Rechte und Pflichten im Schneesport

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1 Rechte und Pflichten im Schneesport Seminar: WPK Schneesport Dozent: Peter Hurth Wintersemester 2015 / 2016 Referenten: Fabian Illemann, Laura Meister und Laura Würzberger Datum:

2 Gliederung 1. Was ist Ski-Recht 2. FIS-Regeln 3. DSV-Tipps 4. Rechte und Pflichten von Lehrern & Betreuern

3 1. Was ist Ski-Recht? Kein Sammelbegriff Für Ziel: Skigesetz für verschiedene Rechtsnormen alle Beteiligten, die mit dem Skilauf im Zusammenhang stehen Lehrkräften bei ihrer Tätigkeit richtiges und verantwortungsbewusstes Verhalten aufzuzeigen

4 2. FIS-Regeln = allgemeine Verhaltensregeln für Skifahrer, Snowboarder und Langläufer Zur Dienen Vermeidung von Unfällen und gegenseitigen Gefährdungen in erster Linie der Sicherheit anderer Skifahrer, aber auch dem Eigenschutz FIS-Regeln FIS-Regeln für Skifahrer und Snowboarder seit 1967 für Skilangläufer seit 1977

5 2. FIS-Regeln Geltungsbereiche Wer: Für alle Teilnehmenden am alpinen Skisport unabhängig vom Könnensstand Was: Für alle Wintersportgeräte, die durch ihre Gleiteigenschaft eine dem Skifahren vergleichbare Abfahrt ermöglichen (Skier, Snowboards, Snowbikes) Wo: Weltweit, auch außerhalb von Pisten und Loipen (Freerider, Tourenfahrer, Skiwanderer)

6 2. FIS-Regeln (Video) Link: Einbettungscode: <iframe width="560" height="315" src=" G8" frameborder="0" allowfullscreen></iframe>

7 FIS-Regeln für Skifahrer und Snowboarder Regel 1: Rücksicht auf die anderen Skifahrer Jeder Skifahrer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. Mangelhafte Ausrüstung (Bindungen) Unter Drogen/ Alkohol Vertrauensgrundsatz (man darf davon ausgehen, dass sich die anderen auch so verhalten)

8 FIS-Regeln für Skifahrer und Snowboarder Regel 2: Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. wichtigste Fahrregel Pflicht zum Fahren auf Sicht (Ausweichen/Anhalten)

9 FIS-Regeln für Skifahrer und Snowboarder Regel 3: Wahl der Spur Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet. Vorrang des Vorausfahrenden, Hinterer muss Sicherheitsabstand einhalten Ausnahme: Der Hintere braucht nicht damit zu rechnen, dass der Vordere plötzlich entgegenkommt

10 FIS-Regeln für Skifahrer und Snowboarder Regel 4: Überholen Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt. Erlaubt dem guten Fahrer den vorderen, langsameren Wintersportler zu überholen

11 FIS-Regeln für Skifahrer und Snowboarder Regel 5: Einfahren und Anfahren und hangaufwärts Fahren Jeder Skifahrer, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. Vorrang des fahrenden Schneesportlers Hangaufwärts = Carvingtechnik und Snowboards

12 FIS-Regeln für Skifahrer und Snowboarder Regel 6: Anhalten Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen. Gebot: Bei einem Sturz Stelle sofort freimachen Verbot: Sich an engen/unübersichltichen Stellen aufzuhalten

13 FIS-Regeln für Skifahrer und Snowboarder Regel 7: Aufstieg und Abstieg Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen. Verkehrsfluss / Pistenschäden Ausnahme: gestürzter Schneesportler

14 FIS-Regeln für Skifahrer und Snowboarder Regel 8: Beachten der Zeichen Jeder Skifahrer muss die Markierung und die Signalisation beachten. Selbstschutzfunktion Verkehrssicherungspflicht des Pistenbetreibers Nichtbeachten der Zeichen = Selbstverschulden

15 FIS-Regeln für Skifahrer und Snowboarder Regel 9: Hilfeleistung Bei Unfällen ist jeder Skifahrer zur Hilfeleistung verpflichtet. Unfallstelle sichern Erste Hilfe Rettungsdienst

16 FIS-Regeln für Skifahrer und Snowboarder Regel 10: Ausweispflicht Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalls seine Personalien angeben.

17 FIS-Regeln für Skilangläufer Deutscher Skiverband (2010). DSV-Theorielehrbuch. Grundlehrbuch für die Ausbildung zum DSV-Übungsleiter und -trainer.

18 FIS-Regeln für Skilangläufer Deutscher Skiverband (2010). DSV-Theorielehrbuch. Grundlehrbuch für die Ausbildung zum DSV-Übungsleiter und -trainer.

19 3. DSV-Tipps DSV-Tipps für Schleppliftfahrer 1. Anstellen 2. Einsteigen 3. Anfahren

20 4. Während der Fahrt 5. Keine Experimente 6. Verhalten Nach Sturz 7. Vor dem Ausstieg 8. Aussteigen 9. Ausstiegsbereich freilassen

21 DSV-Tipps für Sesselliftfahrer 1. Anstellen 2. Einsteigen 3. Während der Fahrt 4. Fahrtunterbrechung 5. Vor dem Ausstieg 6. Aussteigen

22 DSV-Tipps zum Verhalten gegenüber Pistenraupen 2. Abstand halten 3. Nicht anhängen 4. Manchmal verdeckt 1. Eigenverantwortlichkeit

23 5. Vorrang der Pistenraupen 6. Am Steilhang Abrutschgefahr 7. Bemerkbar machen 8. Gefahr nach Pistenschluss oder bei Pistensperre

24 Die 10 DSV-Gesundheitsregeln für Skifahrer 1. Fitness 2. Kleidung / technische Ausstattung 3. Erholungsphasen / Fahrtzeiten 4. Körperliche Beschwerden 5. Vorsichtiges und umsichtiges Fahren / Lawinensperrgebie 6. Ernährung 7. Kein Alkohol 8. Menschen mit Risikofaktoren Ärztliche Meinung 9. Verzicht des Skilaufens 10. Ausreichend Schlaf

25 4. Rechte & Pflichten für Betreuer Die Aufsichts- und Sorgfaltspflichten der Lehrer und der Ihnen rechtlich gleichgestellten Betreuerpersonen ergeben sich aus: bundeseinheitlichen Vorschriften, insbes. dem BBG und dem BGB Länderbeamtengesetz Erlassen Dienst- und Verwaltungsvorschriften Skischulgesetze

26 Erlass des HKM Schulwanderungen, Schulfahrten von April 2004: Einteilung der SuS nach Vorkenntnisse und Leistungsfähigkeit in Niveaugruppen Pro Gruppe ein Betreuer Gruppengröße orientiert sich nach öffentlichen Festlegungen, max. 15 SuS SuS zunächst Grundlagen des Skilanglaufs vermitteln Möglichst geringer finanzieller Aufwand Beachtung der Skischulgesetze des jeweiligen Landes

27 2 Grundsätze: - Schneesport darf überall in der freien Natur betrieben werden - dies geschieht auf eigene Gefahr Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit Seit 1920 Bergbahn- & Liftgesellschaften Betreiber haben Verkehrssicherungspflicht (Piste + 2m) Skipass sorgt für rechtlichen Anspruch

28 Definition Skipiste: Skipisten sind allgemein zugängliche, zur Abfahrt mit Ski vorgesehene und geeignete Strecken, die möglichst, kontrolliert, vor atypischen Gefahren, insbesondere Lawinengefahren, gesichert und nach Möglichkeit präpariert werden. Definition Skirouten: Sind allgemein zugängliche, zur Abfahrt mit Ski vorgesehene & geeignete Strecken, die nur vor Lawinengefahren gesichert sind, aber weder präpariert noch kontrolliert werden.

29 Geschlossene Strecken dürfen befahren werden allerdings auf eigene Gefahr Gesperrte Strecken mit einem gelbschwarzen Sperrschild dürfen aus Lawinengefahr nicht befahren werden

30 Anforderungen an die Erfüllung der Aufsichtspflicht: -Allgemein: Vorsorgliche Belehrung & Warnung Ständige Überwachung Konsequentes Eingreifen, soweit erforderlich -An den Lehrer: Überprüfung der Ausrüstung Gefährdungsfreies, schrittweises Vermitteln der Technik Vermeiden unnötiger Gefahren für sich und andere Niemanden zum Mitfahren zwingen FIS-Regeln und DSV-Tipps schulen und deren Einhaltung überwachen

31 Haftung des Aufsichtspflichtigen: Grundsätze für zivilrechtliche Haftung gem. 832 BGB: Haftung für Schäden, de anderen durch dem der Aufsicht Unterstellten zugefügt werden Aufsichtspflicht muss nachweisen das sie der Pflicht nachgekommen ist bzw. dass der Schaden auch ordentlicher Erfüllung entstanden wäre Bsp.: - fahrlässige Körperverletzung (StGB 125) - fahrlässige Tötung (StGB 117) - fahrlässige Störung des öff. Verkehrs (StGB 237) - Unterlassen der Nothilfe (StGB 126)

32 Je jünger die Schüler, desto höher das Maß der Obhuts- und Aufsichtspflicht: Ziel: Schüler zu selbständigen und selbst verantwortlichen Wintersportlern zu erziehen, welche FIS-Regeln und DSV-Tipps Richtlinien beachten!

33 Quellen Deutscher Skiverband (2004). Schneesport an Schulen. - Deutscher Skiverband (2010). DSV-Theorielehrbuch. Grundlehrbuch für die Ausbildung zum DSV-Übungsleiter und - trainer. - Gerhard Dambeck, Helga Wagner (2007). Recht und Sicherheit im organisierten Skiraum. München: interski Vermittlungs-, Reiseund Verlags-GmbH - Gerhard Dambeck, Romy Groß-Angerer (2013). DSV- Theorielehrbuch. -

34 Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit

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