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1 Lehrerinformation 1/6 Arbeitsauftrag Wie die gesetzlichen Bestimmungen in der Praxis angewendet werden, beschreibt die Billag auf ihrer Webseite. Die SuS lösen dazu Fragen, welche sie selber betreffen, oder zumindest sicherlich bald. Ziel Die SuS wissen über die wichtigsten Punkte Bescheid und handeln betreffend Radio- und Fernsehgebühren korrekt. Material ev. Computer Arbeitsblatt Sozialform EA Zeit 30 Zusätzliche Informationen: Dieser Auftrag kann als auch Lernzielkontrolle eingesetzt werden. Weitere Fragen finden Sie unter

2 AB 1: Lückentext, Diskussionspapier, Lesetext etc. 2/6 Aufgabe: Nun sollten Sie die wichtigsten Grundlagen der Radio- und TV-Gebühren kennen. Beantworten Sie die unten stehenden Fragen. 1. Wer muss Radio- und Fernsehgebühren bezahlen? 2. Was ist ein Empfangsgerät? 3. Ich besitze ein Handy und habe Internetzugang. Muss ich mich für den Radio- bzw. Fernsehempfang anmelden? 4. In einer Mietwohnung sind die Gebühren bereits in den Nebenkosten inbegriffen. Stimmt das?

3 AB 1: Lückentext, Diskussionspapier, Lesetext etc. 3/6 5. Ich ziehe demnächst zu Hause aus, was muss ich beachten? 6. Ich ziehe in eine WG, welche bereits Radio- und Fernsehgebühren bezahlt. Wie ist das Vorgehen? 7. Sind die Gebühren von Kanton zu Kanton unterschiedlich? 8. Ich bin in Ausbildung und habe den Wohnsitz bei den Eltern. Unter der Woche wohne ich jedoch auswärts. Muss ich mich separat anmelden? 9. Sind Empfangsgeräte in einer Ferienwohnung gebührenpflichtig?

4 AB 1: Lückentext, Diskussionspapier, Lesetext etc. 4/6 10. Ich mache demnächst eine Weltreise. Kann ich mich für diese Zeit bei Billag abmelden? 11. Ich kann nicht 460 Franken auf einmal bezahlen. Was kann ich tun? 12. Wie kommt eine private Firma wie Billag dazu, Gebühren zu erheben? 13. Wofür werden die Radio- und Fernsehgebühren verwendet? 14. Mir gefallen die angebotenen Radio- und Fernsehprogramme überhaupt nicht. Muss ich trotzdem Gebühren bezahlen?

5 AB 1: Lösung 5/6 Lösung: Lösungshilfe: Anregung, wie die Aufgabe gelöst werden könnte, Lösungswege, Ideen etc. 1. Wer muss Radio- und Fernsehgebühren bezahlen? Wer ein Gerät hat, mit dem sich Radio hören oder fernsehen lässt, ist verpflichtet, sich anzumelden und die Gebühren zu bezahlen. Egal, mit welchen Geräten und über welche Empfangsart (Kabelnetz, Telefonnetz, Satellit). Es können beliebig viele Personen des Haushalts Sendungen hören und sehen. Im Haushalt inbegriffen ist auch die Ferienwohnung. 2. Was ist ein Empfangsgerät? Alle Geräte, mit denen sich Radio hören und fernsehen lässt: Radio (inkl. Autoradio), TV, Handy, Computer, Tablet mit Internetzugang 3. Ich besitze ein Handy und habe Internetzugang. Muss ich mich für den Radio- bzw. Fernsehempfang anmelden? Ja, siehe Antwort 2 4. In einer Mietwohnung sind die Radio- und Fernsehgebühren bereits in den Nebenkosten inbegriffen. Stimmt das? In der Regel sind die Kosten für den Anschluss ans Kabelnetz in den Nebenkosten enthalten. Die Radio- und Fernsehgebühren bezahlen Sie dem Bund gestützt auf das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG). 5. Ich ziehe demnächst zu Hause aus, was muss ich beachten? Melden Sie sich bei Billag an, am einfachsten über das Onlineformular auf billag.ch. 6. Ich ziehe in eine WG, welche bereits Radio- und Fernsehgebühren bezahlt. Wie ist das Vorgehen? Die Radio- und Fernsehgebühren werden pro Haushalt bezahlt, nicht pro Gerät. Dies gilt auch für Wohngemeinschaften. Das heisst: Ein Wohnpartner meldet sich an und erhält die Rechnung. Die restlichen Mitbewohner werden als Wohnpartner auf der Rechnung aufgeführt. Teilen Sie Billag mit, dass Sie in eine WG ziehen und wer dort bereits die Gebühren bezahlt. 7. Sind die Gebühren von Kanton zu Kanton unterschiedlich? Nein, alle Haushalte in der Schweiz bezahlen Franken. 8. Ich bin in Ausbildung und habe den Wohnsitz bei den Eltern. Unter der Woche wohne ich jedoch auswärts. Muss ich mich separat anmelden? Wenn Sie am Zweitwohnsitz Empfangsgeräte haben und dort mindestens drei Nächte pro Woche verbringen, müssen Sie sich anmelden.

6 AB 1: Lösung 6/6 9. Sind Empfangsgeräte in einer Ferienwohnung gebührenpflichtig? Wenn Sie die Ferienwohnung selber nutzen, ist sie im bereits angemeldeten Haushalt inbegriffen. 10. Ich mache demnächst eine Weltreise. Kann ich mich für diese Zeit bei Billag abmelden? Sofern der Haushalt weiter besteht und weiterhin empfangsbereite Geräte vorhanden sind, sind auch die Radio- und Fernsehgebühren weiter zu bezahlen. Ansonsten können Sie sich abmelden. Sie machen dies am besten vor Ihrer Abreise. 11. Ich kann nicht 460 Franken auf einmal bezahlen. Was kann ich tun? Auf Wunsch können Sie die Radio- und Fernsehgebühren auch alle drei Monate bezahlen. Pro Rechnung kommt eine Gebühr von 2 Franken dazu. 12. Wie kommt eine private Firma wie Billag dazu, Gebühren zu erheben? Billag ist im Auftrag der Eidgenossenschaft tätig. Sie hat deshalb den Status einer Behörde (gemäss Art. 1 Abs. 2 Bst. e des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren, VwVG). Sie kann Verfügungen erlassen, z.b. um die Melde- und Gebührenpflicht festzustellen (gemäss Art. 69 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen, RTVG). 13. Wofür werden die Radio- und Fernsehgebühren verwendet? Mit den Radio- und Fernsehgebühren leisten Sie einen wichtigen Beitrag an den Service public von Radio und Fernsehen in der Schweiz. Sie ermöglichen damit gleichwertige Programmangebote der SRG SSR in der deutschen, französischen und italienischen Schweiz sowie Sendungen in Rätoromanisch. Private Radio- und Fernsehveranstalter aus allen Sprachregionen erhalten ebenfalls einen Teil der Gebühren für ihre regionalen und lokalen Programmangebote. 14. Mir gefallen die angebotenen Radio- und Fernsehprogramme überhaupt nicht. Muss ich trotzdem Gebühren bezahlen? Wer ein Gerät hat, mit dem sich Radio hören oder fernsehen lässt, ist verpflichtet, die Gebühren zu bezahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihnen die Programme gefallen oder wie häufig Sie welche Sender hören bzw. schauen. Mit den Radio- und Fernsehgebühren leisten Sie einen wichtigen Beitrag an den Service public von Radio und Fernsehen in der Schweiz. Sie ermöglichen damit Programmangebote in allen Landesteilen und -sprachen.

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