zu der Mitteilung des Rechnungshofs vom 16. Dezember 2005 Drucksache 13/4987

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1 13. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung des Rechnungshofs vom 16. Dezember 2005 Drucksache 13/4987 Beratende Äußerung zu Organisation, Wirtschaftlichkeit und Personalbedarf der Landesoberkasse Baden-Württemberg Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, 1. von der Mitteilung des Rechnungshofs vom 16. Dezember 2005 Drucksache 13/4987 und den bereits umgesetzten Folgemaßnahmen, wonach a) zur kurzfristigen Effizienzsteigerung bisher fremd vergebene Erfassungsarbeiten nur vorübergehend von eigenen Mitarbeitern erledigt und b) Teile von Kassenaufgaben der Landesbetriebe nach 26 Landeshaushaltsordnung übernommen werden, zustimmend Kenntnis zu nehmen; 2. die Landesregierung zu ersuchen, die Vorschläge und Empfehlungen des Rechnungshofs zeitnah umzusetzen, insbesondere a) die Aufgabenerledigung und den Personaleinsatz der Landesoberkasse stärker als bisher anhand von Kennzahlen zu steuern und über Benchmarkingprozesse einen internen und länderübergreifenden Wettbewerb zu verwirklichen, b) das mögliche Effizienzpotenzial zu realisieren, c) den Einsatz von automatisierten Verfahren bei den anordnenden Dienststellen, insbesondere im Justizbereich, zu erhöhen, d) die Buchungsgruppe Stuttgart bis spätestens 1. Januar 2007 aufzulösen, e) die Möglichkeiten und die Wirtschaftlichkeit der Übertragung weiterer Aufgaben auf die Landesoberkasse zu prüfen, Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:

2 f) die Möglichkeiten und die Wirtschaftlichkeit eines Outsourcings für das Inkassogeschäft zu prüfen sowie in einem ersten Schritt beim Forderungseinzug anstelle der Niederschlagung von Forderungen private Inkassofirmen einzuschalten und g) die Einrichtung einer landesweiten Stellenbörse für freie bzw. freiwerdende Mitarbeiter der Landesverwaltung sowie die Möglichkeiten eines Outplacements zu prüfen; 3. dem Landtag über das Veranlasste bis 31. Dezember 2006 zu berichten Der Berichterstatter: Junginger Der Vorsitzende: Rust Bericht Der Finanzausschuss beriet die Mitteilung Drucksache 13/4987 in seiner 62. Sitzung am 9. Februar Der Berichterstatter führte aus, der Rechnungshof fordere in seiner Beratenden Äußerung, die sehr qualifiziert sei, Personalabbau und effizientere Aufgabenerledigung bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg. Der Rechnungshof spreche in der vorliegenden Drucksache auch die Personalentwicklung innerhalb der Landesverwaltung insgesamt an und halte es für erforderlich, über die Einrichtung eines Stellenpools für freie bzw. frei werdende Mitarbeiter der Landesverwaltung nachzudenken. Wie der Rechnungshof ausführe, seien in den letzten vier Jahren öffentlichrechtliche und privatrechtliche Forderungen des Landes in Höhe von rund 40 Millionen niedergeschlagen worden. Nach Ansicht des Rechnungshofs solle die Landesoberkasse Forderungen beitreiben und nicht niederschlagen. Möglicherweise müsse vertieft noch einmal darüber gesprochen werden, inwieweit es sich in diesem Zusammenhang um Vollstreckungsfälle handle, bei denen sich durch entsprechenden Einsatz Einnahmen realisieren ließen. Das Finanzministerium sei mit den vorgenommenen Bewertungen und den aufgezeigten Ansätzen des Rechnungshofs im Wesentlichen einverstanden und sehe nur in Kleinigkeiten Klärungsbedarf. Es bestätige auch ausdrücklich, dass sich über Benchmarkingprozesse und anhand von Kennzahlen genau bewerten lasse, wie bestimmte Aufgaben besser erledigt werden könnten. Bemerkenswerterweise seien schon während der Untersuchungen durch den Rechnungshof einige seiner Verbesserungsvorschläge umgesetzt worden. Daher bestehe die Beschlussempfehlung, die er als Berichterstatter gleich vorschlage, aus zwei Teilen. Im ersten Teil gehe es um zustimmende Kenntnisnahme von dem, was bereits erfolgt sei. Im zweiten Teil hingegen seien Maßnahmen aufgeführt, die auf der Basis der Rechnungshofempfehlungen noch ergriffen werden sollten, um die Struktur der Landesoberkasse so zu verändern, dass erhebliche Einsparungen erzielt und gleichzeitig die Aufgaben besser erfüllt werden könnten. 2

3 Er schlug folgende Beschlussempfehlung an das Plenum vor: Der Landtag wolle beschließen, 1. von der Mitteilung des Rechnungshofs vom 16. Dezember 2005 Drucksache 13/4987 und den bereits umgesetzten Folgemaßnahmen, wonach a)zur kurzfristigen Effizienzsteigerung bisher fremd vergebene Erfassungsarbeiten nur vorübergehend von eigenen Mitarbeitern erledigt und b)teile von Kassenaufgaben der Landesbetriebe nach 26 der Landeshaushaltsordnung übernommen werden, zustimmend Kenntnis zu nehmen; 2. die Landesregierung zu ersuchen, die Vorschläge und Empfehlungen des Rechnungshofs zeitnah umzusetzen, insbesondere a)die Aufgabenerledigung und den Personaleinsatz der Landesoberkasse stärker als bisher anhand von Kennzahlen zu steuern und über Benchmarkingprozesse einen internen und länderübergreifenden Wettbewerb zu verwirklichen, b)das mögliche Effizienzpotenzial zu realisieren, c) den Einsatz von automatisierten Verfahren bei den anordnenden Dienststellen, insbesondere im Justizbereich, zu erhöhen, d)die Buchungsgruppe Stuttgart bis spätestens 1. Januar 2007 aufzulösen, e) die Möglichkeiten und die Wirtschaftlichkeit der Übertragung weiterer Aufgaben auf die Landesoberkasse zu prüfen, f) Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahl der Niederschlagungen zu senken und die Möglichkeiten und die Wirtschaftlichkeit eines Outsourcings für das Inkassogeschäft zu prüfen und g)die Einrichtung einer landesweiten Stellenbörse für freie bzw. frei werdende Mitarbeiter der Landesverwaltung zu prüfen; 3. dem Landtag über das Veranlasste bis 31. Dezember 2006 zu berichten. Er fügte hinzu, mit diesem Vorschlag sei er der vom Rechnungshof angeregten Beschlussempfehlung nicht in vollem Umfang gefolgt. So habe der Rechnungshof unter Ziffer 2 Buchst. g angeregt, als Alternative zur Einrichtung einer Stellenbörse auch die Möglichkeiten eines Outplacements zu prüfen. Dies habe er nicht übernommen, da Erfahrungen aus Teilen der Landesverwaltung vorlägen, wonach ein Stellenpool der richtige Weg sei. Ein Outplacement jedoch habe eine durchaus zweifelhafte Bewertung erfahren. Ein Abgeordneter der FDP/DVP äußerte, aufgrund einer Anregung des Justizministeriums schlage er vor, in Ziffer 2 Buchst. f der vom Berichterstatter vorgetragenen Fassung nach den Worten zu prüfen die Formulierung zu ergänzen: 3

4 sowie in einem ersten Schritt beim Forderungseinzug anstelle der Niederschlagung von Forderungen private Inkassofirmen einzuschalten Letzteres solle sofort und nicht erst nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit einer solchen Maßnahme geschehen. So würden Forderungen gegenwärtig noch relativ häufig niedergeschlagen. Die Zahl dieser Fälle sollte reduziert werden. Der Berichterstatter betonte, diese Ergänzung übernehme er nicht in seinen Beschlussvorschlag, da es gerade notwendig sei, die Wirtschaftlichkeit eines Outsourcings für das Inkassogeschäft zu prüfen. Die entsprechenden Leistungen würden ja nicht kostenlos erbracht. Zwar sei geäußert worden, dass Forderungen zu schnell niedergeschlagen würden und ihre Beitreibung teilweise nicht energisch verfolgt werde, doch führe andererseits ein entsprechend großes Bemühen auch keineswegs immer zu Einnahmen. Insofern müssten auf der Grundlage konkreter Zahlen Ausgaben und Einnahmen einander gegenübergestellt werden und sei die Frage eines Outsourcings zu prüfen. Eine Abgeordnete der Grünen wies darauf hin, der Rechnungshof habe ein Einsparpotenzial von 37 Mitarbeiterkapazitäten bei der Landesoberkasse ermittelt. Wie die Darstellung belege, sei dies wohl eher als Untergrenze zu betrachten. Sie frage, wie sich der Altersaufbau bei den Bediensteten der Landesoberkasse gestalte und inwieweit über die natürliche Fluktuation ein Stellenabbau möglich sei. Hinsichtlich landesinterner Einrichtungen zur Personalvermittlung bestünden wohl bereits Erfahrungen in anderen Bundesländern. Sie halte es für wichtig, dass solche Einrichtungen nicht nur Mitarbeiter vermittelten, sondern auch Personalentwicklung betrieben. Wenn Bedienstete umgesetzt werden müssten, seien wahrscheinlich Qualifizierungsmaßnahmen notwendig. Sie interessiere, welche Überlegungen in dieser Hinsicht bestünden. Ein Abgeordneter der SPD unterstrich, der von dem Abgeordneten der FDP/DVP vorgebrachte Ergänzungsvorschlag sollte ernsthaft geprüft werden. So stelle es durchaus ein gängiges Verfahren dar, Forderungen, bei denen ein hohes Ausfallrisiko gesehen werde, durch Versteigerung oder nach einer Ausschreibung speziellen Firmen in gebündelter Form zu übertragen. Dies sei immer noch besser als eine Niederschlagung von Forderungen. Er trete nicht dafür ein, diesen Weg sofort zu beschreiten. Doch lasse er sich eher realisieren als ein anderes Verfahren, das einer längeren Prüfung bedürfe. Ein anderer Abgeordneter der SPD erwähnte, wenn er die Vorlage des Rechnungshofs richtig gelesen habe, unterschieden sich die Leistungen an den beiden Standorten Karlsruhe und Metzingen der Landesoberkasse erheblich voneinander, was die Bearbeitung der zu erfüllenden Aufgaben betreffe. Er bat um Auskunft, worauf diese Unterschiede zurückgingen. Der Berichterstatter war der Ansicht, wenn bei der Landesoberkasse Mitarbeiter frei würden, sollte auch geprüft werden, ob sie sich in die Steuerverwaltung umsetzen ließen. So wäre es durchaus möglich, bei verstärktem Personaleinsatz zum Beispiel im Bereich der Erbschaftsteuer die Einnahmesituation zu verbessern und Ansprüche schneller zu realisieren. Ein Abgeordneter der CDU bat darum, die vom Berichterstatter unter Ziffer 2 Buchst. f vorgeschlagene Formulierung Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahl der Niederschlagungen zu senken und zu streichen und den verbleibenden Teil dieser Ziffer um den von der CDU als sinnvoll erachteten Vorschlag 4

5 des Abgeordneten der FDP/DVP zu ergänzen. Er fügte hinzu, Ziffer 2 Buchst. f würde demnach wie folgt lauten: (2.f) die Möglichkeiten und die Wirtschaftlichkeit eines Outsourcings für das Inkassogeschäft zu prüfen sowie in einem ersten Schritt beim Forderungseinzug anstelle der Niederschlagung von Forderungen private Inkassofirmen einzuschalten und Ferner lege die CDU Wert darauf, dass auch die Möglichkeiten eines Outplacements geprüft würden. Der Vorschlag des Berichterstatters unter Ziffer 2 Buchst. g solle also entsprechend ergänzt werden, sodass dieser Buchstabe folgenden Wortlaut hätte: (2.g) die Einrichtung einer landesweiten Stellenbörse für freie bzw. frei werdende Mitarbeiter der Landesverwaltung sowie die Möglichkeiten eines Outplacements zu prüfen; Der Finanzminister legte Wert auf die Feststellung, dass Forderungen nicht leichtfertig niedergeschlagen worden seien. Er fuhr fort, vielmehr sei in der Tat alles versucht worden, um Forderungen einzuziehen. Erst wenn der Zahlungspflichtige eine eidesstattliche Versicherung abgegeben habe oder der Aufenthalt des Schuldners nicht habe ermittelt werden können, sei eine Forderung niedergeschlagen worden. Bei einem anderen Verfahren würden im Übrigen eher noch mehr Personalkapazitäten frei. Er habe jedoch nichts dagegen, zu überprüfen, ob ein Outsourcing für das Inkassogeschäft wirtschaftlich sinnvoller wäre. Auch halte er die Frage für sehr überlegenswert, ob Personal, das sich wegen der Altersstruktur nicht schnell genug abbauen lasse, anderswo eingesetzt werden könne. Ein Vertreter des Finanzministeriums trug vor, im Zusammenhang mit der Einrichtung einer landesweiten Stellenbörse seien mehrere Aspekte zu berücksichtigen. So solle zum einen gemäß dem Vorschlag des Berichterstatters unter Ziffer 2 Buchst. d die Buchungsgruppe Stuttgart aufgelöst werden. Es sei beabsichtigt, die betroffenen Bediensteten nach Möglichkeit in der Steuerverwaltung zu verwenden. Dies sei mit Sicherheit bei Kassenbediensteten und auch bei der einen oder anderen Erfassungskraft möglich. So zeichne sich ab, dass die zuletzt genannten Kräfte im Rahmen des Verfahrens SESAM wieder etwas an Bedeutung gewinnen würden. Die Oberfinanzdirektion sei gerade dabei, ein entsprechendes Konzept zu erstellen. Beim Landesamt für Besoldung und Versorgung werde durch die beabsichtigte Einführung des zentralen Dienstreisemanagements ebenfalls Personalbedarf entstehen, sodass sich auch dort für Personal aus der Landesoberkasse nach entsprechenden Schulungsmaßnahmen Einsatzmöglichkeiten ergäben. Zwar sei die Qualifikation der betroffenen Mitarbeiter sehr unterschiedlich, doch werde sich in Bezug auf ihre weitere Verwendung eine Lösung finden. Das Finanzministerium werde die von der Abgeordneten der Grünen angesprochenen Erfahrungen aus anderen Bundesländern selbstverständlich unvoreingenommen prüfen. In Baden-Württemberg sei schon 1998 im Zusammenhang mit einer Änderung der Personalverwendung im Bereich der Asylverfahren geplant gewesen, einen Stellenpool einzurichten. Dieser sei jedoch aus verschiedenen Gründen nicht zustande gekommen. Nach seinen Erfahrungen definierten die Verwaltungen in anderen Bundesländern in der Regel nicht gerade die am besten qualifizierten Kräfte als Überhangpersonal. Dies wiederum habe zur Folge, dass andere Verwaltungen alles unternähmen, um nicht auf Kräfte aus dem entsprechenden Pool zurückgreifen zu müssen. 5

6 Ferner gebe er zu bedenken, dass durch die umfangreiche Verwaltungsreform Personal auf die Landratsämter übertragen worden sei. Dort aber müssten aufgrund der vorgegebenen Effizienzrendite von 20 % Einsparungen erfolgen, sodass sich die betreffenden Bereiche letztlich auch einem Stellenpool des Landes entzögen. Ein Vertreter des Rechnungshofs teilte mit, nur 3,6 % der Beschäftigten der Landesoberkasse seien über 59 Jahre alt, während 33 % das 40. Lebensjahr noch nicht erreicht hätten. Eine hohe Zahl der Beschäftigten sei also zwischen 40 und 60 Jahre alt, wobei der Schwerpunkt im Altersbereich 45 bis 51 Jahre liege. Über die Fluktuation der Bediensteten werde sich demnach in den nächsten Jahren nicht sehr viel an Stellenabbau erbringen lassen. Insofern sei die Frage nach der Einrichtung eines Stellenpools durchaus berechtigt. Aufgrund eines telefonischen Hinweises aus einer Fraktion am 2. Februar 2006 habe der Rechnungshof Baden-Württemberg noch am gleichen Tag bei den anderen Rechnungshöfen nach dem Bestand von Stellen- bzw. Personalpools in den betreffenden Bundesländern gefragt. Innerhalb von nur einer Woche seien von 14 Rechnungshöfen Antworten eingegangen. Danach verfügten 13 der betreffenden Länder über eine solche Einrichtung, wobei das Personal im Hinblick auf seine weitere Unterbringung zum Teil sehr intensiv begleitet und geschult werde. (Die Ergebnisse der Umfrage des Rechnungshofs Baden-Württemberg sind diesem Bericht als Anlage beigefügt.) Am Standort Metzingen der Landesoberkasse Baden-Württemberg werde das sachlich einfachere Massengeschäft erledigt, während die komplizierteren Fälle am Standort Karlsruhe bearbeitet würden. Dies sei der Grund für die unterschiedliche Effizienz zwischen beiden Standorten, erkläre aber auch, weshalb die Landesoberkasse in Karlsruhe im Gegensatz zu Metzingen bisher mehr Mitarbeiter des gehobenen als des mittleren Dienstes einsetze. Der Abgeordnete der FDP/DVP bejahte die Frage des Ausschussvorsitzenden, ob er den Änderungsvorschlag übernehme, den der Abgeordnete der CDU zu Ziffer 2 Buchst. f eingebracht habe. Der Ausschuss stimmte Ziffer 2 Buchst. f des Vorschlags des Berichterstatters für eine Beschlussempfehlung an das Plenum in der von dem Abgeordneten der CDU vorgetragenen Fassung mehrheitlich zu. Der vom Berichterstatter im Übrigen vorgeschlagenen Beschlussempfehlung wurde unter Berücksichtigung des Änderungsvorschlags des Abgeordneten der CDU zu Ziffer 2 Buchst. g einstimmig zugestimmt Junginger 6

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