FFV-Studie zeigt deutlich: Mütterpensionen; Angemessene Eigenpensionen für alle Frauen möglich! Aus dem Inhalt:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "FFV-Studie zeigt deutlich: Mütterpensionen; Angemessene Eigenpensionen für alle Frauen möglich! Aus dem Inhalt:"

Transkript

1 >>> Sonderausgabe 2012 Informationen des Freiheitlichen Familienverbandes (FFV) Unser Pensionssystem ist gefährdet, da keine Beitragsgerechtigkeit besteht! Aus dem Inhalt: FFVÖ-Obmann Gerfried Nachtmann im Interview. >>> Seiten 2 und 3 Herbert Vonach: angemessene Eigenpension für alle Frauen. >>> Seiten 4 bis 9 NAbg. Anneliese Kitzmüller über den Gesetzes-Flopp bei der gemeinsamen Obsorge. >>> Seite 10 FFV-Studie zeigt deutlich: Mütterpensionen; Angemessene Eigenpensionen für alle Frauen möglich!

2 Mag. Gerfried Nachtmann, Bundesobmann des FFVÖ im Beitragsgerechtigkeit für Ein Umdenken ist dringen FFV: Herr Nachtmann, die vorliegende Sonderausgabe der Familienzeitung beschäftigt sich mit der Frage der Berücksichtigung von Familien im Pensionssystem. Wo sehen sie hier einen Handlungsbedarf? NACHTMANN: Wir haben in Österreich ein Pensionssystem, das einem Umlageverfahren entspricht. Das heißt, dass die Pensionsbeiträge der aktiven Jahrgänge unmittelbar für die Pensionsauszahlungen für die Alten verwendet werden. Durch den demografischen Wandel erleben wir, dass immer w e n i g e r Jungen, Aktiven, immer mehr Ältere, Pensionsempfänger, gegenüberstehen. Der Grundsatz der Beitragsgerechtigkeit führt dazu, dass sich die Höhe der zu erwartenden Pension fast ausschließlich danach richtet, wie viel an monetären Pensionsbeiträgen geleistet wurden. Dies klingt auf den ersten Blick logisch, führt jedoch dazu, dass Familien, und insbesondere solche mit mehreren Kindern, einer massiven Ungerechtigkeit gegenüberstehen. FFV: Wie dürfen wir diese Aussage verstehen? NACHTMANN: Durch geleistete Pensionsversicherungsbeiträge entsteht ein als Geldbetrag ausgedrückter Anspruch auf das Erwirtschaftete der jüngeren Generation. So lange jeder Kinder hat und damit dazu beiträgt, dass diese jüngere Generation zahlenmäßig gleich bleibt, besteht dagegen auch kein Einwand. Im Grunde handelt es sich um ein Elternversorgungsmodell, bei 2 dem jeder in seiner aktiven Zeit dazu beiträgt, dass die Elterngeneration versorgt ist. Jeder hat Eltern, es ist durch die sich ausweitende Kinderlosigkeit aber so, dass nicht jeder auch Elternteil ist. Da die Einkommen von Personen ohne Kinder (also ohne Erziehungs- und Betreuungspflichten) höher und die Erwerbszeiten durch den Wegfall von Phasen der ausschließlichen Familienarbeit länger sind, sind auch die Ansprüche Kinderloser gegenüber dem Pensionssystem durchschnittlich höher. Diese höheren Ansprüche bestehen dann gegenüber den Kindern der eigenen Altersgenossen. Die Eltern bzw. vor allem Mütter dieser Kinder hingegen haben weit niedrigere Pensionsanwartschaften, weil das System nur monetäre (Pensionsversicherungs-) Beiträge berücksichtigt, die generativen Beiträge (in Form von Kindern als zukünftige Beitragszahler) jedoch weitgehend unberücksichtigt lässt. Vor Jahren hat das deutsche Verfassungsgericht in Karlsruhe einen Fall einer Frau verhandelt, der das Problem sehr anschaulich erfassbar macht. Es handelte sich um eine Mutter von 9 Kindern, die sich aufgrund der jahrelangen unbezahlten Familienarbeit lediglich einen Rentenanspruch von monatlich 350,- DM erworben hatte. Gleichzeitig zahlten ihre 9 Kinder als Aktive monatlich nicht weniger als 9.000,- DM (nur Arbeitnehmerbeiträge) in das Rentensystem ein. Hätte die Dame ihre Kinder nicht bekommen, hätte sie wohl einen finanziell angenehmeren Lebensabend verbringen können, das Rentensystem wäre aber um die Beiträge ihrer Kinder umgefallen. Klarer kann die Ungerechtigkeit gegenüber Familien im Pensionssystem nicht zum Ausdruck gebracht werden.

3 Interview: alle! d notwendig! FFV: Sie haben den demografischen Wandel angesprochen, wie wird sich dieser auf das Pensionssystem auswirken? NACHTMANN: Wir haben ein Pensionssystem, das davon ausgegangen ist, dass die wirtschaftliche und demografische Situation der 60er Jahre der Normalfall wäre. Wir erkennen erst langsam, dass die Wirtschaftswunderzeit vor allem aufgrund der damaligen demografischen Verhältnisse möglich war, dies trifft übrigens auch für Deutschland zu. Damals kamen die geburtenstarken Jahrgänge von Anfang der 40er-Jahre (1940: Geburten, heute ) ins Erwerbsalter, gleichzeitig war die Anzahl der zu versorgenden Alten relativ gering, da viele aus dem Krieg nicht mehr heimgekehrt waren. Starke Geburtsjahrgänge bedeuten immer auch, dass 25 bis 30 Jahre später viele potentielle Eltern in einer Gesellschaft zur Verfügung stehen. Die starken Jahrgänge der 40er Jahre sind die Eltern der geburtenstarken Jahrgänge der 60er-Jahre und die Großeltern der (wenn auch etwas abgeschwächt) starken 90er-Geburtenjahrgänge. Durch verschiedene Einflüsse gehen die Geburten zurück. Einen wesentlichen Anteil dabei hat sowohl der Pillenknick, als auch die Einführung der Fristenregelung (seither etwa Geburten pro Jahr weniger). Mittlerweile befinden sich die starken 40er-Jahrgänge selbst seit einigen Jahren in Pension. Die jetzt Aktiven führen ein Erwerbsleben wie keine Generation zuvor. Es ist geprägt von langen Ausbildungszeiten (spätere Berufseinstiege), die im Bereich der Entlohnung bei weitem nicht mehr abgegolten werden, großer Mobilität und häufigen Anstellungswechseln. Entwicklungen, die es schwierig machen, sich um eigene Kinder kümmern zu können, obwohl alle Umfragen zeigen, dass sich junge Menschen heute Kinder und Familie wünschen. FFV: Worin erblicken Sie einen Ausweg? NACHTMANN: Aus meiner Sicht ist der einzige Lösungsweg eine geburtenorientierte Politik in allen Bereichen, die es möglich macht, den vorhandenen Wunsch nach Kindern auch zu realisieren. Die Zuwanderung wurde uns über die letzten drei Jahrzehnte als der große Segensbringer für die Zukunft unserer Gesellschaft verkauft. Mittlerweile sollte auch dem verbohrtesten Sozialromantiker gedämmert sein, dass es sich hierbei um eine plumpe Lüge handelt. Unser Sozialsystem stößt wirklich leistungsfähige Zuwanderer ab. Niemand geht in ein Land mit einer der höchsten Abgabenquoten der Welt, nur um ein soziales Netz zu retten, das er selbst nie in Anspruch nehmen wird. Nein, ein umfangreiches soziales Netz zieht andere an. Der Ausweg heißt: eigene Kinder. Dazu wird es notwendig sein, Familien gerecht zu behandeln. Ich spreche bewusst nicht von Förderung, denn davon sind wir in steuerlicher Hinsicht, bei den Sozialversicherungsbeiträgen und eben auch im Pensionssystem weit entfernt. Familien müssten nur so behandelt werden, dass ihre objektiv bewertbaren Leistungen für die Gesellschaft entsprechend fair gewürdigt werden, dann würde sich auch der heimische Mittelstand wieder für mehr Kinder entscheiden können. Das heißt vor allem: ein Familiensteuersplitting nach französischem Vorbild, bei dem den Familien mehr Netto vom Brutto bleibt und eine Berücksichtigung von generativen Beiträgen im Bereich des Sozialversicherungsrechts, insbesondere bei den Pensionen. Mütter dürfen im Pensionssystem nicht weiter für Ihre Erziehungs- und Betreuungsleistungen, die zu leistungsfähigen zukünftigen Beitragszahlern führen, bestraft werden. Ein Weg zur angemessenen Eigenpension für alle Frauen wurde nun von unserem Ehrenobmann Univ.- Prof. Dr. Herbert Vonach in einer wissenschaftlichen Arbeit vorgeschlagen, die auch in diesem Heft abgedruckt wird. FFV: Herr Bundesobmann, herzlichen Dank für das Gespräch! 3

4 Ausreichende Berücksichtigung der unbeza Hinterbliebenenpensionen ein Weg zu ange Zusammenfassung: Es wird gezeigt, dass eine ausreichende Berücksichtigung der vorwiegend von Müttern geleisteten unbezahlten Familienarbeit und damit ausreichende Eigenpensionen für alle Frauen durch eine kostenneutrale Pensionsreform erreicht werden können. Dazu ist es notwendig, einerseits den Wert der Kindererziehungszeiten für die spätere Pensionshöhe so zu erhöhen, dass Kinder im Mittel nicht mehr zu Pensionsverlusten führen, die oft unterschiedliche Beteiligung der Ehepartner an der allgemeinen Hausarbeit durch einen sog. Versorgungsausgleich zu berücksichtigen und auf die so entbehrlich gewordenen Hinterbliebenenpensionen zu verzichten. Die Kosten bzw. Einsparungen durch diese Maßnahmen werden berechnet und ein konkretes Modell für eine solche Reform vorgeschlagen. In einem umlagefinanzierten Pensionssystem, wie dem Österreichischen, finanziert die jeweils erwerbstätige Generation durch ihre Beiträge zur sog. Pensionsversicherung die Pensionen der vorangegangenen Generation (ihrer Eltern) und erwirbt dadurch einen Anspruch auf eine entsprechende Finanzierung ihrer eigenen zukünftigen Altersversorgung durch die nachfolgende Generation. Die individuellen Pensionsansprüche ergeben sich dabei nach dem Grundsatz der Beitragsgerechtigkeit aus der Gesamtsumme der von einer Person während der Erwerbszeit gezahlten Pensionsbeiträge. Dies ist im österreichischen Pensionsrecht seit der Reform 2005 durch das Prinzip der sog. lebenslänglichen Durchrechnung weitgehend verwirklicht. Voraussetzung für den langfristigen Bestand eines solchen Systems ist allerdings auch, dass die jeweils erwerbstätige Generation eine ausreichende Zahl von Kindern hervorbringt, erzieht und ausbildet, die später in der Lage ist, für die Pensionen ihrer Eltern aufzukommen. Der Zeitaufwand den die Eltern, vorwiegend die Mütter, dafür aufwenden müssen, ist daher genauso notwendig und kommt der Allgemeinheit zugute, wie die von den Erwerbstätigen gezahlten Beiträge. Bei der Bemessung der Pensionshöhe nach dem Prinzip der Beitragsgerechtigkeit ist daher diese unbezahlte Arbeit der Eltern (der sogenannte generative Beitrag) in gleicher Weise zu berükksichtigen wie die geleisteten Beiträge zur Pensionsversicherung. Dieser Sachverhalt wird im österreichischen Pensionsrecht zwar im Prinzip anerkannt, aber nur sehr unzureichend berücksichtigt, sodass Kinder in den meisten Fällen für ihre Mütter zu erheblichen Pensionsverlusten (im Vergleich zu kinderlosen Frauen) führen. Auch die Pensionsreform 2005 hat in dieser Frage keinen Fortschritt gebracht. Gleichzeitig enthält das österreichische Pensionssystem unverändert ein Element, das mit dem Prinzip der Beitragsgerechtigkeit gänzlich unvereinbar ist, die sog. Hinterbliebenenpension. Durch den Vorgang der Eheschließung bzw. einer eingetragenen Partnerschaft allein entsteht automatisch ein finanzieller Anspruch gegenüber der Allgemeinheit, für den es eigentlich keine Begründung gibt. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es daher, zu untersuchen: 1. Wie die unbezahlte Arbeit der Kindererziehung und Betreuung angemessen bewertet werden müsste und den finanziellen Aufwand dafür abzuschätzen. 2. Welche Berechtigung gibt es noch für Hinterbliebenenpensionen, wenn die Arbeit der Kindererziehung und Betreuung angemessen bei der Pensionshöhe berücksichtigt wird. 3. Welche Einsparungen könnten durch eine Einschränkung der Hinterbliebenenpensionen erreicht werden. 4. Wie könnte eine Pensionsreform auf der Grundlage der Punkte 1-3 konkret aussehen, wenn sie annähernd kostenneutral sein sollte, wobei noch die Frage behandelt wird, wie die unbezahlte Arbeit die ein Ehepartner für den anderen erbringt, zu berücksichtigen ist. 2. Zurechnung und Bewertung der unbezahlten Arbeit, die Ehepartner, insbesondere Mütter, für ihre Kinder und füreinander erbringen. 2.1 Allgemeines: Bei der unbezahlten Arbeit von Frauen (und Männern) in Familien müssen wir unterscheiden zwischen sog. Familienarbeit im engeren Sinne, d.h. Arbeit, die unmittelbar für die Versorgung, Betreuung und Erziehung von Kindern notwendig ist und der allgemeinen Hausarbeit, die unabhängig vom Vorhandensein von Kindern in jedem Haushalt 4

5 hlten Arbeit der Eltern anstatt der heutigen messenen Eigenpensionen für alle Frauen. erledigt werden muss. Die Familienarbeit kommt, wie besprochen, als notwendige Voraussetzung für den Fortbestand unseres Sozialsystems, allen zugute und ist daher bei der Bemessung der Pensionshöhe in gleicher Weise zu berücksichtigen wie die Erwerbsarbeit. Die allgemeine Hausarbeit kann natürlich auch zwischen den Ehepartnern verschieden aufgeteilt sein; aber wenn ein Partner diese Arbeit überwiegend oder ausschließlich erledigt, ist der Nutznießer der unbezahlten Arbeit nicht die Allgemeinheit, sondern der Ehepartner. Er wird von dieser Arbeit entlastet und kann sich deshalb auf die Berufstätigkeit konzentrieren. Eine Berücksichtigung dieser unbezahlten Arbeit kann daher nur zwischen den Partnern, z.b. in Form einer Übertragung von Pensionsansprüchen zwischen den Ehegatten erfolgen. 2.2 Bewertung der Familienarbeit: Für die Bewertung der Familienarbeit sind verschiedene Ansätze möglich. (Kresbach 2007 sowie Werding 2005). Hierbei ist der überzeugendste, schlüssigste Ansatz eine Abschätzung des Umfanges und der Dauer der Einschränkung der Erwerbstätigkeit der Eltern, vorwiegend der Mütter. Sodass es den Eltern ermöglicht wird, genügend Zeit für ihre Kinder zu haben. Über die Erwerbstätigkeit von Müttern in Österreich gibt es aktuelle Daten. Nach der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung 2010 waren 20% der Mütter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren vollzeitbeschäftigt, 44,3% teilzeitbeschäftigt und 35,7% nicht erwerbstätig (Statistik Austria 2012). Der Zeitraum zwischen Geburt des ersten Kindes und dem 15. Geburtstag des jüngsten Kindes beträgt im Durchschnitt ca. 17,5 Jahre, da die mittlere Kinderzahl der österreichischen Mütter bei 2,1 liegt und der durchschnittliche Geburtenabstand 2,5 Jahre beträgt (Statistik Austria 2002). Damit sind die österreichischen Mütter in dieser Zeit durchschnittlich 3,5 Jahre vollzeitbeschäftigt, 7,7 Jahre teilzeitbeschäftigt und 6,3 Jahre nicht erwerbstätig. Deshalb fehlen Müttern von 2 Kindern etwa 10 Jahre Erwerbszeit, also ca. 5 Jahre pro Kind. In dieser Zeit erwirbt eine vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin im Mittel einen Pensionsanspruch von ca. 380,- Euro. Dieser Wert ergibt sich pro Kind gemäß ASVG als Produkt des durchschnittlichen Jahreseinkommens vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmerinnen (30.000,-. Euro; Statistik Austria 2011) mit der Zahl der Beitragsjahre (in unserem Fall 5) mal 0,0178 geteilt durch 14 (= 190,- Euro pro Kind). Wenn wir also die von den Müttern für ihre Kinder tatsächlich aufgewendete Zeit als notwendig anerkennen und mit dem Gehaltsniveau einer Durchschnittsverdienerin bewerten, muss das Aufziehen eines Kindes zu einer Pensionserhöhung von ca. 190 Euro pro Monat führen. Nur dann kann man erwarten, dass Kinder im Durchschnitt nicht mehr zu Pensionsverlusten für ihre Mütter führen. Von diesem Zustand sind wir heute relativ weit entfernt. Im heutigen Pensionsrecht (ASVG Stand 2005) wird pro Kind nur ein Zeitraum von ca. 3,2 Jahren¹ für die Familienarbeit anerkannt und diese nur mit einem fiktiven Jahresgehalt von ,- Euro, dies sind 63% des Durchschnittsverdienstes vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmerinnen bewertet. Dies führt dazu, dass heute ein Kind für die Mutter nur zu einer Pensionserhöhung von 77,- Euro führt. Für eine faire Berücksichtigung der Familienarbeit ist es daher notwendig, das Pensionsrecht so zu ändern, dass die Familienarbeit pro Kind zu einer um ca. 110,- Euro höheren Pension führt. Die Kosten für eine solche bessere Bewertung der Familienarbeit lassen sich leicht abschätzen. Wenn man von der derzeitigen Geburtenzahl von jährlich Kindern und einer durchschnittlichen Pensionsbezugsdauer von 25 Jahren ausgeht, erfordert eine Pensionserhöhung von 110,- Euro pro Kind für alle Mütter einen jährlichen Mehraufwand von ca. 3 Mrd. Euro ( mal 25 mal 14 mal 110). Da aber nur etwas weniger als 90% der Mütter vom ASVG System erfasst sind, reduziert sich dieser Betrag noch um mindestens 10%, sodass mit Kosten von 2,7 Mrd. Euro zu rechnen ist. ¹ An sich werden gemäß ASVG 2005 pro Kind 4 Jahre Kindererziehungszeit für die Pension der Mutter anerkannt, aber bei Geburtenabständen unter 4 Jahren nur die Zeit von der Geburt des ersten Kindes bis zum 4. Geburtstag des Folgenden, was bei den jetzigen Geburtenabständen, zu dem angegebenen Durchschnittswert von 3,2 Jahren führt. 2.3 Berücksichtigung der unbezahlten Arbeit zwischen den Ehegatten. Wenn bei Ehegatten bezahlte und unbezahlte Arbeit auch in der Zeit ohne Kinderbetreuungspflichten sehr unterschiedlich aufgeteilt ist, führt dies im jetzigen Pensionssystem zu sehr 5

6 unterschiedlichen Pensionsansprüchen. Diese können auch durch die besprochenen Kinderanrechnungszeiten nur teilweise ausgeglichen werden, da dann ein Teil der unbezahlten Arbeit nicht der Allgemeinheit, sondern ausschließlich dem anderen Ehegatten zugutekommt. Grundsätzlich ist die Notwendigkeit eines Ausgleichs auch in unserem heutigen Eherecht anerkannt, denn bei Scheidung ist das während der Ehe erworbene Vermögen zu gleichen Teilen auf die Ehegatten aufzuteilen (sog. Errungenschaftsgemeinschaft). Allerdings werden in Österreich anders als in Deutschland Pensionsansprüche bei dieser Aufteilung nicht berücksichtigt. Dies ist besonders bei Scheidungen nach langer Ehedauer eine grobe Ungerechtigkeit, da am Ende des Arbeitslebens der Pensionsanspruch oft den größten Vermögenswert der Eheleute darstellt und kein sachlicher Grund für diese Regelung erkennbar ist. Ein Ausgleich für die zwischen Ehepartnern erbrachte unbezahlte Arbeit ist daher leicht zu erreichen durch Ausdehnung des Prinzips der Errungenschaftsgemeinschaft auf die jährlich erworbenen Pensionsansprüche. Praktisch heißt das, die von den Eheleuten während eines Jahres durch Erwerbsarbeit und Kinderbetreuungszeiten erworbenen Pensionsansprüche werden addiert und je zur Hälfte den Ehegatten zugerechnet. Diese Übertragung wird natürlich überwiegend von Männern zu Frauen erfolgen, da diese den weit größeren Teil der unbezahlten Arbeit leisten. Daher verursacht auch diese Reform Mehrkosten. Wegen der höheren Lebenserwartung der Frauen und deren früheren Pensionsantrittsalters haben Frauen heute eine um etwa 30% längere Pensionsbezugsdauer als Männer. Eine grobe Schätzung (s. Anhang 1) zeigt, dass die dadurch von Ehemännern auf ihre Frauen übertragenen Pensionsansprüche jährlich ca.1,5 Mrd. Euro betragen und dadurch Mehrkosten von ca. 0,45 Mrd. Euro entstehen. 3. Warum können und sollten Hinterbliebenenpensionen in Zukunft weitgehend entfallen? Als vor mehr als 100 Jahren unser heutiges Pensionssystem konzipiert wurde, war nur ein kleiner Teil der Frauen berufstätig, Ehescheidungen ein seltenes Ereignis und vor allem Todesfälle im Erwerbsalter sehr viel häufiger als heute. Im Jahr 1870 betrug die Sterbewahrscheinlichkeit von jährigen Männern noch 1-2% pro Jahr und es starb ca. ein Viertel der 30-jährigen Männer vor Erreichen des 50. Lebensjahres. Die Witwen und Waisenpensionen erfüllten daher zwei wichtige Aufgaben: 1. Eine Absicherung der Familien bei plötzlichem Tod des Vaters. 2. Eine Altersversorgung für die große Zahl von Frauen ohne eigenen Pensionsanspruch. Diese Altersversorgung bot eine gewisse Sicherheit, weil die Wahrscheinlichkeit einer Ehescheidung sehr gering war und rechtfertigte so eine Berücksichtigung der von den Frauen geleisteten unbezahlten Familienarbeit. 6 Heute sind Todesfälle im Erwerbsalter seltene Ereignisse, beträgt die Wahrscheinlichkeit einer Ehescheidung fast 50% und es besitzt die Mehrzahl der Frauen Pensionsansprüche aus eigener Berufstätigkeit. Dies hat einige wichtige Konsequenzen: 1. An der Notwendigkeit von Hinterbliebenenpensionen bei Tod eines Ehegatten zu einer Zeit in der noch Kinder zu versorgen sind, hat sich nichts geändert, aber es sind diese Fälle sehr viel seltener geworden. Im Jahr 2011 ist die Sterblichkeit im Alter von Jahren fast zehnmal geringer, etwa 97% der 30-Jährigen erreichen heute auch das 50. Lebensjahr. Dementsprechend gab es 2005 ca Witwenpensionen und nur ca Waisenpensionen (Statistisches Jahrbuch der österreichischen Sozialversicherung 2008), und das Durchschnittsalter, in dem Frauen Witwen werden liegt heute bei ca. 70 Jahren (Grillitsch 2012). Witwenpensionen sind heute also fast ausschließlich Alterspensionen. Als Alterspensionen haben sie aber ihre Berechtigung verloren, sobald die unbezahlte, überwiegend von Frauen geleistete Arbeit, bei der Pensionshöhe ausreichend berükksichtigt wird. Wenn alle Männer und Frauen Pensionen erhalten, die der Summe der von Ihnen geleisteten Arbeit entspricht, gibt es keinen Grund mehr, warum durch eine Eheschließung oder dem Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft zusätzliche finanzielle Ansprüche gegenüber der Allgemeinheit gerechtfertigt sind. Man könnte dagegen einwenden, dass bei der heutigen, sehr unvollkommenen Anerkennung der unbezahlten Familienarbeit die Witwenpensionen einen Ausgleich dafür darstellen und deshalb beibehalten werden sollten. Diese Ausgleichsfunktion haben sie bei ihrer Einführung erfüllen können, weil damals die Scheidungshäufigkeit bei wenigen Prozent lag, und verheiratete Frauen daher mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Witwenpension rechnen konnten. Bei der heutigen Scheidungswahrscheinlichkeit von 40-50% kann eine Eheschließung keinerlei Sicherheit mehr für eine Altersversorgung bieten. Da wir voraussichtlich auch in Zukunft ähnliche Scheidungshäufigkeiten haben werden, ist es notwendig zu einem Pensionssystem überzugehen, das Alterspensionen für alle durch ausreichende Eigenpensionen sicherstellt. Die Kosten für ein solches System wurden im vorigen Abschnitt abgeschätzt und es stellt sich die Frage, ob diese Mehrkosten durch Einsparungen bei den Hinterbliebenenpensionen ausgeglichen werden können. Dies lässt sich am besten durch Betrachtung der Pensionsneuzuerkennungen des letzten Jahres abschätzen: Im Jahr 2010 wurden Witwenpensionen mit einer durchschnittlichen Pensionshöhe von 684,- Euro neuzuerkannt, wobei das Durchschnittsalter der Witwen bei 70 Jahren lag. Für diese Pensionistinnen ist eine Bezugsdauer von ca. 17 Jahre zu erwarten. Damit ergeben sich aus den Neuzugängen von Witwenpensionen im Jahr 2010 insgesamt Pensionsansprüche von 3,26 Mrd. Euro (694 mal 14 mal mal 17). Zusätzlich entstanden durch Wit-

7 werpensionen von durchschnittlich 296,- Euro Pensionsansprüche von 0,25 Mrd. Euro, wenn man für diese ebenfalls eine Bezugsdauer von 17 Jahren annimmt. Insgesamt betrug damit der Wert der 2010 neu zuerkannten Witwen/Witwerpensionen ca. 3,5 Mrd. Euro. Wenn man in Zukunft Hinterbliebenenpensionen auf Fälle einschränkt, bei denen Witwen oder Witwer noch für minderjährige Kinder zu sorgen haben, könnten etwa 90-95% dieser Summe eingespart werden, also 3,2 bis 3,4 Mrd. Euro. Dies entspricht fast genau der Summe, die für eine ausreichende Berücksichtigung der Familienarbeit benötigt wird (s. vorigen Abschnitt). 4. Vorschlag für eine Pensionsreform, die kostenneutral zu einer gerechten Berücksichtigung der vowiegend von Frauen geleisteten unbezahlten Arbeit führt und damit allen Frauen angemessene Eigenpensionen ermöglichen würde. 4.1 Erforderliche Maßnahmen zur Errechnung des Reformzieles. Wie in Abschnitt zwei und drei ausgeführt, sind 3 Maßnahmen erforderlich: 1. Die anrechenbare Kindererziehungszeit pro Kind und die Bewertung (Bemessungsgrundlage) dieser Zeit werden so erhöht, dass die dadurch bewirkte Pensionserhöhung pro Kind vom derzeitigen Betrag von 77 Euro/Monat auf 190 Euro/Monat steigt. Wie in Abschnitt 2 gezeigt, ist dies notwendig, um den Pensionsverlust der Eltern (vorwiegend der Mütter) infolge ihrer Betreuungs- und Erziehungsaufgaben auszugleichen. Da die Auswirkung der Kindererziehungszeiten nur vom Produkt der Länge der Zeit mit der Bemessungsgrundlage abhängt, kann dies auf verschiedene Weise geschehen. Sinnvoll erscheint es, die Kinderbetreuungszeit auf den gesamten Zeitraum zu verlängern, in dem eine Reduktion der Arbeitszeit wegen Kinderbetreuung erforderlich ist und auch tatsächlich gelebt wird und die Bemessungsgrundlage mit steigendem Alter des Kindes zu verringern. Zum Beispiel könnte die erforderliche Pensionserhöhung/Kind erreicht werden durch folgende Regelung: 1. und 2. Lebensjahr: Kindererziehungszeit mit Bemessungsgrundlage 100% 3. und 4. Lebensjahr: Kindererziehungszeit mit Bemessungsgrundlage 50% 5. bis 10. Lebensjahr: Kindererziehungszeit mit Bemessungsgrundlage 33% des durchschnittlichen Jahresgehaltes einer vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin. Wobei die Kindererziehungszeiten jeweils den Personen gutgeschrieben werden, die das Kind in der betreffenden Zeit tatsächlich betreut haben. Die vorgeschlagene Regelung hat den Vorteil, dass bei einem Wechsel der Betreuungsperson während der ersten 10 Lebensjahre, die Kindererziehungszeiten einigermaßen fair auf die verschiedenen Betreuungspersonen aufgeteilt werden. Als Ergebnis dieser Maßnahme würden alle Mütter unabhängig von der Kinderzahl im Durchschnitt das Pensionsniveau kinderloser Frauen erreichen und die Frauenpensionen insgesamt um durchschnittlich mindestens 20% steigen. Die Kosten einer solchen Regelung zur angemessenen Honorierung der Familienarbeit durch die Allgemeinheit betragen, wie in Abschnitt 2 abgeschätzt ca. 2,7 Mrd. Euro pro Jahr. 2. Zur Berücksichtigung der zwischen Ehepartnern geleisteten unbezahlten Arbeit ist auch bei den Pensionsansprüchen von Ehegatten jährlich ein Ausgleich vorzusehen, bei dem die Summe der von den Ehepartnern erworbenen Pensionsansprüche addiert und dann jeweils zur Hälfte den Pensionskonten beider gutgeschrieben wird. Eine solche Reform entspricht auch der Tatsache, dass eine Ehe auch eine Wirtschaftsgemeinschaft darstellt, deren Ergebnis und dazu gehören auch Pensionsansprüche beiden Partnern in gleichem Umfang zugutekommen sollte. Eine grobe Schätzung (s. Anhang) zeigt, dass dadurch jährlich Pensionsansprüche von etwa 1,5 Mrd. Euro von den Ehemännern auf die Ehefrauen übertragen würden. Wegen der höheren Lebenserwartung der Frauen würden dadurch Mehrkosten von ca. 0,45 Mrd. Euro entstehen (s. Anhang 1) 3. Witwenpensionen werden eingeschränkt auf den Fall, dass und solange der überlebende Ehegatte noch für minderjährige Kinder zu sorgen hat. Dadurch ergeben sich Einsparungen von jährlich ca. 3,3 Mrd. Euro (s. Abschnitt 3). Der Wegfall der Witwenpension als Alterspension führt natürlich für den überlebenden Partner zu erheblichen finanziellen Einschränkungen, da die Lebenshaltungskosten eines Ehepaares geringer sind als die eines Einpersonenhaushaltes. Es sollte daher für Ehepaare, die dies vermeiden und dem überlebenden Partner eine Beibehaltung des früheren Lebensstandards ermöglichen wollen, eine Option geschaffen werden, die dies ermöglicht. Allerdings müsste diese kostenneutral sein. Bei Pensionsantritt könnte es z.b. die Wahlmöglichkeit geben, gegen einen versicherungsmathematisch zu bestimmenden Abschlag das Anrecht auf eine Hinterbliebenenpension in Höhe von 50% der Pension des verstorbenen Ehegatten zu vereinbaren. 4.2 Übergangsbestimmungen: Eine solche Reform kann natürlich nur mit ausreichenden Übergangsfristen eingeführt werden. So könnte z.b. die bessere Bewertung der Kindererziehungszeiten für alle nach Inkrafttreten der Reform geborenen Kinder eingeführt werden und der Versorgungsausgleich zwischen den Ehegatten und die weitgehende Einschränkung der Hinterbliebenenpensionen für alle Ehen die nach Inkrafttreten der Reform geschlossen werden, für bestehende Ehen werden lediglich ein Versorgungsausgleich 7

8 bei Scheidung nach dem Vorbild der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Damit wird sichergestellt, dass die Witwenpensionen erst dann wegfallen, wenn sie als Alterspensionen nicht mehr benötigt werden. Bei den heute 60-jährigen Bezieherinnen von Witwenpensionen hat noch etwa ein Drittel keine Eigenpension. Dieser Anteil ist aber seit langem sinkend (bei den 70-jährigen Bezieherinnen liegt er noch bei 45%). Es ist anzunehmen, dass fast alle Frauen, die heute heiraten, einen eigenen Pensionsanspruch haben werden. Denn gemäß Pensionsreform 2005 werden für jedes Kind zwei Jahre auf die erforderlichen 15 Beitragsjahre angerechnet und nur noch eine Mindestzeit von 7 Jahren Erwerbsarbeit (die auch eine geringfügige Beschäftigung sein kann) gefordert. 4.3 Kosten der Reform: Tabelle 1 fasst die mit vorgeschlagener Reform verbundenen Kosten und Einsparungen zusammen. Wie die Tabelle zeigt, sollten die Kosten des Pensionssystems sogar leicht sinken; innerhalb der Unsicherheit der Abschätzungen kann man allerdings sagen, dass sie annähernd kostenneutral sein würde. Dies gilt allerdings nicht für eine Übergangsperiode von ca. 25 Jahren. Der Grund dafür ist die Tatsache, dass die Mehrausgaben durch die aufgewerteten Kindererziehungszeiten früher wirksam werden als die Einsparungen durch den Wegfall der Hinterbliebenenpensionen. Deshalb entstehen verteilt über einen Zeitraum von etwa 25 Jahren zusätzliche Kosten von ca. 14 Mrd. Euro (s. Anhang 2); in dieser Anfangsphase muss mit gewissen Mehrkosten gerechnet werden, danach ist die Reform kostenneutral. 4.4 Was kann durch die Reform erreicht werden Durch die vorgeschlagene Reform würde das Pensionssystem wesentlich gerechter, transparenter und einfacher. Im Einzelnen bedeutet dies: 1. In Ergänzung der Pensionsreform 2005 wird der Grundsatz der Beitragsgerechtigkeit erweitert auf die Gesamtheit der Beiträge zum Erhalt des Pensionssystems aus Erwerbsarbeit und unbezahlter Familienarbeit. 2. Auch die zwischen Ehepartnern geleistete unbezahlte Arbeit wird durch das Instrument des Versorgungsausgleiches (Pensionssplitting) angemessen berücksichtigt. 3. Als Folge dieser beiden Reformschritte werden sich die durchschnittlichen Alterspensionen der Frauen um ca. 20% erhöhen und der Pensionsverlust mit steigender Kinderzahl verschwinden, bei verheirateten Frauen ist als Folge des Versorgungsaus- Tabelle 1: Jährliche Kosten der vorgeschlagenen Pensionsreform: Maßnahme Kosten (Mrd. ) Verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten +2,7 Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten +0,45 Einschränkung der Hinterbliebenenpensionen -3,3 Saldo -0,15 Erkenne Dich selbst, dann erkennst Du die Welt 8 Dipl.LSB Alrun Lackinger Lebens- und Sozialberaterin, staatlich geprüfte Heilmasseurin, Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation; Coaching, Beratung und Begleitung Kontakt: Mühlgasse 38, 2500 Baden Mobil:

9 gleiches eine weitere Erhöhung des Pensionsniveaus um ca. 10% zu erwarten; dies gilt auch bei Scheidung nach langjähriger Ehe. Dadurch würden insgesamt die Alterspensionen der Frauen ca % der Männerpensionen erreichen, was etwa den Unterschieden der Stundenverdienste von Frauen und Männern entspricht. 4. Als weitere Folge können Frauen, die sich für eine größere Zahl von Kindern und eine längeren Zeitraum ausschließlicher oder überwiegender Familienarbeit entscheiden wollen, mit ähnlichen Alterspensionen rechnen wie kinderlose Frauen, auch im Falle einer Scheidung nach langjähriger Ehe. Damit ist eine solche Entscheidung anders als heute nicht mehr ein unkalkulierbares Risiko und es ist zu erwarten, dass mehr Eltern, die sich eine größere Kinderzahl wünschen, sich auch für eine solche entscheiden werden. 5. Mit dem Wegfall der Witwenpensionen als Alterspensionen wird unser Pensionsrecht wesentlich vereinfacht indem die komplizierten Bestimmungen über die Voraussetzungen für eine solche Pension, die eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme verhindern sollen, obsolet werden und es entfällt ein Pensionsanspruch, für den es heute keine Begründung mehr gibt. Anhang 1: Abschätzung der finanziellen Auswirkungen eines Pensionsausgleiches zwischen Ehegatten Die gesamten Bruttoverdienste der männlichen Arbeitnehmer im Jahr 2010 betrugen 72,9 Mrd. Euro. Der Anteil der Verheirateten an der männlichen Erwerbsbevölkerung (20-60 Jahre) beträgt ca. 60%. Damit ergeben sich für die verheirateten Männer insgesamt Bruttoverdienste von 43,7 Mrd. Euro. Diese führen bei einer angenommenen Pensionsbezugsdauer von 20 Jahren zu Pensionsansprüchen von 15,5 Mrd. Euro. Die durchschnittlichen Alterspensionen der Frauen liegen heute bei etwa 62% der Männerpensionen, durch die bessere Bewertung der Kindererziehungszeiten und die schon beschlossene Erhöhung des Frauenpensionsalters sollten die Frauenpensionen auf 80% der Männerpensionen ansteigen. Damit würden durch den vorgeschlagenen Pensionsausgleich ca. 10% der Pensionsansprüche der Männer, also ca. 1,5 Mrd. Euro, auf ihre Ehefrauen übertragen werden. danach geborene Kinder erhöht und die Ansprüche der danach geschlossenen Ehen auf Hinterbliebenenpensionen abgeschafft, so werden die Pensionserhöhungen und deren Kosten wirksam, wenn die betreffenden Mütter das normale Pensionsalter, heute 60, in Zukunft 65 Jahre erreichen. Die Einsparungen durch Wegfall von Witwenpensionen beginnen aber erst, wenn die Frauen Witwen werden. Dieses Alter liegt heute bei 70 Jahren (Grillitsch 2012) und dürfte in Zukunft weiter ansteigen. Wegen der notwendigen langen Übergangsfristen wird das Jahr 2033 und damit ein Frauenpensionsalter von 65 Jahren schon erreicht sein, wenn die ersten Frauen ihre Pensionen nach dem neuen System erhalten. Das bedeutet, dass die Mehrkosten für die Kindererziehungszeiten (2,7 Mrd. Euro) 5 Jahre früher anfallen als die Einsparungen durch den Wegfall von Hinterbliebenenpensionen. Damit ist zusätzlich ein einmaliger Betrag von 5 mal 2,7 = 14 Mrd. Euro erforderlich, der allerdings verteilt über einen Übergangszeitraum von ca. 25 Jahren wirksam wird. Literatur: 1) Andreas Kresbach, Betreuungsgeld als Leistungsausgleich für Familien, Neuer wissenschaftlicher Verlag, Wien ) Martin Werding, Die fiskalische Bilanz eines Kindes im deutschen Steuer und Sozialsystem, IFO-Forschungsbericht München 2005, IFO-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München 3) Statistik Austria, Informationsmanager Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Wien ) Volkszählung 2001 Hauptergebnisse 1, S.62,63, Statistik Austria ) Lohnsteuerstatistik 2010, S.242, Statistik Austria ) Statistisches Jahrbuch der österreichischen Sozialversicherung 2008, Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Wien ) Private Mitteilung von Herrn K. Grillitsch, Abteilung Statistik des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger Wien 2012 Autor: Univ.-Prof. Dr. Herbert Vonach; ist Verfasser zahlreicher wissenschaftlicher Arbeiten u.a. zu den Themen Familienbesteuerung, demographischer Wandel in Österreich und Beitragsgerechtigkeit Anhang 2: Zusätzliche Kosten beim Übergang zu dem vorgeschlagenen neuen Pensionssystem Wird zu einem bestimmten Zeitpunkt die Bewertung der Kindererziehungszeiten und/oder deren Dauer für Die Zeitung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. 9

10 Neues Familienrecht nur eine halbe Lösung 10 Flopp bei gemeinsamer Obsorge Das aktuelle Familienrechtspaket ist leider nur eine halbe Lösung mit zahlreichen negativen Begleiterscheinungen. Natürlich kann das Familienrecht nur bedingt den höchst sensiblen Bereich des Zusammenlebens von Eltern und Kindern, vor allem nach einer erfolgten Trennung, regeln. Doch eigentlich hätte die Diskriminierung von Kindern in Scheidungsverfahren gestoppt und endlich die kinderfreundliche gemeinsame Obsorge eingeführt werden sollen. Doch dazu kam es nicht. Die FPÖ ist in ihrer Familienpolitik immer gegen einen rücksichtslosen Geschlechterkampf auf dem Rücken der Kinder aufgetreten. Es sollte im Gegenteil durch den Gesetzgeber ein verantwortungsvolles Zueinander der Eltern gegenüber ihren Kindern auch nach einer Trennung unterstützt werden. Eine verpflichtende gemeinsame Obsorge, wie sie in zahlreichen europäischen Ländern bereits erfolgreich eingeführt worden ist, hätte ein Modell geschaffen, das den Schaden für die betroffenen Kinder möglichst gering hält. Anstatt durch eine Gesetznovelle tatsächlich die gemeinsame Obsorge durchzusetzen, schufen die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP nun wieder neue Konfliktpotentiale. Bei der nun vorgesehenen Obsorge beider Elternteile nach der Auflösung einer Ehe oder häuslichen Gemeinschaft haben diese vor Gericht eine eigene Vereinbarung zu schließen, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird. Damit schafft man wiederum Haushalte der ersten und zweiten Ordnung für die Kinder. Die im Sinne der Kinder angestrebte Möglichkeit der Doppelresidenz ist bedauerlicherweise wieder nicht durchgesetzt worden. Auch die nun festgelegte Abkühlphase ist nicht sinnvoll und wird zu neuerlichen Streitigkeiten zwischen den Elternteilen und um die Kinder führen. Diese Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung ist auch von Familienexperten im Vorfeld zu Recht kritisiert worden. Das Kindeswohl ist nicht als der leitende Gesichtspunkt, sondern nur als ein leitender Gesichtspunkt berück - sichtigt worden. In letzter Konsequenz wird das neue Gesetz für die Scheidungsindustrie in zusätzlichen Aufträgen münden, auf der Strecke bleiben die Kinder und viele Elternteile, vor allem Väter. NAbg. Anneliese Kitzmüller Obfrau des FFV Oberösterreich Familiensprecherin der Liebe Mitglieder des Freiheitlichen Familienverbandes, liebe Leser und Leserinnen! Leider müssen wir feststellen, dass es häufig über unsere finanziellen Möglichkeiten geht, Sie regelmäßig postalisch über Neuigkeit, Informatives aber auch Einladungen zu interessanten Veranstaltungen und dergleichen zu informieren. Daher würden wir Sie bitten, uns, wenn Sie die Möglichkeit haben, Ihre -Adresse zu übermitteln. Wir garantieren Ihnen selbstverständlich keinerlei Weitergabe und einen vertrauensvollen Umgang mit derselben. Wir informieren Sie auch per >>> Melden Sie sich bei uns an: office@ffv.at

11 Bei uns darf der Nikolo immer zu den Kindern! Die Nikolausfeier des FFV im Wiener Rathaus ist mittlerweile zu einem Fixpunkt im Jahr geworden. Wir erklären damit einer ständig geführten Diskussion über die Abschaffung gewisser Bräuche und Werte eine klare Absage. Bevor der Nikolaus allerdings endlich kam, konnte der Kasperl und ein Zauberer den 126 Kindern das Warten auf den heiligen Mann etwas erleichtern, und für die großen Kinder gab es einen Vortrag und Diskussionsrunde mit Dipl.Ing. Dr. Roland Lackinger über Werte, Kultur und Brauchtum in unserer Gesellschaft. Birgit Ossberger, Obfrau des FFV-Wien und Organisatorin der Nikolausfeier, war auch heuer wieder mit der gelungenen Veranstaltung zufrieden: Bei uns darf der Nikolaus immer zu den Kindern kommen!

12 Impressum Zeitung des FFVÖ Für den Inhalt verantwortlich: Freiheitlicher Familienverband Österreich Blindengasse 6, 1080 Wien, Obmann: Mag. Gerfried Nachtmann Grafik und Satz: Robert Lizar Bei Nichtzustellbarkeit bitte retour an den: Freiheitlichen Familienverband. >>> Adresse im Impressum! Liebe Leserinnen und Leser! Familienpolitik ist Zukunftspolitik für unser Land, unsere Bevölkerung und für unseren Sozialstaat. Die Familie, die kleinste soziale Einheit im Staat, hat durch den Freiheitlichen Familienverband als Vorfeldorganisation der Freiheitlichen Partei in der österreichischen politischen Landschaft eine starke Vertretung. Mit der Erarbeitung von familienpolitischen Leitlinien und Projekten, Veranstaltungen für Familien und unsere mehrmals jährlich erscheinenden FFV-Zeitung versuchen wir, den Familien den Stellenwert zu geben, der nötig ist, um die Umsetzung von familienpolitischen Maßnahmen durchzusetzen. Damit wir auch weiterhin freiheitliche Familienpolitik erfolgreich in Österreich umsetzen können, bedarf es Ihrer Unterstützung. Da der FFVÖ auf die Einhebung von Mitgliedsbeiträgen verzichtet, sind wir auf Ihre Spendenfreudigkeit angewiesen, um unsere Arbeit für die Familien in unserem Land weiter vorantreiben zu können. So bitten wir Sie um eine Spende! Herzlichen Dank! Konto des Freiheitlichen Familienverbandes Österreich Kontonr.: , BLZ: bei der PSK 12

Ausreichende Berücksichtigung der unbezahlten Elternarbeit statt Hinterbliebenenpensionen:

Ausreichende Berücksichtigung der unbezahlten Elternarbeit statt Hinterbliebenenpensionen: Ausreichende Berücksichtigung der unbezahlten Elternarbeit statt Hinterbliebenenpensionen: Ein kostenneutraler Vorschlag für ein gerechteres, einfacheres und vernünftigeres Pensionssystem Univ. Prof. Dr.

Mehr

Ohne böses Erwachen in die Pension

Ohne böses Erwachen in die Pension www.frauen vorarlberg.at Ohne böses Erwachen in die Pension Frauenbewegung Götzis, 20.04.17 Welche Arten von Pension gibt es? Alterspension Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer Korridorpension

Mehr

Das Österreichische Pensionssystem

Das Österreichische Pensionssystem Das Österreichische Pensionssystem Merkmale des öffentlichen Pensionssystems in Österreich erwerbsorientiertes System Umlageverfahren ASVG-Beitragssatz 22,8% (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) relativ hohe

Mehr

Armut im Alter muss nicht sein

Armut im Alter muss nicht sein Armut im Alter muss nicht sein Gender Pension Gap: Pensions-Versorgungsausgleich als Erfolgsmodell auch für Österreich? Mag. a iur. Petra Leschanz Quelle: www.netzwerk-frauenberatung.at Gender Pension

Mehr

Altersvorsorge. 21. Februar 2019 n9325/37328 Mü

Altersvorsorge. 21. Februar 2019 n9325/37328 Mü Altersvorsorge 21. Februar 2019 n9325/37328 Mü forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer Straße 30 10317 Berlin Telefon: (0 30) 6 28 82-0 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 3 1. Beschäftigung

Mehr

Sonder-Klienteninformation zur Pensionsreform 2004 Stand August 2003

Sonder-Klienteninformation zur Pensionsreform 2004 Stand August 2003 Sonder-Klienteninformation zur Pensionsreform 2004 Stand August 2003 Späterer Beginn des Erwerbslebens, längere Lebensdauer, steigende Invaliditätsrate und geänderte Altersstruktur der Bevölkerung waren

Mehr

Pensionskonto Focus Frauen

Pensionskonto Focus Frauen Pensionskonto Focus Frauen Mag a. Birgit Schreiber Referentin der Abteilung Sozialversicherungsrecht der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark Früher die besten 15 Einkommensjahre Grundlage

Mehr

Die demographische Entwicklung Vorarlbergs

Die demographische Entwicklung Vorarlbergs Die demographische Entwicklung Vorarlbergs Bevölkerungsentwicklung Vorarlberg nach Altersgruppen 1985-2075 Die Bevölkerungsentwicklung Vorarlbergs wird in den nächsten Jahrzehnten bis 2075 von zwei Trends

Mehr

FAMILIENLEISTUNGSAUSGLEICH IN DEN

FAMILIENLEISTUNGSAUSGLEICH IN DEN FAMILIENLEISTUNGSAUSGLEICH IN DEN SOZIALEN SICHERUNGSSYSTEMEN: DIE ÖKONOMISCHE PERSPEKTIVE Fachtag der LAG der Familienverbände Brandenburg Potsdam, 8.11.2017 Prof. Dr. Martin Werding Lehrstuhl für Sozialpolitik

Mehr

Die Rentenbeiträge werden steigen

Die Rentenbeiträge werden steigen Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Gesetzliche Rentenversicherung 15.11.2016 Lesezeit 4 Min Die Rentenbeiträge werden steigen Aufgrund des demografischen Wandels müssen die Beitragszahler

Mehr

Umstrittenes Ehegattensplitting

Umstrittenes Ehegattensplitting Umstrittenes Ehegattensplitting Ehegattensplitting zu Gunsten der Kinder abschaffen Die Abschaffung des Ehegatten-Splitting ist überfällig... Es ist nicht die Aufgabe des Staates, den Trauschein zu fördern.

Mehr

G 04. Partnerschaft und Familie. Familienpolitik. Dieses Dossier gehört:

G 04. Partnerschaft und Familie. Familienpolitik. Dieses Dossier gehört: G 04 Partnerschaft und Familie Familienpolitik Dieses Dossier gehört: Lernziele gemäss kslp Luzern Gesellschaft Ich kann... familienpolitische Entwicklungen in der Schweiz beschreiben (G04) parteipolitische

Mehr

BERICHT. Gerald Reiter. Auszug aus WISO 3/2015. Höhere Frauenpensionen durch Einführung eines Gender-Pay-Gap-Faktors!

BERICHT. Gerald Reiter. Auszug aus WISO 3/2015. Höhere Frauenpensionen durch Einführung eines Gender-Pay-Gap-Faktors! BERICHT Höhere Frauenpensionen durch Einführung eines Gender-Pay-Gap-Faktors! Gerald Reiter Abteilung Wirtschafts-, Sozial- und Gesellschaftspolitik (WSG) der Kammer für Arbeiter und Angestellte OÖ Auszug

Mehr

Pensionsharmonisierung: Die Eckpunkte des neuen Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG)

Pensionsharmonisierung: Die Eckpunkte des neuen Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG) Pensionsharmonisierung: Die Eckpunkte des neuen Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG) Inkrafttreten: 1. Jänner 2005 Nach der Pensionssicherungsnovelle, die bereits im Vorjahr beschlossen wurde und bereits

Mehr

1303/A. vom (XXV.GP) ANTRAG

1303/A. vom (XXV.GP) ANTRAG 1303/A vom 01.09.2015 (XXV.GP) 1 von 4 ANTRAG der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde betreffend Anrechnung der Kinderbetreuungszeiten für vor 2003 geborene Kinder auf die Wartefrist

Mehr

Statistischer Infodienst

Statistischer Infodienst 30. März 1998 FREIBURG IM BREISGAU Statistischer Infodienst Herausgeber: Amt für Statistik und Einwohnerwesen Ehescheidungen in Freiburg 1. Partnerbeziehungen im Wandel In den letzten 40 Jahren haben sich

Mehr

Reinhart Lempp. Generation 2.0. und die Kinder von morgen. aus der Sicht eines Kinder- und Jugendpsychiaters

Reinhart Lempp. Generation 2.0. und die Kinder von morgen. aus der Sicht eines Kinder- und Jugendpsychiaters Reinhart Lempp Generation 2.0 und die Kinder von morgen aus der Sicht eines Kinder- und Jugendpsychiaters nung von Familie und Beruf begann mit der Industrialisierung und im Bürgertum. Zu Beginn des 20.

Mehr

Verliebt, verlobt, verheiratet 7. Warum einen Ehevertrag schließen? 9. Was in Ihrem Ehevertrag stehen könnte 13 Mit Muster-Formulierungen

Verliebt, verlobt, verheiratet 7. Warum einen Ehevertrag schließen? 9. Was in Ihrem Ehevertrag stehen könnte 13 Mit Muster-Formulierungen Schnellübersicht Seite Verliebt, verlobt, verheiratet 7 Warum einen Ehevertrag schließen? 9 Was in Ihrem Ehevertrag stehen könnte 1 Mit Muster-Formulierungen Wahl des Ehenamens 21 So regeln Sie Ihren Unterhalt

Mehr

Ehevertrag. Geben Sie den Ort der beabsichtigen Eheschließung ein (z.b. Hamburg).

Ehevertrag. Geben Sie den Ort der beabsichtigen Eheschließung ein (z.b. Hamburg). Ehevertrag Protokoll So entstand dieses Dokument Ihre Vorlage wurde von den janolaw Anwälten erstellt und geprüft. Das vorliegende Protokoll zeigt Ihnen Punkt für Punkt, wie das Dokument entstanden ist

Mehr

3.03 Leistungen der AHV Hinterlassenenrenten der AHV

3.03 Leistungen der AHV Hinterlassenenrenten der AHV 3.03 Leistungen der AHV Hinterlassenenrenten der AHV Stand am 1. Januar 2018 Auf einen Blick Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen

Mehr

Familienspezifische Leistungen der Rentenversicherung

Familienspezifische Leistungen der Rentenversicherung Familienspezifische Leistungen der Rentenversicherung Dr. Reinhold Thiede Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Entwicklung der Deutschen Rentenversicherung Bund Pressefachseminar am 3. und 4. Juli

Mehr

FRAUEN UND PENSION: BERECHNUNG LOHNT SICH

FRAUEN UND PENSION: BERECHNUNG LOHNT SICH FRAUEN UND PENSION: BERECHNUNG LOHNT SICH Tipps und Informationen für Arbeitnehmerinnen Stand: März 2017 ooe.arbeiterkammer.at Dr. Josef Moser, MBA AK-DIREKTOR Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT FRAUEN

Mehr

Das gehetzte Geschlecht

Das gehetzte Geschlecht Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Frauen 18.06.2015 Lesezeit 4 Min. Das gehetzte Geschlecht In Deutschland ist die Rollenverteilung zwischen den Geschlechtern immer noch sehr

Mehr

Altersvorsorge Die aktuellen Herausforderungen aus frauenspezifischer Sicht

Altersvorsorge Die aktuellen Herausforderungen aus frauenspezifischer Sicht Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Altersvorsorge Die aktuellen Herausforderungen aus frauenspezifischer Sicht Parlamentarische Frauengruppe Bern, 31. Mai

Mehr

Gender fit mach mit. Warum Gleichstellung? Zahlen, Fakten

Gender fit mach mit. Warum Gleichstellung? Zahlen, Fakten Gender fit mach mit! Warum Gleichstellung? Zahlen, Fakten Stand: März 2006 Arbeitsmarktpolitik für Frauen Text: Susanne Feigl Redaktion: Gerti Flach Grafik: derwerbetraeger Ausbildung In der jüngeren Generation

Mehr

Daten & Fakten ALTERSENTWICKLUNG UND PENSIONS- FINANZIERUNG STAATLICHE PENSIONEN, DIE DEN LEBENSSTANDARD SICHERN, SIND FINANZIERBAR!

Daten & Fakten ALTERSENTWICKLUNG UND PENSIONS- FINANZIERUNG STAATLICHE PENSIONEN, DIE DEN LEBENSSTANDARD SICHERN, SIND FINANZIERBAR! Daten & Fakten ALTERSENTWICKLUNG UND PENSIONS- FINANZIERUNG STAATLICHE PENSIONEN, DIE DEN LEBENSSTANDARD SICHERN, SIND FINANZIERBAR! Stand: Dezember 2008 Finanz marktkrise zeigt: Nur das öffentliche Pensions

Mehr

5. Das Splittingverfahren in der AHV bei Ehescheidung

5. Das Splittingverfahren in der AHV bei Ehescheidung 5. Das Splittingverfahren in der AHV bei Ehescheidung Ausgangslage: Nicht nur in der beruflichen Vorsorge, sondern ebenso im Bereich der ersten Säule (AHV/IV) wirkt sich eine Ehescheidung auf die zukünftigen

Mehr

Ausgleich in den Rentensystemen von Zeiten außerhalb der Beschäftigung insbesondere bei Kindererziehung und Pflege von Angehörigen

Ausgleich in den Rentensystemen von Zeiten außerhalb der Beschäftigung insbesondere bei Kindererziehung und Pflege von Angehörigen Ausgleich in den Rentensystemen von Zeiten außerhalb der Beschäftigung insbesondere bei Kindererziehung und Pflege von Angehörigen A. Status quo I. Rentenversicherungsleistungen wegen Kindererziehung 1.

Mehr

Pensionsreformen in Österreich Steigende Ungleichheit als Folge

Pensionsreformen in Österreich Steigende Ungleichheit als Folge FORBA-Fachgespräch, 25.2.2014 Pensionsreformen in Österreich Steigende Ungleichheit als Folge Ingrid Mairhuber Inhalt des Vortrages Pensionsleistungen: Frauen Männer Pensionsreformen 2000/2003 Allgemeines

Mehr

FAMILIENLEISTUNGSAUSGLEICH

FAMILIENLEISTUNGSAUSGLEICH FAMILIENLEISTUNGSAUSGLEICH IN DEN SOZIALVERSICHERUNGSSYSTEMEN Forum Monetäre Leistungen für Familien und Kinder Berlin, 9.12.2016 Prof. Dr. Martin Werding Lehrstuhl für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen

Mehr

Germany ISSP 2002 Family and Changing Gender Roles III Questionnaire

Germany ISSP 2002 Family and Changing Gender Roles III Questionnaire Germany ISSP 2002 Family and Changing Gender Roles III Questionnaire Lfd.-Nr. 1-6 Int.-Datum Ort Familie in Deutschland Sehr geehrte Damen und Herren, wir danken Ihnen für Ihre Teilnahme an unserer Forschungsarbeit.

Mehr

Für die Berechnung der AHV- und der IV-Renten gelten die gleichen Grundsätze.

Für die Berechnung der AHV- und der IV-Renten gelten die gleichen Grundsätze. MERKBLATT ÜBER DIE BERECHNUNG DER RENTEN GÜLTIG AB 1. August 2016 GRUNDSATZ 1 Zwei Faktoren bilden die Grundlage für die Berechnung von Renten: die Zahl der Beitragsjahre, in denen eine versicherte Person

Mehr

Aktionswoche Pensionen

Aktionswoche Pensionen Aktionswoche Pensionen Die Hauptergebnisse einer telefonischen Befragung von Arbeiter/innen und Angestellten n=801 Pressekonferenz am 13.06.2016 Georg Michenthaler IFES - Institut für empirische Sozialforschung

Mehr

Reduzierte Vollzeitarbeit Familienarbeitszeit Sinnvolle Erwerbsgestaltung für Frauen und Männer? Katharina Wrohlich DIW Berlin

Reduzierte Vollzeitarbeit Familienarbeitszeit Sinnvolle Erwerbsgestaltung für Frauen und Männer? Katharina Wrohlich DIW Berlin Reduzierte Vollzeitarbeit Familienarbeitszeit Sinnvolle Erwerbsgestaltung für Frauen und Männer? Katharina Wrohlich DIW Berlin Wie wollen wir künftig arbeiten und wirtschaften? im Kontext Familie Ausgangslage:

Mehr

Ansprüche Alleinerziehender gegen den anderen Elternteil

Ansprüche Alleinerziehender gegen den anderen Elternteil KAPITEL 1 Ansprüche Alleinerziehender gegen den anderen Elternteil Sobald sich abzeichnet, dass eine Mutter oder ein Vater alleinerziehend leben wird, kommt es entscheidend darauf an, die finanzielle Situation

Mehr

Auswertung der Fragen

Auswertung der Fragen Auswertung der Fragen Anmerkungen: Die folgenden Fragen wurden jeweils auf einer Skala von 1 bis 5 beantwortet. Dabei entspricht der Skalenpunkt 1 stets der geringsten Ausprägung ( trifft nicht zu ), während

Mehr

Mit welchen Ausgaben muss eine Familie rechnen?

Mit welchen Ausgaben muss eine Familie rechnen? Mit welchen Ausgaben muss eine Familie rechnen? 1 Kinder sind den Eltern lieb, aber auch teuer. Dieses Kapitel zeigt Ihnen, mit welchen Kosten Sie in welchem Alter etwa rechnen müssen. Von der Erstausstattung

Mehr

Umfrage zum Thema Familie

Umfrage zum Thema Familie Grafiksatz März 2010 Studiensteckbrief (ausgewählte Folien) Institut: TNS Emnid Medien- und Sozialforschung GmbH Methode: Telefonische Befragung (CATI Mehrthemen-Umfrage) Befragungsgebiet: Bundesrepublik

Mehr

3. Wann haben Sie einen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld?

3. Wann haben Sie einen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld? 3. Wann haben Sie einen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld? Die Voraussetzungen sind im Wesentlich gleich: 3.1. Anspruch auf Elternzeit ( 15 BEEG) Auch wenn das Gesetz von einem Anspruch auf Elternzeit

Mehr

Die gesetzlichen Grundlagen der Hinterbliebenensicherung im europäischen Vergleich. Philippa von Köckritz 1

Die gesetzlichen Grundlagen der Hinterbliebenensicherung im europäischen Vergleich. Philippa von Köckritz 1 Die gesetzlichen Grundlagen der Hinterbliebenensicherung im europäischen Vergleich Philippa von Köckritz 1 Aufbau des Vortrags Einführung Wirtschaftliche und demographische Veränderungen in Europa Reformen

Mehr

Mit 67 ist wohl noch nicht Schluss

Mit 67 ist wohl noch nicht Schluss Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Rentenalter 09.04.2015 Lesezeit 3 Min. Mit 67 ist wohl noch nicht Schluss Die Bundesbürger werden immer älter. Und bislang konnten sie die zusätzlichen

Mehr

Der neue Betreuungsunterhalt ab dem : Ein Geldsegen für unverheiratete Mütter und eine Last für Väter

Der neue Betreuungsunterhalt ab dem : Ein Geldsegen für unverheiratete Mütter und eine Last für Väter Der neue Betreuungsunterhalt ab dem 1.1.2017: Ein Geldsegen für unverheiratete Mütter und eine Last für Väter Die Revision des Familienrechts begann im Jahre 2014. Damals wurde die gemeinsame elterliche

Mehr

Wenn Eltern die Wahl haben Eine repräsentative forsa-studie im Auftrag von. Berlin, 9. April 2013

Wenn Eltern die Wahl haben Eine repräsentative forsa-studie im Auftrag von. Berlin, 9. April 2013 Wenn Eltern die Wahl haben Eine repräsentative forsa-studie im Auftrag von Berlin, 9. April 2013 So sind wir vorgegangen Grundgesamtheit: Eltern von Kindern unter 18 Jahren in Deutschland Auswahlverfahren:

Mehr

Fragebogen zur Bedarfs- und Befindlichkeitsanalyse zur männlichen Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Fragebogen zur Bedarfs- und Befindlichkeitsanalyse zur männlichen Vereinbarkeit von Beruf und Familie 1 (trifft nicht zu) bis 5 (trifft voll zu) Unterstützung am Arbeitsplatz Fragebogen zur Bedarfs- und Befindlichkeitsanalyse zur männlichen Vereinbarkeit von Beruf und Familie Die Lösungen, die meine Firma

Mehr

Spät am Start, früh am Ziel

Spät am Start, früh am Ziel - 1 - TB Deutsche Sprachprüfung Mustertextbearbeitung Spät am Start, früh am Ziel Aus einer Untersuchung, die ein bekanntes Meinungsforschungsinstitut durchgeführt hat, geht hervor, dass in unserer Gesellschaft

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Franz Hiesl und Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal am 8. April 2008 zum Thema "Familie als Wert Investition in unsere Zukunft Oberösterreich fordert steuerfreies

Mehr

EINKOMMENSVERTEILUNG IN ÖSTERREICH

EINKOMMENSVERTEILUNG IN ÖSTERREICH Soziales EINKOMMENSVERTEILUNG IN ÖSTERREICH Stand: November 2015 Drei Fragen zur Einkommensverteilung werden im Folgenden behandelt: Welche Teile des Volkseinkommens haben sich stärker entwickelt: die

Mehr

Fragen und Antworten zur Mütterrente

Fragen und Antworten zur Mütterrente Liebe Freundinnen und Freunde, lange habe ich als Bundesvorsitzende der Frauen Union dafür gekämpft, nun ist es erreicht: Die Mütterrente ist da! 9,5 Millionen Mütter und etwa 150.000 Väter bekommen mehr

Mehr

Veränderungen in der Rente die jeden oder jede betreffen können

Veränderungen in der Rente die jeden oder jede betreffen können Veränderungen in der Rente die jeden oder jede betreffen können Uta Kramer-Schröder Historie Seit 1987 hat es mehrere Reformen gegeben um die Rentenversicherung spürbar zu entlasten. Man ging von einem

Mehr

Haushalte nach Zahl der Personen

Haushalte nach Zahl der Personen Anteile in Prozent, 1970 bis 2030 Westdeutschland Deutschland Prozent 21.991 Tsd. 35.256 Tsd. 40.439 Tsd. 41.020 Tsd. Haushalte insgesamt 100 90 12,9 15,2 5,0 13,5 3,4 9,4 12,6 2,4 7,1 9,3 Haushalte mit

Mehr

Aktuell DAS FRAUEN UND DAS NEUE PENSIONSKONTO INFOSERVICE DER AK ! STANDPUNKT WIE ARBEIT UND FAMILIE DIE PENSION BEINFLUSSEN.

Aktuell DAS FRAUEN UND DAS NEUE PENSIONSKONTO INFOSERVICE DER AK ! STANDPUNKT WIE ARBEIT UND FAMILIE DIE PENSION BEINFLUSSEN. Aktuell DAS INFOSERVICE DER AK Nr 02/2015! STANDPUNKT FRAUEN UND DAS NEUE PENSIONSKONTO WIE ARBEIT UND FAMILIE DIE PENSION BEINFLUSSEN Aktuell VORWORT In dieser Ausgabe von AK Aktuell informieren wir über

Mehr

Expertenvotum: Steuerpläne der Bundesregierung. Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)

Expertenvotum: Steuerpläne der Bundesregierung. Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) Bericht Expertenvotum: Steuerpläne der Bundesregierung für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) durch die IW Consult GmbH Köln, 25. April 2014 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult

Mehr

Netzwerk und Bewegung 4. RI-Sommerakademie für sozialdemokratische Organisationen August 2012, Karl-Renner-Institut

Netzwerk und Bewegung 4. RI-Sommerakademie für sozialdemokratische Organisationen August 2012, Karl-Renner-Institut Netzwerk und Bewegung 4. RI-Sommerakademie für sozialdemokratische Organisationen 30.-31. August 2012, Karl-Renner-Institut --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

1/6. Fast alle Mütter nehmen Elterngeld in Anspruch, aber nur ein Viertel der Väter

1/6. Fast alle Mütter nehmen Elterngeld in Anspruch, aber nur ein Viertel der Väter 1/6 Fast alle Mütter nehmen Elterngeld in Anspruch, aber nur ein Viertel der Väter Anteil der Mütter und Väter mit beendetem Elterngeldbezug nach Geburtsjahr des Kindes in Deutschland (2008 ), in Prozent

Mehr

I H K - R E S E A R C H Z O O M 12. N O V E M B E R

I H K - R E S E A R C H Z O O M 12. N O V E M B E R Frauen sind immer stärker erwerbstätig. Viele arbeiten aber nach wie vor in einem Teilzeitpensum. Während knapp 80% der Frauen im Alter von 15 bis 64 einer Erwerbstätigkeit nachgehen, so beträgt die Erwerbsquote

Mehr

Nachhaltige Familienpolitik im Interesse einer aktiven Bevölkerungsentwicklung

Nachhaltige Familienpolitik im Interesse einer aktiven Bevölkerungsentwicklung Nachhaltige Familienpolitik im Interesse einer aktiven Bevölkerungsentwicklung Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2003) Professor Dr. Bert Rürup, Dipl.-Volkswirtin

Mehr

Hinterlassenenrenten der AHV. 1 Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder. 2 Damit eine Person Anspruch auf eine Hinterlassenenrente

Hinterlassenenrenten der AHV. 1 Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder. 2 Damit eine Person Anspruch auf eine Hinterlassenenrente 3.03 Stand am 1. Januar 2006 Hinterlassenenrenten der AHV Renten für die Hinterlassenen 1 Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte,

Mehr

Das Frauenpensionsalter die zentrale Ungleichbehandlung in der österreichischen Alterssicherung?

Das Frauenpensionsalter die zentrale Ungleichbehandlung in der österreichischen Alterssicherung? Fachgespräch: 30.11.2011 Das Frauenpensionsalter die zentrale Ungleichbehandlung in der österreichischen Alterssicherung? Ingrid Mairhuber Alterssicherung - Erwerbsarbeit Wichtigster Zugangskanal in Ö:

Mehr

Flickenteppich Familie

Flickenteppich Familie Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Gesellschaft 25.09.2014 Lesezeit 4 Min Flickenteppich Familie In Deutschland wachsen immer mehr Kinder und Jugendliche in Patchwork- Familien

Mehr

Regierungsvorlage Angebot an Sozialpartner GÖD-Vorschlag Bewertung

Regierungsvorlage Angebot an Sozialpartner GÖD-Vorschlag Bewertung Regierungsvorlage Angebot an Sozialpartner GÖD-Vorschlag Bewertung 28. Mai 2003 Für die Jahrgänge, geboren zwischen dem 2.10.1940 und dem 1.4.1948 wird in Form einer Geburtstagsregelung das Abschlagsgrenzalter

Mehr

Weil Sie für Ihre Familie nur das Beste wollen!

Weil Sie für Ihre Familie nur das Beste wollen! Allianz Elementar Lebensversicherungs-AG Weil Sie für Ihre Familie nur das Beste wollen! Allianz Ablebensversicherung hilft! 3 Allianz Ablebensversicherung hilft Ihrer Familie, falls Sie frühzeitig versterben.

Mehr

Plan A für Augenmaß. Volle Pension. Pension in. Sicherheit

Plan A für Augenmaß. Volle Pension. Pension in. Sicherheit Plan A für Augenmaß Volle Pension. Pension in Sicherheit Um unser Pensionssystem werden wir von vielen Ländern beneidet. Wir haben es im Laufe der Jahrzehnte miteinander erarbeitet und immer wieder an

Mehr

Ronald Felsner, April 2018

Ronald Felsner, April 2018 1 Vortrag Ist Altersarmut weiblich? Was Sie über Ihre Pensionsansprüche wissen sollten. Ronald Felsner im April 2018 Themen/Inhalte - Was die geplanten Reformen tatsächlich für Sie bedeuten - Wie das gesetzliche

Mehr

Wer arm ist stirbt früher?! Soziale Gesundheitsungleichheiten: Was können und sollen wir tun?

Wer arm ist stirbt früher?! Soziale Gesundheitsungleichheiten: Was können und sollen wir tun? Wer arm ist stirbt früher?! Soziale Gesundheitsungleichheiten: Was können und sollen wir tun? Friedrich Breyer, Universität Konstanz Ahrtal-Gespräch am 21.11.2013 Gliederung 1. Ergebnisse einer (eigenen)

Mehr

Was tun bei Trennung und Scheidung?

Was tun bei Trennung und Scheidung? Michels & Klatt informiert: Was tun bei Trennung und Scheidung? Ein kurzer Überblick über wichtige Rechte und Pflichten Nicht jeder Streit unter Ehepartnern führt gleich zur Trennung, allerdings kann eine

Mehr

Elterngeld und Elterngeld Plus

Elterngeld und Elterngeld Plus Elterngeld und Elterngeld Plus Auf dem Weg zu mehr Partnerschaftlichkeit? Regina Ahrens 2015 Forschungszentrum Familienbewusste Personalpolitik Hittorfstr. 17 D 48149 Münster Telefon: 0251 83 28440 Telefax:

Mehr

Änderung im Unterhaltsrecht was bleibt, was sich ändert, was es bedeutet

Änderung im Unterhaltsrecht was bleibt, was sich ändert, was es bedeutet AKTUELLE INFORMATION Änderung im Unterhaltsrecht was bleibt, was sich ändert, was es bedeutet Am 9. November 2007 hat der Deutsche Bundestag Änderungen im Unterhaltsrecht beschlossen. Das zentrale Ziel

Mehr

FRAUEN INFO.

FRAUEN INFO. FRAUEN INFO BROSCHÜRE www.oegb.at/frauen Mit 1. Jänner 2019 tritt der Familienbonus plus in Kraft. Der Familienbonus plus ist ein steuerrechtlicher Absetzbetrag, der die errechnete Lohn- bzw. Einkommensteuer

Mehr

Frauen sehen die herrschenden Verhältnisse kritisch

Frauen sehen die herrschenden Verhältnisse kritisch Ihre Gesprächspartner/-innen: Dr. Johann Kalliauer Elfriede Schober Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich Vizepräsidentin der Arbeiterkammer Oberösterreich Frauen sehen die herrschenden Verhältnisse

Mehr

EHESCHEIDUNGEN 1994 bis 2004 IN DER STADT ZÜRICH 03 / Statistik. Präsidialdepartement

EHESCHEIDUNGEN 1994 bis 2004 IN DER STADT ZÜRICH 03 / Statistik. Präsidialdepartement Statistik 03 / 2006 EHESCHEIDUNGEN 1994 bis 2004 IN DER STADT ZÜRICH Mensch und Gesellschaft Raum und Umwelt Wirtschaft und Arbeit Präsidialdepartement INHALT Zusammenfassung 3 1 EINLEITUNG 3 2 NEUES SCHEIDUNGSRECHT

Mehr

Nachhaltiges Pensionssystem aus Sicht der Wirtschaft. Mag. Martin Kircher

Nachhaltiges Pensionssystem aus Sicht der Wirtschaft. Mag. Martin Kircher Nachhaltiges Pensionssystem aus Sicht der Wirtschaft Mag. Martin Kircher 25.2.2016 Agenda Herausforderungen für das Pensionssystem Demographie Finanzierbarkeit Generationengerechtigkeit Reformnotwendigkeiten

Mehr

Frauen und das neue Pensionskonto

Frauen und das neue Pensionskonto > SOZIALES Frauen und das neue Pensionskonto Wie Arbeit und Familie ihre Pension beeinflussen Wir sind für Sie da »Gerade für Frauen gilt es beim neuen Pensionskonto einiges zu beachten.«ak Präsident

Mehr

Demografischer Wandel

Demografischer Wandel TK Lexikon Gesundheit im Betrieb Demografischer Wandel Demografischer Wandel HI2243404 Zusammenfassung LI1615359 Begriff Die Bevölkerung in den industrialisierten Staaten, Ländern oder Kommunen nimmt seit

Mehr

Gender Datenreport Berlin Einkommen. IV. Einkommen 1. Einkommen und Verdienste. Seite. Kurzgefasst 2. Grafiken

Gender Datenreport Berlin Einkommen. IV. Einkommen 1. Einkommen und Verdienste. Seite. Kurzgefasst 2. Grafiken Gender Datenreport IV. Einkommen 1. Einkommen und Verdienste Einkommen Seite Kurzgefasst 2 Grafiken 1. Anteile der männlichen und weiblichen Bevölkerung an den Einkommensgruppen 3 2. Durchschnittliche

Mehr

PFLEGEKARENZ PFLEGETEILZEIT

PFLEGEKARENZ PFLEGETEILZEIT PFLEGEKARENZ PFLEGETEILZEIT WENN SIE FÜR ANGEHÖRIGE DIE PFLEGE ORGANISIEREN MÜSSEN AK INFORMIERT ermöglicht durch den gesetzlichen AK Mitgliedsbeitrag Was tun, wenn ein Pflegebedarf in der Familie auftritt?

Mehr

Arbeitsblatt - Thema Demografie Schule

Arbeitsblatt - Thema Demografie Schule Familie im Sand vor der Ahlbecker Seebrücke (Ostsee) Leseverstehen Sprechen Schreiben Foto: König Jens, UTG, http://www.auf-nach-mv.de 1. Wie viele Kinder werden in einem Land geboren? Die UNO ermittelt

Mehr

Mandant/Mandantin: Name: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: M Ja Nein. wird nachgereicht. Mandant beantragt Verfahrenskostenhilfe?

Mandant/Mandantin: Name: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: M Ja Nein. wird nachgereicht. Mandant beantragt Verfahrenskostenhilfe? /in: Name: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: beantragt Verfahrenskostenhilfe? /in: Name: Anschrift: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Eheschließung Datum der Eheschließung: Standesamt: Heiratsregisternummer:

Mehr

Verwandte 3. Ordnung. dem Erblasser Tochter Sohn Adoptivkind Enkelin (von Sohn und Tochter) Enkel (von Sohn und Tochter) dem Erblasser

Verwandte 3. Ordnung. dem Erblasser Tochter Sohn Adoptivkind Enkelin (von Sohn und Tochter) Enkel (von Sohn und Tochter) dem Erblasser Die gesetzliche Erbfolge der Staat entscheidet für Sie wöhnlichen Aufenthalt hatte. Wohnte der Erblasser also zum Beispiel in Bonn, so fiele die Erbschaft dem Land Nordrhein- Westfalen zu. Lässt sich das

Mehr

Vergleich Begutachtungsentwurf Regierungsvorlage zur Pensionsreform

Vergleich Begutachtungsentwurf Regierungsvorlage zur Pensionsreform Vergleich Begutachtungsentwurf Regierungsvorlage zur Pensionsreform Begutachtungsentwurf Regierungsvorlage Bewertung Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen Arbeitslosigkeit Für jene die nach bestehendem

Mehr

Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden.

Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden. Modellwahl Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden. Beispiel des Pensionsverlaufs der beiden Modelle Modell 1 Modell 2 Modell 1

Mehr

Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln

Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Geburten 18.07.2016 Lesezeit 4 Min Unehelich na und? Mittlerweile kommt rund jedes dritte Kind in Deutschland nichtehelich auf die Welt. Vor

Mehr

Gesamtwirtschaftliche Bedeutung eines sicheren Pensionssystems

Gesamtwirtschaftliche Bedeutung eines sicheren Pensionssystems Gesamtwirtschaftliche Bedeutung eines sicheren Pensionssystems Markus Marterbauer AK Wien, Wirtschaftswissenschaft und Statistik AK Steiermark Die Pension mitgestalten 25. Februar 2016 Soziale Pensionsversicherung

Mehr

Pressegespräch zum Thema. Alles Gute zum Muttertag? Nicht mit Schwarz-Blau! Familienfreundliche Politik sieht anders aus.

Pressegespräch zum Thema. Alles Gute zum Muttertag? Nicht mit Schwarz-Blau! Familienfreundliche Politik sieht anders aus. Pressegespräch zum Thema Alles Gute zum Muttertag? Nicht mit Schwarz-Blau! Familienfreundliche Politik sieht anders aus. Mit SPÖ-Frauensprecherin und SPÖ-Bundesfrauenvorsitzender Gabriele Heinisch-Hosek

Mehr

Arbeitsblätter zum Thema Demographischer Wandel (1)

Arbeitsblätter zum Thema Demographischer Wandel (1) Arbeitsblätter zum Thema Demographischer Wandel (1) Demographischer Wandel / Bevölkerungsentwicklung EU Lesen Sie den nachfolgenden Text zur Bevölkerungsentwicklung in der EU 1 5 10 15 20 25 30 35 Europa

Mehr

Richtig vererben. Was ist die gesetzliche Erbfolge?

Richtig vererben. Was ist die gesetzliche Erbfolge? 8 Richtig vererben WER ERBT WANN? Sie sind verheiratet und haben zwei Kinder aus erster Ehe. Ihre Ehefrau hat eine Tochter aus erster Ehe. Wer ist Erbe, wenn Ihrer Ehefrau etwas zustößt? Wer erbt, wenn

Mehr

VO Familienrecht SS 2016

VO Familienrecht SS 2016 VO Familienrecht SS 2016 Gliederung 14. 3. Einleitung, Ehe, Verlöbnis, Eheschließung 4. 4. Mangelhafte Ehe 11. 4. Persönliche Wirkungen der Ehe 18. 4. Ehegüterrecht 25. 4. Ehescheidung 2. 5. Scheidungsfolgen

Mehr

Schweizerisches Zivilgesetzbuch

Schweizerisches Zivilgesetzbuch [Signature] [QR Code] Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Ehe für alle) Vorentwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für

Mehr

Flexible und abgesicherte Übergänge in die Rente Vorschlag des DGB: Die Teilrente ab 60 Jahren

Flexible und abgesicherte Übergänge in die Rente Vorschlag des DGB: Die Teilrente ab 60 Jahren newsletter JULI 2014 Rheinland-Pfalz / Saarland Flexible und abgesicherte Übergänge in die Rente Vorschlag des DGB: Die Teilrente ab 60 Jahren Rainer Sturm / pixelio.de Flexible Übergänge in die Rente

Mehr

PFLEGEKARENZ PFLEGETEILZEIT WENN SIE FÜR ANGEHÖRIGE DIE PFLEGE ORGANISIEREN MÜSSEN

PFLEGEKARENZ PFLEGETEILZEIT WENN SIE FÜR ANGEHÖRIGE DIE PFLEGE ORGANISIEREN MÜSSEN PFLEGEKARENZ PFLEGETEILZEIT WENN SIE FÜR ANGEHÖRIGE DIE PFLEGE ORGANISIEREN MÜSSEN Was tun, wenn ein Pflegebedarf in der Familie auftritt? Wenn sich eine Angehöriger bzw. ein Angehöriger plötzlich nicht

Mehr

Der Stillstand in der Frauenpolitik. Was wurde vom Frauenvolksbegehren 1997 umgesetzt?

Der Stillstand in der Frauenpolitik. Was wurde vom Frauenvolksbegehren 1997 umgesetzt? Der Stillstand in der Frauenpolitik Was wurde vom Frauenvolksbegehren 1997 umgesetzt? 1. Unternehmen erhalten Förderung und öffentliche Aufträge nur, wenn sie dafür sorgen, dass Frauen auf allen hierarchischen

Mehr

ÖSTERREICHISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT ZÖLIAKIE A-1230 Wien, Anton-Baumgartner-Straße 44/C 5/2302

ÖSTERREICHISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT ZÖLIAKIE A-1230 Wien, Anton-Baumgartner-Straße 44/C 5/2302 7/SN-333/ME XXII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen z.h. Herrn Dr. Sommer Raiffeisen-Bank: NÖ-SÜD-Alpin Kto. 717.751

Mehr

I. Was sind Patchwork-Familien? Lesen Sie die folgende Definition.

I. Was sind Patchwork-Familien? Lesen Sie die folgende Definition. Video: Patchwork-Familien Thema: Rechtliche Situation der Patchwork-Familien I. Was sind Patchwork-Familien? Lesen Sie die folgende Definition. Als Patchworkfamilie wird eine Familie bezeichnet, bei der

Mehr

Die aktuelle Renten-Information:

Die aktuelle Renten-Information: Die aktuelle Renten-Information: Die Rente mit 67 Jahren: - Zahlen, Fakten, Hintergründe! Mit 65 in den Ruhestand diese Zeiten sind nun vorbei. Zukünftige Rentner müssen länger arbeiten. Die Geburtenjahrgänge

Mehr

»Wir wollen die gesetzliche Rente stärken«

»Wir wollen die gesetzliche Rente stärken« »Wir wollen die gesetzliche Rente stärken«von Matthias W. Birkwald, erschienen in Clara, Ausgabe 42, 09. Dezember 2016 s halten Sie von den Plänen der Bundesregierung, noch in diesem Jahr eine große Rentenreform

Mehr

OÖ-PENSION 45/40. Wichtigste Fragen und Antworten.

OÖ-PENSION 45/40. Wichtigste Fragen und Antworten. OÖ-PENSION 45/40 Wichtigste Fragen und Antworten www.ooe.spoe.at Warum brauchen wir eine Oberösterreichpension? Die ÖVP hat mehrfach Verschlechterungen bei den Hacklerpensionen bis hin zum Auslaufen ab

Mehr

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 Wilhelmstraße 60, Zi. 434 11011 Berlin Tel: (030) 227-73524 Fax: (030) 227-76186 Email: norbert.geis@bundestag.de 1 Rede zur 2./3. Lesung

Mehr

Informationen für Eltern. Steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten

Informationen für Eltern. Steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten Informationen für Eltern Steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten Mit der verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten zielt die Bundesregierung nicht nur auf positive

Mehr