Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern wünsche ich Frohe Weihnachten und ein glückliches, gesundes neues Jahr!

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1 Amtsblatt Nr. 51/52/ 2012 vom Markt Frammersbach Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern wünsche ich Frohe Weihnachten und ein glückliches, gesundes neues Jahr! Peter Franz, Bürgermeister Öffnungszeiten des Rathauses An Heilig Abend ( ) und Silvester ( ) bleibt das Rathaus geschlossen. Zählerablesung Vom bis einschließlich werden wieder die Strom- und Wasserzähler abgelesen. Bitte seien Sie unseren Ablesern behilflich. Die Gemeindeverwaltung 1

2 Die Amtsblattredaktion wünscht Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr! In der nächsten Woche und in der 1. Januarwoche erscheint kein Amtsblatt. Das nächste Amtsblatt erscheint am 10. Januar ; Tel / , Fax: / Schließung der Heuberghalle In der Zeit vom Freitag, bis einschl. Freitag, (Weihnachtsferien) ist die Heuberghalle geschlossen. Gemeindewerke Frammersbach Energie Notrufnummer Frammersbach außerhalb der regulären Arbeitszeit: / Notrufnummer Habichsthal (EON): / Sprechzeiten der Ämter und Krankenkassen im Besprechungszimmer des Rathauses AOK: jeden Donnerstag von Uhr Sprechtag des Kreisbauamtes: von Uhr Gemeindebücherei Frammersbach, Jahnstr. 5 Während der Weihnachtsferien geschlossen Buchverlängerungen sind auch außerhalb unserer Öffnungszeiten möglich: per Telefon (Anrufbeantworter): 09355/ oder per gemeindebuecherei@frammersbach.de Wir wünschen unseren Leserinnen und Lesern groß und klein Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr! Euer Büchereiteam Anneliese, Diana, Liz, Sandra und Ulli Letztmalige Gelegenheit, sich über die Feiertage mit Lesestoff zu versorgen, ist der Bitte bis dahin die fälligen Bücher zurückbringen oder verlängern lassen! Und falls Sie noch nach einem Weihnachtsgeschenk suchen wie wäre es mit einem Leseausweis für 1 Jahr sprechen Sie uns an! Erster Öffnungstag im neuen Jahr ist der ! Wir freuen uns auf euch! Euer Bücherei-Team 2

3 Fuhrmanns- und Schneidermuseum, Hinterdorf 10 Öffnungszeit von Oktober bis März: Jeden 2. Sonntag im Monat von 14:00 bis Uhr, und nach Vereinbarung: Tel , Herr Burger, Gemeindeverwaltung Markt Frammersbach BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Eintragungsscheinen für das Volksbegehren Nein zu Studienbeiträgen in Bayern 1. Das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren Nein zu Studienbeiträgen in Bayern (Eintragungsfrist vom 17. bis 30. Januar 2013) der Gemeinde Markt Frammersbach der Eintragungsbezirke der Gemeinde wird am Freitag, 28. Dezember 2012 von 8.00 Uhr bis Uhr im Rathaus des Marktes Frammersbach, Marktplatz 3, Frammersbach -Bürgerservice- - für Stimmberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Stimmberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können überprüft werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach Art. 31 Abs. 7 des Meldegesetzes eingetragen ist. 2. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich. 3. Zur Eintragung ist nur zugelassen, wer a) in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder b) einen Eintragungsschein hat und stimmberechtigt ist. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann vom 28. Dezember 2012 bis 1. Januar 2013 schriftlich Einspruch einlegen. Am Freitag, 28. Dezember 2012, von 8.00 Uhr bis Uhr kann der Einspruch auch durch Erklärung zur Niederschrift im Rathaus, Marktplatz 3, Frammersbach - Bürgerservice - werden. eingelegt 3

4 4. Wer einen Eintragungsschein hat, kann sich in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen. Darüber hinaus können Stimmberechtigte, die während der gesamten Eintragungszeit wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusuchen, gem. Art. 69 Abs. 3 Satz 3 LWG auf dem Eintragungsschein eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist auf dem Eintragungsschein eidesstattlich zu versichern. Briefliche Eintragung ist nicht möglich. 5. Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag, wer 5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragen und stimmberechtigt ist, 5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen, aber stimmberechtigt ist und a) nachweist, dass er ohne Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 76 Abs. 1 i. V. m. 15 Abs. 1 Landeswahlordnung (bis zum 27. Dezember 2012) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 76 Abs. 1 i. V. m. 19 Abs. 1 Landeswahlordnung (bis zum 1. Januar 2013) versäumt hat, b) dessen Stimmrecht erst nach Ablauf der Fristen nach 76 Abs. 1 i. V. m. 15 Abs. 1 oder 19 Abs. 1 Landeswahlordnung entstanden ist, c) dessen Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat. 6. Der Eintragungsschein kann bis zum 30. Januar 2013, Uhr 1 im Rathaus, Marktplatz 3, Frammersbach -Bürgerservice- schriftlich (auch per Telefax, ) oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Behinderte Stimmberechtigte können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. 7. Der Eintragungsschein wird übersandt oder amtlich überbracht. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Eintragungsschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum 30. Januar 2013, Uhr 1, ein neuer Eintragungsschein erteilt werden. 8. Der Eintragungsschein kann auch durch die stimmberechtigte Person persönlich oder durch nahe Familienangehörige abgeholt werden. Andere Personen können diese Unterlagen nur bei plötzlicher Erkrankung und nur dann abholen, wenn sie der stimmberechtigten Person nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können. Nahe Familienangehörige und andere Personen müssen durch schriftliche gesonderte Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachweisen, dass sie zur Entgegennahme berechtigt sind. 9. Stimmberechtigte, die eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen wollen (Art. 69 Abs. 3 Satz 3 Landeswahlgesetz, siehe oben Nr. 4), erhalten mit dem Eintragungsschein den Text des Volksbegehrens. Datum Unterschrift gez Peter Franz, Bürgermeister 1 Siehe Nr der Vollzugshinweise des StMI 4

5 Volksbegehren Nein zu Studienbeiträgen in Bayern Für das Volksbegehren über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes Grundrecht auf Bildung ernst nehmen Studienbeiträge abschaffen wurde eine zweiwöchige Eintragungsfrist bestimmt; sie beginnt am Donnerstag, 17. Januar und endet am Mittwoch, 30. Januar Soweit öffentliche Bekanntmachungen aufgrund des Volksbegehrens vorgeschrieben sind, werden diese zu den jeweiligen Terminvorgaben in den Bekanntmachungskästen des Marktes Frammersbach (am Rathaus in Frammersbach und an der Anschlagtafel am Dorfplatz in Habichsthal) veröffentlicht. Zusätzlich hierzu erfolgt die jeweilige Bekanntmachung im Amtsblatt. Aufgrund der Weihnachtsferien der Amtsblatt Druckerei können die Bekanntmachungen im Amtsblatt im Einzelfall erst mit geringen Verspätungen erfolgen. Um entsprechende Beachtung wird gebeten. Abfallkalender Achtung! Terminänderung wegen der Feiertage! Frammersbach: Samstag, Biotonne Montag, (Hl. Abend) Papiertonne Montag, (Silvester) Restmüll Montag, Biotonne Habichsthal: Montag, (Hl. Abend) Biotonne und Papiertonne Mittwoch, Restmüll und gelbe Säcke Dienstag, Biotonne Stationäre Problemabfallsammelstelle: Fa.Kirsch, Oberes Hofreither Tal 8 jeden 1. und 3. Dienstag im Monat, Uhr Öffnungszeiten Wertstoffhof und Deponie: Wertstoffhof: Mittwoch von Uhr und Samstag, Uhr Deponie im Gründle: Mittwoch, , von Uhr geöffnet Mittwoch, geschlossen Mittwoch, geschlossen Deponiewart Herr Manzl, Tel / Nächster Blutspendetermin: Donnerstag, , Uhr Uhr 5

6 Hausarztvertretung In der Zeit von Freitag Uhr bis Montag 8.00 Uhr sowie von Mittwoch Uhr bis Donnerstag 8.00 Uhr wenden Sie sich in medizinischen Angelegenheiten bitte an die Telefonnummer des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes Bayern: Tel / Den Zahnärztlichen Notfalldienst entnehmen Sie bitte den Tageszeitungen Nähere Infos unter: Apotheken-Bereitschaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten Freitag, und Samstag, : Apotheke am See, Hauptstr. 19, Partenstein, Tel /7073 Sonntag, und Montag, : Engel-Apotheke, Orber Str. 24, Frammersbach, Tel /1270 Dienstag, Valentinus-Apotheke, Ignatius-Taschner Str. 9, Lohr am Main, Tel /6690 Mittwoch, , Donnerstag, und Freitag, : Buchen-Apotheke, Sendelbacher Str. 7a, Lohr am Main, Tel /87860 Samstag, und Sonntag, : Marien-Apotheke, Hauptstr. 10, Lohr, Tel /87730 Montag, Hubertus-Apotheke, Ludwigstr. 2, Lohr am Main, Tel /2505 Achtung, ab 2013 geänderter Apotheken-Notdienst: Dienstag, : Mittwoch, : Donnerstag, : Freitag, : Samstag, : Sonntag, : Montag, : Dienstag, : Mittwoch, : Donnerstag, : Freitag, : Apotheke Burgsinn / Apotheke am Engelsberg Wertheim Marien-Apotheke Lohr Spessart-Apotheke Marktheidenfeld bis Uhr Hubertus Apotheke Lohr Easy Marktheidenfeld bis Uhr Marien-Apotheke Lohr Apotheke am See, Partenstein Buchen-Apotheke, Lohr Valentinus-Apotheke Lohr Engel-Apotheke Frammersbach Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld kein Zusatzdienst Adler-Apotheke Wertheim bis Uhr Engel-Apotheke Frammersbach Hubertus-Apotheke Lohr 6

7 Samstag, : Sonntag, : Laurentius Apotheke Marktheidenfeld Markt-Apotheke Gemünden Apotheke am Engelsberg Wertheim Fundsachen 1 Autoschlüssel Opel 1 Stockschirm FC Bayern Wir gratulieren am Herrn Willi Hartmann, Lohrer Str. 27, zum 80. Geburtstag am Herrn Horst Kunkel, Spessartstr. 10, zum 70. Geburtstag am Frau Emma Rüppel, Wiesener Str. 113, zum 75. Geburtstag Veröffentlichung von Geburtstagen und Ehejubiläen im Amtsblatt Da von der überwiegenden Mehrzahl der Geburtstagskinder und Jubilare eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht gewünscht wird, werden wir in Zukunft keine namentliche Gratulation mehr veröffentlichen! Ihre Amtsblattredaktion Familienservicestelle des Bayerischen Arbeitsministeriums; Telefonische Auskunft für familienbezogene Leistungen und Hilfen; Tel / (bayernweit zum Ortstarif) Tagesaktuelle wichtige amtliche Informationen erhalten Sie zeitnah unter Ende des amtlichen Teils 7

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