AERZTEGESELLSCHAFT DES KANTONS ZÜRICH AGZ JAHRESBERICHT 2013

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1 AERZTEGESELLSCHAFT DES KANTONS ZÜRICH AGZ JAHRESBERICHT 2013

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3 2013 Vorwort des Präsidenten von Dr. med. Urs Stoffel, Präsident der AGZ Liebe Kolleginnen und Kollegen Auch im vergangenen Jahr wurden auf gesundheitspolitischer Ebene Entscheidungen gefällt und Weichen für das schweizerische Gesundheitswesen gestellt, deren Auswirkungen erst die Zukunft zeigen wird. Wiederum versucht der Jahresbericht die aus Verbandssicht wichtigsten Ereignisse, Entscheidungen und Entwicklungen des Jahres 2013 für die Nachwelt festzuhalten. Ob die Gewichtung der Ereignisse in einem Jahresbericht dann einer historischen Prüfung aus der Optik einer längeren Zeitperiode als nur gerade des vergangenen Jahres standhält, muss dann die Zukunft zeigen. Trotzdem sind die Jahresberichte als Zeitzeugen wichtig und von Bedeutung zur Einordnung des Geschehens aus der damaligen Sicht der Gegenwart. Auf kantonaler Ebene beschäftigte uns sicherlich die Umsetzung respektive «Nichtumsetzung» des erneuten Zulassungsstopps. Im Vorfeld zu dieser Entscheidung, die auf Bundesebene am in Kraft trat, bescherte uns die Angst vor der ungewissen Umsetzung dieses Entscheids in den Kantonen eine wahre Flut von Neumitgliedern, welche sich unbedingt noch vor diesem Datum eine Zulassung, sprich ZSR Nummer, sichern wollten. Als dann klar wurde, dass der Zulassungsstopp im Kanton Zürich nicht umgesetzt wird, ebte die Welle der Neumitglieder gegen Ende Jahr wieder deutlich ab. Im Januar 2013 stellte der Bundesrat dann erstmals seinen wegweisenden Bericht «Gesundheit 2020» der breiten Öffentlichkeit vor. In diesem Bericht werden die gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrates festgehalten. Dieses Strategiepapier gab sofort Anlass zu einer breiten Diskussion in den Medien und in den betroffenen Berufsverbänden über die Ziele und Massnahmen, die der Bundesrat in seinem Bericht vorschlägt. Im Bericht ist viel die Rede von «planen» und «steuern» und wenig von «wettbewerblichen» Anreizen. Das hat wie zu erwarten auf der Seite der eher etatistisch orientierten Befürworter Zustimmung und bei den eher liberal gesinnten Kräften ablehnende Reaktionen ausgelöst. Agenda aus kantonaler Sicht Bis Mitte Jahr beschäftigte uns die Ungewissheit ob und wie der drohende erneute Zulassungsstopp im Kanton Zürich umgesetzt werden sollte. Bereits frühzeitig liess der kantonale Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger durchblicken, dass aus Sicht der Gesundheitsdirektion kein Handlungsbedarf bestehe eine erneute Zulassungsbeschränkung im Kanton Zürich umzusetzen. Im Juli 2013 beschloss dann der Regierungsrat definitiv den Zulassungsstopp im Kanton Zürich nicht umzusetzen. Damit entschärfte sich die Situation deutlich.

4 Das grosse Projekt der Neuorganisation des Notfalldienstes im Kanton Zürich wurde im vergangenen Jahr vorangetrieben und machte gute Fortschritte. Nach wie vor verfolgt die AGZ das Ziel einer einheitlichen Notfallnummer für den ganzen Kanton. An der Tariffront war es im vergangenen Jahr durch die Spaltung des Dachverbandes der Versicherer in santésuisse und curafutura wesentlich aufwändiger geworden die kantonalen Taxpunktwerte durch die Konferenz der Kantonalen ÄrzteGesellschaften zu verhandeln. Der Taxpunktwert im Kanton Zürich stand für einmal nicht unter Druck und in gewissen anderen Kantonen konnten sogar seit langem wieder Taxpunktwerte angehoben werden. Leider war dies für den Kanton Zürich (noch) nicht möglich. Auch die 7. Zürcher Gesundheitstage auf dem Üetliberg unter dem Motto «Arztkunst Kunstarzt» waren einmal mehr ein grosser Erfolg und wurden sogar in einem Artikel in der Schweizerischen Ärztezeitung ausführlich gewürdigt. Viele interessante Referate mit namhaften Referenten und dem angesehenen Künstler Peter Leisinger stiessen auf grosses Interesse. Daneben sind es die vielen Begegnungen und inspirierenden Gespräche unter den Teilnehmern, die diesem Anlass seit Jahren zu einer grossen Beliebtheit verholfen haben. Agenda aus Sicht der nationalen Standespolitik Das Jahr begann wie bereits eingangs erwähnt mit der Präsentation der bundesrätlichen Strategie «Gesundheit 2020» zur Gesundheitsversorgung in der Schweiz. Während des gesamten Jahres war diese bundesrätliche «Strategie» immer wieder Thema von zahlreichen Podiumsdiskussionen und standespolitischen Diskussionen. Die Ziele des Eidgenössischen Departementes des Inneren wurden sehr kontrovers diskutiert. Den Einen war zu viel Staat bei der Umsetzung dieser Ziele mit im Spiel und für die Anderen waren eher zu wenig konkrete Steuerungsmassnahmen zur Gewährleistung der Gesundheitsversorgung in der Schweiz vorgesehen. Aufgrund der konkreten Ergebnisse des «Masterplans», den Bundesrat Berset als Antwort auf die Hausarztinitiative ins Leben gerufen hatte, wurde im Oktober 2013 die «Hausarztinitiative» zurückgezogen. Der Bundesrat stellte den Hausärzten eine Besserstellung ihres Einkommens in Aussicht und stellt dafür CHF bereit. Diese 200 Mio. CHF sollen mittels einer Absenkung der Tarife bei den Spezialisten kostenneutral gegenfinanziert werden. Dieser Tarifeingriff des Bundes hat selbstverständlich zu heftiger Kritik, vorwiegend bei den Spezialärzten geführt. Das tatsächliche Resultat und die konkrete Umsetzung dieser Massnahmen bleiben aber noch abzuwarten. Ein weiterer Zankapfel der nationalen Gesundheitspolitik war und ist die «Hochspezialisierte Medizin» (HSM), welche auch im vergangenen Jahr wieder für Schlagzeilen sorgte. Die Konzentration der Leistungen in der hochspezialisierten Medizin auf wenige Spitäler in der Schweiz soll mittels der Interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin (IVHSM) umgesetzt werden. Die Kriterien zur Vergabe dieser Leistungsaufträge werden teilweise heftig kritisiert und bereits mittels Gerichtsklagen bekämpft. Auch hier bleibt abzuwarten was letztlich dann konkret umgesetzt werden wird.

5 Die Revision des «Heilmittelgesetzes» (HMG) beschäftigte die ständerätliche Gesundheitskommission als Erstrat. Ursprünglich war im ersten Entwurf des Bundesrates für die Gesetzesrevision die Abschaffung der Selbstdispensation vorgesehen. Diese löste nicht nur bei der Ärzteschaft sondern auch bei den Kantonen heftige Proteste aus. Schliesslich wurde dann aber nach der Vernehmlassung der Gesetzesrevision in der endgültigen Botschaft zum HMG von einer Abschaffung der Selbstdispensation abgesehen. Im Fokus steht neben der Einschränkung der Selbstdispensation vor allem die in der Gesetzesrevision vorgesehene Erweiterung der Abgabekompetenz von rezeptpflichtigen Medikamenten für die Apotheker, welche heftig umstritten ist. Auch hier versucht sich die Ärzteschaft mit ihren Anliegen in die Legiferierung einzubringen. Dies ist nur eine Auswahl der wichtigsten gesundheitspolitischen Themen auf nationaler Ebene, welche aus Sicht der Ärzteschaft besonders im Fokus stehen. Daneben waren aber auch das Präventionsgesetz, das Epidemiengesetz und das Gesundheitsberufegesetz Themen, welche uns im vergangenen Jahr beschäftigt haben. Standespolitisch hatte das Jahr 2013 wiederum einige Aufgaben und Herausforderungen für uns bereit, denen wir uns stellen mussten. Wieweit unsere Bemühungen dabei von Erfolg gekrönt werden, wird aber wohl erst im kommenden Jahr zu beurteilen sein. 3

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7 Inhaltsübersicht

8 2013 Vorwort des Präsidenten Ehrenmitglieder 8 I GESETZGEBUNG, GESUNDHEITSPOLITIK UND VERKEHR MIT BEHÖRDEN Eidgenossenschaft 3 2. Kanton Zürich 3 II KRANKENVERSICHERUNGEN santésuisse und einzelne Krankenversicherer 7 III SCHWEIZERISCHE DACHORGANISATIONEN Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) 2. Konferenz der Kantonalen AerzteGesellschaften KKA 3. Verband Deutschschweizerischer Ärztegesellschaften VEDAG 5 4. Konferenz der Ostschweizer ÄrzteGesellschaften K-Koch 5 IV STANDESANGELEGENHEITEN 27 1 Standespolitik 9 2. Standesrecht 9 3. Ehrenrat 9 4. Beauftragte für Beschwerdesachen Genossenschaft FMT Forum FMT Notfalldienstkommission Kommission für Kindesschutz des Kantons Zürich 32 V ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND MITGLIEDERINFORMATION Öffentlichkeitsarbeit Mitgliederinformation 35

9 FAMILIENAUSGLEICHSKASSE, FONDS FÜR SOFORTHILFE, MPA-FONDS Familienausgleichskasse Fonds für Soforthilfe 0 3. Fonds für MPA-Ausbildung VI VEREINSORGANE Mitgliederversammlung 2. Delegiertenversammlungen 3. Präsidenten 4. Generalsekretariat 7 5. Vorstand 7 Berichte aus den Ressorts: Tarife und Verträge 8 Partner-Organisationen 50 Spitäler/Kaderärzte 51 Spitäler/Assistenzärzte 52 Berufsbildung 53 Freie Praxis und Finanzen 55 Freie Praxis (u.a. Netzwerke) 58 Freie Praxis (u.a. Notfalldienst) 59 VII RECHNUNGSBERICHT 61 VIII AerzteGesellschaft des Kantons Zürich AGZ MITGLIEDERBEWEGUNG UND STATISTIK Eintritte 9 2. Austritte Statistik per IX ANHANG: ADRESSEN, MEDIENMITTEILUNGEN Verbandsorgane und Kommissionen (Adressen) 91 X 7

10 Ehrenmitglieder

11 Dr. med. Walter Grete, Halden 5, 8484 Bachenbülach (2009) Dr. med. Max L. Hefti, Lindenbergstrasse 11, 8700 Küsnacht (1997) Dr. med. Alfred Hunziker, Berghaldenstrasse 58, 8053 Zürich (1995) Dr. med. Georg Kaufmann, Gellertstrasse 2, 8044 Zürich (1985) Dr. med. Jürg Pellaton, Breitistrasse 57, 8303 Bassersdorf (2009) Dr. iur. Heiner Rittmeyer, Wachtelstrasse 15, 8038 Zürich (1995) 9

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13 GESETZGEBUNG, GESUNDHEITSPOLITIK UND VERKEHR MIT BEHÖRDEN I

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15 I. GESETZGEBUNG, GESUNDHEITSPOLITIK UND VERKEHR MIT BEHÖRDEN 1. EIDGENOSSENSCHAFT Im Vorwort des Präsidenten sind bereits die wichtigsten gesundheitspolitischen Entwicklungen erwähnt worden, mit denen sich in diesem Berichtsjahr die AGZ so wie auch die gesamte Ärzteschaft beschäftigt haben: Bundesrätliche Strategie Gesundheit 2020, Hausarztinitiative, Masterplan Hausarztmedizin, HSM Hochspezialisierte Medizin, HMG-Revision, Gesundheitsberufegesetz, Parlamentarische Initiative Joder zur Definition Gesundheits- und Krankenpflege als Leistungen im KVG, Präventionsgesetz, Epidemiengesetz etc. sind Schlagworte, die für ein intensives gesundheitspolitisches Jahr auf eidgenössischer Ebene stehen. Die für die Ärzteschaft wohl bedeutendste Aktivität auf nationaler Ebene war die neuerliche Einführung eines auf drei Jahre befristeten Zulassungsstopps. Die Eidgenössischen Räte haben am 21. Juni 2013 der befristeten Wiedereinführung eines Artikels 55a KVG zugestimmt. Der Bundesrat erhielt dadurch, so wie in den Jahren , wiederum die Kompetenz, per Verordnung die Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einzuschränken. Eine entsprechende Verordnung des Bundesrates ist am 5. Juli 2013 in Kraft getreten. Neu im Vergleich zu vorherigen Zulassungsbeschränkungen ist, dass gemäss der Verordnung des Bundesrats Personen, die während mindestens drei Jahren in einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte tätig waren, von der Zulassungsbeschränkung ausgenommen sind, sowie dass die Umsetzung der Zulassungsbeschränkung für alle Ärztinnen und Ärzte bzw. für einzelne Fachgebiete den Kantonen überlassen wird. Kantone, die der Ansicht sind, dass für alle oder auch nur für einzelne Fachgebiete kein Bedürfnis einer Zulassungsbeschränkung besteht, konnten sich gegen die Umsetzung der Zulassungsbeschränkung entscheiden. I 2. KANTON ZÜRICH Zulassungsstopp keine Umsetzung im Kanton Zürich Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat mit Beschluss vom 10. Juli 2013 als erster von mehreren, diesem Zürcher Beispiel folgenden Ostschweizer Kantonen bzw. Nachbarkantonen entschieden, den Zulassungsstopp im Kantonsgebiet nicht umzusetzen. Der Regierungsrat folgte damit der Argumentation der AGZ, wonach es keinen Bedarf an dieser Zulassungsbeschränkung gäbe. Ein Zulassungsstopp könnte sich angesichts der zunehmende Alterung der niedergelassenen Ärzte und des Trends zur Teilzeitarbeit sogar kontraproduktiv auf die Versorgungssituation im Kanton Zürich auswirken. Es kann mit Recht gesagt werden, dass sich hier die seit Jahren gepflegten guten Kontakte, der Informationsaustausch und die Gespräche zwischen der Leitung der AGZ und dem Departement bezahlt gemacht und bewährt haben. I Auswirkungen der Zulassungsstopp-Diskussion auf die AGZ Die im ersten Halbjahr noch bestehende Ungewissheit über den drohenden Zulassungsstopp hatte Auswirkungen auf vorsorglich gelöste Berufsausübungsbewilligungen und damit zusam- 13

16 menhängende Neuaufnahmen bei der AGZ (siehe Abschnitt IX. Mitgliederbewegung und Statistik): 2012 traten 422 neue Mitglieder der AGZ bei, 2013 waren es 592. Nach Spitzen in der ersten Jahreshälfte flachte die Kurve wieder ab und bewegte sich zum Jahresende auf einem normalen Niveau. Grafik: Entwicklung der Neuaufnahmen Spitalfinanzierung definitive Fallpauschalen Im Kanton Zürich hatte der Regierungsrat in der Umsetzung des Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz vorerst seit dem 1. Januar 2012 provisorische Fallpauschalen im Kraft gesetzt. In der Folge wurde von der Gesundheitsdirektion das ordentliche Tarifgenehmigungs- und - festsetzungsverfahren durchgeführt und im Jahr 2013 abgeschlossen. Mit Beschluss des Regierungsrats vom 13. März 2013 wurden definitive Tarife festgelegt, mit welchen die bis anhin geltenden provisorischen Fallpauschalen abgelöst wurden. Ärztliche Entschädigungen im Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz Mit einer Änderung im Einführungsgesetz zum Kindes und Erwachsenenschutzgesetz wurde eine Gesetzeslücke betreffend Entschädigung von Ärzten geschlossen, die im Rahmen der Fürsorgerischen Unterbringung tätig werden. In Ergänzung zur primären Leistungspflicht der Krankenversicherung der Patienten wurde eine subsidiäre Finanzierungsregelung durch den Kanton eingeführt, wenn eine FU nicht vom Erkrankten sondern von Angehörigen, Nachbarn oder die Polizei veranlasst wurde. Auch hier machte sich eine aktive Mitarbeit der Ärzteschaft, namentlich von «Hausärzte Zürich» in Abstimmung mit der AGZ in einer kantonalen Arbeitsgruppe bezahlt. Vernehmlassungen Im Berichtsjahr 2013 hatte sich die AGZ an weiteren Vernehm-lassungsverfahren zur Organisation des Schulärztlichen Dienstes bzw. Änderungen der Volksschulverordnung sowie zur Interkantonale Vereinbarung über die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung beteiligt. 14

17 KRANKENVERSICHERUNGEN II

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19 II. KRANKENVERSICHERUNGEN 1. SANTÉSUISSE UND EINZELNE KRANKENVERSICHERER Auch in diesem Berichtsjahr erfolgten keine Kontakte auf kantonaler Ebene. Im Rahmen der Leistungs- und Kostenvereinbarung LeiKoV konnten von den Vertragspartnern keine Steuerungsempfehlung für das Jahr 2013 ausgesprochen werden. Der Taxpunktwert 2013 blieb somit seit dem Jahr 2008 unverändert bei 89 Rappen. II Im Umgang mit einzelnen Krankenversicherungen waren in diesem Berichtsjahr keine besonderen Vorkommnisse zu verzeichnen. 17

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21 SCHWEIZERISCHE DACHORGANISATIONEN III

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23 III. SCHWEIZERISCHE DACHORGANISATIONEN 1. VERBINDUNG DER SCHWEIZER ÄRZTINNEN UND ÄRZTE (FMH) Sitzungen der Ärztekammer fanden im Jahr 2013 am 25. April und am 3. Oktober statt. In der Sitzung vom 25. April 2013 wurden unter anderem Änderungen in der Standesordnung FMH betreffend Umgang mit Verletzung der Menschenwürde oder Missbrauch einer Abhängigkeit in ärztlichen Behandlungen beschlossen. Diese Änderungen haben Auswirkungen auf Fälle im Bereich der AGZ, die bisher von der Ombudsstelle der AGZ schlichtend behandelt und in begründeten Fällen von der Ombudsstelle oder dem Vorstand der AGZ dem Ehrenrat angezeigt werden konnten. In Umsetzung der Änderungen der FMH-Standesordnung können betroffene Pateinten direkt an den Ehrenrat der AGZ gelangen. In der Ärztekammersitzung vom 3. Oktober wurden Änderungen der FMH-Mitgliederkategorien und Beitragssätze beschlossen, mit denen Veränderungen der Mitgliederstruktur der FMH, insbesondere der Verschiebung von den selbständig frei praktizierenden Ärzten zu den in Praxen in einem Anstellungsverhältnis praktizierenden Ärzten Rechnung getragen wurde. Im Bereich der AGZ begann in der Folge die Arbeit an der Umsetzung dieser Änderungen bei den eigenen Mitgliederkategorien, welche auf die Delegiertenversammlung Anfang 2014 vorbereitet wurden. III 2. KONFERENZ DER KANTONALEN ÄRZTEGESELLSCHAFTEN KKA-CCM Die Konferenz der Kantonalen Ärztegesellschaften ist die nationale Dachorganisation von allen 24 kantonalen Ärztegesellschaften der Schweiz und koordiniert die gesundheitspolitischen Anliegen und Aufgaben ihrer Mitglieder. III 1. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Neugestaltung Internetauftritte KKA und Gesundheitskompass Schweiz Der erste KKA-Newsletter zum Thema «KKA wehrte sich gegen den Zulassungstopp» und die zweite Ausgabe informierte zu den Themen «Einigung auf eine Steuerungsempfehlung zwischen KKA und Krankenversicherern» sowie «Wiedereinführung des Zulassungsstopps». Die Ausgabe 2013 des Gesundheitskompasses orientierte zum Thema «Ärztedemografie erfassen, medizinische Versorgung und Qualität sichern». Die Vorstandsmitglieder und Co-Präsidenten sowie die Geschäftsführerin engagierten sich an gesundheitspolitischen Veranstaltungen und Seminaren als Referenten und Moderatorinnen wie beispielsweise am 3. DRG-Forum Schweiz Deutschland in Bern sowie am Gesundheitswirtschaftskongress in Basel. 2. Vertretungen in Arbeitsgruppen, Verhandlungsdelegationen und Gremien Die KKA stellte auch 2013 die ärztlichen Vertreter für die Verhandlungsdelegation im «Lenkungsbüro LeiKoV zur Verhandlung der Empfehlungen für die kantonalen Taxpunktwert» mit der tarifsuisse ag. Ergänzt und beraten wurde die Verhandlungsdelegation LeiKoV von kantonalen Tarifexperten und Vertretern unserer Partner wie der Ärztekasse in der so genannten «Mantelgruppe LeiKoV». Neu nahm diese Delegation ab 2013 zudem Verhandlungen mit dem neuen Tarifpartner HSK auf. 21

24 Die KKA ist in zahlreichen weiteren Arbeitsgruppen und Gremien vertreten: Im «Büro Tarife» der FMH, in der «AG QUALA»» der FMH, sowie in verschiedenen Verhandlungsdelegationen und Arbeitsgruppen der FMH. Ausserdem nimmt ein Vertreter der KKA als Mitglied der FMH- Delegation teil an den Verhandlungen im «Leitungsgremium Tarmedsuisse», sowie in der Verhandlungsdelegation FMH für die «SUVA/UV/IV/MV Tarife». Im Bereich ehealth war die KKA Mitbegründerin des Instituts für Praxisinformatik IPI und ist dort im Vorstand vertreten sowie in der beratenden Begleitgruppe des von Bund und Kantonen getragenen Steuerungsausschusses «ehealth Schweiz». Mit ihrem Co-Präsidenten Peter Wiedersheim ist die KKA auch im Vorstand der «Schweizerischen Gesellschaft für Gesundheitspolitk SGGP» vertreten. 3. Tarife und Verträge: Einigung mit den Krankenversicherern (tarifsuisse und HSK) Die KKA verhandelte 2013 mit grossem Aufwand und Erfolg mit dem bisherigen Tarifpartner tarifsuisse ag und dem neuen Tarifpartner, der Einkaufsgemeinschaft HSK, die Steuerungsempfehlungen für die kantonalen Taxpunktwerte. Dabei konnten sich die nunmehr 3 Tarifpartner über eine Steuerungsempfehlung für 2014 (und mit HSK auch auf 2015) einigen. In 9 Kantonen resultierte eine Taxpunktwertempfehlung nach oben, in einem Kanton nach unten. Der neue Übergangsvertrag mit HSK wurde im Hinblick auf Rechtssicherheit und Stabilität bis heute von 18 der 24 Kantonalen Ärztegesellschaften unterzeichnet. Er bildet die Grundlage für die Entwicklung eines neuen Vertrags ab 2016, welcher derzeit von den Verhandlungsdelegationen der KKA und der Tarifpartner ausgearbeitet wird. Juristisch nach wie vor ungeklärt ist die Frage der Vertragsübertragung LeiKoV von santésuisse an tarifsuisse. 4. Wichtigste Stellungnahmen und Positionen 25. Januar 2013: Vernehmlassung zum Entwurf der Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (VEZL) Die KKA hielt in ihrer Stellungnahme fest, dass sie die Verordnung im Sinne einer anzustrebenden Versorgungsplanung und Steuerungsmöglichkeit zur Sicherstellung der medizinischen Versorgungssicherheit der Schweizer Bevölkerung als absolut untauglich erachte. Für eine zukünftige Bundesregelung zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Schweizer Bevölkerung solle das Angebot der Ärzteschaft an den BR, die eigene Datensammlung zur Schaffung von effizienten Steuerungsinstrumenten zur Verfügung zu stellen, angenommen werden. 8. Februar 2013: Zweite Konsultation des BAG zum Influenza-Pandemieplan Schweiz IP-CH / Eidgenössische Volksabstimmung vom über das revidierte Epidemiengesetz (EpG) In ihrer Stellungnahme hielt die KKA insbesondere fest, dass auf Grund der unklaren Situation bezüglich Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Epidemiengesetz neben dem Bund und den Kantonen auch die FMH und die KKA in die Entscheidungsmatrix für die Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen einzubeziehen seien. 3. Juni 2013: Vernehmlassung zur Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» und indirekter Gegenvorschlag des Bundesrates (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung KVG) Die KKA begrüsste in ihrer Stellungnahme eine rasche Abstimmung zur Volksinitiative «Für 22

25 eine öffentliche Gesundheitskasse» ohne einen indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates. Sie forderte, dass gleichzeitig die im parlamentarischen Prozess bereits eingeleiteten Reformschritte energisch vorangetrieben und gesetzlich verankert werden sollten. Ein morbiditätsbasierter Risikoausgleich ist eine conditio sine qua non für alle innovativen und fairen Versorgungsmodelle der Zukunft. Diese Massnahme ist zwar ein gewichtiger Teil des bundesrätlichen Gegenvorschlags, kann aber unabhängig davon als ordentliche Reform im Parlament und erst noch schneller beschlossen werden. Die KKA teilt die Beurteilung des Bundesrates, dass im Rahmen eines regulierten Wettbewerbs mit der Einheitskasse keine Kosten gespart werden können und mit einer komplizierten Organisation und Leitung mit Vertretern von Kantonen, Bund, Versicherten und Leistungserbringern massive Rollen- und Interessenkonflikte vorprogrammiert sind, welche sich mit Bestimmtheit negativ auf die Versicherten und die Leistungserbringer auswirken werden. 19. August 2013: Interkantonale Planung der hochspezialisierten Medizin (IVHSM): Eröffnung der Anhörungsverfahren zur Reevaluation von fünf HSM-Bereichen Hinsichtlich der geplanten fortschreitenden Zentralisierung hält die KKA aus Sicht der freipraktizierenden Ärzteschaft klar fest, dass eine Zentralisierung nur im hochspezialisierten stationären Bereich erfolgen kann und nicht im ambulanten. Eine «Uniformisie-rung» aller Prozesse ist grundsätzlich nicht zielführend und ein gewisses Mass an Entscheidungsspielräumen ist für die ärztliche Tätigkeit unabdingbar. 20. Dezember 2013: Parlamentarische Initiative von NR R. Joder «Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege» Die KKA hielt in ihrer Stellungnahme fest, dass die Förderung des Pflegeberufes in konkreten, berufsübergreifenden Projekten von Leistungserbringern im Gesundheitssektor inklusive der Versicherer stattfinden müsse. Die geplanten Kompetenzübertragungen führen zu Kompetenzüberschneidungen und bereits vorhandene Schnittstellen werden nicht zu den längst notwendigen Nahtstellen. Dies gefährdet nach Ansicht der KKA nicht nur die Patientensicherheit und die Qualität sondern provoziert auch höhere Kosten. Die Erweiterung des Kreises der Gesundheitsfachpersonen, welche eigenverantwortlich zu Lasten KVG abrechnen können, wird zu einer weiteren Kostensteigerung im Gesundheitsbereich führen. 5. Politarbeit: Gesundheitspolitische Brennpunkte Retraite KKA-Vorstand zum Thema «Gesundheit 2020» Gesundheitsstrategie des Bundes Grundlage der KKA-Retraite war das Positionspapier des Eidgenössischen Departements des Innern «Gesundheitspolitische Prioritäten des Bundesrates, Gesundheit 2020». Die Teilnehmenden, darunter als Gäste namhafte Fachexperten sowie Politikerinnen und Politiker des CH-Gesundheitswesens, diskutierten über Übereinstimmungen und Divergenzen zu den Positionen des Bundesrates. In ihrem Positionspapier vom Oktober 2013 hielt die KKA fest, dass für die Zukunft innovative Lösungen und keine staatlich interventionistischen zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung gefragt sind. Der Staat sollte neue Versorgungsformen fördern und nicht behindern, Anreiz- und nicht Verbotssysteme schaffen und die Tarifautonomie der 23

26 Vertragspartner nicht untergraben keine staatliche Tariffestsetzung im ambulanten Tarmed- Bereich). Die Kantone sind zudem aufgerufen, ihre Rolle als Leistungserbringer, Finanzierer und Aufsichtsbehörde zu entflechten. Prioritär sind für die KKA die Förderung transparenter Finanzierungssysteme unter dem Aspekt der gesamt volkswirtschaftlichen Betrachtungsweise. Dabei dürfen Kostenbetrachtungen nicht nur sektoriell und die Evaluierung neuer Formen für die Tarifabgeltung muss unter Integration von Qualitätsaspekten in neuen Abgeltungsmodellen erfolgen. Wiedereinführung des Zulassungsstopps per 1. Juli 2013 Das Parlament hat am 21. Juni 2013 mit seinem Entscheid die Wiedereinführung des Zulassungsstopps per 1. Juli 2013 beschlossen. Die Kantone haben jedoch die grösstmögliche Freiheit bei der Umsetzung des Zulassungsstopps. Diese Regelung betrifft nun alle Ärztinnen und Ärzte, ob diese ihre Tätigkeit selbständig oder unselbständig in der freien Praxis ausüben oder in einer Einrichtung respektive im ambulanten Bereich von Spitälern tätig sind. Von dieser Regelung ausgenommen sind jedoch Ärztinnen und Ärzte, welche mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte (Spital) gearbeitet haben. Damit wurde eine der wichtigsten Forderungen der kantonalen Ärzteschaft erfüllt in Bezug auf die Qualitätserfordernisse zur Erteilung der Berufsausübungsbewilligung. Teilnahme KKA am «runden Tisch» mit Bundesrat Berset: Im September 2013 fand auf Einladung von BR Berset im kleinen Kreis ein «runder Tisch» zum Thema «längerfristige Massnahmen zur Steuerung im ambulanten Bereich» statt, an dem auch die Co-Präsidenten der KKA teilnahmen. Die KKA positionierte ihre Vorschläge und Botschaften zu den Themen ehealth, Prävention, Patientenmanagement, hoch spezialisierte Medizin sowie ambulante Versorgung (teure Zentrumsversorgung versus optimierte basisnahe Versorgung). Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in den Kantonen ist aus Sicht KKA eine Ressourcenplanung und Ressourcensteuerung unter Einbezug der medizinischen Leistungserbringer notwendig und unverzichtbar. Ziel muss prioritär der Patientennutzen sein und zwar aus der Optik der volkswirtschaftlichen Gesamtkosten. 6. Ärzteeigener Datenpool und Versorgungsforschung Projekt «Mars»: Umsetzung Art. 22a KVG (Datenlieferungspflicht für jede Ärztin und jeden Arzt) durch das Bundesamt für Statistik BfS Das BfS baut in der Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe eine Statistik der ambulanten Gesundheitsversorgung auf, als vom Bund geforderten Beitrag für ein integrales statistisches Gesundheitsinformationssystem. Diese Datenbasis soll ein umfassendes Bild über die Tätigkeiten der verschiedenen Leistungserbringer vermitteln. Die KKA und die FMH setzen gemeinsam alles daran, dass diese Daten nicht mit einem enormen Aufwand vom einzelnen Arzt erfasst und individuell dem BfS geliefert werden müssen und suchen in Verhandlungen mit dem BfS nach Lösungen. Die vitale und unverzichtbare Grundlage für diese Verhandlungen mit dem BfS sind die über die TrustCenters, die Ärztekasse und die NewIndex (bsp. Projekt OBELISC) sowie über die Projekte «Reason For Encounter» RFE und die Rollende Praxis-Kostenstudie RoKo erfassten ärzteeigenen Daten. Tripartiter Vertrag (FMH-KKA-NewIndex) mit dem ISPM BE «Versorgungsforschung» Die KKA, FMH und NewIndex finanzieren zusammen den Forschungsschwerpunkt «Versor- 24

27 gungsforschung» am ISPM und bezwecken damit die gemeinsame Förderung von Versorgungsforschungsprojekten für und durch die Ärzteschaft. Beispielsweise ein Forschungsprogramm, welches die Ursachen von Praxisvariation im schweizerischen Gesundheitssystem analysiert oder die Erstellung einer Dokumentation, welche regionale Unterschiede in Verfügbarkeit und Inanspruchnahme medizinischer Leistungen aufzeigt. In memoriam Professor Dr. André Busato ( bis ) Prof. Dr. A. Busato leitete die Versorgungsforschung am ISPM und hat die Ärzteschaft von Beginn an in ihrer standespolitischen Arbeit begleitet und unterstützt. Seine Verdienste in der schweizerischen und seine Vernetzung in der internationalen Versorgungsforschung waren für die KKA von grossem Wert. Sein Tod hinterlässt eine grosse Lücke in der wissenschaftlichen Welt. In der Person von Professor Matthias Egger konnte eine passende Nachfolgeregelung für die Leitung der Versorgungsforschung am ISPM BE getroffen werden. 3. VERBAND DEUTSCHSCHWEIZERISCHER ÄRZTEGESELLSCHAFTEN VEDAG (assoziiertes Mitglied der KKA) III Kernthemen: Der VEDAG vertritt die Interessen seiner Mitglieder in der Delegiertenversammlung (5 DV-Delegierte) sowie in der Ärztekammer der FMH. Mitglieder sind alle Deutschschweizer Ärztegesellschaften mit Ausnahme der MedGes BS, die per Ende 2013 aus dem Verband des VEDAG ausgetreten ist. Die Kernthemen der VEDAG-Verbandsarbeit sind die ärztliche Medikamentenabgabe, Qualität in der ärztlichen Praxis (Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung, Projekt QBM) sowie die Öffentlichkeitsarbeit (u.a. Politzeitschrift «Politik + Patient»). Geschäftsstelle: Per 1. Januar 2013 wurde am Sitz der ÄrzteGesellschaft Zürich AGZ eine neue Geschäftsstelle VEDAG eingerichtet, welche in Personalunion mit der Geschäftsstelle der KKA agiert und für die VEDAG-Verbandsmitglieder administrative und organisatorische Dienstleistungen übernimmt. Mitgründung Q-Initiative: Als Meilenstein in der Qualitätsdiskussion lancierten Anfang 2013 die vier Organisationen VEDAG (mit dem Produkt QBM), EQUAM Stiftung (mit ihren Q-Modulen), Argomed Ärzte AG (mit dem «Mehrfacharzt») und medswiss.net (mit Qualimednet) die Q-Initiative «Gemeinsam für Qualität im Schweizer Gesundheitswesen». VEDAG-Publikation «Politik+Patient»: Auch 2013 erschien die Politzeitschrift mit den 4 Nummern jeweils auf den Beginn der eidgenössischen Sessionen, wobei sie den Parlamentariern persönlich zugestellt wird. In den Publikationen wird jeweils die politische Haltung der Ärzteschaft zu aktuellen gesundheitspolitischen Themen kommuniziert. 4. KONFERENZ DER OSTSCHWEIZER ÄRZTEGESELLSCHAFTEN K-OCH Die K-OCH ist ein Zusammenschluss der Ärztegesellschaften der Kantone beider Appenzell, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau und Zürich und ist ein Pendant zur Konferenz der Ostschweizer Gesundheitsdirektoren GDK Ost. Der Dachverband vertritt die gemeinsamen regionalpolitischen Anliegen der ostschweizer Ärzteschaft nach Innen und nach Aussen. III 25

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