Aufgaben asylkoordination österreich unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
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- Manuela Müller
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1 Aufgaben asylkoordination österreich unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Vernetzung zur Thematik unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Die asylkoordination österreich bemüht sich den fachlichen Austausch von Menschen und Institutionen, die sich für die Rechte von jungen Flüchtlingen einsetzen, zu unterstützen. Die asylkoordination österreich koordiniert eine Arbeitsgruppe in der die Betreuungsstellen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zusammengeschlossen sind. Die asylkoordination österreich leitet eine Arbeitsgruppe für alle an diesem Thema interessierten Personen (NGOs, Behörden, RechtsvertreterInnen StudentInnen, Projektträger ) Die asylkoordination österreich bringt sich als Vertreterin der UMF-Arbeitsgruppe sowohl in internationale als auch in nationale Netzwerke ein.
2 Aufgaben asylkoordination österreich unbegleitete minderjährige Flüchtling Laufende Forschungsprojekte zu UMF 2013: Projektpartner im von DAPHNE III geförderten europäischen Projekt Right to Justice. Das Projekt will einen Beitrag für eine bessere rechtliche Vertretung von UMF in allen fremdenrechtlichen Verfahren leisten. 2013: Projektpartner im von Daphne III geförderten europäischen Projekt Closing a protection gap 2.0. Im Rahmen des Projekts wird zunächst eine vergleichende Studie zur Obsorge bei UMF erstellt, im Anschluss daran werden Trainings für Obsorgeträger angeboten. Publikationen Buch: 2010 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Österreich Mitherausgabe: Statement of Good Practice zum Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen, Oktober 2012 Website zu unbegleiteten :
3 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Österreich Jahr Asylanträge Anträge UMF Volljährig erklärt
4 Herkunftsländer der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge Jahr Anträge UMF gesamt UMF nach Altersfestst. Anz. Nationen Stärkstes HKL 2 HKL Russ. Föd. 56 Afghanistan Afghanistan 431 Nigeria Afghanistan 766 Pakistan Afghanistan 1040 Pakistan 160
5 Entwicklung der Betreuung von UMF Bis zum Jahr 2004 hatte der überwiegende Teil der UMF bestenfalls einen Platz zum Schlafen; viele Minderjährige waren obdachlos. Krankheitsversorgung, Sprachkurse oder pädagogische Betreuung waren die Ausnahme. Clearingstellen - Eine erste qualitative Verbesserung der Unterbringung und Betreuung von UMF brachten die 2001 eröffneten Clearingstellen mit sich. Mit Einführung der Grundversorgung im Mai 2004 gab es erstmals ein klares Bekenntnis der Verantwortungsträger, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge speziell betreut werden müssen.
6 Erstaufnahmestelle EAST-Ost Betreuungssituation in der EAST-Ost: Seit Jänner 2012 werden die UMF in der EAST-Ost von der privaten Dienstleistungsfirma ORS Services SA (Organisation für Regie und Spezialaufträge) betreut. Der Aufenthalt der Jugendlichen in der EAST-Ost sollte so kurz wie möglich sein (etwa zwei Wochen) mussten die UMF aber mit einem durchschnittlichen Aufenthalt von mehreren Monaten rechnen. Im Oktober 2012 hielten sich 570 UMF in der EAST-OST auf (Betreuungskapazität 78 UMF). Die Mehrzahl der Minderjährigen war zum Asylverfahren zugelassen, sie hätten somit sofort an Betreuungsstellen der Bundesländer zugewiesen werden müssen. Dies war nicht möglich, da es kaum geeignete freie Plätze gab. Die Betreuungssituation in der EAST-Ost war zu diesem Zeitpunkt unzumutbar: kaum Deutschkurse, kaum sozialpädagogische Betreuung, Überbelegung der Zimmer.
7 Praxis der Altersbegutachtung Seit 1 Jänner 2010 multifaktorellen Begutachtung. Neben rechtlichen und ethischen Bedenken bestehen auch Zweifel an der Brauchbarkeit der Methoden. Gesetz (FRÄG 2009) und Erlasslage (zuletzt ) stellen klar, dass Altersbegutachtungen nur bei Zweifel an der Minderjährigkeit und nur als ultimo ratio anzuordnen sind, im Zweifel ist von der Richtigkeit der Angaben des Minderjährigen auszugehen. In der Praxis werden diese Grundsätze jedoch nicht, oder nur unzureichend, befolgt. Im Jahr 2012 wurden vom Bundesasylamt 698 Altersbegutachtungen in Auftrag gegeben. In 556 Fällen wurde ein Gesamtgutachten vorgelegt. In 336 Fällen kam es aufgrund des Resultats der Begutachtung zu einer Volljährigkeitserklärung. Die offizielle BMI Statistik spricht hingegen davon, dass es 2012 in 207 Fällen zu einer Volljährigkeitserklärung kam!
8 Konsequenzen einer Volljährigkeitserklärung Im Zulassungsverfahren verlieren die Betroffenen die Rechtsvertretung im Asylverfahren Rückführung in ein anderes EU-Land aufgrund der Dublin- Zuständigkeit ist möglich Verlust der adäquaten Betreuung und Unterstützung in einer UMF- Betreuungseinrichtung Untergraben der Glaubwürdigkeit der/des Antragstellerin/Antragstellers im Asylverfahren Einleitung eines Strafverfahrens nach 119 FPG (Unrechtmäßige Inanspruchnahme von sozialen Leistungen) ist möglich
9 Unterbringung und Betreuung von UMF Nach der Zulassung zum Asylverfahren werden UMF in sozialpädagogischen Einrichtungen untergebracht. Diese werden von der Grundversorgung finanziert, die Jugendwohlfahrt engagiert sich nur teilweise. Die meisten Betreuungsplätze werden von NGOs bereitgestellt. In der Steiermark werden aber auch viele Plätze von privaten Unternehmen angeboten. Unmündige Minderjährige werden häufig im Rahmen der vollen Erziehung untergebracht, andere Minderjährige nur in Ausnahmefällen. Qualität der Unterbringung Die Standards in der Betreuung von UMF sind nicht einheitlich und liegen in den meisten Fällen weit unter den in der Jugendwohlfahrt üblichen Betreuungsstandards. Tagsätze der Grundversorgung Für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Fremder liegen die Tagsätze zwischen 37 und 75. Eine Erhöhung der Tagsätze um jeweils 2 wurde 2012 beschlossen, diese ist bisher aber nur in der Steiermark tatsächlich umgesetzt.
10 Obsorge bei unbegleiteten Trotz eindeutiger Rechtslage war bis zum Jahr 2005 in Österreich die Ausübung der Obsorge bei unbegleiteten ein ungelöstes Problem stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ein Obsorgeberechtigter zur Seite zu stellen ist. Heute wird für UMF - nach der Zulassung zum Asylverfahren in der Regel ein Obsorgeberechtigter (meist der Jugendwohlfahrtsträger) bestellt. Die Obsorge umfasst die Bereiche Pflege und Erziehung, Vermögensverwaltung und gesetzliche Vertretung. In der täglichen Praxis werden die Verpflichtungen der Obsorge bis heute meist nur unzureichend wahrgenommen.
11 Bildungssituation Schulpflichtige UMF besuchen nach der Zulassung zum Asylverfahren in der Regel die gleichen Schulen wie österreichische Kinder. Bildungssituation für UMF nach der Pflichtschule AsylwerberInnen dürfen keiner unselbständigen Beschäftigung nachgehen. Es ist ihnen nur erlaubt im Bereich der Saisonarbeit tätig zu werden. Seit 2012 dürfen minderjährige AsylwerberInnen auch eine Lehre beginnen. Im März 2013 wurde diese Möglichkeit auf unter 25jährige ausgeweitet. Manche UMF können oder wollen weiterführende Schulen besuchen. Eine weitere Bildungschance für UMF bietet der so genannte Zweite Bildungsweg. Dieser soll nicht mehr schulpflichtigen Jugendlichen und Erwachsenen das Nachholen von Schulabschlüssen ermöglichen.
12 Betreuungseinrichtungen und Lebenssituation von unbegleiteten Psychische Belastung von UMF Für AsylwerberInnen ist das Leid der Betroffenen oft nicht mit der Flucht beendet. Erlebnisse und Erfahrungen im Aufnahmeland haben häufig traumatisches Potential (vgl. Keilson 1979). Oft werden die Jugendlichen von schmerzlichen Nachrichten aus der Heimat eingeholt. Jahrelanges Warten im Asylverfahren, bohrende Fragen und verächtliche Bemerkungen der Asylbehörden, demütigende Kontrollen der Fremdenpolizei, Schubhafterfahrungen, erniedrigende Altersbegutachtungen, rassistische Beschimpfungen gehören zu den üblichen Erlebnissen von AsylwerberInnen. Jugendliche erleben diese Erfahrungen als besonders schmerzhaft.
13 Betreuungseinrichtungen und Lebenssituation von unbegleiteten Erwachsen werden Mit dem Erreichen der Volljährigkeit ändert sich die Situation für die jungen Flüchtlinge grundlegend. Die Grundversorgung zahlt in der Regel ab dem 18. Geburtstag nur noch den Tagsatz für Erwachsene, daher können es sich UMF Betreuungsstellen nicht leisten, die Jugendlichen länger zu beherbergen. Auch wenn die UMF-Betreuungsstellen die Minderjährigen auf diesen Tag vorbereiten, führt die Entlassung aus der Einrichtung immer wieder zu Schwierigkeiten für die Jugendlichen.
Betreuungseinrichtungen und Lebenssituation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Zahlen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Österreich Jahr Asylanträge Anträge UMF Volljährig erklärt 2004 24.634 1.212 298 2005 22.461 881 91 2006 13.349 488 74 2007 11.921 582 66 2008 12.841 874
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