Die Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie (IED) - erste Erfahrungen aus den Umweltinspektionen im Norden von Rheinland-Pfalz
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1 Die Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie ( IED ) erste Erfahrungen aus den Umweltinspektionen im Norden von Rheinland-Pfalz 11. Fachtagung Abfallrecht Die Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie (IED) - erste Erfahrungen aus den Umweltinspektionen im Norden von Rheinland-Pfalz Alfred Grunenberg
2 Entstehung und Inhalt der IED Der Weg zur Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU IED des Europäischen Parlamentes und des Rates vom (Neufassung; Abl L334 v , S. 17)) Richtlinien zur Titandioxid Herstellung v ; ; ; Lösemittel vom Umweltaktionsprogramm der Europ. Gemeinschaft vom Mitteilungen der Kommission v über die thematische Strategie zur Luftreinhaltung, vom für Abfallvermeidung und-recycling, vom für Bodenschutz Richtlinie über Großfeuerungsanlagen v Richtlinie über die Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung v (2008/1/EG) IVU-RL IED löst drei RL zur Titandioxid Herstellung, die AbfallverbrennungsRL, die GroßfeuerungsanlagenRL sowie die LösemittelRL und die IVU-RL ab
3 Entstehung und Inhalt der IED Ziele und Vorgaben der IED: Allgemeiner Rahmen für die Kontrolle der wichtigsten Industrietätigkeiten Eingriffe vorzugsweise an der Quelle der Emissionen Umsichtige Bewirtschaftung der Ressourcen Vermeidung der Verlagerung der Verschmutzung von einem auf bzw. in ein anderes Umweltmedium Integratives Konzept zum Schutz von Luft, Wasser und Boden, für die Abfallwirtschaft, Energieeffizienz sowie für die Verhütung von Unfällen
4 Entstehung und Inhalt der IED Hohes Schutzniveau für die Umwelt als Ganzes Bestimmung bester verfügbarer Techniken (BVT) als Grundlage für Zulassungsanforderungen Einheitliche Umweltstandards für Industrieanlagen im Interesse gleicher Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Union Einheitliche Regelungen für die Genehmigung, den Betrieb und die Stilllegung von Anlagen Umsetzung der IED durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie vom BGBl.I, S. 734 in Kraft seit dem sowie durch zwei Verordnungspakete, die mit ihrer Veröffentlichung ebenfalls am 02. Mai 2013 in Kraft getreten sind
5 Umsetzung der IED in nationales Recht Gesetz 1. VO-Paket 2. VO-Paket BImSchG WHG KrwG 4. BImSchV 5. BImSchV 9. BImSchV 41.BImSchV IZÜV AbwV DepV EMAS-Privi.VO VO Emissionserkl. VO Feuerbestattung 13. BImSchV 17. BImSchV 2. BImSchV 25. BImSchV 31. BImSchV
6 Wesentliche Vorgaben für die Umsetzung Umweltinspektionsplan mit Festlegung eines System für Umweltinspektionen, 52a BImSchG, 47 Abs. 7 u. 8 KrwG, 22a DepV, 9 IZÜV: - Darlegung der rechtlichen Rahmenbedingungen - Allgemeine Bewertung der wichtigsten Umweltprobleme - Verzeichnis der zu überwachenden Anlagen - Aufstellung von Programmen für die regelmäßige Überwachung - Überwachung aus besonderem Anlass - Zusammenarbeit der Überwachungsbehörden Der Überwachungsplan RLP wird durch MULEWF regelmäßig überprüft und fortgeschrieben
7 Wesentliche Vorgaben für die Umsetzung Überwachungsplan RLP Anhang 2: Risikomatrix Bei folgenden Bewertungskriterien für die jeweilige anlagenbezogene Umweltrelevanz werden jeweils 0 bis 3 Punkte vergeben: - Lärm - Luft - Abwasser - Abfall - Boden oder Grundwasser - Anlagensicherheit - Empfindlichkeit der örtlichen Umgebung: z.b. NSG; Abstand zur Wohnbebauung - Häufigkeit von Nachbarschaftsbeschwerden - bisherige Einhaltung von Genehmigungsauflagen und Regelkonformität - Bereitschaft in der Vergangenheit, gesetzliche Regeln einzuhalten - EMAS-Zertifizierung Risikostufe Häufigkeit 0 S 14 (niedrig) 15 S 22 (mittel) 23 S 33 (hoch) alle 3 Jahre alle 2 Jahre jedes Jahr
8 Wesentliche Vorgaben für die Umsetzung Verpflichtungen der für die Zulassung und für die Inspektionen zuständigen Behörden: - Überwachung des Gesetzes- und Verordnungsvollzuges ( 52a I S. 1 BImSchG; - Erstellen von Überwachungsplänen und -programmen ( 52 I b BImSchG, 47 VII KrwG, 8 V ivm 9 IZÜV) incl. regelmäßiger Überprüfung und Aktualisierung - Regelmäßige Überprüfung der erteilten Zulassungen nach Immissionsschutzrecht ( 52 I S. 3), nach Deponierecht ( 36 IV KrwG, 22 DepV) und Wasserrecht ( 100 II WHG ivm 8 II IZÜV) - Koordinierung der Zulassungs- wie auch der Überwachungsverfahren: 9 I Nr. 6 IZÜV, 10 V, 52a I Nr. 6 BImSchG, 22a I Nr. 6 DepV
9 Wesentliche Vorgaben für die Umsetzung 52 BImSchG: Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung der Genehmigung; obligatorische Überprüfung, wenn: - Anhaltspunkte, dass Schutz der Nachbarschaft und Allgemeinheit nicht mehr hinreichend geschützt - wesentliche Veränderungen des Standes der Technik ermöglichen erhebliche Verminderung der Emissionen - Verbesserung der Betriebssicherheit erforderlich - neue umweltrechtliche Forderungen 22 DepV: Überwachungsintervalle für DK I und DK II: vgl. 22a Abs. 3 DepV, Überwachungen alle 2 bis max alle 3 Jahre Im übrigen gilt: Planfeststellungen u. -genehmigungen sind alle 4 Jahre zu überprüfen: Änderungen/Ergänzungen notwendig, damit Stand der Technik eingehalten und die Genehmigungsvoraussetzungen gem. 36 I KrwG weiterhin gegeben sind?
10 Wesentliche Vorgaben für die Umsetzung 8 und 9 IZÜV: Überwachung und Überprüfung von Zulassungen sowie Überwachungspläne und -programme Gegenstand der Überwachungspläne: - selbstständige Industriekläranlagen gem. 60 Abs. 3 S.1 - Industriekläranlagen als Nebenanlagen gem. 1 Abs BImSchV - Indirekteinleitungen aus Industrieanlagen gem. 1Abs. 1 S. 2 IZÜV Pflichten der zuständigen Behörde gem. 100 Abs. 2 WHG: - regelmäßige Überwachung und Überprüfung nach Maßgabe der 8 u. 9 IZÜV - Mindestens einmal jährliche Überprüfung der Emissionsüberwachung - Mindestens, wenn Anhaltspunkte, dass Schutz der Gewässer bzw. der - Umwelt nicht ausreichend sind und die festgelegten Emissionsgrenzwerte überprüft oder neu festgesetzt werden müssen - wesentliche Veränderungen des Standes der Technik ermöglichen erhebliche Verminderung der Emissionen
11 Wesentliche Vorgaben für die Umsetzung Pflichten der zuständigen Behörde (Forts.): - Betriebssicherheit erfordert andere Techniken - neue umweltrechtliche Vorschriften fordern die Überprüfung oder Neufestsetzung der Emissionsbegrenzungen Die Behörde hat die Gewässerbenutzung oder den Betrieb der selbstständigen Anlage zu untersagen, wenn ein Verstoß gegen Benutzungserlaubnis oder die Genehmigung oder ein Verstoß gegen die Betreiberpflichten eine unmittelbare Gefährdung der menschlichen Gesundheit verursacht oder eine unmittelbare erhebliche Gefahr für die Umwelt darstellt
12 Rechtliche und praktische Auswirkungen Wesentliche praktische Auswirkungen für den Betreiber einer Anlage: u.a.: - Pflicht zur Vorlage eines Ausgangszustandsberichts für Grundwasser und Boden gem. 10 Abs. 1 a BImSchG, 4a Abs. 4 der 9. BImSchV bei Neugenehmigungen und wesentlichen Änderungen von Anlagen, in der relevante gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden. - Bei Stilllegung des Betriebes: Rückführung des Grundstücks in einen Zustand wie im AZB beschrieben (vgl. 5 Abs. 4 BImSchG) - Pflicht des Betreibers, jährlich über die Einhaltung von Genehmigungsauflagen etc. zu berichten ( 31 BImSchG) - Beteiligung der Öffentlichkeit bei erstmaliger Genehmigung sowie bei wesentlichen Änderungen
13 Rechtliche und praktische Auswirkungen Verfahren und Zulassung bei IED-Anlagen und zugehöriger Abwasserbehandlungsanlage Abwasserbehandlung Nebenanlage einer IED-Anlage Indirekteinleiter 58, 59 WHG Direkteinleiter 8, 57 WHG Genehmigung 13: umfasst auch IndEinlG BImSchG umfasst nicht Einleiter- Erlaubnis; separate Entscheidung der Wasserbehörde ivm IZÜV
14 Rechtliche und praktische Auswirkungen Verfahren und Zulassung bei IED-Anlagen und zugehöriger Abwasserbehandlungsanlage (Forts.): Abwasserbehandlung Nebenanlage einer IED-Anlage Indirekteinleiter 58, 59 WHG Änderung der AbwV Direkteinleiter 8, 57 WHG Änderung der AbwV Wesentliche Änderung ( 16 BImSchG) 16 13: Konzentrationswirkung kein IZÜV unwesentliche Änderung ( 15 BImSchG) Nur Anzeige an BImSchG-Behörde: kein IZÜV Wesentliche Änderung ( 16 BImSchG) 16 13: Konzentrationswirkung separate Anpassung ivm IZÜV unwesentliche Änderung ( 15 BImSchG) Nur Anzeige an BImSchG- Behörde separate Anpassung ivm IZÜV
15 Organisation der Umweltinspektionen Zuständigkeiten für die Anlagenüberwachung in Rheinland-Pfalz Die Zuständigkeit für die Überwachung von IE-Anlagen liegt für die immissionsschutzrechtliche, wasserrechtliche und abfallrechtliche Überwachung bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd Ausnahme: Anlagen, die dem Bergrecht unterliegen LGB Zuständig für VAwS-Anlagen: untere Wasserbehörden (KV/SV) Vorgabe der DepV für Überwachungsintervall bei Deponien 22a Abs. 3: DK III und IV: jedes Jahr (im Norden von RLP nicht vorhanden) DK II : alle 2 Jahre DK I : alle 3 Jahre Vorgaben IZÜV in 9 Abs. 3: entspr. Risikoklasse zugehöriger IE-Anlage
16 Organisation der Umweltinspektionen Innerbehördliche Organisation für die Umsetzung der IE-Richtlinie MULEWF AG Überwachungsplan RLP für Luft, Wasser und Boden SGD Nord AG Abt. 2 21ff Abt. 2 /21 Abt. 3 31ff Überwachungsprogramm Inspektionen
17 Organisation der Umweltinspektionen Landesweite Projektgruppe IED beim MULEWF (Federführung) erstellt den Überwachungsplan Rheinland-Pfalz Erarbeitet Festlegungen zur Umweltinspektion (incl. Handlungshilfe (Prüfumfang, Prüftiefe) und behördenübergreifende Ablauforganisation trifft Festlegungen zum Inspektionsbericht richtet eine Plattform zum Informationsaustausch für die Beteiligten ein
18 Organisation der Umweltinspektionen Allgemeine, landesweite Festlegungen: Inspektionen sollen alle Emissionspfade berücksichtigen Umweltinspektionen sind nicht zwingend Vor-Ort-Inspektionen Nach jeder Regelinspektion ist ein Umweltinspektionsbericht zu fertigen und zu veröffentlichen Umweltinspektionsberichte sind keine Revisionsschreiben SGD-übergreifend sind folgende Hilfen entwickelt worden: - Überwachungsplan - Handlungshilfe (Checkliste) unter Berücksichtigung aller Pfade - Leitlinien und Schemata für die Zusammenarbeit mit SAM und UWB - Ablaufschema für Vor-Ort-Inspektioen aus besonderem Anlass - Umweltinspektionsbericht
19 Organisation der Umweltinspektionen Hausinterne IED Arbeitsgruppe (Federführung Gewerbeaufsicht): - erarbeitet aus den Vorgaben der Projektgruppe Im MULEWF Vorgaben für den Vollzug innerhalb der SGD - berichtet über Ergebnisse des Vollzugs gegenüber der Projektgruppe und meldet Bedarf für Steuerung und Festlegungen an - Koordiniert innerhalb der SGD die Inspektionsmeldungen/Pflege der IED - Plattform
20 Organisation der Umweltinspektionen Organisation der behördlichen Zusammenarbeit Gewerbeaufsicht / Abfallbehörde (für Abfallanlagen nach Abschnitt 8 des Anhangs zur 4. BimSchV sowie für Deponien) Organisiert und Koordiniert die regelmäßige Umweltinspektion Beteiligt SAM untere Wasserbehörden
21 Organisation der Umweltinspektionen Aufgaben des Koordinators für die IE-Anlagen Inspektion: 1. Schritt: Identifizierung der Anlagen, die der IE-Richtlinie unterfallen (inzwischen durch Kennzeichnung im Anhang zur 4. BImSchV erfolgt. Ausfüllen der Risiko-Matrix, Zuordnung zu einer der Risikogruppen und Festlegung des Überwachungsintervalls. 2. Schritt: Vorbereitung der Anlagenüberprüfung anhand der dafür entwickelten Module. (Parallel Benachrichtigung der Stellen, die an der örtlichen Überprüfung teilnehmen werden). 3. Schritt: Sichten und Einbinden der Beiträge in die modulare Vorbereitung IE-Anlagen Inspektion: Untere Wasserbehörde, Gewerbeaufsicht, Wasser- und Abfallwirtschaft, SAM; Unterlagen des Anlagenbetreibers, Genehmigungsbescheid 4. Schritt: Ortstermin mit Inspektion des Betriebes mit Inspektoren aus verschiedenen Fachbereichen 5. Schritt: Nachbereitung und Erstellen des Inspektionsberichtes 6. Schritt: Veröffentlichung des Inspektionsberichtes
22 Organisation der Umweltinspektionen Zusammenarbeit mit den unteren Wasserbehörden Information über Inspektion und Zusendung der Handlungshilfe Angaben zu VAwS-Anlagen; Mitteilung, ob Teilnahme SGD Inspektion IED- Anlage Ggf. Teilnahme UWB Ergebnisse der Inspektion Benachrichtigung über Konformität, ggf. erforderliche Maßnahmen
23 Organisation der Umweltinspektionen Zusammenarbeit mit der SAM Information über Inspektion und Zusendung der Handlungshilfe Ergebnisse der Auswertung SGD Inspektion IED- Anlage Inspektion SAM Ergebnisse der Inspektion Benachrichtigung über erforderliche Maßnahmen
24 Organisation der Umweltinspektionen Schritte zur Vorbereitung einer Umweltinspektion vor Ort: 1. Arbeiten zur Ermittlung des Status Quo einer Anlage -intern-: I n t e r n SGD-intern: Abwasser Regionalstelle WAB Abluft Abt. 2/Abt. 3 Inhalt der Genehmigung erfassen Messberichte erfassen Besondere Angaben (z.b. Abwasserbehandlung bei Deponien) E Abfall x IED Plattform für die Abteilungen 2 und 3 SAM Boden UWB t e r n
25 Organisation der Umweltinspektionen 2. Arbeiten zur Ermittlung des Status Quo einer Anlage -extern-: - Inhalt der Genehmigung erfassen - Messberichte erfassen - Besondere Angaben (z.b. Abwasserbehandlung bei Deponien) Untere Wasserbehörden Boden/VAwS Per mail Formulare (Prüfberichte, Kataster) Koordinator SAM Abfall Per mail Formulare (Mitteilung zur Registerprüfung) Koordinator
26 Organisation der Umweltinspektionen Umwelt-Vor-Ort-Inspektion: Teilnehmer: - Koordinator Zentralreferat (idr Luftpfad und Gesamtbewertung) - Regionalstelle (Wasser-/Abwasserpfad) - SAM (Registerprüfung/Abfallentsorgung) - Untere Wasserbehörde (VAwS-Anlagen) Prüfungsinhalt/Gegenstand der Besichtigung: - Organisation des Betriebes (Anlagenidentität; Anlagenkonformität; Alarmierung für den Notfall; Anweisungen für den Betriebsablauf; Anlagendokumentation) - Luftpfad/Lärm - Abfallpfad - Abwasserpfad - Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen VAwS
27 Organisation der Umweltinspektionen Zusammenfassung der Ergebnisse Umweltinspektionsbericht Umweltinspektionsbericht gem. 52a Abs. 5 BImSchG - nach jeder Vor-Ort-Besichtigung zu erstellen - mit relevanten Feststellungen - Einhaltung der Genehmigungsanforderungen ( 6 Abs. 1 Nr.1) - Nebenbestimmungen ( 12) - Schlussfolgerungen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind - innerhalb von zwei Monaten nach der Inspektion dem Betreiber zu übermitteln - innerhalb von vier Monaten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen
28 Erfahrungen und Anmerkungen Anzahl der IED-Anlagen (Stand: ): Rheinland-Pfalz (gesamt): 685 davon SGD Nord: 210 davon Abfallanlagen: 100 davon Deponien: 14 Kläranlagen isv 60 WHG 3 Diese Zahlen unterliegen der ständigen Veränderung
29 Erfahrungen und Anmerkungen Positive Aspekte der Umweltinspektionen: Daten zu den Umweltmedien erstmals komprimiert in einer Datei zusammengefasst. ein Status Quo der Anlage steht fachübergreifend aktualisiert zur Verfügung Lesefassungen für die zu inspizierenden Anlagen hilfreich medienübergreifende Inspektion mit Vertretern der jeweiligen Fachrichtung ermöglicht qualifiziertere Beurteilungen
30 Erfahrungen und Anmerkungen Vor-Strukturierte Ermittlungsarbeit - hilft Lücken bei der Zusammenstellung des Materials zu vermeiden - reduziert die Zeit der Vor-Ort-Besichtigung erheblich - legt Prüfungsumfang und -tiefe allgemein fest. - verkürzt die Zeit für die Umweltinspektionen Bestimmung eines Inspektionskoordinators: - Alle Informationen laufen an einer Stelle zusammen - Intensive Vorbereitung der Module erspart zeitraubendes Ausfüllen vor Ort - jederzeitige Kontrolle über den Stand der Vorbereitungen der Inspektion
31 Erfahrungen und Anmerkungen Vorbereitung der Vor-Ort-Umweltinspektionen interne Koordination und Abstimmung funktioniert reibungslos sehr zeitaufwändig, da Genehmigungshistorie aufgearbeitet werden muss; teilweise liegen Genehmigungsunterlagen nicht mehr vor. Vorbereitung der Unterlagen für die VAwS Anlagen gestaltet sich regelmäßig schwierig, da im Vorfeld idr keine belastbaren Unterlagen mehr vorliegen. Es ist daher dringend gewünscht, dass ein Vertreter der UWB mit Vor-Ort ist. Es ist hilfreich, wenn die SAM an Vor-Ort-Inspektionen teilnehmen kann. Identifikation von Abfällen und Registerprüfung sollten von der SAM geleistet werden
32 Erfahrungen und Anmerkungen Fazit: - die Vorgaben der umgesetzten IE-Richtlinie fordern und fördern eine medienübergreifende Betrachtung bei Genehmigung und Überwachung von Industrieanlagen. - Die strukturierten Vorbereitungen für die Überwachung der IED- Anlagen ermöglichen eine effiziente Überwachung dieser Anlagen. - Bei angespannter Personallage bleibt es eine Herausforderung, zeitgerechte Genehmigungen für neue Anlagen zu erlassen und gleichzeitig die regelmäßige Überwachung von IE-Anlagen zu gewährleisten
33 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Alfred Grunenberg Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße Koblenz
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