Städtebaulicher Denkmalschutz

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1 Städtebaulicher Denkmalschutz Bürgerversammlung zur Städtebauförderung Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen nach 141 BauGB für den historischen Ortskern von Greetsiel am 26. November 2014 Folie November 2014

2 Fördergebiet Greetsiel-Ortskern Aufnahme in das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz Emdener Zeitung Folie November 2014

3 Inhalt I. Städtebauförderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz II. III. IV. Vorbereitende Untersuchungen nach 141 BauGB Rechte, Pflichten und Fördermöglichkeiten im Sanierungsgebiet nach 142 BauGB bzw. im Fördergebiet nach 172 BauGB Zentrale Ergebnisse des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) V. Städtebauliche Missstände und Maßnahmen im historischen Ortskern Greetsiel Folie November 2014

4 Programm: Städtebaulicher Denkmalschutz Sanierungsziel: Sicherung und Erhaltung denkmalwerter Bausubstanz Fördermöglichkeiten im Programm Städtebaulichen Denkmalschutz : Maßnahmen zur Sicherung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung, die Modernisierung und Instandsetzung [ ] dieser Gebäude oder Ensembles, die Erhaltung und Umgestaltung von Straßen- und Platzräumen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung, die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung des historischen Stadtbildes und Stadtgrundrisses, die Leistungen von Planern, Architekten, Beauftragten und Sanierungsträgern für die gesamte Durchführung der Sanierung einschließlich die Beratung von Eigentümern im Rahmen der Sanierung. Folie November 2014

5 Städtebauförderung Allgemeine Informationen Städtebauförderung ist eine Gemeinschaftsfinanzierung Folie November 2014

6 Vorbereitende Untersuchungen - Untersuchungsgebiet Untersuchungsgebiet 19,4 ha Folie November 2014

7 Vorbereitende Untersuchungen Zwingende verfahrensrechtliche Voraussetzung für den Erlass einer Sanierungssatzung: Einleitungsbeschluss und ortsübliche Bekanntmachung ( 141 BauGB) Auskunftspflicht nach 138 BauGB Zurückstellung von Baugesuchen nach 141 Abs. 4 BauGB i.v.m. 15 Bau GB Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen: Bürgerversammlung ( 137 BauGB) Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger ( 139 BauGB) Kenntnisnahme und Billigungsbeschluss: Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen (Januar 2015) Folie November 2014

8 Städtebauförderung zwei mögliche Verfahrensweisen 1. SANIERUNGSSATZUNG Grundsätzlich: gemäß BauGB Abgrenzung und förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes (als Satzung) Sanierungsvermerk / Grundbucheintrag (nur hinweisender Charakter) 2. ERHALTUNGSSATZUNG Grundsätzlich: gemäß 172 BauGB Abgrenzung eines Erhaltungsgebiets durch Erweiterung der Erhaltungssatzung Folie November 2014

9 Sanierungsvermerk Amtsblatt Grundbuch von Band Blatt Zweite Abteilung Laufende Nummer der Laufende Nummer der betroffenen Grundstücke im L a s t e n und B e s c h r ä n k u n g e n Eintra- Bestands- Gung verzeichnis , 3 Es wird eine Sanierung durchgeführt. Eingetragen am XXX. - Der Sanierungsvermerk muss gemäß 143 Abs. 2 BauGB eingetragen werden. - Er hat nur hinweisenden Charakter, d.h. er weist daraufhin, dass die Bestimmungen des BauGB und des Besonderen Städtebaurechts ( 136 ff. BauGB) berücksichtigt werden müssen. Folie November 2014

10 Städtebauförderung zwei mögliche Verfahrensweisen 1. SANIERUNGSSATZUNG Grundsätzlich: gemäß BauGB Abgrenzung und förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes (als Satzung) Sanierungsvermerk / Grundbucheintrag (nur hinweisender Charakter) Anwendung des Besonderen Städtebaurechts (u.a. 144 f. BauGB): genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge 2. ERHALTUNGSSATZUNG Grundsätzlich: gemäß 172 BauGB Abgrenzung eines Erhaltungsgebiets durch Erweiterung der Erhaltungssatzung Folie November 2014

11 Was ist in einem Sanierungsgebiet zu beachten? Auskunftspflicht nach 138 BauGB Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge ( 144/145 BauGB) - wertsteigernde Veränderungen - schuldrechtliche Vereinbarungen und Verträge - rechtsgeschäftliche Veräußerungen - Belastungen von Grundstücken Wohnungseigentum - Begründung, Änderung und Aufhebung von Baulasten - Veränderungen der Grundstücksgrenzen Genehmigungsanträge sind an das Bauamt der Gemeinde Krummhörn zu richten (Sanierungsbehörde) Folie November 2014

12 Städtebauförderung zwei mögliche Verfahrensweisen 1. SANIERUNGSSATZUNG Grundsätzlich: gemäß BauGB Abgrenzung und förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes (als Satzung) Sanierungsvermerk / Grundbucheintrag (nur hinweisender Charakter) Anwendung des Besonderen Städtebaurechts (u.a. 144 f. BauGB): genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge Erhebung von Ausgleichsbeträgen: Abschöpfung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung Wiedereinsatz als zweckgebundene Einnahmen 2. ERHALTUNGSSATZUNG Grundsätzlich: gemäß 172 BauGB Abgrenzung eines Erhaltungsgebiets durch Erweiterung der Erhaltungssatzung Folie November 2014

13 Städtebauförderung Bodenrichtwertkarte Folie November 2014

14 Bodenwertsteigerung und Ausgleichsbeträge Nur die sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung wird abgeschöpft. Sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung Normale Bodenwertsteigerung Beginn Abschluss Folie November 2014

15 Städtebauförderung zwei mögliche Verfahrensweisen 1. SANIERUNGSSATZUNG Erschließungsmaßnahme (Straßenausbau): Kostendeckung aus Städtebauförderung: 100 % (Gemeindeanteil: ca. 1/3) keine Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträge Finanzierung: 100 % 2. ERHALTUNGSSATZUNG Erschließungsmaßnahme (Straßenausbau): Greetsiel hat keine Straßenausbaubeitragssatzung, d.h. die Eigentümer werden nicht veranlagt Fiktiver Eigentümeranteil (im Mittel 60 %) wird von Gemeinde getragen Restbetrag (im Mittel 40 %) der Gesamtkosten durch Städtebaufördermittel Finanzierung: Eigentümer zahlen Ausgleichsbeträge ca. 40 % zzgl. Gemeindehaushalt: ca. 60 % Eigentümer: keine Kosten Folie November 2014

16 Städtebauförderung zwei mögliche Verfahrensweisen 1. SANIERUNGSSATZUNG Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahme private Eigentümer: Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an denkmalgeschützten und erhaltenswerten Gebäuden 2. ERHALTUNGSSATZUNG Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahme privater Eigentümer: Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an denkmalgeschützten und erhaltenswerten Gebäuden Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung für alle Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung nur für Gebäude im Sanierungsgebiet Baudenkmale (nach NDSchG) Folie November 2014

17 Weitere Verfahrensschritte Weitere Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets (Satzungsbeschluss) oder Festlegung als Erhaltungsgebiet Initiierung und Einsetzung eines Sanierungsmanagements Erste Fördermöglichkeiten Folie November 2014

18 Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Teil A: Gesamtgemeindliche Betrachtung 1. Bestandsaufnahme 2. SWOT-Analyse (Stärken / Schwächen / Chancen / Risiken) 3. Leitbild und Handlungsschwerpunkte Teil B: Vorbereitende Untersuchungen - Nachweis der Missstände im historischen Ortskern Greetsiel - Begründung der Erfordernis der Sanierung - Formulierung der Ziele - Ermittlung voraussichtlicher Kosten - Bürgerbeteiligung + TÖB-Beteiligung, Folie November 2014

19 Chancen und Risiken (Auszug ISEK) Siedlungsstruktur/ Bebauung / Nutzung: Erhalt kulturhistorischen Erbe als Grundlage des Tourismus und der regionalen Identität Verhinderung der Abwanderung durch z.b. - Schaffung von bedarfsgerechtem Wohnraum für Senioren, Singles, Alleinerziehende, junge Menschen - Schaffung preisgünstiger Bauplätze in integrierten Lagen (maßvolle Baulandausweisung) Innenentwicklung/ Mobilisierung von Baulücken durch z.b. Förderprogramme attraktiven Standort für Künstler, Sport- und Naturliebhaber durch entsprechende Angebote schaffen Siedlungsstruktur/ Bebauung / Nutzung: Drohender Verlust von städtebaulich historischem Erbe, insb. im Touristenzentrum Greetsiel Abwanderung von Einheimischen aufgrund teurer Baugrundstücke in Greetsiel Städtebauförderprogramm Kleinere Städte und Gemeinden mit Hinte und Dorferneuerung Folie November 2014

20 Chancen und Risiken (Auszug ISEK) Bevölkerung: Weitere Stärkung der Gemeinde Krummhörn als familienfreundliche Kommune Verstärkte Vermarktung mit vorhandenen positiven Standortfaktoren (Krippen, Kindergarten, Ganztagsschule, Freizeit, Kultur etc.) Standortverbesserung für Menschen ab 50 Jahren durch (besondere) Wohn-, Gesundheits- und Freizeitangebote Aufrechterhaltung des Kontaktes zu Bildungswanderern Aufrechterhaltung der Grund- und Nahversorgung der Dörfer (durch z.b. Hol- und Bringdienste, mobile Verkaufswägen) Gesundheit, Soziales und Bildung: Ausbau der Freizeitangebote für spezielle Zielgruppen (z.b. Jugendliche oder Senioren) Ausbau Bildungsangebote VHS/ Bibliothek Bevölkerung: Negative Bevölkerungsprognose (bis 2030: -11,5%) Starker Anstieg des Durchschnittsalters (bis 2030: +8J. auf 52J.) Gesundheit, Soziales und Bildung: Sinkende Auslastung der Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen durch demografischen Wandel Anpassungsbedarf bei Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten für wachsende Gruppe v. Senioren Stärkung des ehrenamtlichen Engagements für Gemeindeentwicklung durch z.b. multifunktionale Treffgelegenheiten Folie November 2014

21 Chancen und Risiken (Auszug ISEK) Wirtschaft und Beschäftigung: Stärkung und Weiterentwicklung der touristischen Einrichtungen Aufholen bei der Frauenerwerbstätigenquote durch Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erhöhung der Ausbildungsangebote für Jugendliche (Stärkung der Kooperation Schule - Wirtschaft, Berufsmessen etc.) Leitbildprozess Tourismusentwicklung Wirtschaft und Beschäftigung: fehlende attraktive Ausbildungsplätze und zunehmende Abwanderung der jüngeren Bevölkerung potenzieller Fachkräftemangel durch Abwanderung der jüngeren Bevölkerung Abwanderung der weniger mobilen Gesellschaft in den Ortsteilen Freizeit und Tourismus: Erhalt und Steigerung der Attraktivität des Fischerortes Greetsiel, auch außerhalb der Saison Potenzial: Gesundheits- und Naturtourismus Folie November 2014

22 Leitbild und Handlungsschwerpunkte - Krummhörn - Gastfreundliche Gemeinde am Wattenmeer mit historischer Baukultur und ostfriesischer Lebensart wirtschaftlich bedeutsamer Tourismusstandort am Nationalpark Wattenmeer starke regionale kulturelle Identität kulturhistorisch bedeutende Bausubstanz in Greetsiel und den Warftendörfern mit zahlreichen unter Denkmalschutz stehenden Bauten vielfältige Angebote für Familien (z. B. Betreuung und Freizeit) Schwerpunkthandlungsfelder der Entwicklung: Bewahrung und Sicherung der regionstypischen Ortsbilder und Architektur Einstellen auf eine älter werdende Gesellschaft und altengerechtes Leben Erhalt der Attraktivität für Familien als Wohn- und Arbeitsort in allen Ortsteilen Folie November 2014

23 Missstände und Maßnahmen im Ortskern Greetsiel Städtebauliche Missstände und Mängel nicht denkmalgerechte bauliche Überprägung zahlreicher historischer Gebäude hoher Sanierungsbedarf bei der privaten und öffentlichen Bausubstanz, z.b. Gulfscheune, Herrenhof etc. Erneuerungsbedarf und fehlende Barrierefreiheit bei Brücken, Straßen, Wegen und Plätzen (öffentlicher Raum), z.b. Brücke Sielstraße/ Mühlenstraße, weitere Straßen im alten Ortskern spezifische Probleme bei der Besucherlenkung der Touristenströme (Erreichbarkeit des Ortes und Besucherlenkung im autofreien Ortskern) Fehlende Ruhezonen für Kurzurlauber Quelle: Dokumentation des Planungsbüros Beyer+Freitag&Zeh (2009) Folie November 2014

24 Missstände und Maßnahmen im Ortskern Greetsiel Maßnahmen Sicherung, Restaurierung und teilweise Wiederherstellung der Baudenkmäler Erneuerung und Umgestaltung des öffentlichen Straßenraumes (Straßen, Wege, Plätze, Brücken) Barrierefreie Zugänglichkeit der Anlegestelle am Ostmuhdedeich und des Deichs am Heuweg u.a. Schaffung von Ruhezonen für Kurzurlauber (z.b. am Herrengarten/Küchengarten an der Burg) Schaffung von attraktiven Aussichtspunkten Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit des Fremdenverkehrsortes und der Parkplätze am Ortsrand / Besucher-Leitsystem für den innerörtlichen Besucherverkehr Quelle: Dokumentation des Planungsbüros Beyer+Freitag&Zeh (2009) Ergänzung und Konkretisierung der Maßnahmen im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen und des Sanierungsprozesses Folie November 2014

25 Maßnahmen im Ortskern Greetsiel Folie November 2014

26 Ihr Ansprechpartner 27. November 2014 BauBeCon Sanierungsträger GmbH Dipl.-Geogr. Birgit Schulze Roberg Projektleiterin Kamp 1c Osnabrück Tel BSchulze-Roberg@baubeconstadtsanierung.de Folie November 2014

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