Vorbeugender baulicher Brandschutz in Pflegeheimen

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1 Vorbeugender baulicher Brandschutz in Pflegeheimen 19. September 2013 Vorstand PRIORIT AG PRIORIT entwickelt und fertigt für den Bereich des vorbeugenden baulichen Brandschutzes und verpflichtet sich den Werten Nichtbrennbarkeit & Design Feuerwiderstandsfähiger & rauchdichter Schutz Modulare Konstruktion für Neubau & Bestand 2

2 3 Auszug aus dem Katalog Seiten Nichtbrennbare Inneneinrichtung / Akustik - Abtrennung Gebäudetechnik und Lagergut in Rettungswegen - Funktionserhalt elektrischer Sicherheitsanlagen im Brandfall - Trennung von Brand- und Rauchabschnitten, Fluchttunnel, Lagerräume - Entrauchung und Rauchfreihaltung 4

3 Inhalt 1.1 Allgemeine Schutzzielanforderungen, Auszüge aus MBO, MLAR 1.2 Anforderungen an Wohnformen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit: MWR 1.3 Baustoffe / Bauteile in Rettungswegen 1.4 Nachweisführung von Bauprodukten, Bauarten (MBO / DIBt) 1.5 Lösungsmöglichkeiten und Praxisbeispiele im Neubau + Bestand - Installationswandsystem - Modulare Brandschutzplanung - Räume (1.6 Anforderungen und Lösungen für den Funktionserhalt elektrischer Leitungsanlangen) - Brandschutzgehäuse - Revisionsabschlüsse - Nichtbrennbare dekorative Wand- und Deckenverkleidung / Akustik Schutzzielanforderungen im Baurecht: MBO, MLAR 6

4 Auszug aus der aktuellen MBO Brandschutz Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Brandschutz = Vorbeugender Brandschutz (bauliche / anlagentechnische / organisatorische Maßnahmen) Abwehrender Brandschutz (Löschmaßnahmen ) Einteilung der Flucht- und Rettungswege - MBO /36 - Notwendige Treppenräume - Räume zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie - Notwendige Flure 7 Grundanforderungen an Flucht- und Rettungswege - Auszüge MBO /36 (5) In notwendigen Treppenräumen müssen Bekleidungen, Putze, Dämmstoffe, Unterdecken und Einbauten aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen (6) In notwendigen Fluren müssen Bekleidungen, Putze, Dämmstoffe und Unterdecken aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen Leitungsanlagen in Rettungswegen Auszug MBO In notwendigen Treppenräumen, in Räumen nach 35 Abs. 3 Satz 3 und in notwendigen Fluren sind Leitungsanlagen nur zulässig, wenn eine Nutzung als Rettungsweg im Brandfall ausreichend lang möglich ist. Konkrete Anforderungen an die Leitungsanlagen werden in der MLAR (Muster- Leitungs-Anlagen-Richtlinie) gemacht. baurechtlich eingeführt = LAR oder RbALei 8

5 MLAR / LAR / RbALei Geltungsbereich: Leitungsanlagenrichtlinie in Gebäuden aller Art (Gebäudeklassen 2 MBO 2002, Sonderbauten 2 MBO 2002, Industriebau) 1.) Leitungsanlagen in Rettungswegen - Elektrische Leitungsanlagen - Rohrleitungsanlagen 2.) Durchführung von Leitungsanlagen durch Wände und Decken 3.) Funktionserhalt elektrischer Leitungsanlagen im Brandfall Einführung der neuen MLAR 2005 als LAR oder RbALei in den jeweiligen Bundesländern (Stand 2011) 9 Leitungsanlagen in Rettungswegen - MLAR 2005 Elektrische Leitungsanlagen Sind alle für die Versorgung mit elektrischer Energie notwendigen Anlagenteile wie: Elektrische Leitungen incl. deren Befestigungen, Beschichtungen Verteiler Messeinrichtungen Steuer- Regel- und Sicherheitseinrichtungen Hausanschlusseinrichtungen Netzgeräte Rohrleitungsanlagen Sind alle für die Versorgung mit Medien (Flüssigkeiten, Dämpfe, Gase, Stäube) notwendigen Anlagenteile wie: Rohrleitungen incl. deren Befestigungen, Beschichtungen oder Dämmstoffe Armaturen Messeinrichtungen Steuer- Regel- und Sicherheitseinrichtungen Hausanschlusseinrichtungen 10

6 Leitungsanlagen in Rettungswegen - Auszug MLAR Elektrische Leitungsanlagen Messeinrichtungen und Verteiler Messeinrichtungen und Verteiler sind abzutrennen gegenüber a) notwendigen Treppenräumen und Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie durch mindestens feuerhemmende Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen; Öffnungen in diesen Bauteilen sind durch mindestens feuerhemmende Abschlüsse mit umlaufender Dichtung zu verschließen; kalter + heisser Rauch!!! b) notwendigen Fluren durch Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen mit geschlossenen Oberflächen; Öffnungen in diesen Bauteilen sind mit Abschlüssen aus nichtbrennbaren Baustoffen mit geschlossenen Oberflächen zu verschließen. 11 Leitungsanlagen in Rettungswegen - Auszug MLAR Rohrleitungsanlagen für brennbare oder brandfördernde Medien Gaszähler Gaszähler sind in notwendigen Treppenräumen und Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie nicht zulässig. Gaszähler müssen in notwendigen Fluren a) thermisch erhöht belastbar sein b) Durch eine thermisch auslösende Absperreinrichtung geschützt sein oder c) durch mindestens feuerbeständige Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen abgetrennt sein; Öffnungen in diesen Bauteilen sind mit mindestens feuerbeständigen Abschlüssen zu verschließen; Die Abschlüsse müssen mit umlaufenden Dichtungen versehen sein. kalter + heisser Rauch!!! 12

7 Leitungsanlagen in Rettungswegen - Auszug MLAR Installationsschächte und - kanäle, Unterdecken und Unterflurkanäle Installationsschächte und -kanäle müssen einschließlich der Abschlüsse von Öffnungen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und eine Feuerwiderstandsfähigkeit haben, die der höchsten notwendigen Feuerwiderstandsfähigkeit der von ihnen durchdrungenen raumabschließenden Bauteile entspricht. Die Abschlüsse müssen mit einer umlaufenden Dichtung dicht schließen. kalter + heisser Rauch!!! Die Befestigung der Installationsschächte und -kanäle ist mit nichtbrennbaren Befestigungsmitteln auszuführen Anforderungen an Wohnformen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder mit Behinderung: MWR 14

8 Muster-Wohnformen-Richtlinie MWR 2012, 2.3 Rettungswege (4) In den Fällen nach 2 Absatz 4 Nummer 9 Buchstabe c MBO bestehen bis zu 24 Personen in der Regel keine Bedenken wegen der Personenrettung insbesondere bei Nutzungseinheiten, die a) so angeordnet sind, dass eine Brandausbreitung zwischen diesen Nutzungseinheiten für die Personenrettung ausreichend lang verhindert wird, oder b) an einem Treppenraum liegen, der durch zusätzliche bauliche Maßnahmen (z.b. feuerhemmende und rauchdichte Abschlüsse) oder technische Anlagen mit Funktionserhalt so ertüchtigt ist, dass eine Personenrettung über den Treppenraum ausreichend lang ermöglicht wird. 15 NRW: Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen Der zweite Rettungsweg darf über Balkone, Dachterrassen und Außentreppen auf das Grundstück führen, wenn er im Brandfall sicher begehbar ist und alle Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen Notwendige Flure müssen durch mindestens feuerhemmende Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen gegen andere Räume getrennt sein. [ ] Bekleidungen einschließlich Unterdecken und Dämmstoffe müssen in notwendigen Fluren und offenen Gängen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Dies gilt nicht für Wandbekleidungen, die in der Summe max. 40 cm breit (Rammschutz) unterhalb von Handläufen sein dürfen. Handläufe in notwendigen Fluren aus Holz sind zulässig. Stichflure dürfen höchstens 10 m lang sein. 16

9 1.3 Baustoffe / Bauteile in Rettungswegen Klassifizierung von Baustoffen und Bauteilen DIN 4102 / EN Baustoffe = (im Sinne der Brandschutznorm DIN / EN ) alle für die Herstellung von Bauteilen und für den Ausbau eines Gebäudes oder Anlage verwendeten Materialien Die Beurteilung erfolgt nach dem Brand- und Rauchverhalten (Baustoffklassen) Rettungswege! - A1 nichtbrennbar ohne organische und brennbare Anteile - A2 nichtbrennbar mit organischen und brennbaren Anteilen - B1 brennbar - schwer entflammbar - B2 brennbar - normal entflammbar - B3 brennbar - leicht entflammbar Prüfung + Bauaufsichtliche Nachweisführung erforderlich 18

10 Baustoffklassen DIN EN Eigenschaft Material A nicht brennbar A1 A1 nicht brennbar, ohne organische und ohne brennbare Bestandteile A2 A2 - s1 d0 nicht brennbar mit brennbaren organischen Bestandteilen, B B1 B2 B - s1 d0 B - s3 d0 B - s1 d2 B - s3 d2 D - s3 d0 E D-s3 d2 E - d2 brennbar schwerentflammbar Normalentflammbar Beton, Mauerwerk, Böden (Sand, Kies etc.), Zemente, Mörtel, Steinzeug, Baukeramik, Glas, Schaumglas, Massive Gipsbauteile, Gusseisen, Stahl, Aluminium Gipskartonplatten (mit geschlossener Oberfläche), Mineralwolle PRIODEK-H Brandschutzbehandelte Holzwerkstoffe, Hartschaumkunststoffe, Brand muss selbst nach dem Entfernen der Brandquelle verlöschen Holzbauteile und Holzwerkstoffe mit einer Dicke > 2 mm B3 F Leichtentflammbar Holzbauteile und Holzwerkstoffe mit einer Dicke <2 mm, Stroh, Pappen, Papier dürfen nicht verwendet werden EN Europanorm A2 Klassifizierung über das Brandverhalten der Baustoffklasse/A2 nicht brennbar s1 Klassifizierung über die Brand-Parallelerscheinung/keine Sichtbehinderung durch Rauchentwicklung d0 Klassifizierung über die Brand-Parallelerscheinung/kein brennendes Abtropfen oder Abfallen DIN Beschichtungen, Folien und Kleber / DIN Klassifizierte Baustoffe Prüfung von Baustoffen mit Oberflächenbeschichtungen (DIN ) Erhalten Baustoffe im Herstellwerk eine Oberflächenbeschichtung, sind sie mit dieser zu prüfen Allgemeines (DIN ) Nichtgenannte Verbunde, z.b. Verbunde von Baustoffen der Klasse B mit anderen Baustoffen der Klasse A oder B Nach DIN 4102 Teil 1, können ein anderes Brandverhalten und damit einen andere Baustoffklasse besitzen. Bauaufsichtlicher Nachweis Verbundbaustoff immer erforderlich!!! Beschichtung (brennbar - Dekor, Furnier, Lack, Metall) Klebstoff (brennbar) Trägermaterial (nichtbrennbar) 20

11 Bauteile = (im Sinne der Brandschutznorm DIN / EN ) alle Teile eines Bauwerkes, an deren Feuerwiderstand Anforderungen gestellt werden Die Beurteilung erfolgt nach dem Brandverhalten insbesondere nach der Dauer des Feuerwiderstandes (Feuerwiderstandsklassen) Rettungswege! - feuerhemmend 30 Minuten - hochfeuerhemmend 60 Minuten - feuerbeständig 90 Minuten und höher Prüfung + Bauaufsichtliche Nachweisführung erforderlich 21 Bauteilklassifizierung DIN 4102 EN Eigenschaft Eigenschaft Bauteil + Baustoff -2 Wände, Decken, Träger, Stützen -3 Nichttragende Außenwände -5 Feuerschutzabschl. -6 Lüftungsleitungen -9 Kabelabschottung. -11 Installationssch. und -kanäle -12 Funktionserhalt -13 Brandschutzvergl. R 30 Résistance E 30 Etanchéité I 30 Isolation feuerhemmend (fh) 30 Minuten EI 30 = Raumabschluss und Wärmedämmung Feuerhemmend und aus nichtbrennbaren Baustoffen (fh + nb) (F) wie oben (F) 60 EI wie oben (F) 90 EI 90 hochfeuerhemmend (hf) 60 Minuten feuerbeständig (fb) 90 Minuten Hochfeuerhemmend und aus nichtbrennbaren Baustoffen (hf + nb) Feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen (fb + nb) - - wie oben (F) 120 EI 120 feuerbeständig (fb) 120 Minuten Hochfeuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen (hfb + nb) 22

12 1.4 Nachweisführung von Bauprodukten, Bauarten (MBO 2002 / DIBt / MPA) 23 Bauordnungsrechtliche Anforderungen an bauliche Anlagen, zu deren Erfüllung Bauprodukte beitragen Geregelte Geregelte Bauprodukte: Bauprodukte: Bauprodukte, Bauprodukte, die die technischen technischen Regeln Regeln der der Bauregelliste Bauregelliste A A entsprechen entsprechen Nicht Nicht geregelte geregelte Bau-produkte: Bau-produkte: Bauprodukte, Bauprodukte, die die von von technischen technischen Regeln Regeln abweichen abweichen Bauprodukte, die nach Bauprodukteverordnung in Verkehr gebracht werden Sonstige Bauprodukte allg. allg. bauaufsichtl. bauaufsichtl. Prüfzeugnis Prüfzeugnis allg. allg. bauaufsichtliche bauaufsichtliche Zulassung Zulassung Nichtwesentliche Nichtwesentliche Abweichung Abweichung Übereinstimmungsnachweisverfahren Herstellererklärung mit ohne Erstprüfung Eigenüberwachung Übereinstimmungszeichen (Ü) Übereinstimmungszertifikat Eigen- + Fremdüberwachung Zustimmung Zustimmung im im Einzelfall Einzelfall Bauregelliste B CE-Zeichen + Leistungserklärung Sonstige Bauprodukte: Bauprodukte, die allg. anerkannten Regeln der Technik entsprechen, die nicht in der Bauregelliste A enthalten sind, oder von ihnen abweichen Bauprod. der Liste C Kein formelles Nachweisverfahren 24

13 Nichtwesentliche Abweichungen bei Bauprodukten / Bauarten Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) oder ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) für das Bauprodukt / Bauart ist bereits vorhanden. Die Abweichungen von diesen AbZ / AbP sind so geringfügig, dass diese nicht zum Verlust der bauaufsichtlich geprüften und zugelassenen Schutzzielfunktion des Bauproduktes / Bauart führen und damit den Allgemeinen Anforderungen 3 MBO / 14 MBO weiterhin gerecht bleiben. Die Erklärung der nichtwesentlichen Abweichung erfolgt durch den Hersteller des Bauproduktes / Bauart ggf. in Verbindung mit einem zusätzlichen Gutachten der zuständigen Prüf- oder Zertifizierungsstelle oder einem unabhängigen Gutachter in Form einer Herstellererklärung Lösungsmöglichkeiten und Praxisbeispiele Neubau und Sanierung 26

14 Situationen und Anforderungen in der Praxis Neubau und Sanierung Einhaltung der Vorschriften des Baurechts (Baustoffe / Bauteile) Freie dekorative Gestaltung mit verschiedenen Oberflächen Gebäudeintegrierende Konstruktionen / Lösungen Freie Zugänglichkeit an die TGA Einfache Planung Überschaubare Kosten 27 Lösungsmöglichkeit Installations-Wandsystem (siehe Gesamtkatalog Seite 64) Ideal geeignet zur Abschottung umfangreicher Installationen der TGA bei Neubau und Sanierung Systemstärke nur 42mm bis F90 Alle Bauformen I / L / U mit / ohne Deckel Bauhöhe bis 5000 mm, Breite unbegrenzt Verschiedene Anschlussvarianten an Decken und Wänden (wichtig im Bestand) Großformatige Revisionstüren bis 2600 mm Höhe Integration von Schotts, Belüftungen und Gläsern Beliebige optische Gestaltung (Oberflächen, Beschläge) 28

15 Bestand / (Neubau) Praxisbeispiele Abschottung umfangreicher technische Installationen (TGA) in Fluchtund Rettungswegen 29 Lösung: PRIOWALL FLEX 30

16 Lösung: PRIOWALL FLEX 32

17 Lösung: PRIOWALL FLEX 33 Bestand: Klimageräte, Entrauchungskanäle Heizungsrohre, Wandschotte, Kabeltrassen, Schrägen 34

18 Planung: 35 Planung: Visualisierung in 3D: 36

19 Lösung: PRIOWALL + PRIODOOR 37 Lösung: Installationsschacht PRIOWALL Schachtabschlüssen PRIODOOR ETX

20 Modulare Brandschutzplanung Ideal für den Innenausbau, Neubau und Sanierung durch Kombination von Brandschutz, Funktionalität und Design 39 Lösungsmöglichkeit Räume und Raumbau (siehe Gesamtkatalog Seite 5 9 und ) Ideal zur Abtrennung von Brand- und Rauchabschnitten und den Funktionserhalt von elektrischen Sicherheitsanlagen Standardisierte Größen in verschiedenen Bauformen inkl. kaltrauchdichte rauchmeldergesteuerte Belüftung 40

21 Praxisbeispiele Räume und Raumbau 41 Lösung PRIOROOM 42

22 1.6 Anforderungen und Lösungsmöglichkeiten für den Funktionserhalt elektrischer Sicherheitsanlagen 43 Funktionserhalt von Verteilern, MLAR Verteiler für elektrische Leitungsanlagen mit Funktionserhalt nach Abschnitt 5.3 müssen a) in eigenen, für andere Zwecke nicht genutzten Räumen untergebracht werden, die gegenüber anderen Räumen durch Wände, Decken und Türen mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit entsprechend der notwendigen Dauer des Funktionserhaltes und mit Ausnahme der Türen aus nichtbrennbaren Baustoffen abgetrennt sind, mit Zentralbatterien = Elektr. Betriebsraum (EltBauVO) 44

23 Funktionserhalt von Verteilern, MLAR Verteiler für elektrische Leitungsanlagen mit Funktionserhalt nach Abschnitt 5.3 müssen b) durch Gehäuse abgetrennt werden, für die durch einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis die Funktion der elektrotechnischen Einbauten des Verteilers im Brandfall für die notwendige Dauer des Funktionserhaltes nachgewiesen ist oder NEU seit MLAR 2005 Basis für das Zulassungsverfahren für Brandschutzgehäuse als Leergehäuse mit Einbauten Funktionserhalt muss durch ein AbZ nachgewiesen werden Typprüfung + Zulassung DIBt)!!! 45 Funktionserhalt von Verteilern, MLAR Verteiler für elektrische Leitungsanlagen mit Funktionserhalt nach Abschnitt 5.3 müssen c) mit Bauteilen (einschließlich ihrer Abschlüsse) umgeben werden, die eine Feuerwiderstandsfähigkeit entsprechend der notwendigen Dauer des Funktionserhaltes haben und (mit Ausnahme der Abschlüsse) aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen, wobei sichergestellt werden muss, dass die Funktion der elektrotechnischen Einbauten des Verteilers im Brandfall für die Dauer des Funktionserhaltes gewährleistet ist. Neu seit MLAR 2005 Basis für z.b. das Zulassungsverfahren für Brandschutzgehäuse als Leergehäuse ohne Einbauten Funktionserhalt muss gesondert nachgewiesen werden (z.b. durch Typprüfung + Gutachten)!!! 46

24 Betriebsräume für elektrische Anlagen, MEltBauVO Geltungsbereich Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über 1 kv ortsfeste Stromerzeugungsaggregate für sicherheitstechnische Anlagen zentralen Batterieanlagen für sicherheitstechnische Anlagen 3 Anforderung Innerhalb von Gebäuden müssen elektrische Anlagen nach 1 in jeweils eigenen elektrischen Betriebsräumen untergebracht sein. 5 Anforderungen 1. Raumabschließende Bauteile [ ] sind feuerbeständig auszuführen. Der erforderliche Raumabschluss darf durch einen Druckstoß aufgrund eines Kurzschlusslichtbogens nicht gefährdet werden. 2. Türen müssen mindestens feuerhemmend, selbstschließend und rauchdicht sein sowie im Wesentlichen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen Schutzziel Andere Räume vor Bränden aus elektrischen Betriebsräumen zu schützen und/oder den Funktionserhalt elektrischer Sicherheitsanlagen gewährleisten. PRIOWALL ELT PRIORACK ELT 48

25 Vor dem Brandtest (Typprüfung) und danach Anlage nach MLAR Anlage nach MLAR 49 Referenzen - Typprüfungen mit standardisierten Anlagen 14 Verschiedene Hersteller (davon 3 direkte DIBt- Zulassungen des Gesamtsystems) 50

26 Lösungsmöglichkeit Brandschutzgehäuse (siehe Gesamtkatalog Seite ) Ideal zur Abtrennung von Verteilern in Rettungswegen Standardisierte Größen in verschiedenen Bauformen inkl. kaltrauchdichte rauchmeldergesteuerte Belüftung 51 Praxisbeispiele Brandschutzgehäuse 52

27 Brandschutzgehäuse Abtrennung von elektrischen Verteilern incl. Belüftung (kaltrauchdicht) 53 Brandschutzgehäuse Abtrennung von elektrischen Verteilern incl. kaltrauchdichter Belüftung 54

28 Lösungsmöglichkeit Revisionsabschlüsse (siehe Gesamtkatalog Seite 68-91) Ideal zur Abtrennung von Verteilern in Rettungswegen und zur Revisionierung von Installationsschächten Abschließbar, alle PRIODOOR Funktionalität wie bei Türen Großformatig bis Türgröße Montage in allen Wandarten (auch Schachtwand) Flächenbündig oder auf die Wand 55 Praxisbeispiele Revisionsabschlüsse 56

29 Revisionsabschluss auf der Wand (Wandvorsatztür) Abtrennung von Verteilern in der Wand 57 Revisionsabschluss auf der Wand (Wandvorsatztür) Abtrennung von Verteilern in der Wand 58

30 Revisionsabschluss Flächenbündige Verbauung in Massivwand, Porenbeton oder GKF-Wand Abtrennung von Verteilern in der Wand 59 Lösungsmöglichkeit Nichtbrennbare dekorative Wand- und Deckenverkleidungen, Akustik - siehe Gesamtkatalog S ) Verschiedene Oberflächen Furniere, Dekore, Lack, Metall Verschiedene Ausführungen Besäumt, Fixzuschnitt, CNC-bearbeitet 60

31 Praxisbeispiele Nichtbrennbare dekorative Wand- und Deckenverkleidung / Akustik 61 Nichtbrennbare Wand- und Deckenverkleidung A2 mit Furnieroberfläche 62

32 63 Individuelle Brandschutzlösung nichtbrennbar 64

33 Standard-Brandschutzlösung Sichere Monitoreinhausung nichtbrennbar rauchdicht 65 PRIORIT Gesamtkatalog 370 Seiten innovative bauliche Brandschutzlösungen 66

34 Ihre Fragen! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit PRIORIT AG designed security Rodenbacher-Chaussee Hanau w.kaiser@priorit.de 67

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