CE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "CE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle?"

Transkript

1 CE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle? Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka Dipl.-Ing. Guido Müller

2 Agenda Einführung Gesetzliche Grundlagen CE-Kennzeichnung + Leistungserklärung Beispiele Fazit

3 Problemstellung Praktische Umsetzung der theoretischen Vorgaben Türen Kanäle Wände Schotte? Klappen Rohre Decken

4 Typische Probleme im Bestand F 90-Wandkonstruktion, nachdem der Lüftungsbauer zugeschlagen hat

5 Typische Probleme im Bestand Kabelkanal mit Funktionserhalt (E 30-Kabelkanal)

6 Typische Probleme im Bestand ein wahres Kunstwerk

7 Typische Probleme im Bestand auch im Detail

8 Typische Probleme im Bestand brennbares Rohr ohne Rohrmanschette aber mit Brandschutzschaum

9 Typische Probleme im Bestand Zementtüten-Sch(r)ott

10 Typische Probleme im Bestand Zementtüten-Sch(r)ott - Typ 2

11 Typische Probleme im Bestand Textil-Sch(r)ott

12 Typische Probleme im Bestand Großformatige Abschottung in rauchdichter Ausführung

13 Typische Probleme im Bestand aber auch nur mit Bauschaum!!!

14 Lösungsansatz Verwendbarkeitsnachweise BauPVO Leistungserklärung BauPG Konformitätserklärung ETAG ETA

15 Die europäische Bauproduktenverordnung Entwicklung Bisher Jetzt Bauproduktengesetz auf Basis der EU Ratsrichtlinie 89/106/EWG Bauproduktenverordnung der EU Landesrecht Europäisches Recht

16 BauPVO und CE-Kennzeichnung Die BauPVO regelt die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten und die Angabe ihrer Leistungen gemäß harmonisierten Regeln. Weiterhin wird die Verwendung der CE-Kennzeichnung für dieses Bauprodukt festgelegt. An die Stelle der Konformitätserklärung nach BPR tritt die Leistungserklärung nach Art. 6 der BauPVO (Pflicht ab ).

17 BauPVO und CE-Kennzeichnung Harmonisierte Regelung bedeutet, dass ein Bauprodukt oder ein Bausatz zu einem geregelten Bauprodukt oder Bausatz wird. aufgeführt werden solche Bauprodukte/ Bausätze in der Bauregelliste B Teil 1 Grundlage für die Harmonisierung: - europäisch harmonisierte Produktnorm, - europäisches Bewertungsdokument (EAD) [nach BPR war das bisher eine technische Leitlinie (ETAG)

18 BauPVO und CE-Kennzeichnung Was ändert sich??? Der bisherige nationale bauaufsichtliche Nachweis entfällt! Klassifizierung der Feuerwiderstandsdauer erfolgt auf Grundlage der DIN EN und nicht nach DIN 4102 Welche Nachweise werden für die Verwendung benötigt?

19 BauPVO und CE-Kennzeichnung Die Leistungserklärung gibt die Leistung eines Bauproduktes in Bezug auf die wesentlichen Merkmale an. Die Anforderungen bzgl. der wesentlichen Merkmale werden national vorgegeben! Der Hersteller übernimmt die Verantwortung für die erklärte Leistung seines Bauproduktes und nicht für die Übereinstimmung mit der harmonisierten Norm! Grundlage für die Leistungserklärung ist die technische Dokumentation des Herstellers.

20 BauPVO und CE-Kennzeichnung Entwicklung Konformitätserklärung Leistungserklärung

21 BauPVO und CE-Kennzeichnung Leistungserklärungen in der Praxis Wo findet man die Leistungserklärung? produktbegleitend auf Papier produktbegleitend per /Fax auf der Webseite des Herstellers in Datenbanken im Internet z. B. DOPCAP

22 BauPVO und CE-Kennzeichnung DOPCAP DOPCAP ist eine Initiative von Baustoffherstellern für alle Baustoffhersteller, die Bauprodukte auf dem europäischen Markt in Verkehr bringen Informationsmöglichkeiten: QR-Code dopcap.de Direktinformationen

23 Nachweisführung für die Verwendung von Brandschutzklappen Einordnung von Brandschutzklappen in alter Bauregelliste (2012/1) als Bauprodukte nach Bauregelliste B Teil 2: Definition: Bauprodukte, die wesentliche Anforderungen nach 5 (1) BauPG nicht berücksichtigen und wenn für die Erfüllung dieser Anforderungen zusätzliche Verwendbarkeitsnachweise oder Übereinstimmungsnachweise nach den Bauordnungen erforderlich sind; diese Bauprodukte bedürfen neben der CE-Kennzeichnung auch des Übereinstimmungszeichens (Ü-Zeichen) nach den Bauordnungen der Länder.

24 Nachweisführung für die Verwendung von Brandschutzklappen

25 Brandschutzklappen nach DIN EN Koexistenzperiode endete am Produktnorm DIN EN wurde in die BRL 2012/2 aufgenommen (BRL 2012/2 trat am 23. November in Kraft!)=> keine Nennung in BRL B Teil 2 Einordnung in BRL B Teil 1 (Bauprodukt kann auf Grundlage einer harmonisierten Norm in Verkehr gebracht werden; Verwendung des CE-Zeichens mit Leistungserklärung des Herstellers) Aber: Zusätzliche Nachweise erforderlich!!!

26 Nachweisführung für die Verwendung von Brandschutzklappen

27 Nachweisführung für die Verwendung von Brandschutzklappen

28 Nachweisführung für die Verwendung von Brandschutzklappen

29 Nachweisführung für die Verwendung von Brandschutzklappen

30 Brandschutzklappen nach DIN EN zusätzliche nationale Anforderungen Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit sowie Umweltverträglichkeit (wenn BSK für Aufenthaltsräume verwendet werden); abz (BRL B T1; Anlage 02) Nachweis des Brandverhaltens (Baustoffklasse) erforderlich; abz (BRL B T1; Anlage 09) Zusätzliche Angaben durch den Hersteller (BRL B T1; Anlage ): Nennauslösetemperatur der geprüften, thermischen Auslöseeinrichtung Achslage der mechanischen Klappe, die bei der Feuerwiderstandsprüfung nachgewiesen wurde Anzahl der geprüften Öffnungs- und Schließzyklen

31 Brandschutzklappen nach DIN EN nationale Ergänzungen bzgl. der Verwendung BSK muss im Wesentlichen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen BSK muss thermisch bei max. 72 C (Warmluftheizungen 95 C) auslösen Bei Auslösung über Rauchdetektion nur durch eine bauaufsichtlich zugelassene Rauchauslöseeinrichtung Dauerhaftigkeit der Betriebssicherheit für mind Betätigungen Darf nur mit der in der Feuerwiderstandsprüfung nachgewiesenen Achslage verwendet werden Der Hersteller muss eine Montage- und Betriebsanleitung erstellen Funktionsprüfung in mind. halbjährlichem Abstand; bei zweimaliger Prüfung ohne Mängel innerhalb von 6 Monaten reicht jährliche Prüfung

32 Wesentliche Eigenschaften für BSK nach DIN EN Anhang ZA Tab. ZA.1

33 CE-Kennzeichnung Die CE-Kennzeichnungen bestehen aus dem Bildzeichen CE, gefolgt von ergänzenden Angaben und Leistungswerten möglichst dauerhaft auf dem Produkt selbst aufbringen oder wenn nicht möglich, auf der Verpackung oder auf den produktbegleitenden Unterlagen wie Beipackzettel, Lieferschein etc. aufzubringen Neu ist die Nummer der Leistungserklärung. Die Nummer der Leistungserklärung wird vom Hersteller selbst festgelegt. Anhand dieser DoP-Nummer auf der CE-Kennzeichnung können Handel, Planer oder Anwender eindeutig die Zuordnung zur ausführlichen Leistungserklärung des Herstellers vornehmen

34 Brandschutzklappen nach DIN EN Was ändert sich in der Praxis? Bzgl. der Verwendung der BSK gibt es kein abz (wie bisher bekannt) mehr! Leistungserklärung des Herstellers hinsichtlich der wesentlichen Merkmale beachten! Europäische Klassifizierungen ( EI90(v e h o ; i o)-s ) lösen nationale Klassifizierungen ( K90 ) ab! Montage- und Betriebsanleitung beachten! (Nur diese regeln den Einbau!)

35 Weitere Beispiele für CE-Kennzeichnungen

36 Nachweisführung für die Verwendung von Kabelund Kombiabschottungen mit ETA Die bisherigen ETAs werden auf Grundlage einer technischen Leitlinie (ETAG) ausgestellt (siehe auch BRL). CE-Kennzeichnung erfolgt auf Grundlage der Bauproduktenrichtlinie (Konformitätserklärungen) Mit Inkrafttreten der BauPVO ändern sich diese Regelungen.

37 Nachweisführung für die Verwendung von Kabelund Kombiabschottungen mit ETA Einordnung von Kabel- und Kombiabschottungen in Bauregelliste (2013/1) als Bauprodukt nach B Teil 1 Einordnung von Kabel- und Kombiabschottungen in Bauregelliste (2013/1) als Bausatz nach B Teil 1

38 Nachweisführung für die Verwendung von Kabelund Kombiabschottungen mit ETA nach BauPVO BPR BauPVO Bauaufsichtlicher Nachweis ETA = European Technical Approval ETA = European Technical Assessment Grundlage ETAG = European Technical Approval Guideline EAD = European Assessment Document CE-Kennzeichnung CE-Kennzeichnung als Konformitätserklärung CE-Kennzeichnung als Leistungserklärung

39 Nachweisführung für die Verwendung von Kabelund Kombiabschottungen mit ETA Die technische Leitlinie ETAG 026 muss noch in ein EAD umgewandelt werden und dieses muss in die BRL B Teil 1 aufgenommen werden. Zurzeit werden keine ETAs für Abschottungen ausgestellt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden weiterhin ausgestellt!

40 Nachweisführung für die Verwendung von Kabelund Kombiabschottungen mit ETA Aus den Anwendungsregeln für Bauprodukte und Bausätze nach europäischen technischen Zulassungen und harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie ergeben sich Ergänzungen zu der ETA. Liste der Technischen Baubestimmungen - Teil II Entspricht im Wesentlichen den Anforderungen gemäß nationalem Nachweis (abz)!

41 Nachweisführung für die Verwendung von Kabelund Kombiabschottungen mit ETA

42 Nachweisführung für die Verwendung von Kabelund Kombiabschottungen mit ETA

43 Nachweisführung für die Verwendung von Kabelund Kombiabschottungen mit ETA Kabel-, Rohr- und Kombiabschottungen können zurzeit sowohl mit nationalen Nachweisen (abz oder abp) verwendet werden als auch mit europäischen Nachweisen (ETA). Die aus den nationalen Nachweisen üblichen Verwendungsregelungen werden bei der ETA über die Anlage 1/7 des Teils II der Liste technischer Baubestimmungen geregelt. Grundlage für Planung, Verwendung auf der Baustelle und Dokumentation ist abz, abp oder ETA und die Übereinstimmungserklärung des Anwenders!

44 Fazit Nur CE-Kennzeichnung reicht nicht aus. Die Dokumentation wird komplexer. Gewünschte/geforderte Eigenschaften und Angaben zur Leistungserklärung müssen übereinstimmen. Es bleibt zunächst bei nationalen und europäischen Nachweisen in Koexistenz.

BFT Cognos Jahresfachtagung 2013

BFT Cognos Jahresfachtagung 2013 BFT Cognos Jahresfachtagung 2013 CE-Kennzeichnung von Brandschutzklappen - Bedeutung für die Praxis Thomas Krause-Czeranka CE-Kennzeichnung von Brandschutzklappen - Bedeutung für die Praxis BauPVO und

Mehr

Umgang mit Bauprodukten

Umgang mit Bauprodukten Umgang mit Bauprodukten 7. 9. Dezember 2015 Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng. 2015 Folie 1 Download unter http:\\www.pvting.de Downloads können die gehaltenen Vorträge als PDF Datei heruntergeladen werden

Mehr

Umgang mit Bauprodukten

Umgang mit Bauprodukten Umgang mit Bauprodukten 8. 9. Februar 2016 Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng. 2016 Folie 1 Download unter http:\\www.pvting.de Downloads können die gehaltenen Vorträge

Mehr

MBO und MVV TB Neue Regeln für Bauprodukte und Bauarten

MBO und MVV TB Neue Regeln für Bauprodukte und Bauarten MBO und MVV TB Neue Regeln für Bauprodukte und Bauarten Mit der neuen MBO (Fassung 2002; zuletzt geändert durch den Beschluss der Bauministerkonferenz vom 13.05.2016) sowie der Veröffentlichung der MVV

Mehr

Novellierung MBO und MVV TB

Novellierung MBO und MVV TB Novellierung MBO und MVV TB Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.v. Neue Regeln für Baupro dukte und Bauarten Mit der neuen MBO (Fassung 2002; zuletzt geändert durch den Beschluss der Bauministerkonferenz

Mehr

Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland.

Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland. Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland European Technical Approval (ETA nach BPR) Europäische Technische Zulassung (ETZ) Für nicht geregelte Bauprodukte, die nicht in den Geltungsbereich

Mehr

Oktober 2016 und was dann?

Oktober 2016 und was dann? VPI Landesvereinigung Baden-Württemberg Arbeitstagung Baden-Baden 2016 Oktober 2016 und was dann? Gibt es noch zugelassene Bauprodukte? MR Dr. Gerhard Scheuermann Baden-Baden, den 24. Juni 2016 VPI Landesvereinigung

Mehr

Seminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen

Seminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen Seminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen Der Weg von der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung einer Brandschutzklappe zur Leistungserklärung. Dipl.-Ing. Michael

Mehr

Zeit für eine neue Qualität. CE-Kennzeichnung. Für statisch konforme Holzverbindungen. Mehr Sicherheit für Sie von GAH!

Zeit für eine neue Qualität. CE-Kennzeichnung.  Für statisch konforme Holzverbindungen. Mehr Sicherheit für Sie von GAH! GAH-Produkte mit CE-Kennzeichnung Für statisch konforme Holzverbindungen. Mehr Sicherheit für Sie von GAH! Mit der CE-Kennzeichnung genießen Sie bei Kauf und Einsatz unserer Holzverbinder und Pfostenträger

Mehr

DAfStbFachkolloquium

DAfStbFachkolloquium DAfStbFachkolloquium Bewehrungstechnik nationale und europäische Regelungen Dipl.-Ing. Andreas Kummerow Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin Bewehrungstechnik 2017 1 DIBt Deutsches Institut für Bautechnik

Mehr

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Die neue Bauproduktenverordnung aus Sicht der Hersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer Übergeordnete

Mehr

umgesetzt werden, sofern vom DIBt in der Zwischenzeit nichts Gegenteiliges mitgeteilt wird.

umgesetzt werden, sofern vom DIBt in der Zwischenzeit nichts Gegenteiliges mitgeteilt wird. Teil II der Liste der Technischen Baubestimmungen Änderungen Februar 2012 Die Änderungen befinden sich zur Notifizierung nach der Richtlinie 98/34/EG. Entsprechend den Bestimmungen dieser Richtlinie können

Mehr

TECHNISCHE INFORMATION. Neue DIBt-Abstandsregelungen

TECHNISCHE INFORMATION. Neue DIBt-Abstandsregelungen TECHNISCHE INFORMATION Neue DIBt-Abstandsregelungen Die statischen Anforderungen an Wände und Decken bei der geforderten Feuerwiderstandsdauer dürfen durch Öffnungen wie zum Beispiel für Rohrdurchführungen

Mehr

Arbeitstagung der Baurechtsbehörden und Prüfingenieure Leonberg Folgen des EuGH-Urteils zur Bauregelliste B. Leonberg, 16.

Arbeitstagung der Baurechtsbehörden und Prüfingenieure Leonberg Folgen des EuGH-Urteils zur Bauregelliste B. Leonberg, 16. Arbeitstagung der Baurechtsbehörden und Prüfingenieure Leonberg 2017 Folgen des EuGH-Urteils zur Bauregelliste B Leonberg, 16. November 2017 MR Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann Arbeitstagung der Baurechtsbehörden

Mehr

Was ist die Leistung? EN im Stahlbau

Was ist die Leistung? EN im Stahlbau Was ist die Leistung? EN 1090-1 im Stahlbau Georg Matzner 09.10.2014 BPR->BPV Rechtsquelle hat sich geändert: Bauproduktenrichtlinie Bauproduktenverordnung seit 1.7.2013 in Kraft Welche Neuerungen gibt

Mehr

EN CE statt Zulassung

EN CE statt Zulassung Seite 1 von 6 Dipl.-Ing. (FH) ift Rosenheim Chancen für Hersteller und Handel durch neue Absatzmärkte in Europa 1 Produktnorm ebnet den Weg zu neuen Absatzmärkten 1.1 Neue Regeln müssen beachtet werden

Mehr

Europäische Klassifizierung von Feuerschutzabschlüssen - Ausschreibung u. Abnahme -

Europäische Klassifizierung von Feuerschutzabschlüssen - Ausschreibung u. Abnahme - Europäische Klassifizierung von Feuerschutzabschlüssen - Ausschreibung u. Abnahme - 23.04.2015 Europäische Klassifizierung von Feuerschutzabschlüssen Ausschreibung und Abnahme Folie 1 Rauchschutztür Entrauchungsleitung

Mehr

Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)

Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 2. Fachtagung der Obersten Baubehörde zum Bauproduktenrecht am 27.11.2017 Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) -

Mehr

Leitfaden zur CE-Kennzeichnung

Leitfaden zur CE-Kennzeichnung Leitfaden zur CE-Kennzeichnung 1 Einleitung Ein wesentliches Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist es, den freien Warenverkehr innerhalb Europas zu gewährleisten und technische Handelshemmnisse abzubauen.

Mehr

ifbau Bauproduktenrecht 2017

ifbau Bauproduktenrecht 2017 ifbau Bauproduktenrecht 2017 Änderung des bauaufsichtlichen Konzeptes in Bauordnung, LTB und Bauregelliste Friedrichshafen 19.07.2017 Freiburg 20.07.2017 Stuttgart 26.07.2017 Karlsruhe 27.07.2017 MR Dr.-Ing.

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL 11142 01 04 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 19.12.2014 bis 18.12.2019 Ausstellungsdatum: 19.01.2015 Urkundeninhaber:

Mehr

VDB-Regionaltagung Nordrhein, 27.September 2016, Krefeld

VDB-Regionaltagung Nordrhein, 27.September 2016, Krefeld VDB-Regionaltagung Nordrhein, 27.September 2016, Krefeld Auswirkungen des EuGH-Urteils für Bauprodukte mit Ü-Kennzeichnung Erläuterung des Urteils, betroffene Regelwerke und zukünftige Ausrichtung Dipl.-Ing.

Mehr

Verwendung von Brandschutz- und Entrauchungsklappen alles harmonisch?

Verwendung von Brandschutz- und Entrauchungsklappen alles harmonisch? Verwendung von Brandschutz- und Entrauchungsklappen alles harmonisch? Brandschutzforum München 17.11.2017 B.Eng. Christian Peters Referent Jahrgang 1987 Studium der Energietechnik / Vorbeugender Brandschutz

Mehr

Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte nach EU-BauPVO

Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte nach EU-BauPVO Regierungspräsidium Gießen Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte nach EU-BauPVO Regierungspräsidium Gießen Dezernat 32 Postfach 10 08 51 35338 Gießen Telefon: 0641 303-2336 Fax: 0641 303-2359 E-Mail:

Mehr

Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa

Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa Professor Gunter Hoppe Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa Einführung und Anwendung in Deutschland 1 Einleitung Bereits seit mehr als

Mehr

Erläuterungen zur MBO und zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) (Stand Dezember 2017) Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka

Erläuterungen zur MBO und zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) (Stand Dezember 2017) Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka Technische Baubestimmungen Technische Baubestimmungen 169 Erläuterungen zur MBO und zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) (Stand Dezember 2017) Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka

Mehr

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2017 Aktuelles zur Regulierung der Bauprodukte in Deutschland Berlin,

Mehr

Lehrgangsskript. Kapitel 3.3. Produktzulassungen, Wirtschaftlichkeit. zum. Bauen mit. nachwachsenden Rohstoffen

Lehrgangsskript. Kapitel 3.3. Produktzulassungen, Wirtschaftlichkeit. zum. Bauen mit. nachwachsenden Rohstoffen l Lehrgangsskript Kapitel 3.3 Produktzulassungen, Wirtschaftlichkeit zum Bauen mit nachwachsenden Autor Dr. Rolf Buschmann KATALYSE-Institut für angewandte Umweltforschung Kompetenzzentrum Bauen mit Nachwachsenden

Mehr

Vierter Teil. Bauprodukte und Bauarten. 17 Bauprodukte

Vierter Teil. Bauprodukte und Bauarten. 17 Bauprodukte Auszug aus der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) Vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2000 (GBl. S. 760) Vierter Teil Bauprodukte Bauarten 17 Bauprodukte

Mehr

Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München

Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München 1 FIW Wärmeschutztag 2012, 15. Juni 2012, München Aus der Satzung von 1921:

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Qualitätsbeauftragter GDF

Qualitätsbeauftragter GDF Qualitätsbeauftragter GDF Rechtlicher Hintergrund der Gütesicherung Torsten Windmüller - GDF Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten

Mehr

Sachverständigenbüro Sander / Donislawski

Sachverständigenbüro Sander / Donislawski Vorbeugender baulicher Brandschutz Baubegleitende Brandschutzprüfung Raumlufttechnische Anlagen Rauchabzugsanlagen CO-Warnanlagen Referenten: Michaela Sander Dirk Sander Thema Bauproduktenverordnung und

Mehr

Bauprodukte und Zulassungen

Bauprodukte und Zulassungen Bauprodukte und Zulassungen Feuerschutzabschlüsse Bauordnungsrechtlich werden nach der Bauordnung erforderliche Türen, Tore oder Klappen mit dem Oberbegriff Abschlüsse bezeichnet. Neben Wänden und Decken

Mehr

DIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN

DIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN DIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN EUROPÄISCHE NORMEN FÜR ABDICHTUNGSPRODUKTE Fragen des Feuchteschutzes von Bauwerken spielen in Verbindung mit der europäischen

Mehr

Rechtsgeschäftliche Abnahmen von GE in Wohnanlagen Abnahmen mit Sachverständigen in der Praxis

Rechtsgeschäftliche Abnahmen von GE in Wohnanlagen Abnahmen mit Sachverständigen in der Praxis Rechtsgeschäftliche Abnahmen von GE in Wohnanlagen Abnahmen mit Sachverständigen in der Praxis BauPVO und CE-Kennzeichnung Hintergründe, Grundlagen und Auswirkungen in der Praxis Dipl.-Ing. Herbert Gottschalk,

Mehr

SACHSEN-ANHALT. An die Obere Bauaufsichtsbehörde und die unteren Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt

SACHSEN-ANHALT. An die Obere Bauaufsichtsbehörde und die unteren Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt SACHSEN-ANHALT Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 36 53»39011 Magdeburg An die Obere Bauaufsichtsbehörde und

Mehr

Verwendbarkeit von Bauprodukten

Verwendbarkeit von Bauprodukten Hessischer Brandschutztag Verwendbarkeit von Bauprodukten Dipl.-Ing. (FH) M. Wagner Inhalt Hessischer Brandschutztag 1. Muster - Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2. Übergangsregelungen

Mehr

Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.v. Köln Alle Rechte vorbehalten. / BauPVO und hen

Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.v. Köln Alle Rechte vorbehalten. / BauPVO und hen Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.v. Köln 2013. Alle Rechte vorbehalten. / BauPVO und hen Bauproduktenverordnung (BauPVO) und harmonisierte europäische Produktnormen (hen) Brandschutztechnisches

Mehr

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen. Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen www.bluekit.eu Kurzerklärungen zu rechtlichen Fachbegriffen der Inhalt ist auf das Wesentliche beschränkt und erhebt keinen

Mehr

Aktuelle bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerks- und Dachabdichtungen - Umgang mit dem Bestand und neuen Produkten

Aktuelle bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerks- und Dachabdichtungen - Umgang mit dem Bestand und neuen Produkten 12. Leipziger Abdichtungsseminar Aktuelle bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerks- und Dachabdichtungen - Umgang mit dem Bestand und neuen Produkten Bettina Hemme Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag

Mehr

Die Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) vom ersetzt die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vom

Die Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) vom ersetzt die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vom Die Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) vom 09.03.2011 ersetzt die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vom 21.12.1988 Die neue Bauproduktenverordnung Die Verordnung (EU) Nr. 306/2011 des

Mehr

Praxisgerechte und effiziente

Praxisgerechte und effiziente Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Praxisgerechte und effiziente Umsetzung der Bauprodukte- Verordnung, Zulassungen, Bauregelliste Dr.-Ing. Berthold Schäfer EuGH-Urteil C-100/13 Kernaussagen

Mehr

Kurzinfo: Bauaufsichtliche Zulassung. Kein Ü-Zeichen bei CE-Kennzeichnung

Kurzinfo: Bauaufsichtliche Zulassung. Kein Ü-Zeichen bei CE-Kennzeichnung Rechtsanwalt Martin Kuschel Architektenrecht Baurecht - Sachverständigenrecht Kurzinfo: Bauaufsichtliche Zulassung Kein Ü-Zeichen bei CE-Kennzeichnung Europäischer Gerichtshof kippt bauaufsichtliche Zulassung

Mehr

Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018

Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018 Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom 16.10.2014 (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018 Erich Allgeier, HMWEVL, Referat Baurecht, Oberste Bauaufsicht

Mehr

Zertifizierung und weiteres Vorgehen bei Dämmstoffen - nach der Umsetzung des EuGH-Urteils Claus Karrer

Zertifizierung und weiteres Vorgehen bei Dämmstoffen - nach der Umsetzung des EuGH-Urteils Claus Karrer Zertifizierung und weiteres Vorgehen bei Dämmstoffen - nach der Umsetzung des EuGH-Urteils Claus Karrer Europäische Regeln für Bauprodukte 1988 BPR Bauproduktenrichtlinie 1992 BauPG Bauproduktengesetz

Mehr

austrolab - Workshop

austrolab - Workshop austrolab - Workshop Verwendungsbestimmungen für Bauprodukte in Österreich Die Baustofflisten ÖE und ÖA Folie 1 Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) vom 15. Dezember 2002 über

Mehr

Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH. Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH. Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 24.04.2013 bis 19.12.2014 Ausstellungsdatum: 24.04.2013 Urkundeninhaber: Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen Marsbruchstraße

Mehr

Ausgabe 2011/1. Inhalt. 3 Bauregelliste A Teil Bauregelliste A Teil Bauregelliste A Teil Bezugsquellennachweis

Ausgabe 2011/1. Inhalt. 3 Bauregelliste A Teil Bauregelliste A Teil Bauregelliste A Teil Bezugsquellennachweis Inhalt Bauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C Ausgabe 2011/1 DIBt Mitteilungen Sonderheft 41 Inhalt 2 Vorbemerkungen 1 Bauregelliste A Ausgabe 2011/1 3 Bauregelliste A Teil 1 110 Bauregelliste A

Mehr

Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde

Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Dipl.-Ing. Andreas Plietz 1 26. Bautechnisches Seminar Ratingen 17.10.2017 Welche europäisch harmon. Normen (DIN EN..) sind unvollständig? Prioritätenliste unter

Mehr

Akkreditierung von Zertifizierungsstellen nach Einführung der Bauprodukteverordnung am

Akkreditierung von Zertifizierungsstellen nach Einführung der Bauprodukteverordnung am Akkreditierung von Zertifizierungsstellen nach Einführung der Bauprodukteverordnung am 01.07.2013 Welche Pflichten entstehen daraus für Zertifizierungsstellen und Hersteller von Bauprodukten? Dr. K. Stemmer

Mehr

Umgang mit Abweichungen im Trockenbau

Umgang mit Abweichungen im Trockenbau MERKBLATT 04-2. überarbeitete Auflage Umgang mit en im Trockenbau TROCKENBAU? Warum dieses Merkblatt? Im Trockenbau ist der Umgang mit Verwendbarkeitsnachweisen Arbeitsalltag Zulassungen, Prüfzeugnisse,

Mehr

Die neue MBO und VV-TB

Die neue MBO und VV-TB Die neue MBO und VV-TB Wie geht es weiter im Baurecht-Dschungel? Mainz, 24. November 2016 Rechtsanwalt Michael Halstenberg Ministerialdirektor a. D. 1 Die neue MBO und VV-TB I. Novellierung des Bauproduktenrechts

Mehr

Welche Auswirkungen hat die neue Bauproduktenverordnung für den Brandschutz?

Welche Auswirkungen hat die neue Bauproduktenverordnung für den Brandschutz? Seite 1 von 7 ift Rosenheim Welche Auswirkungen hat die neue Bauproduktenverordnung für den Brandschutz? Das müssen Sie beachten bei der zukünftigen CE- Kennzeichnung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen!

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-17/0662 vom 25. Oktober Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-17/0662 vom 25. Oktober Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-17/0662 vom 25. Oktober 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Forschungslabor für Haustechnik Karl-Benz-Straße Dachau

Forschungslabor für Haustechnik Karl-Benz-Straße Dachau Forschungslabor für Haustechnik Karl-Benz-Straße 15 85221 Dachau Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach Landesbauordnung und Bauproduktengesetz Tel: (08131) 333 959 14 Fax: (08131) 333 959

Mehr

Folie " Brandschutz der überzeugt" muss noch ergänzt werden

Folie  Brandschutz der überzeugt muss noch ergänzt werden Folie " Brandschutz der überzeugt" muss noch ergänzt werden 1 Workshop QS Brandschutz / 03.11.2015 Typische Mängel auf der Baustelle Brandschutzfachtag Stuttgart Donnerstag, 14. April 2016 Michael Späth

Mehr

Verwendbarkeitsnachweise für europäisch zugelassene Brandschutzsysteme. FeuerTRUTZ 2014 Aussteller-Fachforum,

Verwendbarkeitsnachweise für europäisch zugelassene Brandschutzsysteme. FeuerTRUTZ 2014 Aussteller-Fachforum, Verwendbarkeitsnachweise für europäisch zugelassene Brandschutzsysteme FeuerTRUTZ 2014 Aussteller-Fachforum, 19.02.2014 Ihr Referent heute Brandschutz in der Elektrotechnik Stefan Ring Dipl.-Ing. (FH)

Mehr

Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte in der Grundstücksentwässerung

Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte in der Grundstücksentwässerung 12. Sanitärtechnisches Symposium 2011 FH Münster Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte in der Grundstücksentwässerung Unterlage zum Vortrag am 18. Februar 2011 Karl-Heinz Störrlein, LGA Materialprüfungsamt

Mehr

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Informationsbereitstellung der Produkthersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer EuGH-Urteil C-100/13

Mehr

CE-Kennzeichnung für Bauprodukte Wie geht s ohne harmonisierte Norm?

CE-Kennzeichnung für Bauprodukte Wie geht s ohne harmonisierte Norm? CE-Kennzeichnung für Bauprodukte Wie geht s ohne harmonisierte Norm? Andrea Sterling: Dipl. Bauingenieurin Deutsches Institut für Bautechnik 1 CE-Kennzeichnung: Eine für alles Fachtagung / Journée technique

Mehr

CE-Kennzeichnung von Feuerschutzabschlüssen aber richtig!

CE-Kennzeichnung von Feuerschutzabschlüssen aber richtig! Seite 1 von 5 ift Rosenheim CE-Kennzeichnung von Feuerschutzabschlüssen aber richtig! Überwachung und Zertifizierung von Brandschutzprodukten 1 Einführung Die Produktnorm für Türen, Tore und Fenster mit

Mehr

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT Erläuterungen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen bei der Errichtung von PV-Anlagen

Mehr

Informationen zur Bauproduktenverordnung

Informationen zur Bauproduktenverordnung KFV KARL FLIETHER GMBH & CO. KG PI_K139_2013DE_E 27.06.2013 Informationen zur Bauproduktenverordnung Sehr geehrter Damen und Herren, anbei erhalten Sie eine wichtige Information zur Bauproduktenverordnung,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0279 vom 12. Oktober Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0279 vom 12. Oktober Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-12/0279 vom 12. Oktober 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht

Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht Martin Böhme Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Verbindung Wasserrecht und Baurecht 63 Absatz 3 WHG:

Mehr

Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011

Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Fachtagung der Obersten Baubehörde zum zukünftigen Vollzug des Bauproduktenrechts Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 seit 01.07.2013

Mehr

Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen

Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom 16.10.2014 (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen Landeskonferenz 2016 kommunale Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen am 19.10.2016 in Dresden

Mehr

Baurechtliche Grundlagen Publikation

Baurechtliche Grundlagen Publikation Baurechtliche Grundlagen Publikation 13.03.2013 1. Bauproduktenrichtlinien / Bauproduktenverordnung 2. Bauarten 3. Zulassungswesen 4. Prüfungswesen 5. Zustimmung im Einzelfall INHALTVERZEICHNIS 1. BAUPRODUKTENRICHTLINIE

Mehr

Übereinstimmungserklärungen alles auf einen Blick

Übereinstimmungserklärungen alles auf einen Blick neuigkeiten-brandschutz.de Ausgabe 4 10. September 2018 Übereinstimmungserklärungen alles auf einen Blick Dokumentation Besuchen Sie unseren Brandschutz-Blog mit aktuellen News unter neuigkeiten-brandschutz.de

Mehr

Warum überhaupt Änderung?

Warum überhaupt Änderung? Die kommende Bauprodukte-Verordnung Auswirkungen auf Notifizierte Stellen Warum überhaupt Änderung? 1 Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise zur derzeitigen CE-Kennzeichnung von Bauprodukten: -

Mehr

Fassung vom Seite 1 von 5

Fassung vom Seite 1 von 5 Drittes Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung Vom 27. Oktober 2017 Der Sächsische Landtag hat am 27. September 2017 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Die Sächsische Bauordnung in der

Mehr

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2015 Zur Umsetzung des EuGH-Urteils C-100/13 in den Ländern Berlin,

Mehr

Qualitätsbeauftragter GDF

Qualitätsbeauftragter GDF Qualitätsbeauftragter GDF Rechtlicher Hintergrund der Gütesicherung Torsten Windmüller - GDF Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen - Übersicht

Mehr

Modul 3.2 Technische Gebäudeausrüstung. Leitungsanlagen. Lüftungsanlagen

Modul 3.2 Technische Gebäudeausrüstung. Leitungsanlagen. Lüftungsanlagen Modul 3.2 Technische Gebäudeausrüstung Leitungsanlagen Lüftungsanlagen Rev. 01 / Stand: September 2010 Fachplaner Brandschutz 3.4 Leitungsanlagen Brennbare Leitungen Nichtbrennbare Leitungen Grundlagen

Mehr

Streitfrage: Wie brennbar dürfen Fenster und Fassaden sein?

Streitfrage: Wie brennbar dürfen Fenster und Fassaden sein? Seite 1 von 5 Schwer entflammbar oder nicht brennbar? Hinweise zu Anforderungen, Nachweisen und Baurechtsfragen Der bauliche Brandschutz ist eine der wichtigsten Anforderungen und steht in Deutschland

Mehr

Wolfgang Schulz Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration

Wolfgang Schulz Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Symposium zur EU- Bauproduktenverordnung BMVBS 14. November 2013 in Berlin Vortrag Marktüberwachung unter der Bauproduktenverordnung

Mehr

1 Baurechtlicher Bereich

1 Baurechtlicher Bereich Erläuterung zum Bauprodukt Beidseitig bekleidete oder beplankte nicht geklebte Wand-, Decken- und Dachelemente, z. B. Tafelelemente für Holzhäuser in Tafelbauart Vorbemerkungen Die Regelung von Bauprodukten

Mehr

3. Bauaufsichtliche Prüfungen

3. Bauaufsichtliche Prüfungen BAUORDNUNGSRECHTLICHE ABWEICHUNGEN / ERLEICHTERUNGEN ohne die Besonderheit europäischer Bauprodukte Gesetzlich geregelte Zulässigkeiten Materielle en von gesetzlichen Anforderungen en von Technischen Baubestimmungen

Mehr

Martin Glöckner Deutsche Bauchemie e.v.

Martin Glöckner Deutsche Bauchemie e.v. Deutsche Bauchemie e.v. CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung gemäß BauPVO Symposium zur Europäischen Bauproduktenverordnung 8. November 2012, BMVBS, Berlin Themen 1. Die Leistungserklärung 2. Die CE-Kennzeichnung

Mehr

TÜV SÜD Industrie Service GmbH Bauprodukte / 2017/ 1

TÜV SÜD Industrie Service GmbH Bauprodukte / 2017/ 1 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Bauprodukte / 2017/ 1 CE Kennzeichnung / Chronologie 21.12.1988: Einführung der BauproduktenRiLi (Hintergrund: Handelsrecht, freier Handel) 09.03.2011: Verabschiedung der

Mehr

Das neue Bauproduktenrecht in der Landesbauordnung Wesentliche Änderungen im Überblick

Das neue Bauproduktenrecht in der Landesbauordnung Wesentliche Änderungen im Überblick Das neue Bauproduktenrecht in der Landesbauordnung Wesentliche Änderungen im Überblick Dipl.-Ing. Andreas Plietz 1 26. Bautechnisches Seminar Ratingen 17.10.2017 Die Themen: Einleitung Bestimmungen zu

Mehr

Zum aktuellen Stand der Prüfverfahren für Wohnungslüftungsgeräte

Zum aktuellen Stand der Prüfverfahren für Wohnungslüftungsgeräte Kontrollierte Wohnungslüftung 1 ISH Sonderschau Kontrollierte Wohnungslüftung Zum aktuellen Stand der Prüfverfahren für Wohnungslüftungsgeräte Kontrollierte Wohnungslüftung 2 Müssen Wohnungslüftungsgeräte

Mehr

Stellungnahme des GdW. zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand

Stellungnahme des GdW. zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand Stellungnahme des GdW zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand 24.04.2016 31.05.2016 Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Bestimmungen (VV TB) Der GdW Bundesverband

Mehr

2. Vorgesehener Verwendungszweck: Rohrabschottung für feuerwiderstandsfähige Wände und Decken in Gebäuden, siehe ETA-17/0163.

2. Vorgesehener Verwendungszweck: Rohrabschottung für feuerwiderstandsfähige Wände und Decken in Gebäuden, siehe ETA-17/0163. Leistungserklärung Gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (CPR). Leistungserklärung / Pacifyre MK II - 1 Nr. 0843-CPR-17-0163 DE. 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps:. 2. Vorgesehener Verwendungszweck:

Mehr

Vielen Dank für IHRE Einladung! heute. Vortragsveranstaltung des Bundesverbands Bausysteme in Gotha Folie 2 von 63

Vielen Dank für IHRE Einladung! heute. Vortragsveranstaltung des Bundesverbands Bausysteme in Gotha Folie 2 von 63 Vortragsveranstaltung des Bundesverbands Bausysteme in Gotha 15.09.2011 Folie 1 von 63 Vielen Dank für IHRE Einladung! heute morgen übermorgen Vortragsveranstaltung des Bundesverbands Bausysteme in Gotha

Mehr

c) Europäische technische Zulassungen (ETA) für Produkte, für die eine Leitlinie nicht vorliegt, angegeben.

c) Europäische technische Zulassungen (ETA) für Produkte, für die eine Leitlinie nicht vorliegt, angegeben. Einleitende Bemerkungen zur nachstehenden Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), mit der die Baustoffliste ÖE geändert wird (3. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE) 1.

Mehr

ETA Hilfe Published on OIB (

ETA Hilfe Published on OIB ( ETA Datenbank beinhaltet: Europäische Technische Bewertungen (ETB) European Technical Assessment (ETA) Europäische Technische Zulassungen (ETZ) European Technical Approval (ETA) Erläuterungen Allgemein

Mehr

Die ETA Unabhängig, bauaufsichtlich anerkannt, europäisch

Die ETA Unabhängig, bauaufsichtlich anerkannt, europäisch Die ETA Unabhängig, bauaufsichtlich anerkannt, europäisch Dr.-Ing. Karsten Kathage Vizepräsident des DIBt 1 von 32 1. Warum wir heute hier sind / Ein paar Worte vorneweg 2. Europäische Bewertungsdokumente:

Mehr

Vom Markt auf die Baustelle Was müssen Unternehmen wissen, was müssen sie beachten, was müssen sie leisten?

Vom Markt auf die Baustelle Was müssen Unternehmen wissen, was müssen sie beachten, was müssen sie leisten? Gemeinschafstagung DIN HDB ZDB Vom Markt auf die Baustelle Was müssen Unternehmen wissen, was müssen sie beachten, was müssen sie leisten? Dr.-Ing. Karsten Beckhaus BAUER Spezialtiefbau GmbH Seite 1 Bau

Mehr

EI 2 30-C5-S a alles klar?

EI 2 30-C5-S a alles klar? Seite 1 von 8 Dipl.-Ing. (FH) ift Rosenheim EI 2 30-C5-S a alles klar? Von der nationalen Zulassung zur europäischen CE-Kennzeichnung von Feuerschutzabschlüssen Die neue Produktnorm wird am 1.11.2015 mit

Mehr

Umgang mit Abweichungen von Verwendbarkeitsnachweisen im Trockenbau

Umgang mit Abweichungen von Verwendbarkeitsnachweisen im Trockenbau MERKBLATT 04 TROCKENBAU Umgang mit en von Verwendbarkeitsnachweisen im Trockenbau Im Trockenbau wird in Bereichen, in denen hochleistungsfähige Systeme zum Einsatz kommen, oft auf Ausführungen auf Grundlage

Mehr

Der Baurecht-Dschungel Stand der Umsetzung von MVV TB und Landesbauordnungen

Der Baurecht-Dschungel Stand der Umsetzung von MVV TB und Landesbauordnungen Verband für Dämmsysteme, Putz, Mörtel e. V. VDPM Branchentage 2018 Der Baurecht-Dschungel Stand der Umsetzung von MVV TB und Landesbauordnungen MR Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann Leipzig, den 29.11.2018 Verband

Mehr

Die CE-Kennzeichnung im Brandschutz. Roland Fischer Geschäftskoordination ift Rosenheim, Deutschland

Die CE-Kennzeichnung im Brandschutz. Roland Fischer Geschäftskoordination ift Rosenheim, Deutschland Die CE-Kennzeichnung im Brandschutz Roland Fischer Geschäftskoordination ift Rosenheim, Deutschland Window Days Croatia 2016 Seite 2 EN 16034 Wann kommt nun denn die Produktnorm? -Harmonisierung ab: 01.09.2016

Mehr

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) November 2013 Aktualisierung (Stand 7/2016) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) Frequently Asked Questions Teil I VORBEMERKUNG

Mehr

Eidgenössisches Departement EFD 1

Eidgenössisches Departement EFD 1 Rahmenbedingungen zum Inverkehrbringen von Bauprodukten Bauproduktegesetz Leistungserklärung Frühjahrstagung des Fachverbandes der schweizerischen Kies-und Betonindustrie, 29. März 2017, Mövenpick Hotel,

Mehr

Der Einfluss Europas auf das deutsche Bauordnungsrecht Eurocodes, Bauregellisten und Zulassungen

Der Einfluss Europas auf das deutsche Bauordnungsrecht Eurocodes, Bauregellisten und Zulassungen Der Einfluss Europas auf das deutsche Bauordnungsrecht Eurocodes, Bauregellisten und Zulassungen Deutscher Mauerwerkskongress 20. Januar 2016 in Darmstadt Gerhard Breitschaft Einfluss Europas auf d. Bauordnungsrecht

Mehr

Startseite > Produkte > Brand- und Rauchschutzsysteme > Brandschutzklappen > Serie FKR-EU. Serie FKR-EU

Startseite > Produkte > Brand- und Rauchschutzsysteme > Brandschutzklappen > Serie FKR-EU. Serie FKR-EU Startseite > Produkte > Brand- und Rauchschutzsysteme > Brandschutzklappen > Serie FKR-EU Serie FKR-EU FÜR GROSSE DURCHMESSER - MIT UND OHNE FLANSCH Große runde Brandschutzklappe zum Absperren von Luftleitungen

Mehr