Geschäftsbericht des Bayerischen Bauindustrieverbandes e.v. für das Jahr 2003 BAUEN BEWEGT

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1 Geschäftsbericht des Bayerischen Bauindustrieverbandes e.v. für das Jahr 2003 BAUEN BEWEGT

2 Geschäftsbericht des Bayerischen Bauindustrieverbandes e.v. für das Jahr vorgelegt in der Mitgliederversammlung am 24. März 2004 in München Verbandsstruktur U2 Vorwort 2 Politische Verbandsarbeit 4 Recht und Steuern 7 Tarif- und Sozialpolitik 12 Betriebswirtschaft und Bautechnik 16 Aus- und Fortbildung 22 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation 26 EthikManagement der Bauwirtschaft 30 Regionale Verbandsarbeit 32 Aus den Fachabteilungen 35 Gesamtwirtschaftliche Lage 38 Der bayerische Baumarkt 43 Zahlen zur Bauwirtschaft in Bayern 47

3 Vorwort 2 Bauen bewegt Der hier vorgelegte Geschäftsbericht 2003 des Bayerischen Bauindustrieverbandes gibt Rechenschaft über die Aktivitäten in einem Verbandsjahr, das durch Protest und hartnäckiges Fordern die Politik wiederum zu kleinen, aber wichtigen Schritten in die richtige Richtung bewegen konnte. Sichtbar sind ebenfalls die Erfolge dort, wo es um konkrete Belange der Bauindustrie geht: Die den Fachkapiteln vorangestellte Zusammenfassung zur politischen Verbandsarbeit nennt zentrale Schlüsselfelder, auf denen der Verband auch im vergangenen Jahr wichtige Impulse gegeben hat. Wir haben etwas bewegt in unserer Lobbyaufgabe und in der Dienstleistung für unsere Mitglieder. Dahinter stehen Entschlossenheit, Geschlossenheit der Unternehmer im Verband und nicht zuletzt die klare Orientierung an übergeordneten Zielen, die nicht nur dem Bau dienen: Faire Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln, Transparenz und Eigenverantwortung, Private Verantwortung für öffentliche Güter, Wettbewerb um Qualität und Leistung, Anwaltschaft für Zukunftsvorsorge dort, wo der öffentliche Investitionsausfall sie immer weniger stattfinden lässt. Auch die Frage nach ethischer Verantwortung in den Führungsetagen der Wirtschaft findet immer mehr Echo mit dem EthikManagement war der Bayerische Bauindustrieverband einer der ersten, die sie konkret beantworteten. Aber noch fehlt die Bereitschaft, die gleiche Verantwortung auf allen gesellschaftlichen Ebenen anzunehmen weg vom Verteilungskampf hin zum Gestaltungswettbewerb. Der Schritt ist überfällig. Denn der Traum vom märchenhaften Reichtum einer Shareholder Value-Gesellschaft, die Deutschland über alle Strukturdefizite hinwegretten sollte, ist ausgeträumt. Wir müssen abkommen von einem auf Ansprüche fixierten Egoismus, dem der Staat hilflos eine immer weiter gehende Beschränkung von Freiräumen entgegensetzt. Ziel ist die Mitgestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft durch unternehmerisch denkende und handelnde Bürger. Tatsächlich ist notgedrungen die Veränderungsbereitschaft in mancherlei Hinsicht gestiegen. Doch Bewusstsein zu schaffen über die ökonomischen Zusammenhänge bleibt eine Aufgabe von Stringenz und Nachhaltigkeit. Am 1. Mai erhöht sich die Schlagzahl in den Bewegungen unseres Landes weiter: Die Europäische Union wächst um zehn Länder, deren Wohlstand und Sozialniveau weit unter, deren Wachstumshunger aber weit über dem Deutschlands liegt. Schon die Gründerväter der EU haben für das bevorstehende Zusammenwachsen der alten mit der neuen EU ein wirksames Instrument vorgesehen: Die Gesellschaften werden zueinander in Konkurrenz gesetzt. Sie lernen im Wettbewerb, miteinander umzugehen und, wenn es gut geht, sich gegenseitig zu bereichern. Wer sich dagegen wehrt, verliert. Der Anpassungsprozess ist vor allem für ein Land mit einer übergroßen Staats- und Steuerquote, mit hohen Sozial- und vernachlässigten Leistungs-

4 standards hart. Übergangsregeln geben auch dem Bau nur eine überschaubare Zeit zur Anpassung. Begleitet von ihrem Verband, werden die Unternehmen der Bauindustrie und ihre Mitarbeiter den Strukturwandel und die Kompetenzstrategie der letzten zehn Jahre konsequent weiterführen müssen. Aber die EU-Osterweiterung bringt nicht nur Lasten. Gerade der Bau könnte einer der Gewinner sein. Denn neben dem Wettbewerb der Sozialstandards bringt die Erweiterung vor allem die Aufgabe, die Verkehrs- und die Umweltinfrastruktur (Wasser und Abwasser) an den Bedarf der Zukunft anzupassen. Die erforderlichen Investitionsvolumina bewegen sich hoch im elfstelligen Euro-Bereich. Die hervorragende Produktivität unserer bayerischen Mitgliedsunternehmen könnte den Aufholprozess bewältigen helfen. Die Bewältigung solcher Größenordnungen verlangt eine konsequente Investitionsorientierung als vorrangige nationale und europäische Aufgabe. Der Bauindustrie steht es mehr als vielen anderen zu, diese Investitionen einzufordern. Denn dass sie gegenwärtig ausfallen ist der Auslöser dafür, dass der öffentliche Schuldenstand aufgestockt statt abgebaut wird und dass der Bau 2004 die Reihe der schon neun Rezessionsjahre fortsetzen wird. Nachdem die Rezession zu lange bequem mit dem Auslaufen des Aufbaus Ost begründet wurde, wird jetzt offensichtlich: Die Bau-Rezession ist kein Problem der Neuen Bundesländer. Sie ist Ausweis eines staatlichen Investitionsattentismus, der ganz Deutschland erfasst hat und auf Kosten der Substanz wirtschaftet. Auch in Bayern sind die Folgen des schnell absackenden Investitionsniveaus unübersehbar. Ausweis solchen Herunterwirtschaftens ist die Kameralistik, die den Verfall staatlichen Vermögens systematisch verschleiert. Dahinter steht eine Politik, die missachtet, dass die Sicherung der Einnahmen und des Vermögens Vorrang haben muss vor der Sicherung sozialer und konsumtiver Ansprüche. Der Satz John F. Kennedys: Ask not what your country can do for you ask what you can do for your country gilt längst für den Staat selbst. Es kann nicht darum gehen, was eine Kommune, der Staat oder der Bund für die heutigen Aufgaben braucht. Es geht darum, welcher Staatsverbrauch politisch, moralisch und wirtschaftlich überhaupt noch vertretbar ist. Denn ein Land verspielt seine Zukunft, wenn es in knappen Zeiten zunächst vor allem die Investitionen kürzt und Schulden aufnimmt, statt zuerst die Frage nach dem Niveau zu stellen, auf dem die Gesellschaft Untätigkeit und Unproduktivität finanziert. wenn das Niveau der Jahreslöhne gehalten wird. Und wir brauchen die Leistungsund Ergebnisorientierung des Tarifwesens. Die Aufgabe, die sich damit der Tarifpolitik, den Verbänden und Gewerkschaften stellt, ist nicht weniger anspruchsvoll als die der Politik. Der Bayerische Bauindustrieverband nimmt diese Aufgabe an als Motor im engen Verbund mit seinen Schwesterverbänden in Bayern und Deutschland. Nutznießer dieser Verbandsarbeit sind nicht nur die Bauunternehmen. Denn der Zustand des Baumarktes ist Ausweis für den Zustand der Gesellschaft. Nicht nur als Signal für den Wert des öffentlichen Vermögens. Auch deshalb, weil die Bereitschaft, in die Zukunft zu investieren, die Zukunft immer wieder unternehmerisch zu gestalten und aufs Neue zu bauen, ein Beleg dafür ist, ob die Gesellschaft überhaupt eine gute Zukunft hat. Es ist diese Zukunft, für die der Bayerische Bauindustrieverband die Kraft seiner Mitgliedsunternehmen bündelt auf der Straße, in der Lobby, in der Öffentlichkeit. Und dann gilt: Bauen bewegt. Prof. Dipl.-Kfm. Thomas Bauer (Präsident) RA Gerhard Hess (Hauptgeschäftsführer) 3 Mit der Frage nach der sozialen Hängematte sind nicht nur Leistungen des Staates und der Sozialversicherungen gemeint. Genauso wie um die Senkung von Lohnnebenkosten geht es auch um die Arbeitszeiten: Schon im innereuropäischen Wettbewerb brauchen wir wenigstens die 40-Stunden Woche ohne Lohnausgleich. Wir können froh sein,

5 Politische Verbandsarbeit 4 Ohne Bau kein Wachstum Bauunternehmer im Protest auf der Straße der 24. Januar 2003 war Auftakt eines Jahres, dessen zentrales Motto zaghafter Einstieg in grundlegende Reformen sein könnte. Bauprotest 2003: Eintreten für Ziele leistungsfähige Unternehmen Aufbau durch Investitionen Eigenverantwortung Erhalt der Infrastruktur Verantwortung statt Umverteilung Mit diesen Forderungen wurde der Aufschrei der Bauwirtschaft zur Initialzündung einer Politik, die nicht mehr in erster Linie auf den Staat, auf Umverteilung, auf soziale Wohltaten setzt. Reformen müssen Ansprüche entwickeln, wo sie dem umverteilungssüchtigen Gemeinwesen abhanden gekommen sind: an Leistung, an Verantwortung, an Flexibilität und Beweglichkeit, an Wissen und die Umsetzung von Chancen. Und sie müssen Ansprüche zurückschrauben sowohl die der Bürger an den Staat wie die des Staates an die Bürger. Und wie bei so vielem darf es auch bei der Arbeit nicht um das Verteilen gehen, sondern um das Erhalten und Schaffen. So entstehen Wachstumsbedingungen, die auch dem Baumarkt wieder eine neue Perspektive geben. Das Ziel: ein Gewinn bringender Baumarkt Der Bayerische Bauindustrieverband hat diesen Reformanspruch in seiner eigenen Jahresarbeit heruntergebrochen auf konkrete Schlüsselfelder politischen Handelns. Das Ziel war und ist ein Baumarkt, der allen Beteiligten Gewinn bringt: denen, die Bau in Auftrag geben, denen, die bauen, und denen, die auf das Gebaute angewiesen sind. Denn nur wenn auch diese Rechnungen aufgehen, wirkt der Baumarkt wieder als der Wachstumsmotor, den das Land braucht. Schlüsselfeld 1 Wettbewerb um Bauqualität Die im BBIV erarbeitete Theorie des Baumarktes belegt: Der Wettbewerb um die Qualität des Gebauten stößt am Baumarkt auf außerordentlich schwierige Rahmenbedingungen. Dies findet seine Parallele darin, dass die Politik unter dem Einfluss der Kameralistik der Wertentwicklung öffentlicher Bauwerke wenig Aufmerksamkeit schenkt. Obwohl das Vergaberecht den Wettbewerb um Qualität will, wird immer wieder der im Angebot Billigste gefunden und beauftragt, der Leistungsfähigste bleibt außen vor. Das Gewicht der Problematik zeigt ein vom BBIV angestoßener Bericht des Bundesrechnungshofes auf. Dass es auch hierzulande Auswege gibt, zeigt nicht nur die in Zusammenarbeit mit der Bauindustrie konzipierte, bei der DB AG eingeführte Präqualifikation von Bauunternehmen. Ähnliches leisten grundlegende Regelungen wie der Mindestlohn am Bau und die Bauabzugsteuer: Dumpingpreisen wird vorgebeugt, ein fairer Qualitätswettbewerb gefördert.

6 Schlüsselfeld 2 Eine Tarifpolitik für fairen Wettbewerb am Bau Wegweisend für die gesamte deutsche Wirtschaft ist die in der Bauwirtschaft vereinbarte Öffnungsklausel für das 13. Monatseinkommen. Ziel sind Flexibilität und situationsgerecht umsetzbare Eigenverantwortung auf betrieblicher Ebene. Die Kombination Flächentarifvertrag und Öffnungsklausel vereinbart fairen Wettbewerb mit ergebnisbezogener Entlohnung. Dies setzt eine Reihe grundlegender tarifpolitischer Errungenschaften fort, mit denen die Bauwirtschaft überkommene Besitzstände durch marktgerechte Tariflösungen ersetzt hat. Dazu gehört höherer Leistungsbezug in der Entlohnung, Vereinfachung der Tarifstruktur, Vereinbarung von Mindestlöhnen für die Bauwirtschaft. Speziell der Mindestlohn verhindert Lohndumping und fördert so den Wettbewerb um Qualität und Leistung auch in Zeiten immer weiterer Öffnung der Grenzen in der EU. Darüber hinaus ist es gelungen, tariflich bedingte Wettbewerbsverzerrungen zwischen Bayern und den anderen Bundesländern abzubauen. Schlüsselfeld 3 Ein einfaches und gerechtes Steuersystem Seit 1999 fordert der Bayerische Bauindustrieverband zusammen mit der vbw ein einfaches, faires und damit gerechtes Steuersystem ein. Dessen Hauptmerkmale: Ein einheitlicher Steuersatz für alle Einkommen. Verwirklichung der Gerechtigkeitsforderung (Sozialkomponente) über Freibetragsstaffel (anstelle des Progressionstarifs). Inzwischen wird akzeptiert, dass unser bestehendes System reformunfähig ist und ein Neuanfang gewagt werden muss. Unternehmen und Bürger sind eher bereit, ihren Steueranteil zu entrichten, wenn sie die Steuern verstehen, der Überzeugung sind, der Staat gehe sparsam damit um, und sie erhielten eine entsprechende Gegenleistung in Form von Infrastruktur, Sicherheit, Bildungsangebot und anderen notwendigen staatlichen Leistungen. Der BBIV wird den notwendigen Schritt von der Reformdiskussion zur Reform weiter aktiv begleiten. Schlüsselfeld 4 Eine neue Verkehrsinfrastruktur für Europa Europa wächst zusammen. Ab 1. Mai liegt Bayern mitten im neuen Zentrum der EU. Aber die Mobilität stößt immer noch auf alte Grenzen, festzumachen an der Verkehrsinfrastruktur des Kalten Krieges. Doch erst neue Beweglichkeit von Menschen und Waren, neue Mobilität macht die Osterweiterung sinnvoll. Schlüsselfeld 5 Public Private Partnership Staat und Kommunen geht das Geld aus. Oberflächlich liegt das an sinkenden Steuereinnahmen. Tatsächlich liegt das Problem tiefer: Ineffiziente Verwaltungsstrukturen und unwirtschaftliche Aufgabenübertragung führen zu Ausgabenund Kostenstrukturen, mit denen kein Staat mehr zu machen ist. Einen Ausweg bietet Public Private Partnership, speziell 5 Mobilität braucht Infrastruktur Die Verkehrswege des Freistaates brauchen die enge Vernetzung mit denen unserer Nachbarländer. Bayern muss sich öffnen auf der Straße, auf der Schiene, auf der Donau. Entwicklungsbedarf Autobahnen, Bundesstraßen Schiene Donau

7 Politische Verbandsarbeit 6 Kommunaler Investitionsbedarf 2000 bis 2009 in Deutschland Soll und Ist Vorauss. verfügbar 200 Mrd. Euro Bedarf 686 Mrd. Euro Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik Struktur Straßen/ÖPNV 26% Soziale Infrastruktur 19% Wasser und Umweltschutz 18% Sonstige Bereiche 15% Wohnungsbau 7% Energieversorgung 6% Grundstücke 5% Verwaltungsgebäude 3% Telekommunikation 1% im Bau und Betrieb staatlicher und kommunaler Einrichtungen. Im Straßenbau steht das Modell vor der Umsetzung der Freistaat Bayern will es mittlerweile auch für Staatsstraßen umsetzen. Viel Trägheit zu überwinden gibt es nach wie vor im öffentlichen Hochbau. Dabei liegt auf der Hand: PPP bringt ein neues Zusammenspiel zwischen Wirtschaft und Staat und sichert durch Ausnutzung spezifischer Vorteile beiden Seiten Gewinn. Schlüsselfeld 6 Das öffentliche Vermögen kennen lernen und bewerten Staat und Kommunen treffen weitreichende finanzielle Entscheidungen immer noch auf Basis der altehrwürdigen, aber mittlerweile überholten Kameralistik. Hauptnachteil: Die Kameralistik sieht nur Geldströme. Das Realvermögen Gebäude, Verkehrsinfrastruktur u. a. wird nicht erfasst. Weder dessen Wert noch sein Verfall oder Zuwachs fließen in politische Entscheidungen ein. Die Folgen sind fatal: Es bleibt unsichtbar, ob das Eigenkapital positiv oder ob die öffentliche Hand bereits überschuldet ist. Das Rechnungswesen liefert keinen Hinweis auf erforderliche Erhaltungs- und Sanierungsinvestitionen. Die öffentliche Hand täuscht sich selbst über die echten Kosten ihrer Einrichtungen. Ein Vergleich mit privatem Engagement PPP wird fast unmöglich. Erst der Wechsel zu einer transparenten Bilanzierung nach unternehmerischen Maßstäben macht sichtbar, ob Staat und Kommunen wirtschaftlich handeln und wo es nicht gelingt. Der Impuls, zusammen mit Privaten effizientere Lösungen zu suchen, wäre gewaltig. Schlüsselfeld 7 Eine demokratisch kontrollierte Finanzhoheit der Kommunen Neue Strukturen brauchen die Kommunen auch bei den Einnahmen. Ziel ist eine solide Finanzbasis, die Rückkehr zur grundgesetzlich garantierten Finanzhoheit anstelle der Ein-Drittel-Finanzhoheit, die sie heute haben. Beteiligung der Kommunen an Körperschafts- und Einkommensteuer mit eigenem Hebesatz sowie deutlich erhöhter kommunaler Anteil an der Umsatzsteuer. Diese Lösung ist eine Lösung mit dem Bürger und mit der Wirtschaft. So entstehen die richtigen Rahmenbedingungen für Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen die Kommunen prosperieren. Die Finanzhoheit der Kommunen beschränkt sich auf Gewerbesteuer, Grundsteuer und Gebühren 39% 8% Einkommensteuer Umsatzsteuer Grundsteuer 4% Gewerbesteuer (netto) 18% 14% Gebühren 2% 5% 10% Laufende Zuweisungen Investitionszuweisungen Verkauf von Vermögen Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. Dafür benötigen die Kommunen aber keine eigene Gewerbesteuer. Denn die ist überholt, ungerecht, bürokratisch und aufwändig. Weg von diesen Nachteilen der Gewerbesteuer hin zu einer modernen Kommunalfinanzierung heißt:

8 Recht und Steuern 7 Bessere Rahmenbedingungen für den Baumarkt Zentrales Anliegen des BBIV ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen am Baumarkt und für den Wettbewerb am Bau. Die Abteilung Recht und Steuern befasst sich in diesem Zusammenhang intensiv mit vergaberechtlichen Fragen von neuen Vertragsformen wie PPP im öffentlichen Bau über die Weiterentwicklung der VOB bis hin zu Bieterrechtsschutz und allen Fragen um die Vergabe und Abwicklung von Bauverträgen. Dieser Themenkomplex wird gegenüber Politik und Verwaltung konsequent eingefordert und vertreten. PPP: Öffentliche Infrastruktur privat sichern Seit Jahren setzt sich der BBIV für die privatwirtschaftliche Realisierung öffentlicher Bauvorhaben ein. Der bisher von Dr. Hans-Joachim Wolff geleitete Arbeitskreis Privatfinanzierung öffentlicher Bauvorhaben verantwortete auch im Jahr 2003 eine Fülle von Aktivitäten, um die hier gegebenen Markt- und Effizienzpotentiale zum Tragen zu bringen. Schwerpunkt des Jahres 2003 war nach langjähriger Impulsarbeit für PPP im Bundesfernstraßenbau PPP im öffentlichen Hochbau, speziell bei Kommunen. Privatwirtschaftliche Realisierung öffentlicher Aufgaben: PPP Was ist PPP? Wirtschaftlichere Realisierung von Infrastrukturprojekten durch 1. Prozessorientierung Lebenszyklusansatz 2. Nachhaltige, auf Dauer angelegte Zusammenarbeit 3. Partnerschaftliche, interdisziplinäre Zusammenarbeit 4. Breites Anwendungsspektrum Ergebnis Effizienzgewinne realisieren Potential: 10-20% Impuls für Modernisierung von Verwaltung und Wirtschaft Finanzpolitisches Signal Dr. Jörg Christen, Projektkoordinator Lenkungsausschuss PPP im öffentlichen Hochbau beim Bundesministerium für Verkehr, Bauund Wohnungswesen PPP nimmt kommunale Verantwortung subsidiär wahr Es geht darum, das Investitionsgeschehen auf kommunaler Ebene auch in schwierigen Zeiten aktiv in die Hand zu nehmen. Es geht darum, neue Handlungsspielräume zu erschließen. Und es geht darum, eigenverantwortlich Wachstumsimpulse zu geben, die wir in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage unseres Landes so dringend benötigen wie die Luft zum Atmen. Dr. Ing. Hans-Joachim Wolff, Vorsitzender des AK Privatfinanzierung des Bayerischen Bauindustrieverbandes Impulse für PPP: BBIV-Fachkonferenz Bauen trotz leerer Kassen Privatwirtschaftliche Realisierung kommunaler Bauvorhaben am 14. Mai 2003 in München und am 17. Juli 2003 in Nürnberg Diese zwei Fachkonferenzen, an denen auch Referenten des Bayerischen Innenministeriums, des Städte- und des Gemeindetages sowie der HypoVereinsbank mitwirkten, vermittelten grundlegende Kompetenz sowohl zu praxisgerechtem Einsatz von PPP als auch zu dessen grundlegenden Effizienzvorteilen. Geladen waren bei guter Resonanz neben den Mitgliedsunternehmen des BBIV auch sämtliche Kommunen Bayerns. Einige der markantesten Aussagen der Referenten werden hier textbegleitend wiedergegeben.

9 Recht und Steuern 8 Großbritannien profitiert von PPP Arthur Andersen untersuchte alle in GB privat realisierten Projekte auf ihre Wirtschaftlichkeit im Vergleich zur Realisierung durch die öffentliche Hand. Das Resultat belegte 17% Einsparungen gegenüber konventioneller Realisierung allein im Haushaltsjahr 1999/2000 rund 1 Milliarde Euro Einsparungen Hermann Wenzel, WPF WALTER GROUP Project Development and Financial Services GmbH Info-Flyer PPP-Modelle aktuell: 10 Fragen 10 Antworten Dem Einstieg in einschlägige Gespräche mit kommunalen Entscheidungsträgern oder auch Unternehmensvertretern dient ein im BBIV erarbeiteter Info-Flyer PPP-Modelle aktuell: 10 Fragen 10 Antworten. Der Flyer beantwortet häufig gestellte Fragen zu PPP im kommunalen Hochbau. Pro Gemeinde rechnen wir mit ca. zwei sanierungsbedürftigen Gebäuden für die nächsten 10 Jahre. Dipl.-Ing. Josef Geiger, Geschäftsführender Gesellschafter der Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG, Oberstdorf Vorsprungswissen für Verbandsmitglieder Seine Mitgliedsunternehmen unterstützt der BBIV durch umfassende Informationen über laufende Entwicklungen im Bereich PPP. Dazu gehört insbesondere die konzentrierte Information über Inhalte des im Herbst des vergangenen Jahres von dem Beraterkonsortium PriceWaterhouseCoopers u.a. vorgelegten Gutachtens PPP im öffentlichen Hochbau. Die Vorteile für die öffentlichen Akteure liegen bei den Partnerschaftsansätzen in der Regel in einem verbesserten Zugang zu den Aktions- und Managementformen des privaten Sektors. Dr. Siegfried Balleis, Oberbürgermeister der Stadt Erlangen Über den Zaun geblickt: Europa setzt auf PPP Großbritannien Frankreich Niederlande Spanien Portugal Italien Finnland Griechenland Irland realisiert Detlev Knop, Bilfinger Berger AG Vergabewesen Straßen Schiene Schulen Kranken- Gefäng- Stadt- Tunnel häuser nisse entwicklung Brücken geplant Verschlankung des Vergaberechts VOB muss erhalten bleiben Entgegen den Bestrebungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, die VOB/A aufzugeben, halten die Bauverbände und hier der BBIV mit an vorderster Front mit Nachdruck an der VOB/A fest. Die VOB/A ist nach wie vor Garant gegen Manipulation und Korruption im Vergabeverfahren und das einzige Regelwerk zur Organisation eines Wettbewerbspreises. Allerdings soll auch nach Auffassung der Bauverbände die VOB/A drastisch entschlackt werden und nach einem aktuellen Entwurf des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen zukünftig nur noch 42 Paragrafen umfassen. Bundesrechnungshof-Gutachten: Vergabe an Billigstbieter oft unwirtschaftlich Im Juni des vergangenen Jahres hat der Bundesrechnungshof das Gutachten Wirtschaftlichkeit der Vergabe an Billigstbieter im Bereich des Bundesfernstraßenbaus und der Bundeshochbauten vorgelegt. Dieses Gutachten geht auf eine so genannte Berichtsbitte des Haushaltsausschusses des Bundestages zurück und wurde auf Betreiben des BBIV von der Arbeitsgruppe Haushalt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion initiiert. Weiter setzt sich der Bundesrechnungshof mit der oft unzureichenden Planungsqualität und fehlerhaften Angebotswertung auseinander. Der Bundesrechnungshof stellt fest, dass die VOB ein geeignetes Regelwerk sei, nur ihre Umsetzung in der Praxis mangelhaft erfolge. Das Gutachten muss Vergabebeamte ermutigen, sich gerade auch unter Qualitätsaspekten von der permanenten Billigstpreisvergabe etwas zu lösen. Bei Ausschreibungen hat fast nur der billigste Anbieter eine Chance Beispiel: Ausschreibungen der Bayerischen Staatsbauverwaltung 2002 Hochbau Straßen- und Brückenbau Zahl der Ausschreibungen Zahl der Angebote Angebote je Ausschreibung 5,1 6,2 Vergaben an Erstplazierte in % der Ausschreibungen 96,5 % 96,2 % Quelle: Vergabestatistik der Bayerischen Staatsbauverwaltung; Vergaben: Hochbau ab Euro; Straßen- und Brückenbau ab Euro Kommunaler Investitionsbedarf 2000 bis 2019 in Deutschland Vorauss. verfügbar 200 Mrd Bedarf 686 Mrd Straßen / ÖPNV 26% Soziale Infrastruktur 19% Wasser und Umweltschutz 18% Sonstige Bereiche 15% Wohnungsbau 7% Energieversorgung 6% Grundstücke 5% Verwaltungsgebäude 3% Telekommunikation 1% Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen

10 Recht und Steuern Doppelte Einreichung von Angeboten: Die Bedenken sind konstruiert Einwand Doppelte Angebotseinreichung verursache einen zu hohen bürokratischen Aufwand. Das Vier-Augen-Prinzip reiche aus. Das wirtschaftlichste Angebot dürfe nicht rein formal scheitern. Die bevorstehende Einführung der elektronischen Vergabe gebe genug Sicherheit vor Manipulation. Kernaussagen des Bundesrechnungshofes zur Billigstvergabe Bei Baumaßnahmen des Bundes vergab die Verwaltung in der weit überwiegenden Zahl aller Vergaben (etwa 90 %) den Auftrag an das preisgünstigste Angebot. Bei Aufträgen mit einem Auftragswert von mehr als 2,5 Mio. trifft dies nicht mehr zu hier vergab die Verwaltung nur etwa zu einem Drittel an den Mindestbietenden. Bei mangelhaften Planungen, fehlerhaften Ausschreibungsunterlagen und bei Spekulationsangeboten wäre zum Teil der Zuschlag auf unterlegene Bieter die wirtschaftliche Alternative und damit die richtige Entscheidung gewesen. Aus den Prüfungserkenntnissen ist jedoch nicht abzuleiten, dass eine grundsätzliche Vergabe an den Zweitbietenden oder andere nachrangige Bieter wirtschaftliche Vorteile böte. Entscheidend für eine wirtschaftliche Vergabe sind vielmehr die Qualität der Leistungsbeschreibung bzw. des Leistungsverzeichnisses, die Qualität der Angebote sowie deren ordnungsgemäße Wertung im Vergabeverfahren. Gläserne Vergabe: Doppelte Einreichung von Angeboten Zum ist das von der Obersten Baubehörde durchgeführte Pilotprojekt zur doppelten Einreichung von Angeboten ausgelaufen. Bedauerlicherweise soll dieses Projekt in der Staatsbauverwaltung vorerst nicht weiterverfolgt werden. Der BBIV hält diese Entscheidung für nicht zielführend und fordert, das Pilotprojekt wieder aufzugreifen. Fakt Entsprechende Äußerungen wurden nur von Unternehmen und Behörden bekannt, bei denen bezüglich der doppelten Einreichung fehlerhaft agiert wurde. Es wird aber in der Praxis kaum durchgehalten, in kleineren Verwaltungen gibt es dabei auch personelle Engpässe. Die Ablehnung formaler Kriterien zur Zulässigkeit von Angeboten für den Wettbewerb um öffentliche Bauaufträge stellt das gesamte Regelungswerk der öffentlichen Hand zur Vergabe von Bauleistungen und das damit verbundene Formblattwesen in Frage. Solange parallel die Angebotsabgabe auf Papier zulässig ist, gibt die elektronische Einreichung keinerlei zusätzliche Sicherheit. Aufhebung der Pflicht zur Einholung von Bundeszentralregisterauszügen ein Erfolg verbandlichen Wirkens Durch die Novellierung des Schwarzarbeitsgesetzes vom Sommer 2002 wurden die Bauunternehmen verpflichtet, bei der Bewerbung um öffentliche Bauaufträge u.a. einen aktuellen Bundeszentralregisterauszug vorzulegen, was in den Firmen zu einem unerträglichen Verwaltungsaufwand und zu einer erheblichen Kostenbelastung führte. Im erfolgreichen Zusammenwirken haben die bauwirtschaftlichen Verbände das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit davon überzeugt, dass die Pflicht zur Einholung von Auskünften aus dem Bundeszentralregister schnellstmöglich wieder abgeschafft werden muss. Im Vorgriff auf eine entsprechende Gesetzesänderung regelte das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen per Erlass, dass ab sofort kein Auszug aus dem Bundeszentralregister mehr zu verlangen sei. Erfolgreicher Einstieg in nationales Qualifizierungssystem Bau Nach dem Scheitern einer entsprechenden EU-Normungsinitiative drängt die deutsche Bauindustrie darauf, schnellstmöglich ein Qualifizierungssystem für Bauunternehmen auf nationaler Ebene einzuführen. Als Ausfluss des Branchengesprächs Bau mit den Bundesministern Clement und Stolpe im April des vergangenen Jahres wurde eine Arbeitsgruppe beauftragt, Eckpunkte für ein solches Qualifizierungssystem in Deutschland zu erarbeiten. Ein neuer Dienstleister für den Bau: Die Deutsche Gesellschaft für Qualifizierung und Bewertung mbh Mit der Einführung eines Präqualifikationsverfahrens für den Bereich Einkauf Bauleistungen DB AG ist der Bauindustrie ein entscheidender Durchbruch zur weiteren Etablierung eines nationalen Qualifizierungssystems am Bau gelungen. Damit verbunden ist die Gründung der Deutschen Gesellschaft für Qualifizierung und Bewertung mbh (DQB), zu deren vier Gründungsgesellschaftern auch der BBIV zählt. Die DQB ist eine unbürokratische und kostengünstig arbeitende zentrale Qualifikationsstelle für Bauunternehmen in Deutschland. Die DQB übernimmt die Vorprüfung der Qualifikationsunterlagen für die DB AG wickelt das Präqualifikationsverfahren mit der DB AG abschließend ab ist mit der Erarbeitung eines Gutachtens entscheidend an der weiteren Entwicklung eines allgemeinen Qualifizierungssystems für den Baubereich in Deutschland beteiligt. 27. Informationsgespräch der VOB-Stellen Am fand in der Obersten Baubehörde das 27. Informationsgespräch der VOB-Stellen statt, an dem stets auch der BBIV teilnimmt. Erörtert wurden u.a. das EU-Legislativpaket Öffentliches Auftragswesen, die in der bayerischen Staatsbauverwaltung anlaufende E-Vergabe sowie grundsätzliche Festlegungen zur Zuständigkeit der VOB-Stellen. Unter dem TOP Einzelfragen der Vergabe von Bauleistungen wurde u.a. auf Veranlassung des BBIV die nach den bayerischen Mittelstandsrichtlinien Öffentliches Auftragswesen nach wie vor bestehende Unzulässigkeit der Generalübernehmervergabe erörtert. 9

11 Recht und Steuern 10 Bauvertragsrecht Problemlösung im Konsens: Das BBIV-Konzept für Baubegleitende Einigungsstelle (BEST) Der Bauvertrag als Kriegserklärung wird sicherlich überspitzt das Verhältnis zwischen Bauherren und Bauunternehmen gerne beschrieben. Tatsache ist: Die Abwicklung von Bauvorhaben zwischen den Bauvertragsparteien ist allzu häufig mit erheblichen Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen behaftet. Das endet unweigerlich in langwierigen, kostenintensiven Gerichtsverfahren. Nach Auffassung des BBIV kann es so nicht mehr weitergehen. Aus diesem Grund beschäftigt sich seit einiger Zeit ein interdisziplinär mit Juristen, Ingenieuren und Kaufleuten besetzter Ad-hoc-Arbeitskreis mit Fragen der Konfliktvermeidung bzw. besseren Konfliktbewältigung im Baubereich. Erstes Arbeitsergebnis dieser Beratungen ist der Vorschlag für eine Baubegleitende Einigungsstelle. Damit soll den Bauvertragsparteien ein Hilfsmittel angeboten werden, das bei der Bauabwicklung auftretende Meinungsverschiedenheiten bzw. Konfliktfälle einer Lösung zuführt, und zwar möglichst zeitnah, unter Einbindung technischen und juristischen Sachverstandes, aber ohne große rechtliche Formalien. Die BEST unterbreitet den Bauvertragsparteien nach schneller und sorgfältiger Sachverhaltsaufklärung einen Einigungsvorschlag. Dieser ist zwar rechtlich nicht bindend, aber er überzeugt durch fachliche und rechtliche Kompetenz. Die BEST ist als eine ergänzende Regelung in dem abzuschließenden Bauvertrag konzipiert, d.h. sie muss im Zuge der Auftragsverhandlung in den Bauvertrag hineinverhandelt werden. Der im BBIV dazu erarbeitete Formulierungsvorschlag kann jederzeit nach den speziellen Bedürfnissen der Bauvertragsparteien ergänzt bzw. abgeändert werden. BBIV kämpft für Erleichterungen bei Bürgschaften für die öffentliche Hand Auf der Basis des vom BBIV maßgeblich mit erarbeiteten Positionspapiers zum Thema Bauwirtschaft und Bürgschaften ist hier der Verband permanent um weitere Verbesserungen bemüht. Ein krasses Missverhältnis: Verlangte und gezogene Bürgschaften Beispiel Bundeshochbauten, Vergaben bis DM bis Verlangt Gezogen Ausfälle bis Verlangt Gezogen Ausfälle Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Eine verbandliche Forderung in diesem Zusammenhang ist die Herausnahme von Leistungen ohne Mängelrisiko aus der Berechnungsgrundlage für Bürgschaften. Diesem beharrlich und mit Nachdruck verfolgten Petitum hat die Oberste Baubehörde mit einem Pilotprojekt Gewährleistungsbürgschaften entsprochen, das derzeit in den Regierungsbezirken Oberpfalz, Unterfranken und Schwaben bei Baumaßnahmen im Zuge von Staatsstraßen läuft. Hiernach sind Baubehelfe, Abbrucharbeiten, Wasserhaltung und Verkehrssicherung in der Regel nicht mehr in die Berechnungsgrundlage für Gewährleistungssicherheiten einzurechnen. Weiterhin erhebt der BBIV gegenüber den öffentlichen Bauauftraggebern die Forderung nach Verzicht auf Vertragserfüllungsbürgschaften, zumindest Reduzierung von Vertragserfüllungsbürgschaften nach Baufortschritt sowie die Eindämmung der gerade von Kommunen geforderten Kleinbürgschaften und Reduzierung der in diesem Bereich vorherrschenden Formularvielfalt. Aktuelle juristische Informationen Neben der wirtschafts- und baupolitischen Grundsatzarbeit und Interessenvertretung legt der Verband großen Wert auf die stets aktuelle juristische Information seiner Mitglieder. So wurden die Mitgliedsfirmen im Rahmen des juristischen Rundschreibendienstes laufend über neue Rechtsvorschriften sowie über Novellierungsvorhaben auf europäischer, Bundes- und Landesebene informiert. Schwerpunkte des rechtlichen Rundschreibenwesens des BBIV: Bauvergabe- und Bauvertragsrecht Allgemeines Wirtschaftsrecht Verkehrsrecht Umweltrecht Baubezogenes Steuerrecht Textsammlung VOB Fassung 2002 Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen des Bauvergaberechts (GWB, Vergabeverordnung, VOB/A) wie auch des Bauvertragsrechts ( 631 ff. BGB, VOB/B) sind auf die verschiedensten Fundstellen verteilt und damit oft schwer zugänglich. Die vom Verband herausgegebene Sonderauflage der Textsammlung VOB Fassung 2002 ist ein praxisgerechtes Hilfsmittel für Mitgliedsunternehmen, das diesem Problem abhilft.

12 Recht und Steuern Steuerrecht Steuerabzug bei Bauleistungen schützt vor unseriösen Wettbewerbern Seit ist das Steuerabzugsverfahren bei der Erbringung von Bauleistungen ( 48 ff. EStG) anzuwenden. Die zentrale Rechtsfolge: Betriebsausgabenabzug und Lohnsteuerenthaftung bei Bauleistungen sind sichergestellt, wenn im Zeitpunkt der Gegenleistung eine gültige Freistellungsbescheinigung vorgelegen hat oder der 15%ige Steuerabzugsbetrag angemeldet und abgeführt worden ist. Die Vorteile liegen auf der Hand: Wettbewerbsvorteilen durch Steuerhinterziehung wird die Basis entzogen, Leistungsempfänger müssen nicht mehr haften. Der BBIV steht uneingeschränkt zu diesem steuerlichen Abzugsverfahren. Vorschläge, diese steuerrechtliche Regelung als Beitrag zur Deregulierung wieder abzuschaffen, fördern Schwarzarbeit und würden den Wettbewerb am Bau erheblich verzerren. Bayerischer Bauindustrieverband e.v. Steuerinformation für die Bauwirtschaft Auflage Steuerinformation für die Bauwirtschaft 2003 Seit mittlerweile vielen Jahren ist die Broschüre Steuerinformation für die Bauwirtschaft, verfasst von Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Günter Weiße, RA Prof. Egon H. Schlenke und Dipl.-Kfm. Prof. Michael Sommer, fester Bestandteil des verbandlichen Dienstleistungsservice. Diese ein breites Themenspektrum abdeckende Broschüre ist eine wertvolle Unterstützung zur Bewältigung von im Firmenalltag auftretenden Steuerfragen. Wettbewerbsvorteile durch Fortbildung im Bau- und Wirtschaftsrecht Der Verein für Bauforschung und Berufsbildung des Bayerischen Bauindustrieverbandes bot auch im vergangenen Jahr attraktive Fortbildungsveranstaltungen in den Bereichen des Bau- und Wirtschaftsrechts an. Eine hervorragende Teilnehmerresonanz bestätigte die praxisgerechte Themen- und Referentenwahl zu VOB/B in der Polierpraxis Rechtsfragen für Einkäufer bei Abschluss und Abwicklung von Kauf- und Nachunternehmerverträgen Die Geschäftsführung der ARGEN Aktuelle Entwicklungen im Bauvergaberecht rechtssicheres Bieten um öffentliche Bauaufträge Abnahme und Mängelansprüche nach der VOB/B 2002 und dem BGB nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz Der Pauschalvertrag Risiken und Chancen Spezielle Kenntnisse für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren nach der Baustellenverordnung E-Vergabe in Bayern Subunternehmereinsatz in der Bauindustrie Aktuelle Entwicklungen im privaten Baurecht die neue VOB/B 2002 und baupraxisrelevante Auswirkungen der Schuldrechtsreform Intensivseminar Bauvertragsrecht mit neuer VOB/B 2002 Unwirksame Bauvertragsklauseln nach dem AGB-Recht Nachträge frühzeitig erkennen, perfekt aufbereiten und erfolgreich verhandeln. Gremienarbeit für die Branche: Arbeitsausschuss Rechts- und Steuerfragen Unter der Leitung seines Vorsitzenden, RA Dr. Henning Bostelmann, tagte der Arbeitsausschuss für Rechts- und Steuerfragen am 5.6. und am Die Ausschussmitglieder bewältigten umfangreiche Tagesordnungen zu einer Vielzahl von in der Baubranche aufgetretenen Rechtsproblemen wie: Risikomanagement Bau Checkliste zur Projektbeurteilung vor Vertragsabschluss Aufhebung der Pflicht zur Einholung von Bundeszentralregisterauszügen bei der Vergabe von Bauleistungen BBIV-Konzept für eine Baubegleitende Einigungsstelle Aktuelle Steuerfragen Masterplan Bürokratieabbau und Verschlankung des Vergaberechts Fragebogenaktion zur Evaluierung des Vergaberechtsänderungsgesetzes Griffigkeitsregelung der ZTV Asphalt- StB 01 und der ZTV Beton-StB 01 Qualifizierung von Bauunternehmen Beabsichtigtes Konditionenkartell Betonschalungen Rechtliche Aspekte der privatwirtschaftlichen Realisierung öffentlicher Bauvorhaben. Von diesen Arbeitssitzungen gingen wichtige Diskussionsbeiträge und Impulse für die zukünftige Verbandsarbeit aus. Der bisherige Ausschussvorsitzende, RA Dr. Henning Bostelmann, gab sein Amt wegen Ausscheidens aus dem aktiven Berufsleben ab. Zum neuen Vorsitzenden wählten die Ausschussmitglieder am RA Torsten Freibüchler. Stellvertreter wurde RA Harald Schmiedel. 11

13 Tarif- und Sozialpolitik 12 Tarifrunde Bau 2003: Einstieg in neues Denken Kritischer Wechsel auf die Zukunft Die Tarifrunde 2003 hat mit der bereits im Vorjahr vereinbarten zweiten Stufe der Anhebung der Entgelte um 2,4 % ab waghalsig und optimistisch einen Wechsel auf die Zukunft gezogen. Die im Rahmen der Tarifrunde 2002 ausgehandelte zweite Anhebung setzte auf eine marktwirtschaftliche Konsolidierung der Bauwirtschaft und eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit vor dem Hintergrund der neugeordneten Rahmenbedingungen in BRTV und RTV. Diese Konsolidierung ist noch ausgeblieben. Anhebung der Entgelte per auch Ergebnis des Tarifkonfliktes 2002 Die Anhebung der Entgelte per ist auch ein Ergebnis des ersten Arbeitskampfes in der Nachkriegszeit zur Durchsetzung der Entgeltforderungen der IG BAU: Insoweit ist die Anhebung der Entgelte per nicht das Ergebnis einer zeitnahen Tarifeinigung. Sie ist das späte Ergebnis einer heftigen Auseinandersetzung darüber, wie weit bei einer weiterhin in Resignation und Stagnation erstarrten Bauwirtschaft eine antizyklische Anhebung der Entgelte finanzierbar ist. Zentralschlichtung zum 13. Monatseinkommen Nach Aufkündigung der Tarifverträge zum 13. Monatseinkommen durch die Arbeitgeber und dem Scheitern der Verhandlungen haben die Tarifvertragsparteien am dem mehrheitlichen Schiedsspruch vom zugestimmt. Lohnbezogene Mehrbelastungen 2003 (alte Bundesländer) ab 1. Januar 2003 wegen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung: 0,15 % Erhöhung des Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung: 0,20 % Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteile): 0,20 % ab 1. April 2003 Erhöhung der Tarifstundenlöhne: 2,4 % Lohnbezogene Mehrbelastungen 2003 (alte Bundesländer) ist gleich 2,95 % Ecklohn (früherer Bundesecklohn) per (Lohngruppe 4) 13,63 Tarifentwicklung am Bau: In drei Jahrzehnten hat sich der Lohn verfünffacht 1982 und 1990 erfolgten zwei Lohnanpassungen Linke Skala: Lohnsteigerung, in Prozent Rechte Skala: Stundenlohn, in Euro

14 Unkonditionierte tarifliche Öffnungsklausel Erstmals mit Wirkung für 2003 konnte eine Branche eine unkonditionierte tarifliche Öffnungsklausel mit der Möglichkeit einer betrieblichen Orientierung des 13. Monatseinkommens auf einen Mindestsockel (780, ) einheitlich für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte vereinbaren. Trotz der kurzfristigen Einigung auf die Einführung einer tariflichen Öffnungsklausel haben die Mitgliedsunternehmen ihre neue Verantwortung bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen bereits für das Kalenderjahr 2003 wahrnehmen können. Fairer Wettbewerb durch Mindestlohn Im Zuge der Einführung der neuen Lohngruppenstruktur war im Rahmen der Entgeltrunde 2002/2003 der Mindestlohn 1 als verbindlicher Basislohn der Lohngruppe 1 (Werker) und der Mindestlohn 2 als Lohn der Lohngruppe 2 (Fachwerker) mit Wirkung ab eingeführt worden. Verbindliche Mindestlöhne bis Im Zuge einer Modifizierung der tarifvertraglichen Regelungen zum Mindestlohn wurde die Laufzeit der Mindestlohnregelung entsprechend Einigung der Tarifvertragsparteien vom bis einschließlich verlängert. Mit dieser Laufzeitverlängerung wurde neben einer Absenkung des ML 2 Ost für die Zeit vom bis auf 9,65 eine Anhebung des ML 2 Ost für die Zeit vom bis auf 10,01 vereinbart; darüber hinaus werden die Mindestlöhne 1 und 2 für den Bereich West und Ost mit Wirkung ab bis einschließlich um durchschnittlich 1,7% angehoben. Der Mindestlohn Kalkulationsgrundlage und Ordnungsfaktor am Baumarkt Verlässliche Kalkulationsgrundlage für fairen Wettbewerb Neben der Sicherung einer einheitlichen Lohnstruktur West/Ost hat die Festlegung der Mindestlöhne vom die Bedingungen für einen fairen Wettbewerb auf dem deutschen Baumarkt gesichert und damit die Voraussetzungen für die Abwehr von Lohndumping gerade im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung geschaffen. Darüber hinaus haben die Mindestlöhne 1 und 2 die Ausführungsstandards durch gesicherte Löhne fortgeschrieben. Die Verantwortlichkeit der Tarifgemeinschaft für die Durchsetzung der Allgemeinverbindlichkeit trägt dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung. Danach ist zuvorderst die Tarifgemeinschaft für die Durchsetzung der Mindestlöhne verantwortlich und erst nachrangig staatliches Kontrollhandeln eingefordert. Dies bezieht sich insbesondere auch auf die Bürgenhaftung nach 1a Arbeitnehmerentsendegesetz bezüglich der allgemeinverbindlich erklärten Mindestlöhne in der Bauwirtschaft. Die Beachtung und aktive Durchsetzung der Mindestlöhne, nicht nur durch die deutschen Baubetriebe, sondern insbesondere durch die eingesetzten Subunternehmer aus dem Bereich der EU und der mittelosteuropäischen Staaten, bestimmt die arbeitsmarktlichen Vorgaben in der Bauwirtschaft. Eine gemeinsame Kommission der TV-Parteien wird Durchsetzung und Kontrolle begleiten. Löhne Bayern: Sonderwege laufen aus Bereits zu Beginn der Tarifverhandlungen auf Bundesebene, mit denen die Anhebung der Löhne in 2 Stufen per und per vereinbart worden war, hatten sich die Tarifvertragsparteien in Bayern auf den Verzicht auf eigenständige Tarifverhandlungen verständigt. So sollte unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden werden. Insoweit bestand Einigkeit, das auf Bundesebene erzielte Ergebnis hinsichtlich der zweiten Stufe der Anhebung der Entgelte per für den Bereich der gewerblichen Arbeitnehmer und der Angestellten, Poliere und Auszubildenden auch für den Freistaat zu übernehmen Mindestlohn 1 Ost 8,95 8,95 9,10 West 10,36 10,36 10,54 Mindestlohn 2 Ost 9,65 10,01 10,18 West 12,47 12,47 12,68 Angleichung von Lohnstruktur und Löhnen in Bayern an den Bund In Fortführung der Klarstellung zur Lohngruppenstruktur des Bundes und der Vorgabe, diese Lohngruppenstruktur auch in der Höhe im Verhältnis eins zu eins per im Rahmen der Lohnerhöhung um 2,4 % zu übernehmen, wurde auch weiterhin auf die Ausweisung der vormaligen Sonderlöhne verzichtet. Damit hat auch die Tariferhöhung per den Wegfall der bisherigen Sonderlöhne, insbesondere für die angelernten Spezialtätigkeiten der früheren Berufsgruppen IV, bestätigt. Lohnempfehlung anstelle Lohntabelle Nachdem bereits im Rahmen der Festlegung der Entgelte per auf Landesebene die Vereinbarung eines Lohntarifvertrages am Widerstand der IG BAU gescheitert war, kam es auch im Rahmen der zweiten Entgeltstufe per nicht zu einer entsprechenden Einigung. Die Forderung der IG BAU nach Fortschreibung der bisherigen in der bayerischen Lohntabelle bis ausgewiesenen Sonderlöhne wurde durch die Bauarbeitgeber in Bayern strikt zurückgewiesen. Die Lohntabelle Bayern zur Festlegung der Löhne für die gewerblichen Arbeitnehmer konnte deshalb auch per nur als einseitige Empfehlung an die Mitgliedsunternehmen herausgegeben werden. Die Umsetzung dieser Lohnempfehlung (Anhebung der Entgelte per um 2,4 %) ist durch die Mitgliedsunternehmen des BBIV praxisnah in Orientierung an der neuen Lohngruppenstruktur vollzogen worden. 13

15 Tarif- und Sozialpolitik 14 Tarifentwicklung am Bau Der Lohn steigt stärker als die Preise Lohnniveau (1991 = 100) Preisniveau Bürogebäude Preisniveau Wohngebäude Preisniveau Straßen Quelle: Hauptverband der Dt. Bauindustrie. Indexierte Werte, 1991 = 100 Gehälter Bayern: Erfolgreiche Umsetzung der neuen Gehaltsstruktur Die unter der Verhandlungsführung des Vorsitzenden des Sozialpolitischen Ausschusses im BBIV, Dipl.-Ing. Horst Klee, erfolgreich verhandelte Angleichung der vormals über dem Niveau des Bundes liegenden bayerischen Gehälter an die Bundesgehälter konnte mit der Anhebung der Entgelte per um 2,4 % als Bestandteil bayerischer Entgeltpolitik umgesetzt werden. Die Gehälter für alle Neueinstellungen sind auf Landesebene mit denen auf Bundesebene identisch; Ausgleichszahlungen sichern für den Bereich der so genannten Altangestellten und Poliere die Rechte auf Besitzstand. Sozialpolitischer Ausschuss: tarifpolitische Ziele bestätigt Nachdem sich der Sozialpolitische Ausschuss unter seinem Vorsitzenden Dipl.-Ing. Horst Klee im Rahmen der Entgeltrunde 2002/2003 intensiv mit der vereinbarten Anhebung der Entgelte in zwei Stufen per und auseinandergesetzt hatte, wurden die Verhandlungsergebnisse zur Modifizierung des TV Mindestlohn und TV 13. Monatseinkommen auf Bundesebene durch den SPA ausdrücklich bestätigt. Mindestlohn als Wettbewerbsregulativ Befürwortet wurde ausdrücklich die Notwendigkeit einer langfristigen Festlegung so genannter Mindeststandards im Entgeltbereich auf der Grundlage der tariflich vereinbarten Mindestlöhne. Über die Allgemeinverbindlichkeit der Mindestlöhne wird hier eine Entgeltregelung gerade auch für die Anbieter von Bauleistungen aus dem europäischen Ausland und den MOE-Staaten festgeschrieben. So werden die für den Bereich der ungelernten Helfer wie auch der angelernten Fachwerker bis einschließlich festgelegten Mindestlöhne helfen, den Wettbewerbsdruck als Folge der für den festgelegten EU-Osterweiterung aufzufangen. Neue Verantwortlichkeit der Betriebsparteien Die neue Verantwortlichkeit von Betriebsrat und Geschäftsleitung in der Umsetzung der Öffnungsklausel in den Tarifverträgen für die Gewährung eines 13. Monatseinkommens ist ein mutiger Schritt zu einer modernen Tarifregelung: Erstmals wird eine tarifliche Entgeltregelung in die volle Disposition der Betriebsparteien gestellt. Arbeitsmarktreform: Chance für die Bauindustrie Agenda 2010 greift zu kurz Mit der Agenda 2010 vom März 2003 war durch die Bundesregierung die von Seiten der Wirtschaft längst angemahnte Reform des Arbeitsmarktes eingeleitet worden. Mini- und Midi-Jobs, der Wegfall der Beweislastumkehr für Scheinselbständigkeit und die Installation der Ich-AG als zielführender Einstieg in ein neues Kleinunternehmertum konnten jedoch den Arbeitsmarkt nicht substanziell verändern. Erste Ansätze für mehr Dynamik Die mühsame Einigung im Vermittlungsausschuss hat darüber hinaus nur zaghaft die Weichen für mehr Dynamik stellen können: Der Kündigungsschutz greift ab nur noch in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten. Die Sozialauswahl beschränkt sich ausdrücklich nur auf die vier Kriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. Der Arbeitgeber hat das Recht, Leistungsträger aus der Sozialauswahl herauszunehmen. Kündigungen, für die mit dem Betriebsrat über Sozialplan und Namenslisten Einvernehmen hergestellt wurde, werden nur noch bei Vorliegen grober Sozialwidrigkeit beanstandet werden können. Die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis gegen die Zahlung einer Abfindung einvernehmlich zu beenden, wird erleichtert: Bei einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber kann gegen Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr angeboten werden. Arbeitskreis Personalleiter: Schnittstelle zwischen Politik und Betriebswirtschaft Betriebsspezifische Lösungen zur Umstrukturierung und zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit sind zentrales Thema des Arbeitskreises Personalleiter des BBIV unter Vorsitz von RA Andreas Hepting, München. Im Vordergrund standen die genannten Rahmenvorgaben etwa die für Personalabteilungen wesentlichen arbeitsrechtlichen Neuregelungen der Agenda 2010, Fragen der Fehlzeitenreduzierung und des sozialverträglichen Outplacements durch sozialplangestützte Beschäftigungsgesellschaften. Dazu wirkt der AK als Beratergremium der Personalleitungen der Verbandsmitglieder.

16 Tarif- und Sozialpolitik Reform der gesetzlichen Unfallversicherung Erneuerung der inneren Struktur und Modifizierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Mit dem Fusionsbeschluss der sieben BauBG s und der TBG zur einheitlichen Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft per haben die Berufsgenossenschaften ihr eigenes Haus insoweit bestellt, als über die Fusion entsprechende Synergieeffekte bei der Verbesserung von Effektivität, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit genutzt werden können. Über die Gliederung in die Sektionen Hochbau und Tiefbau werden im Rahmen einer Übergangsregelung auch nach erfolgter Fusion bis 2012 die strukturellen und wirtschaftlichen Besonderheiten innerhalb von BauBG und TBG flexibel berücksichtigt werden können. Die für den vorgesehene Einführung einheitlicher Gefahrtarife für die Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft soll Beitragsgerechtigkeit innerhalb der Sektionen und betrieblichen Risikobereiche sichern und eine Ausgrenzung von Risiko-Gewerbszweigen verhindern; zugleich soll ein fairer Wettbewerb unter Berücksichtigung veränderter Strukturen in der Bauwirtschaft gefördert werden. Hauptlast ist die Rente Umlagewirksame Ausgaben der gesetzlichen Unfallversicherungen am Beispiel der Tiefbau- Berufsgenossenschaft 8,3% 10,7% 9,5% 20,3% 51,2% Heilbehandlung, Verletztengeld, Berufsförderung etc. Renten, Abfindungen, Sterbegeld Prävention Verwaltung Sonstiges Quelle: TBG, vorauss. Rechnungsergebnis 2003 Angaben in Prozent Sanierung der gesetzlichen Unfallversicherung: Der Staat ist gefordert Der Sanierungsspielraum der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Unfallversicherung ist extrem klein. Er umfasst ausschließlich die Bereiche Prävention, Verwaltung und Sonstiges. Auf die Verwaltung etwa entfallen lediglich 8,3 Prozent der Kosten. Die Fusion der sieben Bau-BG s und der TBG wird in diesen Ausgabenbereichen Synergieeffekte auslösen. Dem Generationenvertrag ist der Boden entzogen Wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist auch bei der gesetzlichen Unfallversicherung die Finanzierung in eine gefährliche Schieflage geraten. Eine ständig rückläufige Zahl der Arbeitnehmer bedingt ein rückläufiges Beitragsaufkommen: Demgegenüber steigt die Kostenbelastung insbesondere durch die Altrenten. Dem Generationenvertrag ist der Boden entzogen. Nur die Politik kann den Generationenvertrages sichern Deshalb ist der Staat gefordert: Eine Konsolidierung der gesetzlichen Rentenversicherung ist nur über eine Neubestimmung der gesetzlichen Rahmenbedingungen möglich. Dazu gehören: Beachtung des Vorranges der gesetzlichen Rente vor der Unfallrente; Kapitalisierung von Bagatellrenten bis 30 Prozent Erwerbsminderung; Kürzung des Leistungsspektrums; Herausnahme versicherungsfremder Leistungen wie Unfallschutz für Wegeunfälle, Schwarzarbeit; Einführung eines strengen Kausalprinzips bei Berufskrankheiten. 15 Ständig wachsende Hauptlast sind die durch Gesetz festgelegten Ausgaben für Renten, Abfindungen und des Sterbegeldes mit 51,2 Prozent sowie Heilbehandlung, Verletztengeld und Berufsförderung mit 20,3 Prozent der Kosten. Die Ein-Drittel-Selbstverwaltung Insgesamt sind über 70 Prozent der Ausgaben gesetzlich festgelegt. Über zwei Drittel des Haushaltes sind der Disposition und Steuerung durch die Selbstverwaltung entzogen. Die Selbstverwaltung wird per Gesetz auf eine Ein- Drittel-Selbstverwaltung reduziert.

17 Betriebswirtschaft und Bautechnik 16 Bauprozesse erfolgreich gestalten Bauprozesse erfolgreich zu gestalten heißt Unwägbarkeiten in den Griff zu bekommen und nutzbringende Partnerschaften einzugehen. Kernanliegen der baubetriebswirtschaftlichen Grundsatzund Gremienarbeit des BBIV ist es, den Mitgliedern praktische Hilfestellungen bei der Gestaltung ihrer Unternehmensprozesse zu geben. Dabei geht es gleichermaßen um Methoden und Instrumente, um die Qualifizierung des Personals und um die Förderung baufachlichen Meinungsaustausches. Verbandsgremien geben Praxishilfe Die betriebswirtschaftlichen Verbandsgremien tagten im Berichtsjahr unter der Leitung ihrer Vorsitzenden Wolf-Dieter Hahn für den Betriebswirtschaftlichen Arbeitskreis Nordbayern und Dipl.-Bw. (VWA) Erich Greiner für den Betriebswirtschaftlichen Arbeitskreis Südbayern in jeweils vier Sitzungen. Hierbei wurden aktuelle baubetriebswirtschaftliche Themen aufgegriffen sowie eine Reihe von Checklisten und Handlungsempfehlungen erarbeitet und herausgegeben. Betriebswirtschaftliche Checklisten und Handlungsempfehlungen des BBIV Checkliste Risikomanagement Interne und externe Ratingverfahren Rechnungstellung und Zahlungsfristen bei NU-Verträgen Haftungsrisiken des Hauptunternehmers nach AEntG Position zum Konditionenkartell Betonschalungen Arge-Kommentierungen/Projekt: Verkürzung Arge-Vertrag Aktuelle arbeits- und tarifrechtliche Fragen Novellierung der Berufsausbildung zum Industriekaufmann Zukunftsstrategien für den Bau Symposien und Fachkonferenzen, wie sie der BBIV im Berichtsjahr verstärkt initiiert hat, dienen der Wissensvermittlung und dem Praxistransfer. Sie geben bauwirtschaftlichen Führungskräften wichtige Impulse zur erfolgreichen Bewältigung des bauwirtschaftlichen Umstrukturierungsprozesses und Hinweise zur Ausrichtung der Unternehmensstrategie. Und sie sind wichtige Basis für die Formulierung und den Transport von Verbandspositionen.

18 Für einen Großteil der Mittelständler zeigt sich akuter Handlungsbedarf hinsichtlich der Bonitätseinstufung Eigenkapitalhinterlegung, Ratingklassen und der Mittelstand Eigenkapitalhinterlegung der Banken auf das Kreditvolumen, % Ratingklasse Verteilung Mittelstand auf Ratingklassen, % Hohe Chancen / Risiken Quelle: Deutsche Bundesbank, Analyse Besser werden durch Rating Vor dem Hintergrund der ab 2006 gültigen neuen Richtlinien für die Kreditvergabe (Basel II) veranstaltete der BBIV am im Haus der Bayerischen Bauindustrie eine hochrangig besetzte Fachkonferenz Besser werden durch Rating. Im Brennpunkt dieser Tagung standen drei Fragestellungen: Kreditvergabe Basel II Fachkonferenz der Bayerischen Bauindustrie Rating Reporting Risikofaktoren Besser werden durch Rating Oktober 2003 im Haus der Bayerischen Bauindustrie München 1,6 1,6 4,0 8,0 8,0 12,0 12,0 12,0 12,0 AAA AA A BBB BB B CCC CC C Sind die aktuellen Ratingverfahren transparent und berücksichtigen sie ausreichend die bauwirtschaftlichen Belange? Welche Möglichkeiten haben Bauunternehmen, um sich optional auf Ratingverfahren vorzubereiten? Inwieweit führt eine gute Ratingbeurteilung zu besseren Kredit- und Avalkonditionen? In neun Fachbeiträgen renommierter Referenten konnten markante Informationsdefizite abgebaut und praktische Handlungsempfehlungen vermittelt werden. Am Schluss des Symposiums standen klare Botschaften: Die Bedeutung des Rating als Bonitätsbeurteilungsinstrument wird weiter zunehmen. Grundlage für erfolgreiches Rating für Bauunternehmen ist ein gut eingeführtes Reporting-, Controlling- und Risikomanagementsystem. Im Bewertungskalkül interner und externer Ratingverfahren wird das Gewicht weicher Faktoren wie z.b. Vertretungs- und Nachfolgeregelungen bei Unternehmen weiter zunehmen. Die bauspezifischen Besonderheiten sollten bei Bank-Ratingverfahren stärker berücksichtigt und bewertet werden. Internationale Rechnungslegung nach IAS/IFRS: Konzepte für bauwirtschaftliche Unternehmen Ab 2005 verpflichtet die EU börsennotierte Unternehmen, nach den International Accounting Standards (IAS) zukünftig International Financial Reporting Standards (IFRS) genannt zu bilanzieren. Hierzu vermittelte ein von BBIV und BWI- Bau, Düsseldorf, am im Haus der Bayerischen Bauindustrie veranstaltetes halbtägiges Fachsymposium den neuesten Entwicklungsstand. Namhafte Experten aus dem Wirtschaftsprüferbereich, der Bauwissenschaft und der Baupraxis nahmen ausführlich Stellung zu den Umstellungsschritten nach IFRS- Rechnungslegung und zeigten dezidiert die Hauptunterschiede zur gängigen HGB-Bilanzierung auf. Schritte der Umstellung von HGB auf IAS Schritt 1: Aufstellung/Gewichtung + Analyse des Chancen-/Risiko-Profils Schritt 2: Entscheidung, ob Umstellung auf IAS durchgeführt wird Schritt 3: Festlegung der Rahmenbedingungen für die Umstellung Schritt 4: Ermittlung der Komplexität der Umstellung Schritt 5: Festlegung Detaillierungsgrad der Umstellung Schritt 6: Festlegung des Projektzeitplans, Projektteam + Umstellungstermin Fachsymposium: Internationale Rechnungslegung nach IAS/IFRS mögliche Konzepte und Folgerungen für bauwirtschaftliche Unternehmen am 18. November 2003 im Haus der Bayerischen Bauindustrie, München Vortrags-Chart von Dipl.-Bw. Lutz Kasparek, STRABAG AG, Köln 17

19 Betriebswirtschaft und Bautechnik 18 Lage am Bau beeinflusst Studienwahl Zahl der Studienanfänger schwankt mit Konjunkturzyklus Studienanfänger Der Staat muss sein Vermögen zu erfassen lernen Zum traditionellen Convivium professorum trafen sich am im SiemensForum in München die Ordinarien der Fakultät für Bauingenieur- und Vermessungswesen der TU München und der Vorstand des Bayerischen Bauindustrieverbandes. In einer Grundsatzansprache nannte der BBIV-Präsident, Prof. Dipl.-Kfm. Thomas Bauer, als Beispiele für erfolgreiche Zusammenarbeit u.a. die Schaffung eines Lehrstuhls für Bauprozessmanagement, die Errichtung neuer Studiengänge (Baustoffingenieur, Computational Mechanics, Land Management and Tenure) sowie den Akkreditierungsverbund AS-Bau. Bezüglich der vorgesehenen bayerischen Haushaltskürzungen, von denen auch die Hochschulen betroffen seien, appellierte Präsident Bauer an die Politik, dass man sich nicht übersparen, auf keinen Fall tot sparen solle. Intelligente Neuorientierung im öffentlichen Haushaltswesen bringt seiner Ansicht nach ein Abschied von der Kameralistik. Stattdessen benötige der Staat ein modernes Rechnungswesen, welches den Wert des staatlichen Vermögens und dessen Veränderung erfasse. Die Position der TU München vertrat der Vizepräsident, Univ.-Professor Dr. rer. nat. Ernst Rank: Die ständige Weiterentwicklung und Neustrukturierung von Bruttowertschöpfung Mrd Studienanfänger Bauingenieurwesen in Deutschland, Uni und FH Bruttowertschöpfung im Baugewerbe Die Erstsemester umfassen folgende Studienfächer: Bauingenieurwesen (Diplom), Baustoffingenieurwesen, Geologie (Diplom), Vermessungswesen, Landmanagement, Computational Mechanics Fakultäten und einzelner Lehrstühle, die internationale Ausrichtung und das hohe Maß der Akquirierung von Drittforschungsmitteln hätten die TU München zu einem Erfolgsmodell gemacht. Prodekan Univ.-Professor Dr. techn. Peter Eduard Mayer berichtete über die erfreuliche Entwicklung der Erstsemesterzahlen; so hätten sich für das Wintersemester 2003/04 knapp 300 neue Studenten bei der Bauingenieurfakultät eingeschrieben. Der Ehrengast des Conviviums 2003, Joachim Herrmann, Vorsitzender der CSU- Landtagsfraktion, forderte in seiner Ansprache für alle staatlichen Gebäude und Grundstücke im Freistaat ein modernes Immobilien- und Facilitymanagement in einer Hand. Durch eine solche Konzentration bei der Verwaltung von staatlichen Liegenschaften seien deutliche Effizienzverbesserungen und Kosteneinsparungen zu erwarten. Kameralistik verfälscht Bild des öffentlichen Vermögens Um über Einnahmen, Ausgaben, Erfolg oder Misserfolg rechtzeitig informiert zu sein, haben Unternehmen ein hoch entwickeltes Rechnungswesen. Doch beim Staat ist dies anders. Dessen Rechnungswesen, die Kameralistik, stellt nur auf die Erfassung von Geldströmen ab. Staat und Kommunen kennen weder den Wert ihres Vermögens noch wissen sie darüber Bescheid, wie sich die ihnen anvertrauten Güter im Wert verändern. Sie wissen am Jahresende nicht, ob sie im Jahresverlauf reicher oder ärmer geworden sind. Ein Beispiel belegt den wesentlichen Unterschied unternehmerischer Rechnungslegung zur Kameralistik: Im Jahr X hat eine Kommune Einnahmen in Höhe von 10 Mio. Euro und Ausgaben in Höhe von 9 Mio. Euro. Die Darstellung: Finanzüberschuss + 1 Mio. Folgender Zusammenhang bleibt intransparent: Am Jahresanfang betrug das Vermögen der Kommune (Infrastruktur, Gebäude, Guthaben etc.) 100 Mio. Euro. Der durchschnittliche Abschreibungssatz ist mit 3 % anzusetzen (gewichtetes Mittel aus Nutzungsdauer Gebäude 20 Jahre, Straßen 50 Jahre). Damit hat das Vermögen der Gemeinde in nur einem Jahr 3 Mio. Euro an Wert verloren. Die Rechnung der Kommune sieht tatsächlich also so aus: Finanzüberschuss: + 1 Mio. Vermögensänderung: 3 Mio. Saldo 2 Mio. Durch die Berücksichtigung der Veränderung des Vermögenswertes hat sich der Überschuss aus der Kameralistik in ein Minus von 2 Mio. Euro verwandelt. Die Kommune ist also im Jahre X deutlich ärmer geworden, nicht reicher wie dies die Kameralistik ausweisen würde.

20 Betriebswirtschaft und Bautechnik Praxisorientierte Bauforschung an der TU München Die zwischen den Führungskräften der Bayerischen Bauindustrie und der Fakultät für Bauingenieur- und Vermessungswesen der TU München stattfindenden jährlichen Beratungsausschüsse fördern den Wissenstransfer und regen Forschungs- und Entwicklungsprojekte an. Turnusgemäß fanden im Berichtsjahr Gesprächsrunden am Lehrstuhl für Grundbau, Bodenmechanik und Felsmechanik (Ordinarius: Univ.-Prof. Dr.-Ing. Norbert Vogt), am Lehrstuhl für Massivbau und Lehrstuhl für Baustoffkunde (Ordinarius: Univ.-Prof. Dr.-Ing. Konrad Zilch und Univ.-Professor Dr.-Ing. Peter Schießl) sowie am am Lehrstuhl für Tunnelbau und Baubetriebslehre (Ordinarius: Univ.-Prof. Dr.-Ing. Hans- Jürgen Bösch) statt. Im Rahmen dieser Sitzungen wurden aktuelle Forschungsprojekte aus den einzelnen Fachbereichen vorgestellt. Darüber hinaus wurden Aspekte zur neuen Fakultätsstruktur und einzelner Lehrstühle sowie die Entwicklung der Studentenzahlen intensiv erörtert. Aktuelle Bauforschungsthemen: Lehrstuhl für Grundbau, Bodenmechanik und Felsmechanik Neue Injektionstechniken Ankertragfähigkeitsanalysen Lehrstuhl für Baustoffkunde Mechanismen von Wasser- und Chloridtransport in Beton Oberflächendauerhaftigkeit von Straßenbetonen Selbstverdichtende Betone u.a. Entwicklung eines Sedimentationsschnelltests Sichtbeton u.a. Einfluss von Transportphänomen und Kristallisationseffekten auf die Farberscheinungen an Sichtbetonoberflächen Lebenszyklusmanagement von Betonbauwerken Lehrstuhl für Massivbau Sanierung von Brücken mit Klebearmierungen/CFK-Lamellen Betone mit rezykliertem Zuschlag Lehrstuhl für Tunnelbau und Baubetriebslehre Prozessorientierte Kosten- und Zeitsteuerung von Baustellen Neue Berechnungsverfahren für den konventionellen Tunnelbau TU-Praxisseminare: Nahtstelle zwischen Theorie und Baupraxis Zum 17. Mal führte der BBIV im Wintersemester 2003/04 unter Vorsitz von Dipl.-Ing. Gerhard Thielen und in enger Zusammenarbeit mit den Lehrstühlen für Tunnelbau und Baubetriebslehre (Univ.- Professor Dr.-Ing. Hans-Jürgen Bösch/ Univ.-Professor Dr. techn. Peter Eduard Mayer) und Massivbau (Univ.-Professor Dr.-Ing. Konrad Zilch) seine traditionellen Praxisseminare für Bauingenieurstudentinnen und -studenten der Abschlusssemester vor. Ziel dieser von 50 Studentinnen und Studenten wahrgenommenen Qualifizierungsmaßnahme ist es, dem Ingenieursnachwuchs bauprozessuale Abläufe und ihre Schnittstellen hautnah zu vermitteln. Elf Praxis- Vorlesungen davon mehrere Baustellenbesichtigungen präsentierten folgende attraktive Bauprojekte aus planerischer wie bauausführender Sicht: SF- Projekt Hochhaus Uptown am Georg-Brauchle-Ring in München, Projektverantwortlicher: Dipl.-Ing. Bernhard Dietl, Wayss & Freytag AG, München Ingenieurbau: Das neue Fußballstadion Allianz-Arena in München-Fröttmaning, Projektverantwortlicher: Dipl.-Ing. Kurt Zwolinski, Alpine Mayreder Bau GmbH, München Junge Führungskräfte in Coburg Mit einer Rekordbeteiligung von 60 Teilnehmern tagten die Jungen Führungskräfte des BBIV vom 14. bis in Coburg. Eingangs unterstrich der Vorsitzende dieses Arbeitskreises, RA Burkhard Löhe, die Notwendigkeit intensiver Meinungsbildung, politischer Positionierung und fachlichen Erfahrungsaustausches gerade bei den jungen Entscheidungsträgern unserer Branche. Für die jungen Führungskräfte der Bayerischen Bauindustrie gebe eine solche Tagung Profil und Programm für ihre unternehmerische Zukunftsarbeit: ständige Neuorientierung und Umgestaltung der Bauunternehmen, die verstärkte Hinwendung zur Kundenorientierung und das Anbieten von Problemlösungskompetenzen. Dieses Ziel förderten sieben Fachbeiträge von Projektmanagement und EDV-Unterstützung über modernes Ablauf- und Risikomanagement bis zur erfolgreichen Unternehmensrestrukturierung. Im Rahmen einer aus Anlass der Jahrestagung durchgeführten Pressekonferenz gelang es zu vermitteln, dass die von der generellen Auftragsentwicklung bestimmte Gesamtlage der Branche nicht Maßstab der Beurteilung gut geführter bauindustrieller Unternehmen sein darf. In diesem Sinne ist zu unterscheiden zwischen der guten Perspektive bauindustrieller Unternehmen, die sich angesichts der aktuellen bauwirtschaftlichen Lage erfolgreich und flexibel behaupten, und dem zunehmend desolaten Zustand der gebauten Infrastruktur in Deutschland, der mangels hinreichender Investitionsbereitschaft immer mehr zum Standortnachteil wird. Das Jahrestreffen lebte besonders von einem hochwertigen Begleit- und Kulturprogramm, gut organisiert von Dipl.-Ing. Max und Klaus Beyersdorf. 19

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