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1 Definitionen: Ein erster Überblick Fälschungen und Verfälschungen sind zweierlei, werden aber häufig im gleichen Atemzug gebraucht. Dennoch sind es zwei grundverschiedene Begriffe, was man selbst in neueren Werken, wie z.b. dem Lexikon der Philatelie von Wolfram Grallert 1 nicht genügend herausgestellt findet. Eine falsches Postwertzeichen, also eine Fälschung, ist eine nachgeahmtes, unechtes Postwertzeichen, d.h. das mehr oder weniger gut gelungene Plagiat eines Originals, das in der Regel zu betrügerischen Zwecken hergestellt wird. Eine verfälschtes Postwertzeichen ist dagegen ein durch chemische, mechanische oder anderweitige äußere Einwirkung verändertes Postwertzeichenoriginal. Der Bund Philatelistischer Prüfer e.v. beschreibt Fälschungen in der neuesten Auflage seiner Philatelistischen Begriffsbestimmungen 2 (nachfolgend jeweils mit PB abgekürzt) so: Fälschungen von Postwertzeichen a) Ganzfälschungen, bei denen das gesamte Postwertzeichen in allen Teilen gefälscht ist. b) Verfälschungen, bei denen an den ursprünglichen Postwertzeichen Veränderungen vorgenommen wurden (z. B. durch Veränderung der Gummistruktur, Neugummierung, Farbveränderungen, Abschneiden der Zähnung, Anbringen eines falschen Aufdrucks, einer falschen oder ergänzten Entwertung oder anderer Zusätze, usw.) die das Vorliegen eines selteneren Postwertzeichens vortäuschen sollen. Fälschungen von Ganzstücken a) Ganzfälschungen, bei denen sämtliche Bestandteile des Ganzstückes falsch sind. b) Teilfälschungen durch Veränderungen (Hinzufügen, Entfernen oder Austauschen von Bestandteilen des Ganzstückes, z. B. Postwertzeichen, Entwertungen oder Zusatzstempel, Vermerke, Adress- oder Absenderangaben). Nach ihrem Zweck unterscheidet man: a) Fälschungen zum Schaden der Sammler. Hierzu zählen neben den oben genannten Ganzund Teilfälschungen auch die selbst für Postgesellschaften schädlichen Phantasie-und Schwindelmarken, die im Namen von tatsächlichen oder nicht existenten Ländern unautorisiert erscheinen. b) Fälschungen zum Schaden der Post einschließlich zu Spionagezwecken hergestellter Fälschungen. Fälschungen von Prüfzeichen Postwertzeichen und Belege kommen auch mit gefälschten Prüfzeichen vor. Aus diesem Grund werden in der Regel höherwertige Prüfgegenstände mit fälschungssicheren Befunden oder Attesten versehen. Fälschungen wie Verfälschungen von Postwertzeichen setzen also immer ein Original voraus. Ohne Original kann es auch keine Fälschungen geben! Dennoch kennt der philatelistische Markt auch durchaus Postwertzeichen, die wie Originale aussehen, in Wirklichkeit keine Fälschungen sind, weil es zu diesen keine Originale gibt. Die PB deuten dies siehe oben schon bei den Ausführungen der Fälschungen zum Schaden der Sammler an. Hier handelt es sich in Wirklichkeit auch wenn solche Produkte häufig als Fälschungen bezeichnet werden um Phantasiemarken (engl.: bogus), also um erfundene, in Gestalt und Ausführung wirklichen Postwertzeichen nachempfundene Produkte, die zu bestimmten Zwecken hergestellt wurden. Solche postwertzeichen-ähnliche Produkte, die auch heute im Handel anzutreffen sind, werden häufig auch als Schwindelausgaben aufgeführt. Dem Leser wird auffallen, dass bisher meist von Postwertzeichen statt von Briefmarken die Rede

2 ist. Dies nicht ohne Grund, denn Briefmarken sind nur eine Kategorie der mit früher mit amtlicher, heute im Zeitalter privatisierter und staatlich lizensierter Postgesellschaften ebenso autorisierter, d.h. also mit staatshoheitlicher Genehmigung zur Ausgabe gelangten Postwertzeichen. Als weitere Gruppen sind Ganzsachen (z.b. Postkarten, Briefumschläge, Formulare, jeweils mit eingedruckten Wertstempeln), Internationale Antwortscheine und Freistempel mit zu berücksichtigen. Natürlich wurden und werden auch diese gefälscht, allerdings werden aus Umfanggründen in diesem Buch vorwiegend die Manipulation von Briefmarken als Schwerpunkt behandelt, so dass der Überblick gewahrt bleibt. Als Postwertzeichen gilt ein von einer dazu befugten Postverwaltung oder einer staatlichen Behörde herausgegebenes Wertzeichen, das zur Freimachung von Postsendungen und zur postalischen Gebührenverrechnung bestimmt ist. Herausgeber muss also nicht immer ein Postministerium sein in Deutschland ist es derzeit das Bundesfinanzministerium, es können auch private, aber staatlich anerkannte und dazu befugte Institutionen oder lizensierte Firmen die Herausgabe übernehmen. Dennoch setzen Postwertzeichen im philatelistischen Sinne immer einen staatlichen Urheber und eine genehmigte Ausgabeabsicht voraus. Die schon zuvor zitierten PB bestätigen dieses Verständnis, indem diese unter Postwertzeichen ausführen: Postwertzeichen sind von einer zur Wahrnehmung des Postdienstes autorisierten Stelle (staatliche Behörde, Postverwaltung, lizenziertes privates Unternehmen) oder in deren Auftrag hergestellte und herausgegebene Marken und Ganzsachen, die a) als Quittung für eine bestimmte postalische Leistung (einschließlich der Verwendung im Innendienst), oder b) als Bestätigung der Postgebührenfreiheit (z.b. Portofreiheitsmarken, Feldpostmarken), oder c) als Voraussetzung der Zulassung zur Postbeförderung (z.b. Zwangssteuermarken, Nachportomarken, Feldpostzulassungsmarken) dienen. Wenn Postämter Marken oder Gebührenzettel unter besonderen Bedingungen herstellen oder herstellen lassen (Lokal-oder Notausgaben), liegt ein Postwertzeichen vor, wenn dessen bedarfsmäßige Verwendung nachgewiesen ist oder wenn die Posthoheit wahrnehmende Autorität diese Ausgabe sanktioniert hat. Postwertzeichen sind ferner Freimarken, die in Wertzeichendruckern hergestellt werden, Freistempel (Post-und Absenderfreistempel, Internetfrankaturen) sowie Internationale Antwortscheine (IAS). Privatpostmarken werden ebenfalls als Postwertzeichen bezeichnet, solange sie von einer staatlich konzessionierten Privatposteinrichtung verausgabt werden. Voraussetzung ist ausdrücklich eine staatliche Anerkennung und Zulassung zur Ausübung eines Postbetriebes mit Annahme, Weiterführung und Zustellung von Postsendungen von und an jedermann. Dabei kann dieser Postdienst regional oder lokal beschränkt sein. Keine Postwertzeichen sind Hinweiszettel, die keine Voraussetzung für die Zulassung zur Postbeförderung darstellen, sondern lediglich Hinweise für die postalische Behandlung von Sendungen geben (z. B. Einschreiben, Express, Luftpost, Gebühr bezahlt Empfänger usw.). Ohne Vorliegen einer autorisierten Postlizenz sind von privater Seite hergestellte Marken keine Postwertzeichen, sondern Vignetten. Was hier eigentlich so selbstverständlich klingt, bereitet Philatelisten und Katalogherausgebern seit geraumer Zeit mehr und mehr Kopfzerbrechen. Als Beispiel dürfen zahlreiche Lokalausgaben der Nachkriegszeit dienen, bei denen Kataloge zwischen Ausgaben mit amtlicher

3 Veranlassung/Genehmigung, Ausgaben mit amtlicher Duldung, also privat veranlassten, aber postalisch geduldeten Ausgaben und privat veranlassten Marken unterscheiden. Dies aus gutem Grund, denn es hat jahrzehntelanger Mühen und der Mithilfe vieler forschender Philatelisten bedurft, hier Licht ins Dunkle zu bringen. So schrieb schon wenige Jahre nach Kriegsende der Sammler Gustav Rehnisch in seiner Plauderei über Briefmarken : Wenn in Glauchau 18 Werte, in Bad Gottleuba 21 Werte, in Löbau 23 Werte und in Schwarzenberg und Wurzen je 46 Briefmarken zur Ausgabe gelangten, ist mit voller Berechtigung die Frage aufzuwerfen, ob hierfür eine Notwendigkeit vorlag. Die Frage wird noch unterstrichen, wenn Städte, die sicher von vielen Deutschen nicht einmal dem Namen nach gekannt werden, wie Niesky und Großrächen, Postwertzeichen drucken ließen und verausgabten. Es gibt wohl keine andere Erklärung, als dass bei mancher dieser Markenausgaben der leitende Gedanke Spekulationssucht gewesen ist. 3 In Sammlerkreisen findet man deshalb häufig auch den Terminus Technicus Spekulationsausgabe, der allerdings keineswegs mit Fälschungen oder Manipulationen generell gleichzusetzen ist. Dieser Wertungsbegriff ist eine Beurteilung, die auch durchaus für nicht wenige, rechtlich absolut einwandfrei veranlasste, genehmigte und herausgegebene Postwertzeichen früher wie heute gelten kann. Gerade heute sind einzelne Postverwaltungen durchaus darauf bedacht, ihr Marketing mit solchen Spekulationsausgaben zu verbessern und ähnlich wie die DDR es in früheren Jahren mit den künstlich in der Auflagenzahl verknappt abgegebenen Sperrwerten vorexerzierte dies heute mit limitierten Kleinauflagen von Blocks oder Spezialprodukten (Markenheftchen u.ä.) nachmachen. Wir bleiben deshalb bei dem klaren Begriff des Postwertzeichens, womit dann eben so manche der oben erwähnten privat veranlassten Lokalausgaben heute als Schwindelmarken entlarvt sind, da sie keine andere Absicht hatten, als Sammler zu schröpfen. Auch, wenn diese Absicht nicht nur von Einzelnen zur persönlichen Bereicherung, sondern von händeringend damals nach Geldquellen suchenden Stadträten zu Aufbauzwecken initiiert worden war, kann das Ergebnis nicht anders lauten, als solche Phantasieprodukte als das zu bezeichnen, was sie sind: Phantasiemarken zur Schädigung der Sammler. Der Leser ist gut beraten, gerade bei der Sammelgebieten Lokalausgaben, aber auch bei Besetzungsausgaben I. und II. Weltkrieg einen Blick in die jeweils neueste Ausgabe des MICHEL-Spezialkataloges Deutschland zu werfen und den wirklichen postalischen Charakter der vermeintlichen Marke zu prüfen. Das bewahrt vor teuren Fehlinvestitionen. Es sei allerdings nicht verschwiegen, dass philatelistische Forschung immer im Fluss ist. Was heute zuweilen als Schwindelausgabe oder Phantasiemarke gilt, stand vor Jahren noch im Katalog, undifferenziert untereinander gelistet und meist mit teuren Preisen auf dem Markt gehandelt und bewertet. Um die Frage der amtlichen Veranlassung gab und gibt es immer, gerade bei älteren Notausgaben und Provisorien, aber selbst auch bei berühmten legendären Markenausgaben oder Abarten Diskussionen mit teils sehr kontroversen Standpunkten. Das Kapitel Berühmte Fälschungen? Umstrittene Originale! greift mehrere Beispiele dieser vielfach in der philatelistischen Weltöffentlichkeit diskutierten Marken und Belege auf. Diese Beispiele zeigen, wie schwer es sein kann, im Einzelfall zu einer korrekten endgültigen Entscheidung zu kommen. Dies hindert aber nicht, die grundlegenden Definitionen als Handwerkzeug zu nutzen, denn mit ihrer Hilfe kann man nahezu alle der hier zur Behandlung stehenden Fragen sehr eindeutig klären. Weitere nützliche und in diesem Buch verwendete Definitionen der Philatelistischen Begriffsbestimmungen des BPP e.v. Aufdruck und Überdruck

4 Früher wurden diese Begriffe wie folgt definiert: Aufdruck: Veränderung eines vorhandenen Postwertzeichens durch Anbringen (maschinell oder manuell) von zusätzlichen Buchstaben, Worten oder Zeichen (Änderung der Staatsform, Währungsumstellungen, Veränderung des Verwendungszweckes usw.). Überdruck: Änderung des Frankaturwertes (auch mehrfach) mittels maschineller oder manueller Verfahren. Heute werden diese Begriffe völlig gleichberechtigt nebeneinander verwendet, wobei dem Begriff Aufdruck der Vorzug gegeben wird. Brief Im allgemeinen Sprachgebrauch ist ein Brief eine schriftliche Mitteilung an einen benannten Empfänger, die entweder auf Papier, gefaltet (Faltbrief), in einem Umschlag oder elektronisch übermittelt wird. Mit dem Begriff Brief im philatelistischen Sinne wird in der Regel die Briefhülle gemeint, die meist das eigentliche Sammelobjekt ist, da auf dieser Hülle Frankatur, postalische Vermerke und ähnliches angebracht sind. Briefstück Briefstücke sind Ausschnitte aus Ganzstücken. Als Briefstücke in prüfungstechnischer Hinsicht behandelt werden auch nicht portogerecht frankierte Sammler-und Händlerbriefe (z. B. Satzbriefe oder ähnliches) sowie philatelistische Erzeugnisse. Ganzsachen Ganzsachen sind Briefe, Karten und sonstige zur Verwendung im Postdienst vorgesehene Formulare mit eingedrucktem Wertstempel bzw. Wertvermerk oder einem Stempelvermerk (Vorausentwertung), der vor dem postseitigen Verkauf angebracht sein muss. Ganzstücke (Belege) Ganzstücke sind z. B. Briefe, Karten, Ganzsachen, Päckchenausschnitte, Paketkarten, Postanweisungen usw. sowie amtliche bzw. staatlich zur Verwendung im Kommunikationsverkehr autorisierte, aber auch von privater Seite hergestellte Formulare mit oder ohne aufgeklebten Postwertzeichen zur postalischen Verwendung. Makulatur Makulaturdrucke (kurz Makulatur genannt) sind unbrauchbare Druckerzeugnisse, die infolge technischer Mängel, aber auch bei der Maschineneinrichtung während des Druckvorganges entstehen. Dazu gehören alle Abweichungen, welche die Marken zum eigentlichen postalischen Zweck unverwendbar machen. Makulatur wird in der Regel von der Druckerei vernichtet. Wenn nachweisbar Makulatur illegal in den Handel gelangt ist, wird diese nicht signiert oder attestiert. Muster Deutscher Begriff für Specimen, der in Form eines Stempels auf Vorlagestücken zur Ausgabe vorgesehener Postwertzeichen angebracht wurde. Diese Muster wurden der Presse und berechtigten Empfängerkreisen meist vor Ausgabe zur Information zugeschickt.

5 Die Deutsche Post führte diese Muster -Stempel als Handstempel in verschiedener Form und Ausführung bis Ende Sie werden grundsätzlich nicht geprüft. Probedrucke, Essays, usw. Diese Produkte aus den Vorstufen der Postwertzeichenherstellung sind keine Postwertzeichen, da sie grundsätzlich nicht zur postalischen Verwendung bestimmt sind. Sie können deshalb in ihren Formaten schwanken. Dazu gehören: a) Entwürfe für neu auszugebende Postwertzeichen, die meist größer als die endgültigen Marken sind und gezeichnet oder im privaten Auftrag des Gestalters gedruckt werden (private Essays). b) Andrucke sind Drucke, die meist auf unterschiedlichen Papieren vor Beginn des eigentlichen Markendrucks hergestellt werden, um die Druckmaschine nebst Farbwerken auf ihre ordentliche Funktion und die Druckform auf Sauberkeit usw. zu überprüfen. Hierzu gehören auch Phasendrucke beim Mehrfarbendruck. c) Maschinenproben dienen im Unterschied zu den Andrucken nicht der unmittelbaren Vorbereitung des Drucks bestimmter Postwertzeichen, sondern lediglich der Erprobung insbesondere neuer oder reparierter Druckmaschinen durch Herstellung markenähnlicher Drucke. Dazu können eigens dafür hergestellte oder aber auch Druckformen früherer Markenausgaben in unveränderter oder veränderter Form verwendet werden. d) Essays sind im postalischen Auftrag hergestellte Vorlagen in abweichender Zeichnung, um unter den eingeholten Entwürfen für neue Postwerteichen die am besten geeigneten zu finden. e) Probedrucke sind letzte Versuchsdrucke vor Beginn des eigentlichen Auflagendrucks zwecks nochmaliger Überprüfung der Druckform und Farbwirkung und zeigen die endgültige Zeichnung (gegebenenfalls in einer anderen Farbe, Wertstufe, einem anderen Druckverfahren oder einer anderen Druckausführung). f) Postwertzeichendrucke, die zur Ausgabe als Postwertzeichen vorgesehen waren, aber aus unvorhersehbaren Gründen (häufig aus politischen oder gestaltungstechnischen Gründen) vor Ausgabe zurückgezogen wurden, gelten als nicht zur Ausgabe gelangt. Sie werden in Katalogen unter einer gesonderten (römischen) Nummerierung als Postwertzeichendrucke aufgeführt. Die genannten Vorstufen b) bis f) werden mit Attesten oder Befunden versehen. Specimen Dieser aus dem lateinischen herrührende Begriff für Probestück oder Muster bezeichnet Postwertzeichen, die mit einem gleichlautenden Stempel oder Aufdruck, als Vorlagestücke für den Weltpostverein, die Presse, Firmen oder Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gekennzeichnet werden. Ersatzweise findet man je nach Land und Tradition auch andere Begriffe, wie z.b. MUSTER, Muestra oder Cancelled bzw. einfache Formen der Vor-Entwertung durch Strich(e), Kreuze, Balkung u. dgl. Specimen sind keine gültigen Postwertzeichen, sondern Vorlageexemplare der zur Ausgabe vorgesehenen Postwertzeichen. Derartige Aufdrucke werden nur in Ausnahmefällen geprüft. Ungestempelte Postwertzeichen Postwertzeichen, die keine postseitigen Entwertungen erfuhren, bezeichnet man in ihrer Gesamtheit als ungestempelt.

6 Als postfrisch mit Originalgummierung (kurz postfrisch genannt) gelten ungestempelte Marken, deren Gummierung nicht verändert wurde und dem Originalzustand unter Berücksichtung eines natürlichen Alterungsprozesses entspricht. Minimale Finger- oder Griffspuren beeinträchtigen in der Regel diesen Zustand nicht. Im Prüfwesen erfolgt die Signierung von Marken seit weit über hundert Jahren und wird auch in Zukunft bei der weitaus überwiegenden Anzahl der Marken unverzichtbar sein. Prüf-oder Eigentumszeichen gelten nicht als Veränderung des postfrischen Zustandes. Herstellungsbedingte Gummibeeinträchtigungen sind kein Mangel. Ungebrauchte Marken sind ungestempelte Marken, die Originalgummierung mit Falz, Falzspur oder Haftspuren haben. Hierzu zählen auch entfalzte Marken. Marken ohne Gummierungen oder mit Teilgummierungen werden als ungestempelt bezeichnet. Wertmäßig sind ihnen nachgummierte Marken gleichzustellen, auch wenn es sich hier um eine Verfälschung handelt. Postwertzeichen, die ohne Gummierung verausgabt wurden, sind in dieser Form vollwertig. Postwertzeichen, die mit Teilgummierung verausgabt wurden, gelten dann als postfrisch, wenn der gummierte Teil postfrisch und der ungummierte Teil in unbehandelter Erhaltung vorliegt. Selbstklebende Postwertzeichen sind postfrisch, wenn sie auf der Trägerfolie kleben. Änderungen dieser Definition sind aufgrund zukünftiger Zustandsänderungen des Klebstoffes nicht auszuschließen. Anmerkungen 1 Grallert, Wolfram: Lexikon der Philatelie, Phil*Creativ Verlag Schwalmtal Bund Philatelistischer Prüfer e.v.: Philatelistische Begriffsbestimmungen. Anhang zur Prüfordnung des BPP, Redaktionsstand: 10. Juli Rehnisch, Gustav: Plauderei über Briefmarken, ohne Ort und Jahr, S. 28; in einer deutlich erweiterten und von Hans Bellefontaine im Januar 1948 im Verlag Johannes Volk, Aachen, herausgegebenen Neuauflage fehlt zwar der Name des Autors, das Zitat findet sich aber auch dort und zwar auf Seite 44. Quelle: Wolfgang Maassen: Echt oder falsch?, Schwalmtal 2003, S

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