Erstellung und Beurteilung eines Brandschutzkonzepts
|
|
- Steffen Gärtner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Brandschutz bei Veranstaltungen Erstellung und Beurteilung eines Brandschutzkonzepts Ing. Franz Schneeflock Geschäftsführer, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz und Brandermittlung Landesstelle für Brandverhütung des Bundeslandes NÖ Rechtliche Grundlagen NÖ Veranstaltungsgesetz LGBl Geltungsbereich öffentliche Veranstaltungen, Darbietungen, Schaustellungen, Feste, ausgenommen sind u.a. Veranstaltungen in gewerbebehördlich genehmigten Gastgewerbebetrieben Ausstellungen (Messen) in dafür baubehördlich genehmigten Gebäuden Vorträge, Kurse, Vorlesungen Schulveranstaltungen Brauchtum Verkaufs- und Modeschauen, u.a. 1
2 Veranstalter natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft tritt gegenüber der Behörde als Veranstalter auf ist eigenberechtigt ist verantwortlich für die Betriebs- und Nutzungssicherheit sowie für die ordnungsgemäße Durchführung Veranstalter Ansprechperson während der Veranstaltung Hat die Veranstaltung zu unterbrechen, abzubrechen oder abzusagen, wenn Leben oder Gesundheit von Personen oder die Sicherheit von Sachen gefährdet sind unzumutbare Beeinträchtigungen (Lärm, Geruch, Staub, Licht, Abgase) auftreten Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu erwarten ist 2
3 Zuständigkeit - Anmeldung Veranstaltung Gemeinde Bezirkshauptmannschaft NÖ Landesregierung nur in einer Gemeinde x mehrere Gemeinden x mehrere Bezirke bis Besucher x > Besucher x x > Besucher x Besondere Gefährdung ( Styroporparty ) x Motorsportveranstaltg.,.. x Inhalt der Anmeldung Art der Veranstaltung, Veranstalter, Ansprechperson, Zeitraum, Lokalität,.. Sicherheits-, Brandschutz- und rettungstechnisches Konzept 3
4 Inhalt eines Brandschutzkonzeptes - jeweils angepasst an Art und Umfang einer Veranstaltung! BRANDSCHUTZ (BS) Baulicher BS Anlagentechnischer BS Abwehrender BS Organisatorischer BS Baulicher Brandschutz Immobile Einrichtungen Feuerwiderstand und Bauweisen von Tragwerken, Brandabschnitten und Abschottungen Brandverhalten von Boden- Wand- und Deckenbelägen Bauliche Gestaltung von Fluchtwegen und Notausgängen 4
5 Baulicher Brandschutz Mobile Einrichtungen Bauweisen und Tragfähigkeit von Tribünen, Gerüsten, Bühnen, Podien Tragwerken,.. Brandverhalten von Dekorations- und Ausstattungsmaterialien Anordnung von Bestuhlung, Exponaten,.. Anlagentechnischer Brandschutz Elektrische Anlagen Fluchtwegs- und Sicherheitsbeleuchtung Notstromversorgung Blitzschutz Beheizung Einzelheizgeräte, Zentralheizung, Verwendung von Heizöl- und Flüssiggasheizgeräten Brandfrüherkennung, Alarmweiterleitung 5
6 Abwehrender Brandschutz Mittel der Ersten und Erweiterten Löschhilfe Tragbare Feuerlöscher, Löschdecken Fahrbare Löscher, Wandhydranten Einsatzmöglichkeiten der Feuerwehr gesonderter Alarmplan Zufahrt- und Aufstellmöglichkeiten Löschwasserversorgung Organisatorischer Brandschutz Brandschutzverantwortlicher (Beauftragter) Alarm- und Einsatzpläne Alarmierungsplan Evakuierungsplan Brandschutzplan Kennzeichnungen vor Ort Warn- und Hinweisschilder Brandsicherheitswache Anordnung durch die Veranstaltungsbehörde 6
7 Konzeptbeurteilung durch die Veranstaltungsbehörde Beiziehung von Sachverständigen (Bautechnik) erforderlichenfalls weitere SV (Brandschutz, Elektrotechnik, Maschinenbau,..) und die örtlich zuständige Feuerwehr Bewilligung/Untersagung beantragte Veranstaltungen sind von der Veranstaltungsbehörde zu bewilligen unter Auflagen zu bewilligen zu untersagen 7
8 Wichtige Beurteilungskriterien Personendichte/Fluchtwegsthematik Gefährdungspotenzial/Brandsicherheit (exponierte) Lage des Veranstaltungsortes Personendichte Personendichte Hinweise und Erläuterungen 2 Pers./m² - Menschen sind völlig entkoppelt, können sich frei bewegen - Stürze bleiben für benachbarte Personen meist folgenlos 5 Pers./m² - Ausreichend Raum um sich (frei) zu bewegen - Auftretende Kräfte können durch Ausfallschritt oder Entgegenstemmen aufgenommen werden - Wirkung nach außen noch Null oder beschränkt von außen einwirkende Kräfte 6 Pers./m² - Ein Einzelner kann sich nur noch in Gruppe bewegen u. mit Schieflage Kräfte auf Nachbarn ausüben - Auspendeln der Kräfte wird aufgrund des geringen Bewegungsspielraums zw. Einzelpersonen unmöglich - Kräfte einzelner tuchfühlender Personen addieren sich und werden an die nächste Fläche weitergegeben (ca. 100N/Pers N pro m²) 8
9 Personendichte Personendichte Hinweise und Erläuterungen 8 Pers./m² - Personendichte nur durch Quetschen und Schrägstellen erreichbar Kritische Personendichte - Menschen stehen stabil senkrecht, gewisse Stabilität durch Reibung der Kleidung erreicht - Theoretisch 8,2 Pers./m² möglich (allerdings nur, wenn Druck von außen bzw. ausweichen aufgrund von Begrenzungen unmöglich) - Liegt (für einen sich dynamisch entwickelnden Kompressionsprozess) bei ca. 6 Pers./m² - Loveparade in Dortmund 2008: 6,2 Pers./m² (durch äußere Drücke erzwungene Personendichte) Personendichte Veranschaulichung einer Personendichte von 2 Pers./m² gegenüber 5 Pers./m² 9
10 Fluchtwegsthematik Grundlagen zur Fluchtwegsgestaltung betr. zulässige Längen, Breiten, Personenanzahl, bauliche Ausstattung nach OIB-RL 4 Nutzungssicherheit bzw. AStV Arbeitsstättenverordnung ÖNORMen EN 197 und 1125 Fluchtwegsthematik Grundlagen zur Fluchtwegskennzeichungund Beleuchtung nach Kennzeichnungsverordnung EN ISO Graphische Symbole Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen Registrierte Sicherheitszeichen TRVB 104 Fluchtwegorientierungsbeleuchtung ÖVE/ÖNORM E Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen ÖNORM EN Angewandte Lichttechnik - Notbeleuchtung 10
11 Gefährdungspotentzial Abschätzung (Matrix zur Ermittlung der Stärke einer Brandsicherheitswache) Dienstanweisung zur Durchführung von Brandsicherheitswachen des NÖ LFV Brandsicherheitswache 11
12 Brandsicherheitswache Lage der Veranstaltung Exponiertheit Anfahrtswege, Zugänglichkeit, Umgebungsbrandlasten (Waldfest) Extreme Witterungseinflüsse Gefährdungen bei Schnee, Sturm, Blitzschlag, Oberflächen- oder Hochwasser 12
Checkliste für Veranstalter. 2. Ist eine Betriebsstättengenehmigung für den Veranstaltungsort vorhanden? ( 10)
NÖ Veranstaltungsgesetz LGBl. 7070-0, gültig ab 01.01.2007 Checkliste für Veranstalter Hinweise für die Anmeldung von geplanten öffentlichen Veranstaltungen: 1. Fällt die geplante Veranstaltung unter das
MehrCheckliste für Veranstalter (neues Veranstaltungsgesetz ab ; LGBI )
Checkliste für Veranstalter (neues Veranstaltungsgesetz ab 01.01.2007; LGBI.7070-0) Hinweise für die Anmeldung von geplanten öffentlichen Veranstaltungen: Geplante Veranstaltung- fällt unter das NÖ Veranstaltungsgesetz?
MehrRegelungen zum Brandschutz im Wiener Krankenanstaltenverbund
Regelungen zum Brandschutz im Wiener Krankenanstaltenverbund SR in MA 37 Kompetenzstelle Brandschutz (KSB) Einleitung Gesetzliche Vorschriften Harmonisierung bautechnischer Vorschriften - Bauordnung für
MehrBrandschutz- erziehung
Brandschutz- erziehung (Bildquelle: M. Nehlig) 1 Brandschutz Baulicher Brandschutz Brandschutz Anlagentechnischer Organisatorischer Brandschutz Feuerwehr z.b. Feuerwiderstand von Bauteilen Brennbarkeit
MehrA N M E L D U N G. einer Veranstaltung gemäß 4 des NÖ Veranstaltungsgesetzetz, LGBl. 7070
Stadtgemeinde Tulln an der Donau 3430 Tulln/Donau Minoritenplatz 1 T 02272/690-311 F 02272/690-300 stadtamt@tulln.gv.at www.tulln.gv.at A N M E L D U N G einer Veranstaltung gemäß 4 des NÖ Veranstaltungsgesetzetz,
MehrBrandschutz-Eigenkontrolle in Wohnhochhäusern
BVS-Brandverhütungsstelle für OÖ. reg. Genossenschaft m. b. H. A-4017 Linz, Petzoldstraße 45, Telefon +43 (0)732 / 7617-250, Fax +43 (0)732 / 7617-29, Internet: www.bvs-linz.at, E-mail: office@bvs-linz.at
MehrIFE GmbH / IB Groschwitz
IFE GmbH / IB Groschwitz IFE Gesellschaft mbh IB Groschwitz Dr. ETH Martin Berz Troger Strasse 38 81675 München Dipl.-Ing. (TU) Ralf Groschwitz Brauhausstrasse 6 13086 Berlin Tel. : 089-45579677 Fax :
MehrFeuerpolizeiliche Überprüfung Feuerbeschau
Feuerpolizeiliche Überprüfung Feuerbeschau Die Feuerpolizeiliche Überprüfung (kurz FPÜ) ist im Oö. Feuerpolizeigesetz (= Oö. FPG) LGBl. Nr. 113/1994 geregelt. Gemäß 10 Oö. FPG ist die Gemeinde zur Überprüfung
MehrAn die Bezirkshauptmannschaft / Stadtgemeinde / Marktgemeinde / Gemeinde Straße / Gasse / Nr. PLZ / Ort
A N M E L D U N G einer Veranstaltung gemäß 4 des NÖ Veranstaltungsgesetzes, LGBl. 7070 (Gemeinden - mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) (Bezirkshauptmannschaft - mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn)
Mehrheitsbeleuchtung Dietmar Nocker Not- und Sicherheitsbeleuchtung Innovative Sicherheitsleitsysteme owid din - Sicherheitstechnik GmbH 04/2016 D.
17. Aprilsymposion p 2016 Not- und Sicher- heitsbeleuchtung Innovative Sicherheitsleitsysteme Referent: Dietmar Nocker owid Not- und Sicherheitsbeleuchtung Innovative Sicherheitsleitsysteme din - Sicherheitstechnik
MehrFeuerpolizeiliche Überprüfung
Feuerpolizeiliche Überprüfung Die Feuerpolizeiliche Überprüfung (kurz FPÜ) ist im Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz - Oö. FGPG, LGBl. Nr. 113/1994, geregelt. Gemäß 10 Oö. FGPG ist die Gemeinde zur Überprüfung
MehrHinweise für die Anmeldung von öffentlichen Veranstaltungen. Fällt die Veranstaltung unter das NÖ Veranstaltungsgesetz?
Hinweise für die Anmeldung von öffentlichen Veranstaltungen Fällt die Veranstaltung unter das NÖ Veranstaltungsgesetz? Das Gesetz gilt für Veranstaltungen wie öffentliche Theatervorstellungen und Filmvorführungen
MehrWas passiert wenn was passiert?
Was passiert wenn was passiert? Brandschutztechnische Beschreibung und Organisation für das Objekt BB Unterweisung entsprechend 14 ASchG Oktober 2014 DI Markus FELLNER, MSc Ziel Die Nutzer sollen die technischen
MehrBrandschutz Aufgaben und Herausforderungen
Brandschutz Aufgaben und Herausforderungen Ing. Peter Kovacs Leiter des Objektmanagements in der MA 34 Vorstandsvorsitzender-Stv. der Facility Management Austria Leiter des AK Facility Management im Österreichischen
MehrVERANSTALTUNGSANMELDUNG
GEMEINDE LANGKAMPFEN Sonnweg 1 6336 Langkampfen Tel.: 0043 (0)5332 87669 104 Fax: 0043 (0)5332 87666 E-Mail: verwaltung@langkampfen.tirol.gv.at Bearbeiter: Martin Wildauer Web: www.langkampfen.at Aktenzahl:
MehrN Ö B a u t e c h n i k v e r o r d n u n g Brandschutz. NÖ Bautechnikverordnung neu! Umsetzung der OIB-Richtlinien. Stand:
NÖ Bautechnikverordnung neu! Umsetzung der OIB-Richtlinien Stand: 11.12.2014 NÖ BTV 2014 3 Verweise auf OIB-Richtlinien Anlagen 2, 2.1, 2.2, 2.3, 7, 8 RL 2 RL 2.1 Betriebsbauten RL 2.2 Garagen, überdachte
MehrOIB-Richtlinien Brandschutz
OIB-Richtlinien Brandschutz Änderungen in der Ausgabe 2015 HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler Bmstr. Ing. Karl Poschalko 12.04.2016 Gebäudeklassen Gebäudeklasse 1 OIB-Richtlinie 2 maximal zwei Wohnungen
MehrBrandschutzverantwortlich! Eine brandheiße Sache? Herzlich willkommen. Herzlich willkommen
Brandschutzverantwortlich! Eine brandheiße Sache? Herzlich willkommen Herzlich willkommen Diese Schulungsunterlagen dienen ausschließlich der interne Weiterbildung und dürfen nicht veröffentlicht werden
MehrNORM DIN , Ausgabedatum: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen
Elektrotechniker Handbuch Neu sofort lieferbar! DIN 4102-1, Ausgabedatum: 1998-05 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen DIN 4102-2, Ausgabedatum:
MehrFLA Gold Station Hausaufgabe EINSATZPLAN
FLA Gold Station Hausaufgabe EINSATZPLAN 1 Hauptbewerter 2 Bewerter Teil A Teil B Teil C FLA Gold Station Hausaufgabe Bewertung Die Bewertung erfolgt durch die Bewerter gem. den Bewertungsteilen A, B und
MehrLandratsamt Würzburg Bauamt Zeppelinstraße Würzburg
Landratsamt Würzburg Bauamt Zeppelinstraße 15 97074 Würzburg Anzeige für die vorübergehende Verwendung von Räumen und begrenzten Freiflächen, für eine Veranstaltung mit mehr als 200 Personen nach 47 Versammlungsstättenverordnung
MehrBGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten
BGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten (bisher ZH 1/445) Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und und Gaststätten April 2003 Diese BG-Information wurde unter Mitwirkung
MehrVereinsmeierei? Von wegen! Feste, Technischen Kreisbauamtes und Gemeinden im Landkreis Kelheim und , 17 Uhr
Vereinsmeierei? Von wegen! Feste, Feiern Feste und Veranstaltungen Feiern aus Sicht für des Vereine Technischen Kreisbauamtes und Gemeinden im Landkreis Kelheim 13.03. und 14.03.2018, 17 Uhr Welches Risiko
MehrRelevante Aspekte der Notbeleuchtung für den vorbeugenden Brandschutz
Relevante Aspekte der Notbeleuchtung für den vorbeugenden Brandschutz Referent: DI Erich Hofer TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH Geschäftsfeld Life Training & Certification Austria Gruppe LTC-BU-LIFE-MedTech-Gruppe-WIEN
MehrFreiwillige Feuerwehr Hettensen. Objektkunde Ingolf Wolter
2008 Ingolf Wolter Ziel Feuerwehreinsatzpläne lesen können 2 Rechtliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) Raumordnungsgesetz (ROG) Musterbauordnung
MehrWas passiert wenn was passiert?
Was passiert wenn was passiert? Brandschutztechnische Beschreibung und Organisation für das Objekt DA-DC Unterweisung entsprechend 14 ASchG Dezember 2014 DI Markus FELLNER, MSc Ziel Die Nutzer sollen die
Mehrvpb - Anwenderleitfaden für den Ersteller von Brandschutznachweisen und konzepten
Neu-Isenburg 20. März 2019 Dipl.-Ing. Oliver Hilla (vpb-hessen) Dipl.-Ing. Frank Wessel (vpb-hessen) Einheitliche Betrachtungsweisen Ansprechpartner für Architekten und Fachplaner Mitwirkung bei der Novellierung
MehrAkkreditierungsumfang der Inspektionsstelle (EN ISO/IEC 17020:2012) TÜV SÜD Landesgesellschaft Österreich GmbH Seilbahnprüfstelle / (Ident.Nr.
1 BGBl. II 164/2000 2000-06 Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Schutz der ArbeiternehmerInnen bei der Benutzung von Arbeitsmitteln (Arbeitsmittelverordnung - AM- VO) und
MehrFLEXIBILITÄT QUALITÄT VERANTWORTUNG KOMPETENZ IM BRANDSCHUTZ
FLEXIBILITÄT QUALITÄT VERANTWORTUNG BRANDSCHUTZTECHNIK ICB Engineering GmbH leistet als Ingenieurbüro eine umfangreiche Planungs-, Beratungs- und Prüfungsleistung für Brandschutzanlagen. In Industrie und
MehrAnmeldung einer Veranstaltung. Nidderau, den Stadt Nidderau Ordnungsamt -
Freiwillige Feuerwehren der Stadt Nidderau Anmeldung einer Veranstaltung Wird vom Ordnungsamt ausgefüllt Ein Brandsicherheitsdienst durch die Feuerwehr wird angeordnet ( Weiterleitung an Feuerwehr). nicht
MehrHERZLICH ILLKOMMEN zum
HERZLICH WILLKOMMEN zum Programm: 16.00 16.30: Begrüßung und Einleitung: Gesetze, Normen und Richtlinien für den Brandschutz Start des Workshops 16.30-17.00 Brandabschnitte richtig erkennen und verschließen
MehrArbeitsstätten Ausführung von Sicherheitsbeleuchtung und nachleuchtenden Orientierungshilfen
Fachinformation des Österreichischen Elektrotechnischen Komitees OEK Arbeitsstätten Ausführung von Sicherheitsbeleuchtung und nachleuchtenden Orientierungshilfen Fachinformation des Technischen Komitees
MehrInfotag Plattform Wasser 2012
Infotag Plattform Wasser 2012 Löschwasserversorgung, Löschwasserbedarfsberechnung, Löschwasserrückhaltung HBI Ing. Andreas Braunstein Landesfeuerwehrverband Burgenland Burgenländisches Feuerwehrgesetz
MehrBrandschutz Sorgen Sie vor!
FICHTNER Sorgen Sie vor! Bei uns brennt es nie! Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang
MehrPT I T30-RS BRANDSCHUTZ + BAUPLANUNG w w w. p t i - b b. d e
PT I BRANDSCHUTZ + BAUPLANUNG PTI - und Bauplanungs-GmbH Carl-Schurz-Straße 7 D-66953 Pirmasens 06331-259933-0 w w w. p t i - b b. d e info@pti-bb.de T30-RS Firmenprofil Stefan Bär - Dipl.-Ing. (FH) Bauingenieur,
MehrWas passiert wenn was passiert?
Was passiert wenn was passiert? Brandschutztechnische Beschreibung und Organisation für das Objekt BC Unterweisung entsprechend 14 ASchG September 2014 DI Markus FELLNER, MSc Ziel Die Nutzer sollen die
MehrKleine Verkaufsstätten
Brandschutztechnische Anforderungen an Kleine Verkaufsstätten 14 14 Dieses gemeinsame Merkblatt des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, der
MehrAusbildung zum Brandschutzwart
Martin Swoboda Andrea Schwarz-Hausmann Ausbildung zum Brandschutzwart Modul 1 Gemäß Technischer Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB 117 O Betrieblicher Brandschutz-Ausbildung Grundlagen Brandgefahren
MehrErstellen und Betreiben muss wirtschaftlich sein
Genehmigungsrechtliche Fragen zukunftsfähiger Tierhaltungskonzepte Brandschutzkonzepte für landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude Erstellt von Aribert Herrmann 24.03.2010 Fachdienst Bauen und Wohnen Zusammenhänge
MehrBrandsicherheitswache
Brandsicherheitswache Markus Haßler, Lbz. Wadrill Gesetzliche Regelungen Versammlungsstättenverordnung 41 Brandsicherheitswache, Sanitäts- und Rettungsdienst (1) Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren
MehrBrandsicherheitswache
Brandsicherheitswache Markus Haßler, Lbz. Wadrill Gesetzliche Regelungen Versammlungsstättenverordnung 41 Brandsicherheitswache, Sanitäts- und Rettungsdienst (1) Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren
MehrGEMEINDE KREUZAU Ordnungsamt
GEMEINDE KREUZAU Ordnungsamt Sicherheit öffentlicher Veranstaltungen Erhebungsbogen zur Prüfung erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen 1. Bezeichnung der Veranstaltung Titel/ Bezeichnung der Veranstaltung
MehrBrandschutz in Alten- und Pflegeheimen
in Alten- und Pflegeheimen Die 4 Säulen des es Baulicher Anlagentechnischer Organisatorischer Abwehrender Die 4 Säulen des es Baulicher Anlagentechnischer Organisatorischer Abwehrender Brandabschnitte
MehrNotbeleuchtung und Kennzeichnung (1)
e Notbeleuchtung und Kennzeichnung (1) Damit sich Personen bei einem Stromausfall in einem Gebäude zurechtfinden und dieses Gebäude erforderlichenfalls sicher und rasch verlassen können, ist es grundsätzlich
MehrF R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau
F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 6/2011 Anforderungen an den Bau und Betrieb von
MehrInformation. der Sicherheitsbeleuchtung. Funktionserhalt für Leitungsanlagen der Sicherheitsbeleuchtung
Information des Österreichischen Elektrotechnischen Komitees - OEK Sicherheitsbeleuchtung Fachinformation des FUA-E04 Funktionserhalt für Leitungsanlagen der Sicherheitsbeleuchtung Zufolge der ÖVE/ÖNORM
MehrNeue Wege im Brandschutz: Gutachten Simulation Versuche. Christian Knab,
Neue Wege im Brandschutz: Gutachten Simulation Versuche Christian Knab, 09.06.2016 Warum ist Brandschutz wichtig? 2 Quelle: www.tagesspiegel.de, abgerufen am 19.04.2016 Quelle: www.derwesten.de, abgerufen
MehrGesetzliche Grundlage (Hessen)
Gesetzliche Grundlage (Hessen) Der Brandsicherheitsdienst ist z. B. im "Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz" (HBKG) im 17 geregelt: (1) Für Veranstaltungen,
MehrKeine Produktion ohne eine normkonforme Notbeleuchtung
Keine Produktion ohne eine normkonforme Notbeleuchtung Dietmar Nocker din Sicherheitstechnik Experten für Notlicht. Konzentration auf ein Thema seit 30 Jahren. din Sicherheitstechnik din Sicherheitstechnik
MehrVereins- und Veranstaltungsrecht Grundzüge
Vereins- und Veranstaltungsrecht Grundzüge 26.04.2016 Bezirkshauptmannschaft Zell am See Mag. Dr. Bernhard Gratz, MBA Vereinsrecht Vereinsgesetz 2002, LGBl Nr. 66/2002 idgf. Verein: Zusammenschluss von
MehrBRANDSCHUTZ + BAUPLANUNG
PTI BRANDSCHUTZ + BAUPLANUNG Dipl.-Ing. (FH) Stefan Bär Dipl.-Ing. (TU) Architekt Christian Bergmann T30-RS Schloßstraße 22 66953 Pirmasens Telefon: 06331 259933 0 Telefax: 06331 259933 29 www.brandschutz
MehrNeubau einer Gasdruckregelmessstation (GDRM) Wicheler Flur/ Pickerweg Lohne (Oldenburg) Brandschutzkonzept. Doku.-Nr. 900NOLO BSG002-00
Projektnummer: 16 101 Datum: 17.08.2016 Projekt: Neubau einer Gasdruckregelmessstation (GDRM) Wicheler Flur/ Pickerweg 49393 Lohne (Oldenburg) Bauherr: Open Grid Europe GmbH Bamler Servicepark Bamlerstr.
MehrFestzelte; Informationen zum Thema Fliegende Bauten
Landratsamt Dillingen a.d.donau Fachbereich 43 Große Allee 24 89407 Dillingen a.d.donau Festzelte; Informationen zum Thema Fliegende Bauten -Stand März 2011- Dieses Merkblatt soll eine Hilfe für alle Aufsteller
MehrFachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017
Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017 Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung - Grundlagen und Sonderbaueinstufung Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz
MehrWas tun wenn es brennt
Was tun wenn es brennt Was tun wenn es nicht brennt Einfache Regeln Nach eingeübtem Ablauf handeln Gäste bei der Räumung unterstützen Den Alarmort kontrollieren Gibt es einen Ablauf? Sind genug Beschäftigte
MehrBrandschutztechnische Stellungnahme als Brandschutznachweis
28.12.2017 Brandschutztechnische Stellungnahme als Brandschutznachweis Projekt : Errichtung einer Saftreinigungsanlage auf dem Gelände der Zuckerfabrik Anklam Objekt : Suiker Unie GmbH & Co. KG Zuckerfabrik
MehrVom 18. Mai Inhaltsübersicht. 1 Anwendungsbereich, Begriffe
LAND BRANDENBURG Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Verordnung über bauaufsichtliche Anforderungen an Camping- und Wochenendhausplätze im Land Brandenburg (Brandenburgische Camping- und Wochenendhausplatz-Verordnung
MehrInhalt. Entwicklung der BrandschutzbeauftragtenRichtlinie...
11 1 Entwicklung der BrandschutzbeauftragtenRichtlinie........................................ 17 2 Rechtsstellung.................................... 2.1 Gesetzliches Regelwerk..............................
MehrAntrag auf vorübergehende Nutzung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen für Veranstaltungen gem. 47 NVStättVO
An die Bauaufsichtsbehörde Stadt Laatzen Team Bauordnung Marktplatz 13 30880 Laatzen Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde Aktenzeichen Antrag auf vorübergehende Nutzung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen
MehrBrandschutzkonzepte für Industriegebäude Wintersemester 2016/2017
ZIELSETZUNG DES TAGES Brandschutzkonzepte für Industriegebäude Wintersemester 2016/2017 Prof. Dr.-Ing. Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz 1 Einstufung von Industriebauten und M IndBauRL
MehrVeranstaltungskalender. FACHTAGUNG der Brandschutzbeauftragten der Steiermark. Landesstelle für Brandverhütung in Steiermark
2016 Veranstaltungskalender FACHTAGUNG der Brandschutzbeauftragten der Steiermark gilt als Fortbildungsveranstaltung gem. TRVB O 117 5 Jahre Verlängerung des Brandschutzpasses Donnerstag, 19. Mai 2016
Mehr1. Bezeichnung der Veranstaltung Titel/Bezeichnung der Veranstaltung. Zeitraum der Durchführung / Datum und Uhrzeit
Sicherheit bei Großveranstaltungen Sicherheit öffentlicher Veranstaltungen Erhebungsbogen zur Prüfung erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen Vorzulegen bei: Stadt Bad Berleburg, Abteilung Sicherheit und Ordnung,
MehrBerufsfeuerwehr Innsbruck Vorbeugender Brandschutz. Der Rettungsweg Sicherstellung durch die Feuerwehr. Voraussetzungen für den Außenangriff
Der Rettungsweg Sicherstellung durch die Feuerwehr Voraussetzungen für den Außenangriff 2.Rettungs- und Angriffsweg 1.Rettungs- und Angriffsweg Rettungs- und Angriffsweg Ein Stiegenhaus + Feuerwehr Zwei
MehrAuswirkungen der Baugesetze auf den abwehrenden Brandschutz
Auswirkungen der Baugesetze auf den abwehrenden Brandschutz Michael Kastner Abteilung Vorbeugender Brandschutz Oö. Landes-Feuerwehrschule Folie 1 Auswirkungen der Baugesetze Vortragsinhalte Gesetzliche
MehrAm 1. Jänner 2007 ist das NÖ Veranstaltungsgesetz, LGBl , in Kraft getreten.
AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Innere Verwaltung Abteilung Veranstaltungsangelegenheiten Postanschrift 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Amt der Niederösterreichischen Landesregierung,
Mehrhandelt es sich bei Krankenhäusern um ungeregelte Sonderbauten
Dr. Rüdiger Hass, Prüfingenieur für Brandschutz VPI Brandschutzplanung 2017 Brandschutztechnische Bewertung von Krankenhäusern 1 Inhalt des Vortrags Brandschutz im baurechtlichen Genehmigungsverfahren
MehrOIB-Richtlinien Brandschutz
OIB-Richtlinien Brandschutz Änderungen in der Ausgabe 2015 HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler Bmstr. Ing. Karl Poschalko 12.04.2016 Gebäudeklassen Gebäudeklasse 1 maximal zwei Wohnungen (bislang eine)
MehrBrandsicherheitswachdienst. Lernziele:
1 Lernziele: - Gesetzliche Grundlagen - Grundsätzliches zu einer Brandsicherheitswache - Aufgaben einer Brandsicherheitswache - Grundsätzliches zu einer Brandmeldeanlage - Feuerlöscher 2 Gesetzliche Grundlagen:
MehrBrandschutzwart. Der Weg zum. Grundlagen Brandgefahren Brandverhütung. Löschlehre. Gemäß Technischer Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB 117 O
Grundlagen Brandgefahren Brandverhütung Martin Swoboda Andrea Schwarz-Hausmann Löschlehre Der Weg zum Brandschutzwart Gemäß Technischer Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB 117 O Edition TÜV AUSTRIA
MehrStarkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen Teil 1: Allgemeines
ÖVE/ÖNORM E 8002-1 Ausgabe: 2007-10-01 Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen Teil 1: Allgemeines Power installation and safety power supply in communal
MehrBrandschutz im Gastgewerbe
Brandschutz im Gastgewerbe 2. Eifeler Nachfolgetag für das Gastgewerbe Udo Crespin Oberbrandrat, Abteilungsleiter Gefahrenabwehr Leitfragestellungen Brandschutz in meinem Unternehmen warum überhaupt Brandschutz
MehrSicherheitskonzept Mehrzweckhalle Zimmerberg
1. Zweck des Konzeptes Das auf Grundlage der Schweizerischen Brandschutzvorschriften erstellte und der geplanten Personenbelegung angepasste Sicherheitskonzept bezweckt die Zuweisung der Pflichten und
MehrFeuerbeschau bei bestehenden baulichen Anlagen. Dipl. Ing. (FH) Peter Bachmeier Brandoberrat Feuerwehr München
Feuerbeschau bei bestehenden baulichen Anlagen Dipl. Ing. (FH) Peter Bachmeier Brandoberrat Feuerwehr München Aspekte der Feuerbeschau Rolle der Feuerwehr Grundsätze der Feuerbeschau Zielsetzung Fristen
MehrRechenbeispiel: Abschnitt 7 MIndBauRL. (Muster-Industriebaurichtlinie 2014)
Rechenbeispiel: Abschnitt 7 MIndBauRL (Muster-Industriebaurichtlinie 2014) Rechenbeispiel Berechnung nach Abschnitt 7 MIndBauRL i.v.m. DIN 18230: Teil 1: Rechnerisch erforderliche Feuerwiderstandsdauer
MehrHerren Leiter der Magistratsabteilungen 36 und 37
Herren Leiter der Magistratsabteilungen 36 und 37 Magistratsdirektion der Stadt Wien Stadtbaudirektion Gruppe Behördliche Verfahren und Vergabe Rathausstraße 8, 1. Stock 1082 Wien Tel.: (+43 1) 4000 82690
MehrAntrag auf Genehmigung einer Veranstaltungsstätte
Anmeldung einer Veranstaltung An die Gemeinde Oberschützen Hauptplatz 1 7432 Oberschützen Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltungsstätte An die Bezirkshauptmannschaft Oberwart Hauptplatz 1 7400 Oberwart
MehrBrandsicherheitswache
Brandsicherheitswache eine Einsatzart der Feuerwehr Brandsicherheitswachdienst - Themenübersicht Rechtsgrundlage des, Zuständigkeiten bauordnungsrechtliche Relevanz des Anforderungen an das Personal im
MehrGewerberechtliche Genehmigung von KWEA Walter Hoffmann
Gewerberechtliche Genehmigung von KWEA ECOVENT Die Kleinwindanlage ECOVENT ist zur Stromerzeugung im Leistungsbereich von 10 bis 15 kw konzipiert worden. Rotordurchmesser 8,4m Nabenhöhe 17,6m Praxisbeispiele
Mehr01/2018 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND
01/2018 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND 5.3.3. Dienstanweisung vom 1. Jänner 2018 Einsatzplan Auf Grund des Bgld. Feuerwehrgesetzes 1994 wird festgelegt: I. Allgemeines Diese Dienstanweisung regelt
MehrBRANDSCHADEN Statistik 2016
Landesstelle für Brandverhütung des Bundeslandes Niederösterreich Beratungsstelle und Sachverständigendienst für vorbeugenden Brandschutz und Brandermittlung Ausbildungsstelle für Organe des betrieblichen
MehrNiederösterreichische BRANDSCHADENStatistik 2017
Landesstelle für Brandverhütung des Bundeslandes Niederösterreich Beratungsstelle und Sachverständigendienst für vorbeugenden Brandschutz und Brandermittlung Ausbildungsstelle für Organe des betrieblichen
MehrHinweise. für die vorübergehende Nutzung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen für Veranstaltungen entsprechend 47 NVStättVO
Hinweise für die vorübergehende Nutzung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen für Veranstaltungen entsprechend 47 NVStättVO Für die Entscheidung über Ausnahmen entsprechend 47 NVStättVO werden in der Regel
MehrInformationsveranstaltung für SB-VB des Abschnittes Nlgb. im Feuerwehrhaus Neulengbach
Informationsveranstaltung für SB-VB des Abschnittes Nlgb. im Feuerwehrhaus Neulengbach Programm Begrüßung - Anwesenheitsliste Themen: welche Themen sollen zukünftig behandelt werden die Behörde ladet zu
MehrBrände verhüten. Verhalten im Brandfall
Brände verhüten Offenes Feuer verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Feuerwehr 112 Wo brennt es (Anschrift u. Ort)? Was brennt? Sind Menschen in Gefahr? Wer meldet den Brand? In Sicherheit
MehrNiederösterreichische BRANDSCHADEN Statistik 2015
Landesstelle für Brandverhütung des Bundeslandes Niederösterreich Beratungsstelle und Sachverständigendienst für vorbeugenden Brandschutz und Brandermittlung Ausbildungsstelle für Organe des betrieblichen
MehrVERANSTALTUNGSMELDUNG Muss 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin gemeldet werden!
Hinterbrühl, am An die Marktgemeinde Hinterbrühl Hauptstraße 29a 2371 Hinterbrühl VERANSTALTUNGSMELDUNG Muss 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin gemeldet werden! Gemäß 5 des NÖ. Veranstaltungsgesetzes,
MehrBrandschutz/Evakuierungshelfer
Brandschutz/Evakuierungshelfer Programm 1. Einführung 2. Ziele 3. Organisation an der KU (Brandschutzordnung) 4. Aufgaben Brandschutz/Evakuierungshelfer 5. Wissen/Grundlagen Brandlehre, Brandklassen 6.
MehrVeranstaltungen. Mag. Rita Hirner. Abteilung 3 November 2016
Veranstaltungen Mag. Rita Hirner Abteilung 3 November 2016 3 Säulen Veranstaltungsgesetz 2012 (StVAG) Veranstaltungsformularverordnung 2012 (VFVO) Veranstaltungssicherheitsverordnung 2014 (VSVO) Rechtsauskünfte,
MehrERLÄUTERNDE BEMERKUNGEN
RICHTLINIEN DES ÖSTERREICHISCHEN INSTITUTS FÜR BAUTECHNIK richtlinien ERLÄUTERNDE BEMERKUNGEN OIB-RL 2.3 Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m OIB-330.2-018/15 MÄRZ 2015 OIB-Richtlinie
MehrOIB-Richtlinien Vereinfachungen für Schutzhütten
OIB-Richtlinien 2015 16. Internationales Hüttenfachsymposium Benediktbeuern OIB-Richtlinien Vereinfachungen für Schutzhütten HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler 2016-02-26 OIB-Richtlinien 2015 Grundlagen
Mehr- Richtlinie 2.2. Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks. Ausgabe: Oktober 2011
- Richtlinie 2.2 Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks Ausgabe: Oktober 2011 0 Vorbemerkungen... 2 1 Begriffsbestimmungen... 2 2 Überdachte Stellplätze und Garagen mit einer Nutzfläche
MehrBRANDSCHUTZORDNUNG DIN Teil A und B
DIN 14096 Teil A und B Für Personen ohne besonderen Brandschutzaufgaben Unternehmen XYZ-Firma B-straße 54321 Muster-Stadt Aufsteller Dipl.-Ing. Thomas Hankel Hannah-Arendt-Straße 3-7 35037 Marburg INHALTSVERZEICHNIS
MehrVDSI Fachtagung der Fachgruppe Hochschulen
VDSI Fachtagung der Fachgruppe Hochschulen 1 VDSI Fachtagung der Fachgruppe Hochschulen Agenda Was ist eine Veranstaltung Beteiligte und Verantwortliche Versammlungsstätte und Foyer Gefährdungsbeurteilung
MehrEinführung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Studierende im ersten Semester. Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz
Einführung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Studierende im ersten Semester Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz Stabsstelle Arbeitssicherheit Team, Aufgaben Ralf Kühl
MehrAnmeldung einer Veranstaltung
An den Magistrat der Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt Hauptstraße 35 7000 Eisenstadt Anmeldung einer Veranstaltung Ich melde gemäß den Bestimmungen des Burgenländischen Veranstaltungsgesetzes folgende
Mehr...gut veranstaltet. Durch eine Novelle, welche mit gilt, wurde der Entwicklung am Veranstaltungssektor seit 1978 Rechnung getragen.
...gut veranstaltet Liebe Wiener Neustädterin, lieber Wiener Neustädter! Die Möglichkeiten der Gestaltung des raren und wichtigen Gutes Freizeit durch das vielfältige Angebot an Veranstaltungen nahmen
MehrBrandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen-
Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen- Brandschutzbeauftragter Der Brandschutzbeauftragte ist eine besonders ausgebildete Person, die mit der Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes beauftragt
Mehr