GK 141 Kfz-Sachverständiger

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1 GK 141 Kfz-Sachverständiger Stand: 04/2014

2 Inhalt 1 Markt 2 Aufgabenspektrum 3 Kunden 4 Marketingargumente für den Sachverständigen 5 Kalkulationshilfen 6 Investitionsrahmen 7 Finanzierung 8 Spezielle Gründerinfos 9 Recht 10 Gründerkontakte / -informationen 11 Fachkontakte / -informationen

3 VR-GründungsKonzept GK Markt Abgrenzung: Um die seriösen Sachverständigen zu schützen, hängen unterschiedliche Verbände und Institutionen die Messlatte für die Anerkennung unterschiedlich hoch. Konsens ist: Wer nicht das Ingenieur-Diplom einer einschlägigen Fachrichtung oder den Meisterbrief im Kfz- Techniker- oder Karosseriebauer-Handwerk in der Tasche hat, sollte eine selbständige Tätigkeit in dieser Branche gar nicht erst anstreben. Ausnahmen, wie etwa langjährige Praktiker mit Kenntnissen auf speziellen Fachgebieten, bestätigen diese Regel. Achtung: In den mitunter angebotenen Intensivkursen von ein, zwei Wochen kann die Fülle des Stoffs, die ein Sachverständiger beherrschen sollte, nicht bewältigt werden. Über seriöse Lehrgänge im Bereich des Sachverständigenwesens, etwa zur Bestallung als vereidigter Sachverständiger, können z. B. die IHKs und Handwerkskammern informieren. Für Kfz-Sachverständige liegen keine Einzeldaten aus der Statistik vor, sie werden entweder mit freiberuflichen Risikoexperten oder mit anderen wissenschaftlich-technischen Freiberuflern gemeinsam erfasst. Gleichzeitig könnten einige Kollegen, deren Einkommensschwerpunkt auf weiteren Tätigkeiten beruht (z.b. Kfz-Reparaturbetriebe, 2011 laut Statistischem Bundesamt: rund Unternehmen), in diesen Gruppen nicht enthalten sein. Branche (2012, destatis) / Risiko- und Schadensbewertung rd. 570 Unternehmen / wissenschaftliche u. technische Tätigkeiten rd Freiberufler *) Freie Sachverständige **) etwa Freiberufler (IFB 2011) rund Freiberufler (2008, destatis) *) Gutachter- und Sachverständigentätigkeiten außerhalb von Versicherungsschäden werden von den Statistikern im Bereich Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche, technische Tätigkeiten erfasst **) sämtliche Fachrichtungen, darunter Kfz- und Unfallsachverständige Der Branchenverband BVSK nennt 800 Büros (die entsprechend seinen strengen Aufnahmekriterien qualifiziert sind, 2013). Das Institut für Freie Berufe (IFB) zählte in sämtlichen Sparten des Sachverständigenwesens rund selbständige Sachverständige aller Fachrichtungen mit akademischer Vorbildung, davon waren nach Angaben des Berufsverbands der Freien Berufe 16 Prozent in den Neuen Bundesländern tätig. Nach diesen Daten hat die Zahl der Selbständigen in der Branche seit der Jahrtausendwende um gut 50 Prozent zugelegt. Andere Experten beziffern die die Zahl der seriösen Fachleute im Kfz-Bereich, die nicht alle einen akademischen Hintergrund haben müssen, auf bis ein seit Jahren recht konstanter Wert. Freiberufliche Mitarbeiter von etablierten Überwachungsorganisationen wie der GTÜ werden dabei mal mitgezählt, mal als nicht unabhängig gewertet und entsprechend herausgerechnet. Ein Grund für die unterschiedlichen Daten und Einordnungen: Man muss unterscheiden zwischen den Sachgebieten Kfz-Schäden und bewertung einerseits und Straßenverkehrsunfälle andererseits. Die fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeiten und der Umfang der Aufgaben unterscheiden

4 VR-GründungsKonzept GK141 4 sich (wie die Anforderungen an die Bestellung zum Sachverständigen durch Landesbhörden bzw. IHK zeigen). Eine Art Hierarchie unter Kfz-Sachverständigen ergibt sich aus der Erlaubnis ergibt, bestimmte Prädikate zu führen. Ohne solche Qualifizierungsnachweise kann die selbständige Tätigkeit als Kfz-Sachverständige kaum zu einer nachhaltigen Existenzgründung führen. Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sollen vorzugsweise bei Gericht herangezogen werden. Sie werden von Körperschaften öffentlichen Rechts wie den Kammern zugelassen und überwacht. Amtlich oder staatlich anerkannte Sachverständige übernehmen hoheitliche Prüfaufgaben, wie sie der Staat beispielsweise auch Organisationen wie dem TÜV übertragen hat. Zertifikate nach Euronorm erteilen privatrechtlich organisierte Stellen, die ihrerseits bei EU-Akkreditierungsstellen zertifiziert sind. Die Bezeichnung "anerkannter Kfz-Sachverständiger" darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom (IZR 140/82) von Berufsverbänden nach erfolgter interner Prüfung vergeben werden. Fahrzeugbestand zum (KBA) Pkw Lkw Zugmaschinen Busse Krafträder Kfz-Anhänger davon Sattelanhänger davon Wohnwagen 43,4 Mio. Fahrzeuge 2,6 Mio. Fahrzeuge 2,1 Mio. Fahrzeuge Fahrzeuge 4,0 Mio. Fahrzeuge 6,4 Mio Fahrzeuge Fahrzeuge Nicht ganz unbedeutend in diesem Zusammenhang: Über die Hälfte der Pkw auf deutschen Straßen sind älter als 8 Jahre, das Durchschnittsalter liegt bei 8,7 Jahren (2012, KBA; 2000: 6,9 Jahre, 1995: 6,8 Jahre), nur 28 Prozent der Pkw waren jünger als 4 Jahre, rund 12 Prozent älter als 15 Jahre. Und: Trotz des Neuwagenbooms 2009/2010 berichtet der TÜV, dass mittlerweile knapp 18 Prozent der Fahrzeuge die Hauptuntersuchung nicht beim ersten Mal bestehen (2010, gegenüber 15,7 % in 2007). Straßenverkehrsunfälle 2013 (destatis) rund 2,4 Mio. erfasste Unfälle davon 15,7 % mit Personenschaden 3,4 % schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden regional (2012) mit Personen- mit Sachschaden schaden *) Baden-Württemberg Unfälle 12,4 % 4,8 % Bayern Unfälle 14,3 % 3,2 % Berlin Unfälle 10,8 % 8,8 % Bremen Unfälle 15,7 % 0,9 % Hamburg Unfälle 11,6 % 3,0 % Mecklenburg-Vorpommern Unfälle 9,5 % 2,9 % Niedersachsen Unfälle 15,3 % 2,6 % Nordrhein-Westfalen Unfälle 10,3 % 2,8 % Rheinland-Pfalz Unfälle 11,3 % 4,8 % Schleswig-Holstein Unfälle 17,5 % 3,6 % *) nur schwerwiegende Unfälle, ohne Personenschäden

5 VR-GründungsKonzept GK141 5 Streit- und Begutachtungsfälle ergeben sich vor allem aus vielen der rund 2,4 Mio. polizeilich erfassten Verkehrsunfälle (2012, davon knapp 16 % schwerwiegende Unfälle, destatis). Aus den Daten der Kfz-Versicherer lassen sich rund 1,34 Mio. Kfz-Schadenfälle ableiten, die zusammen rund 20,4 Mrd. EUR Kosten verursachen (inkl. Kaskoschäden 2011, GDV). Dies reicht hinein in den Aufgabenbereich "Unfallrekonstruktion", der erhöhte Anforderungen an die Fachkenntnisse stellt. Allerdings lässt sich nicht beziffern, wie viele der registrierten Unfälle bzw. Schadenfälle tatsächlich auf dem Schreibtisch respektive in der Werkstatt eines freien Gutachters landen. Versicherungskunden werden von den Gesellschaften zunehmend veranlasst, auf Vertragspartner der Versicherungen zurückzugreifen. Dabei können Gutachter durchaus von etwaig resultierenden gerichtlichen Streitigkeiten profitieren. Fahrzeugmarkt: Umschreibungen/Gebrauchte (2013) Pkw rund 7,1 Mio. Fahrzeuge Lkw rund Fahrzeuge Zugmaschinen rund Fahrzeuge Busse rund Fahrzeuge Kfz-Anhänger rund Fahrzeuge Qu.: KBA Arbeitsfelder bieten auch der Gebrauchtwagenmarkt sowie die Bewertung von Leasingfahrzeugen. Gerade das Leasing betrifft nicht nur Pkws, sondern auch kostspieligere Lkws und Sonderfahrzeuge. Hinzu kommen die amtlichen Kontrollaufgaben im Rahmen der TÜV- und Abgasuntersuchungen. Technische Kfz-Überwachung (TÜV) und Überprüfung der Abgaswerte (ASU). Diese Tätigkeiten können in eingeschränktem Maße auch von freien Kfz-Sachverständigen durchgeführt werden. Als Einzelkämpfer sollte man sich hier unbedingt einem Verband anschließen. Branchenumsatz (2012, netto) / Risiko- und Schadensbewertung rund 300 Mio. EUR / wissenschaftliche u. technische Tätigkeiten rund 4,6 Mrd. EUR / freie Sachverständige rund 620 Mio. EUR (2008, netto) Das gesamte Marktvolumen der Sachverständigentätigkeiten in Euro zu beziffern, fällt aufgrund der fehlenden statistischen Erhebungen schwer. Als Anhaltspunkte: Im Jahr 2008 (letzte gesonderte Erhebung) erwirtschafteten die umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im gesamten Sachverständigenwesen rund 620 Mio. EUR. Für den Bereich der technischen Untersuchungen ergab für sich für 2009 ein Umsatzvolumen von rund 7,5 Mrd. EUR. Auf eine recht stabile konjunkturelle Lage der Branche deutet die Erhebung des BVSK zum Honorarrahmen von Kfz-Sachverständigen hin, wonach zwischen 2009 und 2011 offenbar eine tendenzielle Erhöhung der Grundgebühren um etwa 10 Prozent am Markt durchgesetzt werden konnte. Dabei wurden die bestehenden Obergrenzen im ermittelten Honorarkorridor ausgeschöpft, aber nicht überschritten.

6 VR-GründungsKonzept GK141 6 Wettbewerb: Vereinigungen wie TÜV und DEKRA oder die DAT, aber auch Prüfer der Versicherungsgesellschaften bieten Schadensbewertung, Unfallrekonstruktion, technische Überwachung oder Wertermittlungen an. Die Versicherungswirtschaft hat eigene Modelle entwickelt, die der Kostenreduktion im Unfallmanagement dienen sollen und den freien Gutachtern Aufträge entziehen. Hinzu kommen neue Geschäftsmodelle im Unfallschadenbereich der Branchenverband beobachtet Fälle von Anbietern, die per Video-Ferndiagnose Gutachten erstellen und dafür Kfz-Betriebe einspannen wollen. Gerichtsfest dürfte diese Art von Gutachten kaum sein und auch Versicherungen achten verstärkt auf diese Varianten; dennoch könnte der Markt zunächst von solchen schwarzen Schafen geschädigt werden.

7 VR-GründungsKonzept GK Aufgabenspektrum Häufigkeit von Versicherungsschäden an Kfz 77 Schäden je 1000 Fahrzeuge dabei 97 Schäden je 1000 Pkw Durchschn. Aufwand der Versicherungen dabei 784 EUR je Schaden 734 EUR je Pkw-Schaden GDV 2011 Die Bewertung eines Unfallschadens, die Rekonstruktion des Unfallgeschehens und damit die Ermittlung der Unfallursache sowie die Bewertung des technischen Zustands eines Fahrzeugs im weitesten Sinne gehören zu den zentralen Aufgaben von freien Kfz-Sachverständigen. Aber: Laut Richtlinien zur fachlichen Qualifikation für die Zertifizierung des Instituts für Sachverständigenwesen IfS (die auch bei der öffentlichen Bestellung und Vereidigung durch andere Institutionen herangezogen werden) wird unterschieden zwischen der Begutachtung von Kfz-Schäden und der Begutachtung des Unfallgeschehens. Für letzteres ist der erfolgreiche Abschluss eines (Fach-) Hochschulstudiums in den Fachrichtungen Fahrzeugtechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik, Physik (oder vergleichbaren Studiengängen) zwingend vorgeschrieben (neben weiteren praktischen Voraussetzungen). Die Fahrzeugbegutachtung - die regelmäßig oberhalb einer Bagatellgrenze, ab einer Schadenhöhe von etwa 715 EUR erfolgen kann - umfasst die Ermittlung der Instandsetzungskosten, die Festlegung einer eventuell eingetretenen Wertminderung bzw. Feststellung von Totalschäden mit Errechnung von Zeitwerten und Wiederbeschaffungskosten. Ein Gutachten in der Kfz-Bewertung enthält u.a.: genaue Angaben über die Art des Auftrages, den Auftraggeber etc., genaue Angaben über die Besichtigung, Zustand des besichtigten Fahrzeugs (repariert oder nicht), technische Daten des Fahrzeuges und alle Angaben, die den Zustand des Fahrzeuges vor dem Unfall betreffen, Feststellung des Zustands des Fahrzeug bzw. der Unfallschäden, voraussichtliche unfallbedingte Instandsetzungskosten, voraussichtliche Reparaturdauer bzw. Dauer der Wiederbeschaffung in Arbeitstagen, Stellungnahme zum Fahrzeugwert vor dem Schadensfall zu einem anzugebenden bestimmten Stichtag, Stellungnahme zur Wertminderung mit Begründung, Fragen, die bei der Regulierung ggf. zu beachten sind. Die Rekonstruktion des Unfallhergangs erlegt dem Sachverständigen eine besondere Verantwortung auf, weil vom Gutachten häufig der Ausgang gerichtlicher Strafverfahren und erhebliche wirtschaftliche Belastungen des Schuldigen abhängen. Der Bewerber muss hier elementare Zusammenhänge in Festigkeitslehre, Statik und Dynamik kennen, Verfahren im Kfz-Bau, Funktion

8 VR-GründungsKonzept GK141 8 der Fahr- und Antriebsaggregate, Reifenkonstruktion und vieles mehr einschätzen. Ein Gutachten für die Rekonstruktion von Unfällen enthält: Angaben über den Auftrag und den Auftraggeber Aufstellung der für die Bearbeitung des Gutachtens verwendeten Unterlagen wie Polizeiskizze, Unfallfotos, Spurenverläufe etc. Daten des Unfalls, Daten des Fahrzeugs, der beteiligten Personen und die Untersuchung des Fahrzeugs, der Unfallphase, der Situation Fotos und Skizzen mit charakteristischen Positionen der beteiligten Fahrzeuge bzw. Personen und deren Geschwindigkeiten Angabe und Erläuterung der für Berechnungen getroffenen Annahmen, z.b. Grenzwerte der Reibungswerte zwischen Reifen und Gegenständen und Fahrbahn, Grenzwerte der Beschleunigung und Verzögerung Wertung anderer objektiv gesicherter Feststellungen wie Fahrtenschreiber- Auswertung, Spurlängen Diskussion des vorliegenden Materials und etwaiger Diskrepanzen in der Aussage Beurteilung technischer Mängel: Gutachten werden z.b. dann nötig, wenn bei Neuwagen während der Garantiezeit auftretende Mängelfragen mit der Lieferfirma oder dem Hersteller zu klären sind, um berechtige Ansprüche des Autokäufers durchsetzen zu können. Auch nach Werkstattreparaturen mit anschließend auftretenden Mängeln, die auf unsachgemäße Reparatur schließen lassen, können Sachverständige zur Entscheidungsfindung gerufen werden. Schließlich bieten Sachverständige die Beurteilung von Gebrauchtwagen an, ein Service, der mit der Gewährleistungspflicht für Händler in Zukunft an Gewicht gewinnen könnte. Spezialisierungen auf bestimmte Fahrzeugklassen oder -typen oder auf Teilbereiche der Fahrzeugtechnik. Kfz-Sachverständige können nicht über alle Fahrzeuge in gleichem Maße Detailkenntnisse besitzen. In der Praxis sind Sachverständige unter anderem mit den folgenden Spezialkenntnissen tätig: Baumaschinen, Krananlagen, Container, Kunststoffeinbauten, Ölanalyse, Oldtimer, Reifen, Schaustellereinrichtungen, Schienenfahrzeuge, Sonderfahrzeuge, Sportboote, Wohnmobile und Caravans. Einzelne Gutachter beschäftigen sich auch mit Randgebieten der Kfz-Technik wie Arbeitssicherheit, Ausfallschäden, Lichttechnik, Betriebseinrichtungen oder Waschanlagen.

9 VR-GründungsKonzept GK Kunden Die Fahrzeugdichte beträgt bundesweit 531 Pkw auf Einwohner. verteilt (2013 KBA) Dabei ist dieses Verhältnis den Regionen und Bundesländern höchst unterschiedlich verteilt: Baden-Württemberg 555 Pkw je Einwohner Bayern 573 Pkw je Einwohner Berlin 328 Pkw je Einwohner Bremen 413 Pkw je Einwohner Hamburg 411 Pkw je Einwohner Mecklenburg-Vorpommern 502 Pkw je Einwohner Niedersachsen 546 Pkw je Einwohner Nordrhein-Westfalen 519 Pkw je Einwohner Rheinland-Pfalz 580 Pkw je Einwohner Schleswig-Holstein 535 Pkw je Einwohner Zahlender Kunde eines außergerichtlichen bzw. privaten Gutachtens ist der Auftraggeber. Normalerweise erhält er Aufträge aufgrund von Weiterempfehlungen unter Rechtsanwälten oder Werkstätten. Unter Umständen hat er auch in seiner Praxiszeit als Angestellter in einem Sachverständigenbüro bereits einschlägige Kontakte geknüpft, die ihm erste Aufträge als Selbständiger bringen. Der Kunde erwartet vor der Erstellung eines Gutachtens, dass ihm Erfolgschancen und Kostenrisiko klar aufgezeigt werden. Aufwendige Materialprüfungen für die Feststellung eines Fertigungsmangels oder Materialfehlers sind sinnlos, wenn rechtliche Ersatzansprüche an den Hersteller des betreffenden Teils keine Aussicht auf Erfolg haben. Dabei muss der Sachverständige darauf achten, keine unzulässige Rechtsberatung vorzunehmen. Kulanz: Kleinschäden, deren Wert von den Kosten des Gutachtens womöglich um ein Vielfaches überstiegen würde, wird der Sachverständige auch schon mal umsonst oder zu niedrigen Kosten begutachten. Das geschieht in der Hoffnung, später bei einem größeren Auftrag in die engere Wahl zu kommen. Bei Unfallfolgen zahlt die Versicherung des schuldigen Unfallgegners keine Bagatellschäden, der Sachverständige sollte bei der Erstbesichtigung darauf aufmerksam machen. Auch das gehört zur selbstverständlichen Kulanz. Werbebeschränkungen. Eine Verquickung von Werbung für die Sachverständigentätigkeit und Werbung für andere Tätigkeiten ist für alle Sachverständigen wettbewerbswidrig. Schaltet etwa ein Kfz-Techniker Anzeigen für seine Werkstatt, darf er seine Sachverständigenqualifikation darin nicht erwähnen. Umgekehrt darf er in der Werbung für seine gutachterliche Arbeit nicht auf seine oder eine andere Kfz-Werkstatt hinweisen. Angehörige von Kammerberufen (Ingenieure) sollten sich vorsichtshalber bei ihrer Kammer erkundigen, welche Aktivitäten in ihrem Berufsfeld von der Berufsordnung gedeckt sind. In Zweifelsfällen sollten alle Sachverständigen sich vorher bei Verbänden oder der IHK erkundigen, ob eine bestimmte Form der Werbung statthaft ist. Unverhältnismäßige Aktivitäten: Das wären z.b. ganzseitige Anzeigen in Tageszeitungen oder überregionalen Magazinen. Gewöhnliche Spaltenanzeigen

10 VR-GründungsKonzept GK gehören hingegen zum Alltag. Neben dem Eintrag im Branchenfernsprechbuch kann er sich mit seinem Fachgebiet in einem persönlichen Schreiben bei Anwälten oder Werkstätten und Versicherungsagenturen bekannt machen. Webpage. Nicht einmal mehr 15 Prozent aller Unternehmen zeigen keine Präsenz im Internet (ECC Handel, 2008). Grund genug, Informationen über den eigenen Leistungsumfang, aber auch über Lücken, professionell auf die eigene Webpage zu hieven, auch wenn kein eigentliches Online-Geschäft beabsichtigt ist. Wichtig: Die Seiten sind die elektronische Visitenkarte und sollten genauso aufgeräumt und übersichtlich wie die Büroräume oder die Werkstatt daherkommen. Vorsicht: Auch die einfachsten Websites unterliegen mehr oder weniger umfänglich dem Telemediengesetz vor allem ein fehlerhaftes Impressum kann Abmahnprofis in die Hände spielen. Der Teufel steckt dabei im Detail, neben (Firmen-) Namen und ladungsfähiger Anschrift, ggf. Umsatzsteuer-ID sowie E- Mail-Adresse muss auch eine zweite Kontaktmöglichkeit angeboten werden; dabei ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob eine Telefonnummer genügt, die nur auf einen Anrufbeantworter aufläuft. Bei Angehörigen von Kammerberufen muss zusätzlich die zuständige Kammer aufgeführt sein; bei anderen gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen muss nicht nur diese aufgeführt sein, sondern auch der Staat, in dem sie erworben wurde. Newsletter: Die Gesetzeslage ist hier sehr deutlich: Elektronische Newsletter dürfen nur auf ausdrückliche Anforderung an eigene Kunden versandt werden. Sie dienen also in erster Linie der Pflege von Stammkunden.

11 VR-GründungsKonzept GK Marketingargumente für den Sachverständigen Zertifizierung Bestellung und Vereidigung durch die Kammer und die Aufnahme in deren Sachverständigenliste Mitgliedschaft im Berufsverband (setzt solide fachliche Qualifikation voraus) Unabhängigkeit des Experten ist für den wirtschaftlichen Erfolg ist neben der fachlichen Kompetenz für Verbraucher und Handel wie für Versicherungen und Gerichte von besonderer Bedeutung. Nur wirklich qualifizierte erfahrene Kfz- Experten werden deshalb eine dauerhafte Existenz aufbauen können, die beispielsweise von der regelmäßigen Zusammenarbeit mit Leasingfirmen oder Fahrzeughändlern getragen wird. Einen Wettbewerbsvorteil für qualifizierte Sachverständige bietet auch die Aufnahme in die Sachverständigen Datenbank Diese Initiative des Instituts für Sachverständigenwesen, die sich an Verbraucher wendet, führt Kfz-Experten mit verschiedener Qualifikation, aber mit gleichen Qualitätsstandards zusammen. Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC Das Logo der Zertifizierungsstelle verwenden zu dürfen, stellt einen echten Wettbewerbsvorteil für Gutachter dar. Die Zertifizierung von Sachverständigen erfolgt nach Euro-Qualitätsnorm durch Zertifizierungsstellen, die entsprechend EU-Vorschrift akkreditiert sind und ihrerseits von nationalen Kontrollstellen überprüft werden. In schriftlicher, praktischer und mündlicher Prüfung muss der Bewerber seine fachliche Qualifikation und seine Rechtskenntnisse nachweisen. Nur Ingenieure oder Kfz-Techniker und Karosseriebauer mit gutachterlicher Praxis werden überhaupt zugelassen, angestellte Fachleute müssen ihre Weisungsunabhängigkeit belegen. Das Zertifikat wird personenbezogen auf 5 Jahre erteilt, dann muss in einem Fachgespräch mit dem Prüfungsausschuss nachgewiesen werden, dass der Sachverständige auf dem neuesten Stande der Technik und der einschlägigen Rechtsprechung ist. Routinemäßige Kontrollen der Gutachten und Nachweis regelmäßiger Weiterbildung gehören zur Überwachung der zertifizierten Sachverständigen. Bestellung und Vereidigung bei Gericht. Bei Gerichtsverfahren ist zu unterscheiden zwischen dem vom Gericht bestellten Gutachter und dem Sachverständigen, den eine der Prozessparteien mit einem Privatgutachten beauftragt. Bei Gericht sollen übrigens vorzugsweise öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eingesetzt werden. Trotz der relativ niedrigen Honorarsätze wird auch ein freier Sachverständiger die Ehre, vor Gericht tätig zu werden, nicht ablehnen. Allerdings wiegt die Verantwortung für das Schicksal der am Prozess Beteiligten wesentlich schwerer als bei der reinen Schadensermittlung, in der es "nur" um Geld geht. Einen Blechschaden zu bewerten, ist meist einfacher, als bei einer Unfallrekonstruktion exakte wissenschaftliche Untersuchungen und

12 VR-GründungsKonzept GK Folgerungen zu ziehen. Bei schweren Personenschäden oder Todesfällen, bei einer drohenden Gefängnisstrafe für den Schuldigen, muss der Sachverständige eine Verantwortung übernehmen, die mancher verständlicherweise nicht gern tragen will. Von jedem Gutachter kann erwartet werden, dass er ein juristisch einwandfreies formell korrektes Gutachten erstellt, das als Beweismittel dienen kann. Im Zivilprozess (Par. 404 Abs. II ZPO) und im Strafverfahren (Par. 73 Abs. 2 StPO) soll der vom Gericht angerufene Sachverständige "öffentlich bestellt und vereidigt" sein. In Rechtsschutzsachen (Par. 2 Abs. 1e ARB) kommt es häufiger vor, dass das Gericht auch andere Gutachter beruft. Ein Gutachter, der bereits für eine Prozesspartei als Privatgutachter tätig war, wird in der gleichen Sache als gerichtlicher Gutachter gewöhnlich ausgeschlossen. Die vom Gericht bestellten Gutachten werden nach Par. 3 ZSEG (Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen) abgerechnet. Bei der Erstellung von Gutachten oder der Sachverständigen-Aussage vor Gericht werden vom Sachverständigen neben der besonderen Kenntnis der fachlichen Zusammenhänge auch Klarheit und Präzision im Sprachgebrauch gefordert. Ganz einfach ist es für den Sachverständigen selten, sich Laien verständlich zu machen; ein Problem, das er mit vielen Technikern teilt. Prädikate der Berufsverbände. Seriöse Verbände bemühen sich, die Qualifikationsnachweise den Anforderungen der öffentlichen Bestellung bzw. der Zertifizierung nach Euronorm anzugleichen. Damit wurden die fehlenden gesetzlichn Berufsregelungen ersetzt und Qualitätskriterien für Sachverständige geschaffen, an denen sich Kunden bei der Auftragsvergabe orientieren können. Da die Außenwirkung des letzteren Prädikats von der Qualität des prüfenden Verbandes abhängt, sollten sich angehende Kfz-Sachverständige genau überlegen, bei welchem Verband sie diese Prüfung ablegen wollen. Prüfung vor einem verbandsinternen Fachausschuss: Ordentliches Mitglied in diesen Verbänden kann nur werden, wer sein fachliches Können (bei entsprechender Vorbildung als Ingenieur oder Kfz-Meister) nachgewiesen hat. Mitunter reicht die Zertifizierung, soweit die Zertifizierungsstelle vom Verband anerkannt ist. Bei der Sachkunde wird im Hinblick auf die späteren Tätigkeitsfelder zwischen "Kfz-Schäden und Kfz-Bewertung" bzw. "Unfallrekonstruktion" unterschieden. Es werden Kfz-spezifische Kenntnisse im technischen Bereich, Fahrdynamik, Fahrzeug- und Karosseriebau, Richtmöglichkeiten, Lackierung, aber auch juristische und versicherungstechnische Grundkenntnisse verlangt. Im Bereich Unfallrekonstruktion kommen naturwissenschaftliche Fragen hinzu. Bereits öffentlich bestellte Sachverständige brauchen i.d.r. bei der Aufnahme keine weitere Verbandsprüfung abzulegen. Weitere Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband ist eine zweijährige Praxis als (angestellter) Kfz-Sachverständiger, vorhandene Gutachten müssen zur Einsicht vorgelegt werden. Die Verbände fordern laufende Weiterbildung und unterstützen ihre Mitglieder mit dem Angebot eigener Seminare. Sie fördern auch die Bemühungen um eine öffentliche Bestellung durch die zuständigen Kammern und bieten Fachseminare an, die auf die Prüfung vorbereiten.

13 VR-GründungsKonzept GK Kalkulationshilfen Durchschnittsumsatz (destatis 2012, netto) / Risiko- und Schadensbewertung rund EUR / wissenschaftliche u. technische Tätigkeiten rund EUR *) *) Gutachtertätigkeiten außerhalb von Versicherungsschäden werden von den Statistikern im Bereich Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche, technische Tätigkeiten erfasst. Ein einzelner tätiger Inhaber bzw. Mitarbeiter erzielt in diesen Branchen im Durchschnitt einen Jahresumsatz von knapp EUR (2011). Umfang der Tätigkeit: Praktiker halten bei der Schadensbewertung - in Anbetracht der zur Verfügung stehenden Hilfsmittel wie Marktspiegel und Software bis 1000 Gutachten jährlich für gerade noch machbar. Bei der Unfallrekonstruktion hängt die Zahl der zu bewältigenden Aufträge stark von der Schwierigkeit des Falles ab - ob man für ein Gutachten eine ganze Woche benötigt oder fünf am Tag erledigt. Aber auch die Schadensbewertung kann Zeit kosten: Bei Sonderfahrzeugen, Sonderaufbauten oder Lkws wird die Sache schwieriger und damit zumeist langwieriger. Honorare. Ingenieuren steht es frei, nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) abzurechnen, die auch für beratende Ingenieure gilt. Ansonsten existiert keine verbindliche Gebührenordnung, wenn man von den relativ niedrigen gerichtlichen Gutachtersätzen absieht. Erhebungen zu den Gebührensätzen führen regelmäßig die Verbände bei ihren Mitgliedern durch. Die Veröffentlichungen, die von dort bezogen werden können, zeigen in etwa, welche Honorare in der Praxis üblich sind und liefern insofern einen Rahmen für die eigene Honorargestaltung. In der Schadensbeurteilung wird meist pauschale Wertgebühren / Grundhonorare ausgehend von der Schadenhöhe erhoben, gesondert werden Fremd- und Handlingkosten in Rechnung gestellt. Die Wertgebühr entspricht einem bestimmten Prozentsatz der Schadenhöhe, es gibt allerdings keine verbindlichen Gebührensätze. Daher veröffentlichen die Berufsverbände auf ihren Websites Honorarumfragen, aus deren Tabellen sich die Spannbreite der.tatsächlich geforderten Gebühren als Richtwert ablesen lässt. Bei einem Schaden von brutto um die EUR würde von der überwiegenden Zahl der Kollegen eine Gebühr zwischen 14 und 16 Prozent berechnet dies bedeutet aber nicht, dass einige Kollegen nicht günstiger oder hochpreisig arbeiten würden.. Dabei steigt die Gebühr entsprechend der Schadenhöhe in Eurobeträgen kontinuierlich, prozentual flacht die Kurve der Gebühren mit der Schadenhöhe aber ab (bis um die 4-6 % der Brutto-Schadenhöhe; Erhebungen von 2012/2013). Bei der Rekonstruktion wird häufig nach Zeitaufwand bezahlt, wobei ebenfalls Extrakosten für Hilfskräfte, Fahrt- und Reisekosten, Fotokopien und ähnliche Aufwendungen des Sachverständigen gesondert berechnet werden. In der Praxis liegt der durchschnittliche Stundensatz für den Sachverständigen bei einem Mittel von rund 80 EUR; dieser Wert variiert allerdings je nach Sachgebiet, Schwierigkeit des Gutachtens oder anderen besonderen Umständen des Falles.

14 VR-GründungsKonzept GK Für Wertermittlung von Gebrauchten verlangen viele Gutachter Festsätze, derzeit werden am Markt zwischen 70 und 150 EUR beobachtet. Für Sachverständige auf dem Gebiet Unfallrekonstruktion können die gerichtlichen Gebührensätze zum wirtschaftlichen Problem werden, da sie recht häufig von Gerichten herangezogen werden und entsprechend weniger Umsatz aus Privatgutachten erwarten. Stundensätze werden selten und nur bei speziellen Gutachtenn verlangt (nach Angaben des BVSK zwischen 100 und 140 EUR die Stunde). Nicht alle, aber einige Spesen, insbesondere Recherchearbeiten, werden gesondert berechnet. Auch hierfür bietet die Branchenverbände Anhaltspunkte (Adresse / Website siehe unten). Kostenstruktur I. Gutachtertätigkeiten werden von den Statistikern im Bereich Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche technische Tätigkeiten erfasst. Die Daten in diesem Segment stammen aus unterschiedlichen Branchen, sind also nur näherungsweise zur Beurteilung der eigenen Situation heranzuziehen (2011, Stat. Bundesamt, in % vom Nettoumsatz): Branche Unternehmen über EUR Umsatz Personalaufwand 20,8 % 22,6 % Fremdleistungen, Waren 27,4 % Material, Energie u.ä. 19,9 % Mieten, Leasing 2,2 % 2,0 % Sonst. Sachaufwand 55,3 % 12,7 % Der rechnerische Überschuss in der Gesamtheit dieser Tätigkeiten liegt bei rund 21,7 %, in umsatzstärkeren Unternehmen erreicht es 15,4 % vom (höheren) Nettoumsatz. Kostenstruktur II. Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Planungsdaten kann man die Dienstleistungserhebung des Statistischen Bundesamtes heranziehen, die für Ingenieurbüros differenziert nach Unternehmensgröße, -umsatz Kostendaten ermittelt (2011, in % vom Nettoumsatz): alle Büros nur Büros über EUR Umsatz Personalaufwand 31,0 % 33,1 % Wareneinsatz, Fremdleistungen 25,5 % Energie u.ä. Roh- u. Hilfsstoffe 11,0 % Mieten. Leasing 2,8 % 2,6 % Sonst. Sachaufwand 50,9 % 17,1 % Der rechnerische Überschuss liegt danach im Schnitt der Branche bei 61,3 %, in den umsatzstärkeren bei 10,7 % vom Jahresumsatz (netto). Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Jahresumsatz in den umsatzstärkeren Büros mit gut 2,6 Mio. EUR ein Vielfaches des Branchendurchschnitts erreicht. Versicherungen. Betriebsunterbrechungsversicherungen, die zusätzlich zu den entsprechenden Sachversicherungen abgeschlossen werden, decken das Risiko für den Arbeitsausfall in der Zeit ab, die die Wiederherrichtung der Räume in Anspruch nimmt. Außerdem brauchen Sie Haftpflichtversicherungen für Fehler bzw. Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit verursachen bzw. für Sie auch als Privatperson.

15 VR-GründungsKonzept GK Arbeitslosenversicherung. Selbständige können freiwillig (gegen einen pauschalen Monatsbeitrag) Mitglied der Arbeitslosenversicherung bleiben (Kündigung erstmals nach 5 Jahren möglich, dann mit jeweils 3 Monaten Frist). Wesentliche Voraussetzungen: mind. 15 Wochenstunden selbständige Tätigkeit; innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt oder Bezieher von Arbeitslosengeld; Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach Existenzgründung. Krankenversicherung. Wer selbständig ist, kann wählen, ob er in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt oder sich privat versichert. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung sind von Alter, Geschlecht und Anzahl der nicht erwerbstätigen Familienangehörigen unabhängig, während die Privatversicherer für jedes Mitglied einen eigenen Beitrag berechnen. Für junge, gesunde Einsteiger ohne mitzuversichernde Familienangehörige ist eine Privatversicherung meist günstiger. Alters- / Risikovorsorge. Bei der Altersvorsorge gibt es für Selbständige meist die Möglichkeit zwischen gesetzlicher Rentenversicherung, Versorgungswerken bei einigen Berufsgruppen und/oder privaten Versicherungen zu wählen. Berufsunfähigkeit ist in der gesetzlichen Rentenversicherung für alle, die ab geboren sind, nur äußerst unzureichend abgesichert (Erwerbsminderungsrente); eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte zusätzlich privat abgeschlossen werden. Derzeit gilt eine private Vorsorge als günstiger, doch Prognosen über lange Zeiträume sind immer mit Unsicherheiten behaftet.

16 VR-GründungsKonzept GK Investitionsrahmen Kapitalbedarf mind bis EUR Anlaufkosten: Beim kleinen Konzept des allein arbeitenden Sachverständigen / Gutachters macht eine finanzielle Rücklage für die Zeit des Unternehmensaufbaus den größten Posten aus: Da sind zum einen die unverzichtbaren Hilfsmittel in der Wert- bzw. Schadensermittlung, wie die bekannten Marktberichte, Kalkulationshilfen, Daten zu Prüf- und Einstellwerten aller gängigen Fahrzeuge. Diese werden auf Vertragsbasis von den Dienstleistern DAT (Deutsche Automobil Treuhand GmbH) und Audatex und die Schwacke zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen ggf. Aufwendungen für einen Büroraum (PC, Schreibtisch, Schränke, Regale, laufende Miete etc.) und die eigenen Lebenshaltungskosten, bis der Laden sich trägt. Prüfstation. Für die Diagnosegeräte wie z.b. Abgasmessinstrumente, Bremsenprüfgeräte, Lackschichtenmesser, Mikroskop sind rund EUR an Investitionen erforderlich. Hinzu kommen die Halle, Standfläche, Gruben und andere Einrichtungen. Dies sind Investitionen, die sich für einen Anfänger nur in Ausnahmefällen rechnen, ggf. in Kooperation mit anderen Kollegen. Alternative: Anfangs genügt es, wenn der Sachverständige im Einzelfall eine fremde Werkstatt nutzt, um Unfallfahrzeuge ggf. auf die Hebebühne zu bringen. Allerdings dürfen Fahrzeuguntersuchungen nur an Prüfstellen erfolgen, die der sogenannten Geräte-Richtlinie entsprechen. 7. Finanzierung Kredithilfen. Neben den Kredithilfen des Bundes bzw. der KfW- Mittelstandsbank (z.b. ERP-Gründerkredit-StartGeld bis EUR, ERP- Gründerkredit-Universell für höhere Kreditsummen bis 10 Mio. EUR oder ERP- Kapital für Gründung mit Eigenkapitalfunktion bis EUR) können Existenzgründer auch Förderung aus Landesprogrammen beantragen. Dazu gehören zinsgünstige Darlehen, in mehreren Ländern aber auch zusätzliche Beratungsmittel, in einigen Regionen und Branchen auch direkte Zuschüsse. Das aus eigenen Mitteln aufgebrachte Kapital sollte 15 bis 20 Prozent des Gesamtbedarfs nicht unterschreiten. Zu beachten: Öffentliche Förderkredite für Existenzgründer erhält nur, wer den Antrag darauf stellt, bevor er Investitionen tätigt, Räume mietet oder das Gewerbe anmeldet. Haftungsfreistellung: Förderkredite werden in aller Regel über die Hausbank ausgeliehen, die ihrerseits für die Rückzahlung des Darlehens gegenüber der Förderbank haftet. Diese Haftung wird für einige Programme, wie z.b. das StartGeld der KfW, mit der Haftungsfreistellung für einen Teil des Kredits (um max. 80 %) reduziert, Hausbank und Förderbank teilen sich also das Kreditrisiko. Der Gründer profitiert hiervon indirekt, weil dies der Hausbank die Gewährung des Kredits auch bei geringeren Sicherheiten erleichtert.

17 VR-GründungsKonzept GK Ausfallbürgschaft: Die Bürgschaftsbanken der Länder ersetzen mit öffentlichen Bürgschaften fehlende bankübliche Sicherheiten des Gründers für Bank- und/oder Förderkredite. Bei einem Scheitern des Vorhabens zahlen sie den besicherten Anteil der Finanzierung (max. 80 %, zwischen EUR und 1 Mio. EUR) an die Hausbank. Der Gründer haftet für diesen Anteil gegenüber der Bürgschaftsbank, für den Rest gegenüber der Hausbank. Der Antrag auf eine öffentliche Bürgschaft wird über die Hausbank gestellt (bis EUR in einigen Ländern auch direkt). Die Bürgschaftsbanken holen i.d.r. eine Stellungnahme der zuständigen Kammer oder Branchenvereinigung ein. Wesentlich ist eine absehbar ausreichende Rentabilität des Vorhabens. Ausfallbürgschaften gibt es nicht für Förderkredite mit Haftungsfreistellung. Förderprogramme der Länder Ausführliche Informationen bei den Landesförderinstituten. Adressen und Webadressen siehe unter Gründerkontakte / -informationen. Baden-Württemberg u.a.: Gründungsfinanzierung - Kredite ab EUR bis 5 Mio. EUR (stille Beteiligung bei Vorhaben bis max EUR möglich) + Startfinanzierung 80 - Kredite für Vorhaben bis max EUR Gesamtvolumen (Darlehensbetrag bis max EUR zu 100 % des Finanzierungsbedarfs) + Exi-Gründungs-Gutscheine für kostenlose Gründungsberatungen, bis 10 Tage Intensivberatungen zu reduzierten Kosten (bis zu 80 % verbilligt) Bayern u.a.: Startkredit bis 40 % der förderfähigen Kosten (vorwiegend Investitionen, ohne Pkw) zwischen EUR und EUR Darlehenssumme + Startkredit 100 zur Aufstockung auf höhere Finanzierungsanteile, mind EUR Darlehen, max. 10 Mio. EUR Gesamtfinanzierung + Universalkredit bis 100 % Finanzierung (inkl. Betriebsmittel), mind EUR, höchstens 10 Mio. EUR Darlehensbetrag + stille Beteiligung zwischen EUR und EUR + Existenzgründercoaching bis 70 % Zuschuss zum Beraterhonoraren bis 800 EUR pro Tagewerk, max. 10 Tagewerke Berlin u.a.: Berlin Start - Darlehen für Investitionen, ggf. den Übernahmepreis sowie Betriebsmittel zwischen EUR und EUR + Mikrokredite bis EUR aus KMU-Fonds Bremen u.a.: BAB-Starthilfekredit (als Eigenkapitalaufstockung) bis max EUR (bei max EUR Finanzierungsbedarf)+ Bremer Gründerkredit bis 5 Mio. EUR + Beratungsförderung als Zuschuss bis max. 80% bei max. 700 EUR Honorar pro Tagewerk (insgesamt max EUR Zuschuss) Hamburg u.a.: keine landesspezifischen Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern u.a.: Kleindarlehen zwischen EUR und EUR + 50 % Zuschuss zur Unternehmensberatung von max. 500 EUR pro Tagewerk, im Rahmen von Unternehmensnachfolgen insgesamt max EUR

18 VR-GründungsKonzept GK Niedersachsen u.a.: Niedersachsen-Gründerkredit zwischen EUR und EUR für Investitionen sowie ggf. Betriebsmittel + Gründercoaching von 3-20 Tagewerken, je nach Region bis 75 % Zuschuss zu max. 600 EUR pro Tag (nur bei NBank akkreditierte Berater; Sonderkonditionen für bestimmte Regionen bzw. Gründungen) Nordrhein-Westfalen u.a.: NRW.BANK Gründungskredit, mind EUR, max. 10 Mio. EUR Kreditvolumen (zu 100 % der förderfähigen Kosten) Rheinland-Pfalz u.a.: Darlehen aus dem Mittelstandsförderungsprogramm bis zu 100% der Investitionen (max. 2 Mio. EUR, dabei Betriebsmittel bis EUR) + Existenzgründungsberatung bis 50% Zuschuss für max. 9 Tagewerke zu 800 EUR Schleswig-Holstein u.a.: Starthilfedarlehen bis EUR Investitionsbedarf und/oder EUR Betriebsmittelbedarf Gründungszuschuss für ALG-I-Bezieher. Kann -Leistung in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes I plus 300 EUR pauschal zur sozialen Absicherung für 6 Monate, danach pauschal 300 EUR zur sozialen Absicherung für weitere 9 Monate, sofern inzwischen eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden können; Verbrauch der Ansprüche auf ALG I; Voraussetzungen: Arbeitslose mit (Rest-)Anspruch auf mind. 150 Tage ALG I. Förderanspruch nur mit Bescheinigung von IHK, Handwerkskammer oder Bank, dass die Existenzgründung eine wirtschaftlich tragfähige Vollexistenz ermöglicht; dazu erforderlich Beschreibung des Konzepts (Businessplan), Kapital- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf; Antrag beim zuständigen Arbeitsamt. Achtung: Grundsätzlich hat der Job-Berater im Rahmen seiner Ermessensausübung individuell zu prüfen, ob die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit Vorrang vor der Gewährung des Gründungszuschusses hat. Geno-Star: Finanzierungsplaner im Internet. Wie eine auf Ihren Kapitalbedarf zugeschnittene Finanzierung mit dem vorhandenen Eigenkapital, öffentlichen Mitteln und Bankdarlehen im Idealfall aussehen könnte, ermitteln Sie im ersten Schritt selbst mit GENO-Star. Das DV-gestützte Beratungssystem der Volksbanken, Raiffeisenbanken und Spar- und Darlehenskassen errechnet aufgrund Ihrer Angaben ganz unverbindlich einen optimalen Finanzierungs- und Kapitaldienstplan. So können Sie erst einmal verschiedene Modelle durchspielen. Damit erhalten Sie erste konkrete Zahlen für Ihren Businessplan, die dann im Gespräch mit Ihrer Hausbank verfeinert und noch besser auf Ihr Vorhaben zugeschnitten werden können. Internet-Service unter Förderrechner mit optimalem Finanzierungsplan und Kapitaldienstplan sowie Hinweisen auf einzureichende Unterlagen Förderprogramme und Förderlexikon Adressen der lokalen genossenschaftlichen Bank(en)

19 VR-GründungsKonzept GK Spezielle Gründerinfos Gründerqualifikation. Im Allgemeinen bringen Kfz-Sachverständige den Meisterbrief im Kfz-Handwerk oder das Ingenieurstudium der entsprechenden Fachrichtung mit und haben schon Erfahrungen in der Sachverständigen-Praxis gesammelt, bevor sie sich selbständig machen. Diese formale Vorbildung sollte durch fachspezifische Lehrgänge und Weiterbildung ergänzt werden. Aber: Jeder kann ohne besondere behördliche Erlaubnis oder Kontrolle ein Schild mit der Aufschrift "Kfz-Sachverständiger" an seinem Büro oder Laden anbringen - ob dieser Laden dann länger geöffnet bleibt, steht auf einem anderen Blatt. Denn: Gerade Existenzgründer aus dem technischen Bereich verfügen selten über kaufmännische Erfahrungen und Techniken zur Markterkundung. Um sich auch auf diese Aspekte der Unternehmensgründung vorzubereiten, empfiehlt sich gründliche Beratung. Die erste Anlaufstelle sollte die Fachorganisationen sein, die auch Hinweise zur Qualifikation und zu seriösen Ausbildungsstätten im Sachverständigenwesen geben können. Wenn der Sachverständige auf dem Gebiet der Unfallrekonstruktion arbeiten will, braucht er zusätzlich mathematische und physikalische Fachkenntnisse, die i.d.r. erst ein einschlägiges (Fach-) Hochschulstudium vermittelt. Er muss ärztliche Gutachten auswerten und Wirkung von Fahrzeugelementen auf das Fahrverhalten beurteilen können. Führerscheine auch für Zweiräder und Lkw sollten insbesondere für angehende Sachverständige in der Unfallrekonstruktion selbstverständlich sein. Businessplan. Ein Gründungs- bzw. Investitionskonzept für die Finanzierung sollte u. a. folgende Informationen enthalten: Marktbedingungen Spezialisierungen, Preise Kundenpotenzial im Einzugsgebiet und ggf. daraus begründete Standortwahl Konkurrenzsituation notwendiger Mitarbeiterstamm Erfolgsaussichten des Unternehmens als Vollexistenz: Die oben genannten Themen müssen mit einer Umsatz-, Kosten- und Ertragsvorschau quantifiziert bzw. untermauert werden, um von der Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Vorhabens zu überzeugen. Gründungsplaner der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Bei der Erstellung von ersten professionellen Businessplänen unterstützt Sie der Gründungsplaner der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Mit Hilfe dieses umfangreichen und effizienten Planungsinstruments schärfen Sie den Blick für die Chancen Ihres zukünftigen Unternehmens, senken durch genaue Kalkulation die Risiken und betrachten ganz realistisch die Erfolgsaussichten aus verschiedenen Blickwinkeln. Zentrale Bestandteile des Gründungsplaners, den interessierte Gründer bei jeder Volksbank und Raiffeisenbank erhalten: Das Simulationsprogramm: Unternehmensgründung" für Ihren heimischen PC bildet den Gründungsprozess in betriebswirtschaftlich logischer Reihenfolge ab. Im Ergebnis erarbeiten Sie schrittweise Ihren individuellen Businessplan, der eine detaillierte Grundlage für das Finanzierungsgespräch mit Ihrer Hausbank bildet. Im Gründerplanspiel planen Sie gemeinsamen mit anderen (max. 20) Unternehmensgründern einen ganzen Tag lang Ihre eigene Firma, unter kompe-

20 VR-GründungsKonzept GK tenter Leitung, über einen Zeitverlauf von drei Jahren. Fragen Sie in Ihrer Genossenschaftsbank nach den nächsten Terminen. Persönliche Kreditwürdigkeit. Neben den wirtschaftlichen Aussichten des geplanten Unternehmens werden auch die persönliche Vermögens- und Einkommenssituation und die Kreditsicherheiten des Gründers eine Rolle spielen. In Bezug auf diese Frage kann es leicht zu Enttäuschungen kommen, da die Bank die aufgeführten Sicherheiten manchmal nicht so hoch bewertet, wie ein Gründer sich das erhofft. Übliche Bewertungen: in voller Höhe Kontoguthaben bei einem Kreditinstitut, Rückkaufwerte von Lebensversicherungen und Bausparguthaben, zu drei Vierteln des Wertes festverzinsliche Wertpapiere (für ausländische Wertpapiere gelten besondere Regelungen), mit fünfzig Prozent Aktien. Bürogemeinschaften. Aus Kostengründen schließen sich Sachverständige oft zu Bürogemeinschaften oder Sozietäten zusammen. Sie teilen sich die Bürokosten und schaffen Geräte, Hard- und Software gemeinsam an. Praktiker halten die Zusammenarbeit unterschiedlich spezialisierter Fachleute für einen ausgezeichneten Weg, eine tragfähige Existenz zu gründen. Die meisten Kfz- Sachverständigen sind zwar heute noch Einzelkämpfer, aber die Sozietät wird zunehmend beliebter und hat nach Meinung von Fachleuten Zukunft. Kooperation. Bei der Kooperation mit einer Fremdwerkstatt muss der freie Sachverständige jede Interessenskollision vermeiden. Weder die Interessen des Auftraggebers, ob Unfallgeschädigtem oder Gebrauchtwagenkäufer, noch die der Versicherungen, die Reparaturkosten oder Fahrzeugwert gern möglichst gering ansetzen lassen würden, dürfen sein Urteil beeinflussen. So auch nicht der verständliche Wunsch des Kooperationspartners, als Reparaturdienst empfohlen zu werden und in diesem Rahmen im Gutachten gar möglichst hohe Werkstattrechnungen zu kalkulieren. Unabhängigkeit ist das höchste Gebot der Branche. Steuerfallen. Auch Gründer, die sich beim Thema Unternehmenssteuern von Anfang an der Hilfe eines Steuerberaters bedienen, müssen sich selbst in Grundzügen mit den rechtlichen und steuerlichen Aspekten einer Unternehmensgründung befassen. Wichtig für viele, wenn sie (in der Anfangsphase) ohne Mitarbeiter arbeiten: Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann bereits durch die gemeinsame Tätigkeit / Kooperation zweier Personen entstehen und dann ohne dass die Partner dies wissen zu weit reichenden steuerlichen Konsequenzen führen, ggf. verbunden mit erheblichen steuerlichen Nachteilen für die Partner.

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