Überprüfung und Bewertung einzelner Verkehrsbereiche und Verkehrssituationen in Lauffen a.n.
|
|
- Marielies Sachs
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Seite 1 von 10 Vorlage Nr. 14 / 2016 Überprüfung und Bewertung einzelner Verkehrsbereiche und Verkehrssituationen in Lauffen a.n. Az: Vo Amt: Bürgerbüro Datum: Beratung Bau- und Umweltausschuss am Verwaltung- und Finanzausschuss am Gemeinderat am öffentlich nicht öffentlich Beschluss Bau- und Umweltausschuss am Verwaltung- und Finanzausschuss am Gemeinderat am öffentlich nicht öffentlich Bisherige Sitzungen Datum Gremium Beschlussvorschlag 1. Über das weitere Vorgehen ist zu beraten. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Finanzierung Haushaltsplanansatz: Bisher verbraucht: Kosten der Maßnahme Restmittel: Ausser/ -Überplanmäßig:
2 Seite 2 von 10 Vorlage Nr. 14 / 2016 Ergebnis beschlossen einstimmig mit Gegenstimmen Stimmverhältnis: Enthaltungen: nicht beschlossen Stimmverhältnis: Enthaltungen:
3 Seite 3 von 10 Vorlage Nr. 14 / 2016 A. Hintergrund In der Gemeinderatssitzung vom wurden verschiedene Verkehrssituationen in Lauffen a.n. angesprochen, die nach Ansicht des Gremiums der Überprüfung und Optimierung bedürfen. Die Vorlage wird die einzelnen Punkte näher beleuchten und soll verschiedene Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. I. Überprüfung der Abbiegeregelung im Kreuzungsbereich Raiffeisenstraße/ Bahnhofstraße. Im Jahr 2013 hat die Stadtverwaltung ein vom Gemeinderat beschlossenes Verkehrskonzept für die Innenstadt umgesetzt. Teil des Konzeptes ist das Rechtsabbiegegebot von der Raiffeisenstraße in die Bahnhofstraße. Dadurch soll der Umfahrungsverkehr der Innenstadt, welcher aus der Raiffeisenstraße kommt, zügig in die Bahnhofstraße stadtauswärts abgeleitet werden. Dieses Rechtsabbiegegebot ist bei der Bevölkerung und auch in Teilen des Gemeinderates umstritten. Von Verkehrsteilnehmern wird es oftmals ignoriert. Eine interne Befragung des Gewerbevereins stellt diese Regelung ebenfalls in Frage. Die Befragung richtete sich an 104 Mitglieder. 56 Rückmeldungen konnten ausgewertet werden. Davon halten es 41 für notwendig, dass ein Linksabbiegen in die Bahnhofstraße möglich ist. 12 der Befragten gaben an, durch diese Regelung in den letzten 18 Monaten spürbare Verluste in der Geschäftsentwicklung zu verzeichnen und 19 Mitglieder sehen den betrieblichen Fahrzeugverkehr beeinträchtigt. Die Ergebnisse dieser Umfrage sollen bei der Diskussion berücksichtigt werden. Alternativen zur jetzigen Verkehrsregelung sollen geprüft werden. Verschiedene Modelle werden im Folgenden erläutert: 1. Abknickende Vorfahrt von der Raiffeisenstraße in die Bahnhofstraße Fahrtrichtung Innenstadt Aus den Reihen des Gemeinderates wurde die Idee vorgebracht, die Verbindung Raiffeisenstraße/Bahnhofstraße (stadteinwärts) als abknickende Vorfahrtsstraße auszuweisen. Ein Rückstau in die Raiffeisenstraße könnte durch diese Verkehrsregelung verhindert werden, da sowohl Links- als auch Rechtsabbieger in die Bahnhofstraße vorfahrtsberechtigt wären. Im Kreuzungsbereich Raiffeisenstraße/Bahnhofstraße befinden wir uns ein einer Tempo 30- Zone. Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind in Tempo 30-Zonen abknickende Vorfahrtsstraßen und die damit verbundenen Markierungen auf Grund folgender rechtlicher Begründungen nicht zulässig: 45 Absatz 1c StVO: Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die
4 Seite 4 von 10 Vorlage Nr. 14 / 2016 Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landesund Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach 8 Absatz 1 Satz 1 ( rechts vor links ) gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig. Die VwV StVO gibt zu der Ausgestaltung und dem Charakter einer Tempo-30-Zone folgende Erläuterungen: Durch die folgenden Anordnungen und Merkmale soll ein weitgehend einheitliches Erscheinungsbild der Straßen innerhalb der Zone sichergestellt werden: Die dem fließenden Verkehr zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite soll erforderlichenfalls durch Markierung von Senkrecht- oder Schrägparkständen, wo nötig auch durch Sperrflächen (Zeichen 298) am Fahrbahnrand, eingeengt werden. Werden bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung vorgenommen, darf von ihnen keine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, keine Lärmbelästigung für die Anwohner und keine Erschwerung für den Buslinienverkehr ausgehen. Wo die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs es erfordern, kann abweichend von der Grundregel "rechts vor links" die Vorfahrt durch Zeichen 301 angeordnet werden; vgl. zu Zeichen 301 Vorfahrt Rn. 4 und 5. Die Fortdauer der Zonen-Anordnung kann in großen Zonen durch Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Dies empfiehlt sich auch dort, wo durch Zeichen 301 Vorfahrt an einer Kreuzung oder Einmündung angeordnet ist. Ein weitgehend einheitliches Erscheinungsbild muss dem Kraftfahrer das Bewusstsein vermitteln, sich innerhalb der Zone zu befinden. Fazit: Diese Verkehrsregelung widerspricht den Vorgaben der StVO und kann daher nicht realisiert werden. 2. Rechtsabbiegespur auf der Raiffeisenstraße anbringen Durch bauliche Maßnahmen könnte die Raiffeisenstraße im Einmündungsbereich zur Bahnhofstraße verbeitert werden. Dadurch würde die Möglichkeit geschaffen, sowohl eine Links- als auch eine Rechtsabbiegespur einzurichten. Dadurch wäre ein ausreichender Verkehrsfluss gewährleistet. Ein Rückstau auf der Linksabbiegerspur hätte dann nicht zwangsläufig Auswirkungen auf die Rechtsabbieger. Neben den Baulichen Voraussetzungen bedarf es auch zusätzlicher Fahrbahnmarkierungen. Doch wie bereits in Ziffer 1 beschrieben, sind gemäß StVO zusätzliche Markierungen im Straßenraum in Tempo 30-Zonen nicht zulässig.
5 Seite 5 von 10 Vorlage Nr. 14 / 2016 Fazit: Diese Verkehrsregelung widerspricht ebenfalls den Vorgaben der StVO und kann daher nicht realisiert werden. 3. Kreisverkehr Um ein Abbiegen nach Links zu ermöglichen, wurde für den Einmündungsbereich Raiffeisenstraße/Bahnhofstraße die Einrichtung eines sog. Mini-Kreisverkehrs vorgeschlagen. Vom Gemeinderat wurde die Machbarkeitsprüfung für einen Kreisverkehr beschlossen und bereits im GR diskutiert. Die vom Gutachter und Polizeipräsidium favorisierte Variante mit einem Durchmesser von 18 Metern erfordert einen erheblichen Umbauaufwand und hohe Investitionen, ist aber im Vergleich zu einem Mini-Kreisel (D=14m) aus verkehrstechnischer Sicht die bessere Lösung. Neben einer fraglichen Kosten-Nutzen-Relation fallen in diesem Bereich 6 dringend benötigte Stellplätze weg. Aus verkehrstechnischer Sicht kann der Minikreisverkehr D= 14 m wegen des geringen Durchmessers und der fehlenden Ablenkung der Relation Bahnhofstraße West zur Bahnhofstraße Ost vom Gutachter nicht empfohlen werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Verkehrsteilnehmer nicht der Kreisfahrbahn folgen, sondern geradlinig durchfahren. Dadurch entstehen erhebliche Unklarheiten bei der Vorfahrtsituation, die ein Verkehrssicherheitsrisiko bedeuten. Entsprechend den technischen Vorschriften soll ein Minikreisverkehrsplatz nicht angelegt werden, wenn er bei der Annäherung für den Kraftfahrer nicht rechtzeitig als solcher erkennbar ist. Auf jeden Fall muss der Eindruck einer ununterbrochenen, durchlaufenden Straße vermieden werden. Das Polizeipräsidium äußert sich ebenfalls ablehnend wegen der Mängel in der Verkehrslenkung und verteilung. Des Weiteren wird bemängelt, dass wegen der fehlenden geschwindigkeitsreduzierenden Wirkung ein Sicherheitsrisiko für querende Fußgänger besteht. Fazit: Eine günstige und zugleich verkehrssichere Lösung kann mittels Kreisverkehr nicht gefunden werden. 4. Verbot des Linksabbiegens von der Bahnhofstraße in die Raiffeisenstraße stadteinwärts Vertreter des Polizeipräsidium Heilbronn Führungs- und Einsatzstab Sachbereich Verkehr brachten bei der vergangenen Verkehrsschau einen weiteren Vorschlag ein. Nach Meinung der Verkehrsschaukommission könnte das Rechtsabbiegegebot dadurch gestärkt werden, dass von der Bahnhofstraße (Fahrtrichtung Innenstadt) ein Linksabbiegen nicht mehr zulässig ist und eine entsprechende langgezogene Mittelinsel auf der Bahnhofstraße installiert wird. Die Mittelinsel würde dann ein Linksabbiegen von der Raiffeisenstraße in die Bahnhofstraße verhindern. Es ist jedoch fraglich, ob eine solche Regelung zielführend wäre. Die als Entlastung der Innenstadt dienende Raiffeisenstraße könnte dann von der Weststadt kommend nicht mehr befahren werden.
6 Seite 6 von 10 Vorlage Nr. 14 / 2016 Fazit: Diese Lösung würde ein Linksabbiegen in die Bahnhofstraße unmöglich machen. Die Entlastungsfunktion der Raiffeisenstraße für den Verkehr aus der Weststadt würde jedoch entfallen. 5. Wegfall des Rechtsabbiegegebots Es ist regelmäßig zu beobachten, dass das bestehende Linksabbiegeverbot missachtet wird. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist nur eingeschränkt vorhanden. Die Umfrage des Gewerbevereins bestätigt diesen Eindruck. Lauffener Bürger, die über die entsprechende Ortskenntnis verfügen, erreichen die Innenstadt samt Geschäften über alternative Routen erreichen. Für ortsfremde Personen stellt das Rechtsabbiegegebot eine Erschwernis dar. Das Rechtsabbiegegebot hat in jedem Fall dazu geführt, dass der Verkehrsfluss an diesem stark befahrenen Einmündungsbereich gewährleistet ist. Deutlich wird dies immer dann, wenn Verkehrsteilnehmer unter Missachtung der Vorschriften nach links in die Bahnhofstraße einbiegen möchten. Rückstaus und Hupkonzerte sind die Folge. Fazit: Die Aufhebung des Rechtsfahrgebots ginge zu Lasten der Leichtigkeit des Verkehrs. II. Überprüfung Verkehrs- und Geschwindigkeitsregelung Schulstraße/Seugenstraße. Im Bereich Schulstraße/Seugenstraße gibt es aus den Reihen des Gemeinderates und der betroffenen Anwohner zwei Kritikpunkte: 1. Die gefahrene Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer in der Schulstraße wird als zu hoch angesehen. 2. Die Verkehrsmengen in der Schul- und Seugenstraße wird als zu hoch angesehen. Es wird kritisiert, dass beide Straßen als Umfahrung der Innenstadt genutzt werden und daraus eine hohe Belastung für die Anwohner resultiert. Zu Ziff. 1: Eine Verkehrsmessung in der Schulstraße ergibt folgendes Ergebnis: - Messzeitraum: ca. 48 Stunden - Durchschnittliche Geschwindigkeit: 22 km/h - Gemessener Höchstwert: 54 km/h Ergebnis der letzten Geschwindigkeitskontrolle: - Messzeitraum: , 7:00 9:05 Uhr - Zulässige Geschwindigkeit: 10 km/h - Überschreitungsquote: 69,1 % - Gemessener Höchstwert: 53 km/h
7 Seite 7 von 10 Vorlage Nr. 14 / 2016 Vgl. Messung Bahnhofstraße - Messzeitraum: , 9:17 11:32 Uhr - Zulässige Geschwindigkeit: 10 km/h - Überschreitungsquote: 78,4 % - Gemessener Höchstwert: 35 km/h Die Zahlen machen deutlich, dass die zulässige Geschwindigkeit durch die Verkehrsteilnehmer häufig überschritten wird. Weitere Geschwindigkeitskontrollen vor allem während des Berufsverkehrs sind unerlässlich. Um die Schulstraße für den Verkehr unattraktiver zu machen, wurde die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereichs (Z StVO) diskutiert. Die Verwaltungsvorschrift zur StVO gibt u.a. folgende Voraussetzungen für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs vor: - Ein verkehrsberuhigter Bereich kommt nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Solche Bereiche können auch in Tempo-30-Zonen integriert werden. - Die mit Zeichen gekennzeichneten Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein. - Zeichen darf nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist. Die derzeitige Verkehrsmenge von ca Fahrzeugen pro Tag kann nicht als gering angesehen werden. Eine Aufenthaltsfunktion ist dem Bereich Schulstraße ebenfalls nicht zuzuordnen. Durch die Schließung des Luise-Scheppler-Kindergartens ist zudem eines der Argumente zur Einrichtung einer Tempo 10-Zone entfallen. Um einen niveaugleichen Ausbau der gesamten Straßenbreite zu erzielen, wären größere bauliche Veränderungen notwendig. Stellplätze wären indes ausreichend vorhanden. Fazit: Die Voraussetzungen für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs sind nicht gegeben. Zu Ziff. 2: Um genauere Aussagen über die tatsächlichen Verkehrsmengen im Bereich Schulstraße/ Seugenstraße zu treffen, wurden Verkehrszählungen vorgenommen. Die Gesamtübersicht zu den Verkehrsmengen entnehmen Sie der Anlage 1. - Ein Großteil des Verkehrs, welcher sich über die Schulstraße in Richtung Innenstadt bewegt, fließt über die Seugenstraße in Richtung Karlstraße nach Süden ab.
8 Seite 8 von 10 Vorlage Nr. 14 / Verkehrsteilnehmer, welche von der Karlstraße/ Charlottenstraße in Richtung Innenstadt fahren, nutzen die Route über Seugen- und Schulstraße - Der Abschnitt der Seugenstraße zwischen Bahnhof- und Schulstraße ist für den Verkehr von untergeordneter Bedeutung. - Vergleicht man die gemessenen Verkehrsmengen der Karlstraße und der Seugenstraße stellt man fest, dass beide Straßen ein vergleichbar hohes Verkehrsaufkommen aufweisen. Die Seugenstraße selbst ist durch parkende Fahrzeuge und zahlreiche Pflanzinseln und Kreuzungen mit der Vorfahrtsregel Recht-vor-Links als Erschließungsstraße für Verkehrsteilnehmer bereits verhältnismäßig unattraktiv. Die zahlreichen Hindernisse wirken verkehrsberuhigend. Eine hohe Fahrgeschwindigkeit ist nicht möglich. Maßnahmen zur Reduzierung der Verkehrsmengen in der Seugen- und Schulstraße führen nicht zu einer Reduzierung des Gesamtverkehrs in der Innenstadt. Der Gesamtverkehr würde sich im Gegenzug auf die angrenzende Karlstraße verlagern. Fazit: Die Straßenverkehrsbehörde sieht derzeit keine Möglichkeit, das Verkehrsaufkommen in der Schul- und Seugenstraße zu begrenzen, ohne gleichzeitig den Verkehr auf die umliegenden Straßen zu verlagern. III. Überprüfung Ausfahrtssituation Christofstraße/Bahnhofstraße. Von der Christofstraße in die Bahnhofstraße ausfahrend ist der Blick nach links oft durch parkende PKW versperrt. Die Bahnhofstraße ist gegenüber der Christofstraße vorfahrtsberechtigt. Ein gefahrloses Einfahren in die Bahnhofstraße erfordert besondere Vorsicht. Der Wegfall von ein oder zwei Stellplätzen links der Einmündung würde die Einsehbarkeit in die Bahnhofstraße deutlich erhöhen. Die Verkehrspolizei benannte in der Verkehrsschau noch einen weitergehenden Vorschlag. Eine leichte Verschwenkung der Fahrbahn im Einmündungsbereich zur Christofstraße könnte die Übersicht in diesem Bereich verbessern. Links und rechts der Ausfahrt könnte eine vorgelagerte schraffierte und somit nicht für die Überfahrung zulässige Fläche vorgelagert werden. Da Sperrflächen jedoch nicht befahren werden dürfen, würden die zwei Parkplätze links der Einmündung ebenfalls wegfallen (Anlage 2). Der Parkierungsdruck ist in diesem Bereich sehr hoch. Die Stellplätze, deren Parkdauer auf eine Stunde begrenzt ist, sind für die dortigen Geschäfte von großer Bedeutung. In der Unfallstatistik der Polizei wird für diesen Einmündungsbereich kein Eintrag geführt. Dies rechtfertigt die Annahme, dass die Verkehrsteilnehmer die Situation richtig erkennen und die erforderliche Sorgfalt walten lassen. Fazit: Da der Einmündungsbereich unfalltechnisch noch nie in Erscheinung getreten ist und die dortigen Stellplätze kaum entbehrlich sind, wird von weiteren Maßnahmen abgesehen.
9 Seite 9 von 10 Vorlage Nr. 14 / 2016 IV. Überprüfung der Überquerung der Bahnhofstraße im westlichen Bereich der Fa. REWE. Seitens des Gemeinderates wurde die mangelnde Sicherung für Fußgänger im Bereich der Zufahrt des REWE-Parkplatzes kritisiert. Auf Grund des nicht vorhandenen Gehwegs, sind die Fußgänger gezwungen, die Straßenfläche zu nutzen. Im Zuge einer Verkehrsschau wurde dieser Bereich untersucht. Nach Meinung der Verkehrsschaukommission sind Markierungen entlang der Parkplatzzufahrt nicht zielführend. Die Fußgänger würden sich weiter auf der Verkehrsfläche im Einmündungsbereich bewegen. Es wurde angeregt, auf der Pflanzinsel zwischen REWE-Zufahrt und P+R-Parkplatz eine Fußgängerquerung zu schaffen. Die Pflanzinsel wird bereits jetzt von zahlreichen Fußgängern überquert. Die Fußgänger der Bahnhofstraße könnten somit über den P+R-Parkplatz direkt auf das REWE-Gelände gelangen, ohne den gefährlichen Einmündungsbereich zu queren. Die Querung der Bahnhofstraße selbst ist mittels einer bereits bestehenden Querungshilfe (Mittelinsel) auf Höhe der P+R-Parkplätze problemlos möglich. Zusätzlich könnte der Weg von der Querungshilfe in der Mitte der Bahnhofstraße hin zur neu zu schaffenden Querung der Grünfläche mit Fußabdruckpiktogrammen markiert werden. Die Fußgängerquerung über die Pflanzinsel wurde durch den Bauhof bereits realisiert und wird von Passanten gut angenommen (Anlage 3). Von den Fußabdruckpiktogrammen wird bis auf weiteres abgesehen. V. Überprüfung der möglichen Änderung der Tempo10-Zone in eine Tempo 20- Zone Die mir Umsetzung des Verkehrskonzeptes eingeführte Tempo 10-Zone ist in Teilen der Bürgerschaft umstritten. Gleichzeitig wird aber auch die Entschleunigung und Beruhigung der Bahnhofstraße gelobt. Zu erörtern ist, ob diese positiven Aspekte auch über eine Tempo 20- Zone erreicht werden können. In der Bahnhofstraße werden im Bereich der Tempo 10-Zone regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Die jüngste Geschwindigkeitsmessung fand am von 9:17 11:32 Uhr statt und lieferte folgendes Ergebnis: Gemessene Fahrzeuge 102 Beanstandete Fahrzeuge 80 Überschreitungsquote 78,4 % Durchschnittsgeschwindigkeit ca. 21 km/h Höchstgeschwindigkeit 35 km/h 6-10 km/h zu schnell km/h zu schnell 22
10 Seite 10 von 10 Vorlage Nr. 14 / km/h zu schnell km/h zu schnell 1 Anmerkung zur Einstellung des Messgerätes: Der Grenzwert ist so eingestellt, dass der Blitz am Messgerät erst ab einer Geschwindigkeit von 19 km/h ausgelöst wird. Niedrigere Geschwindigkeiten werden nicht erfasst. Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 19 km/h und einem Toleranzabzug von 3 km/h liegt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 6 km/h vor. Trotz regelmäßiger Messungen ist die Zahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen immer noch sehr hoch. Die Straßenbehörde wird regelmäßig mit der Forderung konfrontiert, die Tempo 10- Zone in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich (Tempo 20-Zone) umzuwandeln. Diese Regelung findet man bspw. in der Hauptstraße in Nordheim. Auch dort werden regelmäßige Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Hier das Ergebnis der letzten Kontrolle am : Gemessene Fahrzeuge 279 Beanstandete Fahrzeuge 69 Überschreitungsquote 24,7 % Durchschnittsgeschwindigkeit ca. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit 38 km/h 6-10 km/h zu schnell km/h zu schnell km/h zu schnell km/h zu schnell 0 Es muss an dieser Stelle betont werden, dass zahlreiche Kontrollen über einen längeren Zeitraum notwendig waren, um das Verhalten der Verkehrsteilnehmer zu beeinflussen und die überwiegende Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu erreichen. Bei der Umsetzung des Verkehrskonzeptes wurde auch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs mit einer zulässigen Geschwindigkeit von 7 km/h (Schrittgeschwindigkeit) diskutiert. Für diese Maßnahme wären massive bauliche Veränderungen in der Bahnhofstraße notwendig gewesen. Die Idee wurde daher zunächst nicht weiterverfolgt. Fazit: Die mittlerweile erreichte Verkehrsberuhigung könnte bei regelmäßigen Geschwindigkeitskontrollen auch durch eine Tempo 20-Zone erreicht werden.
11
12
13
Antrag der Unabhängigen Bürgerliste Icking ev zur Gemeinderatssitzung am
Antrag der Unabhängigen Bürgerliste Icking ev zur Gemeinderatssitzung am 24.6.2013 Die Verwaltung wird beauftragt im Bereich der Tempo 40 Zone in Icking eine Tempo 30 Zone einzurichten. Begründung Die
MehrHein-Janssen- Straße. Integration in die bestehende Tempo-30- Zone nach STAWAG - Baumaßnahme. Bürgerinformation
Hein-Janssen- Straße Integration in die bestehende Tempo-30- Zone nach STAWAG - Baumaßnahme Bürgerinformation 28.08.2014 www.aachen.de Ablauf Anlass der Baumaßnahme, Sachstand Vorstellung Bestand und Planung
MehrInformation über die Sitzung des Gremiums für Verkehrsfragen am 06. September 2011
Information über die Sitzung des Gremiums für Verkehrsfragen am 06. September 2011 Anfrage zu Tempo 30 im Medardusring Bestätigung des Ortsentwicklungsplans Bei der Einwohnerfragestunde im Gemeinderat
MehrAG Fußverkehr 1) Fachliche Informationen
AG Fußverkehr 1) Fachliche Informationen 1 StVO Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten,
MehrEinrichten von Tempo 30-er Zonen im Gemeindegebiet
Gemeinde Bühlertann GRDrs 57/2015 GZ: Bürgermeister Einrichten von Tempo 30-er Zonen im Gemeindegebiet Beschlussvorlage Bühlertann, den 16.09.2015 Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin Gemeinderat
MehrTempo 30 - ein Vergleich der rechtlichen Grundlagen
Tempo 30 - ein Vergleich der rechtlichen Grundlagen vor Februar 2001 ab Februar 2001 1. Straßenverkehrs-Ordnung keine Entsprechung StVO 39 Verkehrszeichen (1a) Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits
Mehr. Stadtbezirkes am. Bitte Wortmeldezettel vollständig und g ut leserlich ausfüllen und umseitige Erläuterungen beachtenl
Bürgerversammlung des. Stadtbezirkes am Bitte Wortmeldezettel vollständig und g ut leserlich ausfüllen und umseitige Erläuterungen beachtenl ElAntrag (zur Abstimmung) A n fr a g e (keine Abstimmung) Möchten
MehrVerkehrsberuhigung in den Wohngebieten Millert und Neugreuth
Verkehrsberuhigung in den Wohngebieten Millert und Neugreuth Vorlagen-Nr.: Az.: Vorausgegangene Vorlage: GR 102/09-ö-30 112.23 189/96 vom 26.09.1996 Gremium: Zweck: Art: Datum: GR Beschluss Öffentlich
MehrBezirksregierung Detmold. Shared Space. Erfahrungen in Ostwestfalen-Lippe (und den Niederlanden)
Shared Space Erfahrungen in Ostwestfalen-Lippe (und den Niederlanden) StVO RASt 06 Beispiele aus Ostwestfalen-Lippe Beispiele aus den Niederlanden Fazit StVO 1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr
MehrMaßnahmen-Nr.: Lagebeschreibung Hauptstr./Talstr. Baulast Gemeinde. Maßnahmentyp Lichtsignalanlage. Priorität: 1. Nettokosten: 17.
K01 Typ: Knoten Hauptstr./Talstr. Lichtsignalanlage 1 17.000 Signalisierung für Radfahrer ergänzen. Zur Sicherung der Querung wird die vorhandene Fußgänger-LSA für den Radverkehr erweitert. Aus Richtung
MehrFußgängerfreundlich über die Straße Rechtliche Fragen bei der Anlage von Fußgängerüberwegen
Fußgängerfreundlich über die Straße Rechtliche Fragen bei der Anlage von Fußgängerüberwegen Fachseminar am 13. Juni 2018 in Ulm Gerhard Scholl Oberste Straßenverkehrsbehörde Verhaltensrechte und Verhaltenspflichten
MehrVerkehrsregelungen im Wohngebiet Zauberwinkel
Verkehrsregelungen im Wohngebiet Zauberwinkel Informationsveranstaltung am 21.02.2013 in der Mehrzweckhalle Karl-Sittler-Straße 22.02.2013 1 Anlass für diese Veranstaltung 1. Entscheidungen der Gemeinde
MehrMaßnahmen der Verkehrsberuhigung Punktuelle bauliche Maßnahmen
Punktuelle bauliche Maßnahmen + ggf. auch städtebauliche Verbesserung (wenn bei ausreichender Fläche und Leitungsfreiheit Begrünung möglich) + feste gut sichtbare Einbauten + Reduzierung der Geschwindigkeit
MehrBaustellensicherung Jasperallee. Kritik des ADFC Braunschweig an der Radverkehrsführung im Baustellenbereich
Baustellensicherung Jasperallee Kritik des ADFC Braunschweig an der Radverkehrsführung im Baustellenbereich Einleitung Am 16. Juli 2012 haben die Sanierungsarbeiten in der Jasperallee begonnen. Seitdem
MehrRadfahrprüfungsstrecke. Josef-Lörks-Grundschule Stand März 2017
Radfahrprüfungsstrecke Josef-Lörks-Grundschule Stand März 2017 Übersicht Radfahrstrecke 1. Anfahren vor dem Schulhof Fahrrad vom Schulhof auf die gegenüberliegende Fahrbahnseite schieben und in Fahrtrichtung
MehrVorplanung Berrenrather Straße 2. Bürgerwerkstatt
ERGEBNISSE DER AG -EMPORE 1 Im Folgenden werden die Ergebnisse der Tisch-Diskussion aus der Arbeitsgruppe auf der Empore dokumentiert (Moderation: Lena Erler, Frank Reuter). Teilnehmerzahl: 11 1. Vorstellungsrunde
MehrNeue Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung ab 1. April 2013
Eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt zum 1. April 2013 Verbesserungen für Radfahrer. Schon im September 2009 sollte die StVO fahrradfreundlicher werden, doch bald darauf erklärte Bundesverkehrsminister
MehrVerkehrsclub Deutschland e.v. VCD. Die Fahrradstadt Neue Wege zur Radverkehrsförderung
Verkehrsclub Deutschland e.v. VCD Die Fahrradstadt Neue Wege zur Radverkehrsförderung Wer ist der VCD? der ökologische Verkehrsclub Alternative zu Autoclubs Seit 25 Jahren ist der VCD der Umwelt- und Verbraucherverband
MehrStellungnahme des ADFC zur Markierung von Schutzstreifen und zur Freigabe des Gehweges für Radfahrer in der Ortslage Nendorf an der K15 und der K38
Kreisverband Nienburg im ADFC-Niedersachsen e.v. Nienburg, den 21. März 2014 Stellungnahme des ADFC zur Markierung von Schutzstreifen und zur Freigabe des Gehweges für Radfahrer in der Ortslage Nendorf
MehrRadwegebenutzungspflicht
Radwegebenutzungspflicht Rechtsgrundlagen Straßenverkehrsordnung mit der Fahrradnovelle aus 1997 sowie der Neufassung 2009 mit dem Ziel der Reduzierung der benutzungspflichtigen Radwege Verwaltungsvorschriften
MehrGemeinderat öffentlich Beschluss
Vorlage 161/2016 Fachbereich 1 Geschäftszeichen: FB1-30-3 17.10.2016 Gemeinderat 09.11.2016 öffentlich Beschluss Thema Anordnung eines Fußgängerüberwegs Neuhauser Straße Beschlussantrag Der Gemeinderat
MehrEin Quiz für Einsteiger ADFC Gießen
Richtig im Radverkehr? Ein Quiz für Einsteiger 2011 ADFC Gießen 1) Wie schnell dürfen Autos und Fahrräder hier maximal fahren? A) Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, 30 km/h. ) g, B) An den Fußverkehr
MehrEinwohnerversammlung am
Einwohnerversammlung am 14.05.2014 GRUND FÜR ÄNDERUNGEN BVerwG v. 18.11.2010-3 C 42.09 Leitsatz: Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse
MehrKreisverwaltungsreferat
Telefon: 233-39871 Telefax: 233-39868 Kreisverwaltungsreferat Seite 1 von 5 Hauptabteilung III Straßenverkehr Verkehrsmanagement Verkehrsanordnungen Bezirk Nord KVR-III/132 Einführung von Tempo 30 in der
MehrVorfahrt / Vorrang im Straßenverkehr
Vorfahrt / Vorrang im Straßenverkehr Inhaltsverzeichnis 8 Vorfahrt 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren 8 (1a) Kreisverkehr 10 Einfahren und Anfahren 35 Sonderrechte und 38 Blaues Blinklicht und gelbes
MehrTempo 30 - Zonen. Einschlägige Vorschriften:
Tempo 30 - Zonen nach Einführung der 33. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 13.12.2000 (BGBl I S. 1690); VkBl 2001 S. 6 Einschlägige Vorschriften: 45 (1c) Die Straßenverkehrsbehörden
MehrVorplanung Bruno Schönlank Straße in Hohen Neuendorf
Vorplanung Bruno Schönlank Straße in Hohen Neuendorf Baulicher Zustand/ Bestehende Verhältnisse: Ungebundene Oberflächenbefestigung, die im Fahrbahnbereich mit Natursteinbruch stabilisiert wurde Keine
MehrStVO-Novelle Vorstellungen der Neuregelung aus Sicht des Radverkehrs. pööös Präsentationsthema
StVO-Novelle 2009 Vorstellungen der Neuregelung aus Sicht des Radverkehrs pööös Präsentationsthema 1 Ziele der Änderungen zum Radverkehr Berücksichtigung der Erfahrungen mit der Radfahrer-Novelle von 1997
MehrBeschluss. Beratung. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag. Finanzierung. Ergebnis. 1. Über das weitere Vorgehen ist zu entscheiden.
Seite 1 von 4 Vorlage Nr. 73/2016 Befreiungsantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren hier: Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und Pkw-Stellplatz auf dem Grundstück Ligetistr. 8 Überschreitung
MehrHalten: StVO VwV Ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrs - lage oder eine Anordnung veranlasst ist.
Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort............................................... 2 Begriffe aus dem Straßenverkehr........................... 3 Der Reißverschluss...................................... 7
MehrRadverkehr in Pullach Was kann man verbessern?
Radverkehr in Pullach Was kann man verbessern? Martin Glas, ADFC Kreisverband München e.v. Martin.Glas@adfc-muenchen.de 30.09.2010 1 Was ist die Idee? Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club setzt sich ein
MehrVerkehrsregeln für Fahrradfahrer Beispiele aus Lüdinghausen World Safety Days Maggi-Werk Lüdinghausen 28. April 2014
Verkehrsregeln für Fahrradfahrer Beispiele aus World Safety Days Maggi-Werk 28. April 2014 Querung Ostwall In Richtung Stadt In Richtung Schule Radfahrer sind keine Fußgänger. Es gelten die Regeln für
Mehr1. Stammtisch Verkehrsberuhigter Bereich (VbB)
1. Stammtisch Verkehrsberuhigter Bereich (VbB) 2016 www.biestow-info.de Betroffene und interessierte Bürgerinnen und Bürger sprechen über die Situation Gemeinsam suchen sie nach verkehrssicheren und vorschriftsmäßigen
MehrBarrierefreier Bahnhof Lauffen a. N. hier: Variantenentscheidung zur weiteren Planung. Beschluss. Beratung. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag
Seite 1 von 4 Vorlage 2015 Nr. 14 Barrierefreier Bahnhof Lauffen a. N. hier: Variantenentscheidung zur weiteren Planung Az: 797.112; 023.22 - spi/re Amt: Stadtbauamt Datum: 17.02.2015 Beratung Bau- und
MehrNationaler Radverkehrskongress 2009 Die StVO-Novelle - Neuerungen für den Radverkehr
Nationaler Radverkehrskongress 2009 Die StVO-Novelle - Neuerungen für den Radverkehr Dipl.-Ing. Dankmar Alrutz Planungsgemeinschaft Verkehr, Hannover (PGV) Große Barlinge 72a 30171 Hannover Tel.: 05 11
MehrRandegger-Str. Gottmadingen
Verkehrsrechtliche Fragestellungen Randegger-Str. Gottmadingen 25.07.2017 Stefan Basel, Landratsamt Konstanz, Amt für Straßenverkehr und Schifffahrt Zuständigkeiten, Genehmigungsverfahren, Verkehrsschau
MehrVORSICHT RADWEG! Sicher Rad fahren auf der Fahrbahn Christian Ückert, ADFC Stade
VORSICHT RADWEG! Sicher Rad fahren auf der Fahrbahn Christian Ückert, ADFC Stade 2 Übersicht Wo müssen / sollen / dürfen Radfahrer fahren? Gesetzliche Regelungen und Stand der Technik Typische Gefahrenstellen
MehrVerkehrsclub Deutschland e.v. VCD. Neue Wege zur Fahrradstadt Freising
Verkehrsclub Deutschland e.v. VCD Neue Wege zur Fahrradstadt Freising Wer ist der VCD? Verkehrsclub für alle Alternative Interessenvertretung Mobilitätsberatung Verbraucherschutz Schutzbriefe und mehr
MehrMarkt Wiggensbach. Tempo 30 Zonen-Konzept. Präsentation Planungsgesellschaft Stadt Land Verkehr
Markt Wiggensbach Tempo 30 Zonen-Konzept Präsentation 15.9.2014 Planungsgesellschaft Stadt Land Verkehr Vortrag: Andreas Bergmann Planungsgesellschaft Stadt - Land Verkehr 1 Abb. 1.1: Einhaltung der Geschwindigkeiten
MehrSenioren-Sicherheits-Berater
Frank Malter Senioren-Sicherheits-Berater für Verkehrsunfallprävention Kriminalitätsprävention Elektrische Krankenfahrstühle und -Rollatoren im Straßenverkehr Neben der Gesundheit ist die Mobilität das
MehrSeite 1 von 5 Wo die Lübecker Straße endet und die Gadebuscher Straße beginnt, gibt es für stadtauswärt Radelnde benutzungspflichtige gemeinsame Fuß-u
Seite 1 von 5 Wo die Lübecker Straße endet und die Gadebuscher Straße beginnt, gibt es für stadtauswärt Radelnde benutzungspflichtige gemeinsame Fuß-und Radwege auf beiden Straßenseiten. Der von hier aus
MehrDer Grünpfeil. a) zügig auf die Kreuzung fahren und rechts abbiegen.
Start Der Grünpfeil Frage 1: Wenn ich mich einer roten Ampel nähere, die über ein Grünpfeil-Schild verfügt und ich rechts abbiegen will, muss ich erst den Blinker setzen und dann a) zügig auf die Kreuzung
MehrP R E S S E M I T T E I L U N G. Umfrageergebnisse zur Verkehrssituation
Waiblingen P R E S S E M I T T E I L U N G Umfrageergebnisse zur Verkehrssituation in Waiblingen Am Samstag 13.06.2015 führte die CDU Waiblingen von 09.00 bis 12.30 Uhr eine Umfrage zur Verkehrspolitik
MehrFachvereinigung Omnibus und Touristik. Haltestellen
Haltestellen Der Sicherung der Haltestellen kommt eine bedeutende Aufgabe zu, denn das Ein- und Aussteigen, das Warten an den Haltestellen und das Überqueren der Fahrbahn auf dem Weg zur Haltestelle stellen
MehrAuswertebericht zu Verkehrsmessungen in Eimeldingen mit Stand
Auswertebericht zu Verkehrsmessungen in 79591 Eimeldingen mit Stand 12.01.2015 Einleitung: Da es im abgelaufenen Kalenderjahr 2014 in der Gemeinde Eimeldingen immer wieder zu Beschwerden von Bürgern über
MehrOrtsdurchfahrten Oberhaugstett und Martinsmoos
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 13.06.2018 Vorlage Nr. 57 / 2018 TOP 4 Ortsdurchfahrten Oberhaugstett und Martinsmoos Beschlussvorschlag Zu 1) Die Verwaltung schlägt vor, die Lärmgutachten überarbeiten
MehrFahrradstraßen Aktuelle Erkenntnisse zur Gestaltung, Regelung und Verkehrssicherheit
Fahrradstraßen Aktuelle Erkenntnisse zur Gestaltung, Regelung und Verkehrssicherheit Marcel Schreiber Referent Verkehrsinfrastruktur VSVI NRW Seminar Stadtstraßen und Ortsdurchfahrten Bergisch Gladbach,
MehrFahrrad fahren in Deutschland
Fahrrad fahren in Deutschland Idee: Julia Heyer Ausführung: Julia Heyer Friederike Niebuhr Jan Adolph Vorlage: Unfallforschung der Versicherer Deutsche Verkehrswacht Deutscher Verkehrssicherheitsrat Die
MehrErhöhung der Verkehrssicherheit auf der Stapenhorststraße
23..206 Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Stapenhorststraße Stadt Bielefeld Amt für Verkehr Bürgerinformationsveranstaltung Verkehrsaufkommen Unfallgeschehen Eifler Verkehrsaufkommen DTV: durchschnittliche
MehrVerkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Radwegbenutzung. Bernd Huppertz 1
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung benutzung Bernd 1 e führung benutzen. Der Radverkehr muss i.d.r. ebenso wie der Kfz-Verkehr die Fahrbahn Bernd 2 e Separationsprinzip des Straßenverkehrs. führung
MehrWorkshop Radwege Starnberg Bahnhof Nord Maisinger Schlucht Planungsstand
Workshop Radwege Starnberg Bahnhof Nord Maisinger Schlucht Planungsstand 09. März 2010 1 Ziele Ziele Verbesserte Angebote für Radverkehr sowohl für den weiträumigen Freizeitverkehr (Bahnhof Nord Maisinger
MehrReißverschluss verfahren
Reißverschluss verfahren StVO Inhaltsverzeichnis 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge Zeichen und Verkehrseinrichtungen Anlage 3 zu 42 Abs. 2 Abschnitt 12 Sonstige Verkehrsführung Für wen
MehrArbeitskreis Radverkehr im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzepts. Schlusspräsentation 8. Oktober 2015
Arbeitskreis Radverkehr im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzepts Schlusspräsentation 8. Oktober 2015 Inhalt I) Einführung Arbeitsauftrag des Arbeitskreises (AK) Mitglieder AK + Vorgehen II) Problemfelder
MehrSonnenau Immobilien AG. Überbauung Rastenhoschet, Näfels Prüfung Erschliessungskonzept
Bauherrschaft Sonnenau Immobilien AG Auftragsbezeichnung Überbauung Rastenhoschet, Näfels Prüfung Erschliessungskonzept Auftrag Nr. Datum 596-146 Ziegelbrücke, 18.03.2013 - pe TECHNISCHER BERICHT Inhalt
MehrDas neue Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren
Das neue Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren Neue Richtlinien für den Straßenentwurf Universität Karlsruhe (TH), 12. Dezember 2006 Ausgangssituation Merkblatt der FGSV aus dem Jahre 1998 Nach dem
MehrSicherheitsbewertung von Fahrradstraßen
Sicherheitsbewertung von Fahrradstraßen Siegfried Brockmann Leiter Unfallforschung der Versicherer (UDV) Pressegespräch Berlin, 28. Oktober 2016 2 Untersuchungsziele Erkenntnisse zu Verbreitung, Anwendungsbereichen
MehrGeographisches Planungsbüro Dipl.-Geographin N. Franzen, Gau-Odernheim. Protokoll der Ortsbegehung in Frimmersdorf am 21.
Protokoll der Ortsbegehung in Frimmersdorf am 21. Februar 2014 Die Ortsbegehung ist eine Grundlage für die Bearbeitung der kommunalen Projekte im Dorfentwicklungsplan. Dazu trafen sich gut 20 Interessierte
MehrVerkehrsberuhigungs- Verkehrskonzept Meckenheimer Straße in Metternich
Verkehrsberuhigungs- Verkehrskonzept Meckenheimer Straße in Metternich ERSTELLT VON JOSEF SCHÖN, ANWOHNER MECKENHEIMER STRAßE 51, METTERNICH IN ZUSAMMENARBEIT MIT DEN WEITEREN INITIATOREN DER IG VERKEHRSBERUHIGUNG
MehrAbschlussdialog Verkehrsberuhigung Nürnberger Straße
Abschlussdialog Verkehrsberuhigung Nürnberger Straße 11.10.2016 Verkehrsberuhigung Orschel-Hagen, Nürnberger Straße Gebietsabgrenzung Nürnberger Straße Länge 1,4 km Verkehrsberuhigung Orschel-Hagen, Nürnberger
MehrStadt Rheinstetten Große Kreisstadt Anlage:
DR-Nr. 160/2008 Stadt Rheinstetten Große Kreisstadt TOP Anlage: Vorlage zur Sitzung am 17.09.2008 Beratungsfolge: AUT 17.09.2008 Tagesordnungspunkt: Beratung und Beschlussfassung über Verkehrsregelungen
MehrGeteilter Verkehrsraum
Bergmannstraße Geteilter Verkehrsraum Univ.-Prof. Dr.-Ing. Thomas Richter Diskussionsveranstaltung: Begegnungszone Bergmannstraße 27. November 2014 Nahmobilität - Attraktivitätsmerkmale Großzügige Bemessung
MehrVerkehrsentwicklungsplan Boizenburg/Elbe 2030
Verkehrsentwicklungsplan Boizenburg/Elbe 2030 Überarbeitung Konzept Februar 2017 Plaza de Rosalia 1 30449 Hannover Telefon 0511.3584-450 Telefax 0511.3584-477 info@shp-ingenieure.de www.shp-ingenieure.de
MehrNeues Verkehrskonzept Bornheide. Der Zaun (Die Mauer) muss weg Wiedervereinigung für den Osdorfer Born
Neues Verkehrskonzept Bornheide Der Zaun (Die Mauer) muss weg Wiedervereinigung für den Osdorfer Born Ein Umgestaltungsvorschlag der AG Verkehr der Borner Runde 1.11.2011 Die gegenwärtige Situation Die
MehrVerkehrsversuch Hassee. Präsentation am OBR Hassee/Vieburg
Verkehrsversuch Hassee Präsentation am 28.10.2014 OBR Hassee/Vieburg Ablauf der Präsentation 1. Ziele des Verkehrsversuchs 2. Erfahrungsberichte zum laufenden Verkehrsversuch 3. Maßnahmen zur Verbesserung
MehrB E S C H L U S S V O R L A G E
Stadt Ratingen Der Bürgermeister Vorlagen-Nr 88/2016 Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung Tel.-Nr.: 6116 Freigabe am: 30.05.2016 B E S C H L U S S V O R L A G E - öffentlich: Ja - Beratungsfolge:
MehrLfd. Nr. 12 Zeichen 123. Arbeitsstelle. 13 Zeichen 124. Stau. 14 Zeichen 125. Gegenverkehr. 15 Zeichen 131. Lichtzeichenanlage
Allg und Besondere Gefahrzeichen Anl 1 StVO 2 139 Lfd Nr Zeichen en 12 Zeichen 123 Arbeitsstelle 13 Zeichen 124 Stau 14 Zeichen 125 Gegenverkehr 15 Zeichen 131 Lichtzeichenanlage 2 StVO Anl 1 Anlage 1
MehrStellungnahme im Auftrag der FWG Fraktion vom Radverkehrsführung am Allgäuer Ring bezüglich Einbau von Absperrgittern
Radverkehrsführung Allgäuer Ring Seite 1 Stellungnahme im Auftrag der FWG Fraktion vom 24.05.2017 Radverkehrsführung am Allgäuer Ring bezüglich Einbau von Absperrgittern Grundlagen/Vorbemerkungen: Der
MehrEinrichtung von Fahrradstraßen in Bremen
in Bremen An der Gete Eignung als Fahrradstraße? FA Verkehr / Beirat Schwachhausen - Sitzung am 23.11.2015 1 Bremer Leitlinien für die Gestaltung von Fahrradstraßen Anforderungsprofil Fahrradstraße (Auszüge
Mehran den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Ja Nein Vorlage-Nr. 2017/0271
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 23.08.2017 Dezernat II Amt: Bürger- und Ordnungsamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur
MehrDie neue StVO - was wird anders? Detmolder Verkehrstag Dipl. Ing. Wolfram Mischer
Die neue StVO - was wird anders? Alles?! Derzeitiger Stand Sitzung des Bundesrates am 03.04.2009 StVO BR-Drs. 153/09 BR-Drs. 153/1/09 (ohne Ziff. 4 und 8) VwV-StVO BR-Drs. 154/09 BR-Drs. 154/1/09) Die
MehrR a d v e r k e h r s a n l a g e n
Mischverkehr Radweg /-fahrstreifen Schutzstreifen für Radfahrer Fahrradstraße Gehwegbenutzung / Fußgängerzone Sonderfahrstreifen für Omnibusse Seitenstreifen Auffangradweg / - fahrstreifen Radaufstellstreifen
Mehrdie Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet Sie, diesen Antrag für die Beratung vorzusehen.
25. April 2018 An Herrn Oberbürgermeister Michael Makurath Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Makurath, die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet Sie, diesen Antrag für die Beratung vorzusehen. Beschluss-Antrag:
MehrFlächenhafte Verkehrsberuhigung
Flächenhafte Verkehrsberuhigung Ein Beitrag zur Verkehrssicherheit und zum Umweltschutz? Geschichte der Verkehrsberuhigung 1957 Einführung 50 km/h als Tempolimit innerorts 1960 Erste Fußgängerzonen in
MehrResultate. Gemeinde Gossau ZH. Simulation Langweidstrasse Grüt. 1 Einleitung
Gemeinde Gossau ZH Simulation Langweidstrasse Grüt 1 Einleitung Die Firma ewp wurde von der Gemeinde Gossau ZH beauftragt, das geplante Verkehrsregime in Grüt mit Hilfe einer Mikrosimulation zu prüfen.
MehrStädtebauliche Entwicklungskonzepte Ordnungsrechtliche und planende Verkehrsaufgaben
28.09.2010 Städtebauliche Entwicklungskonzepte Ordnungsrechtliche und planende Verkehrsaufgaben Gerhard Scholl Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt grundsätzlich eine innerörtliche Geschwindigkeit
MehrAuszug Bußgeld-Katalog
Auszug Bußgeld-Katalog Straßenverkehr (Stand Januar 2010) Zu schnell gefahren? Seite: 2 + 3 Sicherheitsabstand Seite: 4 eingehalten? Autobahn und Schnellstraßen Falsch verhalten? Seite: 5 Vorfahrt missachtet?
MehrStVO für Radler. 1. Grundsätzliches
StVO für Radler 1. Grundsätzliches (Soweit hier von Radfahrern, Fußgängern, Autofahrern usw. die Rede ist, sind Rad Fahrende, zu Fuß Gehende, Auto Fahrende usw. im Sinne der StVO gemeint). Hier geht es
MehrVerkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Schutzstreifen für den Radverkehr. Bernd Huppertz 1
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Schutzstreifen für den Radverkehr 1 Radwege Der Radverkehr muss i.d.r. ebenso wie der Kfz-Verkehr die Fahrbahn benutzen. 2 Radwege sprinzip Trennung der Verkehrsarten
MehrRadroute Innenstadt - Universität. Abschnitt H.-H.-Meier-Allee
Radroute Innenstadt - Universität Abschnitt H.-H.-Meier-Allee Beiratssondersitzung 20. Februar 2014 Dipl.-Ing. Bianca Droß Gliederung Derzeitige Situation Zielsetzung Bisherige Schritte Varianten Schutzstreifen
MehrERA und StVO-Novelle
ERA und StVO-Novelle Dankmar Alrutz Kolloquium Empfehlungen für Dipl.-Ing. Radverkehrsanlagen Dankmar Alrutz (ERA) 6. Dezember 2010 in Köln 1 Themenüberblick Kurzer Rückblick StVO-Novelle 2009/11 Exkurs
MehrBürgerversammlung am Mittwoch den
Bürgerversammlung am Mittwoch den 25.11.2015 Top : Ortskernsanierung Neuthard Bisheriges Plankonzept: 75 Stück 2m breite Längsparker im Straßenraum ausgewiesen für jeden Zweifelsfrei nutzbar zusätzlich
MehrÄnderungen StVO und VwV-StVO. seit 1. September 2009
Änderungen StVO und VwV-StVO seit 1. September 2009 StVO-Novelle: Warum? Abbau des Schilderwaldes : Verkehrszeichen nur dort, wo aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich; mehr Eigenverantwortung
MehrFührungsformen - Übersicht
R A D V E R K E H R A N I N N E R Ö R T L I C H E N H A U P T V E R K E H R S S T R A ß E N Führungsformen - Übersicht nach: Straßenverkehrsordnung, StVO (Stand 02/2009) und Empfehlungen für Radverkehrsanlagen,
MehrResultate Verkehrserhebung Talstrasse / Lindenstrasse Juni 2017
Resultate Verkehrserhebung Talstrasse / Lindenstrasse Juni 2017 Verwaltung Autor Gemeinde Uetikon am See Abteilung Bevölkerung + Sicherheit Bergstrasse 90 8707 Uetikon am See Severin Uhr Leiter Bevölkerung
Mehr10. Runder Tisch Verbindung Altstadt Südliches Stadtzentrum
10. Runder Tisch Verbindung Altstadt Südliches Stadtzentrum Tagesordnung Parkierung angrenzend zur Altstadt Platzgestaltung Metzgergasse Historisches Rathaus Nutzungskonzept Erdgeschoss Verkehrsberuhigter
MehrGoethe-Schule (21/31)
Schulwegsicherungskonzept 2009 Goethe-Schule (21/31) Adresse Kopernikusstraße 30 14482 Potsdam Sozialraum IV: Babelsberg / Zentrum Ost Schulweggrundplan Die Goethe-Schule (21/31) ist eine städtische Gesamtschule
MehrDatum Klasse Uhrzeit The Kurzbeschreibung
Datum Klasse Uhrzeit The Kurzbeschreibung Montag 25.09.2017 Grund 18.30-20,00 12 Lebenslanges Lernen / Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften Zahlen, Daten, Fakten / Ältere Fahrer, Fahranfänger
MehrLAG RV 2. Arbeitstreffen StVO in der Radverkehrsförderung weiche Maßnahmen
LAG RV 2. Arbeitstreffen StVO in der Radverkehrsförderung weiche Maßnahmen Notwendigkeit sogenannter weicher Maßnahmen Kennzeichnung der unterschiedlichen Verkehrsanlagen Verstetigung des Verkehrsflusses
MehrStadtplanung Findorff Bürgerweide
Stadtplanung Findorff Bürgerweide Hausarbeit: Städtebau und Verkehrsplanung (STVE) Verfasst von: Lisa Fessel Moritz Reuter Professor: Prof. Dr. Ing. Carsten W. Müller Inhaltsverzeichnis Parkraumbewirtschaftung
MehrBezirk Mitte. Lärmaktionsplan Duisburg-Mitte. Unverändert nach Abwägung Juni/Juli Belastungsschwerpunkt 62: Plessingstraße
Bezirk Mitte Belastungsschwerpunkt 62: Plessingstraße von Steinsche Gasse bis Musfeldstraße Plessingstraße - Bestandsdaten Bezirk Mitte Hauptlärmquelle: Plessingstraße Zusatzbelastung: - belastete Einwohner
MehrMittwoch Grund Ruhender Verkehr Halten und Parken / Halteverbote / Parkverbote / Ein- und Aussteigen
Datum Klasse Uhrzeit Thema Kurzbeschreibung Donnerstag 21.03.2019 Grund 18.30-20.00 7 Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise Geschwindigkeit - Bedeutung / Anhalteweg / Sicherheitsabstände
MehrDatum Klasse Uhrzeit The Kurzbeschreibung
Datum Klasse Uhrzeit The Kurzbeschreibung Montag 04.06.2018 Grund 18.30-20.00 3 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Grundregel 1 StVo, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Gefahrenzeichen Vorschriften,
MehrDatum Klasse Uhrzeit Thema Kurzbeschreibung
Datum Klasse Uhrzeit Thema Kurzbeschreibung Montag 19.12.2016 Zusatz 18.30-20,00 14 Technik 2 B Fahren von Solokraftfahrzeugen / Personen und Güterbeförderung / Zusammenstellen von Zügen / Verbinden und
MehrPerspektive für Straelen 2022 Integriertes städtebauliches Handlungskonzept
Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Bürgerkonferenz Straelen Ingenieurgesellschaft Stolz Ausgangssituation Kfz-Verkehrsbelastungen von bis zu 10.000 Fahrzeugen am Tag Zulässige Höchstgeschwindigkeit:
MehrDatum Klasse Uhrzeit The Kurzbeschreibung
Datum Klasse Uhrzeit The Kurzbeschreibung Mittwoch 15.08.2018 Grund 18.30-20.00 3 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Grundregel 1 StVo, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Gefahrenzeichen
MehrFREIE UND HANSESTADT HAMBURG BEZIRKSVERSAMMLUNG ALTONA
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG BEZIRKSVERSAMMLUNG ALTONA A/IS11/75.00-1,3 Drucksache XVII/Nr.M 010 26.08.2004 Betr.: Lüttkamp und Flurstraße entlasten Der Ausbau der Elbgaustraße als Chance für die Luruper
MehrRadwege und Radwegbenutzungspflicht
Radwege und Radwegbenutzungspflicht 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (1) Fahrzeuge* müssen die Fahrbahnen benutzen (4) [ ]... Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht
MehrNutzungsansprüche an die Verkehrsfläche. Quelle: Skript Prof. Follmann, FH Darmstadt
Nutzungsansprüche an die Verkehrsfläche Quelle: Skript Prof. Follmann, FH Darmstadt Folie 1 Allgemeines: Verkehrsberuhigung in Wohngebieten Bedürfnisse der Anwohner: angenehmes, ruhiges Wohnumfeld, hohe
MehrBewertung aus verkehrsplanerischer Sicht: 1 = ungenügend; 5 = befriedigend; 10 = sehr gut Stand:
1. Straßenraum 1.1 Querschnittsaufteilung bleibt unverändert erhalten. wird bereichsweise angepasst, z. B. an Bushaltestellen und Knotenpunktbereichen 6 wird bereichsweise angepasst, z. B. an, wird bereichsweise
MehrOst-West-Radachse vom Schillerteich bis zur Saarstraße
Herzlich Willkommen Ost-West-Radachse vom Schillerteich bis zur Saarstraße Bürgerversammlung 01. März 2016 18:00 20:00 Uhr Sitzungszimmer 5 1 Agenda 1. Begrüßung 2. Exkurs Führungsformen des Radverkehrs
Mehr