Zusammenfassung und Darstellung der Methode zur Ermittlung und Festsetzung der amtlichen Einwohnerzahl für die Stadt Trier

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1 Zensus 2011: Zusammenfassung und Darstellung der Methode zur Ermittlung und Festsetzung der amtlichen Einwohnerzahl für die Stadt Trier Amt für Stadtentwicklung und Statistik Raimund Fries Dr. Antje Heuer Dr. Johannes Weinand (Amtliche Einwohnerzahlen der Stadt Trier_ zen.fr) Bearbeitungsstand:

2 Zensus 2011: Methode zur Ermittlung und Festsetzung der amtlichen Einwohnerzahl für die Stadt Trier Seite 2 1 Einführung 1.1 Primäres Ziel des Zensus 2011 Die bisherigen Einwohnerzahlen des Bundes, der Länder und der Kommunen basieren auf der letzten Volkszählung von Sie wurden seit dieser letzten Zählung lediglich mit den im Rahmen der Geburten- und Sterbefallstatistik sowie der Wanderungsstatistik erhobenen Daten fortgeschrieben. Sowohl Untererfassungen 1 als auch Übererfassungen 2 bei den Zu- und Fortzügen bewirken, dass die Qualität der amtlichen Einwohnerzahlen umso mehr sinkt, je weiter das Bezugsjahr zurückliegt. Der Zensus 2011 wurde deshalb dringend als Quelle für verlässliche amtliche Einwohnerzahlen und als Basis für deren künftige Fortschreibung benötigt. Das primäre Ziel des Zensus bestand darin, die amtlichen Einwohnerzahlen zu ermitteln und auf eine neue belastbare Grundlage zu stellen. Daneben wurden mit dem Zensus auch umfangreiche Grund- und Strukturdaten zu den Bereichen Bevölkerung, Haushalte, Erwerbstätigkeit, Bildung, Gebäude und Wohnungen erhoben. Auf diese Weise wurden Informationen zur Schaffung von verlässlichen Basisdaten, mit unterschiedlichem räumlichen Bezug, zur Erfüllung von statistischen Aufgaben (Analysen, Stichprobenziehungen, Fortschreibungen) gewonnen. Der hohe Stellenwert, der verlässlichen Einwohnerzahlen zukommt, liegt unter anderem darin begründet, dass Bund, Länder und Gemeinden, aber auch die Europäische Union, die Bevölkerungszahlen als Grundlage für diverse Planungen und die Kontrolle einer Vielzahl von politischen Maßnahmen nutzen. Dabei gilt, dass nur mit korrekten Daten zielgerichtet und effizient auf bereits stattgefundene oder noch zu erwartende Entwicklungen, wie z. B. den demografischen Wandel, reagiert werden kann. Außerdem dienen die amtlichen Einwohnerzahlen auch als Bemessungsgrundlage, beispielsweise für den Finanzausgleich zwischen den Bundesländern und für die Verteilung von EU-Mitteln. Sie sind Kriterium für die Festlegung der Stimmgewichte der Länder im Bundesrat und bestimmen in vielen Bundes- 1 Personen die in der Gemeinde leben aber nicht im Melderegister erfasst sind. 2 Personen die noch im Register gemeldet sind, aber nicht mehr in der Gemeinde wohnen (so genannte Karteileichen). ländern die Höhe der Finanzzuschüsse an die Kommunen. Die Bevölkerungszahl einer Gemeinde ist darüber hinaus eine wichtige Bemessungsgrundlage für zahlreiche rechtliche Regelungen. So werden z. B. auf deren Basis Wahlkreise und Stimmbezirke eingeteilt, Ausgleichs- und Konzessionszahlungen berechnet. 1.2 Herangehensweise Der Zensus 2011 wurde in Deutschland als registergestützter Zensus durchgeführt. Das heißt, dass für die Ermittlung der Einwohnerzahlen primär die Daten der Melderegister der Gemeinden herangezogen wurden. Um eine hohe Qualität der Melderegister zu gewährleisten, wurde bereits im Jahr 2001 der sogenannte Zensustest durchgeführt. Den hierbei festgestellten Problemen wurde in der Folgezeit durch Modifikationen in den Verfahrensabläufen und der Abwandlung von gesetzlichen Bestimmungen begegnet. In der Stadt Trier erfolgte im Rahmen der Einführung der Zweitwohnungsteuer zum 1. Januar 2007 eine zusätzliche Bereinigung der Meldedaten hinsichtlich von so genannten Karteileichen 3 und durch eine konsequentere Prüfung des Wohnungsstatus (Haupt- oder Nebenwohnung) bei der Anmeldung. Dies führte dazu, dass die Meldedaten der Stadt Trier bereits zum Zensusstart eine gute Datenbasis darstellten. Dennoch mussten im Rahmen der Durchführung des Zensus 2011 besondere Maßnahmen zur Qualitätssicherheit und Korrekturmechanismen zur Plausibilisierung der Daten durchgeführt werden. Auch diese hatten das Ziel, Über- und Untererfassungen in den Melderegistern statistisch zu korrigieren. Der Gesetzgeber hat hierzu in den Zensusgesetzen entsprechende gesetzliche Regelungen erlassen, die in Kapitel 2 erläutert werden. Die amtliche Einwohnerzahl ergibt sich demzufolge aus dem Melderegisterbestand abzüglich der Zahl der Übererfassungen zuzüglich der Zahl der Fehlbestände nach Durchführung verschiedener Korrekturverfahren, auf die in den Kapitel 3 und 4 eingegangen wird. 3 Hiermit wurden Übererfassungen eliminiert

3 Zensus 2011: Methode zur Ermittlung und Festsetzung der amtlichen Einwohnerzahl für die Stadt Trier Seite 3 2 Rechtsgrundlagen zur Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen im Zensus 2011 Die amtliche Einwohnerzahl einer Gemeinde ergibt sich nach 2 Abs. 2 des Gesetzes über den registergestützten Zensus vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S (ZensG 2011) aus der: Gesamtzahl der Personen, die dort ihren üblichen Aufenthaltsort haben. Der übliche Aufenthaltsort ist dabei der Ort, an dem die Betreffenden nach den melderechtlichen Vorschriften mit ihrer alleinigen Wohnung oder mit ihrer Hauptwohnung gemeldet sind. Die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen in der beschriebenen Abgrenzung erfolgte bundeseinheitlich auf der Grundlage der hierfür maßgeblichen Vorschriften im Zensusvorbereitungsgesetz 2011 vom 8. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2808) (Zens- VorbG 2011), im ZensG 2011, in der Verordnung über Verfahren und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis zum Zensusgesetz 2011 vom 25. Juni 2010 (BGBl. I S. 830) sowie im ZensG 2011 AG RP. Nach 1 Abs. 3 Nr. 1 des ZensG 2011 in Verbindung mit 2 des Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 vom 28. September 2010 (GVBl. 2010, S. 269; ZensG2011AG RP) ist die amtliche Einwohnerzahl beim Zensus 2011 durch das Statistische Landesamt festzustellen. 3 Methodik im Zensus 2011 zur Ermittlung der Einwohnerzahlen 3.1 Ausgangsbasis Der Verfahrensablauf sowie die Durchführung der jeweiligen Korrekturmechanismen zur Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl sind in den vorgenannten Rechtsgrundlagen gesetzlich definiert. Zentraler Anknüpfpunkt für alle im Rahmen des Zensus 2011 zu ermittelnden und zusammenzuführenden Daten also auch für die Einwohnerzahlen war die Anschrift. Daher wurde für den Zensus 2011 für jede Kommune ein Anschriftenund Gebäuderegister (AGR) 4 erstellt. Hierin wurden die Anschriften aller Gebäude, die für Wohnzwecke genutzt wurden, einschließlich 4 Anschriftenregister der Gemeinde zur Identifikation von Wohnanschriften. Die Daten wurden aus amtlichen Quellen (u. a. Vermessungsämtern oder Steuerverwaltungen) sowie durch Nutzung öffentlich zugänglicher Quellen (z.b. klick-tel, google earth) ermittelt. leer stehender Gebäude mit Wohnraum und Gebäude, deren Anschrift im Melderegister nicht geführt wird, aber dennoch bewohnt werden erfasst. In allen Erhebungsteilen 5 des Zensus 2011 die zur Ermittlung der Einwohnerzahl notwendig waren, sind die Anschriften in der gleichen Art und Weise abgegrenzt worden. Dabei wurden u.a. die von den Kommunen zu mehreren Stichtagen übermittelten Personenangaben 6 aus den Melderegistern an die Anschriften des AGR angebunden. Die Anschriften im AGR wurden nach zwei Teilmengen unterschieden: - Normalanschriften - Anschriften mit Sonderbereichen Die Erläuterung der Unterschiede und der für beide Teilmengen im Rahmen des Zensus 2011 ergänzenden Korrekturverfahren erfolgt in Kapitel 3.2. Die Ausgangsbasis für die Ermittlung der Einwohnerzahlen der Gemeinden bildeten die Personendatensätze in der nach 3 Abs. 1 ZensG 2011 vorgegebenen Form, die die Meldebehörden dem Statistischen Landesamt nach 3 Abs. 2 ZensG 2011 übermittelt haben. Die Einwohnerzahlen ergeben sich allerdings nicht durch eine einfache Auszählung der gelieferten Angaben aus den Melderegistern. 3.2 Korrekturverfahren bei der Ermittlung der Einwohnerzahlen Im Zensusgesetz 2011 sind vielmehr eine Reihe von korrigierenden Maßnahmen vorgesehen, auf Grundlage derer die Qualität der festzustellenden Ergebnisse nach einem bundeseinheitlichen Verfahren abgesichert wurde. Diese Korrekturmechanismen knüpften an den folgenden beiden Anschriftenkategorien an: - Normalanschriften. Hierbei handelt es sich um sämtliche potenziellen Wohnanschriften, an denen sich keine Sonderbereiche befinden. - Anschriften mit Sonderbereichen. Dies sind Gemeinschafts-, Anstalts- und Notunterkünfte, Wohnheime und ähnliche Unterkünfte. Unter Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften sind 5 Haushaltebefragung ( 7 ZensG 2011) einschließlich Wiederholungsbefragung ( 17 Abs. 2 ZensG 2011); Erhebung an Sonderbereichen ( 8 ZensG 2011). 6 Name, Geschlecht, Geburtsdatum und Anschrift

4 Zensus 2011: Methode zur Ermittlung und Festsetzung der amtlichen Einwohnerzahl für die Stadt Trier Seite 4 dabei Einrichtungen zu verstehen, die der in der Regel längerfristigen Unterbringung und Versorgung von Personen mit einem spezifischen Unterbringungsbedarf dienen ( 2 Abs. 5 ZensG 2011). Zu den Sonderbereichen zählen beispielsweise Studentenwohnheime, Klöster und Justizvollzugsanstalten. In diesen beiden Anschriftenkategorien wurden die nachfolgend dargestellten ergänzenden Korrekturverfahren eingesetzt, um Über- und Untererfassungen in den Angaben aus den Melderegistern für die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen im Rahmen des Zensus 2011 statistisch zu eliminieren (vgl. Abb. 1). Abbildung 1: Ausgangsbaisis Verfahren und Korekturen Ergebnis Verfahren zur Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl Normalanschriften - Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis - Mehrfachfalluntersuchung Über- und Untererfassungen (Karteileichen und Fehlbestände) Stadt Trier, Amt für Stadtentwicklung und Statistik Melderegister Ausgangsbestand zur Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl Anonymisierte Auswertung und Zusammenführung der Bestands- und Erhebungsergebnisse Amtliche Einwohnerzahl des Zensus 2011 ( 2 Abs. 2 ZensG 2011 Anschriften mit Sonderbereichen - Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen (Vollerhebung) - Mehrfachfalluntersuchung und Wohnungsstatusfeststellung Über- und Untererfassungen (Karteileichen und Fehlbestände) Erhebung an Normalanschriften Für diese Anschriftenkategorie kamen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen folgende Korrekturverfahren zur Ermittlung und Bereinigung von Über- und Untererfassungen in den Meldedatenlieferungen zum Einsatz: - Ein Verfahren zur Korrektur der Angaben aus den Melderegistern war die Mehrfachfalluntersuchung nach 15 ZensG Hierbei wurde wie folgt vorgegangen: Zunächst prüfte das Statistische Bundesamt, ob Personen bundesweit mehrfach mit alleinigem Wohnsitz bzw. Hauptwohnsitz (Mehrfachfälle) gemeldet waren. Des Weiteren wurden Meldedatensätze ermittelt, nach denen eine Person bundesweit potenziell nur mit Nebenwohnsitz(en) gemeldet war, aber keinen Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz vermeldet hatte (Nebenwohnsitzfälle). Sowohl die Nebenwohnsitzfälle als auch die Mehrfachfälle in Gemeinden, die gemäß 2 Abs. 6 ZensG 2011 am 31. Dezember 2009 weniger als Einwohner aufwiesen, klärte das Statistische Landesamt im Rahmen der sogenannten Befragung zur Klärung des Wohnsitzes gemäß 15 Abs. 3 und 4 ZensG Die hierbei festgestellten Ergebnisse bezüglich ggf. vorhandener Über- und Untererfassungen in den Meldedatenlieferungen konnten auf diese Weise statistisch bereinigt werden. Unabhängig hiervon wurden in Gemeinden mit mehr als Einwohnern die dort ermittelten Mehrfachfälle vom Statistischen Bundesamt anhand des hierfür maßgeblichen Entscheidungskriteriums, dem jeweiligen Einzugsdatum der betroffenen Personen, maschinell einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz zugeordnet (vgl. Abb. 2). - Als weiteres Korrekturverfahren an Normalanschriften in Gemeinden mit und mehr Einwohnern diente die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis 7 nach 7 ZensG Im Rahmen dieser Erhebung wurden auf der Grundlage einer Zufallsstichprobe Auswahlanschriften bestimmt und an ihnen per Vor-Ort- Befragung die jeweils am Stichtag wohnhaften Personen ermittelt. Die Anzahl der Auswahlsätze, also der Stichprobenumfang, wurde für die Bundesländer unterschiedlich festgelegt. Das heißt, in jedem Bundesland wurde ein anderer Prozentsatz an Einwohnerinnen und Einwohner in der Haushaltebefragung interviewt; in Rheinland-Pfalz waren dies 13,3 % der Bevölkerung. 7 Vgl. Verordnung über Verfahren und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis zum Zensusgesetz 2011 (Stichprobenverordnung Zensusgesetz 2011 StichprobenV) vom 25.Juni 2010 (BGBI. I S. 830), S. 2.

5 Zensus 2011: Methode zur Ermittlung und Festsetzung der amtlichen Einwohnerzahl für die Stadt Trier Seite 5 In den Ländern wurde die Anzahl der Auswahlsätze der Gemeinden entsprechend ihrer Größe nochmals unterschiedlich festgelegt. Nur so konnten die regionalen Gegebenheiten mit geringstmöglichem Aufwand, aber bestmöglicher Qualität berücksichtigt werden. Die Ziehung der Stichprobe zur Durchführung der Haushaltebefragung erfolgte auf der Basis des Anschriften- und Gebäuderegisters. Dabei wurden alle Anschriften von Gebäude mit Wohnraum in Deutschland mit Stand vom für die Zufallsauswahl berücksichtigt. Die Auswahleinheit stellte die jeweilige Anschrift und nicht einzelne Personen dar. Zur qualitativen Absicherung der Ergebnisse war die Stichprobe als geschichtete Zufallsauswahl konzipiert. Als Schichtungsmerkmal diente die Anschriftengröße, d. h. die Zahl der an der jeweiligen Anschrift gemeldeten Personen. In den einzelnen Anschriftengrößenklassen wurden unter Beachtung der spezifischen Gebäudestrukturen in den jeweiligen Gemeinden die Auswahlsätze gezogen. Hierdurch erfolgte für jede Gemeinde mit mindestens Einwohnern eine im Hinblick auf die Ergebnisqualität optimierte Stichprobenauswahl. Der genaue Stichprobenumfang nach Anschriftengrößenklassen für die Stadt Trier ist der Tabelle 3 auf Seite 8 dargestellt. Nach Erhebung und Aufbereitung der für die Feststellung der Einwohnerzahlen maßgeblichen Daten fand für jede Stichprobenanschrift ein Vergleich zwischen den Angaben aus dem Melderegister und den Erhebungsdaten statt. Im Zuge dieses Abgleichs konnte ermittelt werden, wie viele Über- und Untererfassungen (Karteileichen und Fehlbestände) in den Meldedaten an den jeweiligen Stichprobenanschriften der Haushaltebefragung einer Gemeinde vorlagen. Mittels Hochrechnung dieser Ergebnisse wurden im nächsten Schritt die Korrekturwerte aus der Haushaltebefragung im Vergleich zu den Meldedaten für jede Gemeinde festgestellt. In Gemeinden mit weniger als Einwohnern wurde anstelle der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis als gleichwertiges Korrekturverfahren die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten nach 16 ZensG 2011 als Vor-Ort-Erhebung durchgeführt. Der Grund hierfür war, dass zur Wahrung der Repräsentativität die Durchführung der Haushaltebefragung in diesen Gemeinden eine Befragung an unverhältnismäßig vielen Anschriften erfordert hätte Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen An den Anschriften mit Sonderbereichen erfolgte nach 8 Abs. 1 ZensG 2011 eine Vollerhebung. Dabei wurde unmittelbar erhoben, welche Personen tatsächlich am Zensusstichtag an diesen Anschriften wohnhaft waren. Da die Wohnungsnahme oder eine Unterbringung an einer Sonderanschrift nicht ausschließt, dass eine Person nicht noch einen weiteren Wohnsitz hat, schloss sich an die Vor-Ort-Erhebung eine Mehrfachfalluntersuchung (vgl. Abbildung 2) nach 8 Abs. 2 ZensG 2011 an. Hierbei wurde überprüft, ob die betreffenden Personen zusätzlich an einer anderen Anschrift in Deutschland gemeldet waren. War dies der Fall, war festzulegen, welche der Anschriften als Hauptwohnsitz und welche als Nebenwohnsitz anzunehmen ist. Abbildung 2: Hierzu erfolgte auf der Basis der nach 8 Abs. 1 ZensG 2011 erhobenen Identifikationsmerkmale 8 8 U. a. Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit

6 Zensus 2011: Methode zur Ermittlung und Festsetzung der amtlichen Einwohnerzahl für die Stadt Trier Seite 6 die so genannte Wohnstatusfeststellung. Bei dieser wurde seitens des Statistischen Bundesamtes ein objektivierter Einwohnerbegriff verwendet, dem folgende Regel des 12 i. V. m. 15 Abs. 2 Melderechtsrahmengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1342) (MRRG) zugrunde liegt: - Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung (bei Aufenthalt ab sechs Monaten an der Sonderanschrift); - Hauptwohnung eines Verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder des Lebenspartners (in der Regel die Wohnung außerhalb der Sonderanschrift); - Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die Wohnung der Personensorgeberechtigten (in der Regel die Wohnung außerhalb der Sonderanschrift). Die bei der Erhebung an Sonderbereichen im Rahmen der Wohnstatusfeststellung ermittelten Über- und Untererfassungen flossen unmittelbar als Korrekturwerte in die Einwohnzahlermittlung ein. Alle im Rahmen des Zensus 2011 angewandten Korrekturverfahren sind in Tabelle 1 zusammengefasst. Tabelle 1 Verfahren zur Ermittlung der Einwohnerzahlen beim Zensus 2011 Verfahren Ausgangsbasis: Korrekturverfahren: (Bereinigung um Über- (-) und Untererfassungen (+) im Melderegisterbestand) Grundlage Gemeldete Personen mit alleiniger bzw. Hauptwohnung gemäß Melderegisterbestand ( 3 Abs. 2 Nr. 2 und 3 ZensG 2011) 1. Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen ( 8 ZensG 2011) 2. Mehrfachfalluntersuchung 1) für Personen - mit mehrfachem Hauptwohnsitz oder mehrfachem alleinigem Wohnsitz (Mehrfachfälle) und daraus resultierender maschineller Korrektur anhand des Einzugsdatums bzw. - ausschließlich mit Nebenwohnsitz(en) (Nebenwohnsitzfälle) und ggf. daraus resultierender Befragung zur Klärung des Wohnsitzes ( 15 ZensG 2011) 1) wurde sowohl bei Normalanschriften als auch bei Anschriften mit Sonderbereichen durchgeführt 3. Haushaltestichprobe 2) ( 7 ZensG 2011) 2) wurde nur an Normalanschriften durchgeführt Ergebnis: Amtliche Einwohnerzahl ( 2 Abs. 2 ZensG 2011 Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz; Bescheid vom über die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl mit Stand vom 9. Mai 2011

7 Zensus 2011: Methode zur Ermittlung und Festsetzung der amtlichen Einwohnerzahl für die Stadt Trier Seite 7 4 Ergebnisse der Ermittlung der Einwohnerzahl für die Stadt Trier entsprechend des gesetzlichen Verfahrens Nach dem Abschluss der Datenerhebung vor-ort zum Zensus 2011 erfolgte die umfangreiche Aufbereitung der für die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl maßgeblichen Daten. Hierbei wurden die für die Stadt Trier spezifischen Ergebnisse der vor-ort-erhebungen aus dem Jahr 2011 entsprechend einbezogen. Die Feststellung der nach den gesetzlichen Vorgaben des Zensus 2011 ermittelten amtlichen Einwohnerzahl für die Stadt Trier erfolgte mit Bescheid des Statistischen Landesamt Rheinland- Pfalz vom 31. Mai Die für Trier maßgebliche amtliche Einwohnerzahl wurde mit Einwohnern festgestellt.(vgl. Tabelle 4). Neben der zum Stichtag 9. Mai 2011 ermittelten amtlichen Einwohnerzahl enthält der Feststellungsbescheid: - eine Darlegung der gesetzlichen Grundlagen für den Erlass des Feststellungsbescheides, - detaillierte Erläuterungen zur Berechnung der amtlichen Einwohnerzahlen im Rahmen des Zensus 2011 sowie - Informationen zu den rechtlichen Folgewirkungen (insbesondere bezüglich der an die Festsetzung anknüpfenden Bevölkerungsfortschreibung). Zum besseren Verständnis der im Rahmen des Zensus 2011 gewonnenen Daten und Ergebnisse sind in der dem Feststellungsbescheid beigefügten Anlage zusätzlich folgende Eckdaten ausgewiesen: - die für die Einwohnerzahlenermittlung maßgebliche Höhe des Melderegisterbestandes der Stadt Trier, - die Zahlen zur Höhe der jeweiligen Über- und Untererfassungen im Melderegister der Stadt Trier, die im Rahmen der beschriebenen Korrekturverfahren festgestellt wurden, sowie die im Rahmen der Haushaltsstichprobe festgestellte - Anzahl von Untererfassungen (Fehlbestände mit alleiniger bzw. Hauptwohnung) und Übererfassungen (Karteileichen mit alleiniger bzw. Hauptwohnung) in den Meldedaten, - Anzahl der festgestellten und parallel auch im Melderegister geführten Personen (paarige Personen mit alleiniger bzw. Hauptwohnung) sowie - Anzahl der insgesamt festgestellten (existenten) Personen mit Alleinigem bzw. Hauptwohnsitz, jeweils differenziert nach Anschriftengrößenklassen (vgl. Tabelle 2). Weiterhin enthält die Anlage Informationen zum Umfang der Haushaltestichprobe (vgl. Tabelle 3) sowie zur Genauigkeit der Schätzung. Tabelle 2: Individuelle Anschriftengrößenklasse (von bis unter Personen) Ergebnisse der Haushaltebefragung in der Stadt Trier nach Anschriftengrößenklassen In die Stichprobe einbezogene Personen je Schicht Fehlbestände je Schicht Karteileichen je Schicht an den zum Stand ermittelten Stichprobenanschriften 2) Anzahl Paarige Personen je Schicht 1) Gesamt: 2) ) Anzahl der Personen, deren Existenz bei der Erhebung festgestellt wurde und gleichzeitig im Melderegister erfasst waren. 2) Die Summe aus Karteileichen und paarigen Personen ergibt nicht die ausgewiesene Anzahl der Personen an Stichprobenanschriften, da diese Zahl auch gemeldete Personen an Anschriften enthält, die als Antwortausfälle festgestellt wurden. Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz; Bescheid vom über die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl mit Stand vom 9. Mai 2011

8 Zensus 2011: Methode zur Ermittlung und Festsetzung der amtlichen Einwohnerzahl für die Stadt Trier Seite 8 Tabelle 3: Stichprobenumfang der Hauptziehung der Stichprobe zur Haushaltebefragung in der Stadt Trier nach Anschriftengrößenklassen Für die Stadt Trier ergaben sich (aus den Kontrollund Zusatzerhebungen des Zensus) die stärksten Korrekturen aus der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis mit einem Plus von Personen (vgl. Tabelle 4). Individuelle Anschriftengrößenklasse (von bis unter Personen) Anschriften mit Wohnraum (AGR zum ) In der Stadt Trier hiervon in die Stichprobe einbezogen Anzahl % Auch bei Personen, die an mehr als einer Adresse mit Hauptwohnung gemeldet waren (Mehrfachfalluntersuchungen), ergab sich in der Stadt Trier ein entsprechender Korrekturbedarf. Hier allerdings mit einem Minus von 934 Personen , , , , , , ,33 Bei der Befragung an Anschriften mit Sonderbereichen, die als Vollerhebung durchgeführt wurde, zeigte sich, dass im Melderegister der Stadt Trier 155 Personen weniger aufgeführt waren, als tatsächlich an diesen Anschriften ihre Hauptwohnung hatten. Der einfache relative Standardfehler, als Wert für die Genauigkeit der Ergebnisse der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis zur Ermittlung der neuen amtlichen Einwohnerzahl, lag in der Stadt Trier nur bei 0,52 Prozent ,83 Summe ,11 Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz; Bescheid vom über die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl mit Stand vom 9. Mai 2011 Stadt Trier, Amt für Stadtentwicklung und Statistik

9 Zensus 2011: Methode zur Ermittlung und Festsetzung der amtlichen Einwohnerzahl für die Stadt Trier Seite 9 Tabelle 4: Ergebnisse zur Ermittlung der Einwohnerzahl für die Stadt Trier zum 9. Mai 2011 Verfahren Grundlage Statistische Korrektur Ergebnis Ausgangsbasis: Gemeldete Personen mit alleiniger bzw. Hauptwohnung gemäß Melderegisterbestand ( 3 Abs. 2 Nr. 2 und 3 ZensG 2011) Korrekturverfahren: (Bereinigung um Über- (-) und Untererfassungen (+) im Melderegisterbestand) Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen mit hieran anknüpfender Mehrfachfalluntersuchung bei Personen mit mehreren Wohnsitzen ( 8 ZensG 2011) Übererfassung: Untererfassung: Mehrfachfalluntersuchung bei Normalanschriften für Personen - mit mehrfachem Hauptwohnsitz oder mehrfachem alleinigem Wohnsitz (Mehrfachfälle) und daraus resultierender maschineller Korrektur anhand des Einzugsdatums bzw. - ausschließlich mit Nebenwohnsitz(en) (Nebenwohnsitzfälle) und ggf. daraus resultierender Befragung zur Klärung des Wohnsitzes ( 15 ZensG 2011). Übererfassung: Untererfassung: Haushaltebefragung an Normalanschriften ( 7 ZensG 2011) Übererfassung: Untererfassung: Ergebnis: Amtliche Einwohnerzahl ( 2 Abs. 2 ZensG Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz; Bescheid vom über die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl mit Stand vom 9 Mai 2011 Grafik: Amt für Stadtentwicklung und Statistik

10 Zensus 2011: Methode zur Ermittlung und Festsetzung der amtlichen Einwohnerzahl für die Stadt Trier Seite Einwohnerzahlen gemäß Zensus 2011 im Vergleich zur Bevölkerungsfortschreibung Die Stadt Trier gehört neben Koblenz zu den beiden Städten in Rheinland-Pfalz, bei denen die Einwohnerzahl des Zensus 2011 über dem Wert des Melderegisters liegt. Die Einwohnerzahl des Zensus zum 9. Mai 2011 lag in Trier um 932 Personen bzw. 0,9 % über dem vergleichbaren Melderegisterbestand (vgl. Tabelle. 5). In den kreisfreien Städten des Landes betrug die Abweichung zum Melderegister insgesamt minus 0,9 Prozent. Sie stellt ab diesem Zeitpunkt auch die Grundlage für die zukünftige Bevölkerungsfortschreibung 9 durch das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz dar. Dementsprechend wurde die bisherige Einwohnerzahl der Bevölkerungsfortschreibung rückwirkend zum Stand 31. Dezember 2011 korrigiert. Die Abweichung der auf der Basis des Zensus 2011 fortgeschriebenen Einwohnerzahl zur bisherigen Fortschreibung mit Basis Volkszählung 1987 (VZ 87) beträgt in Trier plus 609 Personen bzw. 0,6 % (vgl. Tabelle 6). Abbildung 3: Tabelle 5 Amtliche Einwohnerzahl der Stadt Trier am 9. Mai 2011 im Vergleich mit dem Melderegister und der Bevölkerungsfortschreibung Stadt Trier Einwohnerzahl am 9. Mai 2011 gemäß Zensus 2011 Ergebnis Abweichung Anzahl % Im Vergleich dazu: Melderegisterbestand zum Stichtag 9. Mai 2011 Bevölkerung 1 zum 30. April 2011 gemäß Fortschreibung , ,6 1 Der Begriff "Bevölkerung" wird im Rahmen der Bevölkerungsfortschreibung benutz. Beim Zensus 2011 wird von der "Einwohnerzahl" gesprochen. Es handelt sich aber in beiden Fällen um die die Zahl der Personen, die nach den melderechtlichen Vorschriften mit ihrer alleinigen Wohnung oder mit ihrer Hauptwohnung gemeldet sind. Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Stadt Trier, Amt für Stadtentwicklung und Statistik Die Gegenüberstellung der Einwohnerzahl des Zensus zum 9. Mai 2011 mit der bisherigen amtlichen Bevölkerungsfortschreibung mit Stichtag 30. April 2011 ergab für Trier ein Plus von 592 Personen bzw. 0,6 Prozent (vgl. Tabelle 5 und Abbildung. 3). Die amtliche Einwohnerzahl wurde durch den Zensus 2011 zum 9. Mai 2011 auf eine neue Datenbasis gestellt. Durch den Zensus 2011 ergibt sich auch gegenüber dem Melderegister zum Stand 31. Dezember 2011 eine Differenz bei der Einwohnerzahl (vgl. Tabelle 6 und Abbildung 4). 9 5 des Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 826; BevStatG).

11 Zensus 2011: Methode zur Ermittlung und Festsetzung der amtlichen Einwohnerzahl für die Stadt Trier Seite 11 Tabelle 6: Amtliche Bevölkerungsfortschreibung für die Stadt Trier am Basis VZ 87 und Zensus 2011 im Vergleich zum Melderegister - Abbildung 4: Bevölkerung 1 der Stadt Trier zum Ergebnis Abweichung Anzahl % auf der Grundlage des Zensus auf der Grundlage der VZ ,6 Melderegister, Stand ,6 1 Der Begriff "Bevölkerung" wird im Rahmen der Bevölkerungsfortschreibung benutz. Beim Zensus 2011 wird von der "Einwohnerzahl" gesprochen. Es handelt sich aber in beiden Fällen um die die Zahl der Personen, die nach den melderechtlichen Vorschriften mit ihrer alleinigen Wohnung oder mit ihrer Hauptwohnung gemeldet sind. Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Stadt Trier, Amt für Stadtentwicklung und Statistik Da gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1983 ein Zurückspielen der Zensusergebnisse an die Meldebehörden nicht erfolgen darf, findet somit auch keine Korrektur des Registers statt. Für die Statistik bedeutet dies, dass auch in Zukunft mit unterschiedlichen Einwohnerzahlen gearbeitet und unter Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen Grundlage die amtlich fortgeschriebene Einwohnerzahl oder die Einwohnerzahl des Melderegisters als Datengrundlage herangezogen werden muss.

12 Zensus 2011: Methode zur Ermittlung und Festsetzung der amtlichen Einwohnerzahl für die Stadt Trier Seite Abschließende Anmerkungen 5.1 Bereinigung der Melderegister durch den Zensus Beim Zensus 2011 wurden die Daten unter Einhaltung der entsprechenden Datenschutzbestimmungen absolut anonymisiert ausgewertet. Zudem wurde ein sogenanntes Rückspielverbot in der Zensusgesetzgebung verankert. Das heißt, Daten, die im Rahmen des Zensus 2011 erhoben wurden, dürfen nicht an andere Verwaltungsstellen weiter gegeben oder in Verwaltungsregister (z. B. das Melderegister) zurückgespielt und gespeichert werden. Das Prinzip der Einbahnstraße gilt auch bei der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen. Im Rahmen des Zensus können beispielsweise Personen ermittelt worden sein, die in der Stadt Trier leben, ohne dort gemeldet zu sein. Diese Information wird zwar bei der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl genutzt. Es findet jedoch weder eine Rückmeldung an die Meldebehörde noch an andere Behörden statt, um welche Personen es sich dabei handelt. Aus diesem Grunde lassen sich die Ursachen für die vorbezeichneten Abweichungen der Zensusergebnisse gegenüber dem Melderegisterbestand nicht konkret fall- oder erhebungsbezogen feststellen. 5.2 Annahmen zur Begründung der Abweichungen Allerdings können aufgrund der Verfahrensabläufe im Meldewesen und der Liberalisierung des Melderechts einige Annahmen zur Begründung der Abweichungen angeführt werden. Es handelt sich hierbei um eine Kombination verschiedener Faktoren. So wurde durch die Bundesregierung 2002 das Melderechtsrahmengesetz vereinfacht und die Länder verpflichtet, ihre Meldegesetze anzupassen. Seit 2006 müssen Bürger sowohl bei An- oder Ummeldung ihres Wohnsitzes keine Bescheinigung ihres Vermieters mehr vorlegen. Ein Beweis für die Richtigkeit der Wohnanschrift muss also nicht mehr erbracht werden. Seit 2007 ist auch die Pflicht zur Abmeldung beim alten Einwohneramt entfallen, dies wird durch elektronischen Abgleich durch das Einwohnermeldeamt der Anmeldung durchgeführt. Eine Abmeldung ist nur noch bei einem dauernden Aufenthalt außerhalb Deutschlands notwendig. Auch die Möglichkeiten der Meldebehörden bei offensichtlichen Falsch- oder Nichtanmeldungen von Bürgern rechtliche Schritte einzuleiten, sind durch die Änderung des Melderechts kaum noch vorhanden. Die auf den Ergebnissen der Haushaltebefragung ermittelte Untererfassung im Melderegister von rund Personen kann im Zusammenhang mit der Einführung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Trier stehen. Vor der Einführung der Zweitwohnungsteuer zum 1. Januar 2007 hatte die Stadt Trier einen Einwohnerbestand (wohnberechtigte Bevölkerung/Melderegister) von Personen. Davon waren Personen mit Hauptwohnung und Personen mit Nebenwohnung gemeldet. Bereits zum hat sich der Einwohnerbestand sehr stark verändert. Zu diesem Zeitpunkt waren nur noch Personen mit Zweitwohnung gemeldet, wohingegen die Zahl der Personen mit Hauptwohnung auf gestiegen ist. Dies ist vermutlich auf die Ummeldung von bisherigen Nebenwohnungen in Hauptwohnungen zurückzuführen. In der Folgezeit ist die Zahl der Einwohner mit Nebenwohnsitz drastisch zurückgegangen, ohne dass sich die Zahl der Hauptwohnungen in einem ähnlichen Verhältnis erhöht hätte. In der Summe sind bei den Hauptwohnungen von 2006 bis 2011 Zugänge von Personen und bei den Nebenwohnungen Abgänge von Personen zu verzeichnen. In der Vergangenheit wurde wiederholt davon ausgegangen, dass gerade Studierende sich während der Zeit ihres Studiums am Studienort mit Nebenwohnung anmelden bzw. angemeldet haben. Deshalb ist es sehr auffällig, dass trotz der steigenden Studierendenzahlen am Hochschulstandort Trier die Zahl der Personen, die mit Nebenwohnung in Trier gemeldet sind, weiterhin zurückging. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass es sich bei der Differenz zwischen den Zugängen bei den Hauptwohnsitzen und der Zahl der Abgänge bei den Nebenwohnsitzen nur um Karteileichen handelte, die deshalb in der Folge abgemeldet wurden. Es besteht die Vermutung, dass u. U. eine ganze Reihe von Personen mit Nebenwohnsitz (die ihren Wohnsitz in Trier nicht in einen Hauptwohnsitz umwandeln wollten) ihre Zweitwohnung abgemeldet

13 Zensus 2011: Methode zur Ermittlung und Festsetzung der amtlichen Einwohnerzahl für die Stadt Trier Seite 13 haben, obwohl sie nach wie vor Mieter oder Bewohner der Wohnung sind. Die sich aus dem Verfahren nach 15 ZensG 2011 der Mehrfachfalluntersuchung für Personen mit mehrfachem Hauptwohnsitz oder mehrfachem alleinigem Wohnsitz (Mehrfachfälle) ergebende Korrektur von Minus 934 Personen kann in zwei Teilbereiche aufgeteilt werden. Vermutlich handelt es sich hier um Personen, die zu einem früheren Zeitpunkt ins Ausland verzogen sind, ohne ihren Hautwohnsitz abzumelden. Bei der Rückkehr aus dem Ausland erfolgte an dem neuen Wohnort in Deutschland eine Anmeldung mit Hauptwohnung. Dies war möglich, da bis Ende 2010 bei der Rückkehr aus dem Ausland und einer Wiederanmeldung nicht abgeglichen oder abgefragt wurde, ob diese Person schon früher in Deutschland einen Hautwohnsitz hatte. Seit 2011 ist hier eine Änderung im Meldeverfahren erfolgt. Auch im Rahmen der Erhebung an Anschriften mit sogenannten Sonderbereichen (Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften), dies waren in Trier ca. 100 Anschriften, wurde durch die Statistischen Ämter der Länder anhand objektiver Merkmale ( 8 Abs. 1) geprüft, an welchem Ort die Personen mit Haupt- und Nebenwohnung zu zählen sind. Auch aus diesem Korrekturverfahren ist sicherlich eine Vielzahl zu korrigierender Fälle hervorgegangen. 6 Fazit Mit der Feststellung und Veröffentlichung der amtlichen Einwohnerzahlen auf der Basis des Zensus 2011 wurde das erste wichtige Ziel der Zensuserhebungen erreicht. Als wichtiges und positives Ergebnis für die Stadt Trier ist festzuhalten, dass es in der Stadt Trier mehr Einwohner gibt als im Melderegister der Stadt Trier und der bisherigen Bevölkerungsfortschreibung ausgewiesen wurden. Trotz dieser Abweichungen ist es positiv zu bewerten, dass die Zensusergebnisse im Vergleich zu den Bestandsdaten eine sehr geringe Fehlerquote aufweisen. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die Qualität der Bevölkerungsfortschreibung wesentlich von der Qualität (Vollständigkeit, Genauigkeit) der Datenlieferung der auskunftspflichtigen Behörden (Meldeämter, Standesämter) sowie von der Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften durch die Bürger abhängt. Dennoch werden die Qualität der Bevölkerungsfortschreibung und die darauf basierenden Einwohnerzahlen allgemein als gut eingeschätzt. Allerdings ist es zukünftig notwendig, die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung durch eine Bestandsaufnahme in Form einer neuen Volkszählung anzupassen. Denn mit wachsendem zeitlichem Abstand zum letzten Zensus, hier die VZ 87, kommt es zwangsläufig zu Ungenauigkeiten (Über- oder Untererfassungen) in den Ergebnissen der Bevölkerungsfortschreibung. Die eingangs bereits getroffene Feststellung, dass der Zensus 2011 dringend als Quelle für die Ermittlung verlässlicher amtlicher Einwohnerzahlen benötigt wird, kann abschließend nur bestätigt werden. 7 Ausblick Dieser Bericht befasst sich ausschließlich mit dem Verfahren zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl auf der Grundlage des Zensus Die Daten basieren auf den Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz. Die ebenfalls im Rahmen des Zensus 2011 für Trier erhobenen umfangreichen Strukturdaten zu den Themenfeldern Bevölkerung, Haushalte, Erwerbstätigkeit und Bildung liegen dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik zwischenzeitlich ebenfalls vor. Mit der Aufbereitung dieser Daten wurde bereits begonnen. Der Fokus bei der Aufbereitung und Darstellung dieser Ergebnisse ist dabei auf den Vergleich der Ergebnisse für die Stadt Trier mit anderen Gebietseinheiten (kreisfreie Städte und Landkreise in RLP, Oberzentren, Land und Bund) gerichtet. Ebenfalls ist eine vergleichende Darstellung der statistischen Daten aus der kommunalen Einwohnerstatistik und den Zensus-Ergebnissen vorgesehen. Diese Daten und Informationen werden in einem gesonderten Bericht präsentiert werden. Im Anhang sind in den Tabellen 7 und 8 die wichtigsten Eckwerte der amtlichen Einwohnerzahl der Stadt Trier dargestellt. Die Abbildungen 14 und 15 sowie die Tabellen 9 und 10 enthalten Informationen zu den Einwohnerzahlen nach Verwaltungsbezirken in Rheinland-Pfalz.

14 Zensus 2011: Methode zur Ermittlung und Festsetzung der amtlichen Einwohnerzahl für die Stadt Trier Seite 14 Anhang Tabelle 7: Bevölkerung der Stadt Trier zum 9. Mai nach Geschlecht und weiteren demografischen Strukturmerkmalen sowie Religion - Insgesamt Geschlecht Männlich Weiblich Anzahl % Anzahl Anzahl Insgesamt Insgesamt , Alter (11 Altersklassen von... bis... Jahren) Unter , , , , , , , , , , und älter , Staatsangehörigkeit Deutsche , Ausländer/-innen , Familienstand Ledig , Verheiratet/Lebenspartnerschaft , Verwitwet/Lebenspartner/-in verstorben , Geschieden/Lebenspartnerschaft aufgehoben , Ohne Angabe 230 0, Religion Römisch-katholische Kirche (öffentlich-rechtlich) , Evangelische Kirche (öffentlich-rechtlich) , Sonstige, keine, ohne Angabe , Die Einw ohnerzahl (Bevölkerung insgesamt) w urde im Rahmen eines eigens entw ickelten Verfahrens gesondert ermittelt und in die Ergebnistabelle eingespielt. Sie w ird im Gegensatz zu den anderen Ergebnissen auch keinem Geheimhaltungsverfahren unterzogen. Die Summe aus den Teilbevölkerungsgruppen je Ausw ertungsblock kann daher in Einzelfällen von der Einw ohnerzahl (Bevölkerung insgesamt) abw eichen. Bei den ausgew iesenen Ergebnissen sind nicht berücksichtigt: im Ausland tätige Angehörige der Bundesw ehr, der Polizeibehörden und des Ausw ärtigen Dienstes sow ie ihre dort ansässigen Familien. Ausnahme bilden die Ergebnisse der regionalen Einheit Deutschland. Die dargestellten Summenw erte w erden stets auf Basis der ungerundeten Ausgangsw erte ermittelt, w eshalb diese von einer etw aigen selbstberechneten Summe der Einzelw erte abw eichen können. Für die Differenzierung nach Staatsangehörigkeit w urden unter Ausländer/-innen auch Staatenlose sow ie Personen ohne Angaben zur Staatsangehörigkeit zusammengefasst. Für die Differenzierungen nach Familienstand beziehen sich die Informationen zu Lebenspartnerschaften auf eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Für die Differenzierung nach Religion sind unter Sonstige, keine, ohne Angabe" alle Personen zusammengefasst, die keiner oder einer anderen (öffentlich-rechtlichen) Religionsgesellschaft als der römisch-katholischen bzw. der evangelischen Kirche angehören. In Gemeinden mit mehr als Einw ohnern sow ie auf höheren regionalen Ebenen zählen dazu auch alle w eiteren Personen, unabhängig davon, ob sie sich zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung bekennen oder nicht bzw. deren Zugehörigkeit unbekannt ist. Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Mai 2013 Stadt Trier, Amt für Stadtentwicklung und Statistik

15 Zensus 2011: Methode zur Ermittlung und Festsetzung der amtlichen Einwohnerzahl für die Stadt Trier Seite 15 Tabelle8 Bevölkerung der Stadt Trier zum 9. Mai 2011 im Vergleich mit Land und Bund - nach regionaler Einheit und demografischen Strukturmerkmalen sowie Religion (in %) - Regionale Einheiten Trier, Stadt Rheinland- Deutschlan Pfalz d % % % Alter (11 Altersklassen von... bis... Jahren) Unter 3 2,5 2,4 2, ,2 2,4 2, ,9 8,6 8, ,4 3,2 2, ,4 8,4 8, ,0 5,7 6, ,0 11,1 11, ,5 16,7 16, ,1 21,1 20, ,0 10,7 11,3 75 und älter 9,0 9,6 9,3 Geschlecht Männlich 47,7 48,9 48,8 Weiblich 52,3 51,1 51,2 Staatsangehörigkeit Deutsche 92,3 93,2 92,3 Ausländer/-innen 7,7 6,8 7,7 Familienstand Ledig 50,2 38,2 40,2 Verheiratet/Lebenspartnerschaft 36,0 47,6 45,5 Verwitwet/Lebenspartner/-in verstorben 6,7 7,5 7,3 Geschieden/Lebenspartnerschaft aufgehoben 6,9 6,7 7,0 Ohne Angabe 0,2 0,0 0,0 Religion Römisch-katholische Kirche (öffentlich-rechtlich) 64,4 44,7 30,8 Evangelische Kirche (öffentlich-rechtlich) 14,1 30,7 30,3 Sonstige, keine, ohne Angabe 21,5 24,5 38,8 Die in der Tabelle dargestellten Ergebnisse setzen die demografischen Merkmale w ie auch die Religionszugehörigkeit in der ausgew ählten regionalen Einheit (Spalte 1) in Beziehung zu ihren übergeordneten Einheiten (ausgenommen für die Ergebnisse Deutschlands). Betrachtet w ird die relative Verteilung dieser Merkmale. Die Berechnung erfolgt je regionaler Einheit. Es ist somit keine Relation zw ischen den einzelnen hierarchischen Ausw ertungsebenen dargestellt. Die Teilausw ertungen beziehen sich stets auf die Gesamtbevölkerung der jew eiligen regionalen Einheit. Bei den ausgew iesenen Ergebnissen sind nicht berücksichtigt: im Ausland tätige Angehörige der Bundesw ehr, der Polizeibehörden und des Ausw ärtigen Dienstes sow ie ihre dort ansässigen Familien. Ausnahme bilden die Ergebnisse der regionalen Einheit Deutschland. Für die Differenzierung nach Staatsangehörigkeit w urden unter Ausländer/-innen auch Staatenlose sow ie Personen ohne Angaben zur Staatsangehörigkeit zusammengefasst. Für die Differenzierungen nach Familienstand beziehen sich die Informationen zu Lebenspartnerschaften auf eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Für die Differenzierung nach Religion sind unter Sonstige, keine, ohne Angabe" alle Personen zusammengefasst, die keiner oder einer anderen (öffentlich-rechtlichen) Religionsgesellschaft als der römisch-katholischen bzw. der evangelischen Kirche angehören. In Gemeinden mit mehr als Einw ohnern sow ie auf höheren regionalen Ebenen zählen dazu auch alle w eiteren Personen, unabhängig davon, ob sie sich zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung bekennen oder nicht bzw. deren Zugehörigkeit unbekannt ist. Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Mai 2013 Stadt Trier, Amt für Stadtentwicklung und Statistik

16 Zensus 2011: Methode zur Ermittlung und Festsetzung der amtlichen Einwohnerzahl für die Stadt Trier Seite 16 Abbildung 6 Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

17 Zensus 2011: Methode zur Ermittlung und Festsetzung der amtlichen Einwohnerzahl für die Stadt Trier Seite 17 Abbildung 7 Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

18 Zensus 2011: Methode zur Ermittlung und Festsetzung der amtlichen Einwohnerzahl für die Stadt Trier Seite 18 Tabelle 9 Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

19 Zensus 2011: Methode zur Ermittlung und Festsetzung der amtlichen Einwohnerzahl für die Stadt Trier Seite 19 Tabelle 10 Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

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