Lageranlagen und Tankausrüstung

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1 Regierungspräsidium Kassel Arno Kilian Regierungspräsidium Kassel Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz Kassel Dezernat Industrielles Abwasser, wassergefährdende Stoffe

2 Gefährdungspotenzial hängt ab von Stoffart Stoffmenge Aufstellungsort Anlagensicherheit 2

3 Stoffart Xn C N T / T+ R 52, R 53 Wassergefährdungsklassen (WGK) Deutschland WGK 1 schwach wassergefährdend z.b. Salzsäure, Natronlauge WGK 2 wassergefährdend z.b. Heizöl, Diesel WGK 3 stark wassergefährdend z.b. HKW, Cyanide, Benzen Siehe Vortrag Stoffe 3

4 Aufstellungsort und Gefährdungspotenzial Brunnen Überschwemmung Fluss Flurabstand Grundwasser 4

5 Stufen der Anlagensicherheit Behälter Auffangraum Überwachung intern / extern bei Schadensfall: Begrenzung der Auswirkungen 5

6 Definition Lagern Lagern ist das Aufbewahren von wassergefährdenden Stoffen in Behältern (Tanks, Tankcontainern oder sonstigen Gefäßen) zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an Andere Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung oder zur Entladung ein, wenn diese nicht binnen 24 h nach ihrem Beginn oder am darauf folgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Sonnabend, so endet die Frist am nächsten Werktag. 6

7 Nach der Art der Lagerung wird unterschieden in unterirdisch oberirdisch 7

8 Grundsatzanforderungen Lageranlagen müssen sein: dicht standsicher beständig gegen physikalischen und chemischen Einflüsse 8

9 Unterirdische Lageranlagen Einwandige unterirdische Behälter und Rohrleitungen sind grundsätzlich unzulässig. Ausnahme: feste und gasförmige Stoffe 9

10 Oberirdische Lageranlagen: Kleingebinde < 20 L Aufstellen der Behälter in dichten und beständigen Auffangräumen Ausnahme: wenn auf andere geeignete Weise sichergestellt wird, dass bei Versagen einer Behälterwand keine Gefährdung der Umwelt zu befürchten ist feste und gasförmige Stoffe 10

11 Ortsfeste oberirdische Lageranlagen (Flüssigkeiten) Bestimmung des Rückhaltevolumens R den Rauminhalt der in ihm aufgestellten Anlage, bei mehreren Anlagen den Rauminhalt des größten in ihm aufgestellten Behälters, dabei müssen aber wenigstens 10 % des gesamten Rauminhalts aller im Auffangraum aufgestellten Anlagen zurückgehalten werden; kommunizierende Behälter gelten als ein Behälter, 10 m³ 10 m³ 10 m³ 10 m³ 10 m³ 10 m³ 10 m³ 10 m³ 10 m³ 2 m³ 40 x 2 m³ R 10m³ R 10m³ R 20m³ R 10m³ R 8 m³ 11

12 Löschwasserrückhaltung, Brandschutz Bei der Ermittlung des gesamten Fassungsvermögens des Auffangraumes ist die Löschwasserrückhaltung zu berücksichtigen. Siehe Vortrag Brandschutz, Hochwasser Die Standsicherheit oberirdischer Behälter muss bei einer Brandeinwirkung von 30 Minuten Dauer gewährleistet sein. 12

13 Bestimmung der Auffangraumgröße f. ortsbewegliche Gefäße Fass- und Gebindelager 13

14 14

15 Lagerung von Feststoffen Überdachung Lose Schüttung Beständige, dichte Verpackung Dichte, beständige Bodenfläche 15

16 Flachbodentanks Doppelboden mit Leckanzeige Kontrollierbarer Unterboden cm > 30 cm 16

17 Flachbodentanks mit aufgeschweißten Trägern zur Kontrolle der Unterseite 17

18 Einsehbarkeit zur Leckerkennung und Kontrolle D B A Behälterhöhe <1,5m A= mind. 0,4 m Behälterhöhe >1,5m A= mind. 1,0 m Anzahl der Tanks Gesamtrauminhalt Regel bis 10 < 2000 m 3 B > 0,3 D mindestens 1 m bis 10 > 2000 m 3 < m 3 B > 0,3 D mindestens 3 m bis 4 > m 3 B > 0,5 D mindestens 3 m 18

19 Anfahrschutz Die Behälter müssen so aufgestellt sein, dass sie gegen mögliche Beschädigungen von außen ausreichend geschützt sind. 19

20 Sicherung gegen Aufschwimmen, Überschwemmung Im Falle der möglichen Lageveränderung des Tanks infolge Grundwasser, Staunässe oder Überschwemmung ist der Tank mit geeigneten Mitteln gegen Aufschwimmen zu sichern. Behälteröffnungen sollten in Überschwemmungsgebieten oberhalb des Hochwasserpegels (z.b. für ein 100 jährliches Ereignis) liegen. oberhalb Hochwasser Fest verankert 20

21 Entzündliche Flüssigkeiten F+ hochentzündlich Flammpunkt unter 0 C F leichtentzündlich Flammpunkt von 0 C-21 C R10 entzündlich Flammpunkt von 21 C-55 C ausreichender Abstand untereinander und zu Gebäuden Schutzstreifen um die Behälter Schutz vor Explosions- und Brandgefahr Lagermengen im Hinblick auf die Brandgefahren begrenzen 21

22 Entzündliche Flüssigkeiten Abstände zu Gebäuden > 10m Schwer entflammbar feuerbeständig 10m < 10m 22

23 Entzündliche Flüssigkeiten Abstände untereinander Abstand [m] Lagermenge [m³] (Quelle: TRbF 20) 23

24 Entzündliche Flüssigkeiten Begrenzung der Lagermenge Ortsfeste Tanks 150 m³ pro Lagerraum Ortsbewegliche Behälter / Tankcontainer 100 m³ pro Lagerraum (Quelle: TRbF 20) 24

25 Zusammenlagerungsverbote o o + + erlaubt o - nicht erlaubt bedingt erlaubt 25

26 Be-/Entlüftung Überdrucksicherun g Überfüllsicherung LIA+ P Druckanzeige Blitzschutz Füllstandanzeig e Ethanol Kennzeichnung Absperreinrichtung Leckanzeige Befüll-/Entleereinrichtung Erdung Einstieg 26

27 27

28 Be- und Entlüftungseinrichtung Tanks müssen mit einer Belüftungs- und Entlüftungseinrichtung (Lüftungseinrichtungen) ausgerüstet sein Lüftungseinrichtungen dürfen nicht absperrbar sein. ausreichend fest, formbeständig und gegen Dämpfe des Lagergutes beständig Ausreichende Bemessung kein gefährlicher Unterdruck oder Überdruck beim Befüll- bzw. Entleervorgang gemeinsame Entlüftungsleitung nur wenn brennbare Flüssigkeiten derselben Gefahrklasse keine gefährlichen Vermischungen miteinander eingehen können. Schutz gegen Eindringen von Regenwasser Gefahrlose Ableitung des auströmenden Dampf/Luftgemisches 28

29 Flüssigkeitsstandanzeiger kann bei oberirdischen Tanks mit ausreichend durchscheinenden Wandungen entfallen. Flüssigkeitsstandgläser müssen gegen Beschädigung geschützt in Abschnitte von max. 2,5 m Länge unterteilt sein. Sind Flüssigkeitsstandgläser nicht mit Sicherheitseinrichtungen ausgerüstet, die das Ausfließen von Flüssigkeiten bei Beschädigung des Standglases selbsttätig verhindern, müssen sie mit schnell schließbaren Absperreinrichtungen versehen sein; die Absperreinrichtungen dürfen nur zur Feststellung des Flüssigkeitsstandes geöffnet werden. 29

30 Überfüllsicherung Jeder Tank muss mit einer Überfüllsicherung ausgerüstet sein, die rechtzeitig vor Erreichen des zulässigen Füllungsgrades den Füllvorgang selbsttätig unterbricht oder akustischen Alarm auslöst Dies gilt nicht für oberirdische Behälter (Tanks) mit einem Rauminhalt von nicht mehr als 1 m³, wenn sie mit einem selbsttätig schließenden Zapfventil befüllt werden 30

31 Leckanzeigegeräte Undichtheiten der Behälterwände bei doppelwandigen Tanks müssen durch ein Leckanzeigegerät selbsttätig angezeigt werden. Die Funktionsfähigkeit ist nachzuweisen. 31

32 Absperreinrichtung an Rohrleitungen Jeder Rohrleitungsanschluss unterhalb des zulässigen Flüssigkeitsstandes des Tanks muss mit einer Absperreinrichtung versehen sein. Rohrleitungsanschlüsse oberhalb des zulässigen Flüssigkeitsstandes des Tanks müssen mit einer Absperreinrichtung versehen sein, wenn durch die angeschlossene Rohrleitung ein Aushebern des Tanks möglich ist. Die Absperreinrichtungen müssen sich möglichst nahe am Tank befinden, gut zugänglich und leicht zu bedienen sein. Bei unterirdischen Tanks dürfen Tankanschlussstutzen nur im Domdeckel oder im Scheitel des Tanks angeordnet sein. Die Anschlüsse müssen zugänglich sein. Zum Befüllen und Entleeren muss jeder Tank mit Einrichtungen versehen sein, die den sicheren Anschluss einer festverlegten Rohrleitung oder einer abnehmbaren Leitung ermöglichen. 32

33 Kennzeichnung Jeder Tank muss mit einem Herstellerschild versehen sein, das alle den Tank kennzeichnenden Angaben enthält. Tank muss mit deutlich lesbaren, dauerhaften Kennzeichnungen zu versehen, aus Stoffname Betriebsdruck Nebeneinander angeordnete Füllanschlüsse von Tanks, in denen Flüssigkeiten verschiedener Gefahrklassen oder Flüssigkeiten, die gefährliche Verbindungen miteinander eingehen können, gelagert werden, müssen mit der Lagergutbezeichnung gekennzeichnet sein. 33

34 Statische Aufladung Anlagen und Anlagenteile müssen gegen elektrostatische Aufladungen, die zu gefährlichen Entladungsvorgängen führen können, gesichert sein. Das Befüllen von Behältern muss so vorgenommen werden, dass Gefahren durch elektrostatische Aufladungen nicht entstehen. 34

35 Zusätzliche Anforderungen an Tanks mit innerem Überdruck oder Unterdruck Überdruck Druckanzeige (Manometer) Sicherheitseinrichtung gegen Drucküberschreitung (Sicherheitsventil, Berstscheibe) gefahrlose Ableitung von austretende Flüssigkeiten oder deren Dämpfen Leistung Druckererzeuger mehr als 2 bar höher als Betriebsdruck des Behälters Überdrucksicherung in Druckleitung Schaugläser müssen druckfest und gegen die Lagermedien beständig sein Jeder Druckleitungsanschluss benötigt eine Absperreinrichtung Unterdruck Falls Tanks nicht unterdruckfest Einrichtung zur Vermeidung eines gefährlichen Unterdrucks. 35

36 Weitere Ausrüstung von Tankanlagen Flammendurchschlagsichere Armaturen Heizungen Innerer und äußerer Korrosionsschutz Brandschutzeinrichtungen, z.b. Brandmelder Blitzschutz Explosionsschutz Gaspendeleinrichtungen 36

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