Der Erste Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
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- Inge Weber
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1 Der Erste Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht vorgebracht. 1) Sanierung Kläranlage Seyboldsdorf Nord; a) Vergabe der Tiefbauarbeiten Die Tiefbauarbeiten für die Kläranlage Seyboldsdorf Nord waren beschränkt ausgeschrieben. 9 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Submission am lagen der Verwaltung 8 gültige Angebote vor. Nach fachtechnischer und rechnerischer Prüfung und Wertung der Angebote und unter Berücksichtigung der eingeräumten Nachlässe ergibt sich die nachstehende Reihung: 1. Fa. Breiteneicher, Vilsbiburg brutto ,37 2. Fa. Kellhuber, Eggenfelden 3. Fa. Hübl, Velden 4. Fa. Mayerhofer, Simbach/Inn 5. Fa. Andreas Bauer, Mitterskirchen 6. Fa. SemBau, Tann/Zimmern 7. Fa. Brandl, Neufraunhofen 8. Fa. Pritsch, Herrngiersdorf Das Angebot erscheint wirtschaftlich und angemessen, es stehen ausreichend HH-Mittel zur Verfügung. Die Fa. Breiteneicher, Vilsbiburg, wird zur Auftragserteilung vorgeschlagen. Baubeginn: Baufertigstellung: Der Bau- und Umweltausschuss überträgt der Fa. Breiteneicher, Vilsbiburg, die Leistungen für die Tiefbauarbeiten auf der Grundlage des Angebotes vom zum nachgerechneten Angebotsendpreis von brutto ,37. 1) Sanierung Kläranlage Seyboldsdorf Nord ; a) Vergabe der Hochbauarbeiten Die Hochbauarbeiten für die Kläranlage Seyboldsdorf Nord waren beschränkt ausgeschrieben. 7 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Submission am lagen der Verwaltung 4 gültige Angebote vor. Nach fachtechnischer und rechnerischer Prüfung und Wertung der Angebote und unter Berücksichtigung der eingeräumten Nachlässe ergibt sich die nachstehende Reihung: 1. Fa. Breiteneicher, Vilsbiburg brutto ,08 2. Fa. Perzl, Vilsbiburg 3. Fa. Hübl, Velden 4. Fa. Kellhuber, Eggenfelden Das Angebot erscheint wirtschaftlich und angemessen. Die Kostenberechnung wird unterschritten. Es stehen ausreichend HH-Mittel zur Verfügung, die Fa. Breiteneicher, Vilsbiburg, wird zur Auftragserteilung vorgeschlagen. Baubeginn: Baufertigstellung:
2 Beschluss: - 8 : 0 Stimmen (Stadtrat Perzl stimmt gemäß Art. 49 GO nicht ab) Der Bau- und Umweltausschuss überträgt der Fa. Breiteneicher, Vilsbiburg, die Leistungen für die Hochbauarbeiten auf der Grundlage des Angebotes vom zum nachgerechneten Angebotsendpreis von brutto ,08. 2) Abwasseranlage Tattendorf, Frauenhaarbach, Pirken Vergabe der Tiefbauarbeiten Die Leistungen für die Tiefbauarbeiten für die Abwasseranlage Tattendorf, Frauenhaarbach, Pirken waren öffentlich ausgeschrieben. Zur Submission am lagen der Verwaltung 7 gültige Angebote vor. Nach fachtechnischer und rechnerischer Prüfung und Wertung der Angebote und unter Berücksichtigung der eingeräumten Nachlässe ergibt sich die nachstehende Reihung: 1. Fa. Sem, Tann/Zimmern brutto ,67 2. Fa. Pritsch, Herrngiersdorf 3. Fa. Kellhuber, Eggenfelden 4. Fa. Breiteneicher, Vilsbiburg 5. Fa. Ohneis, Straubing 6. Fa. Streicher, Deggendorf 7. Fa. Kollmer, Kirchenthumbach Das Angebot erscheint wirtschaftlich und angemessen, es stehen ausreichend HH-Mittel zur Verfügung. Die Fa. Sem, Tann/Zimmern, wird zur Auftragserteilung vorgeschlagen. Baubeginn: Baufertigstellung: Der Bau- und Umweltausschuss überträgt der Fa. Sem, Tann/Zimmern, die Leistungen für das oben genannte Bauvorhaben auf der Grundlage des Angebotes vom zum nachgerechneten Angebotsendpreis von brutto ,67. 3) Erschließung GE Baumgartenstraße Vergabe Vorabmaßnahme Schmutz- und Regenwasserkanal Die Leistungen für die SW-/RW-Kanal Vorabmaßnahme für die Erschließung GE Baumgartenstraße waren beschränkt ausgeschrieben. 7 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Submission am lagen der Verwaltung 5 gültige Angebote vor. Nach fachtechnischer und rechnerischer Prüfung und Wertung der Angebote und unter Berücksichtigung der eingeräumten Nachlässe ergibt sich die nachstehende Reihung: 1. Fa. Wimmer, Wurmsham brutto ,23 2. Fa. Breiteneicher, Vilsbiburg 3. Fa. Sem, Zimmern 4. Fa. Hübl, Velden 5. Fa. Pritsch, Herrngiersdorf Das Angebot erscheint wirtschaftlich und angemessen, es stehen ausreichend HH-Mittel zur Verfügung. Die Fa. Wimmer, Wurmsham, wird zur Auftragserteilung vorgeschlagen. Baubeginn:
3 Baufertigstellung: Der Bau- und Umweltausschuss überträgt der Fa. Wimmer, Wurmsham, die Leistungen für das oben genannte Bauvorhaben auf der Grundlage des Angebotes vom zum nachgerechneten Angebotsendpreis von brutto ,23. 4) Parkplatz Färberanger Widmung als Ortsstraße Der in der Stadt Vilsbiburg errichtete Parkplatz Färberanger wird mit Wirkung zum als Ortsstraße gewidmet. Die gewidmete Fläche beginnt an der Einmündung aus der Herrnfeldener Straße und endet bei der Zufahrt zum Parkplatz Haslbeck bei der Fl.Nr. 29. Die Straßenfläche beinhaltet die Fl.Nr. 252/4 und Teilflächen der Fl. Nrn. 255/11 und 255 der Gemarkung Vilsbiburg. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vilsbiburg. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass der in der Stadt Vilsbiburg errichtete Parkplatz Färberanger mit Wirkung zum als Ortsstraße gewidmet wird. Die gewidmete Fläche beginnt an der Einmündung aus der Herrnfeldener Straße und endet bei der Zufahrt zum Parkplatz Haslbeck bei der Fl. Nr. 29. Die Straßenfläche beinhaltet die Fl.Nr. 252/4 und Teilflächen der Fl. Nrn. 255/11 und 255 der Gemarkung Vilsbiburg. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vilsbiburg. Die Straße Parkplatz Färberanger ist in das Straßenbestandsverzeichnis aufzunehmen, die Widmungsverfügung ist öffentlich bekanntzumachen. 5) Kanalanschluss Ewinger Martina, Solling Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang Der Antrag wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am behandelt. Das Gremium hat damals die Behandlung des Antrages zurückgestellt und die Verwaltung beauftragt, bei den Fachbehörden nachzufragen, ob es rechtlich zulässig ist, häusliches Abwasser in eine Güllegrube einzuleiten, wenn der Anschluss an die städtische Kanalisation möglich ist. Das Wasserwirtschaftsamt sieht keine Veranlassung, diesen Einzelfall fördertechnisch aufzugreifen und eine Änderung des Abwasserkonzeptes durch die Stadt zu verlangen. Bezüglich der rechtlichen Aspekte wurde an das Landratsamt verwiesen. Das Sachgebiet Wasserrecht im Landratsamt Landshut hat festgestellt, dass es sich beim Anwesen Solling 44 nicht um ein abgelegenes Anwesen im Sinne des Art. 41 Abs. 2 BayBO handelt und deshalb baurechtlich eine Sammlung des Hausabwassers in einer Güllegrube unzulässig ist. Außerdem ist das Anwesen durch eine Sammelkanalisation erschlossen und eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang kann daher nicht ausgesprochen werden. Die Vollzugshinweise zur BayBO Art. 41 legen klar: Erschlossen ist ein Grundstück, wenn der Kanal unmittelbar bis an das Grundstück heranführt. Dann besteht kein Grund für die Erleichterung nach Art. 41 Abs. 2 BayBO, da der Anschluss an die Sammelkanalisation möglich ist.
4 Die Anschlussmöglichkeit für das Anwesen Solling 44 ist rechtlich und tatsächlich gegeben. Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang sollte daher nicht ausgesprochen werden. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dem Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang von Frau Martina Ewinger für das Anwesen Solling 44 nicht zu entsprechen. Tagesordnungspunkt 6 entfällt und wird unter Tagesordnungspunkt 10 (Bauanträge) behandelt. 7) Bebauung des Grundstücks Hammer am Schwalbenloh; Aufhebung des Beschlusses vom zu Erlass einer Veränderungssperre Mit Beschluss vom wurde für das Grundstück, Fl. Nr. 1258/2 der Gemarkung Vilsbiburg eine Veränderungssperre erlassen, weil der eingereichte Antrag auf Vorbescheid von Benedikt Hammer keine Anbindung der Hinterliegergrundstücke vorsieht. Die Verwaltung wurde beauftragt, gemeinsam mit dem Landratsamt und den Eigentümern eine vernünftige Lösung zu finden. Nach mehreren Besprechungen haben sich die beiden Eigentümer jetzt geeinigt. Für das Gelände soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, wie er von Arch. Ruhland im Entwurf vorgestellt worden ist. Hierbei sind für das Grundstück Hammer 4 Wohneinheiten und eine Verbindungsstraße zu den Hinterliegergrundstücken vorgesehen. Um im Stadtrat einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss fassen zu können, ist es vorher nötig, den Beschluss vom zum Erlass einer Veränderungssperre für das Flurstück 1258/2 der Gemarkung Vilsbiburg aufzuheben. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt. den Beschluss vom zum Erlass einer Veränderungssperre für das Flurstück 1258/2, Gemarkung Vilsbiburg, aufzuheben. 8) Informationen: Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt der Erste Bürgermeister bekannt, dass die Fa. Lidl Bauanträge für die Maßnahmen Teilabbruch und Umbau des bestehenden Lidlmarktes und Neubau eines Lebensmittelmarktes eingereicht hat. Die Anträge werden auf dem Verwaltungsweg erledigt. 9) Bauanfragen: a) Schaumeier Markus, Velden; Errichtung von 4 Doppelhäusern Nähe Spatzenweg Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück zwischen Spatzenweg und Umspannwerk E.ON an der Frontenhausener Straße vier Doppelhäuser errichten. Die Zufahrt soll nicht über den Spatzenweg erfolgen, sondern über die Frontenhausener Straße mit Anschluss an die städtische Straße beim Umspannwerk und Ausfahrt wiederum auf die
5 Frontenhausener Straße (ev. Einbahnstraßenregelung). Mit dieser Lösung wäre die ordnungsgemäße Ver- und Entsorgung gesichert. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass zu einem entsprechenden Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid das Einvernehmen in Aussicht gestellt wird. Hinweis der Verwaltung: Der Kanalanschluss muss noch mit dem Bauamt geklärt werden. 10) Bauanträge: a) Eskin Hüseyin, Vilsbiburg;, Nutzungsänderung von einem türkischen Einkaufsmarkt zu einem internationalen Kultur- und Freundschaftsverein; Die Räumlichkeiten in der Schützenstraße 16 d waren bisher als Ladenlokal genutzt. Jetzt möchte der Antragsteller dort einen internationalen Kultur- und Freundschaftsverein errichten. Das Quartier ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Allerdings ist dort mittlerweile massive Wohnbebauung entstanden, sodass davon auszugehen ist, dass die Typisierung Mischgebiet nicht mehr vorliegt, sondern eine Gemengelage. Das Vorhaben wäre deshalb nach 34 Abs. 1 Baugesetzbuch zu bewerten. Dabei ist auch 15 Abs. 1 Baunutzungsverordnung anzuwenden. Danach sind Vorhaben im Einzelfall unzulässig, wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Gebietes widersprechen. In unmittelbarer Nähe besteht bereits ein solcher Kulturverein. Nach Auffassung der Verwaltung ist so ein Verein wie eine Gaststätte zu werten, mit erhöhtem Besucheraufkommen und entsprechender Beeinträchtigung der überwiegenden Wohnnutzung. Die zusätzliche Gaststätte verstärkt die bereits bestehende Beeinträchtigung erheblich. Damit ist das Rücksichtnahmegebot deutlich verletzt und das Einvernehmen zu dem Vorhaben nach Ansicht der Verwaltung zu verweigern. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das Einvernehmen zu dem Vorhaben der Nutzungsänderung von einem türkischen Einkaufsmarkt zu einem internationalen Kultur- und Freundschaftsverein nicht zu erteilen. b) Kobler Markus und Luginger Christiane, Vilsbiburg; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet Am alten Sportplatz in Haarbach Zur Verwirklichung des Vorhabens sind einige Befreiungen nötig: Überschreitung der max. Wandhöhe (4.50 m) mit dem geplanten Zwerchgiebel (5,76 m) Überschreitung der max. Höhe der Aufschüttung (0,50 m) im Bereich der Terrasse (1,35 m) Überschreitung der max. Wandhöhe der Garage (3,00 m) um 6 cm Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Am alten Sportplatz in Haarbach. Die Stadt erteilt das Einvernehmen zu dem Vorhaben sowie zu den nötigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans.
6 c) Binakaj Immobilien & Wohnbau GmbH, Landshut; Neubau einer Wohnanlage mit 18 Wohnungen und Tiefgarage; Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Alter Bauhof. Das Vorhaben entspricht den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Stadt erteilt das Einvernehmen zu dem Vorhaben. d) Baupartner Wohnbau GmbH, Vilsbiburg; Neubau von drei Doppelhäusern an der Eichenstraße In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am wurde über den damals eingereichten Antrag auf Vorbescheid entschieden und das Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt hat in der Folge vor einer Entscheidung über den Vorbescheid mehrere Unterlagen nachgefordert. Darunter auch detaillierte Angaben über nötige Befreiungen und eine Begründung dafür. Diese Unterlagen wurden jetzt ergänzt und bei der Stadt eingereicht. Letzte Woche wurde nun auch gleich die Eingabeplanung eingereicht, sodass der Tagesordnungspunkt 6 als Bauantrag behandelt werden sollte. Die geforderten Angaben zu den nötigen Befreiungen wurden dem Bauantrag als Auflistung beigefügt. Dabei handelt es sich um Abweichungen von GRZ und GFZ, Unterschreitung der Mindestgrößen der Grundstücke, Überschreitung der Traufhöhe bei einer Doppelhaushälfte und Überschreitung sämtlicher Baugrenzen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Kreuzweg. Die Stadt erteilt das Einvernehmen zu dem Vorhaben sowie zu den nötigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Haider, Erster Bürgermeister Rübesam, Schriftführer
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