Der Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung e.v. (S.u.B.) informiert. Rechtliche Vorsorge

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1 Der Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung e.v. (S.u.B.) informiert Rechtliche Vorsorge Für eine Situation vorsorgen in der die eigenen Fähigkeiten aus Gesundheits- und/oder Altersgründen nicht mehr ausreichen durch Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Notfallbogen

2 Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge Überblick Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie rechtlich vertreten soll und darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können; welche Angelegenheiten im einzelnen von Ihrer Vollmacht umfasst sind und welche besonderen Wünsche Ihr Bevollmächtigter beachten muss. Entscheiden Sie sich für die Zukunftsgestaltung mittels einer Vorsorgevollmacht, wählen Sie den privaten Weg ohne gerichtliche Beteiligung und ohne Kontrolle des Bevollmächtigten (es gibt Ausnahmen!) ab Seite 4 Zur Ergänzung der Vorsorgevollmacht empfiehlt sich eine Konto-/Depotvollmacht. Sie sollte in der Bank selbst unterzeichnet werden. Mit ihrer Hilfe legitimiert sich der Bevollmächtigte bereits zum Zeitpunkt der Bevollmächtigung gegenüber der Bank bzw. Sparkasse. Dadurch können etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung vermieden werden. ab Seite 13 Mittels einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, dass Ihre rechtliche Vertretung - wenn Sie die Dinge selbst nicht mehr überblicken - nicht auf privatem Weg sondern offiziell über das Gericht erfolgt. Dieser Weg ist immer dann sinnvoll, wenn Sie niemanden benennen können, dem Sie ausreichend vertrauen. Ferner dann, wenn im familiären Umfeld im Fall Ihrer Geschäftsunfähigkeit Konflikte zu befürchten sind und Sie dem Menschen Ihres Vertrauens eine stabilere Position verschaffen möchten. ab Seite 15 Eine Patientenverfügung regelt insbesondere den Fall, dass Sie bei Vorliegen einer schwersten Erkrankung Ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten gegenüber Ärzten, Kliniken und Pflegediensten nicht mehr selbst wahrnehmen können, also weder zustimmen noch ablehnen können. Sie schreiben in gesunden Zeiten auf, was Ihre Wünsche für diesen Fall sind und bevollmächtigen zusätzlich eine andere Person, die Ihren Willen dann durchsetzt. ab Seite 16 Der Notfallbogen stellt eine auf einen Kernbereich verkürzte Patientenverfügung dar. Für einen zukünftigen medizinischen Notfall erklären Sie darin, ob Sie reanimiert (wiederbelebt) werden wollen oder ob nicht. ab Seite 22 Zur Gestaltung einer Verfügung / Vollmacht können Sie den Rat eines Rechtsanwaltes, eines Notars oder eines Betreuungsvereins einholen.

3 Allgemeine Informationen Wie wird die Verfügung / Vollmacht zu Papier gebracht Für die Erstellung einer Verfügung und Vollmacht empfiehlt sich die Schriftform wegen der Beweiskraft. Ferner muss für die Person, die die Verfügung u. U. Jahre nach Abfassung in die Hand bekommt (Arzt, Bank, Vermieter usw.), zweifelsfrei sein, dass Sie das so geschrieben und auch so gewollt haben und dass Sie damals geschäftsfähig bzw. einwilligungsfähig waren. Eine Möglichkeit ist, die Verfügung vollständig mit der Hand zu schreiben und zu unterschreiben. Davon ist aber wegen Problemen der Lesbarkeit abzuraten. Wenn Sie die Vollmacht mit Schreibmaschine oder Computer erstellen oder wenn eine andere Person den Text für Sie schreibt, dürfen später keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Dokuments aufkommen. Wie wird die Verfügung / Vollmacht beglaubigt / beurkundet Der sicherste Weg für alle Verfügungen / Vollmachten ist die Beurkundung durch einen Notar. Banken erkennen z.b. eine Vollmacht in der Regel nur an, wenn die Unterschrift des Vollmachtgebers bankintern oder notariell beglaubigt ist. Soll die Vollmacht auch zu Grundstücksverfügungen oder zum Ausschlagen einer Erbschaft oder zur Aufnahme eines Darlehens berechtigen (z.b. Verkauf, Beleihung), so empfiehlt sich die notarielle Beurkundung oder zumindest die Beglaubigung durch das Ortsgericht. Wenn Sie die Vollmacht mit Schreibmaschine oder Computer ohne notarielle Beteiligung selbst erstellen oder wenn eine andere Person den Text schreibt, sollte bei Ihrer Unterschriftsleistung in jedem Fall eine Person zugegen sein, die in der Gesellschaft gutes Ansehen genießt (Hausarzt, Pfarrer, Ortsgericht u.ä,), in Ihrer Angelegenheit unparteiisch ist und die mit eigener Unterschrift (Stempel) den ordnungsgemäßen Vorgang bestätigt. Bei der Patientenverfügung ist die Beteiligung des Hausarztes sehr zu empfehlen, bei Errichtung eines Notfallbogens unerlässlich. Wie wird die Verfügung / Vollmacht aufbewahrt Vorsorgevollmacht: Übergeben Sie das Original dem Bevollmächtigten, damit er im Bedarfsfall schnell handeln kann. Um einen evtl. Missbrauch auszuschließen, können Sie das Original aber auch zunächst einer weiteren Vertrauensperson übergeben, die die Urkunde erst im Bedarfsfall an den Bevollmächtigten aushändigt. Es ist auch möglich, das Original bei den persönlichen Unterlagen aufzubewahren; dann sollten Sie jedoch sicherstellen, dass es rechtzeitig gefunden werden kann. Insbesondere die Patientenverfügung sollte (als Kopie) bei ihrem Hausarzt verwahrt werden. Für das Original gilt das oben Gesagte. Denken Sie zudem an einen schriftlichen Hinweis auf die Verfügung (kleines Kärtchen oder ähnlich), den Sie immer bei sich tragen (siehe S. 27). Der Notfallbogen sollte immer in Ihrer unmittelbaren Nähe sein, damit er in einer Notsituation sofort gefunden wird und dem herbeigerufenen Notarzt die entscheidenden Informationen geben kann. In einem Patientenzimmer könnte z.b. ein großer Zettel über dem Bett auf die Existenz und den genauen Aufbewahrungsort hinweisen. Der Notfallbogen könnte in einem (z.b. roten) Briefumschlag in der Nachttischschublade aufbewahrt werden. Besonderheit bei der Betreuungsverfügung: sie kann dem für den Wohnort zuständigen 3

4 Amtsgericht zur Aufbewahrung gegeben werden. Die Bundesnotarkammer in Berlin führt das Zentrale Vorsorgeregister. Dort können alle notariell errichteten und auch die sonstigen privatschriftlichen Vollmachten und Verfügungen eingetragen werden und die Gerichte können rund um die Uhr darauf zugreifen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Betreuungsverein oder Notar! Wie häufig soll die Verfügung / Vollmacht aktualisiert werden Regelmäßige Wiederholung und damit Bestätigung des in der Verfügung erklärten Willens ist nur bei Patientenverfügung und Notfallbogen notwendig. Diese Verfügungen sollte jedes Jahr durch Wiederholung der Unterschrift aktualisiert werden. Es empfiehlt sich, in Gegenwart Ihres Hausarztes zu unterschreiben und ihn um Bestätigung zu bitten. Bitte nicht vergessen: Es könnte der Fall eintreten, dass Sie zusammen mit Ihrem Bevollmächtigten z.b. verunglücken und dann auch Ihr Bevollmächtigter seine Aufgaben für Sie nicht wahrnehmen kann. Denken Sie darum bitte bei jeder Art der Vorsorge daran, möglichst eine Ersatzperson zu benennen. Führen sie immer einen Hinweis (z.b. Zettel in Geldbörse) mit sich, der darauf hinweist, dass Sie Vorsorge getroffen haben, wo sich die Urkunde befindet und wer die bevollmächtigte Person ist.!!! Machen Sie sich bewusst: Je sorgfältiger Sie ihre Vollmacht bzw. Verfügung erstellen je eher wird sie dann - wenn sie gebraucht wird - auch anerkannt!!! Hinweise: Zur besseren Bearbeitung (Ausfüllen, Kopieren, Beglaubigen) der folgenden Formulare öffnen Sie am besten die Heftklammern der Broschüre! Vorsorgevollmacht Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie im Notfall rechtlich vertreten soll, welche Angelegenheiten im Einzelnen von Ihrer Vollmacht umfasst sind und welche besonderen Wünsche Ihr Bevollmächtigter beachten muss. Von Sonderfällen abgesehen wird Ihre rechtliche Vertretung dann ganz ohne Beteiligung des Vormundschaftsgerichts erfolgen. Das erspart dem Bevollmächtigten einige Umstände, und Sie müssen z.b. keine Gerichts- und Betreuerkosten zahlen. Andererseits geben Sie sich ganz in die Hand einer anderen Person, deren Handlungsweise als Ihr rechtlicher Vertreter nicht überwacht wird. Wenn sich das Original der Vollmacht in den Händen Ihres Bevollmächtigten befindet, kann er davon nach außen wirksam Gebrauch machen, selbst wenn Sie die Vollmacht schon widerrufen haben. Die rechtliche Vertretung mittels einer privaten Vollmacht ist darum nur dann anzuraten, wenn Sie der ausgewählten Person voll vertrauen. Es gibt 2 Varianten, eine Vorsorgevollmacht abzufassen: Variante 1. Sie können sich eines Formulars bedienen, so wie es vom Bundesjustizministerium in der Broschüre Betreuungsrecht angeboten und mit Ergänzungen im Folgenden wieder gegeben wird. 4

5 V O L L M A C H T Ich (Vollmachtgeber/in) Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon, Telefax erteile hiermit Vollmacht an: (bevollmächtigte Person Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon, Telefax Diese Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die ich im Folgenden angekreuzt oder angegeben habe. Durch diese Vollmachtserteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden. Die Vollmacht bleibt daher in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig geworden sein sollte. Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person die Vollmachtsurkunde besitzt und bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts die Urkunde im Original vorlegen kann.... Ort, Datum Unterschrift der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers 5

6 1. Gesundheitsfürsorge/Pflegebedürftigkeit Sie darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden, ebenso über alle Einzelheiten einer ambulanten oder (teil-) stationären Pflege. Sie ist befugt, meinen in einer Patientenverfügung festgelegten Willen durchzusetzen Sie darf insbesondere in sämtliche Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes und zur Durchführung einer Heilbehandlung einwilligen, diese ablehnen oder die Einwilligung in diese Maßnahmen widerrufen, auch wenn mit der Vornahme, dem Unterlassen oder dem Abbruch dieser Maßnahmen die Gefahr besteht, dass ich sterbe oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schade erleide ( 1904 Ab. 1 und 2 BGB) Sie darf Krankenunterlagen einsehen und deren Herausgabe an Dritte bewilligen. Ich entbinde alle mich behandelnden Ärzte und nichtärztliches Personal gegenüber meiner bevollmächtigten Vertrauensperson von der Schweigepflicht. Sie darf über meine Unterbringung mit freiheitsentziehender Wirkung ( 1906 Abs. 1 BGB) und über freiheitsentziehende Maßnahmen (z.b. Bettgitter, Medikamente u.ä.) in einem Heim oder in einer sonstigen Einrichtung ( 1906 Abs. 4 BGB) entscheiden, solange dergleichen zu meinem Wohle erforderlich ist. 2. Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten Sie darf meinen Aufenthalt bestimmen, Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag über meine Wohnung einschließlich einer Kündigung wahrnehmen sowie meinen Haushalt auflösen. Sie darf einen neuen Wohnungsmietvertrag abschließen und kündigen Sie darf einen Heimvertrag abschließen und kündigen. 3. Behörden Sie darf mich bei Behörden, Versicherungen, Renten und Sozialleistungsträgern vertreten Sie darf für mich einen Personalausweis beantragen Hinweis: Für diese Aufgabe ist eine öffentliche Beglaubigung (z.b. Ortsgericht) oder eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht erforderlich! 6

7 4. Vermögenssorge Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen, sowie Anträge stellen, abändern, zurücknehmen, namentlich über Vermögensgegenstände aller Art verfügen Zahlungen und Wertgegenstände annehmen Verbindlichkeiten eingehen Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abgeben. Sie darf mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten (bitte beachten Sie hierzu auch den nachfolgenden Hinweis) Schenkungen in dem Rahmen vornehmen, der einem Betreuer rechtlich gestattet ist. Folgende Geschäfte soll sie nicht wahrnehmen können Hinweis: Für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten sollen Sie auf die von Ihrer Bank/Sparkasse angebotene Konto-/Depotvollmacht zurückgreifen (Muster im Anhang). Diese Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Konto- und Depotführung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Es werden ihm keine Befugnisse eingeräumt, die für den normalen Geschäftsverkehr unnötig sind, wie z.b. der Abschluss von Finanztermingeschäften. Die Konto-Depotvollmacht sollten Sie grundsätzlich in Ihrer Bank oder Sparkasse unterzeichnen; etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung können hierdurch ausgeräumt werden. Können Sie Ihre Bank/Sparkasse nicht aufsuchen, wird sich im Gespräch mit Ihrer Bank/Sparkasse sicher eine Lösung finden. Für Immobiliengeschäfte, Aufnahme von Darlehen sowie für Handelsgewerbe ist eine notarielle Vollmacht erforderlich! Hinweis: Für Grundbuchangelegenheiten (z.b. Beleihung oder Verkauf einer Immobilie) ist eine öffentliche Beglaubigung (Ortsgericht) oder eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht erforderlich! 5. Post und Fernmeldeverkehr Sie darf die für mich bestimmte Post entgegennehmen und öffnen sowie über den Fernmeldeverkehr entscheiden. Sie darf alle hiermit zusammenhängenden Willenserklärungen (z.b. Vertragsabschlüsse, Kündigungen) abgeben. 6. Vertretung vor Gericht Sie darf mich gegenüber Gerichten vertreten sowie Prozesshandlungen aller Art vornehmen. 7

8 7. Untervollmacht Sie darf Untervollmacht erteilen. 8. Betreuungsverfügung Falls trotz dieser vollmacht eine gesetzliche Vertretung ( rechtliche Betreuung ) erforderlich sein sollte, bitte ich, die oben bezeichnete Vertrauensperson als Betreuer zu bestellen. 9. Geltung über den Tod hinaus Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus. 10. Weitere Regelungen... Ort, Datum Unterschrift der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers... Ort, Datum Unterschrift der Vollmachtnehmerin/des Vollmachtnehmers 8

9 Bei Variante 1 ist folgendes zu beachten: Sie sollten bedenken, dass wirklich jede Position des Formulars von Ihnen bearbeitet wird, indem Sie entweder Ja oder Nein ankreuzen. Bleibt eine Position offen und kommt es in diesem Bereich später zu einem Regelungsbedarf, müsste dafür dann trotz der ansonsten bestehenden Vollmacht eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Notizen Variante 2 einer Vorsorgevollmacht besteht aus einem frei formulierten Text. Der folgende Beispieltext soll Ihnen als Muster dienen. Sie müssen ihn daraufhin überprüfen, ob die vorgeschlagenen Formulierungen (Regelungen) Ihren Wünschen entsprechen, ggf. Teile ergänzen oder streichen. 9

10 Vorsorgevollmacht (Muster) I. Hiermit erteile ich Karin Mustermann, geb. Müller, geb. am in Buxtehude, wohnhaft Bahnhofstr. 100, Berlin meinem Sohn, Hans Mustermann, geb. am in Berlin, wohnhaft Bahnhofstr. 102, Berlin nachfolgend der Bevollmächtigte genannt, V o l l m a c h t, mich in allen Angelegenheiten, in denen eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten rechtlich zulässig ist, ohne jede Einschränkung gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Beispielhaft kann der Bevollmächtigte aufgrund dieser Vollmacht Banken gegenüber alle Geschäfte vornehmen, die mit der Konto- und Depotführung im Zusammenhang stehen. Der Bevollmächtigte kann also Konten einrichten, hierüber verfügen und Konten auflösen sowie über die jeweiligen Guthaben durch Überweisungen, Barabhebungen und Schecks verfügen. Der Bevollmächtigte kann außerdem Kredite in meinem Namen beantragen und eingeräumte Kredite in Anspruch nehmen, sowie Kontoabrechnungen, Kontoauszüge und ähnliches für mich entgegennehmen und anerkennen, über Grundbesitz verfügen und diesen belasten. Die Vollmacht berechtigt auch zum Abholen und Öffnen meiner Post. Der Bevollmächtigte ist dabei auch berechtigt, Rechtsgeschäfte in meinem Namen mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen. Der Bevollmächtigte kann ganz oder teilweise Untervollmacht erteilen. Ferner hat sich der Bevollmächtigte um alle meine persönlichen Angelegenheiten zu kümmern. Insbesondere im Hinblick auf eine spätere Erkrankung oder einen Aufenthalt im Krankenhaus berechtigt ihn die Vollmacht zur Vertretung gegenüber Ärzten und Pflegepersonal. Diese sind von der Verschwiegenheitspflicht dem Bevollmächtigten gegenüber ausdrücklich entbunden. II. Die Vollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten auch insbesondere dazu, alle Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, zu denen ein Betreuer mit dem denkbar umfassendsten Aufgabenkreis befugt ist, insbesondere 1. zur Wahrnehmung der Angelegenheit der Gesundheitsfürsorge, auch zur Einwilligung in eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, in eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff, und zwar auch dann, wenn die begründete Gefahr besteht, dass ich aufgrund der 10

11 Maßnahme sterbe oder einen schweren und einen länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleide ( 1904 Abs. 1 BGB); 2. zur Bestimmung meines Aufenthaltes. Die Vollmacht umfasst dabei auch die Befugnis zu einer Unterbringung von mir, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ( 1906 Abs. 1 BGB). Die Vollmacht ermächtigt ferner zur Entscheidung über freiheitsentziehende oder beschränkende Maßnahmen durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise ( 1906 Abs. 4 BGB); 3. zur Hilfe beim Sterben und zum Behandlungsabbruch. a) Der Bevollmächtigte kann dabei alle geschäftsähnlichen Handlungen und alle Verfahrenshandlungen vornehmen, soweit dies im vorgenannten Rahmen notwendig ist. b) Die Vollmacht gilt auch und gerade dann, wenn ich aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit ganz oder teilweise nicht in der Lage bin, meine Angelegenheiten selbst zu besorgen oder wenn ich nicht mehr lebe. III. Ein Betreuer braucht und soll für mich nicht bestellt werden; ist eine Bestellung unumgänglich, soll einer der Bevollmächtigten zum Betreuer ernannt werden. Sollte/n mein/e Bevollmächtigte/r verhindert sein, so soll ein Betreuer vom zuständigen Amtsgericht benannt werden. Der Bevollmächtigte soll für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten. Die Vollmacht ist stets widerruflich. Ich weiß, dass die Vollmacht solange als bestehend gilt, solange sich das Original in den Händen des Bevollmächtigten befindet. Die Vollmacht und das ihr zugrunde liegende Rechtsverhältnis erlöschen weder mit meinem Tod, noch mit dem Verlust meiner Geschäftsfähigkeit, sondern erst, wenn die Erben sie widerrufen. IV. Besondere Wünsche bzw. Anweisungen an den Bevollmächtigten Datum, Unterschrift Unterschriftsbeglaubigung (durch Notar, Betreuungsstelle, Ortsgericht, amtliche Person) 11

12 Bei Variante 2 ist folgendes zu beachten: a) Persönliche Anliegen, Wünsche, Anordnungen sollten Sie in Ihren Text aufnehmen. Z.B. könnten Sie festlegen, so lange als möglich in der eigenen Wohnung bleiben zu wollen auch wenn eine intensive Pflege notwendig ist und die dafür aufzubringenden Kosten höher liegen als die eines Pflegeheimes. Oder Sie könnten festlegen, in welches Heim Sie später mal aufgenommen werden wollen. Oder: Sie möchten Ihrer Lieblingsnichte auch in Zeiten eigener Geschäftsunfähigkeit weiter zum Geburtstag den Betrag X schenken. Oder: Sie möchten dem Bevollmächtigten einen jährlichen Betrag zum Ausgleich seiner Unkosten zukommen lassen. Oder, oder... b) Die Textzeilen zu den Paragrafen 1904 und 1906 BGB sollten Sie auf jeden Fall mit aufnehmen, da ansonsten bei diesbezüglichem Regelungsbedarf eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden muss. Nach 1904 Abs. 1 BGB bedarf die Einwilligung des rechtlichen Vertreters (Bevollmächtigter, Betreuer) in eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, in eine Heilbehandlung oder in einen ärztlichen Eingriff der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Vollmachtgeber aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Nach 1906 Abs. 1 BGB bedarf es der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, wenn die Unterbringung mit Freiheitsentziehung verbunden ist oder wenn nach 1906 Abs.4 BGB dem Vollmachtgeber, der sich in einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält (ohne dort bereits mit richterlichem Beschluss untergebracht zu sein) durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll. c) Anordnungen und Wünsche bzgl. lebensverlängernder Maßnahmen sollten in einer separaten Patientenverfügung getroffen werden. d) Bei Aufzählung einzelner Bereiche, für die die Vollmacht gelten soll, besteht die Gefahr, etwas zu vergessen, was einer Regelung bedürfte. Deswegen muss bei der Aufzählung sehr sorgfältig vorgegangen werden. 12

13 Konto- Depotvollmacht - Vorsorgevollmacht (Abgestimmt mit den im Zentralen Kreditausschuss zusammenarbeitenden Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft) Kontoinhaber/Vollmachtgeber Name und Anschrift Name der Bank/ Sparkasse und Anschrift Ich bevollmächtige hiermit den nachstehend genannten Bevollmächtigten Name, Vorname (auch Geburtsname) Geburtsdatum Anschrift Telefon-Nr. mich im Geschäftsverkehr mit der Bank/Sparkasse zu vertreten. Die Vollmacht gilt für alle meine bestehenden und künftigen Konten und Depots bei der vorgenannten Bank/Sparkasse. Im Einzelnen gelten folgende Regelungen: 1. Die Vollmacht berechtigt gegenüber der Bank/Sparkasse dazu, über das jeweilige Guthaben (z. B. durch Überweisung, Barabhebungen, Schecks) zu verfügen und in diesem Zusammenhang auch Festgeldkonten und sonstige Einlagenkonten einzurichten, eingeräumte Kredite in Anspruch zu nehmen, von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch zu machen, An- und Verkäufe von Wertpapieren (mit Ausnahme von Finanztermingeschäften) und Devisen zu tätigen und die Auslieferung an sich zu verlangen, Abrechnungen, Kontoauszüge, Wertpapier-, Depotund Erträgnisaufstellungen sowie sonstige die Konten/Depots betreffenden Mitteilungen und Erklärungen entgegenzunehmen und anzuerkennen sowie Debitkarten 1 zu beantragen. 1 Begriff institutsabhängig, zum Beispiel ec- bzw. Maestro-Karte oder Kundenkarte. Zur Erteilung von Untervollmachten ist der Bevollmächtigte nicht berechtigt. 2. Die Vollmacht kann vom Kontoinhaber jederzeit gegenüber der Bank/Sparkasse widerrufen werden. Widerruft der Kontoinhaber die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten, so hat der Kontoinhaber die Bank/Sparkasse hierüber unverzüglich zu unterrichten. Der Widerruf gegenüber der Bank/Sparkasse und deren Unterrichtung sollten aus Beweisgründen möglichst schriftlich erfolgen. 3. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers; sie bleibt für die Erben des verstorbenen Kontoinhabers in Kraft. Widerruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, so kann der Bevollmächtigte nur noch diejenigen Miterben vertreten, die seine Vollmacht nicht widerrufen haben. In diesem Fall kann der Bevollmächtigte von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen. Die Bank/Sparkasse kann verlangen, dass der Widerrufende sich als Erbe ausweist. Wichtige Hinweise für den Kontoinhaber/Vollmachtgeber Ab wann und unter welchen Voraussetzungen der Bevollmächtigte von dieser Vollmacht Gebrauch machen darf, richtet sich nach den gesondert zu treffenden Vereinbarungen zwischen dem Kontoinhaber und dem Bevollmächtigten. Unabhängig von solchen Vereinbarungen kann der Bevollmächtigte gegenüber der Bank/Sparkasse ab dem Zeitpunkt der Ausstellung dieser Vollmacht von ihr Gebrauch machen. Die Bank/Sparkasse prüft nicht, ob der Vorsorgefall beim Kontoinhaber/Vollmachtgeber eingetreten ist. Ort, Datum, Unterschrift des Kontoinhabers Der Bevollmächtigte zeichnet: Ort, Datum, Unterschrift des Bevollmächtigten = Unterschriftprobe Ihre Bank/Sparkasse ist gesetzlich verpflichtet, den Bevollmächtigten anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren zur Erteilung der Konto- Depotvollmacht suchen Sie daher bitte in Begleitung Ihres Bevollmächtigten Ihre Bank/ Sparkasse auf. 13

14 Hinweise: Zur besseren Bearbeitung (Ausfüllen, Kopieren, Beglaubigen) der Formulare öffnen Sie am besten die Heftklammern der Broschüre! Notizen, Ergänzungen 14

15 Muster Betreuungsverfügung Bundesministerium der Justiz B E T R EU N G S V E R F Ü G U N G Ich Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon, Telefax lege hiermit für den Fall, dass ich infolge Krankheit oder Behinderung meine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann und deshalb ein Betreuer für mich bestellt werden muss folgendes fest: Zu meinem Betreuer / meiner Betreuerin soll bestellt werden: Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon, Telefax Falls die vorstehende Person nicht zum Betreuer oder zur Betreuerin bestellt werden kann, soll folgende Person bestellt werden: Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon, Telefax Auf keinen Fall soll zum Betreuer / zur Betreuerin bestellt werden: Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon, Telefax Zur Wahrnehmung meiner Angelegenheiten durch den Betreuer / die Betreuerin habe ich folgende Wünsche: Ort, Datum Unterschrift der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers 15

16 Patientenverfügung Eine Patientenverfügung regelt insbesondere den Fall, dass Sie bei Vorliegen einer schwersten Erkrankung Ihre rechtlichen Angelegenheiten gegenüber Ärzten, Kliniken und Pflegediensten nicht mehr selbst wahrnehmen können. Sie legen verbindlich nieder, wie Sie zu Fragen der Lebensverlängerung stehen. Sie schreiben also in gesunden Zeiten auf, was Ihre Wünsche für diese Fälle sind und bevollmächtigen (möglichst) zusätzlich eine vertrauenswürdige Person, die Ihren Willen dann durchsetzt. Machen Sie sich klar, dass es bei der Patientenverfügung um Leben oder Tod geht. Bei Entscheidungen mit solcher Tragweite kann und darf es keine einfachen Lösungen geben. Wenn Sie für sich in dieser Frage vorsorglich Festlegungen treffen wollen, müssen Sie sich damit in gesunden Zeiten sorgfältig befassen und eine glaubwürdige Patientenverfügung erstellen. Glaubwürdig heißt: der Arzt, der später die Behandlung bzw. die Nichtbehandlung (z.b. Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen) auf Ihrer Patientenverfügung aufbauen soll, muss glauben können, dass Sie bei Abfassung die Tragweite und die Problempunkte verstanden haben und sich über die (nicht mehr korrigierbaren) Folgen im Klaren waren. Das einfache Ankreuzen eines Massenformulars erleichtert die Erstellung einer Patientenverfügung zwar sehr. Sie laufen aber Gefahr, dass Ihre Verfügung dann, wenn sie nach Jahren gebraucht wird, angezweifelt wird. Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Patientenverfügung abzufassen: Variante 1: Freie Formulierung der Patientenverfügung mit eher allgemein gehaltenen Aussagen zu Fragen der Lebensverlängerung. Den vorliegenden Mustertext können Sie als Anregung und Formulierungshilfe verwenden. Diese Vorgehensweise empfiehlt sich dann, wenn die Patientenverfügung in jüngeren Jahren und/oder in einer Situation stabiler Gesundheit ohne bereits vorliegende schwerwiegende Erkrankung verfasst werden soll. Die Beratung durch den Hausarzt ist sehr zu empfehlen. Eine auf diese Weise verfasste Patientenverfügung wird im Ernstfall nicht als Ihr erklärter Wille angesehen sondern lediglich als wichtiges Indiz für Ihren mutmaßlichen Willen gelten. Variante 2: Patientenverfügung auf der Basis eines Formulars Das folgende Formular ist gut strukturiert und erleichtert insofern das Erstellen einer Patientenverfügung. Bei Verwendung eines Formulars beachten Sie bitte die Glaubhaftmachung (Gegenzeichnen von Zeugen, am besten vom behandelnden Arzt) (s.o.). Variante 3: Hier handelt es sich um eine Patientenverfügung, die sich an den Empfehlungen der Bundesund Landesjustizminister orientiert und sehr konkret auf mögliche zukünftige Situationen, Komplikationen und Behandlungsalternativen eingeht. Es wurden Textbausteine entwickelt, aus denen ein eigener Gesamttext zusammengestellt werden kann. Diese Textbausteine können beim Betreuungsverein angefragt werden. Sie können auch aus dem Internet runtergeladen werden: verfuegung_textbausteine_word.doc? blob=publicationfile In jedem Fall ist die Beteiligung des vertrauten Arztes bei der Erstellung der Patientenverfügung dringend anzuraten. 16

17 Variante 1: Allgemeiner formulierte Fassung Vorbemerkung Der folgende Beispieltext (kursiv gedruckt) soll verdeutlichen, worum es geht. Er ist für den Einzelfall nicht ausreichend. Evtl. sehen Sie einige Dinge anders als in der folgenden Vorlage enthalten und kommen deshalb zu anderen Wünschen bzw. Verfügungen. Individuelle Überzeugungen, Motive und persönliche Erlebnisse, die zu den formulierten Wünschen führen, sollten eingearbeitet werden, um Ihrer Verfügung mehr Ernsthaftigkeit und Glaubwürdigkeit zu verleihen. Patientenverfügung Ausgangspunkt für die Abfassung dieser Verfügung ist meine Erfahrung mit... (Vater, Mutter, Familienangehörigen, Freund). Diesem/r ist Folgendes widerfahren:... Ich möchte dieses auch/möchte dieses nicht so erleben müssen... Für den Fall, dass ich durch Krankheit, Unfall oder Behinderung zur Bildung oder Äußerung meines Willens nicht mehr in der Lage bin, erkläre ich: Solange eine realistische Aussicht auf Erhaltung eines erträglichen Lebens besteht, erwarte ich ärztliche und pflegerische Hilfe unter Ausschöpfung der angemessenen Möglichkeiten. Grundsätzlich hat für mich die Lebensqualität Vorrang vor der Lebensverlängerung um jeden Preis. Ich wünsche vom Einsatz lebensverlängernder Maßnahmen, insbesondere intensivmedizinischer Behandlung, abzusehen, die mich daran hindern, in Frieden zu sterben. In jedem Fall erwarte ich eine konsequente Schmerztherapie, auch wenn sie süchtig machen, lebensverkürzend oder bewusstseinstrübend wirken sollte. Dasselbe gilt, wenn ich ohne Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins im Koma liegen sollte, auch wenn der Sterbevorgang noch nicht eingesetzt hat (z.b. wegen schwerer Dauerschädigung des Gehirns oder dauernden Ausfalls lebenswichtiger körperlicher Funktionen). (oder im Gegenteil:) Ich wünsche, dass immer alle ärztlichen Maßnahmen ergriffen werden, die möglich sind, mein Leben zu verlängern. Nach Möglichkeit möchte ich in meiner bisherigen, vertrauten Umgebung bleiben können. Im Falle einer schweren Erkrankung oder bei erforderlicher Intensivpflege möchte ich den Beistand eines Geistlichen der Konfession... und /oder eines Hospizdienstes. Ich bin mit Organentnahmen zum Zwecke der Spende einverstanden / nicht einverstanden / folgende Organe dürfen entnommen werden: Ich widerspreche ausdrücklich einer Obduktion / ich stimme zu. Zu meiner Beerdigung treffe ich folgende Anordnungen: Mit der Totensorge, Gestaltung der Beerdigung, der Anzeigen, Bestimmung des Ortes der Beisetzung usw. beauftrage ich Frau Maier / Firma Müller. (oder:) über meine diesbezüglichen Wünsche habe ich mit meinem Bevollmächtigten gesprochen, er ist berechtigt, meine Wünsche zu realisieren. 17

18 Ich bevollmächtige als Person meines besonderen Vertrauens meinen Freund/meinen Ehemann/meine Tochter (Name/ Anschrift/ Telefon)... Für den Fall deren/dessen Verhinderung bevollmächtige ich als Ersatzperson: Sie ist/sind berechtigt, mich rechtlich zu vertreten und meinen schriftlich geäußerten Willen in die Tat umzusetzen. Ihr/ihm gegenüber entbinde ich die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht und bestimme, die notwendigen Maßnahmen mit ihr / ihm an meiner Stelle abzusprechen. Der/die Bevollmächtigte ist berechtigt, Erklärungen (Zustimmungen und Verweigerungen) bei/zu ärztlichen Behandlungen abzugeben. Er / sie darf in eine Untersuchung meines Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff einwilligen, auch wenn die Gefahr besteht, dass ich dabei sterbe oder einen schweren, länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleide. Er / Sie muss dazu die vorherige Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes einholen. (Erläuterung: Wenn Sie diesen Baustein nicht in die Vollmacht aufnehmen, wird im Bedarfsfall ein Betreuungsverfahren erforderlich.) Folgende weitere Person(en) meines Vertrauens soll(en) in die Beratung über meinen Willen und die Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen einbezogen werden: Folgende Person(en) soll(en) nicht einbezogen werden:.. Diese Erklärung befindet sich bei meinen Ausweispapieren/ bei meinem Hausarzt Dr. XYZ, beim Vormundschaftsgericht/ bei der Person meines Vertrauens. Außerdem ist sie hinterlegt bei:... (Name, Geburtsdatum, Anschrift des Verfassers)... (Ort, Datum, Unterschrift des Verfassers)... (Name, Anschrift, Stempel des/r Zeugen) Aktualisierung (in jährlichem Abstand): (Ort, Datum, Unterschrift des Verfassers) (Name, Anschrift, Stempel des/r Zeugen) Variante 2: Patientenverfügung per Formular Das folgende Formular für eine Patientenverfügung kommt dem Bedürfnis nach einfacher Handhabung entgegen, verhilft dabei aber trotzdem zu eindeutigeren Festlegungen hinsichtlich der Lebenssituation, für die Ihre Erklärung gelten soll und was in dieser Situation geschehen soll. 18

19 P A T I E N T E N V E R F Ü G U N G Für den Fall, dass ich, geboren am: wohnhaft in: meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, bestimme ich Folgendes: 1. Situationen, für die diese Verfügung gilt: Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde. Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Wenn infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Arzte aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Dies gilt für direkte Gehirnschädigung z. B. durch Unfall, Schlaganfall, Entzündung ebenso wie für indirekte Gehirnschädigung z. B. nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschließen, aber äußerst unwahrscheinlich ist. Wenn ich infolge eines sehr weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z. B. bei Demenzerkrankung) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen. Vergleichbare, hier nicht ausdrücklich erwähnte Krankheitszustände sollen entsprechend beurteilt werden. 2. In allen unter Nummer 1 beschriebenen und angekreuzten Situationen verlange ich: Lindernde pflegerische Maßnahmen, insbesondere Mundpflege zur Vermeidung des Durstgefühls sowie lindernde ärztliche Maßnahmen, im speziellen Medikamente zur wirksamen Bekämpfung von Schmerzen, Luftnot, Angst, Unruhe, Erbrechen und anderen Krankheitserscheinungen. Die Möglichkeit einer Verkürzung meiner Lebenszeit durch diese Maßnahmen nehme ich in Kauf. 19

20 3. In den unter Nummer 1 beschriebenen und angekreuzten Situationen wünsche ich: Die Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen, die nur den Todeseintritt verzögern und dadurch mögliches Leiden unnötig verlängern würden. Keine Wiederbelebungsmaßnahmen 4. In den von mir unter Nummer 1 beschriebenen und angekreuzten Situationen, insbesondere in den Situationen, in denen der Tod nicht unmittelbar bevorsteht, wünsche ich sterben zu dürfen und verlange: Keine künstliche Ernährung (weder über eine Magensonde durch den Mund, die Nase oder die Bauchdecke noch über die Vene) Verminderte Flüssigkeitsgabe nach ärztlichem Ermessen Die Befolgung dieser Wünsche ist nach geltendem Recht keine aktive Sterbehilfe. Ich wünsche eine Begleitung durch (für persönliche Wünsche und Anmerkungen) durch Seelsorge durch Hospizdienst Ich habe zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht erteilt und den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der von mir bevollmächtigten Person besprochen. Bevollmächtigte(r) Ja Nein (Name) (Anschrift) (Telefon) (Telefax) Ich habe anstelle einer Vollmacht ausschließlich eine Betreuungsverfügung erstellt. Ja Sofern dieser Patientenverfügung Erläuterungen zu meinen Wertvorstellungen, u.a. meiner Bereitschaft zur Organspende ( Organspendeausweis ), meinen Vorstellungen zur Wiederbelebung (z. B. bei akutem Herzstillstand) oder Angaben zu bestehenden Krankheiten beigefügt sind, sollen sie als erklärender Bestandteil dieser Verfügung angesehen werden. Ich habe diese Verfügung nach sorgfältiger Überlegung erstellt. Sie ist Ausdruck meines Selbstbestimmungsrechts. Darum wünsche ich nicht, dass mir in der konkreten Situation der Nichtentscheidungsfähigkeit eine Änderung meines Willens unterstellt wird, solange ich diesen nicht ausdrücklich (schriftlich oder nachweislich mündlich) widerrufen habe. Ich weiß, dass ich die Patientenverfügung jederzeit abändern oder insgesamt widerrufen kann. Nein Ort, Datum t Unterschrift 20

21 Es empfiehlt sich, diese Verfügung regelmäßig (z. B. alle ein bis zwei Jahre) durch Unterschrift zu bestätigen. Eine erneute Unterschrift bzw. eine Überarbeitung ist sinnvoll, wenn eine Änderung der persönlichen Lebensumstände eintritt. Eine ärztliche Beratung ist dringend zu empfehlen, auch wenn sie keine Voraussetzung für die rechtliche Wirksamkeit ist. (Ort) (Datum) (Unterschrift) Arzt/Ärztin meines Vertrauens: (Name) (Anschrift) (Telefon) (Telefax) Bei der Festlegung meiner Patientenverfügung habe ich mich beraten lassen von* (Name) (Anschrift) (Telefon) (Ort, Datum) (Unterschrift) * (Eine Beratung vor dem Abfassen einer Patientenverfügung ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Eine stattgefundenes Beratungsgespräch kann aber unterstreichen, dass Sie Ihre Wünsche ernsthaft und im Bewusstsein ihrer Bedeutung zum Ausdruck gebracht haben.) (Aus: Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter, Verlag C.H. Beck, ISBN X, 3,90. In dieser Broschüre erhalten Sie zusätzlich viele hilfreiche Hinweise zu diesem Themenkreis.)

22 Notfallbogen Ein Notfallbogen hat das Ziel, lebens- und leidensverlängernde Maßnahmen in der letzten Lebensphase, insbesondere in Nofallsituationen, zu verhindern. Der Notfallbogen stellt eine komprimierte Patientenverfügung dar - reduziert auf die Kernaussage: Wiederbelebung ja oder nein. Er ist in erster Linie entwickelt worden und gedacht für Menschen, die bei Vorliegen einer sehr schweren Erkrankung in einer Einrichtung oder ambulant gepflegt werden. Bei diesen ist jederzeit mit schwersten gesundheitlichen Krisen zur rechnen, in denen dann ein Notarzt zu verständigen sein wird. In einer Alarmsituation (es ist z.b. bereits ein Herzstillstand eingetreten) soll der Notarzt auf einen Blick erfassen können, ob dieser Patient eindeutig verfügt hat, nicht wiederbelebt werden zu wollen. Zum Lesen einer ausführlichen Patientenverfügung hat der Notarzt in einer solchen Situation keine Zeit.Liegt ein Notfallbogen mit der Entscheidung nein vor, stellen sich weitere Fragen nach evtl. Verlegung in ein Krankenhaus nicht mehr. Es handelt sich hier um eine Schlüsselsituation: Findet der Notarzt keinen Notfallbogen vor, wird er den Patienten reanimieren (müssen) und konsequenter Weise die Verlegung in ein Krankenhaus vornehmen. Es ist in Anbetracht der Tragweite dringend zu empfehlen, vor Ausfüllen und Unterschreiben eines Notfallbogens mit seinem behandelnden Arzt zu sprechen und sich eingehend beraten zu lassen. Erst die zusätzliche Unterschrift Ihres Arztes unter Ihren Notfallbogen wird einem herbeigerufenen Notarzt genügend Sicherheit in der Frage Reanimation ja oder nein geben. Keinesfalls sollte man ohne ausführliche ärztliche Beratung einen Notfallbogen ausfüllen, wenn noch keine schwere Erkrankung vorliegt! Da im Notfallbogen lediglich die Entscheidung Reanimation ja oder nein getroffen wird, ist die Erstellung einer Patientenverfügung weiter wichtig. Nicht jede gesundheitliche Krise führt zu einem Herzstillstand, sie könnte wohl aber die Einwilligungsfähigkeit des Patienten stark beeintächtigen. Für diesen Fall sind umfassendere Fragen der ärztlichen Weiterbehandlung und Pflege zu beantworten. Hierzu wird zudem in den meisten Fällen ein rechtlicher Vertreter des Patienten von Nöten sein, der im Rahmen der Patientenverfügung vorab bestimmt werden kann. Die bisherigen Ausführungen gehen von einer einwilligungsfähigen volljährigen Person aus, die nicht unter rechtlicher Betreuung steht. Für Personen, für die bereits ein Betreuer eingesetzt ist oder für solche, die nicht mehr ausreichend einwilligungsfähig sind, ist die Erstellung eines Notfallbogens nicht ausgeschlossen. In diesen Fällen ist die ausführliche Beratung des Betroffenen und seines Umfeldes unerlässlich.

23 Gegenüberstellung: Betreuung - Vollmacht 23

24 24

25 Checkliste Rechtlichen Vorsorge - Vorgehensweise Informieren, worum es geht (Broschüre, Informationsveranstaltung usw.) Für die umfassende rechtliche Vorsorge (Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung): Entscheiden, ob der private Weg (Vorsorgevollmacht) in Frage kommt oder ob es der offizielle Weg (Betreuung über das Gericht) sein soll. Eine Person aussuchen, die als (privat) Bevollmächtigte/r bzw. als (gerichtlich bestellte/r) Betreuer/in in Frage kommt. Ersatzperson nicht vergessen! Persönliche Wünsche herausfinden, die dem rechtlichen Vertreter in der Vorsorgevollmacht bzw. in der Betreuungsverfügung aufgetragen werden können. Für die Patientenverfügung: Persönliche Wünsche herausfinden, die in der Patientenverfügung festgelegt werden sollen. Eine Person aussuchen, die als Bevollmächtigter in Frage kommt (Ersatzperson nicht vergessen!). Für alles: Die eigenen Vorstellungen als Entwurf zu Papier bringen. Am besten mit Entwurf der Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung zum Notar gehen. oder: Vollmacht bzw. Verfügung zu Papier bringen und im Beisein eines Zeugen (empfohlen: Ortsgericht, Betreuungsstelle, Hausarzt, Pfarrer o.ä.) unterschreiben und von dem Zeugen mit unterschreiben lassen (Stempel!) Mit bevollmächtigter Person über die Wünsche sprechen. Vollmacht an sinnvoller Stelle aufbewahren. Denken Sie auch an die Möglichkeit, die Vollmacht/Verfügung in der Zentralstelle der Bundesnotarkammer zu hinterlegen. Hinweis bei sich führen (wo ist die Vollmacht, wer ist bevollmächtigt (siehe Seite 27). 25

26 Rechtliche Vorsorge Angebote in der Region Hier finden Sie Unterstützung Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung e.v. (S.u.B.) Beratungszentrum BiP Am Grün 16, Marburg, Tel.: / Betreuungsverein Biedenkopf e.v. Hospitalstr. 54, Biedenkopf, Tel.: / Die Johanniter - Ambulantes Hospiz Afföllerstraße 75, Marburg, Tel.: 06421/ Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Pflegedienst der Malteser Schützenstraße 28, Marburg Tel.: 06421/ St. Elisabeth-Hospiz Rotenberg 60, Marburg, Tel.: / Alzheimer Gesellschaft Marburg-Biedenkopf e.v. Biegenstraße 7, Marburg, Tel.: / Pflegebüro Marburg Beratungszentrum BiP Am Grün 16, Marburg, Tel.: 06421/ AIDS-Hilfe Marburg e.v. Bahnhofstraße 27, Marburg, Tel.: / Amtsgericht Marburg, (Hinterlegungsstelle für Betreuungsverfügungen) Universitätsstraße 48, Marburg, Tel.: 06421/ Amtsgericht Kirchhain (Hinterlegungsstelle für Betreuungsverfügungen) Niederrheinische Straße 32, Kirchhain Tel.: 06422/ Amtsgericht Biedenkopf (Hinterlegungsstelle für Betreuungsverfügungen) Hainstraße 72, Biedenkopf Tel.:06461/ Beglaubigung von Vorsorgedokumenten: Neben den zahlreichen Ortsgerichten im Landkreis bietet sich die Betreuungsstelle des Kreises Marburg-Biedenkopf zur Beglaubigung an (außer: der Vollmachtgeber verfügt über Immobilienbesitz; in diesem Fall ist die Beteiligung eines Notars oder eines Ortsgerichts erforderlich): Betreuungsstelle des Kreises Marburg-Biedenkopf Schwanallee 23 in Marburg, Tel.: Die obige Aufzählung ist nicht vollständig; Sie können sich an Mediziner, Notare und auch an weitere im Gesundheits- und Sozialwesen tätige Vereine und Beratungsstellen wenden. 26

27 Informationskarte zu Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung / Patientenverfügung Schneiden Sie diese Karte aus und füllen Sie die Felder zu Ihren persönlichen Daten sowie zu Ihrer bevollmächtigten Person und zu Ihrem vertrauten Arzt aus. Kreuzen Sie ferner an, welche Verfügungen Sie getroffen haben und ob diese beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen sind! Klappen Sie dann die Rückseiten aufeinander (kleben?!) und tragen Sie die Informationskarte möglichst immer bei sich. Ich habe folgende Verfügungen getroffen: Meine vertraute/r Arzt/Ärztin: Rechtliche Vorsorge von Meine Vertrauenspersonen Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Name, Vorname, geboren am Patientenverfügung kennt meine Verfügung/en / Straße Name, Anschrift, sämtliche Telefonnummern Die Originale befinden sich: bei umseitiger Vertrauensperson Kopien sind in Verwahrung bei: PLZ, Ort in meiner Wohnung Name, Anschrift, sämtliche Telefonnummern im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen Datum, Unterschrift Hinweise: Zur besseren Bearbeitung (Ausfüllen, Kopieren, Beglaubigen) der Formulare öffnen Sie am besten die Heftklammern der Broschüre und verwenden die Formularseiten separat! 27

28 Die Broschüre Rechtliche Vorsorge finden Sie auch im Internet unter Haben Sie Mut, fürsorglich und selbstverantwortlich mit sich selbst und Ihren Angehörigen umzugehen. Sehen Sie der möglichen Realität ins Auge und treffen Sie eine persönliche Vorsorge für den Fall von Unfall, schwerer Krankheit und Behinderung! Herausgegeben von: Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung e.v. (S.u.B.) im Beratungszentrum BiP Am Grün Marburg Geschäftsstelle Tel.: Trägerübergeifendes Persönliches Budget: Fax: Spendenkonto: Sparkasse Marburg-Biedenkopf BLZ Konto-Nr Stand: März 2012

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