nur die Anordnung der Bestreifung auf dunkelblauem / schwarzem Hintergrund bei Schutzjacken entsprechend der Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung (HuPF bzw ) vergleichbar ist und Feuerwehrschutzjacken entsprechend DIN EN 469:2007 nicht automatisch die gleiche Warnwirkung wie eine Warnweste gemäß DIN EN 471 Klasse 2 aufweisen. Insbesondere diese Feststellung hat bei den Feuerwehren zu einer unbeabsichtigten Diskussion geführt. Aus diesem Grund haben sich die Fachgruppe Feuerwehren - Hilfeleistung und der Fachausschuss Persönliche Schutzausrüstung, Sachgebiet Schutzkleidung der DGUV mit folgendem Ergebnis erneut mit dieser Angelegenheit befasst: Eine geeignete Warnmaßnahme bei Gefährdungen durch den Straßenverkehr ist im Sinne des 17 (3) UVV Feuerwehren (GUV-V C 53) z. B. das Tragen von Feuerwehrschutzjacken und -hosen, die die Anforderungen nach DIN EN 469:2007 Anhang B erfüllen, wenn durch diese bei Tag und bei Nacht eine ausreichende Wahrnehmbarkeit gegeben ist (Ausstattung mit retroreflektierendem und fluoreszierendem bzw. kombiniertem Material) und die retroreflektierenden und fluoreszierenden Streifen so angeordnet sind, dass die Konturen des Körpers erkennbar sind.
42 - 2 - Die für eine entsprechende Wahrnehmbarkeit und Erkennbarkeit der Körperkontur empfohlene Verteilung der retroreflektierenden und fluoreszierenden Warnbestreifung ist auf den beigefügten Zeichnungen dargestellt (Anlage). Markiert sind hier Flächen, auf denen diese Bestreifung (mindestens je 0,13 m 2 retroreflektierendes und 0,2 m 2 fluoreszierendes Material gemäß DIN EN 469:2007, Anhang B) aufgebracht werden soll. Um ein möglichst einheitliches Signalbild von Feuerwehrangehörigen im Sinne einer Körperkonturmarkierung zu erzielen, sollen die Feuerwehrschutzhosen ebenfalls mit retroreflektierenden und fluoreszierenden Streifen gemäß der Anlage ausgerüstet sein, auch wenn die Feuerwehrschutzjacke allein bereits die notwendigen Flächen aufweist. Sollten die erforderlichen Flächen retroreflektierender und fluoreszierender Warnbestreifung nicht auf der Jacke allein aufgebracht werden können, besteht auch die Möglichkeit, eine Feuerwehrschutzjacke mit einer Feuerwehrschutzhose, für die gemeinsam die Bestätigung über die Erfüllung der Anforderungen an eine entsprechende Wahrnehmbarkeit einer Zertifizierungsstelle vorliegt, zu kombinieren. Die Erkennbarkeit der Körperkontur muss auch in diesem Fall erhalten bleiben. Alternativ zu Kleidung, die die DIN EN 471 Klasse 2 erfüllt, kann als Warnmaßnahme auch Feuerwehrschutzkleidung gemäß Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung Teil 1, Teil 1 zusammen mit Teil 4, oder Feuerwehrschutzkleidung, die bezüglich der Wahrnehmbarkeit wie Schutzkleidung nach HuPF Teil 1 und 4 ausgestattet ist, verwendet werden. Des Weiteren können auch die bisher von den Unfallversicherungsträgern und Bundesländern in Ihrem jeweiligen Zuständigkeitsgebiet als geeignete Warnmaßnahme im Sinne des 17 (3) UVV Feuerwehren anerkannten Schutzkleidungen verwendet werden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Walter Eichendorf Anlage
43 No. 41 G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 41; Hohenstein Institute Mindestmengen Untersuchung der Sichtbarkeit erforderlich, wenn eine andere Anordnung der Streifen als dargestellt gewählt wird. Nachtauffälligkeit retro-reflektierend (silber) 0,13 m² Tagesauffälligkeit fluoreszierend (gelb) 0,20 m² Tipp: Flächen sollen von der Jacke der kleinsten Größe erreicht werden. Bestätigung vorlegen lassen.
44 No. 42 G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 42; Hohenstein Institute Kennzeichnung Nummer der Norm CE + Nummer der überwachenden Stelle X Y Z Hitzeschutz* Xf = Wärmedurchgang/Flamme Xr = Wärmedurchgang/Strahlung *niedrigste erreichte Stufe für das Bekleidungsteil ergibt die Leistungsstufe Wasserdichtheit Wasserdampfdurchgangswiderstand Angaben zur Kombination von Bekleidungsstücken Imprägnierung des Außenmaterials Angaben nach EN 340 z.b. Identität des Herstellers, Textilkennzeichnung, Pflegekennzeichnung etc. Zu jedem Bekleidungsteil gehört eine ausführliche Gebrauchsanleitung
45 No. 43 G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 43; Hohenstein Institute Gebrauchsanleitung Erläuterung Piktogramme und Leistungsstufen Erklärung der Materialien Prüfung der PSA vor dem Gebrauch Anleitung zur Lagerung, Wartung, Pflege, Reparatur Anleitung zum Erkennen von Alterung und Leistungsverlust Tipp: Archivieren von Kennzeichnung und Gebrauchsanleitung Träger muss sich mit der Anleitung auseinandersetzen! Kontrollkarte über Reparatur, Pflege, besondere Einsätze und über die Kontrolle der PSA durch den Träger
46 No. 44 G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 44; Hohenstein Institute Einweisung der Träger/Anwender der PSA Wo liegen die Grenzen der Schutzfunktion? Was wird vom Träger hinsichtlich Reinigung, Pflege, Desinfektion der PSA erwartet? Manipulation an der PSA können zu Beeinträchtigung der Schutzfunktion führen (Verlust der Produkthaftung) Missbräuchliche Nutzung, die Materialveränderungen bewirken, können die Schutzwirkung reduzieren
47 No. 45 Anforderung: Thermo-man-Test EN 469: 2005 Neu HuPF: s, 84 kw/m² Test kann durchgeführt werden keine Mindestanforderung 8 s, 84 kw/m² Test vorgeschrieben Verbrennung definiert G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 45; Hohenstein Institute
48 No. 46 Thermo-man G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 46; Hohenstein Institute
49 No. 47 Vorhersage der Verbrennungen 2. und 3. Grades BURN INJURY PREDICTION ETC / JM / PC 8/1 EXPOSURE TIME = 8.0 sec 2nd DEGREE BURN = 19 % UNPROTECTED 3rd DEGREE BURN = 11 % UNPROTECTED NO INFORMATION FRONT REAR TOTAL BURN INJURY 30 % G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 47; Hohenstein Institute
50 No. 48 Vorhersage der Verbrennungen 2. und 3. Grades BURN INJURY PREDICTION ETC / PC / PC / AC EXPOSURE TIME = 8.0 sec 2nd DEGREE BURN = 3 % UNPROTECTED 3rd DEGREE BURN = 7 % UNPROTECTED FRONT REAR NO INFORMATION TOTAL BURN INJURY 10 % G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 48; Hohenstein Institute
51 No. 49 HuPF Maximal zulässige Verbrennungen Überjacke: 10 Sensorenbereiche 2. Grades 1 Sensorbereich 3. Grades Überhose Typ B Überhose Typ A mit Hose HuPF Teil 2 3 Sensorenbereiche 2. Grades kein Sensorenbereich 3. Grades G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 49; Hohenstein Institute
52 No. 50 Die Schutzbekleidung ist Ihre zweite Haut. Nur eine intakte und saubere Schutzkleidung kann Sie optimal schützen! G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 50; Hohenstein Institute
53 No. 51 G:\Abteilungen\FC\_Präsentationen\Schrobsdorff\Hinweise zur PSA.ppt/aj Folien Nr. 51; Hohenstein Institute Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Referentin: Dipl.-Ing. Barbara Schrobsdorff Hohenstein Institute Schloss Hohenstein Bönnigheim Telefon Fax
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